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1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 60

1886 - Berlin : Hofmann
60 Zweiter Teil. Das Mittelalter. günstigt durch manche Kaiser, die sich, wie z. B. Heinrich Iv., gegen die Fürsten gern auf sie stützten, wurden die Städte die Mittelpunkte des Handels und des geistigen Lebens und sind daher vom größten Einfluß auf unsere Geschichte gewesen. Die Bevölkerung der Städte bestand ursprünglich aus einer kleinen Gemeinde von Freien (Geschlechter-^ Patrizier) und einer größeren von Unfreien (Gewerbtreibenden), welche letzteren sich zu Zünften zu einigen pflegten. Allmählich, im 13. Jahrhundert, wurden diese Zünfte auch frei und nach langen Kämpfen erhielten sie, im 14. und 15. Jahrhundert, sogar Teil an der Regierung der Stadt, welche von Bürgermeister und Rat geleitet wurde. — Große und kostbare Bauten zeigen noch heute in unseren alten Städten, wie Augsburg, Nürnberg, Köln, Lübeck, den Reichtum und Kunstsinn der alten Bürger. Da aber in der Zeit, als die Macht der Könige verfiel und die öffentliche Sicherheit zu schwinden begann, die Städte am meisten litten, so schlossen sie zu gegenseitiger Hilfe bei ihren Handelsuuter-nehmuugen Bündnisse, von denen die wichtigsten folgende sind: a) die Hansa. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts schlossen sich die Städte des deutschen Nordens, voran Hamburg und Lübeck, zusammen zum Schutze, ihres Handels zur See und auf dem Festlande; besonders war auch die Vertretung der deutschen Kaufleute im Auslaude ihre Aufgabe. In seiner Blütezeit umfaßte der Bund mehr als 80 Städte von Brügge bis gen Reval (Bremen, Hamburg, Lübeck; Wismar, Rostock, Greifswald, Stralsund, Danzig, Elbing. — Soest, Köln, Magdeburg. — Brügge, Gent, Brüssel u. a.). Dieselben waren nach „Quartieren" eingeteilt, und die Verpflichtungen dem Bunde und den übrigen Gliedern gegenüber waren genau festgesetzt; ihre Nichterfüllung wurde streng geahndet („Verhausung"). Durch diese mächtige genossenschaftliche Verbindung erreichte der deutsche Handel eine den ganzen Norden und Osten Europas beherrschende Bedeutung. England und die skandinavischen Länder bildeten die Hauptabsatzgebiete („Stahlhof" zu London; Wisby auf Gothlaud), ja felbst in dem russischen Nischni-Nowgorod errichteten deutsche Kaufleute unter dem Schutze der Hansa Faktoreien. Durch eine große und gefürchtete hanseatische Kriegsflotte wurde nicht nur für die Sicherheit des Meeres gesorgt, sondern auch die Rechte des Bundes gegen den Dünenkönig Waldemar gewahrt. Der Krieg gegen den letzteren verlief so günstig, daß die Dänen sich ver-

2. Mittlere und neuere Geschichte - S. 61

1886 - Berlin : Hofmann
§ 36. Die Mißstände in der Arche und die großen Konzilien. 61 pflichten mußten, fortan keinen König mehr ohne Zustimmung der Hansa zu wählen. Diese Blütezeit der Hansa fällt in die Mitte des 14. Jahrhunderts. Im 15. Jahrhundert verfiel der Handel und mit ihm der Bund: dazu wirkte hauptsächlich mit bte Entdeckung des Seewegs nach Ostinbien und biejeuige Amerikas, wo-burch der Handel von der Norb- und Ostsee mehr und mehr in die großen Häfen des Atlantischen Ozeans gezogen würde. b) Der rheinisch e Stäbtebnnb (vgl. § 33) bauette auch in dieser Periobe noch fort, boch verschwanb seine Bebeutung am Ende des 14. Jahrhnnberts gegenüber dem c) schwäbischen Stäbtebnnb. Derselbe würde 1376 1376 gestiftet, besoubers gegen die Übergriffe der sübbeutschen Lanbes-herrett (wie z. B. der Grasen von Württemberg), welche die Reichs-unmittelbarkeit antasten wollten. Bon großer Ansbehnung und mit vortrefflichen Kriegsmitteln versehen, hatte der Bunb ojt^ siegt eiche Fehben gegen die Fürsten (Schlacht bei Reutlingen 1377), bis er enblich der Übermacht der letzteren erlag (Schlacht bei Döffingen 1388). — Auch die Ritterschaft Sübbeutschlaubs, die gleichfalls für ihre Reichsunmittelbarkeit fürchtete, that sich zu ähnlichen Einungen zusammen (Georgsritter, Schlegler rc.) und beteiligte sich an den Kämpfen (vgl. die Balladen von Uhland: Graf Eberhard der Rauschebart). § 36. Die Mißstände in der Kirche und die großen Konzilien. In der Kirche waren, wie in dem Reiche, um biefe Zeit eine große Menge von Mißbrauchen eingeriffett. Die Zeit der alten sittenstrengen Päpste war vorüber und zumal baburch, daß^ im Jahre 1305 das Papsttum in Abhängigkeit von bett französischen Königen gekommen war, hatte bte Achtung vor betttfelben eine empfinbliche Einbuße erlitten; es verlor baburch seinen allgemeinen Charakter. Auch als im Jahre 1377 Gregor Xi. von Avignon wieber nach Rom übersiebelte, würde der Zustanb nicht gebessert; bettn nun erfolgte, ba die avignonesische Partei einen neuen Papst wählte, eine Trennung des obersten Kirchen-amtes („Schisma"). Daburch würde die Verwirrung der Gemüter immer größer und der Wunfch der Völker nach einer Reformation der Kirche an Haupt und ©liebern immer stärker. Der letztere trat ganz besonbers hervor in bett Reformvorschlägen

3. Geschichtsbilder aus der alten und der vaterländischen Geschichte für Volksschulen - S. 38

1880 - Berlin : Hofmann
38 stark befestigt und von 60,000 Streitern vertheidigt. Mit ungehenern Anstrengungen schafften die Kreuzfahrer, die kaum halb so viele an Zahl waren, Belagerungsmaschinen, besonders bewegliche Trme, herbei. Zwei Tage wurde mit beispielloser Tapferkeit gestrmt, aber erfolglos. Da pltzlich glaubten die Kreuzfahrer auf dem Olberge einen Ritter in leuchtender Rstung zu sehen. Gott sendet den Erzengel Michael zu Hlfe!" rief man sich zu, und die Begeisterung ward unwiderstehlich. Zuerst erstiegen Gottfried und sein Bruder von einem Turme die Mauer. Ein Thor ward niedergerannt, die erste Ringmauer durch-brechen, der Wallgraben ausgefllt, und hinein strmten die rche-durstigen Scharen mit dem Rufe: Gott will es!" In grauenvoller Metzelei sielen 70,000 Trken; die Juden wurden in ihrer Synagoge verbrannt; bis an die Knchel wateten die Sieger im Blute. Gott-fried aber ging barfu im Bergewande zum heil. Grabe und dankte Gott knieend fr den Sieg. Da warf auch das Kriegsvolk die Waffen weg und zog barfu unter Bugesngen in die Grabeskirche. Man bot dem edlen Gottfried die Krone von Jerusalem an, er aber sprach: Wie sollte ich an der Stelle eine goldene Krone tragen, wo mein Heiland unter der Dornenkrone geblutet hat!" und nannte sich nur Beschtzer des heil. Grabes. Nachdem er noch ein siebenmal strkeres Heer des Sultans von gypten besiegt hatte, erlag er schon im nchsten Jahre den bermenschlichen Anstrengungen. Sein Bruder-Balduin folgte ihm als König von Jerusalem. 6. Ausgang und Folgen der Kreuzzge. Durch die Uneinig-keit der Christen und die Tapferkeit der Trken ging spter ein Ort nach dem andern wieder verloren. Und obgleich das Abendland in 7 Kreuzzgen gegen 6 Millionen Menschen opferte, so siel doch nach 200 Jahren die letzte christliche Besitzung in Palstina den Trken wieder in die Hnde. Die Kreuzzge sind indessen von wichtigen Folgen gewesen. Das Ansehen der Ppste und die Macht der Kirche wuchs ungemein. Viele Fürsten erweiterten ihre Hausmacht durch erledigte Lehen. Das Ritterthum entwickelte sich zur vollsten Blte. Die Macht der Städte wuchs zusehends durch den lebhaften Handelsverkehr. Viele Leibeigene kauften sich los, und der Bauernstand wurde freier. Die Völker traten sich nher; neue Lnder, Pflanzen und Thiere wurden bekannt, fremde Sprachen studirt, die Werke der gelehrten Griechen und Araber durchforscht, den Malern und Dichtern neue Ge-genstnde fr ihre Kunst zugefhrt. 10. Friedrich I. Sarbarojsa. 11521190. 1. Die Hohenstaufen. Den schnsten Glanz gewann die deutsche Krone unter den 6 hohenstaufischen Kaisern, die von der Burg Staufen in Schwaben stammten. Unter ihnen brach fr deutsche

4. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 87

1904 - Habelschwerdt : Franke
87 und Verwaltung seines unteritalienischen Knigreichs zu vollenden. Die Grundlage desselben war nicht mehr das Lehnswesen und die Natural-Wirtschaft, sondern die Geld Wirtschaft. Die Beamten erhielten Gehlter. Neben das Vasallenaufgebot trat eiu Sldnerheer, in das der Kaiser viele Sarazenen ausnahm. Die Staatseinnahmen setzten sich aus den Ertrgen der Krongter und aus direkten und indirekten Steuern zusammen. Vor dem Gesetze sollten alle Untertanen gleich sein. Auf die Reichstage schickten auch die Städte Vertreter. Die Rechte der Städte, des Adels und die Selbstndigkeit der Kirche suchte Friedrich zu beschrnken, um eine absolute Herrschaft aufzurichten. Dnrch ein Gesetzbuch schuf er ein einheitliches Recht. Friedrich war nicht nur ein geschickter Staatsmann, sondern auch ein eifriger Frderer der Wissenschaften und Knste. Sein Hof zu Palermo war der Sammelplatz von Dichtern und Gelehrteu. Schon im Jahre 1224 hatte Friedrich zu Neapel eine glnzend ans-gestattete Universitt gegrndet. Er sammelte Klassiker, legte Tiergrten an und lie Nachgrabungen nach alten Kunstwerken anstellen. 5. Der Kaiser in Deutschland, 12331236. Whrend Friedrich fern vom Reiche seine Hansmacht im bilden befestigte, setzten die Fürsten und aufblhenden Städte Hamburg und Lbeck ihre Kolonial-Politik im Nordosten Deutschlands fort. Sie schlugen 1227 den Dnenknig, dem der Kaiser die Gebiete im Norden und Osten der Elbe preisgegeben hatte, um ihn von der Untersttzung der Welsen abzuhalten, in der Schlacht bei Bornhved, nordwestlich von Lbeck. Als um diese Zeit der tchtige Reichsverweser Engelbert von Cln von einem persnlichen Feinde ermordet worden war, trachtete König Heinrich danach, sich von seinem Vater unabhngig zu machen. Er begnstigte das deutsche Brgertum und verband sich mit den lombardischen Städte. Der Kaiser zog nach Deutschland, lie Heinrich gefangen nach Apulien führen und erlie auf dem Reichstage zu Mainz (1235) das in dentfcher Sprache geschriebene groe Landfriedensgesetz. Die Landeshoheit der Fürsten, die Friedrich schon als Landes-Herren" bezeichnete, wurde besttigt und dadurch die Umbildung der deutschen Monarchie zu einem Bundesstaate angebahnt. Nachdem Friedrich Ii. die Wahl seines zweiten Sohnes Konrad zum Nachfolger durchgesetzt hatte, wandte er sich wieder den italienischen Angelegenheiten zu. 6. Streit mit den Lombarden und dein Papste, 12361250. Wie Sizilien, so wollte Friedrich auch Oberitalien seiner unmittelbaren Herrschaft unterwerfen. Er besiegte (1237) die lombardischen Städte, die ihren alten Bund erneuert hatten, bei Cortennvo am Oglio und fhrte eine der sizilifchen hnliche Verwaltung ein. Als

5. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 131

1904 - Habelschwerdt : Franke
131 ihre herkmmlichen und verbrieften" Rechte besttigen und beschwret. (Vgl. die Huldigung der nlrkischen Stnde beim Regierungsantritt Friedrichs von Hohenzollern.) Das wichtigste Recht der Landstnde war das der Stener-bewilliguug. Wenn der Landesherr fr einen Krieg oder die immer kostspieliger werdende Hofhaltung Geld brauchte, so verhandelte er auf einem Landtage" persnlich mit den versammelten Land-stnden; denn ohne ihre Zustimmung durste er dem Lande keine neue Steuer auferlegen. (Vgl. die Bierziefe unter Albrecht Achilles und Johann Cicero.) Da die Einknfte der Fürsten bis ins 14. Jahrhundert zum groen Teil aus Naturalien bestanden, muten die Landesherren ihren Aufenthalt bestndig wechseln. Im 15. Jahrhundert ermglichte es ihnen aber die Geldwirtschaft, einen festen Wohnsitz zu whlen. Sie zogen ans ihren Burgen in eine grere Stadt und bauten dort ein gerumiges Schlo, das ihnen und ihrem Hofstaat zum dauernden Aufenthalt diente. Diese Stadt wurde die Landeshauptstadt, so Berlin im Jahre 1443. Es begann sich jetzt eine neue Art der Land es Verwaltung zu entwickeln. Diese war nicht mehr auf das Lehnswefen, fondern auf ein besoldetes, absetzbares Beamtentum gegrndet. Die Beamten waren aber noch nicht Staatsbeamte int heutigen Sinne, sondern mehr persnliche Diener des Fürsten. Sie gehrten zum Hof und erhielten von diesem neben Naturalien und Geld gewhnlich auch die Kost. Den ersten Rang nahmen der Kanzler als Leiter des immer mehr zunehmenden schriftlichen Verkehrs, der Landrentmeister fr die Verwaltung der frstlichen Einknfte und einige heimliche" oder geheime" Rte ein. Diese Beamten gehrten gegen Ende des Mittelalters dem Juristenstande an und besorgten auch die Rechtsprechung, die von der Verwaltung noch nicht getrennt war. Die frstlichen Beamten suchten nach den Grundstzen des rmischen Rechtes die Macht der Landesherren den Stnden gegenber zu be-festigen. Bei der Uneinigkeit, die vielfach in den kleinen Stadtrepnbliken herrschte, gelang es dem Landesherrn leicht, die Selbstverwaltung zu beschrnken und die Wahl der Ratsmitglieder von seiner Besttigung abhngig zu machen (vgl. Friedrich Ii. und Johann Cicero und die mrkischen Städte). Eine wesentliche Frderung erfuhr die Macht der deutscheu Frstenhuser auch dadurch, da sie in vielen Bistmern die Wahl ihrer nachgeborenen Shne zu Bischfen durchsetzten. 2. Adet und Aauern. Je mehr die Geldwirtschaft sich verbreitete und der Wohlstand der Städte infolge des Aufschwunges von Handel und Gewerbe zunahm, desto mehr verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage der Ritter. Ihre 9*

6. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 92

1904 - Habelschwerdt : Franke
92 die Belehmtng zu dem Reichsoberhaupte nur iit einem persnlichen Vertragsverhltnis mtb faten ihre Amtsgewalt als Zubehr zu ihrem erblichen Lehns- und Privatbesitz auf. Obgleich sie in der Hoheu-staufeuzeit tmmermehr Anspruch erhoben, als Reichsvertretung zu gelten, und die von ihnen besuchten Reichstage an politischer Bebeutuug ge-Wannen, so bilbeteu sie doch mit dem König keine einheitliche Ober-reichsverwaltnng, ebensowenig wie es eine allgemeine Reichs-gesetzgebnng gab. Da im Juvestiturstreit die vou Otto dem Groen geschaffene bischfliche Reichsverwaltung (<. 53) in Versall geraten war, machten Friedrich Barbarossa und seine nchsten Nach-folger die Ministerialen zu Reichsbeamten, indem sie ihnen bte Verwaltung der Krongter mtb der staufischcu Hausgter bertrugen. Doch war auch bamit keine wirkliche Reichsverwaltung hergestellt. Denn diese Reichsministerialen waren sehr unregelmig in Dentschlanb verteilt, muten bei der noch Herrschenben Naturalwirtschaft mit Gtern belehnt werben und trachteten barum auch nach Erblichkeit. Als das Reich Heinrichs des Lwen zertrmmert worben war, gab es in Dentschlanb kein greres Stammesherzogtuni mehr, und beim Ausgange der Hohenstaufen bestanb das Reich aus einer Menge kleiner und mittelgroer Territorien. Diese wrben nicht mehr bttrch Stammesgemeinschaft, souberu durch die Herrschenben Geschlechter zusammengehalten, bereu jebes mit allen Mitteln nach Vergrerung und Abruubuug seines Besitzes strebte. b. Reichseinknfte. Die hauptschlich in den Ertrgen der Laud-wirtschaft beftehenben Reichseiitknfte hatten sich fehr tierntinbert ; beim die Kaiser hatten in vielen Kmpfen bte Reichs gilt er vergeben, um Anhnger zu gewinnen. Von den Regalien, b. h. bett nutzbaren Vorrechten der Krone, waren die wichtigsten das Bergregal und die Markt-unb Verkehrszlle. Zu den Einknften der Könige gehrte noch das Juden schutzgelb, das bte Juben fett den blutigen Verfolgungen in der ersten Zeit der Kreuzzge als kaiserliche Kammerkuechte" fr den Schutz ihrer Person und ihres Haubels zahlten. Regelmige Reichssteuern gab es nicht. 4. Keerwesen und Wttertum. A, Das hfische Rittertum. Je mehr sich das Lehnswesen ent-wickelte (vgl. S. 28 'und 91), desto mehr schlssen sich die berittenen Lehnsleute als besonderer Kriegerstand von den Brgern und Bauern ab und bilbeteu den Ritt er stand. Durch die Kreuzzge wurde das Rittertum veredelt. Die Ritter der germanischen und romanischen Lnber verfolgten während derselben in religiser Begeisterung das Prinz, I. Nr, 29.

7. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 99

1904 - Habelschwerdt : Franke
99 immer mehr zu, zumal schon im 12. Jahrhundert die Ritterwrde fr Geld an Bauernshne verliehen wurde. Da die Ritter keinem brger-liehen Gewerbe nachgingen, gab es viele arme Ritter. Sie hielten sich an den Hfen der Groen aus und suchten ein Sehen zu erlangen, wie wir das von dem Minnesnger Walter von der Vogelweide wissen. Die Ritter lieen ihre Gter von Pchtern bewirtschaften. Oft reichten die Ertrge der Wirtschaft zur Befriedigung der gesteigerten Lebensansprche nicht aus. In jener Zeit des berganges von der Naturalwirtschaft zur Geldwirtschaft verarmten viele begterte Ritter. Bei der Schwche der kaiserlichen Herrschaft und den unruhigen Zeiten konnten viele Ritter es wagen, sich die Mittel zu einem schwel-gerischen Leben gewaltsam durch Erpressung und Raub zu erwerben Diese Raubritter bildeten jahrhundertelang den Schrecken des friedlichen Brgers und brachten Elend und Verwstung der weite Gegenden Deutschlands. 5. Gerichts- und Kechtswesen. a. Gerichte. Durch Jahrhunderte hatte sich das Gerichtswesen, in der Weise erhalten, wie es Karl der Groe geordnet hatte. Spter befreiten die Kaiser aber einzelne Gebiete von der grflichen Gerichtsbarkeit; es entstanden sog. Immunitten. Solche Befreiungen erhielten besonders die geistlichen Gebiete. Mit dem Sinken der kaiserlichen Macht traten auch in den weltlichen Frstentmern Vernderungen im Rechtswesen ein. Man unterschied jetzt: 1. das Hofgericht des Landesherrn fr Lehnssachen, zugleich die letzte Justauz fr alle Rechtsstreitigkeiten; 2. die Grafengerichte fr den Adel, die hhere Geistlichkeit und die Städte; 3. die Nieder-, Bur-oder Dorfgerichte fr die unteren Schichten der Bevlkerung. Im Herzogtum Sachsen blieb die alte Gerichtsverfassung in den Freigrafengerichten bestehen. Aus ihnen entwickelten sich spter die Femgerichte. Die Todesstrafe wurde jetzt viel hufiger verhngt und oft mit gransamen Martern verbunden. Auch die Einkerkerung in Burgen oder Klster kam in dieser Zeit aus. b. Recht. Seit den karolingischen Kapitularien wurden keine allgemein geltenden Reichsgesetze mehr erlassen. Versuche einer ein-heitlichen Reichsgesetzgebung waren das Lehnsgesetz Konrads Ii., die Landfriedensgesetze, deren erstes Heinrich Iv. gab, und die Ver-sassungsgesetze Friedrich Barbarossas (1158) und Friedrichs Ii. (1232). Da die geschriebenen Volksrechte (S. 29) in Vergessenheit gerieten, entwickelte sich das Gewohnheitsrecht, das die alten Rechtsgrundstze auf die vernderten Lebensverhltnisse anwandte. Um das Jahr 1230 wurde dieses herkmmliche deutsche Land- und Lehnsrecht von Eike 7*

8. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 101

1904 - Habelschwerdt : Franke
~r 101 Hrigen durch lngeren Aufenthalt in einer Stadt zu unabhngigen Leuten wrden. Aus den Burgmannen und den Grokanftenten entstand ein stdtischer Abel, die Patrizier ober Geschlechter, die nach und nach die Stadtverwaltung an sich brachten. Die Straen der Städte waren eng und uugepflastert, die Huser gewhnlich noch aus Holz gebaut. Viele Brger hielten Khe und Schweine fr die Bedrfnisse des Hauses. Da manche Ritter, die fr einen Kreuzzug bares Geld brauchten, ihre Gter an die kapital-krftigen Städte verkauften oder verpfndeten, vergrerte sich deren Besitz. Der neubelebte Haudel steigerte den Reichtum der Städte, und damit wuchs ihre Selbstndigkeit. Von den geldbedrftigen Fürsten erwarben sie die Befreiung von Zllen, das Stapelrecht,*) Mnz- und Zollrecht und auch die Gerichtsbarkeit. Letztere wurde daun von dem Schultheien gebt, den der Rat whlte und der Kaiser mit dem Gerichtsbann belehnte. Diejenigen Städte, die auf diese Weise in ein unmittelbares Verhltnis zu Kaiser und Reich traten, nannte man Reichsstdte oder freie Städte. Das Gebiet, in welchem die Rechte der Stadt Geltung hatten, hie Weichbild. Whrend die kniglichen Pfalzstdte, wie Nrnberg, Frankfurt am Main, Ulm, von selbst zu Reichsstdten wurden, erlangten die bischflichen Städte die Reichsfreiheit meist erst nach blutigen Kmpfen. In vielen Stdteu, namentlich in denen des Nordens und Ostens, wahrte der Landesherr seine Hoheitsrechte; sie blieben Landstdte. Die Brger bildeten einen neuen Stand, und die Städte, die auf wirtschaftlichem Gebiet den Fürsten und dem Adel weit voraus waren, suchten durch Vereinigung zu Bndnissen auch politischen Einflu im Reiche zu gewinnen (vgl. S. 89). Infolge des Handels entwickelte sich in den Stdten zuerst die Geld Wirtschaft, und an Stelle der Naturalabgaben traten Steuern. b. Handel und Gewerbe. Der Aufschwung, den der Handel durch die Kreuzzge gewauu, kam auch den deutschen Stdten zugute. Die Erzeugnisse des Morgenlandes wurden durch die Kaufleute der italienischen Seestdte Amalfi, Genua, Pisa, Venedig dem Welthandel zugefhrt. In diesen traten jetzt die deutschen Kaufleute ein, die bis dahin besonders Zwischenhandel getrieben hatten. Ein Haupthandelsweg lief von Venedig, das seit der Grndung des lateinischen *) In den Stdten, die das Stapelrecht besaen, muten alle Frachten eine bestimmte Zeit und an bestimmten Orten den Brgern feilgeboten werden; die Weiterbefrderung der Waren war nur erlaubt, wenn sie unverkauft blieben. Dieses Recht brachte einzelnen Stdten groe Vorteile ein, war aber der Entwicklung des Handels sehr hinderlich. Michael, Geschichte des deutschen Volkes seit dem 13. Jahrhundert bis zum Ausgange des Mittelalters: Die Entstehung der Geldwirtschaft in Deutsch-land. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 41.

9. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 107

1904 - Habelschwerdt : Franke
107 einen Vertrag, nach welchem sie 40 60 oder mehr Hufen Landes zu Lehen erhielten. (Eine Hufe hatte gewhnlich 60 Morgen oder etwa 15 ha.) Zwei bis vier Hufen gehrten dem Unternehmer, zwei waren fr die Pfarrei bestimmt, die brigen Hufen erhielten die Ansiedler. Der Unternehmer wurde der Erbschulze des Dorfes. Er war frei von Abgaben, mute aber dem Landeshern ein Lehns-pferd stellen und selbst Reiterdienste leisten. Die angesiedelten Bauern zahlten Grundzins und Zehnten. Bei der Grndung neuer Städte verfuhr man hnlich, nur war die erworbene Bodenflche grer. Diese neuangelegten Städte zeigen fast alle denselben Banvlan. In der Mitte wurde der vier-eckige Marktplatz (Riug) angelegt, auf dem das Rathaus feinen Platz fand. Vom Markte gehen rechtwinklig die Straen aus. Die Pfarr-kirche baute man anf einen Platz in der Nhe des Marktes. Whrend unter den letzten Hohenstaufen die Kaisermacht verfiel, befestigten deutsche Bauer, Brger, Mnche, Priester und Ritter zum Teil auf friedlichem Wege die Herrschaft ihres Volkstums der ein Gebiet, das jetzt etwa 3/ des Deutschen Reiches bildet. Mit Recht hat man darum die Besiedlung und Germauisieruug der Slawen-lnder als die Grotat des deutscheu Volkes im Mittelalter" bezeichnet. Ircrnkreich und gngcan zur Zeit der stcrusifchen Kcriser. Frankreich. Seit dem Beginn des 12. Jahrhunderts fanden die Kapetinger in ihrem Streben, einen Einheitsstaat zu grnden, Untersttzung an den Bauern, die sie vor dem raubgierigen Adel schtzten, an der Geistlichkeit und an den Stdten, in denen sich die Selbstverwaltung entwickelte. Ludwig Vii. (11371180) beteiligte sich mit Konrad Iii. am 2. Kreuzzuge. Als sich seine von ihm geschiedene Gemahlin Eleonore von Poitiers mit dem Thron-erben von England verheiratete, kam die ganze westliche Hlfte von Frankreich in englischen Besitz. Ludwigs Sohn Philipp Ii. mit dem Beinamen Angustns, d. h. Mehrer des Reichs (11801223), ist einer der grten Kapetinger. Er nahm mit Friedrich Barbarossa und Richard Lwenherz an dem 3. Kreuzzuge teil. Seiner klugen und rcksichtslosen Politik gelang es, die Macht des Knigs zu strken und die englischen Besitzungen in Frankreich zu gewinnen. 1214 schlug er die Englnder und den mit ihnen verbndeten Kaiser Otto Iv. in der Schlacht bei Bonvines. Gegen Ende seiner Regierung brachen die Albigenserkriege aus, die schlielich 1243 zur Ausbreitung der kapetingischen Macht der Sdfrankreich fhrten. Unter Philipp Ii. August erwachte das franzsische Nationalbewutsein. Da die Ppste in den Kmpfen mit Kaiser Friedrich Ii. sich auf Frankreich sttzten, so be-gann dessen Ansehen und Einflu auf Kosten Deutschlands zu steigen. Unter Philipps Ii. Enkel Ludwig dem Heiligen (12261270), fr den anfangs seine kluge Mutter Blanka regierte, stieg die Knigsmacht immer mehr und schlug im Herzen des franzsischen Volkes tiefe Wurzel. Ludwig stellte die

10. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 108

1904 - Habelschwerdt : Franke
108 ffentliche Sicherheit her, frderte die Entwicklung der Städte durch Regelung der Abgaben, der Zlle und des Mnzwesens und durch Begnstigung von Handel und Gewerbe. Die Rechtspflege ordnete er durch Errichtung eines obersten Gerichtshofes, des Parlaments, in Paris. In den unmittelbar unter der Krone stehenden Gebieten setzte der König seine Beamten ein und erhob regelmige Steuern. Auch nach auen wuchs der franzsische Einflu. Karl von Anjou, der Bruder Ludwigs Ix., wurde 1267 König von Sizilien. In seinem Glaubenseifer unternahm Ludwig zwei Kreuzzge (1248 und 1270), die aber beide erfolglos blieben. Auf dem letzten Kreuzzuge starb er vor Tunis. Er gilt als das Ideal der mittelalterlichen Könige Frankreichs. Whrend der Kreuzzge erwachte in der franzsischen Ritterschaft eine hohe religise Begeisterung und eine Abenteuerlust, die auf das ganze geistige Leben der Nation einwirkte. Die ritterliche Poesie blhte, und die bildenden Knste nahmen einen hohen Aufschwung. Im nrdlichen Frankreich schuf die sich rasch entwickelnde Gotik herrliche Bauwerke und verbreitete sich von hier aus der das ganze Abendland. England. Im Jahre 1154 kam mit Heinrich Ii. (bis 1189) das Haus Plantagenet (plntedschenet) auf den englischen Thron, den es bis 1399 innehatte. Heinrich stammte aus der Ehe, welche die englische Knigstochter Mathilde, die kinderlose Witwe Kaiser Heinrichs V., mit dem Grafen von Anjou, Gottfried Plantagenet, geschlossen hatte. Durch seine Heirat mit der geschiedenen Gemahlin Ludwigs Vii. erhielt Heinrich Ii. das westliche Frankreich, womit der Anla zu langen Kmpfen gegeben war. Er erwarb auch die Lehnshoheit der Irland. Die Emprung seiner Shne (vgl. Bertran de Born von Uhland) verbitterte Heinrichs letzte Lebensjahre. Sein Sohn, Richard Lwenherz, ein tapferer, abenteuerschtiger und grausamer Fürst (11891199), war der Schwager Heinrichs des Lwen und ein Gegner der Hohenstaufen. Er nahm am 3. Kreuzzuge teil und wurde von Kaiser Heinrich Vi. lnger als ein Jahr gefangen gehalten (S. 83). Nach seiner Rckkehr fhrte er mit Philipp August, der die Normaudie angegriffen hatte, Krieg. Richards Bruder und Nachfolger, der genuschtige Johann ohne Land, verlor fast alle Besitzungen in Frankreich an Philipp August und ge-riet auch mit dem Papste in Streit. Da ihn seine Vasallen zu verlassen drohten, mute er die Magna Charta, den groen Freiheitsbrief, unterzeichnen, wodurch der Grund zu der englischen Verfassung gelegt wurde. Die wichtigsten Bestimmungen der Magna Charta waren, da niemand verhaftet und mit Ber-lnst des Eigentums oder Verbannung bestraft werden solle, wenn er nicht durch gesetzmigen Spruch seiner Standesgenossen verurteilt sei, und da ohne Zustimmung des Reichsrats (der Groen) keine auerordentlichen Ab-gaben erhoben werden drfen. Ein Ausschu von Baronen sollte der die Ausfhrung dieser Bestimmungen wachen. Die Regierungszeit Heinrichs Iii. (12161272), dessen Bruder Richard von Eornwallis zum deutschen
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