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1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 60

1886 - Berlin : Hofmann
60 Zweiter Teil. Das Mittelalter. günstigt durch manche Kaiser, die sich, wie z. B. Heinrich Iv., gegen die Fürsten gern auf sie stützten, wurden die Städte die Mittelpunkte des Handels und des geistigen Lebens und sind daher vom größten Einfluß auf unsere Geschichte gewesen. Die Bevölkerung der Städte bestand ursprünglich aus einer kleinen Gemeinde von Freien (Geschlechter-^ Patrizier) und einer größeren von Unfreien (Gewerbtreibenden), welche letzteren sich zu Zünften zu einigen pflegten. Allmählich, im 13. Jahrhundert, wurden diese Zünfte auch frei und nach langen Kämpfen erhielten sie, im 14. und 15. Jahrhundert, sogar Teil an der Regierung der Stadt, welche von Bürgermeister und Rat geleitet wurde. — Große und kostbare Bauten zeigen noch heute in unseren alten Städten, wie Augsburg, Nürnberg, Köln, Lübeck, den Reichtum und Kunstsinn der alten Bürger. Da aber in der Zeit, als die Macht der Könige verfiel und die öffentliche Sicherheit zu schwinden begann, die Städte am meisten litten, so schlossen sie zu gegenseitiger Hilfe bei ihren Handelsuuter-nehmuugen Bündnisse, von denen die wichtigsten folgende sind: a) die Hansa. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts schlossen sich die Städte des deutschen Nordens, voran Hamburg und Lübeck, zusammen zum Schutze, ihres Handels zur See und auf dem Festlande; besonders war auch die Vertretung der deutschen Kaufleute im Auslaude ihre Aufgabe. In seiner Blütezeit umfaßte der Bund mehr als 80 Städte von Brügge bis gen Reval (Bremen, Hamburg, Lübeck; Wismar, Rostock, Greifswald, Stralsund, Danzig, Elbing. — Soest, Köln, Magdeburg. — Brügge, Gent, Brüssel u. a.). Dieselben waren nach „Quartieren" eingeteilt, und die Verpflichtungen dem Bunde und den übrigen Gliedern gegenüber waren genau festgesetzt; ihre Nichterfüllung wurde streng geahndet („Verhausung"). Durch diese mächtige genossenschaftliche Verbindung erreichte der deutsche Handel eine den ganzen Norden und Osten Europas beherrschende Bedeutung. England und die skandinavischen Länder bildeten die Hauptabsatzgebiete („Stahlhof" zu London; Wisby auf Gothlaud), ja felbst in dem russischen Nischni-Nowgorod errichteten deutsche Kaufleute unter dem Schutze der Hansa Faktoreien. Durch eine große und gefürchtete hanseatische Kriegsflotte wurde nicht nur für die Sicherheit des Meeres gesorgt, sondern auch die Rechte des Bundes gegen den Dünenkönig Waldemar gewahrt. Der Krieg gegen den letzteren verlief so günstig, daß die Dänen sich ver-

2. Mittlere und neuere Geschichte - S. 61

1886 - Berlin : Hofmann
§ 36. Die Mißstände in der Arche und die großen Konzilien. 61 pflichten mußten, fortan keinen König mehr ohne Zustimmung der Hansa zu wählen. Diese Blütezeit der Hansa fällt in die Mitte des 14. Jahrhunderts. Im 15. Jahrhundert verfiel der Handel und mit ihm der Bund: dazu wirkte hauptsächlich mit bte Entdeckung des Seewegs nach Ostinbien und biejeuige Amerikas, wo-burch der Handel von der Norb- und Ostsee mehr und mehr in die großen Häfen des Atlantischen Ozeans gezogen würde. b) Der rheinisch e Stäbtebnnb (vgl. § 33) bauette auch in dieser Periobe noch fort, boch verschwanb seine Bebeutung am Ende des 14. Jahrhnnberts gegenüber dem c) schwäbischen Stäbtebnnb. Derselbe würde 1376 1376 gestiftet, besoubers gegen die Übergriffe der sübbeutschen Lanbes-herrett (wie z. B. der Grasen von Württemberg), welche die Reichs-unmittelbarkeit antasten wollten. Bon großer Ansbehnung und mit vortrefflichen Kriegsmitteln versehen, hatte der Bunb ojt^ siegt eiche Fehben gegen die Fürsten (Schlacht bei Reutlingen 1377), bis er enblich der Übermacht der letzteren erlag (Schlacht bei Döffingen 1388). — Auch die Ritterschaft Sübbeutschlaubs, die gleichfalls für ihre Reichsunmittelbarkeit fürchtete, that sich zu ähnlichen Einungen zusammen (Georgsritter, Schlegler rc.) und beteiligte sich an den Kämpfen (vgl. die Balladen von Uhland: Graf Eberhard der Rauschebart). § 36. Die Mißstände in der Kirche und die großen Konzilien. In der Kirche waren, wie in dem Reiche, um biefe Zeit eine große Menge von Mißbrauchen eingeriffett. Die Zeit der alten sittenstrengen Päpste war vorüber und zumal baburch, daß^ im Jahre 1305 das Papsttum in Abhängigkeit von bett französischen Königen gekommen war, hatte bte Achtung vor betttfelben eine empfinbliche Einbuße erlitten; es verlor baburch seinen allgemeinen Charakter. Auch als im Jahre 1377 Gregor Xi. von Avignon wieber nach Rom übersiebelte, würde der Zustanb nicht gebessert; bettn nun erfolgte, ba die avignonesische Partei einen neuen Papst wählte, eine Trennung des obersten Kirchen-amtes („Schisma"). Daburch würde die Verwirrung der Gemüter immer größer und der Wunfch der Völker nach einer Reformation der Kirche an Haupt und ©liebern immer stärker. Der letztere trat ganz besonbers hervor in bett Reformvorschlägen

3. Das erste Geschichtsbuch - S. 108

1892 - Gera : Hofmann
— 108 — ja einmal mußte sie sich von einer Bettlerin in den Kot stoßen lassen. Alles ertrug sie geduldig und ohne Murren. Später reuete ihren Schwager seine Härte, und er rief die unglückliche Frau zurück. Sie aber sehnte sich nicht nach fürstlicher Pflege, sondern zog nach Marburg an der Lahn und lebte da still und einsam ihrem Gott und ihren Nächsten. Alle ihre Habe gab sie den Armen und behielt nur ein graues Kleid, darin man sie begraben sollte. Auf dem Totenbette tröstete sie die Umstehenden und ist dann in Gottes Frieden dahingefahren. 4. Friedrich Barbarossa im Kyffhäuser. 1. Wie die Kyffhänsersage entlkand. Der Kyffhäuserberg liegt an der „goldenen Aue", südlich vom Harzgebirge, und trug ehedem eine kaiserliche Pfalz oder Burg. Der Name Kyffhäuser bedeutet „Häuser auf der Kippe". Ein alter Turm ist der einzige Rest aus alter Zeit. Jetzt wird dem Kaiser Wilhelm I., dem Weißbart, auf dem Berge ein großes Denkmal errichtet, weil er das deutsche Reich erneuert und die lange Zwietracht geendet hat. Vor mehr als 700 Jahren herrschte in Deutschland gar gewaltig der Kaiser Friedrich Barbarossa. Die Stammburg seines edlen Geschlechts war die Burg Hohenstaufen in Schwaben, nicht weit von der Zollernburg. Wegen seines rötlichen Bartes wurde der Kaiser in Italien Barbarossa oder Rotbart genannt. Er zog siebenmal über die Alpen nach Italien, um dort die widerspenstigen Städte zu unterwerfen. Mehr als einmal geriet er in Lebensgefahr. Als Greis unternahm er (1190) einen Kreuzzug in das heilige Land, um Jerusalem und die andern heiligen Orter aus den Händen der Türken zu befreien. Siegreich drang er vor. Aber zum großen Jammer seines Heeres ertrank er in einem Flusse und ward im fernen Lande begraben. Das deutsche Volk glaubte nicht an den Tod des herrlichen Helden und hoffte in den traurigen Zeiten, die nach ihm kamen, immer auf seine Wiederkehr. Einer erzählte dem andern, er sei nicht gestorben, sondern säße verzaubert in einem unterirdischen Schlosse des Kyffhäuserberges. Er stütze sein Haupt auf einen Marmortisch. Sein Bart sei durch und um den Tisch gewachsen. Seine Ritter stünden schlafend umher, und seine Tochter lltchen hüte das verzauberte Schloß. Zuweilen zwinke der Kaiser mit den Augen und schicke einen Zwerg hinauf, damit er nachsehe, ob die Raben noch kreischend um den Berg flögen. Sei dies der Fall, dann müsse er wieder hundert Jahre weiter schlafen. (Vergleiche Rückerts Lied: „Der alte Barbarossa —" und Geibels „Tief im Schlosse des Kyffhäuser —".) 2. Wie zwei Soldaten den Turm erstiegen. Der Turnt, in dem der Kaiser unten schlafen soll, hat keinen Eingang. Nur oben sieht man zwei offene Luken, zu denen man auf vorspringenden Steinen emporklettern kann. Zwei Soldaten wollten den alten Kaiser gern einmal sehen. Aus Tille da stiegen sie auf den Berg und kletterten zu den Luken empor, aber sie fanden sie mit eisernen Läden geschlossen. Unverrichteter Sache kehrten sie um. Als aber die Leute in Tilleda von den Läden hörten, da riefen sie: „O ihr Thoren! Hättet ihr die Läden ausgehoben und mitgenommen, so wären sie zu Gold geworden!" Eilig liefen die Soldaten wieder auf den Berg, aber die Läden an den Luken waren verschwunden. 3. Wie der Kirt von Wennnngen Geräte borgte. Der Hirt in Nennungen wollte Hochzeit machen, hatte aber kein Tischgerät dazu. Da

4. Kleine Geographie von Elsaß-Lothringen - S. 64

1895 - Straßburg : Heitz
64 V. Der Kreis R a p p o l ts w e ile r. 61,800 Einwohner, 459 □ km. 1. Die Stadt Nnppoltsweiler ^ [Ribeauville] (5900 Einw.) liegt am Eingang des reizenden Strengbachthales, durch welches die ' Straße von Colmar nach Markirch zieht. Im oberen Teile der Stadt, auf einer Anhöhe, lag das Schloß der ehe- maligen Grafen von Rappoltstein. Ueberragt wird die Stadt von den Ruinen der drei Schlösser: Giersberg, Ulrichsburg und Hohrappoltstein, Sitz der mächtigen Grafen von Rappoltstein, bevor sie ihren Aufenthalt in das schon erwähnte Schloß verlegten. Von den zahlreichen Klöstern, welche sich vor Zeiten auf dem Gebiete der Stadt befanden, besteht nur noch das Augustinerkloster, welches gegenwärtig dem Orden der Schwestern der „Vorsehung" angehört. Erziehnngs- anstatt für juuge Mädchen. Der Herrengarten, vor dem östlichen Ein- gange der Stadt, ist eine schöne schattige Anlage, die von Eberhard von Rappoltstein 1617 angelegt wurde. — In einem kleinen Seitenthale, 3 km von der Stadt, rechts der Markircher Straße, liegt der berühmte Wallfahrtsort Dusenbach, der kürzlich wieder ausgebaut wurde. Die h. Maria von Dusenbach war die Patronin der Musikanten im Elsaß, daher der Patronstag hier noch der P s e i f e r s ta g genannt wird. Die Grafen von Rappoltstein waren die Pfeifer- könige, d. h. die Schutzherren der außerhalb der Ge- setze stehenden Zunft.

5. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 35

1885 - Wiesbaden : Bergmann
Deutschland unter eigenen Königen. 35 einem vom Papste förmlich autorisierten „Kreuzzuge" bekämpft, besiegt und, nach dem Hinschlachten eines großen Teils ihrer Mitglieder, ihrer alten freien Verfassung beraubt wurden (1234). Endlich ward Friedrich selbst mißtrauisch gegen seinen Sohn. Nach fünfzehnjähriger Abwesenheit kam er nach Deutschland zurück, ließ den jungen König durch ein Fürstengericht in Regensburg absetzen (1235), hielt ihn auch bis zu seinem eigenen Tode in Gefangenschaft, mußte aber die von demselben gemachten Zugeständnisse wohl oder Übel bestätigen, um die Fürsten für die Wahl feines zweiten Sohnes, Konrad, zu gewinnen. Unterdessen hatte sich das alte Bündnis zwischen dem Papsttum und den lombardischen Städten gegen das deutsche Königtum erneuert. Friedrich Ii. ward wiederholt gebannt, (auch als angeblicher „Ketzer" wegen feiner Hinneigung zu freieren philosophischen Ansichten), es ward (1246) ein Gegenkönig in der Person des Landgrafen Heinrich Raspe von Thüringen und, da dieser bald starb, ein zweiter in der des Grasen Wilhelm von Holland aufgestellt. Die freien Städte in Deutschland bewährten ihre Treue gegen das Reich, indem sie — trotz der von Friedrich und seinem Sohne ihnen widerfahrenen Unbill — fest zum Kaiser hielten. Die Krönungsstadt Aachen verschloß dem Holländer ihre Thore und öffnete sie erst nach einer dreizehnmonatlichen Belagerung! Friedrich Ii. starb in Italien, wohin er sich alsbald wieder begeben hatte, 1250. Sein Sohn Konrad Iv. gab Deutschland, wo das Königtum allen Boden verloren hatte, nach seines Vaters Tode aus und warf sich nach Sicilien, starb aber schon 1254. Die letzten Abkömmlinge der Hohenstaufen suchten mit rühmlicher Tapferkeit die Herrschaft ihres Hanfes in Italien zu behaupten, gingen aber alle in diesem aussichtslosen Unternehmen zu gründe. Ein natürlicher Sohn Friedrichs Ii., Enzio, geriet schon bei feines Vaters Lebzeiten in die Gefangenschaft der Bürger von Bologna und wurde darin trotz des hohen Lösegeldes, das sein Vater bot, bis zu seinem Tode (1272) festgehalten. Ein anderer', Manfred, fiel 1266 bei Benevent gegen Karl von Anjou, den Papst Clemens Iv. herbeigerufen. Konrads Iv. einziger Sohn Konradin unterlag demselben Gegner bei Tagliacozzo (1268) und endete auf dessen Befehl durch Henkershand, zugleich mit feinem Jugendfreunde Friedrich von Baden, erst 16 Jahre alt. Mit ihm erlosch die legitime Linie des einst so glänzenden Hauses! Bald nach Konrad (1256) starb auch der Gegenkönig Wilhelm von Holland auf einem Feldzuge gegen die freien Bauern in Westfriesland. Die deutsche Krone ward 'nunmehr an auswärtige Fürsten seil-

6. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 40

1885 - Wiesbaden : Bergmann
40 Gegner und Bundesgenossen des deutschen Königtums. Übermacht der Herzöge entweder zu schwächen oder für das Königtum unschädlich zu machen. Das wirksamste unter diesen Mitteln bestand in der Errichtung und Kräftigung anderer, selbstständiger Gewalten innerhalb des Machtbereichs der Herzöge. Eine solche Gewalt war die der Pfalzgrasen. Unter Karl d. Gr. hatte es nur Einen Pfalzgrafen (am Hofe des Königs) gegeben; setzt wurden solche für die verschiedenen Teile des Reichs ernannt. Diese Pfalzgrafen erhielten manche Befugnisse zugeteilt, die eigentlich den Herzogen zustanden. Später verschwinden sie wieder bis auf die Pfalzgrafen bei Rhein, die Herzogsrang erhielten und zu den allerersten Großen des Reichs zählten. Auch viele Markgrasschasten wurden aus den Herzogtümern, innerhalb deren sie lagen, herausgelöst imd von den Herzögen unabhängig gemacht. In einer Urkunde Friedrichs I. (von 1152) wird der Zweck dieser Abtrennung, nämlich die Schwächung der Herzogsmacht, sehr naiv ausgesprochen. ,, Das Markgraftum Östreich", heißt es dort, „werde von dem Herzogtum Bayern getrennt und ein Teil dieses letztem jenem zugeschlagen, damit die bayrischen Herzöge künftig weniger trotzig gegen den König auftreten könnten". Ganz besonders aber waren es die großen geistlichen Gebiete (Bistümer, Abteien n. s. w.), deren Inhaber meist von den Königen mit so viel Macht und Unabhängigkeit ausgestattet wurden, daß sie ein nicht unbedeutendes Gegengewicht gegen die Herzoge bildeten. Schon am Anfang dieser Periode hatte es (s. oben, 1. Kapitel) nahezn zwanzig Erzbistümer und Bistümer gegeben; unter den deutschen Königen waren noch manche hinzugekommen, so Meißen, Merseburg, Naumburg, Magdeburg, Bamberg u. a. Diese Bistümer wurden mit Gütern reichlich ausgestattet. Die Bischöfe erhielten ganze Grafschaften als Zubehör ihres Bistums; sogar gewisse Teile von Herzogtümern wurden (mit dem Titel eines besondern Herzogtums) an Bistümer gegeben, so das von dem Herzogtum Franken abgezweigte Herzogtum Ostfranken an Würzburg, das Herzogtum Westfalen (welches eigentlich zum Herzogtum Sachsen gehörte) an Köln. Durch Erteilung der „Immunität" wurden diese geistlichen Großen von der Grafengewalt und damit indirekt auch von der Herzogsgewalt abgelöst. Nur in militärischer Beziehung blieben sie noch von letzterer abhängig, insofern sie ihre Mannschaft dem Herzoge zur Verfügung stellen mußten. Doch kam es auch vor, daß hohe Geistliche selbst mit besonderen Vollmachten der Könige als Befehlshaber eines Heeresteils ins Feld zogen. In dem Kampfe Friedrichs I. mit Heinrich

7. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 61

1885 - Wiesbaden : Bergmann
Reichsgut, Regalien, Einkünfte. 61 bald nur für gewisse Waren. Es ist nngewiß, ob sie dies nur für ihre eigenen, oder auch für fremde Zollstätten thun durften. Bisweilen finden wir in den Urkunden, daß eine Zollfreiheit auf nichtköniglichem Gebiet von dem Grundherrn dieses Gebietes ausdrücklich bestätigt ist. Ein anderes mal lesen wir, wie zur Geltendmachung einer vom König Conrad I. einem Kloster (Murbach) erteilten Zollfreiheit durchs ganze Reich jedesmal bei den einzelnen nichtköniglichen Zollstätten die Bestätigung eingeholt werden mußte. Wieder ein anderes mal beklagen sich die Fürsten, insbesondere die, deren Besitzungen an großen schiffbaren Flüßen lagen, darüber, daß die Könige den aus diesen Flüssen verschifften Waren „Förderungs-Briefe" (kaiserliche Urkunden wegen Befreiung von allen oder gewissen Zollen), verliehen hätten, bestreiten also Den Königen das Recht dazu. Am häufigsten kam es vor, daß die Handeltreibenden der einen Stadt in anderen Städten Freiheit von den dortigen Markt- oder Warenzölle genossen. Da die meisten Handelsstädte entweder Reichsstädte oder doch von den Königen mit allerhand Privilegien ausgestattet waren, so erhoben sie wohl keinerlei Schwierigkeiten gegen derartige Zollfreiheiten, um so weniger, als letztere meist gegenseitige waren. Viele Städte errichteten auch solche gegenseitige Zollbefreiungen durch freiwillige Verträge unter sich. Wie man im Mittelalter gern alle bedeutsamen Vorgänge, insbesondere wichtige Rechtsverhältnisse, durch äußere Zeichen symbolisierte, so gaben auch diese Zollbefreiungen Anlaß zu einer solchen symbolischen Handlung: dem sognannten „Pfeifergericht". Die Bürgerschaft der zollbefreiten Stadt ordnete an diejenige, bei der sie Zollfreiheit genoß, jedesmal bei Wiederkehr des Marktes oder der Messe eine feierliche Gesandtschaft ab, an deren Spitze sich ein Pfeifer befand, und kündigte ihr unter ganz bestimmten Geremonieen an, daß sie auch diesmal von ihrem Rechte Gebrauch machen werde. Diese Abgeordneten, vom Schultheiß der anderen Stadt in feierlicher Audienz empfangen, überreichten demselben einen hölzernen Becher als Zeichen der Befreiung vom Weinzoll, ein Pfund Pfeffer wegen der Lpezereien, ein paar weiße Handschuhe wegen der Lederwaren, einen alten Hut wegen der Wollenwaren rc. Den Hut lösten sie dann wieder ein gegen ein Goldstück, welches dem Schultheißen als Vergütung für seine Mühe verblieb. Dieser Brauch des „Pfeifergerichtes" hat sich z. B. in Frankfurt a. M. bis ins vorige Jahrhundert erhalten. Durch die zu große Nachsicht bei der Kontrolle der gruudherrlichen

8. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 62

1885 - Wiesbaden : Bergmann
62 Die Machtmittel des Königtums: Zölle und durch zu häufige Verleihungen solcher hatte sich die Zahl derselben, namentlich an den großen Wasserstraßen, allmählich dermaßen vermehrt, daß der Verkehr unendlich darunter litt. Die Klagen der Mainstädte über die vielen Zollstätten am Main wurden schon im 12. Jahrhundert so laut und dringend, daß, nachdem eine Mahnung wegen Aufhebung „ungerechter" Zölle nichts gefruchtet, auf einem Reichstag zu Worms 1157 beschlossen ward: „Alle Mainzölle sollen ausgehoben sein mit Ausnahme derer zu Neustadt, Aschaffenburg und Frankfurt'a. M." In der Zeit, wo die staufischen Kaiser meist in Italien beschäftigt waren und auf das Reich kaum acht hatten, wuchs das Übel zu einer furchtbaren Höhe an. Zu Ansang des 13. Jahrhunderts zählte man am Rhein wohl 50 Zollstätten, fast ebenso viele an der Donau, an Weser und Elbe etwas weniger. In den Vereinbarungen Friedrichs Ii. mit den Fürsten von 1220, ] 234, 1335 wurde abermals die Abstellung aller Zölle angeordnet, deren Berechtigung von altersher nicht ausdrücklich nachgewiesen werden könne. Allein das Alles hals wenig, denn die Fürsten, so sehr sie dabei interessiert waren, daß der Verkehr ihrer Unterthanen nach rechts und links nicht durch Zölle beschwert werde, hatten doch ein noch größeres Interesse daran, durch Zölle aus ihrem eigenen Gebiet sich eine reichlich fließende Finanzquelle zu erschließen. Die Könige aber, immer auf der Fürsten Gunst und Hilfe angewiesen (zumal wenn sie es mit einem Gegenkönig zu thun hatten), wagten nicht, wider solche Mißbräuche ernstlich einzuschreiten. So erklärt sich jener „merkwürdige Wahnsinn der Deutschen" (wie es der Begleiter König Richards von Cornwallis, Thomas Wickes, in seinem Bnche: „Anmerkungen über Deutschland" leider nur zu treffend nannte), „ ihren eigenen Handel durch Zölle zu ertödten". Erft als diejenigen, die am meisten darunter litten, die Sache in die Hand nahmen, die Städte, ward es wenigstens eine Zeitlang besser. Der 1254 entstandene Bund der rheinischen Städte richtete seine Spitze vorzugsweise mit gegen das Unwesen der Rheinzölle. Er brachte eine ausreichende Macht an Schiffen und Mannschaft zusammen, um seinen Beschwerden Nachdruck zu geben. Und so kam es wirklich dahin, daß, wie die Wormser Annalen von 1269 berichten, um diese Zeit ant ganzen Rhein von Strasz-bnrg bis Köln kein einziger Zoll mehr bestand. Leider war dieser glückliche Zustand nur von kurzer Dauer! In Einem Punkte war die Verleihung von Zöllen seitens der Könige während dieser Periode noch an eine Schranke gebunden: es wurde jedesmal nur zur Errichtung eines einzelnen, ganz bestimmten

9. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 63

1885 - Wiesbaden : Bergmann
Reichsgut, Regalien, Einkünfte. 63 Zolles die Erlaubnis erteilt. Die Übertragung des Rechtes gleichsam in Bausch und Bogen an einen Grundherrn, auf seinem Gebiete Zölle zu errichten, wo und wie viele er wolle, dieser viel weiter gehende Mißbrauch des Zollregals blieb erst der nächsten Periode vorbehalten. Die Vergebung von Regalien war lange Zeit, wie die von Reichsgut, lediglich von der Willkür des jeweiligen Königs abhängig; erst in den Vereinbarungen von 1220 und 1234 trat auch darin eine Beschränkung ein. Sonstige Einkünste der Könige — außer dem Ertrag des Reichsguts und der Regalien — gab es nur wenige und unbedeutende. Es waren dies: das sog. „Judenschutzgeld", welches die Judenschast sür den Schutz ihrer Personen und ihres Handels zahlte, zeitweilige „Ehrengeschenke" von geistlichen Stiftungen und von Städten; außerordentliche Beihilfen, die „in Notfällen" von den geistlichen Fürsten erbeten wurden; der Tribut abhängiger Völker (z. B. der „Slawenzehnt"), Strafgelder bei gerichtlichen Verurteilungen, der Nießbrauch offner geistlicher Pfründen n. dgl. m. Regelmäßige Reichssteuern kannte man nicht. Nur ganz einzelne Orte (z. B. Chur) zahlten nach altem Herkommen alljährlich eme Kleinigkeit ans Reich, und in ganz-besondern Fällen (so 1207 „zur Erhaltung des heiligen Landes") ward mit Zustimmung der Fürsten eine „gemeine Reichssteuer" sür eine Reihe von Jahren (damals fünf) auferlegt (von jedem Pflug 6 Denare, von jedem Kaufmann oder Geschäftstreibenden sowie von jedem Hausbesitzer 2 Deuare). Bei Heereszügen und für die Hofhaltung des Kaisers waren Naturalleistungen herkömmlich. Neuntes Kapitel Das Heer- und Verteidigungswesen des Kelches. Dei den alten Germanen, ja selbst noch unter Karl dem Großen, hatte die Stärke des Heeres auf dem Fußvolke beruht. Allmählig aber war die Reiterei in den Vordergrund getreten. Der Dienstadel zog den vornehmeren Dienst zu Rosse vor. Durch die Kriege mit den asiatischen Reitervölkern, Ungarn n. a., war eme starke und wohlgerüstete Reiterei zu einer Notwendigkeit geworden. Heinrich I.

10. Von der Entstehung eines selbständigen deutschen Reichs bis zu Karl V. 843 - 1519 - S. 75

1885 - Wiesbaden : Bergmann
Städte- und Bürgertum. 75' Erwerbsthätigkeit boten. Trotz der Verbote gegen diese Aufnahme-von Hörigen in den Städten hörte dieselbe doch nicht auf. Andererseits freilich verschlimmerte sich das Los der Bauern bedeutend durch die gegeu das Ende dieser Periode, vollends währenddes Zwischenreichs einreißende furchtbare Rechtlosigkeit, das Umsichgreifen des Fehderechts und des Ranbrittertnms. Bei jeder Fehde zwischen zwei Herren litten am meisten ihre beiderseitigen Unterthanen durch Verwüstungen und Gewaltthätigkeiten aller Art. Am härtesten verfuhren in der Regel die Herren gegen ihre Untergebenen, in den von den Slawen zurückeroberten Ländern. Gegen diese als Nichtdeutsche, als Heiden, als Besiegte glaubte man am wenigsten Schonung üben zu müssen. In Mecklenburg, in Pommern,, in den Lausitzen, in den Marken n. s. w. trat daher die Leibeigenschaft oder Hörigkeit in ihrer schroffsten Gestalt auf, während sie in den immerfort deutsch gebliebenen westlichen Gegenden Deutschlands-entweder gar nicht oder doch nur in milderem Grade vorkam. Dreizehntes Kapitel. Städte- und Diirgertum. den ehemals römischen Provinzen, welche an das deutsche Reich gekommen waren, hatte es Städte gegeben; namentlich waren aus den römischen Feldlagern am Rhein und an der Donan titele-bedeutende Städte herausgewachsen, wie Köln, Mainz, Regensburg u. a. Diese Städte waren aber keineswegs (wie man bisweilen angenommen hat) gleichsam mit Haut und Haar erst in die sränkische, dann in die deutsche Zeit übergegangen. Die meisten davon waren vielmehr in den Stürmen der Völkerwanderung zerstört, verwüstet oder doch von ihren Einwohnern verlassen worden. Indessen war es natürlich, daß an diesen Orten meist wieder städtische Ansiedelungen entstanden. Rhein und Donau boten natürliche Anziehungspunkte für einen lebhaften Verkehr; die Trümmer oder Reste jener ehemaligen Städte selbst,, die einst an den günstigsten Punkten einer der beiden großen Wasserstraßen gelegen hatten, lockten zum Wiederaufbau. Endlich aber waren auf dem vordem römischen Boden schon früh geistliche Stiftungen entstanden (Kirchen, Klöster, Bistümer), die schon für ge--
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