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Frankreich.
stärkte er durch Errichtung des Pairs-hoses, in dem sechs Bischöfe und die sechs höchsten Vasallen das Richteramt über die großen Vasallen übten.
(9.) Ludwig Ix., der Heilige, 1226—1270. Derselbe sorgte für die Rechtspflege, beförderte die öffentliche Sicherheit und stiftete die Universität Paris. Ein Gelübde bewog ihn zum 6. und 7. Kreuzzuge (siehe S. 161).
(11.) Philipp Iv., der Schone, 1285—1314. Unter ihm erreichte die Dynastie die höchste Macht. Er war ein rücksichtslos durchgreifender Eha- ! relfter. Als er in einem Kriege mit den Engländern die Vermittelung der Kurie zurückwies und die Geistlichkeit besteuerte, geriet er in Streit mit dem Papste Bonisacius Viii. Der König gewann aber im Volke eine Stütze, indem er ein Parlament berief und auch Vertreter des Bürgerftandes darin aufnahm. Nach dem Tode des Papstes bewog er dessen Nachfolger Klemens V., feinen Sitz in Avignon zu nehmen (1305—77). Die daraus entstehende Abhängigkeit des Papstes | von Frankreich zeigt sich namentlich in der Aufhebung des Templerordens, 1312, dessen Güter der König einzog. Der letzte Hochmeister Jakob von , Molay starb aus dem Scheiterhausen, i 1314.
Im Jahre 1328 starb das kape-tingische Haus aus.
England.
Philipp Ii. August von Frankreich besiegt (bei Bouvines) und verlor den größten Teil der englischen Besitzungen in Frankreich. Daher ertrotzten Adel und Städte die Magna charta, das englische Staatsgrundgesetz, das die königliche Gewalt bedeutend beschränkte.
Die Zeit der nächsten Nachfolger war dein Aufblühen der neuen Freiheit ebenfalls günstig. Namentlich erwarben die Städte, durch Handel wohlhabend geworden, Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit.
Eduard Iii. (1327—1377), eilt ritterlicher König, machte Ansprüche auf den französischen Königsthron und eröffnete den 100 jährigen Erbfolgekrieg. Das Parlament teilte er ins Ober- und Unterhaus.
Das Haus Anjou endete mit Richard Ii., der von dem Herzoge Heinrich von Lankaster, einem Enkel Eduards Iii., entthront wurde.
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Extrahierte Personennamen: Ludwig_Ix. Ludwig_Ix. Philipp_Iv. Philipp_Iv. Klemens_V. Jakob_von Molay Philipp_Ii Philipp August Eduard_Iii Eduard Heinrich_von_Lankaster Heinrich Eduards_Iii Eduards
Extrahierte Ortsnamen: Frankreich Paris Avignon Frankreich England Frankreich Frankreich
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ffentliche Sicherheit her, frderte die Entwicklung der Städte durch Regelung der Abgaben, der Zlle und des Mnzwesens und durch Begnstigung von Handel und Gewerbe. Die Rechtspflege ordnete er durch Errichtung eines obersten Gerichtshofes, des Parlaments, in Paris. In den unmittelbar unter der Krone stehenden Gebieten setzte der König seine Beamten ein und erhob regelmige Steuern.
Auch nach auen wuchs der franzsische Einflu. Karl von Anjou, der Bruder Ludwigs Ix., wurde 1267 König von Sizilien. In seinem Glaubenseifer unternahm Ludwig zwei Kreuzzge (1248 und 1270), die aber beide erfolglos blieben. Auf dem letzten Kreuzzuge starb er vor Tunis. Er gilt als das Ideal der mittelalterlichen Könige Frankreichs.
Whrend der Kreuzzge erwachte in der franzsischen Ritterschaft eine hohe religise Begeisterung und eine Abenteuerlust, die auf das ganze geistige Leben der Nation einwirkte. Die ritterliche Poesie blhte, und die bildenden Knste nahmen einen hohen Aufschwung. Im nrdlichen Frankreich schuf die sich rasch entwickelnde Gotik herrliche Bauwerke und verbreitete sich von hier aus der das ganze Abendland.
England. Im Jahre 1154 kam mit Heinrich Ii. (bis 1189) das Haus Plantagenet (plntedschenet) auf den englischen Thron, den es bis 1399 innehatte. Heinrich stammte aus der Ehe, welche die englische Knigstochter Mathilde, die kinderlose Witwe Kaiser Heinrichs V., mit dem Grafen von Anjou, Gottfried Plantagenet, geschlossen hatte. Durch seine Heirat mit der geschiedenen Gemahlin Ludwigs Vii. erhielt Heinrich Ii. das westliche Frankreich, womit der Anla zu langen Kmpfen gegeben war. Er erwarb auch die Lehnshoheit der Irland. Die Emprung seiner Shne (vgl. Bertran de Born von Uhland) verbitterte Heinrichs letzte Lebensjahre. Sein Sohn, Richard Lwenherz, ein tapferer, abenteuerschtiger und grausamer Fürst (11891199), war der Schwager Heinrichs des Lwen und ein Gegner der Hohenstaufen. Er nahm am 3. Kreuzzuge teil und wurde von Kaiser Heinrich Vi. lnger als ein Jahr gefangen gehalten (S. 83). Nach seiner Rckkehr fhrte er mit Philipp August, der die Normaudie angegriffen hatte, Krieg. Richards Bruder und Nachfolger, der genuschtige Johann ohne Land, verlor fast alle Besitzungen in Frankreich an Philipp August und ge-riet auch mit dem Papste in Streit. Da ihn seine Vasallen zu verlassen drohten, mute er die Magna Charta, den groen Freiheitsbrief, unterzeichnen, wodurch der Grund zu der englischen Verfassung gelegt wurde. Die wichtigsten Bestimmungen der Magna Charta waren, da niemand verhaftet und mit Ber-lnst des Eigentums oder Verbannung bestraft werden solle, wenn er nicht durch gesetzmigen Spruch seiner Standesgenossen verurteilt sei, und da ohne Zustimmung des Reichsrats (der Groen) keine auerordentlichen Ab-gaben erhoben werden drfen. Ein Ausschu von Baronen sollte der die Ausfhrung dieser Bestimmungen wachen. Die Regierungszeit Heinrichs Iii. (12161272), dessen Bruder Richard von Eornwallis zum deutschen
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Extrahierte Ortsnamen: Paris Sizilien Frankreichs Frankreich England Frankreich Irland Frankreich
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
394 Zweites Buch. Ii. Abschnitt: Bilder aus der Zeit der fräuk. u. stauf. Kaiser.
Mißbrauche wiesen die Cluniacenser und Reformprediger hin, um Gregors Gesetz als eine fromme und heilsame Anordnung erscheinen zu lassen; und da er selbst und seine Anhänger durch sittlichen Wandel und ascetische Tugenden hervorragten und somit durch ihre Persönlichkeit dem Gebote, das ohnedies dem Klerus den Charakter der Heiligkeit aufprägte, in den Augen der Welt eine höhere Weihe verliehen, so erhielt das Cölibat, das schlau ersonnene Werkzeug des Ehrgeizes und der Herrschsucht, mehr und mehr Geltung und gesetzliche Autorität. Die Natur unterlag, und der Mönchsgeist blieb Sieger.
Von nicht minder weitgreifender Wirksamkeit war das Verbot der Investitur durch Laienhand. Zu allen Zeiten war die fromme Gläubigkeit und das Gefühl der Sündhaftigkeit und Erlösungsbedürftigkeit beflissen, die Kirche zu bereichern; Kaiser und Könige, Fürsten und Edle wetteiferten in Gründungen von Bischofsitzen und Abteien, Kirchen und Klöstern, selbst der gemeinfreie Mann gab sein Eigentum hin, um es als Lehen der Kirche zurückzuerhalten und unter dem Krummstab von Lasten und Bedrückungen weniger beschwert zu sein; die Sorge für das Seelenheil, die religiöse Hingebung hochgestellter Personen, die Angst schuldbelasteter Gemüter vor den Schrecknissen der Hölle, die Furcht vor dem bevorstehenden Weltuntergänge und jüngsten Gerichte führten der Kirche Schenkungen und Vermächtnisse von unschätzbarem Werte zu; Könige und Bolkshäupter ließen die Gerichtsbarkeit und Lehensrechte, die sie anfangs durch eigene Grafen in den geistlichen Besitzungen ausübten, mehr und mehr auf die Bischöfe und Äbte übergehen und erhöhten den Wert dieser geistlichen Besitzungen noch durch Immunitäten aller Art, durch Befreiungen und Vorrechte. So war es denn gekommen, daß die deutschen Erzbistümer und Bistümer Gebiete umfaßten, welche Königreichen und Herzogtümern an Umfang nicht nachstanden, daß sie Städte und feste Burgen besaßen und zahlreiche Vasallen mit bewaffneten Kriegsleuten unterhielten, daß manche Abtei und manches Kloster an Landbesitz und Einkünften Grafschaften und Fürstentümer übertraf; und an Metallgeld und Kunstgegenständen konnte kaum ein weltliche Herrschaft mit einem Bischofsitz oder einer der reicheren Abteien den Vergleich aushalten. Die Macht und Stärke des Reichs beruhte vorzugsweise auf dem Klerus; wir haben gesehen, wie Bischöfe und Klostervorsteher an der Spitze ihrer Mannen ins Feld zogen oder ihre Dienstleute unter dem Schirmvogt ausrücken ließen, wie die Geschäfte der Kanzlei fast ausschließlich ihren Händen anvertraut waren, wie die Kosten der Hofhaltung oder der Kriegszüge vorzugsweise von den geistlichen Herren aufgebracht wurden. Aus unserer ganzen Darstellung geht hervor, daß die Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte mit den Herzögen, Markgrafen und Grasen ans gleicher Linie standen, daß die geistlichen und weltlichen Reichsglieder den durch Bildung, wie durch Reichtum und Grundbesitz hervorragenden Herrenstand bildeten, mit welchem der König oder Kaiser das Regiment führte, das Recht fand, die Grenzen schützte und ausdehnte. Durch den Lehnsverband waren geistliche und weltliche Reichsglieder so innig verbunden und in so gleichmäßige Verhältnisse zu dem Staatsoberhaupte gestellt, daß dieselben Gesetze und Rechtsformen auf beide ihre Anwendung fanden, daß die Belehnung der
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