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1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 59

1886 - Berlin : Hofmann
§ 35. Die deutschen Städte und ihre Bedeutung. 59 den Wählern erlaufen (Willebriefe; später Kapitulationen). Gleichwohl sind die Kurfürsten insofern oft von wesentlichem Nutzen gewesen, als sie dem Papste gegenüber die Fahne des nationalen Interesses aufrecht hielten und feinen vermessenen Ansprüchen auf die Besetzung des deutschen Thrones thatkräftig entgegentraten. 1314 Das geschah besonders zur Zeit König Ludwigs des -ßmjent (1314 bis 1347), als die Übergriffe des unter französischem Einfluß ^395 stehenden Papstes (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305 bis bis 1377!) unleidlich wurden. Die Fürsten erklärten in dem 13 < t Kurv er ein zu Reuse 1338, daß fortan der durch sie ge- 1338 wählte König nicht der Bestätigung des Papstes bedürfe. Im Anschluß an diesen Beschluß wurde im Jahre 1 3 5 6 1356 unter König Karl Iv. (1347—1378) ein großes Reichsgesetz er- 1347 fassen, die sog. Goldene Bulle. In demselben wurde des bis näheren festgesetzt, wie die vom Papste unabhängige Königswahl 6 fortan zu vollziehen sei, und dieselbe endgültig den sieben Kurfürsten übertragen (drei geistliche: Mainz, Köln, Trier; vier weltliche: Böhmen, Pfalz, Sachfen-Wittenberg, Brandenburg); zugleich würden biefen Kurfürsten die weitgehenbsten Rechte vom Kaiser zugestanben, zumal ein großes Maß von Unabhängigkeit. Fortan liegt das Schwergewicht des Reiches in bent Kurfürstenkolleg. Anmerkung. Im übrigen sinb die beiben erwähnten Könige für die Entwicklung des Reiches ohne große Bebeutung. Der erste — Ludwig von Bayern — hatte zum Gegenkönig Friedrich 1314 von Österreich (1314—1330), den er aber in der Schlacht bei ^o|q Mühldorf 1322 besiegte und gefangen nahm; zunächst auf dem -^22 Schlöffe Trausnitz gefangen gehalten, hat sich dann Friedrich mit feinem Gegner ausgesöhnt und sogar die Teilnahme an der Reichsregierung erlangt; boch starb er balb barauf. Karl Iv. hat für das Reich wenig, für fein Stammland Böhmen sehr viel gethan; hier gründete er die bald glänzend aufblühende Universität Prag 1348 (die erste in Deutfchlanb) und hob bnrch eine weife und freigebige Verwaltung das Laub zu hoher Blüte. Darum wirb er noch heute von den Böhmen als der größte König ihrer Geschichte gefeiert. § 35. Die deutschen Städte und ihre Bündnisse. Unter dem Einflüsse der Kreuzzüge und des bnrch sie belebten Hanbelsverkehrs entwickelte sich die Bebeutung der ©täbte. Be-

2. Mittlere und neuere Geschichte - S. 64

1886 - Berlin : Hofmann
64 Zweiter Teil. Das Mittelalter. schwäbischer Abstammung (Stammburg in der schwäbischen Alp), begegnen uns die Grafen von Zollern zuerst als Burggrafen von Nürnberg. Durch persönliche Tüchtigkeit und besonders auch durch thatkräftige Unterstützung der Kaiser (z. B. Rudolfs von Habsburg) bringen sie es in dieser Stellung allmählich zu hohem Ansehen und großer Macht. Als nun Burggraf Friedrich Vi. dem Kaiser Sigismund bei dessen Kaiserwahl und ersten Regierungshandlungen wesentliche Dienste geleistet hatte, erhielt er zum Lohne dafür die Belehnung mit der Mark Brandenburg. Dieselbe wurde 1417 in feierlichster Weise am 18. April 1417 während des Konzils zu Konstanz auf dem Markte vollzogen, in Gegenwart einer auserlesenen Versammlung (Kurfürsten von Pfalz und Sachsen mit Scepter und Schwert!). Dadurch wurde Friedrich Kurfürst und Reichserzkämmerer. Er stellte nun in der Mark die unter den Luxemburgern eingerissene heillose Unordnung (räuberischer Landadel, Quitzows n. a.) ab und verharrte in seinem freundschaftlichen, helfenden Verhältnis zu Reich und Kaifer. Seine Nachfolger (Friedrich Ii.; Albrecht Achilles 1470 — 1486; Johann Cicero, Joachim Nestor n. s. w.) wußten durch eine kluge Politik und durch persönliche Tüchtigkeit die Bedingungen für eine glückliche Zukunft des Landes immer günstiger zu gestalten. I. Repetition (V. Periode ca. 1250—1517). § 33. 1250—1273 Interregnum, Zeit der Anarchie. Faustrecht und Raubrittertum. Strand- und Grundruhrecht. Selbsthilfe der Städte: rheinischer Städtebund 1254. 1273 — 1291 Rndols von Habsburg. Sein Sieg über Ottokar von Böhmen auf dem Marchfelde 1278: Begrüudung der habsbnrgi-gischen Macht in Österreich. — Rudolfs segensreiche Thätigkeit zur Beseitigung der Raubritterburgen. 1292 — 1298 Adolf von Nassau, von den Fürsten trege.i seines Strebens nach Hausmacht abgesetzt. 1298 — 1308 Albrecht I., Sohn Rudolfs, ermordet durch Johannes Parricida aus Privatrache. 1308 — 1313 Heinrich Vii., aus dem Hause Luxemburg, versucht noch einmal, den alten Glanz des Kaisertums herzustellen. Sein Zug nach Italien (Dante). Er stirbt plötzlich bei Siena. § 34. Zwischen Papsttum und Kaisertum bricht aufs neue Streit aus: der unter französischem Einfluß stehende Papst (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305—1377) erhebt den Anspruch, daß die Wahl des deutschen Kaisers seiner Genehmigung bedürfe. Unter König Ludwig Iv. dem Bayern (1313—1347; sein Gegenkönig Friedrich der Schöne bei Mühldorf 1322 besiegt) treten die Fürsten in dem Kurverein zu Reuse 1338 diesem Anspruch entgegen: der Papst soll gar keinen Einfluß bei der Kaiser-

3. Mittlere und neuere Geschichte - S. 69

1886 - Berlin : Hofmann
§ 40. Kaiser Maximilian I. § 41. Die großen Entdeckungen. 69 stand, der das rechte Wort zu finden, die angemessene That zu vollbringen imstande war. § 40. Kaiser Maximilian I. Nachdem im Jahre 1493 Kaiser Friedrich Iii., ein schlaffer, unthätiger Regent, gestorben, folgte ihm sein Sohn Maximilian I. 1493 (1493 — 1519). Von hervorragender geistiger und körperlicher bis Bildung, erweckte dieser auch beim Volke sehr beliebte Kaiser noch -) 9 einmal große Hoffnungen für die Besserung der Zustände im Reich. Aber es zeigte sich bald, daß sein Interesse nicht sowohl diesem als der Gründung und Förderung habsbnrgischer Hausmacht galt. („Alles Erdreich Ist Ostreich Unterthan!). Dazu boten ihm vortreffliche Gelegenheit: 1. seine erste Heirat mit Maria, Tochter Karls des Kühnen (vgl. § 39) von Burgund; 2. seine zweite Heirat mit einer mailändischen Prinzessin; 3. die Heirat seines Sohnes Philipp mit einer spanischen Königstochter. — Die große, beständig zunehmende Türkengefahr veranlaßte in diefer Zeit mehrere patriotische Männer (z. B. den Erzbischof Berthold von Mainz), auf Mittel zu sinnen, durch welche das Reich gekräftigt würde. Zunächst suchten sie ein beständiges Reichsregiment, bestehend aus Gliedern des Fürstenstandes, zu errichten. Da ihnen das nicht sogleich gelang, so brachten sie wenigstens das zuwege, daß ein ewiger Landfriede 1495 1495 angefetzt ward, in welchem für alle Zeiten die Fehden verboten wurden. Ebenfo errichtete der Kaiser ein Reichskam me r-gericht. Zur Erhaltung desselben diente eine allgemeine Reichssteuer, der gemeine Pfennig. Und um eine geordnete Verwaltung des Reiches hinfort zu ermöglichen, wurde das ganze Reich (mit Ausnahme von Böhmen und der Schweiz) in Kreise eingeteilt, deren es zunächst 6, dann 10 gab. Auch durch andere Einrichtungen, wie z. B. die des Post-wesens, ist die Regierung Maximilians vorteilhaft ausgezeichnet. § 41. Die großen Entdeckungen. Gegen das Ende des Mittelalters wurde der Schauplatz der Geschichte bedeutend erweitert durch die großen Entdeckungen. Die Portugiesen hatten es sich zur Aufgabe gestellt, da durch die Os-manen die Laudverbiuduug mit Ostindien vielfach gestört wurde, einen Seeweg nach diesem Lande zu finden. Sie richteten daher

4. Mittlere und neuere Geschichte - S. 57

1886 - Berlin : Hofmann
§ 33. Das Interregnum. — Rudolf von Habsburg u. seine nächsten Nachfolger. 57 schon früher sehr geschwächten Bande der öffentlichen Ordnung. Gewalt und Willkür der Einzelnen, der Landesherren oder Ritter, ging vor Recht. Besonders hart lastete die allgemeine Unsicherheit auf denjenigen Klassen, die ans Handel und friedlichen Verkehr von Stadt zu Stadt angewiesen waren. Der durch die Kreuzzüge so geförderte Handel erlahmte durch das Raubrittertum, welches in der Ausübung des „Faustrechtes" seine einzige Beschäftigung sah. Auch bedrückten räuberische Rechtsgewohnheiten, wie z. B. das Grundruhrecht und das Strandrecht, den Handelsverkehr auf Landstraße und Flüssen. So kam es, daß in dieser „kaiserlosen und schrecklichen Zeit" jeder einzelne, so gut es ging, auf Selbsthilfe dachte. Zumal die Städte organisierten eine solche in dem 1254 gegründeten rheinischen Städtebund. Auch zu anderen 1254 Vereinigungen wurde in dieser Zeit der Grund gelegt. Um der zunehmenden Verwirrung ein Ende zu machen, entschlossen sich endlich die Fürsten auf den Antrag des Erzbischofs von Mainz den Grafen Rudolf von Habstmrg (1273 — 1291) L273 zum König zu wählen. Derselbe steuerte mit starker Hand dem brs Raubritterwesen und hielt den Landfrieden aufrecht, wodurch er sich namentlich den Dank der Städte, in denen sich mehr und mehr die Kraft und Blüte der Nation zusammendrängte, verdiente. Da der König Ottokar von Böhmen, der während des Interregnums zu seinem Stammlande noch Österreich, Steiermark und Krain erobert hatte, die Huldigung versagte, sah sich Rudolf genötigt, mit gewaffueter Hand gegen ihn zu ziehen: er besiegle ihn in der großen Schlacht auf dem March selbe 1278, in der 1278 Ottokar bett Tod fand. Nun verlieh Rudolf Österreich, Steiermark und Krain feinen Söhnen zu Lehen und begründete damit die h a b s b u r g i f ch e Macht, die sich nachher zu weltumspannendem Umfange ausdehnen sollte. Zu früh für das Reich, welches seiner ordnenden Hand länger beburft hätte, starb Rubels in Speier 1291, ohne daß er die ersehnte Wahl seines Sohnes Albrecht 1291 zu seinem Nachfolger hätte bnrchfetzen können. Von nun an ist das Streben der beutscheu Könige vorzugsweise barauf gerichtet, sich eine eigene H ausmacht zu gründen, da sie nur so bett widerstrebenden Fürsten überlegen sein konnten. Sehr oft ittbes war bieses Streben nach einer Hausmacht so stark, daß sie darüber den Nutzen des Reiches versäumten, ja demselben oft geradezu zuwider waren und sogar ihre Stellung als Könige

5. Geschichte des Mittelalters - S. 232

1872 - Münster : Coppenrath
232 zu den Waffen. Auf dem Marchfelde, einige Meilen von Wien, kam es im Jahre 1278 zur entscheidenden Schlacht. Auf beiden Seiten wurde mit gleicher Erbitterung und gleicher Tapferkeit gefochten. Selbst des Kaisers Leben kam in Gefahr. Ein polnischer Ritter sprengte im wilden Ungestme mitten durch die feindlichen Scharen gerade auf den Kaiser los, und hatte schon dessen Pferd niedergestoen, als noch zum Glck Habs-burgische Reiter herbeieilten und ihren Herrn aus der nahen Gefahr retteten. Ottokar selbst focht an der Spitze der Seini-gen mit einer Tapferkeit, die ein besseres Schicksal verdient htte. Allein das Glck verlie ihn, seine Scharen wichen berall ^u-rck, er selbst ward im Gedrnge ermordet. Zwei steiermr-. j kifche Ritter, die er einst, als er noch ihr Landesherr war, durch | Gewaltstreiche gekrnkt hatte, suchten racheschnaubend ihn auf und versetzten ihm den Todesstreich. Sein Leichnam wurde nachher in der Schlokapelle zu Prag beigesetzt. Auf der Wahl-statt fand man auch jenen polnischen Ritter, zwar noch lebend, aber schwer verwundet, und man wollte ihn sein khnes Wag-stck mit dem Tode den lassen. Aber Rudolf sprach: Das wolle Gott verhten! Einen so herzhasten Ritter tobten, hiee, dem ganzen Reiche einen unersetzlichen Schaden zufgen!" und er lie seiner auf das sorgfltigste pflegen. Eben so gro-mthig zeigte er sich auch gegen Oltokar's Sohn, den jungen Wenceslaus. Er lie ihm Bhmen und Mhren und gab ihm spter eine seiner Tchter zur Ehe. Mit Bewilligung der beut-scheu Fürsten belehnte nunmehr, im Jahre 1282, der Kaiser seine Shne Albrecht und Rubolf mit Oesterreich, Steiermark, Kram und Krnthen und wrbe babnrch der Grnber des mch-tigen habsburgifch-sterreichifcheu Hauses. Drei Jahre spter (1285) belehnte er auf Bitten seiner Shne den Grafen Meinharb von Tirol, feinen treuen Bnnbesgenossen, mit Krnthen- Die noch brigen Jahre seines Lebens wenbete Rubolf vorzglich dazu an, den Lanbfrieben herzustellen. Er erlie strenge Verorbnungen gegen den Mibrauch des Faustrechts, zog auch

6. Geschichte des Mittelalters - S. 237

1872 - Münster : Coppenrath
I _ 237 aus ihrer Mitte gewhlt sei. Sogar die Zinspflichtigen traten willkrlich aus ihrem Abhngigkeitsverhltni hinaus und er-klrten sich zu freien Landgemeinden. Rudolf's Nachfolger, Adolf, dem eine Schwchung der Habsburgischen Macht will-kommen war, besttigte ihnen ihre Unabhngigkeit. Albrecht aber unterwarf die ihm zustndigen zinspflichtigen Bauern der !Kantone wieder und vereinigte sie mit der Landgrafschaft. In-jbefj nur auf kurze Zeit. Denn als seine Vgte auch der die freien Bauern die Gerichtsbarkeit den wollten, erhoben sich j die Waldstdte zusammt, verjagten die lstigen Beamten, whl-ten zu Richtern jhrlich wechselnde Landammnner aus ihrer ! Mitte und verlangten, unmittelbar unter dem Reiche zu blei-!den. Diese Erhebung der Schweizer hat die Sage mannigfach |und dichterisch ausgeschmckt und zu einem glorreichen Freiheits-kmpfe ausgemalt. Der Kaiser, so heit es, der das anmaliche Auftreten der Bauern hoch erzrnt, gab ihnen zu Reichsvgten harte und bse Leute aus seinem eigenen Lande, die sie drcken und qulen sollten, damit sie froh wren, vom Reiche loszukommen und sich | unter die Oberherrlichkeit des Hauses Habsburg zu begeben, jllnd er schickte ihnen den Hermann Geler von Brunneck juitd Beringer von Landenberg. Diese thaten, was nie ! zuvor die Reichsvgte, und wollten im Lande selbst wohnen. Geler bauete sich einen Twinghoff (feste Burg) bei Altdorf in Uri, und Landenberg bezog ein habsburgisches Schlo zu Tarnen. Nun fingen die Bedrckungen an. Wegen kleiner Bergehen wurden die Leute in finftere Kerker geworfen, uner-schwingliche Zlle wurden auf habsburgischem Gebiete wider die Schweizer angelegt. Am meisten aber schmerzte der Vgte muth-williger Trotz und ihre hochmtige Verachtung des ganzen Volkes. Des Landes Edele nannten sie hhnisch Bauernadel. Einst ritt Geler vor dem Hause Werner Stauffacher's, eines wohlbegterten und angesehenen Landmannes zu Schwyz, vorbei. Das Haus war wohlgezimmert, mit vielen Fenstern

7. Geschichte des Mittelalters - S. 289

1872 - Münster : Coppenrath
v 289 Manzen verbunden. Im fnfzehnten Jahrhundert waren auch noch durch Heirath, Erbschaft, Ankauf fast smmtliche Provinzen der damals hchjt blhenden Niederlande hinzugekommen, die bisher verschiedenen Herzogen, Grafen und geistlichen und welt-lichen Herren unter der Oberherrlichkeit des deutschen Kaisers gehorcht hatten. Dieses groe, zwischen Frankreich und Deutsch-land neu aufgekommene burgundische Reich drohete bereits, sich zu einer, beiden Nachbarstaaten gleich gefhrlichen Mittelmacht zu entfalten; da fiel es wieder auseinander. Der letzte Herzog war Karl der Khne, von 1467 bis 1477. 77, Karl der Khne, Herzog von Burgund. Karl, mit dem Beinamen der Khne, war einer der reichsten und mchtigsten Fürsten seiner Zeit. Denn auer sei-I nem derzogthunt besa er noch die Freigrasschaft Burgund (Franche Comts) und den grten Theil Belgiens und Hollands. Allein die groen und reichsten Besitzungen gengten noch nicht dem stolzen und hochfahrenden Sinne des Herzoges, der nach dem Besitze aller Lnder von dem Ausflusse des Rheins bis zu seinen Quellen strebte. Im Besitze einer kniglichen Macht wollte er auch den kniglichen Titel, und wandte sich an den Kaiser Friedrich, da dieser, als erster weltlicher Fürst, ihm diese Wrde zuwende. Friedrich fand sich durch diesen An--trag nicht wenig geschmeichelt. Auch hoffte er bei dieser Gelegen-heit eine Verbindung zwischen seinem Sohne Maximilian und der Maria, des Herzoges einziger Tochter, zu Stande zu bringen, und so die Hausmacht Oesterreichs durch die reichen burgundischen Erbstaaten um ein Bedeutendes zu vermehren. | @r begab sich deshalb mit seinem Sohne nach Trier und be-schied auch den Herzog dahin. Karl erschien mit einer Pracht, welche die kaiserliche weit bertraf. Sein Kriegesmantel blitzte von Perlen und kostbaren Steinen und wurde allein auf 200,000 Thaler geschtzt. Sein Gefolge bestand aus verschie-denen Fürsten, Grafen und Herren und einer auserlesenen Melters Weltgesch. Ii. 25. Aufl. ig

8. Geschichte des Mittelalters - S. 249

1872 - Münster : Coppenrath
I 249 Mittelpunkt nicht nur von Bhmen, sondern vom ganzen deutschen Reiche werden. Hier errichtete er auch zur Bildung seiner Bhmen im Jahre 1348 nach dem Muster der Universitten von Paris und Bologna die erste deutsche Universitt, welche schon i bald nach ihrer Stiftung siebentausend Studirende zhlte. Die goldene Bulle (1356). Das Wichtigste, was ihm Deutschland zu verdanken hat, ist jenes berhmte Reichs-grundgesetz, die goldene Bulle. Durch diese wurde im Jahre 1356 das ausschlieende Wahlrecht des deutschen Kaisers sieben , Kurfrsten *), drei geistlichen und vier weltlichen, berlassen ober vielmehr frmlich besttiget; bemi sie hatten sich dasselbe bereits seit einem Jahrhuubert angemaet. Diese sieben Kurfrsten aber j waren: die Erzbischfe von Mainz, Trier und Kln, der König j von Bhmen, der Markgraf von Brandenburg, der Herzog von 1 Sachsen-Wittenberg und der Pfalzgraf am Rhein. Zur Ver-; htung aller Streitigkeiten sollte die Kurwrde an dem Lanbe gebunben sein, und bei Erledigung des Thrones berselbe innerhalb breier Monate wieber besetzt werben. In Frankfurt am Main sollte die Wahl, in Aachen aber, welches von Alters her als Residenz der knigliche Stuhl" genannt wrbe, die Krnung gehalten werben. Diese und andere Verordnungen ent-hielt das Reichsgrunbgesey, welches seinen Namen golbene Biille"**) von dem in Gold getriebenen Siegel fhrte, das, in einer Kapsel (bulla) eingeschlossen, ort dieser Urkunde auf Per-gament mit einer Schnur befestigt war. Die Macht des Kaisers bestand nur noch in seinen Erblanden. Denn von unmittel-baren kaiserlichen Gtern, Einknften und Rechten war nach den verschwenbenschen Verleihungen der frheren Kaiser, so wie durch die Eingriffe der Fürsten während des Zwischenreiches wenig brig geblieben, und bieses Wenige wrbe durch die golbene Bulle noch geschmlert. Die Kurfrsten waren jetzt vllige *) Von dem alldeutschen Worte fren", b. i. whlen. **) Vorzugsweise wird eine Verordnung oder ein Dekret des Papstes in Glaubens- und Kirchensachen Bulle genannt.

9. Geschichte des Mittelalters - S. 323

1872 - Münster : Coppenrath
I 323 liche Anstalten zu verdanken. Er war es, welcher die letzten Spuren des heillosen Fauftrechtes in Deutschland vertilgte und durch krf-tige Maregeln Ruhe und Ordnung im ganzen Reiche dauerhaft begrndete. Im Jahre 1495 hielt er nmlich zu diesem Ende einen Reichstag in Worms, auf welchem alle Fürsten, bis auf einen, erschienen und sich bereit erklrten, des Kaisers Absicht zu untersttzen. Hier wurde nun der ewige Landfriede geschlossen, nach welchem bei Strafe der Reichsacht, bei Verlust aller Lehen und Rechte nebst einer groen Geldsumme alle Befehdungen auf-hren sollten. Die bereits milder gewordenen Sitten der Deutschen und die durch die Erfindung des Pulvers vernderte Art der Kriegsfhrung, welche den Raubrittern hinter den Mauern ihrer Burgen keinen Schutz mehr lie, waren zur Erreichung dieses Zie-les sehr gnstig. So trug der Kaiser selbst dieses entartete Ritter-thum zu Grabe, und heit daher mit Recht der letzte Ritter. Sollte aber dieser Landfriede Bestand haben, so war eine Verbesserung der Rechtspflege nthig; es mute ein Gericht da sein, bei welchem man sein Recht suchen konnte. Es wurde deshalb ein Reichskammergericht als oberster Gerichtshof des ganzen deutschen Reiches eingefhrt. Dasselbe bestand aus einem Kam-merrichter, der ein Fürst, Graf oder Freiherr sein mute, und aus sechzehn Beisitzern. Anfangs nahm es in Frankfurt am Main seinen Sitz und wurde hier am 31. Oktober 1495 erffnet. Spter, seit 1530, hatte es seinen Sitz zu Speyer, und zuletzt, seit 1693, zu Wetzlar. Zur leichteren Handhabung der Ordnung theilte er im Jahre 1512 auf dem Reichstage zu Kln Deutschland in zehn Kreise. Diese waren: der sterreichische, bayerische, schwbische, frnkische, kurrheinische, oberrheinische, niederrheinisch-westflische, oberschsische, niederschsische und burgundische.*) Bhmen mit *) Dic Hauptbestandtheile bei zehn Kreise waren folgenbe: 1) Der sterreichische, der grte von allen, umfate die Herzogthmer Oester-reich, Steiermark, Krnthen, Krain, die Grafschaft Tirol nebst den oberrheinischen und schwbischen Besitzungen der Habsburger. 2) Der bayerische das Herzogthum Bayern, die Oberpfalz, das Frstenthum Neuenbrg, das 21*

10. Geschichte des Mittelalters - S. 325

1872 - Münster : Coppenrath
( 325 Kreis sorgte nur fr sich und nahm wenig Rcksicht auf das Ganze. Die einzelnen Glieder eines Kreises waren in ewigen Streitigkeiten der Grenzen, Rangordnung und den sie betreffenden Beitrag zur Reichshlse. Daher konnte auch nichts Bedeutendes unternommen werden, obschon die Gefahr an den Grenzen, besonders von Seiten der Trken, so groß war. Kein christlicher Staat htte sich an Hoheit und Macht dem deutschen gleichstellen knnen, htten die einzelnen Kreise, wie billig, fest an Kaiser und Reich gehalten. Ein anderes groes Verdienst um Deutschland erwarb sich Maximilian durch die Einfhrung des Postwesens. Frher hatte man nur reitende Boten von einer Handelstadt zur anderen, auch Landkutschen, welche Reisende und Gepck aufnahmen. Soll-ten aber Briefe an Orte gelangen, die nicht an der Strae lagen, oder waren sie fr das Ausland bestimmt, so mute man eine Gelegenheit dahin abwarten oder einen eigenen Boten abschicken. Jenes war aber sehr umstndlich und unsicher, dieses sehr kost-spielig. Hchst erfreulich mute deshalb fr Alle, insbesondere aber fr den Kaufmannstand, eine Anstalt werden, durch welche man fortan Alles, was man wollte, mit Schnelligkeit und Sicherheit von einem Orte zum anderen befrdern konnte. In Frankreich be-stand diese hchst gemeinntzige Anstalt schon seit dem Jahre 1464, und war bald nachher von dem deutschen Grafen von Thrn und Taxis in Tirol nachgeahmt worden. Durch dessen Sohu Franz fhrte Maximilian im Jahre 1516 zuerst eine Post von Brssel nach Wien ein und ernannte jenen Grafen zum General-Postmeister. Die Wrde blieb in seiner Familie erblich. Mit der Zeit kam das Postwesen immer mehr in Aufnahme. Jeder Fürst fhrte es in seinem Lande ein. Die meisten kauften das Recht dazu von der Familie von Thurn und Taxis, die auf solche Weise auerordentlich reich wurde. Nachher ist diese Familie sogar in den Frstenstand erhoben worden. Besonders glcklich war Maximilian in der Vermehrung der Hausmacht Oesterreichs. Als einziger Erbe seines Va-ters hatte er die Stammlande in ungeteilter Gre berkommen,
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