52 Zweiter Teil. Das Mittelalter.
350 rode, ca. 1350. Im 15. Jahrhundert aber sank die Bedeutung 1410 des Deutschordens. Durch die Schlacht bei Tannenberg, 1410, 1466 und den Frieden zu Thorn, 1466, kam er in Lehnsabhängigkeit 1525 von Polen. 1525 verwandelte der Hochmeister Albrecht von Hohen-zollern den Ordensstaat in ein weltliches protestantisches Herzogtum unter polnischer Lehnshoheit. Der letzteren wurde derselbe endlich durch den Großen Kurfürsten entzogen, welcher souveräner Herzog von Preußen wurde. Unter Kurfürst Friedrich Iii. von Brandenburg endlich wurde Preußen ein Königreich (1701, 18. Januar) und bildete von da an einen wesentlichen Teil der brandeubnrgisch-prenßischen Monarchie.
Anmerkung. Als das Zeitalter der Kreuzzüge vorbei war, verlor auch der Ritt er st and die großen Ziele, welche wahrend desselben seinem Aufschwung zu Grunde gelegen hatten. Das Leben der Ritter entartete immer mehr, entweder in Äußerlichkeiten, zu denen vor allem ein ganz übertriebener und alberner Frauendienst gehörte (Ulrich von Lichtenstein), oder in einem wüsten und gesetzlosen Abenteurer- und Räubertreiben. Vollständig verfiel das mittelalterliche Ritterwesen, als die Erfindung des Schießpulvers einen Umschwung der Kriegsführung hervorbrachte.
§ 30. Aufblühen von Handel und Gewerbe. — Die Städte.
a) Für den Bauernstand hatten die Kreuzzüge insofern eine unberechenbare Wichtigkeit, als diese unfreien (hörigen) Leute sich durch Teilnahme an ihnen die Freiheit erwarben: „das Kreuz macht frei". Oft wurden auch die Bauern, selbst ohne mitzuziehen, von ihren Herren bei deren Kreuzzugsantritt mit der Freiheit beschenkt.
b) Noch mehr aber hob sich der Bürgerstand und das Städtewesen. Zunächst waren es die italienischen und französischen Städte am Mittelmeere, welche durch die große Menschenbewegung der Kreuzzüge und durch die neuerschlossenen Handelsbeziehungen zu dem Morgenlande reich und mächtig wurden. So waren Genua, Venedig, Amalfi, Marseille die großen Stapelplütze des levantinischen Handels (Levante = Morgenland; vgl. franz. lever). Diefe Blüte aber übte ihre Rückwirkung auch auf die deutschen Städte aus. Zunächst kamen diejenigen empor, welche lagen an oder nahe den großen Wasserstraßen des Rheines (Worms, Mainz, Köln), der Maas und Schelde (Gent, Brügge, Antwerpen),
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Extrahierte Personennamen: Albrecht_von_Hohen-zollern Albrecht Friedrich_Iii Friedrich Ulrich_von_Lichtenstein
— 34 —
Tafelgeschirr, die Königin ihre Diamanten. Prinz Wilhelm, der spätere Kaiser, konnte keine neue Leutnantsuniform bekommen, weil die Silberstickerei zu teuer war. Die Prinzeß Charlotte, die spätere Kaiserin von Rußland, mußte sich an ihrem Geburtstage mit einem Fünfthalerschein zu einem notwendigen Kleide behelfen.
Durch weise Gesetze schuf der König einen freien Bürger- und Bauernstand als feste stützen des Staates. Nach der neuen Städteordnung wählten die Bürger Stadtverordnete und diese wieder den Magistrat mit dem Bürgermeister an der Spitze. Die Stadtverordneten berieten und beschlossen über die Gemeindelasten, das Schul- und Armenwesen. Der Magistrat bereitete die Beschlüsse vor und führte sie aus. Der Staat hatte nur die Oberaufsicht. Durch diese Selbstverwaltung wurde der Gemeinsinn und die Bürgerehre mächtig gestärkt.
Die Bauern gehörten bisher ihren adeligen Herren und wurden mit den Gütern wie eine Art Eigentum vererbt. Sie mußten von ihren Ackern viele Abgaben in Geld oder Getreide zahlen, oft Fron- oder Herrendienste leisten, durften nicht fortziehen und ihre Kinder nicht verheiraten oder in fremde Dienste treten lassen. Nun wurden sie frei von allen diesen Schranken, bauten und besserten ihren Acker als Eigentum mit Lust und Liebe.
Es wurde auch eine neue Gewerbeordnung erlassen, die allen Zwang, z. B. den Back-, Mahl- und Branzwang, und alle Vorrechte aufhob. Auch der Adel durfte nun Gewerbe treiben. Alle Stände sollten vor dem Gesetz gleich sein.
Viele Schulen wurden gegründet, um das Volk besser zu erziehen, in Berlin sogar eine Hochschule. Der Turnvater Jahn machte die Jugend wehrhaft durch fleißige Turnübungen. Im Tngendbuude traten die besten Männer zusammen und arbeiteten still für die Befreiung des Vaterlandes. Scharnhorst und Gueiseuau bildeten ein Heer, das gleichsam das ganze Volk in Waffen war. Jeder gesunde Preuße war wehrpflichtig und mußte dem Vaterlande als Soldat dienen. Bis dahin galt es oft als Schande, Soldat zu sein; nun wurde es eine Ehre. Es wurden stets nur 42000 Mann eingeübt, dann entlassen und andere eingezogen. Diese eingeübten Soldaten bildeten die Landwehr, die sich in den Freiheitskriegen durch tapfere Thaten ausgezeichnet hat.
So trieb und drängte alles einer großen Entscheidung zu. Zu früh erhob sich der Major von Schill gegen die fremden Unterdrücker. Er wurde in Stralsund eingeschlossen und getötet, seine Offiziere erschossen oder als Sträflinge auf die Schiffe geschickt. (Arndts Lied von Schill: „Es zog aus Berlin ein tapferer Held —".)
Auch der Sandwirt Andreas Hofer in Tirol suchte vergeblich sein Vaterland vom fremden Joche zu befreien. Nach mehreren Siegen wurde er von der Übermacht erdrückt, floh in eine Sennhütte, wurde aber verraten, gefangen und in Mantua erschossen. (Mosens Lied: „Zu Mantua in Banden —.")
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Extrahierte Personennamen: Wilhelm Charlotte Jahn Arndts_Lied_von_Schill Andreas_Hofer
Extrahierte Ortsnamen: Bürger- Berlin Stralsund Berlin Mantua Mosens Mantua
62
Pflichten. Zu dem Zwecke theilte er die ganze Bürgerschaft,
die Patricier sowohl als Plebejer nach abgehaltener Schätzung
(eensus) in fünf Vermögensklassen. Die erste Abtheilung, aus-
schließlich auch die Klasse genannt, forderte als geringsten Be-
sitz 100,000 Asse, oder 2,300 Reichsthaler, die zweite 75,000,
die dritte 50,000, die vierte 25,000, und die fünfte 12,500
Asse. Alle Bürger, welche in diese fünf Klassen eingeschrieben
waren, führten als solche den Namen Seßhafte (assidui) und>
Grundbesitzer Oocupletes). Diejenigen aber, deren Vermö-
gen den geringsten Satz von 12,500 Assen nicht erreichte, hießen
Proletarier, wenn sie 375 bis 1500 Asse besaßen, so daß
sie noch wohl ein Familienleben gründen und dem Staate we-
nigstens Kinder geben konnten^); oder nach Köpfen Geschätzte^)
(capite censi), wenn ihr Vermögen keine 375 Asse betrug. Aus
jeder Klasse bildete er wieder eine Anzahl Centurien und zwar
so, daß die erste Klasse, obschon sie gewiß die geringste Kopfan-
zahl enthielt, die meisten Centurien zählte, und in dem Ver-
hältnisse weiter; je tiefer die Klasse, um so größer die Zahl der
Köpfe in den Centurien. Nach dieser Eintheilung ward das
Maaß der Besteuerung, die Art der Bewaffnung und das Recht
der Abstimmung in den Centurien geordnet. Je höher die Klasse
war, welcher jeder Einzelne mit seinem Vermögen angehörte, um
so mehr mußte er auch beitragen zur allgemeinen Kriegessteuer;
und selbst die Beschaffung der Waffen, der Rüstung und des
Unterhaltes während des Felddienstes, wofür jeder Bürger aus
eigenen Mitteln zu sorgen hatte, war eine nicht unerhebliche
Steuer; denn je höher die Klasse, um so vollständiger und kost-
spieliger war auch die vorgeschriebene Bewaffnung.
Es waren nämlich alle Bürger dieser Klassen zürn Krieges-
dienste verpflichtet und als solche in zwei große Hälften geson-
dert, in die der Jüngeren (Pmior68), welche vom 17. bis
zum 45. Jahre im Felde dienten und so das eigentliche Heer
bildeten, das in Legionen eingetheilt war; — und in die der
Älteren (86nioi68) vom 46. bis zum 60. Jahre, welche nicht
3) Proletarios nominavit, ut ex iis, quasi proles, ic! est, quasi pro-
genies civitatis exspectari videretur. Cic. de rep. Ii. 22.
4) — quod ii, quo censerentur, nihil praeter se haberent suumque
caput. Fest. p. 219.
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309
und mußten bei allen darin nicht vorgesehenen Fällen bei ihm
anfragen. Den Provinzialen wurde auch die Befugniß einge-
räumt, in allen streitigen Rechtsfällen, welche vor das Forum
des Statthalters gehörten, von diesem an den Kaiser zu appel-
liren. Daher war auch von nun an die Stimmung in den
Provinzen im Allgemeinen eine sehr günstige;:).
5. Das Heerweesen-. Früher hob jeder Consul, wenn er
in's Feld zog, erst ein Heer aus. Jetzt wurden stehende Heere
eingeführt und größtcntheils an den Grenzen des Reichs, am
Rhein, an der Donau, am Euphrat in festen Standlagern zum
Schutze ausgestellt. Nach dem Lande, wo sie standen, wurden
sie benannt, z. B. legiones Germanicae, Illyricae, Syriacae u.
s. w. Aus solchen Standlagern (castra stativa) erhoben sich
allmälig Festungen und Städte, wie Mainz (Moguntiacuin),
Cöln (Colonia Agrippina), Augsburg (Augusta Vindelicorum),
Pa stau (Castra Batavto, Negensburg (Regina castra) u. a.
Das stehende Heer war seitdem vom Bürger scharf getrennt
und durch Oberbefehl und Sold unbedingt an den Fürsten ge-
knüpft. Die ganze besoldete Streitmacht zählte gegen 450,000
Mann, mit Einschluß der Mannschaft auf den Flotten, welche
in dem Hafen von Misenum, Ravenna und Forum Julii (Fre-
jus), aufgestellt waren und die Sicherheit der Meere überwach-
ten. Der Soldat war zu zwölf bis sechzehn Dienstjahren ver-
pflichtet und wurde bei seiner Entlassung nicht mehr durch Land-
anweisung, sondern Geld belohnt/
6. Das Finanzwesen erlitt durch diese Veränderungen
eine wesentliche Reform. Neben der Staatskasse (aerarium),
aus welcher der Senat die öffentlichen Ausgaben bestritt, und
worein die Einkünfte der senatorischen Provinzen flössen, errich-
tete er noch eine Krieg es lasse (aerarium militare), dessen
Verwendung ausschließlich für das Heer bestimmt war, und
eine Privatkasse des Kaisers (fiscus) als Inbegriff der dem
Kaiser eigenthümlich zustehenden Einkünfte. Dem festgesetzten
Tribute der Provinzen, den Einkünften aus den Staatslände-
a) Neque illum rerum statum abnuebant, suspecto senatus populi-
que imperio ob certamina potentium et avaritiam magistratuum, inva-
lido legum auxilio, quae vi, ambitu, postremo avaritia turbabantur.
Tac. annal, I. 2.
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261
mute 75,000, die dritte 50,000, die vierte 25,000, die fnfte 12,500 As im Vermgen haben. Die sechste Klasse war bei weitem die zahlreichste. In ihr waren die rmeren Brger, die wenig oder nichts im Vermgen hatten. Man nannte sie Proletarier.
Die Klassen theilte er wieder in 193, an Kopfzahl sehr ungleiche, Centurten oder Kompagnien, jede mit einem Cen-turio oder Hauptmann an der Spitze. Die erste Klasse, in welcher die reichsten und vornehmsten Brger waren, enthielt allein 98 Centurien; die vier folgenden zusammen 94; die letzte Klasse bestand blo aus einer Centurie. Nach der Stel-limg nun, die jeder einzelne Brger in dieser Eintheilnng einnahm, richtete sich auch seine Stellung und Bewaffnung im Kriege, die Hhe seiner Steuern, und sein Antheil am Stimm-rechte in der Volksversammlung. Im Kriege diente Jeder auf I eigene Kosten. Die erste Klasse bildete die Schwerbewaffneten. Jede der folgenden Klassen war immer im Verhltnisse zu der | vorgehenden leichter bewaffnet, bis auf die sechste, die von allem Kriegsdienste ausgeschlossen blieb, oder doch nur im Notflle . als Ersatzmannschaft aufgeboten wurde. Die Reiterei, welche | bisher nur aus Patriciern genommen worden war, wurde durch Aufnahme reicher Plebejer von sechs auf achtzehn Centurien gebracht, und jeder Reiter oder Ritter erhielt ein Pferd auf Staatskosten. So ward der Rang bestimmt, den Jeder bei dem zu leistenden Kriegsdienste einnahm, und eine Verschmelzung der alten und neuen Brgerschaft eingeleitet.
Auch ward den Plebejern ober Neubrgern, deren Zahl und Wohlstand bereits bedeutend herangewachsen war, und unter denen sich viele befanden, die in ihrer besiegten Heimath selbst zu den edeln Geschlechtern gehrt hatten, ein angemessener Antheil an der Staatsregierung bewilligt. Die Abstimmung der alle ffentlichen Angelegenheiten geschah nunmehr in Versammlungen nach Centurien, also von der gesammten Brgerschaft, und diese neuen Versammlungen bekamen deshalb auch
I
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(
325
Kreis sorgte nur fr sich und nahm wenig Rcksicht auf das Ganze. Die einzelnen Glieder eines Kreises waren in ewigen Streitigkeiten der Grenzen, Rangordnung und den sie betreffenden Beitrag zur Reichshlse. Daher konnte auch nichts Bedeutendes unternommen werden, obschon die Gefahr an den Grenzen, besonders von Seiten der Trken, so groß war. Kein christlicher Staat htte sich an Hoheit und Macht dem deutschen gleichstellen knnen, htten die einzelnen Kreise, wie billig, fest an Kaiser und Reich gehalten.
Ein anderes groes Verdienst um Deutschland erwarb sich Maximilian durch die Einfhrung des Postwesens. Frher hatte man nur reitende Boten von einer Handelstadt zur anderen, auch Landkutschen, welche Reisende und Gepck aufnahmen. Soll-ten aber Briefe an Orte gelangen, die nicht an der Strae lagen, oder waren sie fr das Ausland bestimmt, so mute man eine Gelegenheit dahin abwarten oder einen eigenen Boten abschicken. Jenes war aber sehr umstndlich und unsicher, dieses sehr kost-spielig. Hchst erfreulich mute deshalb fr Alle, insbesondere aber fr den Kaufmannstand, eine Anstalt werden, durch welche man fortan Alles, was man wollte, mit Schnelligkeit und Sicherheit von einem Orte zum anderen befrdern konnte. In Frankreich be-stand diese hchst gemeinntzige Anstalt schon seit dem Jahre 1464, und war bald nachher von dem deutschen Grafen von Thrn und Taxis in Tirol nachgeahmt worden. Durch dessen Sohu Franz fhrte Maximilian im Jahre 1516 zuerst eine Post von Brssel nach Wien ein und ernannte jenen Grafen zum General-Postmeister. Die Wrde blieb in seiner Familie erblich. Mit der Zeit kam das Postwesen immer mehr in Aufnahme. Jeder Fürst fhrte es in seinem Lande ein. Die meisten kauften das Recht dazu von der Familie von Thurn und Taxis, die auf solche Weise auerordentlich reich wurde. Nachher ist diese Familie sogar in den Frstenstand erhoben worden.
Besonders glcklich war Maximilian in der Vermehrung der Hausmacht Oesterreichs. Als einziger Erbe seines Va-ters hatte er die Stammlande in ungeteilter Gre berkommen,
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Extrahierte Personennamen: Maximilian Maximilian Franz Franz Maximilian Maximilian Maximilian Maximilian
Extrahierte Ortsnamen: Deutschland Frankreich Wien Oesterreichs
32
gen, ober am lngsten mit ausgespannten Armen in Kreuzesform stehen konnte, galt fr unschulbig. In spteren Zeiten vermehrte man noch die Zahl solcher Gottesnrtheile, die zum Theil noch im vierzehnten und fnfzehnten Jahrhundert vorkommen. Obgleich das alte germanische Gerichtswesen berhaupt durch die rmische Gerichtsverfassung lngst verbrngt ist, fo haben sich boch, besonbers im norbroeftltchen Deutschland, manche Spuren der alten Volksgerichte hin und wieber bis auf unsere Zeit erhalten.
Das Lehnwesen. Das merftrbigfie Verhltnis, welches die Germanen in allen eroberten Subern zur Geltung brachten, ist das F eubal- ober Sehn tue seit. Die Folgen desselben stnb fr das ganze Mittelalter von hchster Wichtig-feit und bauern in ihren Wirkungen selbst bis auf unsere Zeit fort. Es ist schon bemerkt, ba die Germanen berall Gmnb-! besitz suchten. Sobaib sie nun ein Sanb erobert hatten, so muten die Einwohner, die man Prooinzialen nannte, einen Theil der Subereien den Siegern abtreten, ihnen auch wohl als Seibeigeue bienen. So nahmen die Westgothen in Spanien zwei Drittel alles Grundbesitzes, die Oftgothen nur ein Drittel. Dieser abgetretene Grunb und Bobeu wrbe unter alle Freien vertheilt, die nun ihr neues Besitzthum entweber durch Seib*| eigene selbst bebauten, ober es den altert Besitzern gegen eine bestimmte Abgabe berlieen. Ein solches freies Eigenthum hie Altobittm*). Die Gre beffelben richtete sich nach den geleisteten Diensten. Dem Könige selbst fielen alle ehemaligen kaiserlichen Krongter zu. Diese lie er nun theils fr seine Rechnung verwalten, theils bergab er sie den Groen seines Gefolges und legte ihnen dafr gewisse Pflichten auf, entweber Beiftanb im Kriege ober auch Dienste am Hofe. Aus letzteren etitstanben die sogenannten Hofmter, die wir noch jetzt an den meisten europischen Hfen mehr ober weniger finden; z. B. das Amt eines Kmmerers, Munbschenken, Marschalls, Truch-
*) Eigentlich Ar-Ode, Herrengnt.
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Extrahierte Ortsnamen: Kreuzesform Deutschland Spanien
I
177
erdichtet und sprach sogleich den Bann der ihn ans. Der Kaiser aber, um zu zeigen, da er es mit dem versprochenen Kreuzzuge ernstlich meine, schiffte sich bald nach feiner Wiederherstellung nach Palstina ein. Jedoch vershnte er hierdurch nicht den Papst. Dieser erlie sogar an die Geistlichen und an die Ritterorden in Palstina die strengsten Befehle, den Kaiser nicht im Geringsten zu untersttzen, weil ein mit dem Fluche der Kirche Beladener des Kampfes fr die Sache Gottes un-wrdig sei. Allein Friedrich war in dem heiligen Lande glcklicher, als man htte erwarten sollen. Er schlo mit den Sa-racenen einen zehnjhrigen Waffenstillstand, in welchem ihm Jerusalem, Bethlehem und Nazareth ausgeliefert wurden, und fetzte uch in der Kirche des heiligen Grabes die Krone eines Kniges von Jerusalem aus.*) Schnell eilte er dann nach Italien zurck, vertrieb bort die Fewbe aus feinen Besitzungen und shnte sich auch mit dem Papste aus.
Bald hierauf brach in Deutfchlanb eine Emprung unter feinem eigenen Sohne Heinrich aus, der in des Vaters Abwesenheit Deutschland verwaltet hatte. Fr seine Untreue mute er nach Italien in einen Kerker wanbern, wo er sieben Jahre nachher starb. Aus bieses traurige Ereigni folgte balb ein frhliches. Friedrich war Wittwer und warb um die fchne Jfabella, Schwester des Kniges von England. Ohne Z-gern kam der Heirathsvertrag zu Stande. Der Kaiser lie durch den Erzbischof von Kln und Herzog von Brabant mit zahlreichem Gefolge feine Braut abholen. Ueberall wurde sie in Deutschland festlich empfangen, besonders aber in Kln-Zehntausend Brger, alle zu Pferde und festlich geschmckt, polten sie feierlich ein. Auch fuhren ihr Schiffe auf trockenem Lande entgegen. Es waren Wagen, wie Schiffe gebauet, mit Flaggen und Wimpeln, die Pferde waren in Purpurdecken verhllt. In den Schiffen saen Snger und lieen zu dem
) Dadurch wurde fortan der Titel König von Jerusalem" Erbtheil des deutschen Kaisers als solchen.
Weller' Wcltgesch. Il 25. Aufl. i o
I
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Extrahierte Personennamen: Friedrich Friedrich Heinrich Heinrich Friedrich_war_Wittwer Friedrich Weller
Extrahierte Ortsnamen: Palstina Palstina Gottes Jerusalem Bethlehem Nazareth Jerusalem Italien Deutfchlanb Deutschland Italien England Brabant Deutschland Jerusalem
200
an den Erzhlungen ihrer Grothaten. Andere, welche kein Eigen-thum besaen, zogen mit ihren Knappen zu Ro von Land zu Land, kehrten als Gaste ein bei anderen Rittern und gingen, wie einst die griechischen Helden Herkules, Jason, Theseus, auf Abenteuer aus. Solche nannte man fahrende Ritter. Bald kamen wunderbare Erzhlungen von Abenteuern in Umlauf, welche diese Ritter sollten bestanden haben. Da hatte der eine gegen frchterliche Niesen, der andere gegen Zauberer, der dritte sogar gegen feuerspeiende Drachen gekmpft!
Manche Ritter aber vergaen die Wrde ihres Standes so sehr, da sie fast nur von Streit und Fehde, von Raub und Plnderung lebten. Aus ihren auf steilen Felfenhhen erbauten Raubburgeu berfielen die Ritter mit ihren Reisigen den Wan-derer, den Bauer und den Stdter, warfen Knechte nieder und fhrten den Raub frohlockend mit sich fort auf ihre Burgen. Auch an den Felsenufern der Flsse erhoben sich drohend ihre Burgen und forderten von den vorberfahrenden Schiffen will-krliche Zlle. Noch sieht man, besonders an den Ufern des Rheins und der Donau, als Ueberreste jener Zeit viele Schlsser und Burgen, die jetzt mit ihren verwitterten Zinnen und Thrmen still und friedlich der den Strom und das bewegte Leben auf demselben hinschauen. Lustig dampfen und segeln jetzt die Schiffe an diesen Schrecknissen der Vorzeit vorber. In den hufigen Fehden der Ritter unter einander wurden nicht selten die blhendsten Saatfelder, des friedlichen Landmannes ganzer Wohlstand, von den Hufen der wilden Streitrosse zer-treten. Gegen solchen Uebermuth und solche Rubereien des Adels vermochten die damaligen schwachen Kaiser keinen Schutz zu gewhren. Auf ihren festen Burgen trotzten die Adeligen allen Verordnungen des Kaisers. Sie betrachteten ihr ehrloses Handwerk als ein Recht des Strkeren. Das waren die trau-rigen Zeiten des Faustrechtes, von welchen wiederholt die Rede war. Erst die Erfindung des Pulvers und das dadurch ganz vernderte Kriegswesen machten dem Ritterthume ein Ende.
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—
-
— 140 —
Er vermählte sich mit einer sehr reichen Wittwe, deren früher
Tod ihn zum Erben eines fürstlichen Vermögens machte. Seit
dieser Zeit machte er den glänzendsten Aufwand, jedoch nicht
aus Hang zur Schwelgerei, sondern um die Aufmerksamkeit
auf sich zu lenken. Er lud die Offiziere fleißig zu sich an die
Tafel, unterstützte sie mit Geld und belohnte die seinem Be-
fehle untergebenen Soldaten reichlich. In allen Schlachten
that er sich durch Klugheit, Muth und Tapferkeit hervor und
erwarb sich die Liebe und das Zutrauen des gemeinen Man-
nes sowohl als der Offiziere. So wurde er bei Hofe von
einer sehr rühmlichen Seite bekannt. Ferdinand Ii. ernannte
ihn sogleich nach seinem Regierungsantritte zum Obersten; als
solcher focht er an der Spitze eines auf eigene Kosten gewor-
benen Kürassierregiments in der Schlacht auf dem weißen Berge
und trug wesentlich zum Siege bei. Zum Ersätze des Scha-
dens an seinen Gütern, die beim Ausbruche der böhmischen
Unruhen größtentheils zu Grunde gegangen waren, schenkte ihm
der Kaiser die Herrschaft Friedland in Böhmen mit dem
Titel eines Grafen; im Jahre 1623 wurde er sogar zum Für-
sten von Friedland und endlich zum Herzoge ernannt. Mit
ungeduldigem Ehrgeize hatte er bisher den Feldherrnstab in
Tilly's Händen gesehen; er war deshalb hocherfreut, als des
Kaisers Geldnoth ihm jetzt Gelegenheit gab, sich durch eine
ehrenvolle Rolle auszuzeichnen.
Das war der merkwürdige Mann, der dem Kaiser den
überraschenden Vorschlag machte, ihm unentgeltlich ein Heer
von fünfzigtausend Mann zu werben, falls er ihm den un-
umschränkten Oberbefehl über dasselbe geben wolle. Ein An-
trag dieser Art kam anfangs dem Kaiser abenteuerlich und
bedenklich vor; allein eben so bald kam die Ueberlegung nach,
welche große und mannigfache Vortheile er von einem ihm
ergebenen und für seine persönlichen Absichten streitenden Heere
würde ziehen können, da er bisher ganz abhängig von dem
Heere der ligistischen Fürsten und zumal ihres Anführers, des
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T2: [Schweden Friedrich Heer Schlacht Sachsen König Gustav Kaiser Krieg Schlesien]]
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