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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 185

1888 - Habelschwerdt : Franke
185 immer ein sehr lockerer. Daher zerfiel Burgund in eine Anzahl kleinerer Herrschaften, die größtenteils an Frankreich kamen, b) Das neuere Burgund. Von dem arelatischen Königreiche ist das Herzogtum Burgund (Bourgogne) zu unterscheiden, das im 10. Jahrhunderte gestiftet würde und das Gebiet an der oberen Saone und Seine umfaßte. Nach dem Aussterben des Herzogshauses zog es König Johann von Frankreich ein und belehnte damit seinen Sohn Philipp den Kühnen, 1363. Mit letzterem beginnt die Glanzperiode Burgunds. Er vereinigte damit die dem deutschen Reiche gehörige Freigrafschaft Burgund (Franche-Comte) und die Grafschaften Flandern und Artois, seine Nachfolger erwarben auch die Niederlande. Dieses durch' Reichtum, Handel und .blühende .Städte ausgezeichnete Land erbte 1467 Karl der Kühne. ^ f.-s £.. v~,L. //J- B. Werheiratung Marimikians. Karl der Kühne strebte nach dem Königstitel und versprach dafür Friedrichs Sohne Maximilian die Hand seiner Tochter und Erbin Maria. Inzwischen kämpfte er mit den von ihm bedrohten Schweizern und dem Herzoge von Lothringen. Von den ersteren wurde er bei Granfon und Murten besiegt, und gegen den letzteren verlor er in der Schlacht bei Nancy Krone und Leben, 1477. Obgleich nun der französische König den Versuch machte, Burgunb zu erwerben, vermählte sich boch Maria mit Maximilian; iubes konnte bteser nur bte Frauche-Comtö und bte Niederlaubc behaupten. Die Erwerbung Burgunds bildet eine neue Stufe für Habsburgs Größe und erhebt Österreich zu europäischer Bedeutung. Doch lag darin der Keim des Gegensatzes putschen der französischen und habsburgischen Macht, der seitdem die europäische Politik beherrschte. Iii. Warimikian I., 1493—1519. Er war ein tapferer, ritterlicher, hochgebildeter Fürst, rastlos thätig, doch nicht immer mit Glück. 1. Maßregeln zur Begründung des Landfriedens. Die Aufgabe einer Reform des Reiches hatte Maximilian von seinen Vorgängern geerbt. Nach vielfachen Bemühungen um eine Besserung der Zustände gelang ihm auf dem Reichstage zu Worms 1495 der Versuch, dem Reiche eine Verfassung zu geben. Es wurde ein ewiger Landfriede verkündigt, der nachstehende Maßregeln im Gefolge hatte: a) Einsetzung eines Reichskammergerichtes, welches der höchste Gerichtshof für die Rcichsstände und das Appellationsgericht für die mittelbaren Stäube war. Sein Sitz war anfangs zu Frankfurt a. M., dann zu Speier, später zu Wetzlar.

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 186

1888 - Habelschwerdt : Franke
186 b) Die Aufstellung der Reichsmatrikel (Verzeichnis der Kriegsmannschaften, später der Steuern). c) Die Einteilung Deutschlands in 10 Kreise. Diese waren: 1. der österreichische, 2. der bayerische, 3. der schwäbische, 4. der fränkische, 5. der oberrheinische, 6. der kurrheinische, 7. der bnrgnndische, 8. der westfälische, 9. der niedersächsische, 10. der obersächsische. Außerdem hat Maximilian die Befugnisse des Reichstages, der schon 500 Stimmen umfaßte, geregelt und die erste Reichspost zwischen Wien und Brüssel eingeführt. 2. Die Kämpfe in Italien. A. Kberftcht über die Geschichte Italiens seit dem Ausgange der Staufer. Nach dem Erlöschen des kaiserlichen Einflusses in Italien entwickelten sich hier selbständige Staaten. In den oberitalischen Städten führte der Kampf der bürgerlichen Zünfte gegen den Adel zur Dnrchführnng der Demokratie, die sich durch kräftige adlige Führer zu behaupten suchte. Vorzüglich treten 6 Staaten hervor: a) Venedig. Es blühte iu den Kreuzzügen durch den Handel mit dem Oriente mächtig auf und gewann im 4. Kreuzzuge Dalmatien und mehrere Küstenstriche und Inseln des griechischen Reiches. An der Spitze ihres republikanischen Gemeinwesens stand ein Doge; die Regierungsgewalt lag in der Hand des Großen Rats. Die Signoria, ein Ausschuß des letzteren, leitete die laufenden Geschäfte. Seit 1319 blieben die augenblicklichen Mitglieder („Goldene Zahl") des Großen Rats im Besitze dieser Würde, die nun erblich wurde. So wurde die Verfassung eine Oligarchie, und das Volk machte wiederholte Versuche, die Herrschaft der Nobili zu stürzen. Gegen diese Anschlage ward der Rat der Zehn und der Rat der Drei eingesetzt. Venedigs Macht sank durch die Entdeckung neuer Seewege. b) Genua. Die Geschichte dieser Stadt ist durch Parteikämpfe zwischen den Ghibellinen, die für die kaiserlichen Pobestas, und den Guelfen, die für die republikanische Freiheit eintreten, ausgefüllt. Dabei geriet Genua unter fremde (zuerst französische, dann mailändische) Herrschaft. c) Florenz. Der lange Verfassungskampf zwischen dem Adel und den Zünften war hier zu Gunsten der letzteren entschieden worden. Diese räumten aber zum Schutze der Freiheit den Medici, die im Adel durch Reichtum und Popularität hervorragten, eine fast fürstliche Stellung ein. („Mediceisches Zeitalter.") Die Medici befolgten eine friedliche Politik, machten Florenz durch die Pflege von Handel, Industrie, Kunst und Wissenschaft zum Mittelpunkte der italienischen Kultur und übten auch einen vermittelnden Einfluß zwischen den nord- und süd-italienischen Staaten aus. (Cosimo di Medici, Lorenzo di Medici.)

3. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 13

1904 - Habelschwerdt : Franke
13 Rheinbrohl unterhalb von Neuwied. Der sdliche Teil bestand aus einer hohen Mauer, deren Reste von dem Volke als Teufels- oder Heiden-mauer bezeichnet werden. Der vom Hohenstaufen nach Norden gehende Teil des Limes war ein Erdwall, vor dem sich ein Graben befand. Hinter den Befestigungen lagen gemauerte Kastelle und Wachttrme. Eines dieser Kastelle, die Saalburg bei Homburg, ist in der jngsten Zeit genau untersucht und wiederhergestellt worden. Sie bildet ein Rechteck, das von einer fast 5 m hohen, an den Lngsseiten 221, an den Breitseiten 147 m langen Mauer umgeben war und die Uuterkuufts-, buugs-und Vorratsrume einer Kohorte enthielt. Um das Standlager breitete sich die Lagerstadt mit den Wohnungen des Trosses und den Kauflden aus. Die zahlreichen Funde geben ein anschauliches Bild von der hochentwickelten Provinzialkultur der rmischen Kaiserzeit. Sie werden in dem Reichslimes-museum untergebracht, zu dem Kaiser Wilhelm Ii. im Jahre 1900 auf der Saalburg den Grundstein legte. Um die Lager der rmischen Truppen entstanden blhende Städte, wie Mogontiacum (Mainz), Augusta Treverorum (Trier), Noviomagus (Speyer), Argentoratum (Straburg) in dem oberen, Colonia Agrippinensis (Cln), Castra vetera (Xanten), Bonna (Bonn), Bingium (Bingen), Confluentes (Koblenz) in dem unteren Germanien. Landstraen wurden gebaut, an den Fluufern Reben-Pflanzungen angelegt, wste Strecken in grne Saatfelder verwandelt, und eine reiche Gewerbttigkeit entfaltete sich. Die feste Rhein-grenze zwang die westelbischen Germanen zur Sehaftigkeit. Es entstanden nach und nach friedliche Beziehungen zwischen ihnen und den rmischen Grenzprovinzen, und die berlegene Kultur der Rmer gewann auch bei ihnen Einflu. Die Fortschritte zeigten sich im Ackerbau, in der Anlage der Wohnungen, in der Kleidung und Bewaffnung. Obstbume und Weinreben wurden eingefhrt, und noch heute weisen zahlreiche Wrter der deutschen Sprache auf ihren lateinischen Ursprung zurck, z. B. Mauer (murus), Ziegel (tegula), Fenster (fenestra), Koch (cocus), Kiste (cista), Pfeil (pilum), Wall (vallum), Wein (vinum), Winzer (vinitor), Kirsche (ceresia). (Vgl. Sprachgeschichte.) Zahlreiche rmische Kaufleute durchzogen jetzt Germanien. Gegen Gold- und Silberschmuck, feine Kleider und sdlichen Wem tauschten sie Pserde, Rinder, Rauchfleisch, Pelzwerk, Wolle, ja auch das Haar der Deutschen ein, mit dem die rmischen Frauen sich schmckten. Per Kampf um die rmischen Hrenztnder. 1. Der Markomanilenkrieg, 166180. Whrend der hundert- 166180 jhrigen Friedenszeit hatte sich die Volkszahl der Germanen so vermehrt, da der anbaufhige Boden nicht mehr fr sie ausreichte. Die Land-not zwang sie zur Wanderung und zu Angriffen auf das rmische

4. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 75

1904 - Habelschwerdt : Franke
75 Kreuz zu nehmen. König Ludwig Vii. Don Frankreich hatte sich schon vorher zur Teilnahme am Kreuzzuge entschlossen. Das gemein-same Unternehmen scheiterte aber gnzlich, da das Heer durch Huuger und Durst furchtbar zu leiden hatte und von den Trken fast ganz aufgerieben wurde. Auch der von Albrecht dem Bren, Heinrich dem Lwen und anderen norddeutschen Fürsten zu gleicher Zeit unter-nommene Kreuzzug gegen die Slawen hatte nicht den erwarteten Erfolg. Konrads Gesundheit hatte auf der Fahrt uach dem Heiligen Lande sehr gelitten. In dem von Miernten, berschwemmungen und Fehden heimgesuchten Vaterlande vermochte er nicht mehr Ordnung zu schaffen. Als er zu einem Zuge nach Italien rstete, starb er. Knttnrznstnde in der Zeit des Kampfes um die Keichs-und Kirchenverfassung. 1. Politisches und wirtschaftliches Leben. Beim Ausgange der frnkischen Kaiser stand das Kaisertum nicht mehr auf der Hhe, die es unter Konrad Ii. und Heinrich Iii. erreicht hatte. Der Jnvestiturstreit hatte nicht blo das Ansehen des Kaisers geschwcht, sondern auch Vernderungen in alleu Verhltnissen der abendlndischen Welt hervorgebracht. Vor allem hatten die deutschen Fürsten neben dem Kaiser eine fast selbstndige Stellung gewonnen. Denn die Herzogtmer waren wie die kleineren Lehen erblich geworden, und die Bistmer wurden nicht mehr durch kaiserliche Erneuuuug, sondern durch die Wahl des Domkapitels besetzt. Deshalb waren die Kaiser jetzt auf ihre eigene Hausmacht und das inzwischen erstarkte Brgertum angewiesen. Whrend der Brgerkriege des 11. Jahrhunderts begann die selbstndige Entwicklung der deutschen Städte. In wirtschaftlicher Beziehung luuchs ihre Bedeutung dadurch, da sie das Marktrecht erhielten, und da ihnen die Kaiser, die ihre Bundesgenossen zu schtzen begannen, Zollfreiheiten verliehen, wie dies Heinrich Iv. zuerst 1074 Worms gegenber tat. Je mehr mit der beginnenden Geldwirtschaft, die durch die neuentdeckten Silberlager der deutschen Gebirge und den lebhafter werdende Handel gefrdert wurde, die wirtschaftlichen Verhltnisse der Städte sich besserten, desto mehr strebten sie nach rechtlicher Selbstndigkeit. Den in einer Gilde" vereinigten Kauf-leuten wurde zuweilen die Marktpolizei bertragen, und es entstand ans diese Weise ein Stadtgericht, ans dem sich nach und nach der stdtische Rat" entwickelte. Doch gehen die Ansichten der die Entstehung der Ratsgewalt auseinander. Erst im 12. Jahrhundert kam fr burghnlich befestigte Orte die Bezeichnung Stadt" auf, die sich ursprnglich mit dem allgemeinen Begriff Statt, Sttte" deckte; der Ausdruck Brger" aber erhielt sich. Lohmeyers Wandbilder: Szene aus dem Kreuzzuge Konrads Iii. Konrads Iii. Brief an Abt Wibald der den Kreuzzug. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 34.

5. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 98

1904 - Habelschwerdt : Franke
98 und bestanden in der Hauptsache aus einem viereckigen oder runden Turm. Die groen Hofburgen umschlo eine starke Umfassungsmauer, die mit Zinnen und Mauertrmen besetzt war. der eine Zugbrcke und durch das uere Burgtor gelangte man in den ueren Hof, den Zwinger, der zu Waffeubungen diente. Eine zweite Ringmauer, die wieder ein starkes Burgtor hatte, umgab den inneren Burghof mit den Hauptgebuden. Hier staud ein hoher, fester Turm, der Bergfried, mit dem Burgverlie. Bei frstlichen Burgen befanden sich im inneren Burghof eiu besonderes Herrenhaus oder der Plas mit dem Rittersaal, die Kemenate fr die Fraueu und die Wirtschaftsgebude. Die innere Einrichtung der meisten Burgen war rmlich. Die Zimmer waren klein und dumpfig. Da es noch keine Glasfenster gab, mute.man bei schlechtem Wetter die Fensterffnungen durch Vorhnge oder Holzlden schlieen. Zur Beleuchtung dienten brennende Holzspne oder Kerzen. Die groen Kamine vermochten die Zimmer nur notdrftig zu erwrmen. Das Leben ans der Bnrg war im Winter unbehaglich und eintnig. Whrend der Ritter dem Waffen-Handwerk und der Jagd oblag, erzog die Ritterfrau die Kinder und besorgte mit den Mgden den Haushalt. Auck> das Spinnen und Weben, wie die Anfertigung der Kleider gehrten zu den Obliegen-heiten der Frau. Die Nahrung der Ritter bestand gewhnlich in Getreidebrei, Brot, Hlsenfrchten, gesalzenem und geruchertem Fleisch. Nur die Jagdausbeute brachte etwas Abwechslung in den knappen Kchenzettel der Ritter. An Getrnken hatte man den aus Hing und Wasser hergestellten Met, ein dnnes Bier und Wein, der gewhnlich stark gewrzt wurde (Klaret, Lautertrank). Gr. Verfall des Rittertums. Die Bltezeit des Rittertums, die etwa ein Jahrhundert gedauert und fr die vornehme Gesellschaft eine Zeit heiteren Lebensgenusses bedeutet hatte, ging mit den Hohen-stanfen zu Ende. Da in der Zeit der sinkenden Kaisermacht und des Interregnums die Ritter fr ihren Tatendurst kein Ziel mehr hatten, verschwendeten sie ihre kriegerische Kraft in zahllosen Fehden. Der hfische Einflu hrte auf; au Stelle des schon in lcherliche Abenteuer-sucht ausgearteten Frauendienstes (Ulrich von Lichtenstein) trat Sitten-lofigkeit, und die Ritter begannen zu verrohen. Die durch die Kreuzzge vermittelte Kenntnis der orientalischen Genumittel hatte einen groen Luxus in der Lebensweise zur Folge. Die Zahl der Ritter nahm Henne am Rhyn, Kulturgeschichte des deutschen Volkes: Die Trachten des Mittelalters. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 44. Die Frauen der hfischen Zeit. Aus dem Frauendienst" Ulrichs von Lichtenstein. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 38 b, c.

6. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 131

1904 - Habelschwerdt : Franke
131 ihre herkmmlichen und verbrieften" Rechte besttigen und beschwret. (Vgl. die Huldigung der nlrkischen Stnde beim Regierungsantritt Friedrichs von Hohenzollern.) Das wichtigste Recht der Landstnde war das der Stener-bewilliguug. Wenn der Landesherr fr einen Krieg oder die immer kostspieliger werdende Hofhaltung Geld brauchte, so verhandelte er auf einem Landtage" persnlich mit den versammelten Land-stnden; denn ohne ihre Zustimmung durste er dem Lande keine neue Steuer auferlegen. (Vgl. die Bierziefe unter Albrecht Achilles und Johann Cicero.) Da die Einknfte der Fürsten bis ins 14. Jahrhundert zum groen Teil aus Naturalien bestanden, muten die Landesherren ihren Aufenthalt bestndig wechseln. Im 15. Jahrhundert ermglichte es ihnen aber die Geldwirtschaft, einen festen Wohnsitz zu whlen. Sie zogen ans ihren Burgen in eine grere Stadt und bauten dort ein gerumiges Schlo, das ihnen und ihrem Hofstaat zum dauernden Aufenthalt diente. Diese Stadt wurde die Landeshauptstadt, so Berlin im Jahre 1443. Es begann sich jetzt eine neue Art der Land es Verwaltung zu entwickeln. Diese war nicht mehr auf das Lehnswefen, fondern auf ein besoldetes, absetzbares Beamtentum gegrndet. Die Beamten waren aber noch nicht Staatsbeamte int heutigen Sinne, sondern mehr persnliche Diener des Fürsten. Sie gehrten zum Hof und erhielten von diesem neben Naturalien und Geld gewhnlich auch die Kost. Den ersten Rang nahmen der Kanzler als Leiter des immer mehr zunehmenden schriftlichen Verkehrs, der Landrentmeister fr die Verwaltung der frstlichen Einknfte und einige heimliche" oder geheime" Rte ein. Diese Beamten gehrten gegen Ende des Mittelalters dem Juristenstande an und besorgten auch die Rechtsprechung, die von der Verwaltung noch nicht getrennt war. Die frstlichen Beamten suchten nach den Grundstzen des rmischen Rechtes die Macht der Landesherren den Stnden gegenber zu be-festigen. Bei der Uneinigkeit, die vielfach in den kleinen Stadtrepnbliken herrschte, gelang es dem Landesherrn leicht, die Selbstverwaltung zu beschrnken und die Wahl der Ratsmitglieder von seiner Besttigung abhngig zu machen (vgl. Friedrich Ii. und Johann Cicero und die mrkischen Städte). Eine wesentliche Frderung erfuhr die Macht der deutscheu Frstenhuser auch dadurch, da sie in vielen Bistmern die Wahl ihrer nachgeborenen Shne zu Bischfen durchsetzten. 2. Adet und Aauern. Je mehr die Geldwirtschaft sich verbreitete und der Wohlstand der Städte infolge des Aufschwunges von Handel und Gewerbe zunahm, desto mehr verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage der Ritter. Ihre 9*

7. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 30

1904 - Habelschwerdt : Franke
30 5. Die Hausmeier. Schon unter den Enkeln Chlodowechs brachen Erbstreitigkeiten aus; sie fhrten zu greuelvollen Gewalttaten, in deren Mitte die herrschschtigen Kniginnen Brunhilde und Fredegude standen. Da die Könige meist trge, verweichlichte Regenten waren, begann der Verfall des Reiches. Beschleunigt wurde dieser durch das Ausleben der nationalen Unterschiede zwischen dem Osten und Westen des weite Reiches. Whrend iu Austrasieu sich germanische Sitte und Sprache erhielten, gewann in Neu st neu das rmische Element die Oberhand. Auerdem hatten in den germanischen Lndern, in Bayern, Thringen und bei den Alamanueu die Stammesherzge wieder eine unabhngige Stellung erworben. In diesen Unruhen gewannen die weltlichen und geistlichen Groen sehr an Bedeutung. Die letzteren setzten die freie Wahl der Bischfe durch Geistlichkeit und'volk durch; sie erhielten ein gewisses Aufsichts-recht der die Beamten und Immunitt, d. h. Befreiung von fsent-lichen Lasten und zum Teil auch von der Gerichtsbarkeit der Grafeu. Die Macht der Aristokratie wuchs dem Knigtum gegenber derartig, da in ihrem Namen die Hansmeier eine Art Mitregentschaft ausbten, um Ubergriffe der Könige zu verhindern. Seit der Teilung des Reiches in Austrasieu, Neustrieu und Burgund hatte jedes Land seinen besonderen Hausmeier. Die be-dentendsten Hausmeier waren: Ji. Pippin von Heristal. Er vereinigte alle Macht Anstrasiens in seiner Person und nannte sich Herzog der Au st rasier. Mit dem austrasifchen Heerbann wandte er sich gegen den bermtigen 687 Adel Neustrieus und wurde 687 durch die Schlacht bei Tertry iu der Nhe von St. Queutin Herr von Neustrieu, wo er einen seiner Shne als Hausmeier einsetzte. Seitdem ruhte in den Hnden Pippins, "des Herzogs und Fürsten der Franken", das Schicksal der ganzen Monarchie; den Merowingern blieben nur noch der Titel und die wertlosen Abzeichen des Knigtums. b. Karl, wegen seiner gewaltigen Taten spter Martell, d. h. der Hammer, genannt, folgte nach langen Streitigkeiten in der Familie dem Vater in der Hausmeierwrde. Nach zahlreichen (Stegen, die der tatkrftige Herrscher der die Sachsen, Burgunder und Friesen gewann, gelang es ihm, die Araber zu berwinden, die ihre Herrschaft der die Pyrenen hinaus erweitern wollten. Gerade hundert Jahre nach 732 dem Tode Mohammeds, im Jahre 732, schlug er sie bei Tours (hthr) und Poitiers (poatje) und wurde der Retter des Frankenreiches und der christlich-germanischen Kultur. Damals richteten sich die Augen der ganzen abendlndischen Christenheit auf deu groe Siegesfrsteu. Der Papst bersandte ihm die Schlssel zum Grabe des hl. Petrus, um anzudeuten, da er von Karl den Schutz der Kirche erwarte.

8. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 91

1904 - Habelschwerdt : Franke
91 Theologen der nchsten Jahrhunderte, wie Thomas von Aquin und Bonaventura, hervor. Die durch die Kreuzzge herbeigefhrte Berhrung mit den andersglubigen Morgenlndern hatte zur Folge, da vielfach Zweifel an der Glaubenslehre der Kirche entstanden und sich Sekten bildeten, wie die Albigenser und Waldenser in Frankreich, die sich die Reinen" (Kdtharer, davon unser Wort Ketzer) nannten. An der Bekehrung derselben beteiligten sich besonders die Dominikaner. Bei der engen Verbindung, die zwischen Kirche und Staat bestand, trat auch die weltliche Macht fr die Reinheit der kirchlichen Lehre ein und ver-folgte die Ketzer. In dem Streit mit den Hohenstaufen waren die Ppste Sieger geblieben; der Plau, ein christlich-germanisches Gottesreich zu grnden, war aber gescheitert, und das Papsttum geriet jetzt mehr und mehr in Abhngigkeit von Frankreich. 3. Verfassung und Verwaltung des gleiches. a. König und Fürsten. In dem Kampfe um die Reichs- und Kirchenverfassung war das deutsche Knigtum unterlegen, die Macht der weltlichen und geistlichen Fürsten aber gewachsen. Whrend die ersteren die volle Erblichkeit fr ihren Besitz erlangt hatten, waren die Könige infolge des frhzeitigen Aussterbens der Herrscherhuser und des Widerspruchs der Groen nicht imstande, die Krone erblich zu machen. Die Bedeutung der Knigswahl nahm immermehr zu, wenn auch die Verwandten des verstorbenen Herrschers in erster Linie bercksichtigt wurden. Die Hohenstaufen besaen in Deutschland nicht mehr die groen Machtmittel wie Otto I. und Heinrich Iii., da viele Reichsgter in den Brgerkriegen verschenkt worden waren und die geistlichen Fürsten im Jnvestiturstreit eine grere Selbstndigkeit erlangt hatten. Friedrich Barbarossa und seine Nachfolger verlegten darum deu Schwerpunkt ihrer Politik nach Italien, wo ihnen die Mglichkeit gegeben schien, eine unumschrnkte Herrschaft zu grnden. Im 12. Jahrhundert fand das Lehnswesen seine vollkommenste Ausbildung und weiteste Verbreitung. Der König galt als oberster Lehus- und Kriegsherr, aber er stand zu der groen Menge der niederen Lehnsleute nicht in unmittelbarer Beziehung, da zwischen ihn und diese mehrere Stufen von Lehnstrgern getreten waren. Unmittel-bar vom Könige wurden nur noch die Herzge, Pfalzgrafen, Mark-grasen, die Grafen von Anhalt und Thringen und die Bischfe belehnt. Diese Fürsten waren aber nicht mehr Reichsbeamte, welche die Untertanenpflicht mit dem Kaiser verband, sondern sie standen durch Maitz, Das Lehnswesen. Atzler, Qu. u. L. I Nr. 28.

9. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 92

1904 - Habelschwerdt : Franke
92 die Belehmtng zu dem Reichsoberhaupte nur iit einem persnlichen Vertragsverhltnis mtb faten ihre Amtsgewalt als Zubehr zu ihrem erblichen Lehns- und Privatbesitz auf. Obgleich sie in der Hoheu-staufeuzeit tmmermehr Anspruch erhoben, als Reichsvertretung zu gelten, und die von ihnen besuchten Reichstage an politischer Bebeutuug ge-Wannen, so bilbeteu sie doch mit dem König keine einheitliche Ober-reichsverwaltnng, ebensowenig wie es eine allgemeine Reichs-gesetzgebnng gab. Da im Juvestiturstreit die vou Otto dem Groen geschaffene bischfliche Reichsverwaltung (<. 53) in Versall geraten war, machten Friedrich Barbarossa und seine nchsten Nach-folger die Ministerialen zu Reichsbeamten, indem sie ihnen bte Verwaltung der Krongter mtb der staufischcu Hausgter bertrugen. Doch war auch bamit keine wirkliche Reichsverwaltung hergestellt. Denn diese Reichsministerialen waren sehr unregelmig in Dentschlanb verteilt, muten bei der noch Herrschenben Naturalwirtschaft mit Gtern belehnt werben und trachteten barum auch nach Erblichkeit. Als das Reich Heinrichs des Lwen zertrmmert worben war, gab es in Dentschlanb kein greres Stammesherzogtuni mehr, und beim Ausgange der Hohenstaufen bestanb das Reich aus einer Menge kleiner und mittelgroer Territorien. Diese wrben nicht mehr bttrch Stammesgemeinschaft, souberu durch die Herrschenben Geschlechter zusammengehalten, bereu jebes mit allen Mitteln nach Vergrerung und Abruubuug seines Besitzes strebte. b. Reichseinknfte. Die hauptschlich in den Ertrgen der Laud-wirtschaft beftehenben Reichseiitknfte hatten sich fehr tierntinbert ; beim die Kaiser hatten in vielen Kmpfen bte Reichs gilt er vergeben, um Anhnger zu gewinnen. Von den Regalien, b. h. bett nutzbaren Vorrechten der Krone, waren die wichtigsten das Bergregal und die Markt-unb Verkehrszlle. Zu den Einknften der Könige gehrte noch das Juden schutzgelb, das bte Juben fett den blutigen Verfolgungen in der ersten Zeit der Kreuzzge als kaiserliche Kammerkuechte" fr den Schutz ihrer Person und ihres Haubels zahlten. Regelmige Reichssteuern gab es nicht. 4. Keerwesen und Wttertum. A, Das hfische Rittertum. Je mehr sich das Lehnswesen ent-wickelte (vgl. S. 28 'und 91), desto mehr schlssen sich die berittenen Lehnsleute als besonderer Kriegerstand von den Brgern und Bauern ab und bilbeteu den Ritt er stand. Durch die Kreuzzge wurde das Rittertum veredelt. Die Ritter der germanischen und romanischen Lnber verfolgten während derselben in religiser Begeisterung das Prinz, I. Nr, 29.

10. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 99

1904 - Habelschwerdt : Franke
99 immer mehr zu, zumal schon im 12. Jahrhundert die Ritterwrde fr Geld an Bauernshne verliehen wurde. Da die Ritter keinem brger-liehen Gewerbe nachgingen, gab es viele arme Ritter. Sie hielten sich an den Hfen der Groen aus und suchten ein Sehen zu erlangen, wie wir das von dem Minnesnger Walter von der Vogelweide wissen. Die Ritter lieen ihre Gter von Pchtern bewirtschaften. Oft reichten die Ertrge der Wirtschaft zur Befriedigung der gesteigerten Lebensansprche nicht aus. In jener Zeit des berganges von der Naturalwirtschaft zur Geldwirtschaft verarmten viele begterte Ritter. Bei der Schwche der kaiserlichen Herrschaft und den unruhigen Zeiten konnten viele Ritter es wagen, sich die Mittel zu einem schwel-gerischen Leben gewaltsam durch Erpressung und Raub zu erwerben Diese Raubritter bildeten jahrhundertelang den Schrecken des friedlichen Brgers und brachten Elend und Verwstung der weite Gegenden Deutschlands. 5. Gerichts- und Kechtswesen. a. Gerichte. Durch Jahrhunderte hatte sich das Gerichtswesen, in der Weise erhalten, wie es Karl der Groe geordnet hatte. Spter befreiten die Kaiser aber einzelne Gebiete von der grflichen Gerichtsbarkeit; es entstanden sog. Immunitten. Solche Befreiungen erhielten besonders die geistlichen Gebiete. Mit dem Sinken der kaiserlichen Macht traten auch in den weltlichen Frstentmern Vernderungen im Rechtswesen ein. Man unterschied jetzt: 1. das Hofgericht des Landesherrn fr Lehnssachen, zugleich die letzte Justauz fr alle Rechtsstreitigkeiten; 2. die Grafengerichte fr den Adel, die hhere Geistlichkeit und die Städte; 3. die Nieder-, Bur-oder Dorfgerichte fr die unteren Schichten der Bevlkerung. Im Herzogtum Sachsen blieb die alte Gerichtsverfassung in den Freigrafengerichten bestehen. Aus ihnen entwickelten sich spter die Femgerichte. Die Todesstrafe wurde jetzt viel hufiger verhngt und oft mit gransamen Martern verbunden. Auch die Einkerkerung in Burgen oder Klster kam in dieser Zeit aus. b. Recht. Seit den karolingischen Kapitularien wurden keine allgemein geltenden Reichsgesetze mehr erlassen. Versuche einer ein-heitlichen Reichsgesetzgebung waren das Lehnsgesetz Konrads Ii., die Landfriedensgesetze, deren erstes Heinrich Iv. gab, und die Ver-sassungsgesetze Friedrich Barbarossas (1158) und Friedrichs Ii. (1232). Da die geschriebenen Volksrechte (S. 29) in Vergessenheit gerieten, entwickelte sich das Gewohnheitsrecht, das die alten Rechtsgrundstze auf die vernderten Lebensverhltnisse anwandte. Um das Jahr 1230 wurde dieses herkmmliche deutsche Land- und Lehnsrecht von Eike 7*
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