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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 178

1888 - Habelschwerdt : Franke
178 Zweiter Abschnitt. Kaiser aus dem Dause Kommen- Kuseemvueg, 1347-1438. I. Kart Iv., 1347—1378. Er war ein wissenschaftlich gebildeter und praktischer Fürst, der mehr auf dem Wege der Diplomatie, als durch Waffen erreicht hat. Seinem Erblande Böhmen war er ein Vater, dem Reiche ein „Erzstiesvater." 1. Zug nach Italien. Auf einem Zuge nach Italien erwarb er die lombardische und die Kaiserkrone; doch erfüllte er nicht die Erwartungen der Patrioten, die Parteien zu versöhnen und Recht und Ordnung herzustellen. Daher kehrte er verspottet zurück. 2. Thätigkeit für das Reich. Diese beschränkte sich auf den Erlaß des Reichsgesetzes der „Goldenen Bulle," 1356. Dieselbe enthält: a) Bestimmungen über die Wahl und Krönung des römischen Königs und über die Rechte der Kurfürsten. Letztere erhalten in ihren Ländern die höchste Gerichtsbarkeit, von der eine Appellation an den Kaiser nicht zulässig ist; ihre Länder werden für unteilbar erklärt, und es stehen ihnen die vollen Hoheitsrechte und Regalien zu; b) Bestimmungen über den Landfrieden. Bedeutung der Goldenen Bulle. Dieselbe stellte die kurfürstliche Oligarchie als gesetzlich fest. Die selbständige Stellung der Kurfürsten mußte schließlich eine Zerstückelung des Reiches zur Folge haben. Karl Iv. glaubte allerdings, durch die Goldene Bulle gewonnen zu haben, da er zwei Kurfürstentümer besaß und seinen Nachfolgern die Krone gesichert hatte. 3. Sorge für die Hausmacht. Zu seinen Erbländern, Böhmen und der Oberlausitz, erwarb Karl die Oberpfalz, Schlesien, die Niederlausitz und im Vertrage zu Fürstenwalde 1373 Brandenburg. Seine landesväterliche Sorge erstreckte sich vorzüglich auf Böhmen. a) Er gründete in Prag die erste deutsche Universität, 1348; b) er ließ Böhmen durch deutsche Ansiedler germanisieren und kul- tivieren; c) die Stadt Prag, seine Residenz, wurde verschönert; d) die Badeorte Karlsbad und Teplitz verdanken ihm ihre Entstehung ; e) er hob den Berg- und Weinbau, Handel und Verkehr. Vor seinem Tode gab Karl Iv. seinem bereits zum Kaiser ge-

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 350

1888 - Habelschwerdt : Franke
350 er an verschiedenen Orten vergeblich Heilung suchte. Darum übertrug er am 7. Oktober 1858 seinem Bruder, dem Prinzen Wilhelm von Preußen, die Regentschaft. Am 2. Januar 1861 erlöste der Tod den König von seinen Leiden. Die Bedeutung der Regierung Friedrich Wilhelms Iv. liegt darin, daß unter ihm der Übergang vom ständisch vertretenen zum konstitutionellen Staate stattfand. Wenn dieser Übergang sich verhältnismäßig leicht und schnell vollzog, so ist die Ursache davon nicht znm geringsten in dem friedliebenden, edlen, hohen Charakter des Königs zu suchen. Aokgen der französischen Februarrevolution in andern Ländern. Wie in Preußen und Deutschland, so äußerte auch in Österreich, Ungarn und Italien die französische Revolution ihre Rückwirkung. Es brachen überall blutige Ausstände aus. Die Niederwerfung derselben war nicht ohne Einfluß auf die Gestaltung der deutschen Angelegenheiten; denn Österreich erhielt dadurch freie Hand, Preußen die moralische Niederlage von Olmütz zu bereiten (siehe S. 347). a) Österreich. Hier strebten die unter dem Hause Habsburg vereinigten Stämme nach größerer Selbständigkeit; auch die Lombardei und Ve-netien hatten sich erhoben. In Wien verlangte das Volk eine konstitutionelle Verfassung und Preßfreiheit. Der König gewährte das Verlangte und berief nach Wien eine konstituierende Nationalversammlung. Metternich, der sein rückschrittliches System auf einmal zertrümmert sah, dankte ab und floh nach England. Die Slaven waren mit den Bewilligungen aber noch nicht zufrieden und beriefen einen Kongreß nach Prag. Hier kam es zu einem Aufstande, der mit Kanonen überwältigt wurde. Auch Wien, wo in einein Pöbelaufstande der Kriegsminister ermordet worden war, mußte mit Gewalt unterworfen werden. Da dankte der Kaiser Ferdinand zu Gunsten seines Sohnes Franz Joseph ab, 2. Dezember 1848. b) Ungarn. Die Ungarn waren von dem Journalisten Ludwig Kossuth aufgewiegelt worden und verlangten die Unabhängigkeit von Österreich. Der Kaiser bewilligte ihnen einen Reichstag und die Vereinigung der ungarischen Nebenländer (Kroatien, Slavonien, Siebenbürgen) mit Ungarn. Dagegen erhoben sich aber die Südslaven unter dem Banus Jellachich von Kroatien, während der ungarische Reichstag die Anerkennung Franz Josephs verweigerte, so lange er nicht als König von Ungarn gefrönt fei. Der österreichische General Windischgrätz konnte gegen die Ungarn nichts ausrichten. Sie trotzten der Gewalt und wählten Kossuth zum Präsidenten. Da erhielt Österreich von Rußland ' Hilfe. Der tapfere ungarische Feldherr Görgei mußte sich zurückziehen und die Waffen strecken. Die neue Verfassung wurde wieder aufgehoben. Kossuth und andere Führer hatten sich geflüchtet.

3. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 115

1904 - Habelschwerdt : Franke
115 der inneren Verhltnisse infolge der Kmpfe Karls mit den Wittels-bachern in Bayern und Brandenburg kam noch das Auftreten der orientalischen Beulenpest. Man nannte sie damals den Schwarzen Tod" oder das groe Sterben". Die Krankheit forderte zahlreiche Opfer. Es starben z. B. in Erfurt 16 000, in Lbeck 9000, in Danzig 13 000 Menschen. Anfangs schob man die Schuld auf die Judeu und klagte sie der Brunnenvergiftung an. Sie wurden deshalb grausam verfolgt, obgleich der Papst bei Strafe des Bannes ihre Verfolgung verbot. Whrend sich in jener Schreckenszeit viele dem Simiengenu Hingaben, um das bedrohte Leben auszuntzen, hielten andere die Pest fr eine Strafe Gottes. Es taten sich Scharen von Benden zusammen, die von Ort zu Ort zogen, Bulieder saugen und sich mit Geielhieben den Rcken zerfleischten. Gegen^die Aus-schreitungen dieser Geielbrder oder Flagellanten ging7fchlielich die Kirche vor. 3. Karls Zug nach Italien. Ans einem Zuge nach Italien erwarb Karl die lombardische und die Kaiserkrone. Doch erfllte er nicht die Erwartungen der Patrioten, die Parteien zu vershnen und Recht und Ordnung herzustellen. Er begngte sich mit der uerlichen Anerkennung der Kaiserwrde, die ihm in Deutsch-land und den europischen Fürsten gegenber ein hheres Ansehen verlieh. 4. Die Goldene Bulle. Nach seiner Rckkehr aus Italien ver-handelte Karl auf den Reichstagen zu Nrnberg und Metz mit den Fürsten der die Verfassung des Reiches. Das Ergebnis dieser Ver-Handlungen war das Reichsgrundgesetz von 1356, das nach der goldenen Kapsel (bulla), in der das zu der Urkunde gehrende kaiserliche Siegel eingeschlossen war, den Namen Goldene Bnlle" erhielt. Durch diese wurde der Brauch, der sich allmhlich bei den Knigswahlen ausgebildet hatte, gesetzlich anerkannt und der einige strittige Punkte endgltig entschieden. Die Goldene Bulle enthlt in 30 Kapiteln Bestimmungen der die Wahl und Krnung des Knigs der die Rechte der Kurfrsten und den Landfrieden. Die Wahl des Knigs sollen unter dem Vorsitz des Erzbifchofs von Mainz drei Monate nach Erledigung des Thrones zu Frankfurt a. M. die sieben Kurfrsten, nmlich die Erzbifchfe von Mainz, Clu und Trier, der König von Bhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen-Wittenberg und der Markgras von Brandenburg vollziehe. Jedem Kurfrsten ist ein besonderes Aus der Chronik des Matthias von Neuenburg: Die Geielbrder in Straburg. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 50. Die Goldene Bulle. Atzler, a. a. O. Nr. 51. 8*

4. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 116

1904 - Habelschwerdt : Franke
1 116 Erzamt (b. h. ein Ehrendienst bei kaiserlichen Hoffesten) zuerkannt. Die drei geistlichen Kurfrsten führen als Erzkanzler fr Deutschland, Italien und Burgund die Siegel, der König von Bhmen soll als Erzschenk, der Pfalzgraf bei Rhein als Erztruchse, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg als Erz-kmmerer ttig sein. Durch die Goldene Bulle erhielten die Kurfrsten in ihren Lndern die hchste Gerichtsbarkeit; eine Berufung an den Kaiser war nicht zulssig; ihre Lnder wurden fr unteilbar erklrt, und es standen ihnen die vollen Hoheitsrechte und Regalien (Mnz-, Berg-Werks- und Zollrecht) zu. Diese selbstndige Stellung der Kurfrsten mute schlielich eine Zerstckelung des Reiches zur Folge haben. Karl Iv. selbst glaubte allerdings, durch die Goldene Bulle gewonnen zu haben, da er zwei Kurfrstentmer besa und seinen Nachfolgern die Krone gesichert hatte. Die Interessen des mchtig emporstrebenden Brgertums wurden durch die Goldene Bulle geschdigt, da sie alle Stdtebudnifse und die Aufnahme von Pfahlbrgern verbot und eine Vertretung der Städte aus dem Reichstage nicht zulie. Bezglich des Landfriedens bestimmte die Goldene Bnlle, da eine Fehde nur dauu erlaubt fei, wenn der ordentliche Richter das Recht versage oder nicht imstande sei, dem Klger Recht zu verschaffen. Die Fehde war drei Tage vorher persnlich oder schriftlich anzukndigen. Der Fehdebrief, der den Grund der Absage" enthalten sollte, mute ffentlich vor glaubwrdigen Zeugen dem Gegner zugestellt werden. Das Recht, zu dieser Art von Selbsthilfe zu greifen, stand jedem freien Manne zu. Wer jedoch Fehde erhob, ohne jene Vorschriften zu beachten, sollte als Landfriedensbrecher bestraft werden. 5. Karls Sorge fr den Landfrieden. Zum Schutze der ffentlichen Sicherheit suchte der Kaiser die Städte und Herren zu Landfriedens-bndnissen zu vereinigen. Die sddeutschen Reichsritter traten aber diesen nicht bei, sondern schlssen sich zur Erhaltung ihrer Unab-hngigkeit von Fürsten und Stdten zu Adelsbiindnissen (St. Georgsund Lwenbund, Schlegler) zusammen, deshalb dauerten die Unruhen fort. Hierzu kam, da Graf Eberhard von Wrttemberg, der Greiner oder Rauschebart (13441392), seine Landeshoheit der die schwbischen Reichsstdte auszudehnen suchte. Als Kaiser Karl Iv. mehrere von diesen Stdten an die Wittelsbacher verpfndete, um noch bei Lebzeiten die Wahl seines Sohnes Wenzel zu erlangen, vereinigten sich 14 schwbische Städte zur Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten. Der Kaiser sprach der den Bund die Acht aus. Von Karl untersttzt, bekriegte der Greiner die Städte. In der Schlacht bei Reutlingen

5. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 127

1904 - Habelschwerdt : Franke
127 Reichsstnden zu errichtendes Kammergericht und die Reichs-regiernng an einen Reichsrat abtreten solle, dessen Mitglieder von den Stnden zu whleu seien. Maximilian verwarf den beabsichtigten Reichsrat, verkndigte aber einen ewigen Land-frieden" und willigte in die Errichtung eines Reichskammer-gerichts ein. Durch die Verkndigung des ewigen Landfriedens" verlor die Fehde ihren rechtlichen Charakter; der Unterschied zwischen erlaubter und unerlaubter Fehde hrte auf, und jede fernere Anwendung des Faust- und Fehderechts wurde fr Landfriedensbruch erklrt. Das Reichskammergericht sollte zur Aufrechterhaltung des ewigen Landfriedens dienen. Es war der hchste Gerichtshof fr die Reichs-stnde und das Berufungsgericht fr die mittelbaren Stnde. Sein Sitz war anfangs in Frankfurt a. M., spter in Wetzlar. Das Reichskammergericht entschied nach rmischem Recht; das Gerichtsverfahren war schriftlich. Whrend die sechzehn Richterstellen durch die Reichsstnde besetzt wurden, erfolgte die Ernennung des Vor-sitzenden (der erste war Gras Eitelfritz von Hohenzollern) durch den Kaiser. der alle Reichslehnsachen und der Klagen gegen die Reichsuumittelbaren entschied der Reichshofrat unter dem Vorsitze des Kaisers. Eine Reichs st euer, der gemeine Pfennig, sollte die Mittel zur Unterhaltung des Reichskammergerichts und eines Reichs-sldnerheeres liefern. Da die Einfhrung der Reichssteuer und die Errichtung des Sldnerheeres nicht zustande kamen, wurde die Reichs-matrikel aufgestellt, d. h. es wurde festgesetzt, wieviel Mannschaften die einzelnen Reichsstnde im Kriegsfalle zu stellen hatten, und wieviel Steuern sie entrichten sollten. Zur besseren Durchfhrung der Verfassungsnderung wurde Deutschland (1512) in 10 Kreise geteilt. Diese waren: 1. der sterreichische, 2. der bayrische, 3. der schwbische, 4. der frnkische, 5. der oberrheinische, 6. der kurrheinische, 7. der burgundische, 8. der westflische, 9. der niederschsische, 10. der oberschsische Kreis. Die Kreishauptleute, die Vorgesetzten der 10 Kreise, hatten den Urteilen des Reichskammergerichts Geltung zu verschaffen und konnten bei einem Landfriedensbruch die Kriegsmacht ihres Kreises aufbieten. Auerdem hat Maximilian die Befugnisse des Reichstages geregelt und die erste Reichspost zwischen Wien und Brssel eingefhrt. Das Reichspostwesen stand unter dem Grafen von Thurn und Taxis. Maximilian fhrte seine zahlreichen Kriege mit den Sldner-Heeren der unter ihm entstandenen Landsknechte". Aus dem ewigen Landfrieden Maximilians I. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 61.

6. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 253

1904 - Habelschwerdt : Franke
253 Aber durch seine Leidenschaftlichkeit, von der er sich in der Politik und im Kriege leiten lie, hat er die Gromachtstellung Schwedens gnzlich vernichtet (vgl. S. 269). Ipofen. 1. Die Jagellouen hatten hier von 1386 (vgl. S. 228) bis 1572 regiert und die Grenzen des Reiches bis nach Schlesien und zum Donez (Nebenflu des Don), bis zur Ostsee und zum Schwarzen Meere erweitert. Nach dem Aussterben der Jagellonen wurde Polen ein Wahlreich. Die Verfassung Polens war fast republikanisch; denn die hchste Gewalt lag im Reichstage. Letzterer bestand a) ans dem Senate, gebildet aus den Bischfen, Woiwoden (Statthaltern der Provinzen), Kastellanen (kniglichen Burggrafen) und den hohen Staatsbeamten, b) ans der V er-sammlung der Landboten, zusammengesetzt aus den Abgeordneten der Ritterschaft. Die Brgerschaft war vom Reichstage ausgeschlossen; die Bauern waren Leibeigeue. Da im Reichstage zu einem Beschlsse Einstimmigkeit erforderlich war, jeder Abgeordnete aber das Einspruchsrecht (liberum veto) hatte, so war es fast unmglich, Gesetze zu geben. In dringenden Fllen (Kriegsgefahr, Knigswahl) suchte man sich durch einen Konfderationsreichstag zu helfen, auf dem Stimmenmehrheit entschied. 2. Von den Wahlknigen war der erste Heinrich von Anjon, der spter als Heinrich Iii. König von Frankreich wurde. Von 1587 an regierten Könige aus dem Hause Wasa. Einige von ihnen hatten das Bestreben, die Kronen Schwedens und Polens zu vereinigen. Die Verschiedenheit der Religion verhinderte dies aber. Im Jahre 1674 wurde Johann Sobieski zum Könige gewhlt. Er rettete 1683 Wien vor der Eroberung durch die Trken. Von 16971733 regierte Kurfürst August Ii., der Starke, von Sachsen der (1697) in der Wallfahrtskirche zu Deutsch-Piekar in Oberschlesien zur katholischen Kirche bergetreten war. Prachtliebend und genuschtig, richtete er seinen Hof nach franzsischem Muster ein. Nach seinem Tode brach der Polnische Erbfolgekrieg aus, 1733-1738, in welchem sein Sohn August Iii. den Thron behauptete. Dritter Zeitraum der b r a n d e n b u r g i s ch - p r e.u i s ch e n Geschichte. Von der Entstehung des Knigreichs Preußen bis zur Grndung des neuen Deutsche Reiches, 17011871. Friedrich Iii. (I.), 16881713. 1. Sem Regierungsantritt und seine Persnlichkeit. Der Groe Kurfürst hatte entgegen den Hohenzollernschen Hausgesetzen seinen Shnen aus zweiter Ehe Landesteile zugewiesen und den Kaiser zum Testamentsvollstrecker eingesetzt. Nach beut Tode des Vaters gelang es aber

7. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 109

1904 - Habelschwerdt : Franke
109 König gewhlt wurde, ist von Kriegen mit Frankreich und Kmpfen mit den Groen angefllt. Unter ihm wurden in das Parlament, d. h. die Ver-sammluug der Barone, zum erstenmal auch Ritter und Brger berufen. Vierter Zeitraum. Das Zeitalter der Bildung groer Territorial-Herrschaften, der stndischen Gegenshe und die Blte-zeit der Städte, 1*2731517. Kaiser aus verschiedenen Kusern, 12731347. Rudols von Habsburg, 12731291. 1273-1291 1. Die Zustnde im Reiche. Die Fürsten hatten allmhlich ein Kronrecht nach dem anderen an sich gebracht und waren in ihren Gebieten fast unabhngig vom Kaiser. An ihrer Spitze standen sieben Fürsten, die das Recht, den König zu whlen, fr sich in Anspruch nahmen und nach dem Worte kren" (whlen) Kurfrsten" genannt wurden. Es waren dies die Erzbischfe von Cln, Mainz, Trier, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg, der Pfalzgraf bei Rhein und der Herzog von Bayern, der an Stelle des Bhmenknigs an der Wahl teilnahm. der die Entstehung ihres Vorrechtes und ihre Siebenzahl gehen die Ansichten noch auseinander. Die Kurfrsten suchten bei jeder neuen Knigswahl besondere Vorteile fr sich zu gewinnen; zu wichtigen Reichshandlungen gaben sie ihre Zustimmung durch Willebriefe. So bedeutete das Knigtum nur noch das Prsidium in einem aus selbstndigen Frstentmern und Stdten bestehenden Bundesstaat. Um den Fürsten gewachsen zu sein, suchten die Kaiser ihre Hausmacht zu vergrern. Da aber die Krone infolge der Wahl-freiheit nicht erblich wurde, kam auch eine starke Hausmacht dem Knig-tum nicht zugute. Die Zahl der weltlichen und geistlichen Reichsstnde war sehr groß. Zu den ersteren gehrten Herzge. Burggrasen, Landgrafen, Pfalzgrafen. Grafen, Ritter und Reichsstdte, zu den letzteren Erz-bischse, Bischfe, Reichsbte, die Hochmeister der Deutschherren und Johanniter. Den Reichsstnden waren die Landstnde Untertan. Zu ihnen gehrte der Adel, die Städte und Geistlichen, die nicht reichsfrei waren. Da sie auch mglichst unabhngig sein wollten, kam es zwischen ihnen und den Reichsstnden zu vielen blutigen Fehden. Annalen und Chronik von Kolmar. Geschichtschreiber d. d. Vorzeit. 75. Bd. Lindner. Deutsche Geschichte unter den Habsburgeru und Luxemburgern. 2 Bde. Stuttgart 189093.

8. Unser Vaterland - S. 326

1900 - Berlin : Bruer
Obgleich mit Rudolf von Habsburg die deutsche Kaiserherrschaft, der Glanz ihrer Krone aus tiefster Schmach neu erstanden war, so konnte doch eins nicht wieder auf den alten Stand der Dinge zurückgeführt werden, die Stellung der Kaisergewalt zu den deutschen Fürsten, zum deutschen Volke. Schon mit dem Untergange der Hohenstaufen, ja während ihrer Herrschaft hatte sich des Reiches Macht in landesherrliche Gewalten aufgelöst. Die Fürsten waren nicht mehr Beamte ihres kaiserlichen Herrn, sondern selbständige Gebieter ihres Länderbesitzes geworden. Nun bildeten sie die Re ichs stände, voran die sieben Kurfürsten, denen als „Grundsäulen und Leuchtern des Reiches" die goldne Bulle Karls Iv. (1356) neben dem alleinigen Wahlrecht die Unantastbarkeit ihrer Person und die Unteilbarkeit ihrer Fürstentümer zusicherte. Das vollständige Münz- und Bergmerksregal, die Erhebung des Judenschutzgeldes, auch der gefreite Gerichtsstand wurde ihnen zugesprochen, alles einst kaiserliche Rechte. Die vier weltlichen Kurfürstentümer waren längst erblich, und jeder einzelne Kurfürst strebte naturgemäß danach, durch Vergrößerung der eignen Hausmacht ein Uebergewicht zu gewinnen. Die Kaiser hatten redlich dasselbe für sich und ihr Haus gethan. Aber die hervorragende Stellung, welche den Kurfürsten im Reiche eingeräumt wurde, war

9. Unser Vaterland - S. 310

1900 - Berlin : Bruer
— 310 — reichen von der Pfalz, der sich gegen des Kaisers Willen den Kurhut aufsetzte und die kaiserliche Anerkennung ertrotzt hatte, und unzählige andere Kämpfe inmitten des Reichs brachten unsägliches Elend über Deutschland, ohne daß der Kaiser auch nur den Versuch gemacht hätte^ seines kaiserlichen Amts als oberster Schiedsrichter zu walten. Allein im süddeutschen Städtekriege sollen 200 Dörfer verbrannt worden fehv und es war sprüchwörtlich geworden, daß man in Franken bei Nacht auf freiem Felde lesen könne. Was wollte in solchen Zeiten, wo jeder Freie das Fehderecht für sich in Anspruch nahm, der allgemein gebotene Landfriede, den keine starke Kaiserherrschaft aufrecht zu halten vermochte? Kam es doch in einem Wiener Aufstande so weit, daß die Wiener den Kaiser in der eigenen Hofburg belagerten, bis ihn der Böhmenkönig Podiebrad befreite^ der zu dieser Zeit eine so hervorragende Stelle in Deutschland einnahm^ daß er wagen durfte, seine Hand nach der deutschen Krone auszustrecken. Schon wurde er als Schiedsrichter zwischen Kaiser und Fürsten angerufen, und Friedrich bestimmte ihn zum Vormund seines Sohnes Maximilian, auch, falls dieser früher sterben sollte, zu seinem königlichen Nachfolger. Podiebrad versprach dagegen, Konstantinopel von den Türken zu befreien, wenn der Papst ihm den Titel eines griechischen Kaisers zugestehen wollte. Aber dieser fürchtete die wachsende Macht des Böhmenkönigs, that ihn in den Bann und ließ einen Kreuzzug gegen ihn predigen, worauf sich viele Böhmen empörten und dem Ungarnkönig Matthias Krovinus die böhmische Krone anboten. Nun rief der bedrängte Podiebrad den Polenkönig Kasimir zu Hülfe und versprach dessen Sohn die böhmische Krone, die er selbst nicht mehr besaß. Den Herzog Karl den Kühnen von Burgund wollte Podiebrad mit der deutschen Krone beglücken, wenn dieser sein Bundesgenosse sein würde. Inmitten all dieser Wirren war Albrecht Achilles wieder seines Kaisers treuer Rat. Er bewog seinen kaiserlichen Herrn, endlich auf einem Reichstage zu Regensburg persönlich zu erscheinen, um ohne fremde Einmischung nur mit deutschen Fürsten über des Reiches Wohl zu beraten. Aber der Kaiser konnte ihren Beistand nicht einmal gegen die Türken erlangen. Wurde die böhmische Kronfrage durch Podiebrads-Tod entschieden, so behielt Friedrich doch im Osten des Reichs Feinde genug und war so ohnmächtig, daß das deutsche Ordensland zu beiden

10. Unser Vaterland - S. 437

1900 - Berlin : Bruer
— 437 — Die bisherige Statthaltern der Niederlande sagte sich ebenfalls feierlich und öffentlich los von allen Rechten und Pflichten, die sie bis dahin au die Niederlande gebunden. Somit war Philipp Herrscher eines in seinen tiefsten Elementen deutschen Volkes geworden, dessen Charakter der Spanier niemals verstehen und achten lernen sollte. Im folgenden Jahre trat Karl V. Spanien mit allen eroberten und entdeckten Ländern an Philipp ab (Januar 1556) und erklärte Seit deutschen Fürsten, daß er auch auf die deutsche Krone verzichte zu Gunsten seines Bruders Ferdinand (7. September 1556). Doch wurde dieser erst am 14. März 1558 von den Kurfürsten feierlich gewählt, nachdem er sich in der Wahlkapitulation verpflichtet hatte, „Religions-frieden wie Landfrieden stet und fest zu beobachten und nur mit Willen und Rat der Fürsten und Stände zu regieren." Die Fürsten aber schlossen aufs neue einen Kurverein, Rechte und Stellung ihrer Würde zu rvahren, während der Papst alle möglichen Anstrengungen machte, die Kaiserwahl als ungiltig hinzustellen, weil er, das Haupt der Christenheit, nicht um Entscheidung der Wahl gebeten worden war. Doch die Zeiten waren vorüber, in denen der Papst die deutsche Krone zu vergeben hatte. Inzwischen hatte sich Karl V. mit seinen Schwestern auf einer glänzenden Flotte nach Spanien eingeschifft (17. September 1556). Mit Inbrunst küßte er bei seiner Landung den Boden, der ihm von jetzt an die stille Zufluchtsstätte bieten sollte, welche er in der Einsamkeit des Klosters von San Inste in Estremadura suchte. „Bereitet mir, was euer Haus vermag. Ein Ordenskleid und einen Sarkophag!" läßt der Dichter (v. Pfoten) den einst so mächtigen Kaiser bitten, ^ und weiter: „Nun bin ich vor dem Tod den Toten gleich Und fall' in Trümmer wie mein altes Reich." In einem kleinen Hause neben dem Kloster wohnte Karl V. von aller Welt abgeschlossen, doch mit kaiserlicher Pracht umgeben, und verbrachte seine Tage in frommen Uebungen wie bei kleinen Arbeiten an Maschinen, die er schon in der Jugend geliebt hatte. Sich in den Ernst des Scheidens zu versenken, ließ er sein Leichenbegängnis einrichten. Er selbst soll dem Sarge im Büßergewaude gefolgt sein. Die Ausregung dieser Zeremonie warf ihn am folgenden Teige auf das
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