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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 173

1888 - Habelschwerdt : Franke
173 Frankreich. stärkte er durch Errichtung des Pairs-hoses, in dem sechs Bischöfe und die sechs höchsten Vasallen das Richteramt über die großen Vasallen übten. (9.) Ludwig Ix., der Heilige, 1226—1270. Derselbe sorgte für die Rechtspflege, beförderte die öffentliche Sicherheit und stiftete die Universität Paris. Ein Gelübde bewog ihn zum 6. und 7. Kreuzzuge (siehe S. 161). (11.) Philipp Iv., der Schone, 1285—1314. Unter ihm erreichte die Dynastie die höchste Macht. Er war ein rücksichtslos durchgreifender Eha- ! relfter. Als er in einem Kriege mit den Engländern die Vermittelung der Kurie zurückwies und die Geistlichkeit besteuerte, geriet er in Streit mit dem Papste Bonisacius Viii. Der König gewann aber im Volke eine Stütze, indem er ein Parlament berief und auch Vertreter des Bürgerftandes darin aufnahm. Nach dem Tode des Papstes bewog er dessen Nachfolger Klemens V., feinen Sitz in Avignon zu nehmen (1305—77). Die daraus entstehende Abhängigkeit des Papstes | von Frankreich zeigt sich namentlich in der Aufhebung des Templerordens, 1312, dessen Güter der König einzog. Der letzte Hochmeister Jakob von , Molay starb aus dem Scheiterhausen, i 1314. Im Jahre 1328 starb das kape-tingische Haus aus. England. Philipp Ii. August von Frankreich besiegt (bei Bouvines) und verlor den größten Teil der englischen Besitzungen in Frankreich. Daher ertrotzten Adel und Städte die Magna charta, das englische Staatsgrundgesetz, das die königliche Gewalt bedeutend beschränkte. Die Zeit der nächsten Nachfolger war dein Aufblühen der neuen Freiheit ebenfalls günstig. Namentlich erwarben die Städte, durch Handel wohlhabend geworden, Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit. Eduard Iii. (1327—1377), eilt ritterlicher König, machte Ansprüche auf den französischen Königsthron und eröffnete den 100 jährigen Erbfolgekrieg. Das Parlament teilte er ins Ober- und Unterhaus. Das Haus Anjou endete mit Richard Ii., der von dem Herzoge Heinrich von Lankaster, einem Enkel Eduards Iii., entthront wurde.

2. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 108

1904 - Habelschwerdt : Franke
108 ffentliche Sicherheit her, frderte die Entwicklung der Städte durch Regelung der Abgaben, der Zlle und des Mnzwesens und durch Begnstigung von Handel und Gewerbe. Die Rechtspflege ordnete er durch Errichtung eines obersten Gerichtshofes, des Parlaments, in Paris. In den unmittelbar unter der Krone stehenden Gebieten setzte der König seine Beamten ein und erhob regelmige Steuern. Auch nach auen wuchs der franzsische Einflu. Karl von Anjou, der Bruder Ludwigs Ix., wurde 1267 König von Sizilien. In seinem Glaubenseifer unternahm Ludwig zwei Kreuzzge (1248 und 1270), die aber beide erfolglos blieben. Auf dem letzten Kreuzzuge starb er vor Tunis. Er gilt als das Ideal der mittelalterlichen Könige Frankreichs. Whrend der Kreuzzge erwachte in der franzsischen Ritterschaft eine hohe religise Begeisterung und eine Abenteuerlust, die auf das ganze geistige Leben der Nation einwirkte. Die ritterliche Poesie blhte, und die bildenden Knste nahmen einen hohen Aufschwung. Im nrdlichen Frankreich schuf die sich rasch entwickelnde Gotik herrliche Bauwerke und verbreitete sich von hier aus der das ganze Abendland. England. Im Jahre 1154 kam mit Heinrich Ii. (bis 1189) das Haus Plantagenet (plntedschenet) auf den englischen Thron, den es bis 1399 innehatte. Heinrich stammte aus der Ehe, welche die englische Knigstochter Mathilde, die kinderlose Witwe Kaiser Heinrichs V., mit dem Grafen von Anjou, Gottfried Plantagenet, geschlossen hatte. Durch seine Heirat mit der geschiedenen Gemahlin Ludwigs Vii. erhielt Heinrich Ii. das westliche Frankreich, womit der Anla zu langen Kmpfen gegeben war. Er erwarb auch die Lehnshoheit der Irland. Die Emprung seiner Shne (vgl. Bertran de Born von Uhland) verbitterte Heinrichs letzte Lebensjahre. Sein Sohn, Richard Lwenherz, ein tapferer, abenteuerschtiger und grausamer Fürst (11891199), war der Schwager Heinrichs des Lwen und ein Gegner der Hohenstaufen. Er nahm am 3. Kreuzzuge teil und wurde von Kaiser Heinrich Vi. lnger als ein Jahr gefangen gehalten (S. 83). Nach seiner Rckkehr fhrte er mit Philipp August, der die Normaudie angegriffen hatte, Krieg. Richards Bruder und Nachfolger, der genuschtige Johann ohne Land, verlor fast alle Besitzungen in Frankreich an Philipp August und ge-riet auch mit dem Papste in Streit. Da ihn seine Vasallen zu verlassen drohten, mute er die Magna Charta, den groen Freiheitsbrief, unterzeichnen, wodurch der Grund zu der englischen Verfassung gelegt wurde. Die wichtigsten Bestimmungen der Magna Charta waren, da niemand verhaftet und mit Ber-lnst des Eigentums oder Verbannung bestraft werden solle, wenn er nicht durch gesetzmigen Spruch seiner Standesgenossen verurteilt sei, und da ohne Zustimmung des Reichsrats (der Groen) keine auerordentlichen Ab-gaben erhoben werden drfen. Ein Ausschu von Baronen sollte der die Ausfhrung dieser Bestimmungen wachen. Die Regierungszeit Heinrichs Iii. (12161272), dessen Bruder Richard von Eornwallis zum deutschen

3. Römische Kaiserzeit, Deutsche Geschichte bis zum Ende des Dreißigjährigen Krieges - S. 149

1906 - Hannover [u.a.] : Carl Meyer (Gustav Prior)
— 149 — c) Das Haus Anjou oder Plantagenet. 1154—1399. Heinrich Ii., König von England, besaß als französische Lehen die Normandie, Anjou, Maine und Touraine, Poitou, Guieune und Gas-cogne und nötigte den König von Schottland zur Leistung des Lehnseides. Zur Verbesserung des Gerichtswesens ließ er die altenglischen Rechtsgewohnheiten aufzeichnen und suchte durch die Konstitutionen (Artikel) von 1164 Clarendon ^) die Geistlichkeit der weltlichen Gerichtsbarkeit unterzuordnen. Diesen Bestimmungen widersetzte sich Erzbischof Thomas Becket von Canterbury auf das heftigste. Als er daher am Altar seiner Kirche von vier Vasallen des Königs niedergestochen wurde, bedrohte Papst Alexander Iii. den König mit dem Bann, und Heinrich Ii. verzichtete aus die Konstitutionen von Clarendon bis auf den Vasalleneid. Damit erhielt die Kurie auch in England eine starke Stellung. Schon nach zwei Jahren wurde Thomas Becket vom Papste heilig gesprochen. Scharen von Pilgern wallfahrten nach feinem Grabe, und der König selbst begab sich dorthin und unterzog sich den härtesten Bußübuugen. Ihm folgte fein Sohn Richard Löwenherz (1189—1199), der Gegner des Kaisers Heinrich Vi. und des französischen Königs Philipp Ii. August und Teilnehmer am dritten Kreuzzuge?) Nach ihm regierte sein Bruder Johann ohne Land (1199—1216). Er verlor den größten Teil seiner Festlandsbesitzungen an Philipp Ii. August von Frankreich und überwarf sich wegen der Besetzung des erzbischöflichen Stuhles von Canterbury mit Innocenz Iii. Als der Papst ihn in den Bann tat und über England das Interdikt verhängte, unterwarf sich Johann, nahm sein Land vom Papste zu Lehen und zahlte einen jährlichen Zins (von 1000 Mark Silber). Es war der größte Triumph, den Innocenz Iii. errang. Als der König noch im Bunde mit seinem Neffen Otto Iv. bei Bouvines besiegt war, benutzten der Adel, die Geistlichkeit und die Bürgerschaft von London die Verlegenheit ihres Königs, um ihn auf einer Wiese bei Windsor zur Verleihung eines großen Freiheitsbriefes, der Magna charta libertatum, 121-5 zu zwingen. Sie bestimmte, daß Heersteuern nur mit Zustimmung der Großen des Reiches erhoben werden dürften, daß kein freier Mann ohne Spruch eines ordentlichen Richters verurteilt und die Großen nur von ihren Standesgenoffen gerichtet werden dürften. Der Geistlichkeit wurde Wahlfreiheit zugesichert und dem Bürgerstande freier Handel und Verkehr. Auf dieser Urkunde beruht die spätere englische Volksfreiheit. Johanns ältester Sohn Heinrich Iii. (1216—1272) gebrauchte große Summen für feine Hofhaltung. Da zugleich fein Bruder Richard, Graf von Cornwallis, i. I. 1256 zum deutschen Könige erwählt wurde und zur Aufrechterhaltung feiner Stellung bedeutender Geldmittel bedurfte, so kam es bald zu Streitigkeiten zwischen dem Königshause und seinen Vasallen. *) Clarendon war ein königliches Schloß (jetzt Ruine) bei Salisbury, nahe dem Avon. 2) Siehe S. 114, 115 und 145.

4. Lehrbuch der deutschen Geschichte für Seminare und höhere Lehranstalten - S. 429

1878 - Hannover : Carl Meyer (Gustav Prior)
429 wegen seiner Besonnenheit, Redlichkeit und Geschstsersahrung zum Kaiser whlen wollen, weil auch sein Streben nach einem stndischen Reichsregiment den allgemeinen Wnschen zu entsprechen schien. Aber er schlug die Kaiserkrone aus, und vorzugsweise auf seinen Rath war, da auch der König Franz I. von Frankreich sich um die Kaiser-krne bewarb, der Enkel Maximilians, Karl, der Beherrscher von Spanien, den Nieder-landen, Oesterreich, Neapel und Sicilien und von den neu entdeckten Lndern Amerikas, gewhlt worden. Der neue Kaiser Karl V. war als der Sohn des Erzherzogs Philipp von Oester-reich und der Jnfantin Johanna am 24. Februar 1500 zu Gent geboren. Erzhlte erst 6 Zahre, als sein Vater in Valladolid starb, und seit der Zeit verfiel seine Mutter in Trbsinn. Von Wilhelm von Croy wurde er in der Staatskunde, von dem Utrechter Priester Hadrian Floriszoon in den Wissenschaften ^unterwiesen. Seit 1516, wo sein mtterlicher Grovater, Ferdinand der Katholische, starb, hatte er die Herrschaft auch in Spanien bernommen. Auf dem Wahltage zu Frankfurt am Main am 28. Juni 1519 wurde Karl zum deutschen Kaiser erwhlt, aber zugleich war man bedacht, in einer Wahlcapitulation oder Handfeste der Kaisermacht bestimmte Schranken zu ziehen und die Rechte des Reiches und die Mitwirkung der Fürsten im Regimente sicher zu stellen. Nach dieser Wahlcapitulation soll der Kaiser bei Reichskriegen kein fremdes Kriegs-volk in's Land ziehen ohne Bewilligung des Reichs und keinen Reichstag ausschreiben auerhalb des Reichs, die Reichs- und Hofmter darf er blo mit geborenen Deutschen besetzen, in Reichsgeschften keine andere Sprache als die deutsche oder lateinische an-wenden; auch knnen die Reichsstnde vor kein Gericht auerhalb des Reichs gestellt werden. Der Kaiser soll Schirmvogt der Kirche sein, soll aber alles, was der rmische Hof gegen die Concordate deutscher Nation unternommen hat, abschaffen, und soll die frstlichen Hoheitsrechte besttigen und ein Reichsregiment aufrichten, nichts vom Reiche veruern, keine Achtserklrung ohne Verhr erlassen, Zlle und Gerechtsame erhalten und die Bndnisse der Ritter und Unterthanen abthun. Nachdem der Kaiser diesen Wahlvertrag unterzeichnet hatte, wurde er in Aachen (1520) als Karl V. zum Kaiser gekrnt. Auch auer den religisen Wirren schwebten in Deutschland manche Hndel. Wir erwhnen hier die Vertreibung des Herzogs Ulrich von Wrttemberg und die Hildesheimer Stiftsfehde. Wrttemberg hatte Graf Eberhard im Bart (14591496) zum Herzogthum erhoben. Sein Vetter und Nachfolger Eberhard Ii. brachte aber das Land in solche Unruhe, da er das Herzogthum verlor (1498), in welches sein elfjhriger Neffe Ulrich eingesetzt wurde, welchen Maximilian I. mit Sabina, der sechsjhrigen Tochter des Herzogs von Bayern, verlobte. Die Heirath wurde 1511 vollzogen, wurde aber Ursache groen Unheils. Die ersten Jahre der Regierung waren glnzend und ruhmvoll, aber bald nach seiner Verheirathung drckten ihn die Schulden einer prchtigen Hofhaltung, so da er neue Steuern auflegen mute, welche das so schon aufgeregte Volk erbitterten. Indessen bernahmen die Stnde auf dem Landtage zu Tbingen die Schulden des Herzogs unter der Bedingung, da der Herzog ohne Willen der Landschaft keinen Krieg ansangen, kein Stck vom Lande verpfnden, keine Schtzung ausschreiben und jeder-mann Freizgigkeit gewhren solle. Auch sollte in peinlichen Sachen niemand ohne Urtheil und Recht gestraft werden. So war der Friede mit den Stnden hergestellt. Aber bald kamen neue Verwickelungen. Er lebte mit seiner hoffrtigen und strrischen Gemahlin in Unfrieden, und dieser steigerte sich, da der Herzog den Stallmeister, Ritter Hans von Hutten, im Verdachte heimlichen Einverstndnisses mit der Herzogin

5. Deutsche Geschichte - S. 255

1912 - Hannover-List : Carl Meyer (Gustav Prior)
78. Wie das Kurfrstentum Hannover entstand. 1692. 255 Wunsch, sein Land zu einem Kurfrstentume zu machen. Dazu war ein Erbgesetz ntig, wonach das Land stets ungeteilt auf den ltesten Sohn bergehen mute. Nun bestand zwar schon der Lneburger Erbvertrag von 1610. Danach sollte Lneburg und alles, was spter noch dazukme, ungetrennt und ungeteilt bleiben. Aber der Vertrag war fr Ernst August noch nicht anwendbar, weil Hannover und Lneburg bislang noch nicht vereinigt waren. Auerdem hatte Ernst August sechs hoffnungsvolle Shne, und es ward ihm schwer, fnf zurckzustellen und den ltesten besonders zu bevorzugen. In der Familie entstanden Zwistigkeiteu; einer der jngeren Shne zettelte sogar eine Verschwrung an und ward vom Vater ins Gefngnis ge-worfen. Ernst August setzte seinen Willen durch und brachte das not-wendige Haus- und Erbgesetz zustande. Um die ntige Zu-stimmung des Kaisers zu erlangen, untersttzte Ernst August diesen gegen die Trken, die gerade damals (1683) ganz Ungarn erobert hatten und Wien belagerten. Drei seiner Shne verloren im Trken-kriege das Lebeu. Der kaiserliche Dank blieb nicht aus. Im Jahre 1692 erhob der Kaiser den Herzog Ernst August zum Kurfrsten von Braunschweig-Lneburg. Der Name wurde indes nicht gebruchlich, sondern die Bezeichnung Kurfrstentum Hannover. 6. Das Kurfrstentum als absolute Monarchie. Schon Ernst Augusts Vorgnger, Johann Friedrich, hatte die alten Landstnde, Adel, Geistlichkeit und Städte, bei Seite geschoben und sein Land im-abhngig von ihnen regiert nach dem Muster Ludwigs Xiv. von Frankreich. Was Johann Friedrich begonnen, setzte Ernst August fort. Alle Landesangelegenheiten wurden nun von Hannover aus ge-leitet. Zu diesem Zwecke setzte der Kurfürst das Geheime Rats-kollegium ein, dem alle Staats-, Militr-, Schul-, Polizei- und Gnadensachen zugewiesen waren. Die Kammer verwaltete die Ein-fnfte des Landes. Unter der Kammer standen die Aemter; das waren die Domnen mit den zugehrigen Ortschaften; der oberste Beamte darin war der Amtmann, der die herrschaftlichen Geflle hob und die Landes-, Gerichts- und Polizeiverwaltung bte. Auch der Harz hatte seine eigene Verwaltung, das Berg am t, dem ein adeliger Berg-hauptamtmann vorstand, der eine Anzahl Bedienstete von der Feder" und vom Leder" unter sich hatte. Der Kurfürst hatte auch das Recht, in seinem Lande einen obersten Gerichtshof einzusetzen, der alle Streitigkeiten endgltig erledigen konnte. Das war das Oberappellations-gericht. Es wurde jedoch erst nach dem Tode des ersten Kurfrsten errichtet (1711) und erhielt seinen Sitz zu Celle. Die Folge davon ist, da noch heute die Stadt Celle den obersten Gerichtshof der Provinz Hannover beherbergt. Am meisten verloren bei dieser Vernderung die Städte. Sie wurden von kurfrstlichen Beamten verwaltet und verloren ihre alte Selbstndigkeit. Sie durften keine Mnzen mehr prgen, keinen Zoll mehr erheben, kein eigenes Gericht mehr halten und auch ihre Wlle, Mauern und andere Befestigungswerke nicht mehr selbst verstrken oder abbrechen. Das alles geschah jetzt nur mit dem Willen und der Erlaubnis des Landesherrn. So bildete sich die Landeshoheit aus.
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