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Extrahierte Personennamen: Ludwigs Karl_Iv Karl Ludwig_von_Bayern_— Ludwig Friedrich Friedrich Friedrich Friedrich Karl_Iv Karl
64 Zweiter Teil. Das Mittelalter.
schwäbischer Abstammung (Stammburg in der schwäbischen Alp), begegnen uns die Grafen von Zollern zuerst als Burggrafen von Nürnberg. Durch persönliche Tüchtigkeit und besonders auch durch thatkräftige Unterstützung der Kaiser (z. B. Rudolfs von Habsburg) bringen sie es in dieser Stellung allmählich zu hohem Ansehen und großer Macht. Als nun Burggraf Friedrich Vi. dem Kaiser Sigismund bei dessen Kaiserwahl und ersten Regierungshandlungen wesentliche Dienste geleistet hatte, erhielt er zum Lohne dafür die Belehnung mit der Mark Brandenburg. Dieselbe wurde 1417 in feierlichster Weise am 18. April 1417 während des Konzils zu Konstanz auf dem Markte vollzogen, in Gegenwart einer auserlesenen Versammlung (Kurfürsten von Pfalz und Sachsen mit Scepter und Schwert!). Dadurch wurde Friedrich Kurfürst und Reichserzkämmerer. Er stellte nun in der Mark die unter den Luxemburgern eingerissene heillose Unordnung (räuberischer Landadel, Quitzows n. a.) ab und verharrte in seinem freundschaftlichen, helfenden Verhältnis zu Reich und Kaifer. Seine Nachfolger (Friedrich Ii.; Albrecht Achilles 1470 — 1486; Johann Cicero, Joachim Nestor n. s. w.) wußten durch eine kluge Politik und durch persönliche Tüchtigkeit die Bedingungen für eine glückliche Zukunft des Landes immer günstiger zu gestalten.
I. Repetition (V. Periode ca. 1250—1517).
§ 33. 1250—1273 Interregnum, Zeit der Anarchie. Faustrecht und Raubrittertum. Strand- und Grundruhrecht. Selbsthilfe der Städte: rheinischer Städtebund 1254.
1273 — 1291 Rndols von Habsburg. Sein Sieg über Ottokar von Böhmen auf dem Marchfelde 1278: Begrüudung der habsbnrgi-gischen Macht in Österreich. — Rudolfs segensreiche Thätigkeit zur Beseitigung der Raubritterburgen.
1292 — 1298 Adolf von Nassau, von den Fürsten trege.i seines Strebens nach Hausmacht abgesetzt.
1298 — 1308 Albrecht I., Sohn Rudolfs, ermordet durch Johannes Parricida aus Privatrache.
1308 — 1313 Heinrich Vii., aus dem Hause Luxemburg, versucht noch einmal, den alten Glanz des Kaisertums herzustellen. Sein Zug nach Italien (Dante). Er stirbt plötzlich bei Siena.
§ 34. Zwischen Papsttum und Kaisertum bricht aufs neue Streit aus: der unter französischem Einfluß stehende Papst (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305—1377) erhebt den Anspruch, daß die Wahl des deutschen Kaisers seiner Genehmigung bedürfe. Unter König Ludwig Iv. dem Bayern (1313—1347; sein Gegenkönig Friedrich der Schöne bei Mühldorf 1322 besiegt) treten die Fürsten in dem Kurverein zu Reuse 1338 diesem Anspruch entgegen: der Papst soll gar keinen Einfluß bei der Kaiser-
TM Hauptwörter (50): [T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T42: [Papst Kaiser König Rom Heinrich Italien Karl Kirche Bischof Jahr]]
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Extrahierte Personennamen: Nürnberg Rudolfs_von_Habsburg Rudolfs Friedrich_Vi Friedrich Sigismund Friedrich_Kurfürst Friedrich Friedrich_Ii Friedrich Albrecht_Achilles Albrecht Johann_Cicero Johann Joachim_Nestor Habsburg Ottokar_von_Böhmen Ottokar Rudolfs Adolf Albrecht_I. Albrecht_I. Rudolfs Johannes_Parricida Heinrich_Vii Heinrich Ludwig_Iv Ludwig Friedrich_der_Schöne Friedrich
§ 40. Kaiser Maximilian I. § 41. Die großen Entdeckungen. 69
stand, der das rechte Wort zu finden, die angemessene That zu vollbringen imstande war.
§ 40. Kaiser Maximilian I.
Nachdem im Jahre 1493 Kaiser Friedrich Iii., ein schlaffer, unthätiger Regent, gestorben, folgte ihm sein Sohn Maximilian I. 1493 (1493 — 1519). Von hervorragender geistiger und körperlicher bis Bildung, erweckte dieser auch beim Volke sehr beliebte Kaiser noch -) 9 einmal große Hoffnungen für die Besserung der Zustände im Reich.
Aber es zeigte sich bald, daß sein Interesse nicht sowohl diesem als der Gründung und Förderung habsbnrgischer Hausmacht galt. („Alles Erdreich Ist Ostreich Unterthan!). Dazu boten ihm vortreffliche Gelegenheit: 1. seine erste Heirat mit Maria, Tochter Karls des Kühnen (vgl. § 39) von Burgund; 2. seine zweite Heirat mit einer mailändischen Prinzessin; 3. die Heirat seines Sohnes Philipp mit einer spanischen Königstochter. —
Die große, beständig zunehmende Türkengefahr veranlaßte in diefer Zeit mehrere patriotische Männer (z. B. den Erzbischof Berthold von Mainz), auf Mittel zu sinnen, durch welche das Reich gekräftigt würde. Zunächst suchten sie ein beständiges Reichsregiment, bestehend aus Gliedern des Fürstenstandes, zu errichten. Da ihnen das nicht sogleich gelang, so brachten sie wenigstens das zuwege, daß ein ewiger Landfriede 1495 1495 angefetzt ward, in welchem für alle Zeiten die Fehden verboten wurden. Ebenfo errichtete der Kaiser ein Reichskam me r-gericht. Zur Erhaltung desselben diente eine allgemeine Reichssteuer, der gemeine Pfennig. Und um eine geordnete Verwaltung des Reiches hinfort zu ermöglichen, wurde das ganze Reich (mit Ausnahme von Böhmen und der Schweiz) in Kreise eingeteilt, deren es zunächst 6, dann 10 gab.
Auch durch andere Einrichtungen, wie z. B. die des Post-wesens, ist die Regierung Maximilians vorteilhaft ausgezeichnet.
§ 41. Die großen Entdeckungen.
Gegen das Ende des Mittelalters wurde der Schauplatz der Geschichte bedeutend erweitert durch die großen Entdeckungen. Die Portugiesen hatten es sich zur Aufgabe gestellt, da durch die Os-manen die Laudverbiuduug mit Ostindien vielfach gestört wurde, einen Seeweg nach diesem Lande zu finden. Sie richteten daher
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Extrahierte Personennamen: Maximilian_I. Maximilian_I. Friedrich_Iii Friedrich Maximilian_I. Maria Maria Karls Karls Philipp Philipp Berthold_von_Mainz Maximilians
§ 33. Das Interregnum. — Rudolf von Habsburg u. seine nächsten Nachfolger. 57
schon früher sehr geschwächten Bande der öffentlichen Ordnung. Gewalt und Willkür der Einzelnen, der Landesherren oder Ritter, ging vor Recht. Besonders hart lastete die allgemeine Unsicherheit auf denjenigen Klassen, die ans Handel und friedlichen Verkehr von Stadt zu Stadt angewiesen waren. Der durch die Kreuzzüge so geförderte Handel erlahmte durch das Raubrittertum, welches in der Ausübung des „Faustrechtes" seine einzige Beschäftigung sah.
Auch bedrückten räuberische Rechtsgewohnheiten, wie z. B. das Grundruhrecht und das Strandrecht, den Handelsverkehr auf Landstraße und Flüssen. So kam es, daß in dieser „kaiserlosen und schrecklichen Zeit" jeder einzelne, so gut es ging, auf Selbsthilfe dachte. Zumal die Städte organisierten eine solche in dem 1254 gegründeten rheinischen Städtebund. Auch zu anderen 1254 Vereinigungen wurde in dieser Zeit der Grund gelegt.
Um der zunehmenden Verwirrung ein Ende zu machen, entschlossen sich endlich die Fürsten auf den Antrag des Erzbischofs von Mainz den Grafen Rudolf von Habstmrg (1273 — 1291) L273 zum König zu wählen. Derselbe steuerte mit starker Hand dem brs Raubritterwesen und hielt den Landfrieden aufrecht, wodurch er sich namentlich den Dank der Städte, in denen sich mehr und mehr die Kraft und Blüte der Nation zusammendrängte, verdiente. Da der König Ottokar von Böhmen, der während des Interregnums zu seinem Stammlande noch Österreich, Steiermark und Krain erobert hatte, die Huldigung versagte, sah sich Rudolf genötigt, mit gewaffueter Hand gegen ihn zu ziehen: er besiegle ihn in der großen Schlacht auf dem March selbe 1278, in der 1278 Ottokar bett Tod fand. Nun verlieh Rudolf Österreich, Steiermark und Krain feinen Söhnen zu Lehen und begründete damit die h a b s b u r g i f ch e Macht, die sich nachher zu weltumspannendem Umfange ausdehnen sollte. Zu früh für das Reich, welches seiner ordnenden Hand länger beburft hätte, starb Rubels in Speier 1291, ohne daß er die ersehnte Wahl seines Sohnes Albrecht 1291 zu seinem Nachfolger hätte bnrchfetzen können.
Von nun an ist das Streben der beutscheu Könige vorzugsweise barauf gerichtet, sich eine eigene H ausmacht zu gründen, da sie nur so bett widerstrebenden Fürsten überlegen sein konnten.
Sehr oft ittbes war bieses Streben nach einer Hausmacht so stark, daß sie darüber den Nutzen des Reiches versäumten, ja demselben oft geradezu zuwider waren und sogar ihre Stellung als Könige
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Extrahierte Personennamen: Rudolf_von_Habsburg Rudolf Rudolf_von_Habstmrg Rudolf Ottokar_von_Böhmen Ottokar Rudolf Rudolf Ottokar Ottokar Rudolf_Österreich Rudolf Albrecht Albrecht
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Extrahierte Personennamen: Jeltener
Extrahierte Ortsnamen: Zwickau Grimma München Eger Döbeln
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
260 Altdeutsche Schützenfeste.
seine Dienste leistete und das Schießen später in einem sehr ausführlichen Reimspruche beschrieb, bringt am Ende seines handschriftlich noch vorhandenen Werkes auch die prächtig gemalten Wappen der teilnehmenden Fürsten, Grafen und Freiherren, der Ritterschaft und des Adels, der vornehmsten wappenmäßigen Herren aus Reichs- und Fürstenstädten, der Reichs- und anderen Städte. Den Beschluß machen die Wappen des Ambrosius Neumaier aus Passau, der das Buch geschrieben, des Lienhard Flexel, der den Ehrenspruch gedichtet, endlich des Buchbinders zu Augsburg, der das Buch eingebunden.
Das Turnier war ein Vorrecht des Adels; die Turnierfähigkeit zu erkennen, war daher eine strenge Wappenschau erforderlich. Armbrust und Büchse, die Waffen des Fußvolkes, wurden vorzüglich in bürgerlichen Ge-noffenfchaften, städtischen Schützenvereinen gepflegt. Zur Teilnahme an den Schützeufesten befähigte also nicht die wappenmäßige Abkunft, sondern die Mitgliedschaft in einer Schützengilde. Gleichwohl rechneten die Prit-fchenmeister, um sich ein Ansehen zu geben, auch die Heraldik zu ihrem Berufe, namentlich wo Fürsten und Adel am Schießen teilnahmen oder dasselbe selbst veranstalteten.
Die Schützenordnungen, deren sich viele, selbst aus der ältesten Zeit, erhalten haben, geben wertvolle Aufschlüsse nicht nur über das innere Leben der Schützengenossenschaften, sondern über das bürgerliche Lebeu jener Zeiten überhaupt. Vor allem wurde bei den meisten Vereinen auf Zucht und Wohlanständigkeit gesehen. Eine brannschweiger Schützenordnung verordnet gleich in ihrem ersten Artikel, „daß ein jeder derselben Brüderschaft in feinem Leben, Handel und Wandel sich aller christlichen und ehrbarlicheu Tugenden und Thaten befleißigen und erhalten, dagegen aber aller gottlosen, unehrbaren, tadelhaften und strafbaren Händel sich äußern und dieselben meiden soll", und in den Statuten der Bogen- und Büchsenschützen zu Zerbst heißt es u. a.: „Es soll auch das Fluchen und Schwören und alle Gotteslästerung vermieden werden bei Pön der Gesellschaft 3 Groschen, und welcher den Teufel nennen wird, soll in die Büchse 6 Pfennige geben." Auch die Statuten der weimarifchen Stahl- und Armbrnstschützen - Gesellschaft verbieten alles Schwören und Fluchen während des Schießens bei 1 Schilling Strafe. Eine Bestimmung der Schützenordnung zu Mitweida verordnet: „Wer sich in der Zielstatt unzüchtig bezeigen oder jemand mit unzüchtigen Worten anlassen wird, der soll für jenes einen Pfennig, für dieses aber einen Groschen in die Büchse thun. Wer auf Pfingsten ober St. Sebastian, da sie Bier zu trinken pflegen, würde einen Hader erregen, derselbe soll das Faß füllen und foll die Strafe nach der Hauptleute Gutbefinden eingerichtet werden."
Damit im Zusammenhange steht die frühere Sitte der Schützengilden wie aller Innungen, in ein näheres Verhältnis zur Kirche zu treten. Es lag diese Sitte nicht bloß im Charakter der Zeit, viel mag zu ihrer Verbreitung auch der Umstand beigetragen haben, daß die Schützen zur Zeit
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Extrahierte Personennamen: Neumaier Lienhard_Flexel Sebastian
Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Altdeutsches Badewesen. 265
besichtigen lassen, und keine Büchse soll also gefast sein, das sie ansf der Achseln anrüre." Es werden hierauf hohlnähtige Rohre, längliche Kugeln u. dgl. verboten, und dann heißt es weiter: „Welchem Schützen auch seine Büchse dreymal am stände versagt, der soll seines Schusses verlustig sein". Ähnliche Bestimmungen finden sich in allen Schützenbriefen.
Etwas ganz besonderes stellt ein Schützenbrief der Stadt Ulm vom Jahre 1468 in Aussicht, nämlich ein Pferdewettrennen, bei welchem das zuerst ankommende Pferd ein „rot lompartisch Tuch bei 35 Guldeu wert", das zweite eine Armbrust, 3 Gnlden wert, das dritte ein Schwert, einen Gulden wert, erhalten soll. Wie nun beim Schießen zuweilen der schlechteste Schütze eine Spottprämie, die sogenannte „Sau", erhielt, so soll auch bei diesem Wettrennen das zuletzt ankommende Pferd einen Preis erhalten und zwar nicht nur eine sogenannte, sondern eine wirkliche Sau, und der Schützenbrief bestimmt ausdrücklich, daß das Pferd seinen Gewinn „her ein jn die stat führen" soll, also zum Gelächter der Zuschauer mit dem Schweine zusammen gebnnden werden mußte.
55. Altdeutsches Badewesen.
(Nach: Alb. Richter, Altdeutsches Badeweseu, im „Praktischen Schulmauuu". Bd. 24,
S. 288 — 313.)
l)te älteste Art der Bäder war auch bei den Deutschen das kalte Wasserbad in den Flüssen oder im Meere. Cäsar berichtet, daß die Deutschen sehr abgehärtet waren und in sehr kalten: Wasser badeten. Den Cimbern wurde bei Aquae Sextiae das Baden gefährlich. Plntarch erzählt, daß die Schlacht begann, als die meisten noch nach dem Bade frühstückten, andere noch badeten. Daß die Deutschen in der Regel am frühen Morgen, noch vor dem Frühstücke badeten, bestätigt auch Taeitns, wenn er schreibt: „Unmittelbar nach dem Schlafe, den sie meist bis in den Tag ausdehnen, baden sie, meistens warm, insofern bei ihnen den größten Theil des Jahres der Winter einnimmt. Nach dem Bade frühstücken sie."
Mit warmen Bädern waren die Deutschen vielleicht erst durch die Römer bekannt geworden. Verzärtelung konnte man ihnen sicher nicht nachsagen. Galenns berichtet, die Deutschen hätten zu seiner Zeit die Gewohnheit gehabt, ihre neugeborenen Kinder in einein fließenden, kalten Wasser unterzutauchen, damit sie schon von Jugend auf gegen Einflüsse der Hitze und Kälte gestählt würden.
Es hat wohl für die Deutschen überhaupt keine Zeit gegeben, in welcher Flußbäder ganz außer Übung gewesen wären, wenn es auch Zeiten gab, in denen ihnen in Bezug auf ihre Beliebtheit bei dem Volke von den künstlich zubereiteten Bädern der Rang abgelaufen war. Namentlich die Jugend
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
266 Altdeutsches Badewesen.
entfremdete sich wohl zu keiner Zeit den Flußbädern; die in früheren Jahrhunderten in den Schulordnungen immer von neuem auftretenden Badeverbote sind dafür laut redendes Zeugnis. So wurde das Flußbad verboten durch den berühmten Rektor Valentin Trotzendorf. Der gegen das Ende des 16. Jahrhunderts lebende Rektor Isaak Cramer in Duisburg verbot den Schülern „zu Sommerszeiten in Bächen zu baden und zu schwämmen, im Winter auf dem Eise zu schlicken oder glitschen". Das Gleiche und außerdem das Schneeballwerfen war im 16. Jahrhunderte den Alumnen der Neckarschule zu Heidelberg verboten, „und wo einer in dieser That betreten wird, soll er mit der Ruthe abgestraft werden". Noch im Jahre 1736 wurde in Baden durch kirchenrätlichen Erlaß sämtlichen Rektoren und Lehrern befohlen, „ihre Schüler vor dem fo gemeinen als höchst ärgerlichen und gefährlichen Baden zu warnen und die Übertreter darüber zu bestrafen".
Gleichwohl waren zu derselben Zeit Baden und Schwimmen Teile der Gymnastik, in der junge Adelige geübt wurden. Auch Erwachsene badeten fleißig in Flüssen. Verordnungen der Obrigkeiten wenden sich gegen dabei vorgekommene Verletzungen der Zucht und Sitte, nehmen wohl auch von einzelnen Unglücksfällen Veranlagung, wie die eben erwähnten Schulordnungen das Baden ganz zu verbieten. In Frankfurt a. M. wurden int Jahre 1541 acht Männer mit vier Wochen Gefängnis bestraft, weil sie ant St. Petritage im Main, „wie sie Gott geschaffen", gebadet, getanzt und gesprungen hatten. Die niederösterreichische Regierung wies im Jahre 1643 den Rat der Stadt Wien an, das Baden in der Donau zu untersagen, und sollen die Richter in den Vorstädten die dawider Handelnden exemplarisch bestrafen, weil „eine Zeit hero viel Junge leith, fo sich jrem sürwiz nach deß Abkiehleus und Padeus in der Thonan, woll auch in bezechter weiß gebrauchen, darüber vielleicht ans j,ren dabey verübten mntwillen und nn-verschambtheit, durch den gerechten Zorn Gottes ertrünfhen". In Frankfurt a. M. bestrafte die Behörde den Gebrauch des Flußbades in der kalten Jahreszeit als der Gesundheit nachteilig. Eine andere Verordnung derselben Behörde warnt, daß man nicht unter dem Scheine des Badens den Fischern die Fische stehle.
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts kamen die Badehäuser in den Flüssen ans; öffentlich zu baden, ward sür unschicklich gehalten. Goethe nennt 1770 das öffentliche Baden eine der „Verrücktheiten" der damaligen Enthusiasten für den Naturzustand und fügt hinzu, die Gebrüder Stollberg hätten in Darmstadt einen Skandal dadurch erregt, daß sie 'sich am hellen Tage unter freiem Himmel badeten.
Für die Verbreitung des Flußbadens im Mittelalter spricht auch der Umstand, daß die Pilger, welche nach dem heiligen Lande zogen, selten versäumten, im Jordan ein Bad zu nehmen. Geistliche, Fürsten und Bürger huldigten dieser Sitte in gleicher Weise, wie aus zahlreichen Pilgerberichten hervorgeht.
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
436 Verfassungszustände des ehemaligen römisch-deutschen Kaiserreichs.
vom Papste zum Kaiser gekrönt zu feilt, den Kaisertitel angenommen hatte, nannte sich das jedesmalige Reichsoberhaupt „erwählter römischer Kaiser, allezeit Mehrer des Reiches, in Germanien König". Indessen wurde doch zur Führung dieses Titels die deutsche Krönung vorausgesetzt; war diese noch nicht erfolgt, so war der Titel nur: „Erwählter römischer König."
Vereinigte sich in dem Kaiser auch die Reichssouveräuetät, so war er doch keineswegs alleiniger Inhaber der Reichsstaatsgewalt, vielmehr nahmen daran die Reichsversammlnngen, deren Mitglieder Reichsstände hießen, den wesentlichsten Anteil. Nichtsdestoweniger blieb jedoch, wenigstens in der Theorie, jeder einzelne Reichsstand Unterthan des Kaisers.
Die Wahl des Kaisers hatte Kurmainz zu bestimmen, und zwar mußte dieselbe in einer Reichsstadt vor sich gehen. Nach altem Herkommen mußte der zu Wählende ein Franke oder Deutscher sein, d. h. er mußte einem der aus der Monarchie Karls des Großen hervorgegangenen Staaten angehören und konnte nur ehelicher Gebnrt und von hohem Adel sein. Geistliche und Jünglinge unter achtzehn Jahren waren von der Bewerbung ausgeschlossen. Nach der goldenen Bulle brauchte er nur ein „gerechter, guter und gemeinnütziger Mann" zu sein. In betreff der Religion des zu Wählenden war keine Bestimmung getroffen, jedoch konnte sich nur ein Katholik dem dem Kaiser vorgeschriebenen Eide und dem gesamten Krönungsakte, wie er nun einmal gehandhabt wurde, unterziehen.
Das Recht, den Kaiser zu wählen, hatten nach der goldenen Bulle nur die sieben Kurfürsten, nämlich die Erzbischöfe von Mainz (Erzkanzler durch Germanien), Trier (Erzkanzler durch Gallien) und Köln (Erzkanzler durch Italien), der König von Böhmen (Erzmnndfchenk), der Pfalzgraf bei Rhein (Erztruchseß), der Herzog von Sachsen (Erzmarschall) und der Markgraf von Brandenburg (Erzkämmerer). Die pfälzische Kurwürde erwarb im dreißigjährigen Kriege Bayern, dafür wurde im westfälischen Frieden für die Pfalz eine achte Kur geschaffen, die jedoch wieder einging, als 1779 Bayern und die Pfalz vereinigt wurden. Eine nennte Kurwürde war fchou 1702 für Braunschweig -Lüneburg geschaffen worden; dieselbe hieß nun 1779 die achte, bis in den allerletzten Jahren des Reiches auch noch Württemberg, Baden und Hessen-Kassel die Kurwürde erwarben, von denen die beiden ersteren als Königreich und Großherzogtum in den Rheinbund eintraten, während Hessen-Kassel nach seiner Wiederherstellung im Jahre 1814 den unzeitgemäßen Titel wieder ausleben ließ.
Die Kurfürsten erschienen zur Wahl des Kaisers entweder in Person oder wurden durch Gesandte vertreten. Die Wahl (in den letzten Jahrhunderten gewöhnlich in Frankfurt ant Main) ging vor sich, nachdem alle Fremden, welche nicht zum Gefolge der Kurfürsten gehörten, ant Tage vorher die Stadt hatten verlästert müssen. Die Krönung, für welche der Erwählte einen Tag zu bestimmen hatte, sollte zwar in der Reichsstadt Aachen vollzogen werden, jedoch wurde sie in den letzten Jahrhunderten stets in der Wahlstadt vorgenommen, wogegen der Stadt Aachen ein Revers
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T47: [Friedrich Wilhelm Kaiser König Iii Kurfürst Jahr Preußen Brandenburg Johann], T46: [Heinrich König Otto Kaiser Sohn Herzog Karl Ludwig Sachsen Jahr]]
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Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
Altdeutsches Badewesen. 275
Das Klingen in dem Ohr und Schwachheit im Gehör Verschwindet vom Gebrauch des Wassers mehr und mehr.
Den Schuppen nimmt es weg und öffnet, wenn die Nase Vom Schleim verstopfet ist und wenn der Nahrung Straße Im Hals entzündet wird, es stillt der Zähne Weh Und bringt, wenns fast verfault, das Zahnfleisch in die Höh.
Wo Lähmung sich erregt und die Gelenke zittern,
Wo sich das Zipperlein in Hand und Fuß läßt wittern,
Von kalter Feuchtigkeit, wo Krampf und Glieder-Gicht Und Schwinden in dem Leib mit großen Schmerzen ficht.
Die Krätze an der Haut, Geschwür und alter Schaden,
Und die mit mancher Noth vom Scharbock sind beladen,
Und sonst breßhafftig sind, empfinden Heilungskraft,
Wenn auch die Medicin darbei das Ihre fcbafft;
Das Kopfweh lindert es, befreyt das Haupt von Flüssen,
Macht Lösung umb die Brust, wenn man hat keuchen müssen.
Es hebt der Lungen Schleim und heilet das Geschwür,
Wenn man das Wasser nur gebrauchet nach Gebühr.
Der Magen wird erquickt, der Soth hört aus zu brennen,
Der Appetit wird stark, wie viele schon bekennen,
Wenn sie nur dieses Bad zwey und dreymahl gebraucht,
So ist der Ekel weg, als wär er ausgeraucht."
Je zahlreicher der Besuch der Wildbäder wurde, desto mehr wurden diese allmählich zu Vergnügungsorten, zu denen auch Leute kamen, die sich nur unterhalten wollten. Viele der früheren Luxusbäder, wie Schwalbach, Pyrmont, Spaa und Baden im Aargau, haben ihre Rolle ausgespielt, andere sind an ihre Stelle getreten.
Von dem letztgenannten Bade besitzen wir eine Schilderung von dem Italiener Poggio, welcher den Papst Johann Xxiii. zu der Kircheuversamm-lnng in Konstanz begleitete, und von da aus, zur Heilung seines Chiragra, die Bäder zu Baden besuchte. Von dort aus richtete er 1417 einen Brief an seinen Landsmann Niccolo Niccoli, in welchem er über das Badeleben in Baden berichtet. Die Zahl der Badegäste giebt er auf fast 1000 an. Sie wohnten in den zahlreichen prächtigen Gast- und Badehäusern, die Zahl der öffentlichen und Privatbäder belief sich auf 30. Besonders ausführlich berichtet Poggio über das gemeinsame Baden beider Geschlechter. Man hält sich stundenlang in den Bädern auf und speist darin auf schwimmenden Tafeln. Man besucht täglich drei bis vier Bäder und bringt den größten Teil des Tages mit Singen, Trinken und Tanzen zu. Selbst im Wasfer setzen sich einige hin, spielen Instrumente und singen dazu. Die Frauen haben die Sitte, wenn Männer ihnen von den um das Bad herum erbauten Gallerien zusehen, daß sie scherzweise um eine Gabe bitten. Man wirft ihnen kleine Münzen und Blumenkränze zu. Außer diesen Vergnü-
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TM Hauptwörter (50): [T16: [Auge Kopf Körper Hand Haar Fuß Gesicht Blut Haut Brust], T37: [Gott Mensch Herr Herz Leben Wort Welt Himmel Tag Hand], T3: [Stadt Schloß Straße Berlin Kirche Haus Gebäude Platz Garten Universität]]
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Extrahierte Personennamen: Spaa Italiener_Poggio Johann_Xxiii Johann Niccolo_Niccoli Poggio