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ja einmal mußte sie sich von einer Bettlerin in den Kot stoßen lassen. Alles ertrug sie geduldig und ohne Murren. Später reuete ihren Schwager seine Härte, und er rief die unglückliche Frau zurück. Sie aber sehnte sich nicht nach fürstlicher Pflege, sondern zog nach Marburg an der Lahn und lebte da still und einsam ihrem Gott und ihren Nächsten. Alle ihre Habe gab sie den Armen und behielt nur ein graues Kleid, darin man sie begraben sollte. Auf dem Totenbette tröstete sie die Umstehenden und ist dann in Gottes Frieden dahingefahren.
4. Friedrich Barbarossa im Kyffhäuser.
1. Wie die Kyffhänsersage entlkand. Der Kyffhäuserberg liegt an der „goldenen Aue", südlich vom Harzgebirge, und trug ehedem eine kaiserliche Pfalz oder Burg. Der Name Kyffhäuser bedeutet „Häuser auf der Kippe". Ein alter Turm ist der einzige Rest aus alter Zeit. Jetzt wird dem Kaiser Wilhelm I., dem Weißbart, auf dem Berge ein großes Denkmal errichtet, weil er das deutsche Reich erneuert und die lange Zwietracht geendet hat. Vor mehr als 700 Jahren herrschte in Deutschland gar gewaltig der Kaiser Friedrich Barbarossa. Die Stammburg seines edlen Geschlechts war die Burg Hohenstaufen in Schwaben, nicht weit von der Zollernburg. Wegen seines rötlichen Bartes wurde der Kaiser in Italien Barbarossa oder Rotbart genannt. Er zog siebenmal über die Alpen nach Italien, um dort die widerspenstigen Städte zu unterwerfen. Mehr als einmal geriet er in Lebensgefahr. Als Greis unternahm er (1190) einen Kreuzzug in das heilige Land, um Jerusalem und die andern heiligen Orter aus den Händen der Türken zu befreien. Siegreich drang er vor. Aber zum großen Jammer seines Heeres ertrank er in einem Flusse und ward im fernen Lande begraben. Das deutsche Volk glaubte nicht an den Tod des herrlichen Helden und hoffte in den traurigen Zeiten, die nach ihm kamen, immer auf seine Wiederkehr. Einer erzählte dem andern, er sei nicht gestorben, sondern säße verzaubert in einem unterirdischen Schlosse des Kyffhäuserberges. Er stütze sein Haupt auf einen Marmortisch. Sein Bart sei durch und um den Tisch gewachsen. Seine Ritter stünden schlafend umher, und seine Tochter lltchen hüte das verzauberte Schloß. Zuweilen zwinke der Kaiser mit den Augen und schicke einen Zwerg hinauf, damit er nachsehe, ob die Raben noch kreischend um den Berg flögen. Sei dies der Fall, dann müsse er wieder hundert Jahre weiter schlafen. (Vergleiche Rückerts Lied: „Der alte Barbarossa —" und Geibels „Tief im Schlosse des Kyffhäuser —".)
2. Wie zwei Soldaten den Turm erstiegen. Der Turnt, in dem der Kaiser unten schlafen soll, hat keinen Eingang. Nur oben sieht man zwei offene Luken, zu denen man auf vorspringenden Steinen emporklettern kann. Zwei Soldaten wollten den alten Kaiser gern einmal sehen. Aus Tille da stiegen sie auf den Berg und kletterten zu den Luken empor, aber sie fanden sie mit eisernen Läden geschlossen. Unverrichteter Sache kehrten sie um. Als aber die Leute in Tilleda von den Läden hörten, da riefen sie: „O ihr Thoren! Hättet ihr die Läden ausgehoben und mitgenommen, so wären sie zu Gold geworden!" Eilig liefen die Soldaten wieder auf den Berg, aber die Läden an den Luken waren verschwunden.
3. Wie der Kirt von Wennnngen Geräte borgte. Der Hirt in Nennungen wollte Hochzeit machen, hatte aber kein Tischgerät dazu. Da
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der Erzbischof von Köln als Herzog von Westfalen; derselbe belehnte die Freigrafen. Das Entstehen geordneter Rechtszustände machte der Feme ein Ende.
3. Wenzels Thätigkeit im Reiche. Seine Versuche, den Landfrieden zu befestigen, hatten keine Erfolge. Seitdem überließ er sich der Trägheit und Trunksucht und verlor dadurch, sowie durch seine Härte gegen die Geistlichkeit (Johann Nepomuk) die Achtung des Volkes. Als er das Reichslehen Mailand veräußert hatte, ward er abgesetzt, 1400.
Iii. Uuprecht von der Wfatz, 1400—1410. Es gelang ihm nicht, sich Anerkennung zu verschaffen. Auch die Bemühungen, Mailand wiederzuerwerben, waren erfolglos.
Iv. Sigmund, 1410—1437. Für seine Wahl hatte besonders Friedrich Vi. von Hohenzollern, Burggras von Nürnberg, gewirkt. Beim Antritte seiner Regierung war er bereits Kurfürst von Brandenburg und König von Ungarn; am Ende derselben wurde er auch als König von Böhmen anerkannt.
1. Kampf um Ungarn (vor Antritt seiner Regierung). Ludwig der Große, König von Ungarn, 1342—82, hatte seine älteste Tochter Maria mit Sigmund verlobt. Letzterer musste sich aber die Krone Ungarns gegen einen von den Ungarn gewählten Prätendenten erkämpfen. Bald darauf bedrohten ihn die Türken.
a) Ansturm der Türken. Das seldschukische Fürstentum Jkonium war durch die Mongolen aufgelöst und dann unter 10 turkomannische Häuptlinge geteilt worden. Einer derselben, Osman, legte durch Eroberung Bithyniens den Grund zum „Osmanischen Reiche." Seine Nachfolger find: Drchan, der die Janitscharen gründete, Miirad I., der bis Adrianopel vordrang, und Bajazeth, „der Blitz." Letzterer besiegte Sigmund bei Nikopolis, 1396.
b) Rettung. Die Rettung aus der Gefahr brachten die Mongolen, die unter Timur Lenk her anstürmten und Bajazeth bei Angora 1402 besiegten.
2. Die bedeutendsten Ereignisse unter Sigmunds Regierung sind das Konzil zu Konstanz und der Hussitenkrieg.
A. Das Konzil zu Konstanz, 1414—18, das größte im Mittelalter, hatte eine dreifache Aufgabe:
a) Die Beilegung des Kirchenschismas. Nachdem die Päpste ihren Sitz von Avignon, wo sie in großer Abhängigkeit von Frankreich gestanden, wieder nach Rom verlegt hatten (1377), fanden doppelte Papstwahlen statt (zu Avignon und in Rom). Das Schisma wurde vergrößert, als das Konzil zu Pisa 1409
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Extrahierte Ortsnamen: Westfalen Mailand Mailand Brandenburg Ungarn Ungarn Ungarn Ungarn Nikopolis Angora Avignon Frankreich Rom Avignon Rom
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weiteres Blutvergießen zu vermeiden, entfernte der König die Truppen aus Berlin, berief ein liberales Ministerium und versprach eine Nationalversammlung, welche die neue Verfassung mit der Kroue vereinbaren sollte. Die Nationalversammlung trat am 22. Mai zusammen, stand aber so unter dem Drucke des Pöbels, der am 18. Juni das Zeughaus stürmte, daß der König ein entschlosseneres Ministerium berief (Brandenburg-Man-teuffel), das den Sitz der Nationalversammlung nach Brandenburg verlegte. Letzterer ließ nun der König eine Verfassung vorlegen, die von 2 Kammern revidiert werden sollte. Nach mancherlei Streitigkeiten kam endlich eine Vereinbarung zu stände. Am 31. Januar 1850 wurde das neue Staatsgrundgesetz verkündigt und am 6. Februar vom Könige, von den Ministern und Abgeordneten beschworen.
ä) Inhalt der Verfassung. Die wesentlichsten Bestimmungen der preußischen Verfassung, die aus 9 Titeln nebst 2 Anlagen, Betreffenb die Wahlen der beiben Kammern, besteht, finb: Alle Preußen finb vor dem Gesetze gleich. Die persönliche Freiheit ist gewährleistet, das Eigentum unverletzlich. Die Wissenschaft und ihre Lehre ist frei. Jeber Preuße hat das Recht, bitrch Wort, Schrift, Druck und bilbliche Darstellung feine Meinung frei zu äußern. Alle Preußen finb wehrpflichtig. Die Person des Königs ist unverletzlich. Der König führt den Oberbefehl über das Heer, hat das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, das Recht der Begnabigung und Strafmilberung und das Münzrecht; er beruft die beiben Häuser des Lanbtags und schließt ihre Sitzungen. Die Minister finb verantwortlich. Die gesetzgebenbe Gewalt wirb gemeinschaftlich bitrch den König und 2 Kammern ausgeübt. Die Übereinstimmung des Königs und beiber Kammern ist zu jebem Gesetze erforberlich.
Die Kammern haben die Namen Herrenhaus und Haus der Abgeorbneten. Ersteres besteht aus den Prinzen des Königlichen Hauses, Mitgliedern mit erblicher Berechtigung und Mitgliebern, welche vom Könige auf Lebenszeit berufen werben. Die Abgeorbneten der zweiten Kammer werben von Wahlmännern und biefe von den Urwählern gewählt. Urwähler ist jeber Preuße, der das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist. Die Wahl ist öffentlich. Zum Abgeorbneten ist jeber Preuße wählbar, der das 30. Lebensjahr vollendet hat, im Vollbesitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist und ein Jahr dem Staats verbände angehört.
3. Die deutschen Einheitsbestrebungen. Während sich in Preußen das Verfassuugswerk innerhalb zweier Jahre vollendete, war inzwischen
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38
stark befestigt und von 60,000 Streitern vertheidigt. Mit ungehenern Anstrengungen schafften die Kreuzfahrer, die kaum halb so viele an Zahl waren, Belagerungsmaschinen, besonders bewegliche Trme, herbei. Zwei Tage wurde mit beispielloser Tapferkeit gestrmt, aber erfolglos. Da pltzlich glaubten die Kreuzfahrer auf dem Olberge einen Ritter in leuchtender Rstung zu sehen. Gott sendet den Erzengel Michael zu Hlfe!" rief man sich zu, und die Begeisterung ward unwiderstehlich. Zuerst erstiegen Gottfried und sein Bruder von einem Turme die Mauer. Ein Thor ward niedergerannt, die erste Ringmauer durch-brechen, der Wallgraben ausgefllt, und hinein strmten die rche-durstigen Scharen mit dem Rufe: Gott will es!" In grauenvoller Metzelei sielen 70,000 Trken; die Juden wurden in ihrer Synagoge verbrannt; bis an die Knchel wateten die Sieger im Blute. Gott-fried aber ging barfu im Bergewande zum heil. Grabe und dankte Gott knieend fr den Sieg. Da warf auch das Kriegsvolk die Waffen weg und zog barfu unter Bugesngen in die Grabeskirche. Man bot dem edlen Gottfried die Krone von Jerusalem an, er aber sprach: Wie sollte ich an der Stelle eine goldene Krone tragen, wo mein Heiland unter der Dornenkrone geblutet hat!" und nannte sich nur Beschtzer des heil. Grabes. Nachdem er noch ein siebenmal strkeres Heer des Sultans von gypten besiegt hatte, erlag er schon im nchsten Jahre den bermenschlichen Anstrengungen. Sein Bruder-Balduin folgte ihm als König von Jerusalem.
6. Ausgang und Folgen der Kreuzzge. Durch die Uneinig-keit der Christen und die Tapferkeit der Trken ging spter ein Ort nach dem andern wieder verloren. Und obgleich das Abendland in 7 Kreuzzgen gegen 6 Millionen Menschen opferte, so siel doch nach 200 Jahren die letzte christliche Besitzung in Palstina den Trken wieder in die Hnde. Die Kreuzzge sind indessen von wichtigen Folgen gewesen. Das Ansehen der Ppste und die Macht der Kirche wuchs ungemein. Viele Fürsten erweiterten ihre Hausmacht durch erledigte Lehen. Das Ritterthum entwickelte sich zur vollsten Blte. Die Macht der Städte wuchs zusehends durch den lebhaften Handelsverkehr. Viele Leibeigene kauften sich los, und der Bauernstand wurde freier. Die Völker traten sich nher; neue Lnder, Pflanzen und Thiere wurden bekannt, fremde Sprachen studirt, die Werke der gelehrten Griechen und Araber durchforscht, den Malern und Dichtern neue Ge-genstnde fr ihre Kunst zugefhrt.
10. Friedrich I. Sarbarojsa. 11521190.
1. Die Hohenstaufen. Den schnsten Glanz gewann die deutsche Krone unter den 6 hohenstaufischen Kaisern, die von der Burg Staufen in Schwaben stammten. Unter ihnen brach fr deutsche
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Extrahierte Personennamen: Michael Gottfried Gott Gottfried Friedrich_I. Sarbarojsa
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Reichsstnden zu errichtendes Kammergericht und die Reichs-regiernng an einen Reichsrat abtreten solle, dessen Mitglieder von den Stnden zu whleu seien. Maximilian verwarf den beabsichtigten Reichsrat, verkndigte aber einen ewigen Land-frieden" und willigte in die Errichtung eines Reichskammer-gerichts ein.
Durch die Verkndigung des ewigen Landfriedens" verlor die Fehde ihren rechtlichen Charakter; der Unterschied zwischen erlaubter und unerlaubter Fehde hrte auf, und jede fernere Anwendung des Faust- und Fehderechts wurde fr Landfriedensbruch erklrt. Das Reichskammergericht sollte zur Aufrechterhaltung des ewigen Landfriedens dienen. Es war der hchste Gerichtshof fr die Reichs-stnde und das Berufungsgericht fr die mittelbaren Stnde. Sein Sitz war anfangs in Frankfurt a. M., spter in Wetzlar. Das Reichskammergericht entschied nach rmischem Recht; das Gerichtsverfahren war schriftlich. Whrend die sechzehn Richterstellen durch die Reichsstnde besetzt wurden, erfolgte die Ernennung des Vor-sitzenden (der erste war Gras Eitelfritz von Hohenzollern) durch den Kaiser. der alle Reichslehnsachen und der Klagen gegen die Reichsuumittelbaren entschied der Reichshofrat unter dem Vorsitze des Kaisers.
Eine Reichs st euer, der gemeine Pfennig, sollte die Mittel zur Unterhaltung des Reichskammergerichts und eines Reichs-sldnerheeres liefern. Da die Einfhrung der Reichssteuer und die Errichtung des Sldnerheeres nicht zustande kamen, wurde die Reichs-matrikel aufgestellt, d. h. es wurde festgesetzt, wieviel Mannschaften die einzelnen Reichsstnde im Kriegsfalle zu stellen hatten, und wieviel Steuern sie entrichten sollten.
Zur besseren Durchfhrung der Verfassungsnderung wurde Deutschland (1512) in 10 Kreise geteilt. Diese waren: 1. der sterreichische, 2. der bayrische, 3. der schwbische, 4. der frnkische, 5. der oberrheinische, 6. der kurrheinische, 7. der burgundische, 8. der westflische, 9. der niederschsische, 10. der oberschsische Kreis. Die Kreishauptleute, die Vorgesetzten der 10 Kreise, hatten den Urteilen des Reichskammergerichts Geltung zu verschaffen und konnten bei einem Landfriedensbruch die Kriegsmacht ihres Kreises aufbieten.
Auerdem hat Maximilian die Befugnisse des Reichstages geregelt und die erste Reichspost zwischen Wien und Brssel eingefhrt. Das Reichspostwesen stand unter dem Grafen von Thurn und Taxis. Maximilian fhrte seine zahlreichen Kriege mit den Sldner-Heeren der unter ihm entstandenen Landsknechte".
Aus dem ewigen Landfrieden Maximilians I. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 61.
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Extrahierte Ortsnamen: Frankfurt_a._M. Wetzlar Deutschland Wien
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2. Kirchliche Bestimmungen. Der Augsburger Religionsfriede wurde besttigt und auch auf die Reformierten ausgedehnt. Der Streit der die geistlichen Gter wurde durch die Aufhebung des Restitutionsediktes geschlichtet. Das Jahr 1g24 nahm man als Normaljahr an. Wer am 1. Januar jenes Jahres der Besitzer eines frhereu Kirchengutes gewesen war, sollte es mich in Zukunft bleiben. Doch galt diese Bestimmung nicht fr die kaiserlichen Erblande.
3. Staatsrechtliche Bestimmungen, a) Der Kaiser wurde in allen wichtigen Reichsangelegenheiten (auch in bezug auf Krieg und Frieden, sowie Bndnisse) an die Abstimmung der Reichsstande gebunden;
b) die deutschen Fürsten erhielten unbeschrnkte Landeshoheit mit der Erlaubnis, Bndnisse unter sich und mit fremden Fürsten zu schlieen.
Der monarchische Charakter der Reichsverfassung war damit beseitigt.
F. Die Iol'gen des Dreiigjhrigen Krieges.
1. Politische Verhltnisse in Deutschland. Das Reich hatte durch den Dreiigjhrigen Krieg nicht blo wichtige Grenzluder im Westen und Norden und die Mnduugeu seiner Flsse verloren, sondern auch seinen nationalen und monarchischen Charakter eingebt. Es bildete nun einen lockeren Staatenbund von der 300 Reichsstnden. Gemeinsame Einrichtungen fr alle Reichsmitglieder waren nur noch das Reichskammergericht, der Reichshofrat in Wien und der Reichstag.
Der Reichstag zhlte 240 Stimmen und teilte sich nach der Religion in eine katholische und eine evangelische Krperschaft. Seit 1663 tagte er dauernd in Regensburg; die Fürsten besuchten ihn nicht mehr persnlich, sondern lieen sich durch Gesandte vertreten. Aus dem Reichstage zu Regeusburg hatten sogar auswrtige Mchte Sitz und Stimme. Durch seinen schwerflligen Geschftsgang und die uu-aufhrlicheu Raugstreitigkeiteu zwischen den Gesandten wurde der Reichstag zum Gesptt bei Deutschen und Auslndern.
Das Reich hatte seine Machtstellung den anderen Staaten gegenber verloren. Das Nationalgefhl der Deutschen schwand, und der Einflu des Auslandes wurde auf allen Gebieten magebend.
Die vielen Fürsten hatten vollkommene Landeshoheit erhalten; sie beuteten dieselbe nach Belieben ans und schufen sich stehende Heere
Hausier, Deutsche Geschichte vom Tode Friedrichs d. Gr. bis zur Grnduna des Demschen^Bimdes: Deutschland nach dem Dreiigjhrigen Kriege. Atzler,
v. Zwiedineck-Sdenhorst, Deutsche Geschichte im Zeitalter der Grndung des preuischen Knigtums. 1. Bd. Stuttgart 1890.
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Extrahierte Personennamen: Friedrichs
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Wien Regensburg Friedrichs Deutschland Stuttgart
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Aber durch seine Leidenschaftlichkeit, von der er sich in der Politik und im Kriege leiten lie, hat er die Gromachtstellung Schwedens gnzlich vernichtet (vgl. S. 269).
Ipofen.
1. Die Jagellouen hatten hier von 1386 (vgl. S. 228) bis 1572 regiert und die Grenzen des Reiches bis nach Schlesien und zum Donez (Nebenflu des Don), bis zur Ostsee und zum Schwarzen Meere erweitert. Nach dem Aussterben der Jagellonen wurde Polen ein Wahlreich.
Die Verfassung Polens war fast republikanisch; denn die hchste Gewalt lag im Reichstage. Letzterer bestand a) ans dem Senate, gebildet aus den Bischfen, Woiwoden (Statthaltern der Provinzen), Kastellanen (kniglichen Burggrafen) und den hohen Staatsbeamten, b) ans der V er-sammlung der Landboten, zusammengesetzt aus den Abgeordneten der Ritterschaft. Die Brgerschaft war vom Reichstage ausgeschlossen; die Bauern waren Leibeigeue. Da im Reichstage zu einem Beschlsse Einstimmigkeit erforderlich war, jeder Abgeordnete aber das Einspruchsrecht (liberum veto) hatte, so war es fast unmglich, Gesetze zu geben. In dringenden Fllen (Kriegsgefahr, Knigswahl) suchte man sich durch einen Konfderationsreichstag zu helfen, auf dem Stimmenmehrheit entschied.
2. Von den Wahlknigen war der erste Heinrich von Anjon, der spter als Heinrich Iii. König von Frankreich wurde.
Von 1587 an regierten Könige aus dem Hause Wasa. Einige von ihnen hatten das Bestreben, die Kronen Schwedens und Polens zu vereinigen. Die Verschiedenheit der Religion verhinderte dies aber.
Im Jahre 1674 wurde Johann Sobieski zum Könige gewhlt. Er rettete 1683 Wien vor der Eroberung durch die Trken.
Von 16971733 regierte Kurfürst August Ii., der Starke, von Sachsen der (1697) in der Wallfahrtskirche zu Deutsch-Piekar in Oberschlesien zur katholischen Kirche bergetreten war. Prachtliebend und genuschtig, richtete er seinen Hof nach franzsischem Muster ein. Nach seinem Tode brach der Polnische Erbfolgekrieg aus, 1733-1738, in welchem sein Sohn August Iii. den Thron behauptete.
Dritter Zeitraum der b r a n d e n b u r g i s ch - p r e.u i s ch e n Geschichte.
Von der Entstehung des Knigreichs Preußen bis zur Grndung des neuen Deutsche Reiches, 17011871.
Friedrich Iii. (I.), 16881713.
1. Sem Regierungsantritt und seine Persnlichkeit. Der Groe Kurfürst hatte entgegen den Hohenzollernschen Hausgesetzen seinen Shnen aus zweiter Ehe Landesteile zugewiesen und den Kaiser zum Testamentsvollstrecker eingesetzt. Nach beut Tode des Vaters gelang es aber
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Extrahierte Personennamen: Heinrich_von_Anjon Heinrich Heinrich_Iii Heinrich Johann_Sobieski Johann August August Friedrich_Iii Friedrich
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gehalten. Deshalb blieb ein groer Teil dienstfhiger junger Leute militrfrei. Wollte Preußen im Falle einer Mobilmachung ein Heer aufstellen, das au Gre der Militrmacht der Nachbarstaaten gewachsen war, so reichten die Mannschaften der Linie und Reserve nicht aus, sondern es mute vou vornherein die Landwehr ersten Aufgebots (25. bis 32. Lebensjahr) mit herangezogen werden. Dieser fehlte es nicht blo an der notwendigen militrischen Schulung und straffen Disziplin, sondern es gehrten ihr auch viele Familienvter an, während leichter abkmmliche junge Leute zu Hause blieben, weil sie keine militrische Ausbildung erhalten hatten.
Nach der neuen Heeresreform sollten jhrlich 63 000 Mann ausgehoben werden, die in der Linie drei, in der Reserve fnf und in der Landwehr neun Jahre zu dienen htten. Die Friedensprsenzstrke wre dadurch auf 212 000 Mann erhht worden. Diese bedeutenden Verstrkungen ermglichten im Kriegsfalle in kurzer Zeit eine Armee von 400 000 Mann aufzustellen, und die Gesamtzahl aller verfgbaren Truppen stieg auf mehr als 3/4 Millionen.
Zur Durchfhrung der Heeresreorganisation berief der Prinz-regent den General von Roon (180379), der schon 1858 in seinem Auftrage eine Denkschrift der die preuische Wehrverfassung ausgearbeitet hatte, au die Spitze des Kriegsministeriums (1859). Das Abgeordnetenhaus, in welchem die auf Gruud der liberalen Forderungen gebildete Fortschrittspartei" die Entscheidung besa, weigerte sich aber, die Mittel zur Durchfhrung der Heeresreorganisation, die einen Mehr-aufwand von 9 V2 Millionen Talern erforderte, 1860 und 1861 auf lnger als je ein Jahr zu bewilligen. Alle Bemhungen des Kriegs-Ministers vou Roon, die Mehrheit des 1862 neugewhlten Abgeordnetenhauses von der Notwendigkeit der Reform zu berzeugen, waren vergeblich. Der König; der unter diesem Zwiespalt schwer litt, dachte schon daran, zugunsten seines Sohnes abzudanken, da fand er den Staatsmann, der seine Plne durchzufhren imstande war. Auf Betreiben Roons ernannte Wilhelm I. 1862 den preuischen Gesandten in Paris, Otto von Bismarck, zum Ministerprsidenten.
Bismarck war 1859 als Gesandter nach Petersburg geschickt worden und war fr seine die Zukunft Preuens betreffenden Plne bei Kaiser Alexander ttig gewesen. Als Gesandter in Paris (seit 1862) hatte er die politischen Verhltnisse Frankreichs kennen gelernt. Nach-dem sich Bismarck wiit dem aufs tiefste erschtterten Könige der die nchsten politischen Manahmen verstndigt hatte (22. September 1862), bernahm er den Vorsitz im preuischen Ministerium. Das Abgeordnetenhaus, das der die Ernennung des als Junker" per-schrienen Bismarck emprt war, lehnte auch jetzt die Bewilligung der Gelder fr die Heeresreform ab. Der Landtag wurde zweimal geschlossen, ohne da ein Gesetz der den Staatshaushalt zustande
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm_I. Otto_von_Bismarck Otto Bismarck Alexander Alexander Bismarck
Extrahierte Ortsnamen: Paris Petersburg Paris Frankreichs
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100 000 Seelen ein Abgeordneter gewhlt werden, doch ist die ent-sprechende Vermehrung noch nicht erfolgt. Die politisch gleich gesinnten Abgeordneten vereinigen sich zu Fraktionen. Als Wilde" bezeichnet man diejenigen Abgeordneten, die zu keiner Fraktion gehren. Die strksten Fraktionen des Deutschen Reichstages sind die Konservativen, das Zentrum, die Nationalliberalen, die Freisinnige Volkspartei und die Sozialdemokraten.
2. Wahl der Reichstagsabgeordneten. Die Reichstags-abgeordneten werden durch allgemeine, direkte, geheime Wahlen gewhlt, d. h. alle Wahlberechtigten besitzen ohne Ansehen der Person das gleiche Stimmrecht; sie whlen unmittelbar den Abgeordneten, und zwar persnlich durch verdeckte Stimmzettel ohne Unterschrift.
Zum Zwecke der Wahl ist das Land in Wahlkreise eingeteilt, die wieder in Wahlbezirke zerlegt sind.
Whler fr den Deutschen Reichstag ist jeder Deutsche, der das 25. Lebensjahr zurckgelegt hat (aktives Wahlrecht); ausgenommen find diejenigen, welchen die brgerlichen Ehrenrechte entzogen sind, welche Armenuntersttzung beziehen, im Konkurs oder unter Vormund-schaft stehen, und die aktiven Mitglieder des Soldatenstandes.
der die Whler werden Listen gefhrt, die sptestens vier Wochen vor der Wahl jedermann zur Einsicht zugnglich sein mssen. Nach der Bekanntmachung vom 28. April 1903, betreffend die Abnderung des Wahlreglements vom 28. Mai 1870" beginnt die Wahlhandlung an dem vom ' Bundesprsidium festzusetzenden Tage um 10 Uhr vormittags und wird um 7 Uhr nachmittags geschloffen. Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel. Der Whler, der feine Stimme. abgeben will, erhlt von einer dnrch den Wahlvorstand aufzustellenden Person einen mit amtlichem Stempel versehenen Umschlag, der sonst kein Kennzeichen haben darf, und begibt sich in einen nur vom Wahl-lokal zugnglichen Nebenraum oder au einen Nebentifch, wo er feinen Stimmzettel unbeobachtet in den Umschlag stecken kann. Hierauf ber-gibt er unter Namensnennung den Umschlag mit dem Stimmzettel dem Wahlvorsteher oder deffen Vertreter, der ihn sofort nnerffnet in die Wahlurne legt.
Unt 7 Uhr nachmittags erklrt der Wahlvorsteher die Abstimmung fr geschloffen, und es beginnt die ffentliche Ermittlung des Wahl-ergebniffes, das bald verkndet wird. Derjenige Wahlkandidat, der die absolute Stimmenmehrheit, also mehr als die Hlfte aller im ganzen Wahlkreise abgegebenen Stimmen, erhlt, gilt als gewhlt. Hat keiner der Kandidaten die absolute Stimmenmehrheit erreicht, so mu zwischen den beiden Wahlkandidaten, welche die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl stattfinden; bei Stimmen-gleichheit entscheidet das Los.
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Konsulate. Man unterscheidet Berufskousuln (besoldete Beamte) und Wahlkonsuln (meisteus Kaufleute, welche die Konsulatsgeschste nebenamtlich verwalten). Die deutschen Konsuln ernennt der Kaiser' sie sind dem Auswrtigen Amte unterstellt.
Das Mnz-, Ma- und Gewichtswesen ist fr das ganze Deutsche Reich einheitlich geordnet. Im Jahre 1871 ging das Reich von der Silberwhrung zur Goldwhrung der, d. h. das Gold ist die dem Metallgelde zugrunde liegende Werteinheit, und Gold-mnzen sind das gesetzliche Zahlungsmittel. Silber wird nur zur Herstellung von Scheidemnzen benutzt und braucht nur bis zum Be-trage vou 20 Mark in Zahlung genommen zu werden.
7. pte deutsche Kechtspffege.
Die gleichmige Gestaltung der Rechtspflege gehrt zu den wichtigsten Errungenschaften des Deutscheu Reiches. Fr das ganze Reichsgebiet gilt das Strafrecht, das in dem Strafgesetzbuch vom 15. Mai 1871 enthalten ist. Seit 1879 sind durch das Gerichtsversassimgsgesetz, die Zivil- und Strafprozeordnung, die Koukursorduuug, die Rechtsauwaltsorduuug und das Gerichtskosten-gefetz*) einheitliche Grundstze fr die Rechtspflege durchgefhrt worden. Am 1. Jauuar 1900 trat das Brgerliche Gesetzbuch iu Kraft, durch das dem Deutschen Reiche ein gemeinsames Privat recht gegeben wurde.
Die Gerichtsbarkeit, d. h. das Recht und die Pflicht zur Rechtspflege, kommt in bestimmten Fllen dem Reiche (Reichsgericht), der Hauptsache nach den Bundesstaaten zu. Die richterliche Gewalt wird im ganzen Reiche durch unabhngige, nur dem Gesetz unter-worfeue Richter ausgebt. Die Fhigkeit zum Richteramt wird nach einem mindestens 3 jhrigen Studium der Rechtswissenschaft, durch die Ablegung der Referendar- und Assessorprfung erlangt; zwischen diesen beiden Prfungen mu eilt -der praktischen Vorbildung gewid-meter Zeitraum von mindestens vier Jahren liegen. Die Richter werden (in Preußen vom König) auf Lebenszeit ernannt und knnen nur kraft richterlicher Entscheidung im Wege des Disziplinarverfahrens dauernd oder zeitweise ihres Amtes enthoben oder versetzt werden.
Der Staatsanwalt (bei Amtsgerichten der Amtsanwalt) ist ein Staatsbeamter, der im Interesse der ffentlichen Rechtsordnung bei Strafsachen die Anklage erhebt.
Weigand, Gesetzes- und Staatenkunde fr das Knigreich Preußen. Hannover und Berlin 1902.
*) Vgl. die mit kurzen Erluterungen versehenen Ausgaben dieser Relchsgesetze in Reclams Universalbibliothek.
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T39: [Jahr Million Geld Mark Arbeiter Arbeit Zeit Summe Staat Thaler], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
TM Hauptwörter (100): [T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T60: [Preußen Reich Staat Bund Kaiser deutsch Reichstag König Deutschland Regierung], T36: [Million Mark Jahr Geld Thaler Mill Summe Wert Gulden Pfund]]
TM Hauptwörter (200): [T62: [Gericht Recht Gesetz Richter Jahr Volksversammlung Senat Plebejer Beamter König], T39: [Million Mark Geld Jahr Summe Steuer Thaler Staat Ausgabe Einnahme], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T19: [Reich deutsch Kaiser Reiche Zeit Karl Jahr Ende Konstantin groß]]
Extrahierte Personennamen: Jauuar
Extrahierte Ortsnamen: Berlin Reclams_Universalbibliothek