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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 173

1888 - Habelschwerdt : Franke
173 Frankreich. stärkte er durch Errichtung des Pairs-hoses, in dem sechs Bischöfe und die sechs höchsten Vasallen das Richteramt über die großen Vasallen übten. (9.) Ludwig Ix., der Heilige, 1226—1270. Derselbe sorgte für die Rechtspflege, beförderte die öffentliche Sicherheit und stiftete die Universität Paris. Ein Gelübde bewog ihn zum 6. und 7. Kreuzzuge (siehe S. 161). (11.) Philipp Iv., der Schone, 1285—1314. Unter ihm erreichte die Dynastie die höchste Macht. Er war ein rücksichtslos durchgreifender Eha- ! relfter. Als er in einem Kriege mit den Engländern die Vermittelung der Kurie zurückwies und die Geistlichkeit besteuerte, geriet er in Streit mit dem Papste Bonisacius Viii. Der König gewann aber im Volke eine Stütze, indem er ein Parlament berief und auch Vertreter des Bürgerftandes darin aufnahm. Nach dem Tode des Papstes bewog er dessen Nachfolger Klemens V., feinen Sitz in Avignon zu nehmen (1305—77). Die daraus entstehende Abhängigkeit des Papstes | von Frankreich zeigt sich namentlich in der Aufhebung des Templerordens, 1312, dessen Güter der König einzog. Der letzte Hochmeister Jakob von , Molay starb aus dem Scheiterhausen, i 1314. Im Jahre 1328 starb das kape-tingische Haus aus. England. Philipp Ii. August von Frankreich besiegt (bei Bouvines) und verlor den größten Teil der englischen Besitzungen in Frankreich. Daher ertrotzten Adel und Städte die Magna charta, das englische Staatsgrundgesetz, das die königliche Gewalt bedeutend beschränkte. Die Zeit der nächsten Nachfolger war dein Aufblühen der neuen Freiheit ebenfalls günstig. Namentlich erwarben die Städte, durch Handel wohlhabend geworden, Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit. Eduard Iii. (1327—1377), eilt ritterlicher König, machte Ansprüche auf den französischen Königsthron und eröffnete den 100 jährigen Erbfolgekrieg. Das Parlament teilte er ins Ober- und Unterhaus. Das Haus Anjou endete mit Richard Ii., der von dem Herzoge Heinrich von Lankaster, einem Enkel Eduards Iii., entthront wurde.

2. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 108

1904 - Habelschwerdt : Franke
108 ffentliche Sicherheit her, frderte die Entwicklung der Städte durch Regelung der Abgaben, der Zlle und des Mnzwesens und durch Begnstigung von Handel und Gewerbe. Die Rechtspflege ordnete er durch Errichtung eines obersten Gerichtshofes, des Parlaments, in Paris. In den unmittelbar unter der Krone stehenden Gebieten setzte der König seine Beamten ein und erhob regelmige Steuern. Auch nach auen wuchs der franzsische Einflu. Karl von Anjou, der Bruder Ludwigs Ix., wurde 1267 König von Sizilien. In seinem Glaubenseifer unternahm Ludwig zwei Kreuzzge (1248 und 1270), die aber beide erfolglos blieben. Auf dem letzten Kreuzzuge starb er vor Tunis. Er gilt als das Ideal der mittelalterlichen Könige Frankreichs. Whrend der Kreuzzge erwachte in der franzsischen Ritterschaft eine hohe religise Begeisterung und eine Abenteuerlust, die auf das ganze geistige Leben der Nation einwirkte. Die ritterliche Poesie blhte, und die bildenden Knste nahmen einen hohen Aufschwung. Im nrdlichen Frankreich schuf die sich rasch entwickelnde Gotik herrliche Bauwerke und verbreitete sich von hier aus der das ganze Abendland. England. Im Jahre 1154 kam mit Heinrich Ii. (bis 1189) das Haus Plantagenet (plntedschenet) auf den englischen Thron, den es bis 1399 innehatte. Heinrich stammte aus der Ehe, welche die englische Knigstochter Mathilde, die kinderlose Witwe Kaiser Heinrichs V., mit dem Grafen von Anjou, Gottfried Plantagenet, geschlossen hatte. Durch seine Heirat mit der geschiedenen Gemahlin Ludwigs Vii. erhielt Heinrich Ii. das westliche Frankreich, womit der Anla zu langen Kmpfen gegeben war. Er erwarb auch die Lehnshoheit der Irland. Die Emprung seiner Shne (vgl. Bertran de Born von Uhland) verbitterte Heinrichs letzte Lebensjahre. Sein Sohn, Richard Lwenherz, ein tapferer, abenteuerschtiger und grausamer Fürst (11891199), war der Schwager Heinrichs des Lwen und ein Gegner der Hohenstaufen. Er nahm am 3. Kreuzzuge teil und wurde von Kaiser Heinrich Vi. lnger als ein Jahr gefangen gehalten (S. 83). Nach seiner Rckkehr fhrte er mit Philipp August, der die Normaudie angegriffen hatte, Krieg. Richards Bruder und Nachfolger, der genuschtige Johann ohne Land, verlor fast alle Besitzungen in Frankreich an Philipp August und ge-riet auch mit dem Papste in Streit. Da ihn seine Vasallen zu verlassen drohten, mute er die Magna Charta, den groen Freiheitsbrief, unterzeichnen, wodurch der Grund zu der englischen Verfassung gelegt wurde. Die wichtigsten Bestimmungen der Magna Charta waren, da niemand verhaftet und mit Ber-lnst des Eigentums oder Verbannung bestraft werden solle, wenn er nicht durch gesetzmigen Spruch seiner Standesgenossen verurteilt sei, und da ohne Zustimmung des Reichsrats (der Groen) keine auerordentlichen Ab-gaben erhoben werden drfen. Ein Ausschu von Baronen sollte der die Ausfhrung dieser Bestimmungen wachen. Die Regierungszeit Heinrichs Iii. (12161272), dessen Bruder Richard von Eornwallis zum deutschen

3. Mittlere und neue Geschichte bis 1648 - S. 4

1883 - Hannover : Helwing
4 Mittlere Geschichte. der Franken, Bischof Gregor von Tours: „So fällte Gott täglich seine Feinde unter feiner Hand, darum, daß er mit rechtem Herzen vor ihm wandelte und that, was seinen Augen wohlgefiel." Chlodwig genoß die Früchte seiner Frevelthaten nicht lange. Er starb schon 511 in seiner Hauptstadt Paris, erst 45 Jahre alt. Sein Reich wurde unter seine vier Söhne verteilt. 6. Das Lehnswesen. Das fränkische Reich war von Anfang an stark und fest durch das L eh ns wesen. In den vielen Kriegen wurde das eroberte Land größtenteils Königseigentum. Der König teilte es mit seinem Gefolge, und jeder erhielt sein Losteil als freies Eigentum, als Allod. Dennoch behielt der König für sich so viel, daß er den Ge- treusten und Höchsten seines Gefolges noch Land geben konnte, das ihm zwar eigen blieb, jenen aber zur Nutznießung gelehnt war. Ein solches Land hieß Lehen (feudum, beneficium, d. i. Wohlthat). Der Geber war der Lehnsherr, der Empfänger hieß Lehnsmann oder Basall. Der Vasall besaß das Lehen, wenn er es nicht durch Treulosigkeit (Felonie) verwirkte, gewöhnlich auf Lebenszeit. Abgaben bezahlte der Lehnsmann davon nicht; nur war er in jedem Streite zur Heeresfolge verpflichtet; auch mußte er von Zeit zu Zeit Hofdienst leisten, d. h. an dem Hofe erscheinen. Auch die Häupter der Kirche, die Bischöfe und Erzbischöfe, meist Welsche, wurden nicht mit Geld besoldet, sondern er- hielten Lehen. Dadurch wurde die Kirche bald reich und konnte selbst kleine Lehen austeilen, ebenso wie die großen Vasallen dies thaten. Solche kleinere Lehen waren: einzelne Städte, Burgen und Schlösser, Fischereien, Wälder, Weinberge, Salzpfannen, Mühlen, Brauereien, Häuser, Höfe, selbst einzelne Hufen. Vor allem aber wurden Klöster mit ihren reichen Einkünften oft an weltliche Große gegeben. Später galten auch Ämter, wie die der Schultheißen, Vögte und Grafen, als Lehen. Für diese niederen Lehen wurden entweder geringe Dienste verlangt, z. B. den Wagen eines Klosters zu geleiten und gegen räuberische Anfälle zu schützen, den Abt zu Pferde zu begleiten oder ihm das Pferd zu leihen; oder es wurde für den Nießbrauch des Lehens ein jährlicher Zins gezahlt. Aus den kleinen Lehnsleuten entstand der niedere, aus den höchsten der hohe Adel. Ii. Zustinian; 527-565. 3. Fall des Vandalenreichs. Als das weströmische Reich bereits untergegangen war, gelangte das oströmische unter dem Kaiser Justinian noch einmal zur Blüte. Er kehrte seine Waffen zunächst gegen das Vandalenreich in Afrika. Sein Feldherr Belisar zog siegreich in die Hauptstadt Karthago ein, und das Vandalenreich wurde 534 eine oströmische Provinz. Der einst so kräftige Stamm der Vandalen hatte unter der heißen Sonne Afrikas und bei der veränderten Lebensweise seine alte Kraft verloren. Sein König verteidigte sich in einem Bergschlosse des Atlas drei Monate lang. Dem Verhungern nahe, ließ er den feindlichen Hauptmann, der ein Deutscher war, um drei Dinge bitten: um ein Stück Brot, seinen Hunger zu stillen, um einen Schwamm, seine

4. Weltkunde - S. 113

1876 - Hannover : Helwing
113 und das Frankenreich. Karls Reich war im S. durch den Ebro und Garigliano, im N. durch die Eider, im O. durch die Elbe und Theiß, im W. durch das Meer begrenzt (zeige dies auf der Karte!) und umfaßte mit Ausnahme der Angelsachsen und Nor- mannen alle noch vorhandenen Germanen. — 799 hatte Karl den Papst Leo Iii. geschützt, und dieser krönte ihn 800 zum Kaiser. (Erzähle dies nach deinem Lesebuche!) Dieses Reich sollte sein 1. ein römisches, ein Weltreich, die ganze Christenheit umfassend; 2. ein heiliges, zum Schutze der christ- lichen Ordnung und des rechten christlichen Glaubens. So stehen nun gleichsam zwei Pyramiden da. Der Kaiser hat den er- habensten Thron der Christenheit; er steht an der Spitze aller Lehensmannen vom König bis zum niedrigsten Vasallen (später Ritterschaft); der Papst hat das Scepter des Kirchenregiments, unter ihm stehen alle Geistlichen. Beide Gewalten, Reich und Kirche, sollten friedlich neben einander leben: das Reich schützt die Kirche mit dem Schwert gegen alle Feinde, die Kirche dagegen sorgt für sittliches Leben; der Papst ist in weltlicher Beziehung des Kaisers Unterthan, dieser empfängt aus seiner Hand die Weihe. Aber später ringen beide im großartigen Kampfe mit einander; bald siegend, bald unterliegend erschöpften sie ihre Kraft. — Karl residierte am liebsten in Aachen, zuweilen auch in seinen Pfalzen (Burgen). Jeden Frühling und Herbst hielt er Reichsversammlungen, bestehend aus den geistlichen und weltlichen Großen; Reichsverordnungen oder Capitularien. Die alten Herzogthümer mit ihren Volksherzögen an der Spitze, die zu sehr an die Selbständigkeit der einzelnen Stämme erinnerten, waren aufgelöst. Dafür traten die Gaugrafen als kaiserliche Verwalter, Richter und Heerführer auf. In den Greuzländern waren Markgrafen, in den Pfalzen Pfalzgrasen, auf Domänen Kammerboten. Die Sendgrafen revidierten.— Heerbann; Handel (Rhein-Donaukanal); Kirchengesang (Orgeln); Klosterschulen; Sorge für deutsche Sprache (Liedersammlung, Grammatik, deutsche Monatsnamen rc.); Sorge für die Wissen- schaft (Gelehrte, Bücherabschriften rc.); Stiftung von Bisthümern (Minden, Osnabrück, Verden, Bremen, Paderborn, Halberstadt, Elze, welches später nach Hildesheim verlegt ist, und Münster), Sorge für Ansehen und Unterhalt der Geistlichen, aber auch für Pflichterfüllung rc. Verbesserung des Obst- und Ackerbaus. Erster Anfang der Jahrmärkte und Ansiedelung von Kaufleuten in der Nähe der Kirchen. 3. Karl's Persönlichkeit. Was erzählt dein Lesebuch über folgende Punkte: Seine Größe und Gestalt, seine Kleidung, seine Lebensweise, seine Hofschule, — Tod, Grab? Weltkunde. o

5. Erzählungen aus der Weltgeschichte - S. 60

1884 - Hannover : Helwing
60 Das Mittelalter. wurde durch seinen bertritt zum Chriftentume nicht gebessert. Ohne gerechte Ursache bekriegte er die B u r g u n d e r und Westgoten und brachte fast ganz Gallien unter die Herrschast der Franken. Daher erhielt dieses Land den Namen Frankreich. Um sich und seinen Nachkommen die Herrschaft der die Franken zu sichern, lie Chlodwig alle brigen frnkischen Stammeshupter ermorden. Aber er geno die Frchte seiner Frevelthaten nicht lange; er starb in seiner Hauptstadt Paris, erst 45 Jahre alt. b. Das Lehnswesen. Das frnkische Reich war von Anfang an stark und fest durch das Lehnswesen. In den vielen Kriegen wurde das eroberte Land grtenteils Knigseigentum. Der König teilte es mit seinem Gefolge, und jeder erhielt sein Losteil als freies Eigentum, als All od. Dennoch behielt der König fr sich so viel, da er den Getreuesten und Hchsten seines Gefolges noch Land geben konnte, das ihm zwar eigen blieb, jenen aber zur Nutznieung gelehnt war. Ein solches Land hie Lehen. Der Geber war der Lehnsherr, der Empfnger hie Lehnsmann oder Vasall. Dieser besa das Lehen, wenn er es nicht durch Treulosigkeit verwirkte, gewhnlich auf Lebenszeit. Abgaben bezahlte er davon nicht; nur war er in jedem Streite zur Heeresfolge verpflichtet; auch mute er von Zeit zu Zeit Hofdienst leisten, d. h. an dem Hofe erscheinen. Auch die Hupter der Kirche, die Bischfe und Erzbischse, meist Welsche, wurden nicht mit Geld besoldet, sondern erhielten Lehen. Dadurch wurde die Kirche bald reich- und konnte selbst kleine Lehen austeilen, ebenso wie die groen Vasallen dies thaten. Fr diese niederen Lehen wurden entweder geringe Dienste verlangt, oder es wurde dafr ein jhrlicher Zins gezahlt. Aus den kleinen Lehnsleuten entstand der niedere, aus den grten der hohe Adel. 13. Mohammed. a. Arabien und seine Bewohner. Die Halbinsel Arabien ist grten-teils eine Wste; nur im Sden sind fruchtbare Gegenden, die schon im Altertum durch ihre Weihrauchpflanzen berhmt waren und in denen noch heute Zuckerrohr, Baumwolle und Kaffee gedeihen. Die Araber sind ein edles und begabtes Volk; in ihrem hageren, aber krftigen Krper wohnt ein mutiger, lebhafter Geist; eine unauslschliche Liebe zur Freiheit verbindet sich bei ihnen mit einer starken Anhnglichkeit an den vterlichen Stamm.

6. Die Geschichte in tabellarischer Übersicht - S. 69

1917 - Hannover : Helwing
— 69 - Dos Gerichtswesen: .. m a) Das Volksgericht wurde an den uralten Malstatten unter Vor -sitz des Grafen und unter Beisein des Eentenars und aller Freien abgehalten. Der Bellagte hatte seine Uuschnlb zu beweisen, teils selbst, teils durch Eibeshelfer ober bitrch Drbalc (Gottesurteile: Feuer- und Wasserprobe, Zweikampf u. a.). Das Urteil fanb ein gewählter Ausschuß von 7 Mitgliebern, die Rachitnburgen; es würde von der ©cmeinbe angenommen (Vollbort) ober abgelehnt (Urteilsschelte). Der Verurteilte wurde am Leben, an der Freiheit und am Eigentum gestraft. Tobesstrasen waren selten. Nach dem Staube der Geschäbigten mtb nach der Größe des Verbrechens richtete sich das Wergelb (Vergütung an Gelb und Vieh). Das W e r g e l b diente als Maßstab persönlicher Würdigung bei den Deutschen. b) Das Köuigsgericht würde auf den Köuigspfalzen abgehalten unter Beisitz der Hofbeamteu und Großen; es cutschieb über das Leben des Freigeborenen und über Klagen gegen Beamte. Aufzeichnung der Stammesrechte: das salische Recht (lex salica), das ripuarische Recht (lex ripuaria), lex Alamannorum u. s. w. Das Heerwesen. Zum Heeresbienst waren alle waffenfähigen Freien verpflichtet Das Aufgebot des Heeres (der Heerbann) ging vom Könige aus. Am 1. März jebes Jahres hielt der König Heerschau, bei welcher Gelegenheit er Mitteilungen an das unter Waffen stehenbe Volk machte. Audi benutzte er diese Zusammenkünfte, um mit den Großen des Reiches Gesetze und attberes, was von Wichtigkeit für den Staat war, zu beschließen und vom Volke genehmigen zu lassen. So entwickelten sich aus den Märzfeldern die Reichstage, an betten balb auch die hohen Geistlichen teilnahmen. Die Kirche war eine Staatskirche und als solche der Hoheit des Laubesherrn, des Königs, unterstellt. Dieser hatte schließlich die Bischöfe allein zu ernennen. Bei Hanbhabung der Kirchenzucht unterstützte der König die Kirche, er schenkte ihr große Reichsgüter und mancherlei Freiheiten. A. Das Frankcnreich unter den Merowingern. 481—751. 1. Chlodwig, der Gründer des Frankenreichs. 481—511. Das aus germanischen und romanischen Elementen erwachsene Frankenreich überdauert alle übrigen Reiche der Völkerwanderung. Aus ihm entwickelt sich die selbständige Geschichte des deutschen Volkes. Die Scheidung der Franken in salische, ripuarische und Oberfranken und deren Wohnsitze siehe S. 61. Bei den salischen Franken herrscht die Dynastie der Merowinger, bereit Stammvater Merowäus ist. Des Merowäus Sohn Childerich wird wegen seiner willkürlichen Regierung von den Franken vertrieben und flieht zu dem Thüringerkcmig Bas 1 nus. Zurückgerufen in sein Reich, folgt ihm des Basinus treulose Gemahlin Basina, mit der er sich vermählt. Der Sohn dieser Ehe ist Chlodwig, der Gründer des vereinigten Frankenreiches. 486 Schlacht bei Soissons: Chlodwig besiegt den römischen Statthalter Syägrius und erwirbt den Rest der römischen Herrschaft zwischen Somme und Loire in Gallien.
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