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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 173

1888 - Habelschwerdt : Franke
173 Frankreich. stärkte er durch Errichtung des Pairs-hoses, in dem sechs Bischöfe und die sechs höchsten Vasallen das Richteramt über die großen Vasallen übten. (9.) Ludwig Ix., der Heilige, 1226—1270. Derselbe sorgte für die Rechtspflege, beförderte die öffentliche Sicherheit und stiftete die Universität Paris. Ein Gelübde bewog ihn zum 6. und 7. Kreuzzuge (siehe S. 161). (11.) Philipp Iv., der Schone, 1285—1314. Unter ihm erreichte die Dynastie die höchste Macht. Er war ein rücksichtslos durchgreifender Eha- ! relfter. Als er in einem Kriege mit den Engländern die Vermittelung der Kurie zurückwies und die Geistlichkeit besteuerte, geriet er in Streit mit dem Papste Bonisacius Viii. Der König gewann aber im Volke eine Stütze, indem er ein Parlament berief und auch Vertreter des Bürgerftandes darin aufnahm. Nach dem Tode des Papstes bewog er dessen Nachfolger Klemens V., feinen Sitz in Avignon zu nehmen (1305—77). Die daraus entstehende Abhängigkeit des Papstes | von Frankreich zeigt sich namentlich in der Aufhebung des Templerordens, 1312, dessen Güter der König einzog. Der letzte Hochmeister Jakob von , Molay starb aus dem Scheiterhausen, i 1314. Im Jahre 1328 starb das kape-tingische Haus aus. England. Philipp Ii. August von Frankreich besiegt (bei Bouvines) und verlor den größten Teil der englischen Besitzungen in Frankreich. Daher ertrotzten Adel und Städte die Magna charta, das englische Staatsgrundgesetz, das die königliche Gewalt bedeutend beschränkte. Die Zeit der nächsten Nachfolger war dein Aufblühen der neuen Freiheit ebenfalls günstig. Namentlich erwarben die Städte, durch Handel wohlhabend geworden, Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit. Eduard Iii. (1327—1377), eilt ritterlicher König, machte Ansprüche auf den französischen Königsthron und eröffnete den 100 jährigen Erbfolgekrieg. Das Parlament teilte er ins Ober- und Unterhaus. Das Haus Anjou endete mit Richard Ii., der von dem Herzoge Heinrich von Lankaster, einem Enkel Eduards Iii., entthront wurde.

2. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 108

1904 - Habelschwerdt : Franke
108 ffentliche Sicherheit her, frderte die Entwicklung der Städte durch Regelung der Abgaben, der Zlle und des Mnzwesens und durch Begnstigung von Handel und Gewerbe. Die Rechtspflege ordnete er durch Errichtung eines obersten Gerichtshofes, des Parlaments, in Paris. In den unmittelbar unter der Krone stehenden Gebieten setzte der König seine Beamten ein und erhob regelmige Steuern. Auch nach auen wuchs der franzsische Einflu. Karl von Anjou, der Bruder Ludwigs Ix., wurde 1267 König von Sizilien. In seinem Glaubenseifer unternahm Ludwig zwei Kreuzzge (1248 und 1270), die aber beide erfolglos blieben. Auf dem letzten Kreuzzuge starb er vor Tunis. Er gilt als das Ideal der mittelalterlichen Könige Frankreichs. Whrend der Kreuzzge erwachte in der franzsischen Ritterschaft eine hohe religise Begeisterung und eine Abenteuerlust, die auf das ganze geistige Leben der Nation einwirkte. Die ritterliche Poesie blhte, und die bildenden Knste nahmen einen hohen Aufschwung. Im nrdlichen Frankreich schuf die sich rasch entwickelnde Gotik herrliche Bauwerke und verbreitete sich von hier aus der das ganze Abendland. England. Im Jahre 1154 kam mit Heinrich Ii. (bis 1189) das Haus Plantagenet (plntedschenet) auf den englischen Thron, den es bis 1399 innehatte. Heinrich stammte aus der Ehe, welche die englische Knigstochter Mathilde, die kinderlose Witwe Kaiser Heinrichs V., mit dem Grafen von Anjou, Gottfried Plantagenet, geschlossen hatte. Durch seine Heirat mit der geschiedenen Gemahlin Ludwigs Vii. erhielt Heinrich Ii. das westliche Frankreich, womit der Anla zu langen Kmpfen gegeben war. Er erwarb auch die Lehnshoheit der Irland. Die Emprung seiner Shne (vgl. Bertran de Born von Uhland) verbitterte Heinrichs letzte Lebensjahre. Sein Sohn, Richard Lwenherz, ein tapferer, abenteuerschtiger und grausamer Fürst (11891199), war der Schwager Heinrichs des Lwen und ein Gegner der Hohenstaufen. Er nahm am 3. Kreuzzuge teil und wurde von Kaiser Heinrich Vi. lnger als ein Jahr gefangen gehalten (S. 83). Nach seiner Rckkehr fhrte er mit Philipp August, der die Normaudie angegriffen hatte, Krieg. Richards Bruder und Nachfolger, der genuschtige Johann ohne Land, verlor fast alle Besitzungen in Frankreich an Philipp August und ge-riet auch mit dem Papste in Streit. Da ihn seine Vasallen zu verlassen drohten, mute er die Magna Charta, den groen Freiheitsbrief, unterzeichnen, wodurch der Grund zu der englischen Verfassung gelegt wurde. Die wichtigsten Bestimmungen der Magna Charta waren, da niemand verhaftet und mit Ber-lnst des Eigentums oder Verbannung bestraft werden solle, wenn er nicht durch gesetzmigen Spruch seiner Standesgenossen verurteilt sei, und da ohne Zustimmung des Reichsrats (der Groen) keine auerordentlichen Ab-gaben erhoben werden drfen. Ein Ausschu von Baronen sollte der die Ausfhrung dieser Bestimmungen wachen. Die Regierungszeit Heinrichs Iii. (12161272), dessen Bruder Richard von Eornwallis zum deutschen

3. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 214

1904 - Habelschwerdt : Franke
214 Der im Niedergang begriffene Deutsche Ritterorden, der im Kriege mit Polen von Friedrich Geldvorschsse erhalten hatte, berlie ihm im Jahre 1455 gegen eine Entschdigung von 40 000 Gulden die Nenntarf, die Sigismund 1402 (S. 208) dem Orden verkauft hatte. Von der Lausitz, die (1368) unter Karl Iv. an Bhmen gekommen war, erhielt Friedrich nach langer Fehde im Frieden zu Guben (1462) Peitz, Tenpitz, Kottbus, Brwalde und die Anwartschaft ans Beeskow und Storkow. Ms die Herzge von Pommern-Stettin ausstarben (1464), erhob Friedrich auf Grund seiner Lehnshoheit Anspruch auf ihr Land, doch nahm die Linie Pommern-Wolgast das Herzogtum in Besitz. Trotz lauger Kmpfe konnte Friedrich nichts erreichen; denn auch Polen und Bhmen mischten sich in den Streit, und Kaiser Friedrich Iii. blieb unentschieden. 3. Befestigung der landesherrlichen Gewalt. Als Kurfürst Friedrich I. den Adel unterwarf, standen ihm die Städte treu bei; denn ihr Wohlstand und ihre Selbstndigkeit wurden dadurch gesichert. In jener Zeit der stndischen Gegenstze suchten aber die Territorialfrsten die Städte ihrer landesherrlichen Gewalt zu unterwerfen. Whrend Friedrichs Bruder Alb recht Achilles im zweiten Stdtekriege (S. 125) nichts gegen die mchtigen sddeutschen Städte ausrichtete, gelang es dem Kurfrsten, die republikanischen Brgergemeiuden der Mark dem ent-stehenden monarchischen Staate einzufgen. Die Gelegenheit hierzu bot ihm der Streit, der zwischen den Znfteu und Geschlechtern der Schwester-stdte Berlin und Klln ausgebrochen war. Als die Gewerke den Kurfrsten um Entscheidung baten, drang er mit einer Ritterschar in die Stadt. Er trennte die Verwaltung der beiden Städte, baute Zwischen sie eine feste Burg (1443) und machte Berlin-Klln zu feiner Residenz und zur Hauptstadt des Landes. Einen Volksaufstand, den Berliner Unwillen", wute Friedrich zu unterdrcken, und die anderen Städte wagten nun nicht mehr, Widerstand zu leisten. Friedrich suchte nun den Wohlstand der Städte zu heben, indem er Handel und Verkehr frderte. Fr die Uckermark erlie er eine Stdteordnung; auch sorgte er fr das Gerichtswesen und die Landessicherheit. 4. Der Schwanenorden. Friedrich Ii. war ein frommer Mann. Er unternahm eine Wallfahrt nach Jerusalem, und sein Wahlspruch lautete: Beten und arbeiten." Der mrkische Adel seiner Zeit hatte rohe Sitten, und der religise Sinn und die Zucht waren wie in anderen Lndern im Schwinden begriffen. Darum stiftete Friedrich den Schwanenorden, eine Vereinigung von adligen Herren und Frauen, die sich zu sittlich reinem Lebenswandel, fleiigem Gebet, Kirchenbesuch und gegenseitiger Untersttzung verpflichteten. Das Ordensabzeichen, das an einer um den Hals gelegten Der Schwanenorden. Atzler, Qu. u. L. Ii. Nr. 17.

4. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 151

1899 - Gera : Hofmann
151* seine Seele Gott und legte geduldig sein Haupt auf den Block mit den Worten: „O Mutter, welchen Schmerz bereite ich dir!" Dann empfing er den Todesstreich. Friedrich schrie ans in namenlosem Schmerze, und das Volk zerfloß in Thränen. Nur der herzlose Anjou, der am Fenster einer nahen Burg stand, blieb ungerührt und sah mit teuflischer Be- friedigung das Ende des letzten Staufers; dann fielen die Häupter Friedrichs und der anderen Freunde Konradins. 4. Die gerechte Strafe des Mörders. Karls Reich hatte keinen Bestand. Sein unbarmherziger Druck und die Willkür seiner französischen Soldaten veranlaßten einen plötzlichen Aufstand, die Sicilianische Vesper, welcher am Ostermontage zur Vesperzeit begann. Alle Fran- zosen auf Sicilien wurden ermordet und die Bewohner von dem Joche der Fremdlinge befreit. In seiner Wut soll Karl den goldenen Knopf von seinem Stocke gebissen haben. Fragen: Woran ging das Geschlecht der Staufer zu Grunde? — Wodurch war das Interregnum eine schreckliche Zeit? — „Konradin" von Schwab. 49. Die Kultur des Mittelalters. 1. Das deutsche Königtum. Die Königswahl geschah durch die weltlichen und geistlichen Reichsgroßen, und zwar in der Regel nur durch die angesehensten, in Aachen, später in Frankfurt am Main. In Aachen krönte und salbte der Erzbischof von Köln, in Frankfurt der Erzbischof von Mainz. Seit 1356 (durch die goldene Bulle) lag das Wahlrecht nur bei den sieben Kurfürsten. Die Reichsgüter bestanden in großem Grundbesitz, Höfen, Dörfern, Forsten. Die Krön rechte waren besonders das Jagd-, Münz- und Zollrecht. Durch die allzu reichliche Vergabung wurde die Macht des Königs außerordentlich geschwächt. Die Landesherren wurden immer mächtiger und unabhängiger. Zuletzt war Deutschland nur ein lockerer Bund kleiner und großer Staaten. Der Reichstag wurde vom Könige berufen. Auf ihm er- schienen die Reichsgroßen und berieten über wichtige gemeinsame An- gelegenheiten, als: Krieg, Landfrieden, Streitsachen der Fürsten u. a. Auch die Belehnung der Großen erfolgte hier in der Regel. Die Herzöge, Markgrafen und Grafen bildeten die weltlichen, die Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte die geistlichen Reichsstände; später kamen noch die Reichs- städte hinzu. In den Einzelstaaten bildeten Ritterschaft (der Adel), Geistlichkeit und Städte die Landstände. Sie berieten hauptsächlich über die Bewilligung der Landsteuern, die die Landesherren „erbeten" hatten, und wirkten sich für die Gewährung mancherlei Rechte und Zu- geständnisse aus. 2. Das Rittertum, a) Entstehung. Die Ritterschaft entstand aus den Freigeborenen, welche den Kriegsdienst zu Roß leisteten. All- mählich bildete sich das Rittertum als ein abgeschlossener Stand heraus, und durch die Ritterwürde wurden Fürsten wie einfache 1282

5. Unser Vaterland - S. 264

1900 - Berlin : Bruer
— 264 - mehr bekannt ist, als in ihren einfachen Thatsachen. Wir folgen dieser sagenhaften Geschichte, wie sie sich im fünfzehnten Jahrhundert immer fester gebildet und doch mit dem ältesten deutschen Sagenstoff vermischt hat. Erst im sechszehnten Jahrhundert fand die überlieferte Geschichte ihre Berichterstatter, die sich vielfach nur an die wirkliche Geschichte anlehnt, ohne ihr völlig treu zu sein. Ihr gehöre zunächst ein kurzer Blick. Die Schweiz gehörte seit Konrad Ii. zum deutschen Reiche (1033), da er sie nach dem Tode des Burgunderkönigs, Rudolf Iii., mit dem Burgunderreiche an sich riß. Später stand die Schweiz lange Zeit unter der Verwaltung der Zähringer (heute in Baden). Doch machten sich mancherlei Wirren geltend, da viele weltliche und geistliche Herren neben Freistädten und freien Landgemeinden dort Besitz hatten. Unter ihnen ragten die Habsburger hervor, und die habsburgischen Grafen im Aargau sandten Landvögte in ihre Besitzungen der Waldstätten Schwyz, Uri und Unterwalden, um die Gerichtsbarkeit auszuüben. Kaiser Friedrich Ii. erhob Uri und Schwyz zu Reichsvogteien, wodurch sie unmittelbar unter Kaiser und Reich standen, und es erscheint natürlich, daß auch Unterwalden sich von der gräflich habsburgischen Vogtei loszumachen suchte, um unter das Reich zu kommen. Als aber Rudolf von Habsburg deutscher Herrscher wurde, war er oberster Vogt und Reichsherr zu gleicher Zeit und wählte die Landammänner (Vögte) unter den Schweizern selbst, so daß sie nur von ihresgleichen gerichtet wurden. Die Waldstätten schlossen nach seinem Tode einen ewigen Bund (1291), und Adolf von Nassau hatte ihnen die von Kaiser Friedrich Ii. verliehenen Rechte bestätigt. Albrecht J. that das freilich nicht, ließ aber gleich seinem Vater Rudolf das Land von Schweizern verwalten, und sicher knüpft sich an Albrechts Bestreben, durch persönlichen Besitz der Schweiz seine Hausmacht zu vergrößern, die sagenhafte Geschichte von der Unterdrückung des edeln Schweizervolkes und dessen Befreiung. Albrecht, so wird berichtet, ließ den Waldstätten sagen, sie thäten gut, sich unter den mächtigen und erblichen Schutz des Hauses Oesterreich zu begeben. Er liebe das tapfere Volk der Schweizer und wollte sie gern als seines Hauses liebe Kinder wissen. Ihm zu widerstehen, seien sie ohnedies zu schwach. Aber die Schweizer begehrten bei ihren alten Rechten und beim Reiche zu bleiben.

6. Unser Vaterland - S. 101

1900 - Berlin : Bruer
— 101 nach Gewohnheit der fränkischen Könige salben und krönen zu lassen. Aber Heinrich antwortete ebenso bescheiden als wohlbedacht und entschieden: „Mir genügt es, daß ich zum König erwählt worden bin und diesen Namen führe; das hat kein Sachse vor mir erreicht. Gottes Gnade und eurer Liebe danke ich es; aber nun sei es genug. Salbung und Krönung sei einem Bessern vorbehalten, ich bin so großer Ehre nicht würdig." Da rief alles Volk zustimmend: „Heil und Segen dem König Heinrich!" Aber der Kirche gefiel es nicht, daß der König sich ohne ihre Weihe König von Gottes Gnaden nannte. Doch war drum sein Thun nicht weniger gesegnet, und der sterbende Konrad hätte sich keinen würdigeren Nachfolger erwählen mögen. Viele Feinde warteten des neuen Königs im Reiche selbst, dessen Stämme Konrad vergeblich Zu vereinigen gestrebt hatte. Daß unter vielen nur ein leitendes Oberhaupt sein durfte, stellte auch Heinrich sich als Ziel; aber er vermied die Fehler Konrads auf diesem Wege, indem er die verschiedensten Elemente nicht unter gleichen Regeln zu leiten versuchte, sondern zu verbinden wußte, ohne alles gleich machen zu wollen. Die königliche Anschauung über die Regierungsform, in der Heinrich I. das so vielseitig gestaltete Reich zu lenken gedachte, war in so knappe, bestimmende Gedanken gefaßt, die, wenn sie ihr Ziel erreichten, Macht und Ehre für König und Reich in sich tragen mußten. „Jeder Stamm stehe in seinen eignen Angelegenheiten für sich und ordne sie selbst nach altem Recht und Herkommen; ihn leite und führe in Zeiten des Krieges und Friedens ein Herzog, dem die Grafen und Herren int Lande zu Kriegsfolge und Gehorsam verpflichtet sind; er schlichte auf seinen Landtagen alle Streitigkeiten und Fehden im Laude; bei ihm finde der Arme und Bedrängte Schutz und Beistand; er schirme die Kirchen, erhalte den Landfrieden und schütze die Grenzen gegen den einbrechenden Feind. Wie aber die Herzöge über die einzelnen Stämme im Reiche gebieten, so stehe hoch über allem Volk und allen Landen des Reiches der König, der höchste Richter und Heerführer des ganzen Volkes, die letzte Zuflucht der Bedrängten und Gewalt Leidenden, der oberste Schirmherr der Kirche. Wie das strahlende Juwel den Reif der Krone einigt und zum herrlichsten Sinnbild irdischer Macht gestaltet, so soll die königliche Gewalt die deutschen Länder zusammenfassen und ihnen geeint erst ihre volle Kraft und Bedeutung geben."

7. Deutsche Prosa - S. 332

1900 - Gera : Hofmann
332 Otto Gildemeister. Germain auf die Emporkömmlinge des kaiserlichen Hofes, Kaiser und Kaiserin nicht ausgeschlossen. Und man würde sehr irren, wenn man annähme, diese Hochschätznng des Geblüts finde kein Echo in den Massen des amerikanischen und französischen Volks. Der gewöhnliche Amerikaner hegt eine wahrhaft kindliche Ehrfurcht vor den heraldischen Herrlichkeiten, welche an die Zeiten des Faustrechts erinnern; einen wirklichen Grafen, einen lebendigen Lord zu sehen, ist ihm mehr Ge- nuß, als alle Madonnen Rafaels und alle Aphroditen Griechenlands dem transatlantischen Touristen zu gewähren vermögen. Was den Franzosen betrifft, so wird er lieber die Guillotine wieder in Bewegung setzen, ehe er den „Erben der großen historischen Namen" auch nur den Schatten eines Vorrechts, sei es welcher Art es wolle, wieder ein- räumen möchte; aber der Franzose ist nichts weniger als gefühllos für die dekorativen Vorzüge, welche mit einem echten Herzogstitel oder Marquisat verknüpft sind. Man braucht nur die populäre Litteratur, die gelesensten Blätter, die erfolgreichsten Bühnenstücke zu Rate zu ziehen, um sich hiervon zu überzeugen. Der Lieblingsheld der Pariser Onvriers und Grisetten ist der junge Seigneur mit demokratischen Ge- sinnungen. Der reiche Bourgeois ist eine halb gehässige, halb komische Figur, und nirgends mehr als in Paris, liebt es der emporgekommene Plebejer, sich — sei es auch nur durch den Visitenkartenstecher — ein wenig adeln zu lassen. Am deutlichsten prägt sich die Nachwirkung der feudalen Sitten in England aus. Dort hat das hohe Ansehen der großen grundbe- sitzenden Familien, welches nicht zu verwechseln ist mit der politischen Stellung der Pairie, alle Revolutionen und Reformen und selbst alle Triumphe der Industrie- und Geldwirtschaft überlebt, ohne künstliche Stützen, ohne Majorate, Ahnenproben und kleine Residenzen. Der Reichtum steht bei den Engländern in hohen, sehr hohen Ehren, aber recht respektabel erscheint er ihnen erst, wenn er es zu einem Familien- gute gebracht hat und in Gestalt von „wirklichem" Eigentum (real property, wie sie bedeutsam das unbewegliche Vermögen nennen) auf den ältesten Sohn sich vererbt. Das Kapital, in Grund und Boden angelegt, wirft die niedrigste Rente ab, aber sich in Grund und Boden zu verwandeln, ist das Ziel, auf welches alle Kapitalien, ganz gegen das wirtschaftliche Gesetz, hindrängen. Erst dann haben die großen Geldverdiener der City, die Baumwollenlords von Lancashire, die Magnaten der Aktienbörse nicht vergebens gelebt, wenn sie sich eine stattliche Herrschaft erworben haben und nunmehr, als Beherrscher einer untergebenen Bevölkerung von Pächtern und Häuslingen, aus der Sphäre der „Mittelklassen" hinübertreten in den Kreis der „guten Familien" des Landes. Erst mdem er Gutsherr wird, wird der

8. Mittlere und neue Geschichte bis 1648 - S. 4

1883 - Hannover : Helwing
4 Mittlere Geschichte. der Franken, Bischof Gregor von Tours: „So fällte Gott täglich seine Feinde unter feiner Hand, darum, daß er mit rechtem Herzen vor ihm wandelte und that, was seinen Augen wohlgefiel." Chlodwig genoß die Früchte seiner Frevelthaten nicht lange. Er starb schon 511 in seiner Hauptstadt Paris, erst 45 Jahre alt. Sein Reich wurde unter seine vier Söhne verteilt. 6. Das Lehnswesen. Das fränkische Reich war von Anfang an stark und fest durch das L eh ns wesen. In den vielen Kriegen wurde das eroberte Land größtenteils Königseigentum. Der König teilte es mit seinem Gefolge, und jeder erhielt sein Losteil als freies Eigentum, als Allod. Dennoch behielt der König für sich so viel, daß er den Ge- treusten und Höchsten seines Gefolges noch Land geben konnte, das ihm zwar eigen blieb, jenen aber zur Nutznießung gelehnt war. Ein solches Land hieß Lehen (feudum, beneficium, d. i. Wohlthat). Der Geber war der Lehnsherr, der Empfänger hieß Lehnsmann oder Basall. Der Vasall besaß das Lehen, wenn er es nicht durch Treulosigkeit (Felonie) verwirkte, gewöhnlich auf Lebenszeit. Abgaben bezahlte der Lehnsmann davon nicht; nur war er in jedem Streite zur Heeresfolge verpflichtet; auch mußte er von Zeit zu Zeit Hofdienst leisten, d. h. an dem Hofe erscheinen. Auch die Häupter der Kirche, die Bischöfe und Erzbischöfe, meist Welsche, wurden nicht mit Geld besoldet, sondern er- hielten Lehen. Dadurch wurde die Kirche bald reich und konnte selbst kleine Lehen austeilen, ebenso wie die großen Vasallen dies thaten. Solche kleinere Lehen waren: einzelne Städte, Burgen und Schlösser, Fischereien, Wälder, Weinberge, Salzpfannen, Mühlen, Brauereien, Häuser, Höfe, selbst einzelne Hufen. Vor allem aber wurden Klöster mit ihren reichen Einkünften oft an weltliche Große gegeben. Später galten auch Ämter, wie die der Schultheißen, Vögte und Grafen, als Lehen. Für diese niederen Lehen wurden entweder geringe Dienste verlangt, z. B. den Wagen eines Klosters zu geleiten und gegen räuberische Anfälle zu schützen, den Abt zu Pferde zu begleiten oder ihm das Pferd zu leihen; oder es wurde für den Nießbrauch des Lehens ein jährlicher Zins gezahlt. Aus den kleinen Lehnsleuten entstand der niedere, aus den höchsten der hohe Adel. Ii. Zustinian; 527-565. 3. Fall des Vandalenreichs. Als das weströmische Reich bereits untergegangen war, gelangte das oströmische unter dem Kaiser Justinian noch einmal zur Blüte. Er kehrte seine Waffen zunächst gegen das Vandalenreich in Afrika. Sein Feldherr Belisar zog siegreich in die Hauptstadt Karthago ein, und das Vandalenreich wurde 534 eine oströmische Provinz. Der einst so kräftige Stamm der Vandalen hatte unter der heißen Sonne Afrikas und bei der veränderten Lebensweise seine alte Kraft verloren. Sein König verteidigte sich in einem Bergschlosse des Atlas drei Monate lang. Dem Verhungern nahe, ließ er den feindlichen Hauptmann, der ein Deutscher war, um drei Dinge bitten: um ein Stück Brot, seinen Hunger zu stillen, um einen Schwamm, seine

9. Geschichts-Leitfaden für Bürger- und Mittelschulen - S. 127

1892 - Gera : Hofmann
127 ihre Gunst bewarben und die nordischen Reiche mehr als einmal die berlegene Macht der Krmer fhlten. Mit der Entdeckung Ame-rikas verfiel die Hansa. Traurig war das Los der Bauern. Entweder waren sie leibeigene Knechte aus der Scholle ihrer Gutsherren oder kleine Boden-Nutznieer, die zahllose Frondienste mit Hand und Spanne leisten, Zins, Lehn, Scho8) und Zoll geben muten. Fr ihre Bildung geschah nichts. 6) Siehe Seite 96, Anm. 1! ") Die Hunst (von ziemen = sich fgen, passen) ein Verein, der sich unter bestimmte Regeln fgt. Die Gilde, verwandt mit Geld = Bezahlung, Steuer. Die Innung, von in sich aufnehmen. 8) Der Scho, von schieen, d. h. dargeben (Geld). 3. Das Kirchentum. Der Geist des Christentums hatte sich, unter Anlehnung an den altheidnischen Glauben und die alten Gebruche, immer inniger mit dem deutschen Wesen vermhlt. Hans und Familie, Gesellschaft und Staat waren eng mit dem kirchlichen Leben verbunden. Die Kirche war Hterin der Sitte, Schtzerin der Bedrngten und Pflegerin der Bildung. Doch Weltliches mischte sich mit Geistlichem. Die Ppste machten sich nicht blo zu obersten Schiedsrichtern in geistlichen, sondern auch in weltlichen Hndeln und mibrauchten nicht selten ihre Macht in ungastlicher Weise. Die Bischfe und bte waren oft mehr weltlich als geistlich gesinnte Herren, und mancher hochwrdige Herr fhrte sein Schwert besser als sein Dienst-mann. Die Geistlichen wurden durch die Ehelosigkeit, die Ohrenbeichte, die Darbringung des Meopfers und die Be-freiung von der weltlichen Gerichtsbarkeit aus allen brigen Stnden herausgehoben. Da sie auch fast ausschlielich im Besitz der Bildung waren, so sah das Volk sie als etwas Hheres an. Weil Schenkungen an die Kirche und ihre Diener als besonders verdienstliche Werke galten, da auch die Fürsten durch Bewilligung von Vorrechten und Besitzschenkungen die Gunst des geistlichen Standes erkauften, so wuchs dessen Macht der Gebhr, während die geistlichen Pflichten nicht selten vernachlssigt wurden. Wer nach den Dingen der Welt trachtet, ist nicht geschickt, das Reich Gottes zu bauen. 4. Das Mnchs- und Nonnenwesen) griff immer mehr um sich. Nicht beffer meinte man Gott zu dienen, als wenn man ein Kloster begabte oder selbst hineinging. An gnstig und schn gelegenen Punkten entstanden Klster. Anfnglich bten sie in jenen rohen Zeiten einen heilsamen Einflu durch Kultivierung des Bodens, Unterricht des Volkes, Pflege der Kranken, Beschtzung der Verfolgten, Studium der Wissenschaften und bung der Knste; spter aber schlichen sich mit dem Reichtum oft Trgheit und Genusucht in die gottgeweihten Rume; ja nicht selten entarteten sie zu Sttten des Lasters. Am verdientesten machten sich die Benediktiner; am strengsten war die Regel *) Mnchener Bilderbogen Nr. 675, 701, 19.

10. Teil 2 - S. 193

1887 - Hannover : Helwing
Rechtsverhältnisse. 193 ohne jede Verteidigung, für sie waren die Gottesurteile die einzige Möglichkeit, frei zu kommen. — Je mehr das römische Recht in Deutschland Anwendung fand, desto mehr traten die Ordalien zurück, ohne verboten zu werden; an ihre Stelle trat die Folter; doch kam noch im fünfzehnten Jahrhundert die Wasser- wie die Feuerprobe vor. c. Das Fehderecht. Bei den alten Germanen war die Sühne Sache des Klägers; dieser durfte gegen den Friedensbrecher Fehde erheben und sich sogar mit dem Blute'desselben Genugthuung verschaffen. Wollte oder vermochte er dies nicht, so konnte er das Volksgericht anrufen, das dann den Angekla^en zur Zahlung des Sühnegeldes zwang; legerer Weg war bei geringen, unabsichtlichen Vergehen der allein zulässige. Mit geordneten Staatsverhältnissen ist ja ein solches Fehderecht unvereinbar; deshalb wirkten die Könige auf stetige Einschränkung desselben hin. Im Mittelalter sollte nach den geltenden Rechtsgrundsätzen die Fehde nur gestattet sein, wenn die Gerichte nicht imstande waren, dem Geschädigten Genugthuung zu verschaffen. Wer Fehde erheben wollte, sollte dies seinem Gegner drei Tage vor Beginn derselben durch einen Fehdebrief anzeigen und bei Ausübung der Fehde die Kirche und ihre Diener, die Kranken, Pilger, die Landleute bei ihrer Arbeit, sowie die reisenden Kaufleute nebst ihren Waren verschonen. Wer diese Bestimmungen übertrat, sollte mit dem Strange bestraft werden. So sollte es sein; in Wirklichkeit aber wurde das Fehderecht ganz anders ausgeübt. Jeder Freie war zwar zur Fehde berechtigt; in der That aber diente sie nur dem raub- und kriegslustigen Adel, unter dem Scheine des Rechts sich zu bereichern, Land- und Wasserstraßen unsicher zu machen und besonders an den reichen Städten ihr Mütchen zu kühlen. Unter welch nichtigen Vorwänden oft eine Fehde angesagt wurde, sieht man z. B. daran, daß einst ein Amiger der Stadt Frankfurt einen Fehdebrief schickte, weil eine Frankfurterin seinem Vetter auf dem Balle den Tanz versagt habe. Am meisten litten allerdings die wehrlosen Bauern. Nur wenige Fürsten, wie Barbarossa und Rudolf von Habsburg, waren imstande, die übermütigen zur Rechenschaft zu ziehen. d. Gottes- und Landfrieden; Acht und Bann. Der Kirche wie dem Staate mußte das Fehderecht gleich verhaßt sein; beide haben einander die Hand gereicht, dasselbe zu unterdrücken. Französische Bischöfe erließen (1041) ein Schreiben, in welchem sie aufforderten, wenigstens an den Tagen, welche durch das Leiden des Herrn eine besondere Weihe empfangen hätten, also vom Donnerstag Abend bis Montag Morgen, die Waffen ruhen zu lassen, damit in dieser Zeit jeder frei von jeglicher Furcht vor seinen Feinden sein möge. Wer diesen Gottesfrieden (Treuga Dei) brechen werde, wurde mit den härtesten kirchlichen Strafen bedroht. Natürlich war es dem Kaiser gestattet, die Feinde des Reiches zu bekämpfen, und dem Richter, Verbrecher zu bestrafen. Bei dem bedrängten Volke fand dieser Frieden die freudigste Aufnahme; durch den Erzbischof von Köln wurde er (1083) auch in Deutschland eingeführt; er blieb aber immer nur eine kirchliche Einrichtung und wurde nie zum Reichsgesetze erhoben (S. 118). Hosfmeytr und Hering, Handbuch. 2. Teil. 13
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