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1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 59

1886 - Berlin : Hofmann
§ 35. Die deutschen Städte und ihre Bedeutung. 59 den Wählern erlaufen (Willebriefe; später Kapitulationen). Gleichwohl sind die Kurfürsten insofern oft von wesentlichem Nutzen gewesen, als sie dem Papste gegenüber die Fahne des nationalen Interesses aufrecht hielten und feinen vermessenen Ansprüchen auf die Besetzung des deutschen Thrones thatkräftig entgegentraten. 1314 Das geschah besonders zur Zeit König Ludwigs des -ßmjent (1314 bis 1347), als die Übergriffe des unter französischem Einfluß ^395 stehenden Papstes (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305 bis bis 1377!) unleidlich wurden. Die Fürsten erklärten in dem 13 < t Kurv er ein zu Reuse 1338, daß fortan der durch sie ge- 1338 wählte König nicht der Bestätigung des Papstes bedürfe. Im Anschluß an diesen Beschluß wurde im Jahre 1 3 5 6 1356 unter König Karl Iv. (1347—1378) ein großes Reichsgesetz er- 1347 fassen, die sog. Goldene Bulle. In demselben wurde des bis näheren festgesetzt, wie die vom Papste unabhängige Königswahl 6 fortan zu vollziehen sei, und dieselbe endgültig den sieben Kurfürsten übertragen (drei geistliche: Mainz, Köln, Trier; vier weltliche: Böhmen, Pfalz, Sachfen-Wittenberg, Brandenburg); zugleich würden biefen Kurfürsten die weitgehenbsten Rechte vom Kaiser zugestanben, zumal ein großes Maß von Unabhängigkeit. Fortan liegt das Schwergewicht des Reiches in bent Kurfürstenkolleg. Anmerkung. Im übrigen sinb die beiben erwähnten Könige für die Entwicklung des Reiches ohne große Bebeutung. Der erste — Ludwig von Bayern — hatte zum Gegenkönig Friedrich 1314 von Österreich (1314—1330), den er aber in der Schlacht bei ^o|q Mühldorf 1322 besiegte und gefangen nahm; zunächst auf dem -^22 Schlöffe Trausnitz gefangen gehalten, hat sich dann Friedrich mit feinem Gegner ausgesöhnt und sogar die Teilnahme an der Reichsregierung erlangt; boch starb er balb barauf. Karl Iv. hat für das Reich wenig, für fein Stammland Böhmen sehr viel gethan; hier gründete er die bald glänzend aufblühende Universität Prag 1348 (die erste in Deutfchlanb) und hob bnrch eine weife und freigebige Verwaltung das Laub zu hoher Blüte. Darum wirb er noch heute von den Böhmen als der größte König ihrer Geschichte gefeiert. § 35. Die deutschen Städte und ihre Bündnisse. Unter dem Einflüsse der Kreuzzüge und des bnrch sie belebten Hanbelsverkehrs entwickelte sich die Bebeutung der ©täbte. Be-

2. Mittlere und neuere Geschichte - S. 61

1886 - Berlin : Hofmann
§ 36. Die Mißstände in der Arche und die großen Konzilien. 61 pflichten mußten, fortan keinen König mehr ohne Zustimmung der Hansa zu wählen. Diese Blütezeit der Hansa fällt in die Mitte des 14. Jahrhunderts. Im 15. Jahrhundert verfiel der Handel und mit ihm der Bund: dazu wirkte hauptsächlich mit bte Entdeckung des Seewegs nach Ostinbien und biejeuige Amerikas, wo-burch der Handel von der Norb- und Ostsee mehr und mehr in die großen Häfen des Atlantischen Ozeans gezogen würde. b) Der rheinisch e Stäbtebnnb (vgl. § 33) bauette auch in dieser Periobe noch fort, boch verschwanb seine Bebeutung am Ende des 14. Jahrhnnberts gegenüber dem c) schwäbischen Stäbtebnnb. Derselbe würde 1376 1376 gestiftet, besoubers gegen die Übergriffe der sübbeutschen Lanbes-herrett (wie z. B. der Grasen von Württemberg), welche die Reichs-unmittelbarkeit antasten wollten. Bon großer Ansbehnung und mit vortrefflichen Kriegsmitteln versehen, hatte der Bunb ojt^ siegt eiche Fehben gegen die Fürsten (Schlacht bei Reutlingen 1377), bis er enblich der Übermacht der letzteren erlag (Schlacht bei Döffingen 1388). — Auch die Ritterschaft Sübbeutschlaubs, die gleichfalls für ihre Reichsunmittelbarkeit fürchtete, that sich zu ähnlichen Einungen zusammen (Georgsritter, Schlegler rc.) und beteiligte sich an den Kämpfen (vgl. die Balladen von Uhland: Graf Eberhard der Rauschebart). § 36. Die Mißstände in der Kirche und die großen Konzilien. In der Kirche waren, wie in dem Reiche, um biefe Zeit eine große Menge von Mißbrauchen eingeriffett. Die Zeit der alten sittenstrengen Päpste war vorüber und zumal baburch, daß^ im Jahre 1305 das Papsttum in Abhängigkeit von bett französischen Königen gekommen war, hatte bte Achtung vor betttfelben eine empfinbliche Einbuße erlitten; es verlor baburch seinen allgemeinen Charakter. Auch als im Jahre 1377 Gregor Xi. von Avignon wieber nach Rom übersiebelte, würde der Zustanb nicht gebessert; bettn nun erfolgte, ba die avignonesische Partei einen neuen Papst wählte, eine Trennung des obersten Kirchen-amtes („Schisma"). Daburch würde die Verwirrung der Gemüter immer größer und der Wunfch der Völker nach einer Reformation der Kirche an Haupt und ©liebern immer stärker. Der letztere trat ganz besonbers hervor in bett Reformvorschlägen

3. Mittlere und neuere Geschichte - S. 64

1886 - Berlin : Hofmann
64 Zweiter Teil. Das Mittelalter. schwäbischer Abstammung (Stammburg in der schwäbischen Alp), begegnen uns die Grafen von Zollern zuerst als Burggrafen von Nürnberg. Durch persönliche Tüchtigkeit und besonders auch durch thatkräftige Unterstützung der Kaiser (z. B. Rudolfs von Habsburg) bringen sie es in dieser Stellung allmählich zu hohem Ansehen und großer Macht. Als nun Burggraf Friedrich Vi. dem Kaiser Sigismund bei dessen Kaiserwahl und ersten Regierungshandlungen wesentliche Dienste geleistet hatte, erhielt er zum Lohne dafür die Belehnung mit der Mark Brandenburg. Dieselbe wurde 1417 in feierlichster Weise am 18. April 1417 während des Konzils zu Konstanz auf dem Markte vollzogen, in Gegenwart einer auserlesenen Versammlung (Kurfürsten von Pfalz und Sachsen mit Scepter und Schwert!). Dadurch wurde Friedrich Kurfürst und Reichserzkämmerer. Er stellte nun in der Mark die unter den Luxemburgern eingerissene heillose Unordnung (räuberischer Landadel, Quitzows n. a.) ab und verharrte in seinem freundschaftlichen, helfenden Verhältnis zu Reich und Kaifer. Seine Nachfolger (Friedrich Ii.; Albrecht Achilles 1470 — 1486; Johann Cicero, Joachim Nestor n. s. w.) wußten durch eine kluge Politik und durch persönliche Tüchtigkeit die Bedingungen für eine glückliche Zukunft des Landes immer günstiger zu gestalten. I. Repetition (V. Periode ca. 1250—1517). § 33. 1250—1273 Interregnum, Zeit der Anarchie. Faustrecht und Raubrittertum. Strand- und Grundruhrecht. Selbsthilfe der Städte: rheinischer Städtebund 1254. 1273 — 1291 Rndols von Habsburg. Sein Sieg über Ottokar von Böhmen auf dem Marchfelde 1278: Begrüudung der habsbnrgi-gischen Macht in Österreich. — Rudolfs segensreiche Thätigkeit zur Beseitigung der Raubritterburgen. 1292 — 1298 Adolf von Nassau, von den Fürsten trege.i seines Strebens nach Hausmacht abgesetzt. 1298 — 1308 Albrecht I., Sohn Rudolfs, ermordet durch Johannes Parricida aus Privatrache. 1308 — 1313 Heinrich Vii., aus dem Hause Luxemburg, versucht noch einmal, den alten Glanz des Kaisertums herzustellen. Sein Zug nach Italien (Dante). Er stirbt plötzlich bei Siena. § 34. Zwischen Papsttum und Kaisertum bricht aufs neue Streit aus: der unter französischem Einfluß stehende Papst (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305—1377) erhebt den Anspruch, daß die Wahl des deutschen Kaisers seiner Genehmigung bedürfe. Unter König Ludwig Iv. dem Bayern (1313—1347; sein Gegenkönig Friedrich der Schöne bei Mühldorf 1322 besiegt) treten die Fürsten in dem Kurverein zu Reuse 1338 diesem Anspruch entgegen: der Papst soll gar keinen Einfluß bei der Kaiser-

4. Mittlere und neuere Geschichte - S. 67

1886 - Berlin : Hofmann
§ 39. Deutsches Volksleben in dieser Periode. 67 Herren (Fürsten, Ritter, Bischöfe ic.). In den Fehden suchten die Kriegführenden ihre Gegner dadurch zu schädigen, daß sie die Dörfer und Felder der diesen zugehörenden Bauern verwüsteten. Hohe Abgaben drückten überdies sehr hart diesen Stand, der doch die wichtigste Arbeit einer Nation, die Bebauung der Scholle, zu übernehmen hatte. So erklärt es sich, daß im 15. Jahrhundert au vielen Orten große Bauernbünde gebildet wurden („Bundschuh"; „Der arme Konrad"), welche die Befreiung von dem harten Zwange anstrebten und, wenn ihre Forderungen nicht erfüllt wurden, wohl auch zum Aufruhr schritten. Der Ritt er stand entartete in dieser Periode immer mehr. Denn seine idealen Aufgaben gerieten in Vergessenheit, nachdem die Periode der Kreuzzüge vorbei war. Auch geistige Bildung und litterarische Regsamkeit waren ihm nicht mehr wie früher eigen. Dagegen fing man an, auf ritterlichen Festen, wie z. B. den noch bestehenden Turnieren, ungebührlichen Wert aus Kleiderpracht und, oft ganz geschmacklose, äußere Formen zu legen. Dabei fristete der einzelne Ritter im alltäglichen Leben ein oft armseliges Dasein, und er pflegte sich seinen Bedarf an Lebensmitteln und Geld durch Beraubung der Kaufmannszüge zu schaffen. Der Fürstenstand, welcher schon im 14. Jahrhundert mit Vorliebe eine französische Bildung genoß, ging immer mehr in der Opposition gegen die Kaisergewalt und in dem Streben nach Gründung einer eigenen Hausmacht auf. Nur selten begegnen wir Fürsten, denen das Interesse des großen Vaterlandes über dem ihres Territoriums stand (die Hohenzollern!). So bietet das Reich den Anblick eines in der Auflösung begriffenen Körpers. Unversöhnt stehen sich die Lebensinteressen der verschiedenen Stände gegenüber. Kein Wunder, daß bei einem solchen Zustande die oberste Reichsgewalt nicht imstande war, den Abfall einzelner Grenzlande zu verhindern. Zumal die Schweiz löste sich in diesen Jahrhunderten ab. Wenn auch die schönen Sagen von Wilhelm Tell und dem Schwur auf dem Rütli, auf denen Schiller fein herrliches Schauspiel aufgebaut, vor der geschichtlichen Wissenschaft nicht bestehen, so bietet doch der Kamps der Schweizer mit den Herzögen von Österreich ein erhebendes Schauspiel des edelsten Freiheitstriebes. Die heldenmütigen Schlachten bei Morgarten 1315 und bei Sempach 1386 1315 (Arnold von Winkelriet) ?) entschieden gegen die Habsburger. Nach- 1386

5. Mittlere und neuere Geschichte - S. 139

1886 - Berlin : Hofmann
§ 79. Innere Zustände Deutschlands in dieser Periode. 139 Recht und Gericht sah es überhaupt in Deutschland schlimm aus, da dasselbe von den Territorialherren, selbst von den kleinsten, in voller Ausdehnung und meist in willkürlicher Weise gehaudhabt wurde. Deutschland war schon jetzt thatsächlich aufgelöst in ein buntes Gewirr selbständiger Herrschaften: Kurfürsten- und Herzogtümer, reichsunmittelbare Fürstentümer, Grafschaften, Ritterschaften und Städte. Kleinliche, eigensüchtige Interessen beherrschten dieselben. Um so wohlthuender ist es zu sehen, wie in diesem Getriebe nur Brandenburg-Preußeu und sein Herrscherhaus sich von höheren, nationalen Gesichtspunkten leiten ließen. e) Die meisten kleineren deutschen Fürstenhöfe boten damals das Bild traurigster Entartung. Allenthalben suchte man die Pracht von Versailles nachzuahmen, und auch die Sittenlosig-keit des französischen Hofes wurde mit übernommen. Die ungeheuren Aufwendungen der Fürsten für Luxus und unwürdige oder lächerliche Vergnügungen hatten eine schreckliche Verarmung der Bauern zur Folge. Besonders war das in der Pfalz (Karl Philipp, Karl Theodor), in Württemberg (Eberhard Ludwig, Karl Alexander, besonders aber Karl Engen) und Sachsen (Friedrich August Ii. der Starke) der Fall. f) Eine eigentümliche und in mehreren Hinsichten erfreuliche Erscheinung bildet in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Kaiser Joseph Ii. 1765—1790. Er war, wie Friedrich Ii.' 1765 sein großes Vorbild, erfüllt von dem Bewußtsein seiner Regenten- bis pflichten und stellte sein Leben in den Dienst der Volkswohlfahrt. *^0 Aber die Reformen, welche er in edelster Absicht im deutschen Reich, besonders aber in Österreich einführte, sind zu unvermittelt und plötzlich geschehen, um dauerud zu sein. Gleichwohl sind sie doch von den segensreichsten Folgen gewesen. Die hauptsächlichsten derselben sind: 1. Das Toleranzedikt, wodurch allen christlichen Bekenntnissen in Österreich unbedingte Gleichberechtigung gewährt wurde. 2. Die Verminderung der Klöster um ein Drittel (36000 Mönche und Nonnen). 3. Umfassende Einrichtung von Schulen und anderen gemeinnützigen Anstalten, welche der Aufklärung und der moralischen Wohlfahrt des Volkes dienten. 4. Aufhebung der Leibeigenschaft. 5. Gleichmäßige Besteuerung aller Staatsangehörigen. 6. Gleichstellung aller Stände vor dem Gesetze und dem Richter. 7. Umfassende Fürsorge des Staates für die Hebung der verschiedenen Erwerbs-

6. Mittlere und neuere Geschichte - S. 8

1886 - Berlin : Hofmann
8 Vorbemerkung. Ii. Das Papsttum. 1. Durch die große Bedeutung Roms, welche der ewigen Stadt auch dann noch blieb, als sie nicht mehr Mittelpunkt des Reiches war, und 2. durch die Sage, daß der heilige Petrus Bischof von Rom gewesen sei, hob sich das Ansehen der römischen Bischöfe gegenüber denen anderer wichtiger Städte so sehr, daß dieselben schließlich eine herrschende Stellung beanspruchten und auch erhielten (Päpste). Iii. Der Streit zwischen Kaisertum und Papsttum. Nachdem anfangs die Päpste sich den Kaisern untergeordnet hatten, begannen sie, getragen durch eine große geistliche Bewegung (Clnniazenser, Kreuzzüge, vgl. § 26 ff.), deren Einfluß gauz abzuschütteln (Gregor Vii.), und endlich strebten sie sogar, die Kaiser ihrerseits zu beherrschen (Innocenz Iii.). Daraus entwickelte sich ein heftiger Streit zwischen Kaisern und Päpsten, der bis an das Ende des Mittelalters dauerte. Iv. Das Lehnswesen. Der König konnte den Großen seines Reiches, als Anerkennung geleisteter Dienste oder aus anderen Gründen, Gebietsteile zu dauerndem Nießbrauch geben; ein so erhaltenes Land nannte man Lehen. Dem Belehnten nun stand es frei, wiederum andere mit kleineren Lehen zu begeben (Aster-lehen). Dieses Verhältnis bedingte die Verpflichtung des Belehnten, feinem Lehnsherrn Treue, insbesondere Heeresfolge zu leisten. Das Mittelalter ist von dieser eigentümlichen Form gesellschaftlicher Ordnung durchaus beherrscht worden.

7. Die alte Geschichte - S. 35

1872 - Münster : Coppenrath
35 Bei dem erweiterten Umfange des Reiches wurden aber der Geschfte bald so viele, da unmglich einer allein sie besorgen konnte. Der König sah sich deshalb nach Gehlfen um. Zu solchen whlte er die redlichsten und erfahrensten Männer, die das Zutrauen ihrer Mitbrger besaen. Diese waren seine Rthe, diese seine Statthalter. An seiner Stelle und nach seiner Verordnung regierten sie das Volk, wo er nicht selbst zugegen sein konnte; in ihnen ehrte das Volk seinen König selbst. Die Liebe und Verehrung, die Jeder seinem Könige widmete, erstreckte sich auch der die ganze Familie desselben. Der erstgeborne Sohn war der natrliche Erbe der vterlichen Herrscherwrde, und fr diesen lag hierin ein schner Antrieb, sich zuvor die nthigen Kenntnisse und Erfahrungen fr seinen eben so schwie-rigen als wichtigen Beruf einzusammeln. Durch diese Erblich-feit der Nachwlge war von selbst auch allen Streitigkeiten vor-gebeugt, die von anderen Mchtigen um die Erlangung der Oberherrschaft erhoben werden konnten. Durch solche und hnliche Einrichtungen wurde ein immer engeres und festeres Band um die Zusammenwohnenden geknpft. Ungestrt konnte jetzt Jeder an seine Arbeit gehen. Diese vertheilten sie mit der Zeit immer mehr unter sich. An-fnglich hatte Jeder, was zu seinem Bedarfe nothwendig war, sich selbst verfertigt. Bald aber kamen besondere Handwerke auf und fhrten zu vielen und mancherlei Verbesserungen. Der Eine beschftigte sich ausschlielich mit dem Ackerbau, der An-dere mit der Anfertigung der Ackergerthe, der Dritte besorgte die Kleider, und so betrieb Jeder ein bestimmtes Geschft, wh-rend der König als liebender Vater an der Spitze des Ganzen stand und fr das Wohl seiner Untergebenen wachte. Aber nicht immer sollten sie einer so glcklichen Ruhe ge-meen. Ihr Wohlstand, ihr Glck reizte die Eroberungslust anderer Mchtigen. Es waren damals vorzglich wandernde Jger und Hirten, die unter ihren Stammfhrern jene minder kampfgebte Stmme berfielen und sich unterwarfen. Die 3* I

8. Geschichte des Mittelalters - S. 33

1872 - Münster : Coppenrath
33 sesses 2c. Diese so verliehenen Gter wurden als Sold fr geleistete oder noch zu leistende Dienste angesehen, konnten also nicht erblich sein, sondern blieben Eigenthum des Knigs. Sie waren seinen Hauptleuten oder Vasallen nur geliehen und fhrten hieroou auch ihren Namen Lehen (beneficium, feu-dum). Blieben diese ihrem Lehnsherrn treu, so durften sie ihr Lehen lebenslnglich behalten. Nach ihrem Tode fiel es wieder an ihren Lehnsherrn zurck, der die Dienste eines anderen Ge^ treuen damit lohnen konnte. Da aber der Sohn fast immer seine Dienste dem Lehnsherrn des Vaters wibmete, so wrbe in der Regel auch ihm wieber das vterliche Lehen zur Ve^ Nutzung berlassen. Allnilig wurden die Lehen durch das Her-kommen erblich. So wie nun der König die Groen des Volkes dadurch zu besonderer Treue gegen sich verpflichtete und ein glnzendes Gefolge an feinem Hofe bildete, fo machten es die Groen auch. Sie berlieen wieder von den ausgedehnten Grundstcken, die sie als Allodium oder als Lehngut besaeu, Anderen bestimmte Theile und bedingten sich dafr ihre Dienste aus. So wie sie selbst dem Könige verpflichtet waren, so ver-pflichteten sie sich wieder andere minder Begterte. Ein solcher Lehnsmann war vor allen Dingen fetilem Lehnsherrn getreuen Beistand in allen Gefahren, besonders aber im Kriege, schuldig, wogegen jener wieder auf den Schutz seines Herrn rechnen brste. So wie des Knigs Macht und Ansehen durch eine Menge reicher Und tapferer Vasallen wuchs, so suchten auch die Groen des Reiches Ruhm und Ehre darin, viel Vasallen zu haben, mit betten sie im Kriege ober bei feierlichen Gelegenheiten erscheinen konnten. Dieses Verhltnis verbreitete sich immer mehr. Mau belehnte Andere nicht nur mit Gittern, sondern auch mit eintrglichen Aemtern. Selbst Leute, die ein ganz freies Eigenthum hatten, boten bieses mchtigen Herren an, wrben ihre Dienstleute und erhielten ihr Gut dann von ihnen als Lehngut zurck, ge-Nossen dafr aber auch den Schutz des Lehnsherrn, so wie dieser wenigstens die Ehre hatte, die Zahl seiner bienstpflichtigen Vasallen vermehrt zu sehen. So kam es benn in der Folge bahin, ba 'Belur' W-Ngcsch. Ii. 25. Nufl. 3

9. Geschichte des Mittelalters - S. 160

1872 - Münster : Coppenrath
160 Gewerbeflei aufgeblht und hatten ihnen einen Neichthum und eine Macht verliehen, welche ihnen mit dem Streben nach Un-abhngigfeit auch die Mittel gaben, sie mit den Waffen in der Hand zu behaupten. Der kriegerische Adel des Landes hatte in den Stdten Brgerrecht genommen. Arn bermtigsten was das mchtige Mailand, welches, kaum selbst frei, alle benachbarten Städte sich zu unterwerfen suchte. Es hatte seine Herrschaft bedeutend ausgedehnt, Lodi zerstrt, Como unterworfen. In feinem Uebermuthe schien es sogar den Kaiser selbst herausfordern zu wollen. Ein kaiserliches Schreiben, welches den Mailndern das Ungesetzliche ihres Verfahrens vorhielt, | wurde zerrissen und in den Staub getreten; der Gesandte, welcher dieses Schreiben berbrachte, verhhnt. Nur durch schleunige Flucht konnte er sein Leben vor der Volkswuth retten. Solche Verwegenheit beschleunigte den Zug des Kaisers. Im Jahre 1154 zog er zum ersten Male der die Alpen. Auf der roncalifchen Ebene bei Piacenza hielt er einen Reichstag, zu welchem die Fürsten nud Städte Oberitaliens entboten wur-den. Die kaiserlich Gesinnten oder Ghibellinen erschienen, die ppstlich Gefilmten ober Gnelfen aber blieben ans. Hier hrte er die Klagen vieler lombarbifchm Stbte der die Bedrckun-gen Mailanbs an und beschlo in seinem Zorne, bittere Rache an der stolzen Stadt zu nehmen. Sogleich konnte er aber diese Rache nicht vollziehen, weil sein Heer noch nicht stark genug war. Aber die mit ihr vetbnbeten Städte wurden eine nach der andern unterworfen; und Tortona, das diesem Bunde nicht entsagen wollte, mit Sturm genommen und vom Angesichte der j Erde vertilgt. Zu Pama lie er sich zum Könige der Lombar-bei krnen und rckte dann schnell gegen Rom. Hier herrschte groe Uneinigkeit zwischen dem Papste und dem Volke. Ein: unternehmender Manu, Arnold von Brescia, ging mit dem Plane um, die alte rmische Republik wieder herzustellen, und hatte fr dieselbe bereits einen groen Anhang gewonnen. Im Taumel der neuen Freiheit wurde der Papst Hadrian ver-trieben. Dieser floh in das deutsche Lager, fand sich aber dort

10. Geschichte des Mittelalters - S. 162

1872 - Münster : Coppenrath
162 Reiches und belagerte sie. Allem widerstanden die Mailnder, nur dem Finger nicht. Als die Roth zu der grlichsten Hhe gestiegen war, da zog die ganze Geistlichkeit der Stadt in Traner-fleibern, mit bloen Fen und vorgetragenen Crucisixen, in das kaiserliche Lager. Ihr folgten die Consuln und Ersten der Stadt, eine Kerze in der Hand, das blanke Schwert am Halse; endlich ein Theil des Volkes, im Vugemande, einen Strick am Halse. Alle warfen sich demthig vor dem Kaiser nieder und fleheten um Gnade. Solche Demnth nach solchem Hochmnth war se Rache fr den Kaiser. Gerhrt bewilligte er ihnen den Frieden unter gemigten Bedingungen. Dieselbe kluge Milde beobachtete Friedrich, indem er auf der roncalifchen Ebene einen lombardischen Reichstag ausschrieb und dazu lauter Ein-geborene berief, um Nicht als fremder Eroberer gewaltsam, son-dern als Friedensfrst gesetzlich den Zustand des Landes zu ordnen. Vier hochberhmte Rechtsgelehrte von den italienischen Universitten unter Mitwirkung von 28 Abgeordneten aus 14 Stdten stellten als unparteiische Richter die Rechte des Kaisers als Oberhaupt und die Pflichten der Unterthanen gegen ihn nach altrmischem Rechte fest. Sie sprachen dem Kaiser alle Hoheitsrechte zu und unter diesen auch das besondere Recht, in jeder Stadt einen Podesta oder Bevollmchtigten zur Wahrung seiner Rechte zu halten. Auch die Mailnder nahmen demthig die roucalischen Beschlsse an. Jedoch bald zeigte es sich, da ihre Dernuth nur scheinbar und das Werk augenblicklicher Roth gewesen war. Denn kaum war der Kaiser abgezogen, so wogte der Sinn fr Freiheit und Unabhngigkeit und der Ha gegen die deutsche Oberherrschaft von neuem auf. Sie jagten den kaiserlichen Bevollmchtigten, der einen neuen Brgermeister einsetzen sollte, schimpflich ans der Stadt. Da ergrimmte der Kaiser und schwur, nicht eher die Krone wieber auf sein Haupt zu setzen, als bis er die mein-eibige Stadt der Erbe gleich gemacht habe. Zuerst griff er Crema an, Maanbs unerschtterliche Freundin. Die Brger
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