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1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 139

1886 - Berlin : Hofmann
§ 79. Innere Zustände Deutschlands in dieser Periode. 139 Recht und Gericht sah es überhaupt in Deutschland schlimm aus, da dasselbe von den Territorialherren, selbst von den kleinsten, in voller Ausdehnung und meist in willkürlicher Weise gehaudhabt wurde. Deutschland war schon jetzt thatsächlich aufgelöst in ein buntes Gewirr selbständiger Herrschaften: Kurfürsten- und Herzogtümer, reichsunmittelbare Fürstentümer, Grafschaften, Ritterschaften und Städte. Kleinliche, eigensüchtige Interessen beherrschten dieselben. Um so wohlthuender ist es zu sehen, wie in diesem Getriebe nur Brandenburg-Preußeu und sein Herrscherhaus sich von höheren, nationalen Gesichtspunkten leiten ließen. e) Die meisten kleineren deutschen Fürstenhöfe boten damals das Bild traurigster Entartung. Allenthalben suchte man die Pracht von Versailles nachzuahmen, und auch die Sittenlosig-keit des französischen Hofes wurde mit übernommen. Die ungeheuren Aufwendungen der Fürsten für Luxus und unwürdige oder lächerliche Vergnügungen hatten eine schreckliche Verarmung der Bauern zur Folge. Besonders war das in der Pfalz (Karl Philipp, Karl Theodor), in Württemberg (Eberhard Ludwig, Karl Alexander, besonders aber Karl Engen) und Sachsen (Friedrich August Ii. der Starke) der Fall. f) Eine eigentümliche und in mehreren Hinsichten erfreuliche Erscheinung bildet in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Kaiser Joseph Ii. 1765—1790. Er war, wie Friedrich Ii.' 1765 sein großes Vorbild, erfüllt von dem Bewußtsein seiner Regenten- bis pflichten und stellte sein Leben in den Dienst der Volkswohlfahrt. *^0 Aber die Reformen, welche er in edelster Absicht im deutschen Reich, besonders aber in Österreich einführte, sind zu unvermittelt und plötzlich geschehen, um dauerud zu sein. Gleichwohl sind sie doch von den segensreichsten Folgen gewesen. Die hauptsächlichsten derselben sind: 1. Das Toleranzedikt, wodurch allen christlichen Bekenntnissen in Österreich unbedingte Gleichberechtigung gewährt wurde. 2. Die Verminderung der Klöster um ein Drittel (36000 Mönche und Nonnen). 3. Umfassende Einrichtung von Schulen und anderen gemeinnützigen Anstalten, welche der Aufklärung und der moralischen Wohlfahrt des Volkes dienten. 4. Aufhebung der Leibeigenschaft. 5. Gleichmäßige Besteuerung aller Staatsangehörigen. 6. Gleichstellung aller Stände vor dem Gesetze und dem Richter. 7. Umfassende Fürsorge des Staates für die Hebung der verschiedenen Erwerbs-

2. Mittlere und neuere Geschichte - S. 57

1886 - Berlin : Hofmann
§ 33. Das Interregnum. — Rudolf von Habsburg u. seine nächsten Nachfolger. 57 schon früher sehr geschwächten Bande der öffentlichen Ordnung. Gewalt und Willkür der Einzelnen, der Landesherren oder Ritter, ging vor Recht. Besonders hart lastete die allgemeine Unsicherheit auf denjenigen Klassen, die ans Handel und friedlichen Verkehr von Stadt zu Stadt angewiesen waren. Der durch die Kreuzzüge so geförderte Handel erlahmte durch das Raubrittertum, welches in der Ausübung des „Faustrechtes" seine einzige Beschäftigung sah. Auch bedrückten räuberische Rechtsgewohnheiten, wie z. B. das Grundruhrecht und das Strandrecht, den Handelsverkehr auf Landstraße und Flüssen. So kam es, daß in dieser „kaiserlosen und schrecklichen Zeit" jeder einzelne, so gut es ging, auf Selbsthilfe dachte. Zumal die Städte organisierten eine solche in dem 1254 gegründeten rheinischen Städtebund. Auch zu anderen 1254 Vereinigungen wurde in dieser Zeit der Grund gelegt. Um der zunehmenden Verwirrung ein Ende zu machen, entschlossen sich endlich die Fürsten auf den Antrag des Erzbischofs von Mainz den Grafen Rudolf von Habstmrg (1273 — 1291) L273 zum König zu wählen. Derselbe steuerte mit starker Hand dem brs Raubritterwesen und hielt den Landfrieden aufrecht, wodurch er sich namentlich den Dank der Städte, in denen sich mehr und mehr die Kraft und Blüte der Nation zusammendrängte, verdiente. Da der König Ottokar von Böhmen, der während des Interregnums zu seinem Stammlande noch Österreich, Steiermark und Krain erobert hatte, die Huldigung versagte, sah sich Rudolf genötigt, mit gewaffueter Hand gegen ihn zu ziehen: er besiegle ihn in der großen Schlacht auf dem March selbe 1278, in der 1278 Ottokar bett Tod fand. Nun verlieh Rudolf Österreich, Steiermark und Krain feinen Söhnen zu Lehen und begründete damit die h a b s b u r g i f ch e Macht, die sich nachher zu weltumspannendem Umfange ausdehnen sollte. Zu früh für das Reich, welches seiner ordnenden Hand länger beburft hätte, starb Rubels in Speier 1291, ohne daß er die ersehnte Wahl seines Sohnes Albrecht 1291 zu seinem Nachfolger hätte bnrchfetzen können. Von nun an ist das Streben der beutscheu Könige vorzugsweise barauf gerichtet, sich eine eigene H ausmacht zu gründen, da sie nur so bett widerstrebenden Fürsten überlegen sein konnten. Sehr oft ittbes war bieses Streben nach einer Hausmacht so stark, daß sie darüber den Nutzen des Reiches versäumten, ja demselben oft geradezu zuwider waren und sogar ihre Stellung als Könige

3. Das Mittelalter - S. 234

1896 - Bamberg : Buchner
234 ergriff Heinrich vorbergehend die Partei des kaiserlichen Papstes. Doch nach der Ermordung des Erzbischofs verstand sich der König, um die ffentliche Meinung zu beruhigen, nicht blo zur Kirchenbue, sondern versprach auch Aufhebung aller während feiner Regierung ausgekommenen, der Kirche nachteiligen Verordnungen. b) Auf Heinrich folgten nach einander seine beiden Shne auf dein Thron, erst Richard Lwenherz (118999), der den grten Teil seiner Regierungszeit auerhalb Englands zubrachte teils auf abenteuerlichen Fahrten im heiligen Lande, teils in deutscher Gefangenschaft, teils in Kmpfen mit seinem Todfeind, dem König Philipp Ii. Augustus von Frankreich, dann I o-hann ohne Land (11991216). Wegen der Ermordung seines Neffen (Arthurs von der Bretagne) vom Franzosenknig Philipp Ii. zur Verantwortung gezogen, verlor Johann smtliche englische Besitzungen nrd-lich der Garouue; in einem Streite mit dem Papste Innocenz Iii. mit dem Verluste seines Knigreiches bedroht, bertrug er England dem ppstlichen Stuhle zu Lehen; bei Wiederaufnahme des Krieges mit Frankreich erlitt er mit seinem Neffen, dem Kaiser Otto Iv., die schimpfliche Niederlage beibonvines (1214) und stand im folgenden Jahre wegen feines tyrannischen Willkrregiments im Innern, der Schdigung des englischen Ansehens nach auen einer Erhebung seiner Barone gegenber. Aber gerade des Knigs Schwchen und Fehler wurden zum Glck fr die natio-nale und freiheitliche Entwickelung Englands; der mit den Niederlagen gegen Philipp den Schnen angebahnte Verlust der franzsischen Besitzungen leitete eine Verschmelzung der bisher einander feindlich gegenber-stehenden franzfisierten Normannen und der niederdeutschen Angelsachsen ein, die Erhebung der Barone im Bunde mit den Prlaten und den greren Stdten erzwang den Erla der Magna Charta libertatum" 1215, des Grundsteins des englischen Parlamentes. An und fr sich enthielt der Freibrief nichts Neues, aber das Gewohnheitsrecht, das sich gegenber dem Hanse Plantagenet unzulnglich erwiesen, wurde ersetzt durch den Zwang des geschriebenen Gesetzes. Die Rechte, welche die Barone forderten, galten der ganzen Nation: Sicherstellung Der Kirche gegen Verletzung ihrer Freiheiten, Sicherstellung des Adels gegen willkrliche Steigerung feines Heerdienstes und feiner Lehensabgaben, Sicherstelluug der Brger gegen Beschrnkung ihrer stdti-schen Freiheiten wie gegen finanzielle Ausbeutung, Sicherstellung der buerlichen Pchter gegen gesetzwidrige Erpressungen ihrer Herren, Sicherstellung aller Englnder gegen willkrliche Maregelung ohne gerichtliche Verurteilung seitens der Standesgenossen. Gerade durch diese Vertretung der gemeinsamen Interessen wurde auch das Zusammen-wachsen der verschiedenen Bevlkerungselemente zu einer nationalen Einheit wesentlich gefrdert. Der Schwerpunkt des Freibriefes aber liegt in der Bestimmung, da zu den herkmmlichen Lehensabgaben keine neuen Auflagen gemacht werden drften ohne Bewilligung der Reichsversam m luug der Prlaten und Barone; damit war ein gesetzlich anerkanntes Steuerbewilligungsrecht, eine ver-sassuugsmige Beschrnkung der Regiernngsgewalt des Knigs eingeleitet. Um den

4. Das Mittelalter - S. 53

1896 - Bamberg : Buchner
53 - und Hofverwaltung und waren Beisitzer im Hofgerichte. Neben ihnen aber gab es bereits berufsmige, stndige Rte des Knigs aus den verschie-densten Gegenden des Reiches, welche mit ihrer Ortskenntnis die Zentral-regieruug untersttzen sollten. Dieses consistorium principis" kann als Vorlufer des Hofrates (s. am Schlu!) der spteren Territorialstaaten bezeichnet werden, jenes Hofrates, von dem sich die Vorlufer unserer modernen Ministerien abzweigten. Reichsversammlung und Gesetzgebung. a) Zur Beratung der Reichsangelegenheiten finden jhrlich zwei Ver-sammluugeu statt, eine kleinere im Herbst und eine grere im Frhjahr, bezw. Sommer. Die Herbstversammluug, wozu nur die angesehensten Groen be-rufen werden, erledigt dringendere Sachen selbstndig und bert die Vorlagen fr die groe Reichsversammlung des nchsten Jahres. Die Frhjahrs-, bezw. Sommerversammlung (Maifeld) ist zusammengesetzt aus smtlichen geistlichen und weltlichen Groen und teilt sich in zwei Kammern (Kurien), eine weltliche und eine geistliche, welche je nach dem Beratungsstoffe getrennt oder gemein-schaftlich beraten. Beratungsgegenstnde sind die Angelegenheiten des laufenden Jahres, Fragen kirchlichen wie politischen Inhalts, soweit der König darber Vorlage macheu will. Die Verkndigung der Reichstagsbeschlsse erfolgt ffentlich vor allem am Orte des Reichstags anwesenden Volke. Meist fllt der Reichstag mit der Versammlung aller Waffenfhigen zusammen, die zur nchsten Heerfahrt aufgeboten waren (Heerschau). In der Merovingerzeit bestand die groe Versammlung noch aus der Gesamt-heit aller Freien und fand im Mrz statt (Mrzfeld). Von Pippin ward sie aus militrischen Grnden auf den Mai verlegt (Maifeld). Der Name Maifeld blieb dann auch unter Karl dem Groen, wiewohl sich Karl an den Monat nicht mehr band. b) Die Beschlsse werden in lateinisch geschriebenen Kapitularien zusammengefat (so genannt, weil sie in Kapitel abgeteilt waren), welche teils die alten Stammesrechte ergnzen, teils' ein allgemein gltiges Reichsrecht schaffen sollen. Karl der Groe lie die bereits frher niedergeschriebenen Volks rechte der Salier, Ripuarier und Bayern mit Abnderungen oder Nachtragsbestimmungen ver-sehen, die der Thringer, Sachsen, Friesen aber zum erstenmal aufzeichnen. Die gesetzgeberische Thtigkeit, am umfangreichsten feit der Kaiserkrnung Karls, beschftigt sich mit dem Grten wie mit den, Kleinsten, mit der Rechtspflege, dem Heerdienst, dem wirtschaftlichen und sozialen Leben, der Kirche, der Schule. 4. Distriktsverwaltung. S?) Das Land zerfllt, wie in der germanischen Urzeit, in Gaue, die Gaue in Hundertschaften, die aber nicht mehr persnliche Unterabteil-nngen der Gaubevlkerung, sondern rumliche Unterabteilungen der Gaue sind.

5. Das Mittelalter - S. 54

1896 - Bamberg : Buchner
1 54 An der Spitze des Gaues steht nicht mehr ein von der freien Gau-gemeinde gewhlter Gaufrst, sondern schon seit der Meroviugerzeit ein vom König ernannter Graf (comes). Nach seinen Befugnissen ist er oberster Ver-waltungsbeamter in gerichtlichen, polizeilichen, militrischen, finanziellen An-gelegenheiten. Der Graf hat den Gerichtsbann. d. h. er fhrt den Vorsitz im echten Ding an den verschiedenen Dingsttten seines Gaues; er hat den Volizeibann, d. h. er bt die Sicherheitspolizei und die Verkehrspolizei (Straen, Brcken, Marktwesen): er hat den Heerbann, d. h. er bietet alle Freien seiner Grafschaft zum Heerdienst auf und befehligt sie im Kriege; er hat den Finanzbann, d. h. er zieht die Friedensgelder und Buen ein und erhebt die Abgaben, wo folche herkmmlich sind: damit verbindet er die Aufsicht der die kniglichen Gter. Kurz, er bt nicht blo ein einzelnes, fondern smtliche knigliche Hoheitsrechte innerhalb seines Amtsbezirkes aus. ist ein Vizeknig. . Als Besoldung empfngt er ein Drittel der Grafschastsemkunste wie die Nutznieung von kniglichen Gtern. Von allen frnkischen Staatseinrichtungen hat das Grafenamt die zheste Lebenskraft bewiesen. Noch der Landrichter des 19. Jahrhunderts kann als direkter Abkmmling des frnkischen Grafen bezeichnet werden. Vstn der Spitze der Hundertschaft steht der Centenar, welcher ein Hilfsorgan des Grafen ist und zugleich den Vorsitz im gebotenen Ding an einer einzelnen, innerhalb seiner Hundertschaft gelegenen Dingsttte fhrt. d) Neben den Grafschaften gibt es Verwaltungsbezirke mit rumlich und sachlich erweitertem Wirkungskreise, die militrisch organisierten Mark- arasschasten. , , Sollte Karl wirklich nicht als der Schpfer dieses weise durchdachten Grenz-systems betrachtet werden drfen, fo hat er sicherlich erst diese Einrichtung im ganzen Umkreis seines Herrschaftsgebietes zur Anwendung gebracht. So hat er d.e spanische Mark, die Mark F r i a u l. die a v a r i sch e Mark, die Markgrafschaft auf dem bayerischen Nordgau (bhmische Mark), den limes Sorabicus" (d. i. die Mark in Thringen gegen die Sorben), den limes Saxonicus" (von der Mndung der Elbe bis zur Kieler Bucht, gegen die Abotriten in Mecklenburg), endlich die dnische Mark organisiert. e) Die Grafschaftsverfassung wird durchbrochen von zahlreichen Ge-bitten^ die kein ffentlicher Beamter behufs Ausfhrung einer ffentlichen Amts-Handlung betreten darf, den sogenannten Immunitten Meinngen, Ex-klaven); dazu gehren die Krongter und diejenigen geistlichen und weltlichen Besitzungen, welche durch besondere Verleihungen diese Ausnahmestellung er- langt Habens , m, , ' In den Immunitten werden die Rechte des Staates (Erhebung von Abgaben, von Dienstleistungen, die niedere Gerichtsbarkeit, welche ebenfalls finanziell eintrglich ist, spter auch die hohe Gerichtsbarkeit) nicht von kniglichen Beamten ausgebt, sondern vom Jrnrnunittsherrn, bezw. seinem Beamten (Vogt) und zwar zum Nutzen des ^"^Diese Immunitt ist die Grundlage der spteren Reichsunmittelbarkeit ge-worden. Zahlreiche, besonders bischfliche und klsterliche Territorien, die sich zum

6. Das Mittelalter - S. 111

1896 - Bamberg : Buchner
111 - Berthold von Zhringen, das Herzogtum Krnten, dem begabtesten Vertreter des damaligen Laienfrstentums, Otto von Nordheim (bei Gttingen), das Herzogtum Bayern. b) Das bischfliche Regiment Annos und Adalberts (106266). Gegen das Regiment des niederen Adels am Hofe der Regentin bildete sich eine Verschwrung; die Seele des Unternehmens war Erzbischos Anno von Kln, der bedeutendste Mitverschworene aus den weltlichen Frstenkreisen Otto von Nordheim. Nachdem die Verschworenen das knig-liche Kind der Mutter entfhrt hatten (Kaiserswerther Attentat 1062!) lag die oberste Leitung der Regierung in den Hnden des Erzbischoss Anno, neben ihm bte den grten Einflu Otto von Nordheim. Noch im nmlichen Jahre sah sich aber Anno gentigt, die Regierung mit dem Erz-bischos Adalbert von Bremen zu teilen, der durch sein gewinnendes Wesen die Stellung Annos bald untergrub. Schon Heinrich Iii. hatte den Plan gefat, den ausgedehnten schsisch-thringischen Domnen einen festen Verwaltungsmittelpunkt in Goslar zu geben und durch eine mglichst grnd-liche Ausntzung der hier vorhandenen Hilfsquellen das Knigtum Wirtschaft-lich selbstndig zu machen. Dieser Gedanke wurde jetzt von Adalbert, der die Nhe des Knigtums im Juteresse der Bremer Kirche wnschte, wieder aufgenommen. Darber bildete sich eine Unzufriedenheit, die durch den Angriff Adalberts auf die Unabhngigkeit der Reichsabteien in weitere Kreise getragen wurde. Jetzt sahen die der den Hochmut Adalberts und der ihre Ausschlieung von der Regierung mivergngten Fürsten den Augenblick gekommen, um auf einem Reichstag zu Tribur (1066) den seit einem Jahre mndig erklrten König zur Entlassung Adalberts zu zwingen. Der Wechsel der Erziehung zwischen dem strengen Anno und dem leichtlebigen Adalbert ist fr die Charakterbildung Heinrichs Iv. und fr die ersten Jahrzehnte seiner Regierung verhngnisvoll geworden. ?e) Anfang der Selbstregierung Heinrichs Iv., Maregelung Ottos von Nordheim, schsische Erhebung (1066 75). Otto von Nordheim war der einzige Fürst, welcher bisher bei allen Wand-lungen seinen politischen Einflu zu behaupten gewut hatte. Doch der auf jede Einengung seiner freien Bewegung eiferschtige König hatte das An-denken weder an Kaiserswerth noch an Tribur verloren; die durch eine zweifelhafte Persnlichkeit erhobene Anklage, Otto habe dem König nach dem Leben gestrebt, gengte, um den Herzog durch ein aus schsischen Groen zusammengesetztes Hofgericht fr friedlos erklären und ihm mit allen anderen Eigen und Lehen auch das Herzogtum Bayern absprechen zu lassen (1070). Mit Bayern ward der Schwiegersohn Ottos, Welf (Iv.), belehnt.

7. Das Mittelalter - S. 125

1896 - Bamberg : Buchner
125 bersetzen und durch die Eroberung von Nica und den Sieg bei Dory-Kein in sich den Weg nach Syrien ffnen. Whrend Gottfrieds von Bouillon Bruder, Balduin, die christliche Stadt Edessa am Enphrat eroberte, setzte sich das Hauptheer-in den Besitz der Stadt Antiochien und schlug den gefhrlichen Angriff eines feldschnkischen Entsatzheeres ab. Von hier aus erreichte man im Jahre 1099 das inzwischen durch den fatimidifchen Kalifen von gypten zurckeroberte Jerusalem und nahm es am 15. Juli 1099 mit Sturm. Der Sieg von Askalon der ein gyptisches Heer sicherte die christliche Herrschaft. Herzog Gottfried wurde zum Beschtzer des hl. Grabes gewhlt, sein Bruder und Nachfolger Balduin nahm den Titel eines Knigs von Jerusalem an. Das neue christliche Knigreich trug vllig abendlndischen, speziell franzsischen Charakter. Die wenigen Europer, welche der die (meist christlichen) Eingeborenen herrschten, teilten sich in ziemlich selbstndige Lehens-leute, an ihrer Spitze die Vasallen von Edessa, von Antiochien und von Tripolis, und in eine mchtige.geistlichkeit, an ihrer Spitze der Patriarch von Jerusalem. B. Die Zeit Heinrichs Iv. und Heinrichs V. war aber nicht blo die Zeit des Jnvestitnrstreites, sondern auch der Brgerkriege. Das Zu-sammenwirken beider Momente in Verbindung mit neuen wirtschaftlichen Strmungen hatte auch Wirkungen rein weltlicher Art. a) Das Verhltnis zwischen Knigtum und geistlichem Frstentum wird gelockert, das weltliche Frstentum steigert seine politische Bedeutung auf Kosten beider. Es ist nicht zufllig, da gerade seit dem Anfange des 12. Jahrhunderts eine Reihe von weltlichen Dynastien, die zum Teil bis auf den heutigen Tag sich erhalten haben, in die Erscheinung treten: Staufer, Welsen, Zhringer, Wittelsbacher, Wettiner. Fortan stehen die frstlichen Interessen im Vordergrunde der Reichspolitik, es folgt eine Zeit dynastischer Kmpfe. b) In dem Verhltnis der verschiedenen Stnde zu einander treten Zeichen einer tiefen Ghrnng hervor. Die abhngigen Klassen der Bevlkerung beginnen sich unabhngig zu machen, die Zinsleute in den Stdten vom geistlichen Frstentum, die hrigen Bauern und die Ministerialen vom- geistlichen und weltlichen Grogrundbesitz. Mit anderen Worten, es melden sich die ersten Zeichen des Verfalls des Gro-grundbesitzes, des Aufsteigens derjenigen sozialen Krfte, welche in der Stauferzeit das wirtschaftliche Leben zu beherrschen beginnen, des Brgertums und des Klein-bauerntums.

8. Das Mittelalter - S. 139

1896 - Bamberg : Buchner
139 Schon während seines Feldzugs gegen Rom (Frhjahr 1167) hatten sich neben dem Veroneser Bunde auch die Städte Krernoua, Bergamo, Brescia, Mantua und Ferrara zu einem lombardischen Stdtebund zusammen-geschlossen und die Mailnder in die wieder aufgebauten Mauern ihrer Stadt zurckgefhrt. Nach dem Abzge Friedrichs erweiterte sich der Bund zu einem aus 36 Stdten bestehenden Bundesstaate, an dessen Spitze jhrlich gewhlte Rektoren standen. Auch das Freundschaftsverhltnis Englands zum Kaiser hatte sich wieder gelst. g) Die letzten Kmpfe der Friede von Venedig. Im Herbst 1174 brach Friedrich neuerdings nach Italien auf; nach einem mi-lnngenen Angriff auf die (1168 erbaute) Bundesfestung Alessandria" schlo der Kaiser mit dem in der Ebene von Montebello stehendeu lom-bardischen Entsatzheere einen Prliminarfrieden (1175), der aber nach der Entlastung des kaiserlichen Heeres durch die Mehrheit des lombardischen Stdtebnndes gebrochen wurde. Dem Aufgebote Friedrichs, der fr das Jahr 1176 den entscheidenden Feldzug vor sich sah, leisteten zwar die geistlichen Fürsten Folge, nicht aber der mchtigste Laienfrst, Heinrich der Lwe. 1176 erlag Friedrich bei Legnano nach einem anfnglichen Siege den Lombarden. Damit war der gemachte Versuch, die kaiserfeindliche Koalition durch Vernichtung der Lombarden zu sprengen, gescheitert, aber die Mglich-feit einer Wiederholung dieses Versuchs war damit nicht genommen. Allein die Bischfe, mit deren finanziellen Mitteln und militrischen Aufgeboten Friedrich bisher vornehmlich den Kampf gefhrt hatte, voran die Erzbischfe Christian von Mainz, Wichmann von Magdeburg, Philipp von Kln drangen jetzt auf den Frieden. (Am 1. August) 1177 kam zu Venedig ein sechsjhriger Waffenstillstand mit den Lombarden, ein fnfzehnjhriger Waffenstillstand mit dem König Wilhelm Ii. von Sizilien, der Friede mit der Kirche zu stnde; der Kaiser opferte seinen ohnehin ohnmchtig gebliebenen Gegenpapst Kalixt Iii., den Nachfolger Pafchals Iii., und kehrte in die Gemeinschaft der allgemeinen Kirche zurck. Das wahrscheinlichste Motiv fr die Hilfverweigerung Heinrichs des Lwen ist in den Verhltnissen beg Sachsenlandes zu suchen. Heinrich verfolgte in Sachsen die doppelte Aufgabe, seine Macht auf Kosten der Slaven wie der geistlichen und weltlichen Groen des stlichen Sachsens, die soviel wie reichsun-mittelbar waren, zu erweitern. Bei der fortdauernden Oppositou der fach-fischen Fürsten glaubte Heinrich das Herzogtum fr den Augenblick nicht verlassen zu knnen, ohne seine ganze Stellung daselbst aufs uerste zu gefhrden. Der Ort der Zusammenkunft war wohl nicht Parten--kirchen, sondern Chiavenna; schon die weite Entfernung Partenkirchens mu angesichts der gefhrdeten Lage Friedrichs eine Zusammenkunft daselbst ausschlieen. Allerdings gab Friedrich im Frieden von Venedig den Versuch, das Papst-tum in dieselbe Abhngigkeit zurckzufhren, wie sie vor dem Jnvestiturstreite bestanden

9. Das Mittelalter - S. 224

1896 - Bamberg : Buchner
nicht so lebenskrftig, da der Kaiser mit ihm grundstzlich einen Bund gegen das Frstentum htte eingehen knnen. Ludwig Vit. (11371180) setzte die Politik seines Vorgngers fort und schien durch seine Vermhlung mit der reichsten Erbin der damaligen Zeit, Eleonore v. A au it ani en, das ganze sdwestliche Frankreich, Poitou, Guyeune und Gascogne, in ein unmittelbares Kronland verwandeln zu knnen. Doch nach der Rckkehr vom 2. Kreuzzug trennte sich Eleonore von Ludwig Vii, und brachte das reiche Erbe ihrem zweiten Gemahl in die Ehe. Heinrich Plantagenet, dem Herrn von Anjou, Maine und Touraine, der (1154) auch die Regierung in England und in der damit verbundenen Normandie und Bretagne antrat. b) Seit dem Regierungsantritt des Hauses Plantagenet war der englische König zugleich der mchtigste und gefhrlichste Va-sall des franzsischen Knigs; er beherrschte die gesamte Westhlfte Frank-reichs. Damit begann aber auch die mehrhundertjhrige Feindschaft zwischen Frankreich und England; ein wirkliches franzsisches Knigtum war eben bedingt von der Vertreibung des englischen Vasallen vom franzsischen Boden. Der erste Schritt zur Erreichung dieses Zieles gelang Philipp Ii. Au-gustus, 11801223; in Vollstreckung eines Urteils (f. S. 234) seines Pairs-hoses (d. i. des Gerichtshofes der pares Franciae" oder der hchsten Krn-Vasallen) entri, er dem zweiten Sohn Heinrichs Plantagenet, Johann ohne Land, smtliche englischen Besitzungen mit Ausnahme von Guyeune und behauptete diese in siegreichem Kampfe gegen den wel> fischen Bundesgenossen Johanns, Kaiser Otto Iv., bei Bouvines 1214. Indem er so das Knigtum zum Richter erhob der die Vasallen und zugleich der deren Gebiete seine gesetzgebende Gewalt ausdehnte, erweiterte er auch die Macht der Krone im Innern. Durch Verschmelzung des Pairshofes mit der curia regis, in der die Hof- und Kronbeamten, die ministeriales palatii domini regis" saen, ist das franzsische Par-lament entstanden- nachweisbar zum erstenmal im Jahre 1224. Der in wundervollen Erfindungen unerschpflichen Poesie seiner Zeit entnahm Philipp Ii. hauptschlich, da Karl der Groe, den die Sage als König von Frankreich betrachtete, Herr des gesamten Galliens wie im Norden so, im Sden bis in die Hhe der Pyrenen gewesen war: auf dieses Ziel richtete er alle seine Bestreb- ungen." _ t Die unter Philipp Ii. begonnenen Kreuzzge gegen die sdsranzsi-chen Ketzer" (f. S. 157), die nach ihrem Hauptorte. Albi in der Languedoc. auch Albigenser genannt wurden, und gegen ihren Beschtzer, den Grafen von Toulouse, setzten sich unter der kurzen Regierung Ludwigs Viii. (122326) fort und endigten ebenfalls mit einem Gewinn fr das franzsische Knigtum. In Vollziehung eines welt-liehen Urteils hatte das Knigshaus den Westen Frankreichs erobert, in Vollziehung eines geistlichen Urteils fate es im Sdosten Fu. Unter Ludwig Ix. dem Heiligen, 1226-70 wurde nach glcklicher Beendigung der Albigenserkriege das unmittelbar knigliche Ver-waltungsgebiet auch der den Sdosten Frankreichs ausgedehnt, indem Graf

10. Das Mittelalter - S. 79

1896 - Bamberg : Buchner
79 eingefallen waren. Die Wenden (bis zur Oder) wurden jetzt mit Hilfe der Markgrafen Hermann und Gero nicht mehr blo militrisch unterworfen, Otto ging einen Schritt weiter, indem er nach karolingischem Vorbilde auch die markgrfliche Organisation der flavifchen Lande und die Christiani-fieruug und Germanisierung der flavifchen Völker in Angriff nahm. Um letzteres Ziel zu erreichen und zugleich durch Aufnahme der slavischen Lande in den Verband einer deutschen Kirchenprovinz die politische Ver-bindung zu strken, wurde (968) das Erzbistum Magdeburg gegrndet und ihm eine Reihe von Suffragaubistmeru in den slavischen Grenzgebieten untergeordnet (Havelberg, Brandenburg, Zeitz, Merseburg, Meien). Auch die Bhmen verstanden sich wiederum zur frheren Tribut- und Heeres-Pflicht, felbst die Polen erkannten die deutsche Oberhoheit an. Spter wurde dein Markgrafen Hermann Billung der herzogliche Titel ver-liehen, eine Verleihung, welche der Ausgangspunkt fr das billnngische Herzog-tum in Sachsen geworden ist. Doch erstreckte sich dieses niemals der ganz Sachsen, sondern beruhte lediglich auf einer Mehrzahl von Grafschaften diesseits der Elbe und der selbstndigeren markgrflichen Stellung jenseits der unteren Elbe. Geros Amtsbezirk wurde nach seinem Tode in fnf kleinere Markgraf-schsten zerlegt: Nordmark, Ostmark (Oberlausitz), Meien. Merseburg, thringi-sche Mark. 5. Knigtum und geistliches Frstentum Knigtum und Kaisertum. a) Knigtum und geistliches Frstentum. Der ludolfinische Aufstand hatte den König belehrt, da verwandtschaftliche Bande allein nicht im stnde seien, das Herzogtum unschdlich zu machen, da er vielmehr, um die Reichseinheit dauernd aufrecht zu erhalten, anderer Sttzen bedrfe. Diese fand Otto in den Reichsbischfen und Reichsbten, deren Ernennung dem König zustand. So fllt denn in die Zeit des lndolfinifchen Aufstandes und in die Zeit unmittelbar nach demselben der enge Bund zwischen der Geistlichkeit und der Krone, die Rckkehr zur karoliugischeu Politik. Dem wirtschaftlichen Verfalle der Kirche, wie er seit der Auslsung der karo-lingischen Monarchie eingetreten war, wurde gesteuert, die Bistmer und Reichsab-teien wurden mit ausgedehnten Lndereien ausgestattet, erlangten zu der Immunitt auch Rechte, die dem Knigtum bisher noch vorbehalten waren, wie Marktrecht, Zlle, Mnze, ja selbst Grafschaften. Und diese Politik ist von seinen Nachfolgern fortgesetzt worden. Dagegen hat der König die Herrschaft der die Kirche aufs strengste gebt und die Vorstnde der geistlichen Frstentmer wie ihr Kirchengut mehr noch in den Dienst des Staates als der Kirche gestellt. b) Knigtum und Kaisertum. Sollte der Bund der Krone mit der Geistlichkeit erhalten bleiben, so mute der Kaiser auch Einflu zu gewinnen suchen auf das Haupt der Kirche, den ppstlichen Stuhl. Einflu I
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