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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 64

1886 - Berlin : Hofmann
64 Zweiter Teil. Das Mittelalter. schwäbischer Abstammung (Stammburg in der schwäbischen Alp), begegnen uns die Grafen von Zollern zuerst als Burggrafen von Nürnberg. Durch persönliche Tüchtigkeit und besonders auch durch thatkräftige Unterstützung der Kaiser (z. B. Rudolfs von Habsburg) bringen sie es in dieser Stellung allmählich zu hohem Ansehen und großer Macht. Als nun Burggraf Friedrich Vi. dem Kaiser Sigismund bei dessen Kaiserwahl und ersten Regierungshandlungen wesentliche Dienste geleistet hatte, erhielt er zum Lohne dafür die Belehnung mit der Mark Brandenburg. Dieselbe wurde 1417 in feierlichster Weise am 18. April 1417 während des Konzils zu Konstanz auf dem Markte vollzogen, in Gegenwart einer auserlesenen Versammlung (Kurfürsten von Pfalz und Sachsen mit Scepter und Schwert!). Dadurch wurde Friedrich Kurfürst und Reichserzkämmerer. Er stellte nun in der Mark die unter den Luxemburgern eingerissene heillose Unordnung (räuberischer Landadel, Quitzows n. a.) ab und verharrte in seinem freundschaftlichen, helfenden Verhältnis zu Reich und Kaifer. Seine Nachfolger (Friedrich Ii.; Albrecht Achilles 1470 — 1486; Johann Cicero, Joachim Nestor n. s. w.) wußten durch eine kluge Politik und durch persönliche Tüchtigkeit die Bedingungen für eine glückliche Zukunft des Landes immer günstiger zu gestalten. I. Repetition (V. Periode ca. 1250—1517). § 33. 1250—1273 Interregnum, Zeit der Anarchie. Faustrecht und Raubrittertum. Strand- und Grundruhrecht. Selbsthilfe der Städte: rheinischer Städtebund 1254. 1273 — 1291 Rndols von Habsburg. Sein Sieg über Ottokar von Böhmen auf dem Marchfelde 1278: Begrüudung der habsbnrgi-gischen Macht in Österreich. — Rudolfs segensreiche Thätigkeit zur Beseitigung der Raubritterburgen. 1292 — 1298 Adolf von Nassau, von den Fürsten trege.i seines Strebens nach Hausmacht abgesetzt. 1298 — 1308 Albrecht I., Sohn Rudolfs, ermordet durch Johannes Parricida aus Privatrache. 1308 — 1313 Heinrich Vii., aus dem Hause Luxemburg, versucht noch einmal, den alten Glanz des Kaisertums herzustellen. Sein Zug nach Italien (Dante). Er stirbt plötzlich bei Siena. § 34. Zwischen Papsttum und Kaisertum bricht aufs neue Streit aus: der unter französischem Einfluß stehende Papst (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305—1377) erhebt den Anspruch, daß die Wahl des deutschen Kaisers seiner Genehmigung bedürfe. Unter König Ludwig Iv. dem Bayern (1313—1347; sein Gegenkönig Friedrich der Schöne bei Mühldorf 1322 besiegt) treten die Fürsten in dem Kurverein zu Reuse 1338 diesem Anspruch entgegen: der Papst soll gar keinen Einfluß bei der Kaiser-

2. Mittlere und neuere Geschichte - S. 65

1886 - Berlin : Hofmann
§ 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. 65 wähl haben. Dieser Beschlnß wird zum Reichsgesetz erhoben durch die goldene Bulle 1356, in welcher überhaupt der Vorgang der Kaiserwahl endgiltig geregelt wird: Einsetzung des Kurfürstenkollegs! Dieses Gesetz wurde erlassen unter Kömg Karl Iv. (1347— 1378 ^„Böhmens Vater, des Reiches Erzstiefvater^). Durch ihn 1348 Gründung der ersten deutschen Universität in Prag. § 35. In der zweiten Hälfte des Mittelalters großer Aufschwung der Städte. Im Innern mehr und mehr der Selbstverwaltung teilhaftig, 3“L‘ ^®slhrun9 und Stärkung ihrer äußeren Interessen zu großeu Bündnissen zusammen: a) Die Hansa, Bund vorzugsweise der Küstenstädte der Nord- und Oltsee; Zweck: Förderung und Schutz des Seehandels. Gebietende Stellung der Hansa gegenüber den nordischen Reichen, b) Der rheinische Städtebund, löst sich gegen Ende des 14. Jahrhunderts mehr und mehr auf. c) Der schwäbische Städtebund entwickelt sich im Gegensatz zu den süddeutschen Landesherren zu großer Macht. Sieg über Eberhard von Württemberg bei Reutlingen 1377. Die Macht des Bundes sinkt gegen Ausgang des Mittelalters. <rrr ^6- Gegen die Mißstände in der Kirche treten auf: in England Wrclef ca. 1360, m Deutschland (Böhmen) Huß ca. 1400. Man suchte eine Reformation an Haupt und Gliedern durchzusetzen durch große m ®0n5tl äu ^i'a 1409' b) Konzil zu Konstanz ca. 1415 c) Konzil zu Basel ca. 1440. Keines erreicht seinen Zweck. Doch ist das Konstanzer Konzil sehr wichtig a) durch die dort vollzogene Verurteilung und Verbrennung von Huß; b) durch die von Kaiser Sigismund (1410—1437) vollzogene Belehnung des Burggrafen Friedrich von Nürnberg mit dem Kurfursteutum Brandenburg (1417). s a 137‘ .Vorgeschichte Brandenburgs. Ursprüngliche slavische Bevölkerung durch Heinrich I. und Otto I. christianisiert (Markgras Gero und die „Nord-nlv f unter den Frankenkönigen vernachlässigte Germanifierung dieser Gebiete nimmt wieder auf ca. 1135 Albrecht der Bär aus dem Hau se iqjfwä" rs ”Un0an Aufblühen Brandenburgs. Aussterben der Askanier 1320 (Waldemar). Zerrüttung der Mark unter den bayerischen und luxemburgischen pursten. 1356 wird Brandenburg durch die goldene Bulle Kurfürstentum. 1417 die Hohenzollern Kurfürsten von Brandenburg, Herstellung der Ordnung durch eine Reihe vortrefflicher Herrscher. 8 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. Zwischen der Welt des Morgenlandes und der des Abend-lllndes hatte seit Stiftung des Mohammedanismus beständiger Widerstreit nicht aufgehört. Die Araber waren zwar von der Besitznahme Frankreichs durch Karl Martells Sieg bei Poitiers 732 abgehalten worden, doch hatten sie in Spanien festen Fuß aefakt und Jahrhunderte lang behalten, trotzdem sie in beständigem Kampfe Mit den christlichen Königen und Rittern (der Cid!) lagen. Wychgram, Lehrbuch der Geschichte, ii. r

3. Mittlere und neuere Geschichte - S. 125

1886 - Berlin : Hofmann
§ 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. 125 gemacht hatte, deutscher Kaiser wird, wendet sich das Glück auf Ludwigs ©eite, und die Friedensschlüsse zu Utrecht und Rastatt sind verhältnismäßig noch günstig für ihn: Philipp V. König von Spanien; aber Frankreich muß auf die Union mit Spanien für ewig verzichten, 1714. — Ludwig Xiv. t 1715. § 72. Der nordische Krieg 1700 — 1721. Peter der Große, Romanow, 1689—1725, will sein Volk mit Europa in geistige und materielle Berührung bringen. Seine Bestrebungen für die Hebung der russischen Kultur (Lesort). Da ihm an dem Besitz der für den Handel wichtigen Ostseeküsten liegt, so greift er im Verein mit Polen-Sachsen und Dänemark den König Karl Xii. von Scbweden an. Karl schlägt seine Gegner sämtlich (die Russen bei Narwa), gerät aber durch einen abenteuerlichen Zug nach der Ukraine (Mazeppa). Er verliert mehrere Jahre bei den Türken. Seine Gegner nehmen unterdes seine Ostseebesitzungen ein. Zurückgekehrt vermag er nicht dieselben zurückzuerobern, f vor Friedrichshall. Rußland hat durch diesen Krieg an der Ostsee festen Fuß gefaßt; auch nach dem Schwarzen Meere hin dehnt es sich aus. — Peters Reformen. D. I>ie Entwicklung Wrandenöurg-Wreußens zum Gromaat. § 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. Wir haben in der Geschichte des Mittelalters erzählt, daß im Jahre 1415 (17) die Mark Brandenburg an das Hohenzollerngeschlecht gekommen ist. Die Nachfolger des ersten Kurfürsten, Friedrichs I., wußten durch eine thatkräftige und kluge Politik die Mark sowohl nach außen zu vergrößern, als auch im Innern zu festigen. Wichtig ist vor allem, daß Kurfürst Albrecht Achilles durch ein Hausgesetz im Jahre 1473 bestimmte, daß die Mark Brandenburg fortan als Kurland stets ungeteilt bleiben und in männlicher Linie sich vererben sollte (Dispositio Achillea). Kurfürst Joachim 1. (1499 — 1535) errichtete in Frankfurt a/Oder eine Universität. Kurfürst Joachim Ii. trat im Jahre 1539 zum lutherischen Be- 1539 kenntnis über. Auch schuf er durch kluge Unterhandlungen dem brandenbnrgischen Staate Aussichten ans künftige Vergrößeruugeu, indem er a) mit dem Herzog Friedrich Ii. von Liegnitz, Brieg und Wohlan 1537 eine Erbverbrüdernng schloß, durch welche für Brandenburg die Aussicht auf diese schlesischen Besitzungen eröffnet wurde; b) von dem König von Polen erwirkte Joachim 1568 1568 die Mitbelehnung mit Preußen, welches im Jahre 1525 (vergl. § 50) ein weltliches Herzogtum geworden war. — Nun ging zunächst das Streben der Kurfürsten auf den vollen Besitz Preußens;

4. Teil 2 - S. 421

1882 - Leipzig : Brandstetter
Entwickelung des deutschen Postwesens. 421 legte Verwahrungen gegen dasselbe ein, es begann ein heftiger Kampf, der durch eine Unzahl von Kreisschreiben und Gutachten, von Verordnungen und Verwahrungen, von Denkschriften, Flugblättern, Angriffen und Verteidigungen geführt wurde, in welchen es sich vornehmlich darum handelte, was stärker fei, das kaiserliche Privilegium oder das landesherrliche Recht. Das Haus Thuru und Taxis führte diesen Kamps mit Ruhe und Besonnenheit, und was wahrscheinlich noch mehr zu seinen Gunsten wirkte, seine Posten waren gut eingerichtet und blühten rasch empor. Bald bemerkte man, daß man durch die neue Post schnell, wohlfeil und sicher Briefe nach Brabant, Frankreich und Italien befördern könne, und deshalb strömten ihr viele Briefe zu, was ihr großen Gewinn und vielseitige Anerkennung brachte. Über einen großen Teil des deutschen Reiches, namentlich über die südlichen und westlichen Reichskreise erstreckte sich bald das Thurn-Taxissche Postregal; Bayern, die Pfalz, die geistlichen Reichsfürsten, die Reichsgrafen, die Reichsritterfchaft und die meisten Reichsstädte in jenen Kreisen ließen es in ihren Landen und Gebieten gerne zu, und dort wurden durch dasselbe die Grundlagen des modernen Postwesens gelegt. Sachsen hingegen, Braunschweig - Lüneburg, Mecklenburg und selbst größere Reichsstädte wie Köln, Nürnberg, Frankfurt lehnten es ab und gründeten und unterhielten eigene Postanstalten. In Brandenburg-Preußen wurde es niemals, in den österreichischen Ländern nur teilweise anerkannt und verwirklicht. Die Einrichtung von Posten in Deutschland wäre eigentlich Sache des Reiches, des Reichstags gewesen, aber da im 16. Jahrhundert bereits das Streben, die Landeshoheit auf Kosten des Reiches immer mehr zu erweitern, in allen Angelegenheiten sich geltend machte, und da im Reichstage einerseits Zerfahrenheit, anderseits Schwerfälligkeit und Unfruchtbarkeit herrschten, so leistete dieser auch hierin nichts. Zwar machte der Reichstag kleine Versuche in der Gründung von Posten; er ordnete z. B. 1522 die Einrichtung einer Feldpost von Nürnberg, dem Sitze des Reichsregiments, nach Wien an, um durch eine solche Verbindung einen etwaigen Zug deutscher Reichstruppeu nach dem türkisch-ungarischen Kriegsschauplätze zu beschleunigen; aber diese, sowie eine ähnliche Gründung vom Jahre 1542 hatte keine Folge und verlies im Sande. Da sonach das Reich feinen Pflichten in diesem wichtigen Zweige des Verkehrswesens nicht nachkam, so mußten die Staaten, welche die Taxisfche Post in ihrem Gebiete nicht zugelassen hatten, zur Gründung eigener Anstalten schreiten. In Brandenburg ging unter dem Kurfürsten Albrecht Achilles, welcher meist zu Kadolzburg und Ansbach zu residieren pflegte, in den Jahren 1470 — 86 wöchentlich zwei- bis dreimal eine landesherrliche Botenpost von Küstrin über Berlin, Torgau, Eilenburg, Leipzig, Weißenfels, Weimar, Saalfeld, Kobnrg nach Ansbach. Unter den Kurfürsten Joachim 1. (1499 —1535) und Joachim Ii. (1535 —1571) bestanden Botenposten von Küstrin und Köln an der Spree nach Wittenberg, von wo die Briefe in-

5. Teil 2 - S. 436

1882 - Leipzig : Brandstetter
436 Verfassungszustände des ehemaligen römisch-deutschen Kaiserreichs. vom Papste zum Kaiser gekrönt zu feilt, den Kaisertitel angenommen hatte, nannte sich das jedesmalige Reichsoberhaupt „erwählter römischer Kaiser, allezeit Mehrer des Reiches, in Germanien König". Indessen wurde doch zur Führung dieses Titels die deutsche Krönung vorausgesetzt; war diese noch nicht erfolgt, so war der Titel nur: „Erwählter römischer König." Vereinigte sich in dem Kaiser auch die Reichssouveräuetät, so war er doch keineswegs alleiniger Inhaber der Reichsstaatsgewalt, vielmehr nahmen daran die Reichsversammlnngen, deren Mitglieder Reichsstände hießen, den wesentlichsten Anteil. Nichtsdestoweniger blieb jedoch, wenigstens in der Theorie, jeder einzelne Reichsstand Unterthan des Kaisers. Die Wahl des Kaisers hatte Kurmainz zu bestimmen, und zwar mußte dieselbe in einer Reichsstadt vor sich gehen. Nach altem Herkommen mußte der zu Wählende ein Franke oder Deutscher sein, d. h. er mußte einem der aus der Monarchie Karls des Großen hervorgegangenen Staaten angehören und konnte nur ehelicher Gebnrt und von hohem Adel sein. Geistliche und Jünglinge unter achtzehn Jahren waren von der Bewerbung ausgeschlossen. Nach der goldenen Bulle brauchte er nur ein „gerechter, guter und gemeinnütziger Mann" zu sein. In betreff der Religion des zu Wählenden war keine Bestimmung getroffen, jedoch konnte sich nur ein Katholik dem dem Kaiser vorgeschriebenen Eide und dem gesamten Krönungsakte, wie er nun einmal gehandhabt wurde, unterziehen. Das Recht, den Kaiser zu wählen, hatten nach der goldenen Bulle nur die sieben Kurfürsten, nämlich die Erzbischöfe von Mainz (Erzkanzler durch Germanien), Trier (Erzkanzler durch Gallien) und Köln (Erzkanzler durch Italien), der König von Böhmen (Erzmnndfchenk), der Pfalzgraf bei Rhein (Erztruchseß), der Herzog von Sachsen (Erzmarschall) und der Markgraf von Brandenburg (Erzkämmerer). Die pfälzische Kurwürde erwarb im dreißigjährigen Kriege Bayern, dafür wurde im westfälischen Frieden für die Pfalz eine achte Kur geschaffen, die jedoch wieder einging, als 1779 Bayern und die Pfalz vereinigt wurden. Eine nennte Kurwürde war fchou 1702 für Braunschweig -Lüneburg geschaffen worden; dieselbe hieß nun 1779 die achte, bis in den allerletzten Jahren des Reiches auch noch Württemberg, Baden und Hessen-Kassel die Kurwürde erwarben, von denen die beiden ersteren als Königreich und Großherzogtum in den Rheinbund eintraten, während Hessen-Kassel nach seiner Wiederherstellung im Jahre 1814 den unzeitgemäßen Titel wieder ausleben ließ. Die Kurfürsten erschienen zur Wahl des Kaisers entweder in Person oder wurden durch Gesandte vertreten. Die Wahl (in den letzten Jahrhunderten gewöhnlich in Frankfurt ant Main) ging vor sich, nachdem alle Fremden, welche nicht zum Gefolge der Kurfürsten gehörten, ant Tage vorher die Stadt hatten verlästert müssen. Die Krönung, für welche der Erwählte einen Tag zu bestimmen hatte, sollte zwar in der Reichsstadt Aachen vollzogen werden, jedoch wurde sie in den letzten Jahrhunderten stets in der Wahlstadt vorgenommen, wogegen der Stadt Aachen ein Revers

6. Teil 2 - S. 456

1882 - Leipzig : Brandstetter
456 Das deutsche Reichsheer. Ein Teil der Stände hielt übrigens der Matrikel gegenüber an dem Vorschlage des „hundertsten Pfennigs" fest und kaufte sich durch Zahlung desselben von jeder Gestellung los. Es waren das über vierzig Grafen und Herren und zwanzig Äbte. Österreich, die schlesischen Herzöge, Salzburg, Meißen und Thüringen sind in der Matrikel nicht aufgeführt. Sie, die zunächst von den Hnssiten bedroht waren, hatten sich zum Schutze ihrer Lande bereits derart angestrengt, daß man ihnen von Reichs wegen nichts mehr zumuten mochte. Wie sollte nun eine Macht von 1500 Gleven, also etwa 6000 Reitern, nebst 1000 Bogenschützen ausreichen, um das deutsche Reich zu schirmen? — Zu erwägen ist freilich, daß ganz wesentlich auf die nicht veranschlagten Bundesgenossen: die Meißner, Lausitzer, Schlesier, Österreicher, Ungarn, gerechnet wurde; aber die eigentliche dauernde Reichsleistnng ward dadurch nicht größer. Aber nicht einmal die geringen Forderungen der Matrikel wurden erfüllt. Städte, wie Augsburg und Nürnberg schämten sich nicht, das Ausbringen und Halten ihrer Kontingente gegen Entschädigungssummen auf den römischen König zu übertragen; der geldbedürftige Fürst aber verbrauchte die eingehenden Summen für beliebige Zwecke. Gleich von Anfang an sah es trostlos mit den erwarteten Zuzügen aus; die Bischöfe von Würzburg und Bamberg waren die einzigen von den in der Matrikel angeschlagenen Fürsten, welche persönlich an die böhmische Grenze zogen. Ihre Truppen, die Kontingente der Städte Eger und Regensburg, sowie das des Bischofs von Regensburg bildeten die gesamte Macht, welche dem zum Führer des Reichsheeres ernannten Kurfürsten von Brandenburg außer seinen eigenen Scharen zur Verfügung stand. Die Aufstellung eines Kriegsheeres kam also nicht zustande, und trotz aller Energie des mutvollen Friedrich war mit den 4000 Mann, die ihm zu Gebote standen, natürlich nichts auszurichten. Noch manchen andern Versuch machte Sigismund, ein Reichsheer aufzustellen, aber alle mißlangen. Ans einem Reichstage zu Frankfurt beschloß man eine allgemeine Reichskriegssteuer unter dem Namen des „Hussengeldes". Welt- und Klostergeistliche sollten 5 Prozent vom Ertrage ihrer Pfründen oder Güter zahlen. Unadelige Laien über 15 Jahr, beiderlei Geschlechts, sollten, wenn der Wert ihres Gesamtvermögens unter 200 Gulden betrug, 1 Groschen geben, Va Gulden von 200 bis 1000, einen ganzen Gulden von 1000 Gulden und darüber. Jeder Edelknecht sollte 3 Gulden, jeder Ritter 5, jeder Herr 10 bis 15, jeder Graf 25 Gulden zahlen. Von jedem Haupte der Judenschaft sollte 1 Gulden beigesteuert werden. Die Einschätzung zur Steuer blieb übrigens ganz allein der Gewissenhaftigkeit der Zahlenden überlassen, deren Opferwilligkeit keine Schranke gestellt war. Unverkennbar liegt an und für sich ein bedeutender Fortschritt darin, daß der Reichstag die Steuerfrage in die erste Reihe rückte, da das Reich bisher ein geordnetes Steuerwesen ja eigentlich nie gekannt hatte und die

7. Teil 2 - S. 269

1882 - Leipzig : Brandstetter
Altdeutsches Badewesen. 269 es nicht wunder nehmen, daß die Zahl der Badstuben eine ziemlich große war und daß sie nicht nur in größeren Städten, sondern auch in kleineren und sogar in Dörfern sich fanden. Wien befaß im Mittelalter 29 öffentliche Badstuben, Frankfurt a. M. 15, Würzburg (1450) 8, Ulm gegen das Ende des Mittelalters 11, Nürnberg 12. Aber auch das kleine erzgebir-gische Städtchen Geising in Sachsen ließ sich 1479 von Herzog Friedrich von Sachsen eine städtische Badstube bestätigen. Sogar Dörfer hatten ihre Badstuben; im Gebiete von Ulm gab es fünf kleine Orte mit folchen. Neben folchen öffentlichen Badstuben, die teils in städtischem Besitz waren, teils im Besitz von Fürsten, welche die Badstuben an den Bader als Lehen, oft auch als Erbleheu überließen, gab es zahlreiche Badstuben in Klöstern, auf den Ritterburgen, in Amtswohnungen und in Privathäusern. Die bayerische Landesordnung von 1578 gestattet, eigene Bäder zu bauen in den „Einöden vor den gepürgen, welche weite des wegs halben die eehast (gesetzlich geordneten, öffentlichen) Päder mit besuchen mögen". Im übrigen wird an derfelben Stelle der durch die vielen Privatbadstuben veranlaßte Holzverbrauch gerügt. Es heißt da: „Die Paursleut unterstem sich gemainlich zu jreu haußwohnnngen sonderbare (besondere) Padstnben auszurichten, dadurch aiu große menig holtz one not verbraucht wird . In manchen Städten wurden die Privatbadstüblein der Feuergefährlichkeit wegen geradezu verboten, fo in der Stadtordnung für Brieg im Jahre 1550. In der 1540 erlassenen Fenerordnnng für die Bergstadt Marienberg wird wenigstens verordnet, daß neben den Küchen rc. auch die Bad-stuben jährlich zweimal besichtigt werden. Nach der Stuttgarter Feuerordnung von 1607 sollten Badstuben nur in solchen Häusern geduldet werden, deren Schornsteine gut gebaut und bis über das Dach hinausgeführt waren. In Frankfurt a. M. entstand im Jahre 1556 eine Feuersbrunst durch Privatbäder, obgleich der Rat vorsichtig genug war und bereits 1478 verordnet worden war, alle kleinen Badstuben zu besehen und aufzuzeichnen. Ein fernerer Beweis für die Häufigkeit des Badegeuufses im Mittelalter kann in der häufigen Erwähnung der Badewäsche gefunden werden. Mittelalterliche Inventarien über Hausgeräte erwähnen fast regelmäßig auch das Badelaken oder das Badegewand, d.i. das Laken, das dem ans dem Bade Tretenden umgeworfen wurde. Die Badewäfche gehörte im Mittelalter meist zur Gerade, d. h. zu denjenigen Stücken der fahrenden Habe, welche die Frau beim Tode des Mannes als ihr Eigentum in Anspruch nahm vor der allgemeinen Erbteilung und welche die Frau auch allein vererbte. So entscheiden schon der Sachsenspiegel und nach ihm viele Stadtrechte und Statuten, z. B. in Großenhain, Geithain, Quedlinburg, Minden, Sandersleben, Magdeburg rc. Nach allem bis jetzt Gesagten leuchtet ein, daß dem Deutschen des Mittelalters die Verse:

8. Teil 2 - S. 172

1882 - Leipzig : Brandstetter
172 Fürstenleben im 16. Jahrhundert. 25. Fürstenleben im \6. Jahrhundert. (Nach: R. Calinich, Aus dem sechzehnten Jahrhundert. Hamburg. 1876. @.85—193. Joh. Voigt, Hofleben- und Hofsitten der Fürstinnen im 16. Jahrhundert, in: Schmidt, Zeitschrift für Geschichtswissenschaft. Bd. I. S. 62—80 u. 97—133. Bd. Ii. S. 220-265! Dr. K. v. Weber, Anna, Kurfürstin zu Sachsen. Leipzig. 1865.) Pie Fürsten des 16. Jahrhunderts waren Kinder ihrer Zeit, mit allen Mängeln, Schwächen und Thorheiten ihrer Zeit behaftet. Aber unter dem wohlthätigen Einfluß der Reformation bildeten sich doch im protestantischen Lager bald fürstliche Charaktere, die durch Bildung und Frömmigkeit hoch hervorragten und unter den damaligen Verhältnissen Großes leisteten. So im kurfürstlichen und herzoglichen Hause Sachsen, in Hessen, Würtemberg, in der Pfalz, in Anhalt, in Braunschweig-Lüneburg. " Die Erziehung der Fürstensöhne war im allgemeinen noch eine sehr oberflächliche, vorzugsweise auf äußere Gewandtheit und Kriegstüchtigkeit gerichtet. Allmählich aber trat vertiefend die religiöse und wissenschaftliche Erziehung hinzu. Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen gab seinen beiden Söhnen in dem gelehrten Juristen Basilius Monner einen ausgezeichneten Erzieher, und zum täglichen Umgang waren für sie zwei wissenschaftlich gebildete Kavaliere verordnet. Der ältere und begabtere Prinz lernte die Bibel Alten und Neuen Testaments in der Ursprache lesen. Mit seinem 14. Jahre schon hielt er in Wittenberg beim Bezug der Universität vor seinem Vater und den Professoren, auch Luther war zugegen, eine lateinische Rede. Die lateinische Sprache wollte der Vater seinen Söhnen um so mehr geläufig gemacht wissen, als er selbst, wie er bekannte, auf den Reichstagen und sonst viel Geld darum gegeben hätte, wenn er sie verstanden. Von seinen trefflichen Ansichten zeugt eine Instruktion, die er noch als Gefangener des Kaisers für die jungen heranwachsenden Fürsten erließ. Da soll streng darauf gehalten werden, daß die beiden Brüder in Worten, Werken und Gebärden ein ehrbar fürstlich Leben führen und unter einander sich gut vertragen. Das war früher nicht immer der Fall gewesen. Während des Krieges hatte z. B. Johann Friedrich, wie dem Vater hinterbracht worden war, „mit den Karten gegen diejenigen, so mit ihm gespielt, falsch und unrecht gespielt." Gegen die Diener und fremde Personen hatte er sich leichtfertiger Worte, Fluchens und seltsamer Gebärde schuldig gemacht. Über Tisch und zum Nachttrunk hatte er des Weins über Gebühr zu sich genommen. Darüber war ihm damals eine harte väterliche Rüge erteilt worden. Des edlen Weidwerks, fährt die Instruktion fort, sollen die jungen Herrn gern pflegen dürfen, doch „nicht zum Übermaß" und erst nach der Ernte, wenn das Getreide vom Felde gebracht. Wenn sie des Jahres einige Hirschjagden anstellen, sollen sie auch die Mutter mitnehmen und sich so einrichten, daß sie nicht über Nacht ausbleiben, sondern deffelbigen Tags wieder gen Weimar kommen. Die Regierungsgefchäfte aber sollen dem

9. Teil 2 - S. 186

1882 - Leipzig : Brandstetter
186 Bäuerliche Zustände im Reformationszeitalter. persönlich durchaus freie Menschen aufgenommen, mit einem erblichen Eigentumsrechte an den ihnen überwiesenen Ländereien, mit der Befugnis unbehinderter Veräußerung derselben, sowie mit einer ganz selbständigen Gerichtsverfassung und Gerichtsverwaltung ausgestattet. Erzbischof Friedrich bestimmte, daß gegen Entrichtung einer Jahressteuer von zwei Mark Silber von jedem Hundert Hufen, d. h. von einer Quadratmeile Landes, jene Ansiedler ihre weltlichen Rechtshändel unter sich selbst in erster Instanz entscheiden und in der höheren nur an ihn selbst, nicht an seine Beamten appellieren dürften, wie auch, daß, wenn er von ihnen um Abhaltung eines solchen Gerichtstages, natürlich auf ihre Kosten, gebeten wurde, nur ein Drittel der erkannten Strafgelder ihm, die zwei übrigen der Gemeindekasse der Ansiedler zufließen sollten. Daneben wurden diese zur Entrichtung eines nur sehr unbedeutenden Erbzinses, sowie zu der eines Korn- und Schmalzzehnten verpflichtet, von Fronden und anderen Herrendiensten aber befreit. Ähnliche Niederlassungen erfolgten fpäter in Holstein, Mecklenburg, Brandenburg, Sachsen und Thüringen, und da die vom Erzbischof Friedrich den ersten Ansiedlern eingeräumten Vorteile auch den späteren gewährt wurden und gewährt werden mußten, so wurde dadurch im Laufe der Jahre^eine nicht unbeträchtliche Anzahl thatsächlich freier Bauergemeinden geschaffen, sowie die Bildung eines eigenen Landsassenrechtes, des sogenannten holländischen oder vlämischen Rechts, veranlaßt, zum nicht geringen Vorteile der Ackerbaubevölkerung Deutschlands im allgemeinen. Die bald gemachte Erfahrung, daß solche Niederlassungen freier Landlente trotz der geringen von ihnen entrichteten Abgaben auch ihren Gründern erhebliche Vorteile und zumal höhere Einkünfte gewährten, als die von Leibeigenen bewirtschafteten Güter, steigerte die Neigung zur Freilassung der Leibeigenen, zur Erhebung derselben zu einem menschenwürdigeren Dasein, zur Umwandlung der drückenden, ungemessenen Leistungen und Abgaben in gemessene, sest und meist mäßig bestimmte. Nicht weniger günstig haben jene niederländischen Ansiedlungen auf die Lage der ländlichen Bevölkerung Deutschlands dadurch gewirkt, daß die durch sie veranlaßte bevorzugte Rechtsstellung und besondere Rechtsgenossenschaft deutscher Bauerngemeinden auch auf die zahlreichen deutschen Kolonien übergingen, die während des Mittelalters nach den slavischen Provinzen des deutschen Reiches oder nach einigen Nachbarstaaten desselben berufen wurden. In diesen Auswanderungen deutscher Landlente in andere Gegenden des Reiches oder in die Fremde gewahren wir den dritten der Lage des gesamten Bauernstandes förderlichen Umstand. Der dadurch bewirkte bedeutende Abfluß so vieler zum Ackerbau unentbehrlichen Hände nötigte die Fürsten, wie die geistlichen Stifter und die Edelherren um so mehr zur Erleichterung des Loses ihrer Leibeigenen und Hörigen, da Deutschlands Ackerbaubevölkerung während des ganzen Mittelalters überhaupt lange nicht so zahlreich war, wie in späteren Tagen, und da Fehden und Seuchen die-

10. Das Mittelalter - S. 203

1877 - Leipzig : Brandstetter
203 dem Papste beizustehen. Da blieb diesein nichts Linderes übrig, als mit dem Kaiser Frieden zu schließen und ihn vom Banne zu erlösen. 5. Indem Friedrich das Kaiserthum in seiner vollen Macht herzustellen sich bemühete, wankte ihm doch der Boden überall unter den Füßen. Seinen schlecht erzogenen Sohn Heinrich hatte er nach Deutschland als seinen Stellvertreter gesandt und ließ ihm dann von Italien aus die Befehle zukommen. Aber der Sohn hörte lieber auf die Worte der Schmeichler, die ihm also zusprachen: „Herr, was gehorcht Ihr doch immerdar Eurem Vater, welcher fern ist und sich um Deutschland nicht bekümmert? Wißt Ihr denn nicht mehr, daß er selber hoch und theuer geschworen hat, Deutschland und Italien nie zu vereinigen?" Da schwoll Heinrich's Herz von unbändigem Ehrgeiz; er beschloß, von seinen: Vater abzufallen und die Fürsten für sich zu gewinnen. Er nannte sie „Landesherren" und beschränkte die Freiheit derstädte. Friedrich, der über die freien lombardischen Städte aufgebracht war, fürchtete, daß die deutschen Städte auch ihre Freiheit gegen den Kaiser mißbrauchen möchten, und bestätigte Heinrich's Beschlüsse. Dennoch blieben ihm, als der Sohn wirklich von ihm abfiel, die deutschen Städte treu und später mochte er wohl anerkennen, daß er besser gethan hätte, die Städte gegen die Fürsten zu unterstützen. Als Kaiser Friedrich den Verrath seines Sohnes und dessen Bündniß mit den Lombarden erfuhr, begab er sich schnell nach Deutschland, zwar ohne Heer, aber im Vertrauen auf die deutsche Treue, und darin täuschte er sich nicht. Siebenzig geistliche und weltliche Fürsten erklärten auf dem Reichstage zu Regensburg Heinrich für schuldig. Dieser mußte sich der Gnade seines Vaters ergeben und erhielt, durch Vermittelung des trefflichen Hochmeisters des deutschen Ritterordens, Hermann von Salza, Verzeihung. Als er aber in thörichtem Stolz bald wieder auf Verrath sann, ließ ihn der Vater greifen und gefangen nach Apulien führen; dort starb er zu Friedrich's großem Herzeleid in einem festen Schloß. In demselben Jahre (1^35), in welchem Heinrich's Verrätherei erstickt ward, feierte der Kaiser noch ein fröhliches Fest. Friedrich war Wittwer, und warb um die schöne Isabella, Tochter des Johann ohne Land, des Bruders von Richard Löwenherz. Als die Kaiserbraut nach Deutschland kam, wurde sie überall auf das Prachtvollste empfangen, besonders aber in Köln. Zehntausend Bürger, alle zu Pferde und köstlich geschmückt, holten sie feierlich ein. Auch fuhren ihr Schiffe auf trocknem Lande entgegen. Es waren Wagen wie Schiffe gebaut, mit Flaggen und Wimpeln. Die Pferde waren unter Purpurdecken verborgen. In den Schiffen saßen Geistliche und ließen zu Orgel- und Flötentönen heilige Lieder erklingen. Als die Braut durch die festlich geschmückten Straßen fuhr und an allen Fenstern, auf allen Balkons die fröhliche Menge sah, nahm sie Hut und Schleier ab und grüßte freundlich. Da priesen Alle
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