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1. Deutsche Geschichte im Mittelalter - S. 65

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Deutschland im dreizehnten Jahrhundert. 65 möglichst alle Körperteile zu decken, hatte man die Rüstung immer schwerer gemacht; so wurde sie für das Turnier immer brauchbarer, für die Schlacht und den Feldzug zu schwerfällig. Daher erlagen im vierzehnten Jahrhundert mehrfach die Ritterheere den Schweizer Bauern, die weniger gut gewappnet waren, aber sich leichter bewegen konnten. Dazu kam, daß mehr und mehr der Gebrauch von Söldnern aufkam; Landsknechte, die man für Geld anwarb, waren den Fürsten eine zuverlässigere Hilfe als die ritterlichen Vasallen, welche sich nicht immer bereit finden ließen, für sie ins Feld zu ziehen. So brach ein neues Zeitalter des Heerwesens heran; die gewappneten Reiterheere traten zurück, die zu Fuß kämpfenden Landsknechte bildeten den Kern der Heere. § 68» Die Reichsverfassung. Wenn das Rittertum im zwölften und dreizehnten Jahrhundert eine eigenartige und hohe Kultur geschaffen hat, so war es um den deutschen Staat damals desto trauriger bestellt. Die langen, Verfall des oft wiederholten Kämpfe zwischen Kaiser und Papst, Kaiser und Fürstensi5nt9tum3" hatten damit geendet, daß das Kaisertum unterlag. Es war in seiner Macht wesentlich geschwächt; die Herrlichkeit Ottos des Großen, Konrads Ii., Friedrich Barbarossas war für die späteren Kaiser unerreichbar. Die deutschen Herzöge, Grasen und Bischöfe fühlten sich, obwohl durch den Lehnseid dem König zur Treue und zum Gehorsam verpflichtet, mehr als Fürsten denn als Vasallen. Sie führten ihre Reisigen lieber für ihre eigenen Zwecke ins Feld als im Dienste des Königs; sie ordneten sich ungern dem königlichen Gericht unter; sie suchten die königlichen Befugnisse zu schmälern und beanspruchten es, in den Angelegenheiten des Reichs gehört zu werden und auf den Reichstagen darüber zu beraten. Die Einkünfte der deutschen Könige ferner waren sehr gesunken. Einst hatten sie über ausgedehnte Kron-flüter geboten: jetzt waren diese bis auf geringe Reste als Lehen vergeben und verschleudert. Wer in Zukunft die deutsche Krone trug, konnte nicht mehr auf das Reichsgut zählen, sondern mußte ein bedeutendes Familienerbe, eine Hausmacht, entweder schon besitzen oder zu gewinnen suchen. Zugleich war das Reich ein Wahlreich geworden. Auch früher hatte der Königwahle gewählt werden müssen, aber man hatte sich doch meist für den Sohn oder nächsten Verwandten des Königs entschieden; jetzt wurde freie Wahl die Regel, und die Kurfürsten wählten eine Zeitlang mit Vorliebe solche Fürsten zu Königen, die nicht aus der Familie des Herrschers stammten. Die Herabminderung der königlichen Macht aber hatte zur Folge eine Herabminderung der inneren Einheit und der äußeren Macht des deutschen gereute* Volkes. Die Zersplitterung Deutschlands nahm von nun an Neubauer, Beschicht!. Lehrbuch. B. Hi. 6. Aufl. 5 latt68-

2. Deutsche Geschichte - S. 65

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Drutschland im dreizehnten Jahrhundert. 65 möglichst alle Körperteile zu decken, hatte man die Rüstung immer schwerer gemacht; so wurde sie für das Turnier immer brauchbarer, für die Schlacht und den Feldzug zu schwerfällig. Daher erlagen im vierzehnten Jahrhundert mehrfach die Rittsrheere den Schweizer Bauern, die weniger gut gewappnet waren, aber sich leichter bewegen konnten. Dazu kam, daß mehr und mehr der Gebrauch von Söldnern aufkam; Landsknechte, die man für Geld anwarb, waren den Fürsten eine zuverlässigere Hilfe als die ritterlichen Vasallen, welche sich nicht immer bereit finden ließen, für sie ins Feld zu ziehen. So brach ein neues Zeitalter des Heerwesens heran; die gewappneten Reiterheere traten zurück, die zu Fuß kämpfenden Landsknechte bildeten den Kern der Heere. § 68. Die Reichsverfassung. Wenn das Rittertum im zwölften und dreizehnten Jahrhundert eine eigenartige und hohe Kultur geschaffen hat, so war es um den deutschen Staat damals desto trauriger bestellt. Die langen, oft wiederholten Kämpfe zwischen Kaiser und Papst, Kaiser und Fürsten hatten damit geendet, daß das Kaisertum unterlag. Es war in seiner Macht wesentlich geschwächt; die Herrlichkeit Ottos des Großen, Konrads Ii., Friedrich Barbarossas war für die späteren Kaiser unerreichbar. Die deutschen Herzoge, Grafen und Bischöfe fühlten sich, obwohl durch den Lehnseid dem König zur Treue und zum Gehorsam verpflichtet, mehr als Fürsten denn als Vasallen. Sie führten ihre Reisigen lieber sür ihre eigenen Zwecke ins Feld als im Dienste des Königs; sie ordneten sich ungern dem königlichen Gericht unter; sie suchten die königlichen Befugnisse zu schmälern und beanspruchten es, in den Angelegenheiten des Reichs gehört zu werden und auf den Reichstagen darüber zu beraten. Die Einkünfte der deutschen Könige ferner waren sehr gesunken. Einst hatten sie über ausgedehnte Kron-güter geboten: jetzt waren diese bis auf geringe Reste als Lehen vergeben und verschleudert. Wer in Zukunft die deutsche Krone trug, konnte nicht mehr auf das Reichsgut zählen, sondern mußte ein bedeutendes Familienerbe, eine Hausmacht, entweder schon besitzen oder zu gewinnen suchen. Zugleich war das Reich ein Wah lretch geworden. Auch früher hatte der König Wahlreich, gewählt werden müssen, aber man hatte sich doch meist für bett Sohn oder nächsten Verwandten des Königs entschieden; jetzt wurde freie Wahl die Regel, und die Kurfürsten wählten eine Zeitlang mit Vorliebe solche Fürsten zu Königen, die nicht aus der Familie des Herrschers stammten. Die Herabminderung der königlichen Macht aber hatte zur Folge eine Herabminderung der inneren Einheit und der äußeren Macht des deutschen Sewttte. Volkes. Die Zersplitterung 'Deutschlands nahm von nun an ^uta- Neubauer, Geschichtl. Lehrbuch für Mädchensch. It. 8. Aufl. 5

3. Deutsche Geschichte - S. 65

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Deutschland im dreizehnten Jahrhundert. 65 mglichst alle Krperteile zu decken, hatte man die Rstung immer schwerer 1 gemacht; so wurde sie fr das Turnier immer brauchbarer, sur die Schlacht und den Feldzug zu schwerfllig. Daher erlagen im vierzehnten Jahrhundert mehrfach die Ritterheere den Schweizer Bauern, die weniger gut gewappnet waren, aber sich leichter bewegen konnten. Dazu kam, da mehr und mehr der Gebrauch von Sldnern aufkam; Landsknechte, die man fr Geld anwarb, waren den Fürsten eine zuverlssigere Hilse als die ritterlichen Vasallen, welche sich nicht immer bereit finden lieen, fr sie ins Feld zu ziehen. So brach ein neues Zeitalter des Heerwesens heran; die ge-wappneten Reiterheere traten zurck, die zu Fu kmpfenden Lands-knechte bildeten den Kern der Heere.x 68. Die Reichsverfassung. Wenn das Rittertum im zwlften und dreizehnten Jahrhundert eine eigenartige und hohe Kultur geschaffen hat, so war es um den deutschen Staat damals desto trauriger bestellt. Die langen, Knigtums oft wiederholten Kmpfe zwischen Kaiser und Papst, Kaiser und Fürsten hatten damit geendet, da das Kaisertum unterlag. Es war in seiner Macht wesentlich geschwcht; die Herrlichkeit Ottos des Groen, Konrads Ii., Fried-rich Barbarossas war fr die spteren Kaiser unerreichbar. Die deutschen Herzge, Grafen und Bischfe fhlten sich, obwohl durch den Lehnseid dem König zur Treue und zum Gehorsam verpflichtet, mehr als Fürsten denn als Vasallen. Sie fhrten ihre Reifigen lieber fr ihre eigenen Zwecke ins Feld als im Dienste des Knigs; sie ordneten sich ungern dem kniglichen Gericht unter; sie suchten die kniglichen Befugnisse zu schmlern und be-anspruchten es, in den Angelegenheiten des Reichs gehrt zu werden und auf den Reichstagen darber zu beraten. Die Einknfte der deutschen Könige ferner waren sehr gesunken. Einst hatten sie der ausgedehnte Krn-gter geboten: jetzt waren diese bis auf geringe Reste als Lehen vergeben und verschleudert. Wer in Zukunft die deutsche Krone trug, konnte nicht mehr auf das Reichsgut zhlen, sondern mute ein bedeutendes Familienerbe, eine Hausmacht, entweder schon besitzen oder zu gewinnen suchen. Zugleich war das Reich ein W a h l r e i ch geworden. Auch frher hatte der König Wahiretch. gewhlt werden mssen, aber man hatte sich doch meist fr den Sohn oder nchsten Verwandten des Knigs entschieden; jetzt wurde freie Wahl die Regel, und die Kurfrsten whlten eine Zeitlang mit Vorliebe solche Fürsten zu Knigen, die nicht aus der Familie des Herrschers stammten. Die Herabminderung der kniglichen Macht aber hatte zur Folge eine Herabminderung der inneren Einheit und der ueren Macht des deutschen Serftmtte* Volkes. Die Zersplitterung Deutschlands nahm von nun an $eu& Neubauer. Geschichtl. Lehrbuch fr Mdchensch. Ii. 4. Aufl. k luni>S'

4. Deutsche Sozialgeschichte - S. 28

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
28 Blütezeit des mittelalterlichen Kaisertums. Einfluß auf das Kriegswesen. freier und unfreier Leute vollzog sich ein segensreicher sozialer Fortschritt vom Sklavenstaate. Die alten unfreien Klassen gelangten zu gesicherterer Stellung, also zu menschenwürdigerem Lose, während die alten Freien ihre wirtschaftliche Selbständigkeit behaupteten. Tie Abhängigkeit von der Rechtsordnung des Fronhofs milderte sich allmählich, schließlich befanden sich die meisten im Verhältnis der freien Erbpacht. Wenn die Grundholden auch politisch abhängig blieben, wirtschaftlich kamen sie doch in immer bessere Lage. Die Gebundenheit des Lehnswesens war die Grundlage des sozialen Friedens: Ungleichmäßigkeit in Produktion und Absatz und Arbeitslosigkeit konnte nicht Platz greisen. Unter Leitung der Grundherren widmete sich die vom Kriegsdienste ganz befreite ländliche Bevölkerung ausschließlich der Urbarmachung und Besiedelung des Landes, bethätigte dabei eine staunenswerte Kraft und sicherte dem Volke die Grundlage wirtschaftlichen Gedeihens. Besonders für die der Knechtung durch die weltlichen Großen entzogenen Bauern galt das Wort: Unter dem Krummstab ist gut wohnen. So schroffe soziale Gegensätze, wie sie das ausschließliche Sondereigentum im Gefolge zu haben pflegt, waren zur Zeit des Lehnswesens während der Machthöhe des römischen Kaisertums deutscher Nation ausgeschlossen: alle widmeten sich entweder der bäuerlichen Beschäftigung oder der kriegerischen Thätigkeit. Hand in Hand mit der Ausbildung des Lehnswesens ging nämlich die des Kriegswesens. Nährstand und Wehrstand schieden sich bald völlig. Der Heerbannsdienst hörte schließlich ganz auf. Die Reichsheere bestanden nun aus Dienstmannen des Königs (Reichsministerialen), aus den von den Städten zu stellenden Truppen, besonders aber aus den Scharen der großen und kleinen Vasallen, die von den geistlichen und weltlichen Großen nach dem Lehnsrechte aufgeboten werden mußten. Die Reichsvasallen aber nahmen ihre Kriegsmacht besonders aus den Ministerialen. So wurde die schwer-

5. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 309

1849 - Münster : Coppenrath
309 und mußten bei allen darin nicht vorgesehenen Fällen bei ihm anfragen. Den Provinzialen wurde auch die Befugniß einge- räumt, in allen streitigen Rechtsfällen, welche vor das Forum des Statthalters gehörten, von diesem an den Kaiser zu appel- liren. Daher war auch von nun an die Stimmung in den Provinzen im Allgemeinen eine sehr günstige;:). 5. Das Heerweesen-. Früher hob jeder Consul, wenn er in's Feld zog, erst ein Heer aus. Jetzt wurden stehende Heere eingeführt und größtcntheils an den Grenzen des Reichs, am Rhein, an der Donau, am Euphrat in festen Standlagern zum Schutze ausgestellt. Nach dem Lande, wo sie standen, wurden sie benannt, z. B. legiones Germanicae, Illyricae, Syriacae u. s. w. Aus solchen Standlagern (castra stativa) erhoben sich allmälig Festungen und Städte, wie Mainz (Moguntiacuin), Cöln (Colonia Agrippina), Augsburg (Augusta Vindelicorum), Pa stau (Castra Batavto, Negensburg (Regina castra) u. a. Das stehende Heer war seitdem vom Bürger scharf getrennt und durch Oberbefehl und Sold unbedingt an den Fürsten ge- knüpft. Die ganze besoldete Streitmacht zählte gegen 450,000 Mann, mit Einschluß der Mannschaft auf den Flotten, welche in dem Hafen von Misenum, Ravenna und Forum Julii (Fre- jus), aufgestellt waren und die Sicherheit der Meere überwach- ten. Der Soldat war zu zwölf bis sechzehn Dienstjahren ver- pflichtet und wurde bei seiner Entlassung nicht mehr durch Land- anweisung, sondern Geld belohnt/ 6. Das Finanzwesen erlitt durch diese Veränderungen eine wesentliche Reform. Neben der Staatskasse (aerarium), aus welcher der Senat die öffentlichen Ausgaben bestritt, und worein die Einkünfte der senatorischen Provinzen flössen, errich- tete er noch eine Krieg es lasse (aerarium militare), dessen Verwendung ausschließlich für das Heer bestimmt war, und eine Privatkasse des Kaisers (fiscus) als Inbegriff der dem Kaiser eigenthümlich zustehenden Einkünfte. Dem festgesetzten Tribute der Provinzen, den Einkünften aus den Staatslände- a) Neque illum rerum statum abnuebant, suspecto senatus populi- que imperio ob certamina potentium et avaritiam magistratuum, inva- lido legum auxilio, quae vi, ambitu, postremo avaritia turbabantur. Tac. annal, I. 2.

6. Geschichte des Mittelalters - S. 325

1872 - Münster : Coppenrath
( 325 Kreis sorgte nur fr sich und nahm wenig Rcksicht auf das Ganze. Die einzelnen Glieder eines Kreises waren in ewigen Streitigkeiten der Grenzen, Rangordnung und den sie betreffenden Beitrag zur Reichshlse. Daher konnte auch nichts Bedeutendes unternommen werden, obschon die Gefahr an den Grenzen, besonders von Seiten der Trken, so groß war. Kein christlicher Staat htte sich an Hoheit und Macht dem deutschen gleichstellen knnen, htten die einzelnen Kreise, wie billig, fest an Kaiser und Reich gehalten. Ein anderes groes Verdienst um Deutschland erwarb sich Maximilian durch die Einfhrung des Postwesens. Frher hatte man nur reitende Boten von einer Handelstadt zur anderen, auch Landkutschen, welche Reisende und Gepck aufnahmen. Soll-ten aber Briefe an Orte gelangen, die nicht an der Strae lagen, oder waren sie fr das Ausland bestimmt, so mute man eine Gelegenheit dahin abwarten oder einen eigenen Boten abschicken. Jenes war aber sehr umstndlich und unsicher, dieses sehr kost-spielig. Hchst erfreulich mute deshalb fr Alle, insbesondere aber fr den Kaufmannstand, eine Anstalt werden, durch welche man fortan Alles, was man wollte, mit Schnelligkeit und Sicherheit von einem Orte zum anderen befrdern konnte. In Frankreich be-stand diese hchst gemeinntzige Anstalt schon seit dem Jahre 1464, und war bald nachher von dem deutschen Grafen von Thrn und Taxis in Tirol nachgeahmt worden. Durch dessen Sohu Franz fhrte Maximilian im Jahre 1516 zuerst eine Post von Brssel nach Wien ein und ernannte jenen Grafen zum General-Postmeister. Die Wrde blieb in seiner Familie erblich. Mit der Zeit kam das Postwesen immer mehr in Aufnahme. Jeder Fürst fhrte es in seinem Lande ein. Die meisten kauften das Recht dazu von der Familie von Thurn und Taxis, die auf solche Weise auerordentlich reich wurde. Nachher ist diese Familie sogar in den Frstenstand erhoben worden. Besonders glcklich war Maximilian in der Vermehrung der Hausmacht Oesterreichs. Als einziger Erbe seines Va-ters hatte er die Stammlande in ungeteilter Gre berkommen,

7. Geschichte des Mittelalters - S. 177

1872 - Münster : Coppenrath
I 177 erdichtet und sprach sogleich den Bann der ihn ans. Der Kaiser aber, um zu zeigen, da er es mit dem versprochenen Kreuzzuge ernstlich meine, schiffte sich bald nach feiner Wiederherstellung nach Palstina ein. Jedoch vershnte er hierdurch nicht den Papst. Dieser erlie sogar an die Geistlichen und an die Ritterorden in Palstina die strengsten Befehle, den Kaiser nicht im Geringsten zu untersttzen, weil ein mit dem Fluche der Kirche Beladener des Kampfes fr die Sache Gottes un-wrdig sei. Allein Friedrich war in dem heiligen Lande glcklicher, als man htte erwarten sollen. Er schlo mit den Sa-racenen einen zehnjhrigen Waffenstillstand, in welchem ihm Jerusalem, Bethlehem und Nazareth ausgeliefert wurden, und fetzte uch in der Kirche des heiligen Grabes die Krone eines Kniges von Jerusalem aus.*) Schnell eilte er dann nach Italien zurck, vertrieb bort die Fewbe aus feinen Besitzungen und shnte sich auch mit dem Papste aus. Bald hierauf brach in Deutfchlanb eine Emprung unter feinem eigenen Sohne Heinrich aus, der in des Vaters Abwesenheit Deutschland verwaltet hatte. Fr seine Untreue mute er nach Italien in einen Kerker wanbern, wo er sieben Jahre nachher starb. Aus bieses traurige Ereigni folgte balb ein frhliches. Friedrich war Wittwer und warb um die fchne Jfabella, Schwester des Kniges von England. Ohne Z-gern kam der Heirathsvertrag zu Stande. Der Kaiser lie durch den Erzbischof von Kln und Herzog von Brabant mit zahlreichem Gefolge feine Braut abholen. Ueberall wurde sie in Deutschland festlich empfangen, besonders aber in Kln-Zehntausend Brger, alle zu Pferde und festlich geschmckt, polten sie feierlich ein. Auch fuhren ihr Schiffe auf trockenem Lande entgegen. Es waren Wagen, wie Schiffe gebauet, mit Flaggen und Wimpeln, die Pferde waren in Purpurdecken verhllt. In den Schiffen saen Snger und lieen zu dem ) Dadurch wurde fortan der Titel König von Jerusalem" Erbtheil des deutschen Kaisers als solchen. Weller' Wcltgesch. Il 25. Aufl. i o I

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 140

1861 - Münster : Coppenrath
— - — 140 — Er vermählte sich mit einer sehr reichen Wittwe, deren früher Tod ihn zum Erben eines fürstlichen Vermögens machte. Seit dieser Zeit machte er den glänzendsten Aufwand, jedoch nicht aus Hang zur Schwelgerei, sondern um die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. Er lud die Offiziere fleißig zu sich an die Tafel, unterstützte sie mit Geld und belohnte die seinem Be- fehle untergebenen Soldaten reichlich. In allen Schlachten that er sich durch Klugheit, Muth und Tapferkeit hervor und erwarb sich die Liebe und das Zutrauen des gemeinen Man- nes sowohl als der Offiziere. So wurde er bei Hofe von einer sehr rühmlichen Seite bekannt. Ferdinand Ii. ernannte ihn sogleich nach seinem Regierungsantritte zum Obersten; als solcher focht er an der Spitze eines auf eigene Kosten gewor- benen Kürassierregiments in der Schlacht auf dem weißen Berge und trug wesentlich zum Siege bei. Zum Ersätze des Scha- dens an seinen Gütern, die beim Ausbruche der böhmischen Unruhen größtentheils zu Grunde gegangen waren, schenkte ihm der Kaiser die Herrschaft Friedland in Böhmen mit dem Titel eines Grafen; im Jahre 1623 wurde er sogar zum Für- sten von Friedland und endlich zum Herzoge ernannt. Mit ungeduldigem Ehrgeize hatte er bisher den Feldherrnstab in Tilly's Händen gesehen; er war deshalb hocherfreut, als des Kaisers Geldnoth ihm jetzt Gelegenheit gab, sich durch eine ehrenvolle Rolle auszuzeichnen. Das war der merkwürdige Mann, der dem Kaiser den überraschenden Vorschlag machte, ihm unentgeltlich ein Heer von fünfzigtausend Mann zu werben, falls er ihm den un- umschränkten Oberbefehl über dasselbe geben wolle. Ein An- trag dieser Art kam anfangs dem Kaiser abenteuerlich und bedenklich vor; allein eben so bald kam die Ueberlegung nach, welche große und mannigfache Vortheile er von einem ihm ergebenen und für seine persönlichen Absichten streitenden Heere würde ziehen können, da er bisher ganz abhängig von dem Heere der ligistischen Fürsten und zumal ihres Anführers, des

9. Geschichte des Mittelalters - S. 285

1861 - Münster : Coppenrath
285 Friedrich Iii. (Iv.)* (1439—1493), Sohn des Her- zoges Ernst von Steiermark. Dieser hat von allen Kaisern am längsten regiert, nämlich über 53 Jahre. Er war ein Alaun von den schönsten Eigenschaften des Geistes und des Herzens, allein die Zeit seiner Regierung war zu stürmisch bewegt, und nicht immer konnte er seinen wohlmeinenden Absichten und Be- fehlen den erforderlichen Nachdruck geben. Unter seiner Regie- rung eroberten die Türken nicht nur Constantinopel, sondern richteten auch ihre Berheerungszüge selbst nach Ungarn und Krain. Der Papst forderte die Christenheit und insbesondere die deutschen Fürsten zu einem neuen Kreuzzuge auf; auch der Kaiser erließ an sie die dringendsten Mahnungen bei der großen Gefahr des deutschen Batcrlandes. Vergebens! An die Stelle der früheren Begeisterung war jetzt die niedrigste Selbstsucht getreten, und bei der Auflösung aller gesetzlichen Ordnung war jeder Fürst nur bedacht, für seinen eigenen Vortheil zu sorgen. Kein deutsches Heer rückte gegen den Erbfeind der Christenheit in's Feld, um dessentwillen im ganzen Reiche die Türlenglocke zum Gebete rief. Der Kaiser hielt zwar Reichstag über Reichs- tag, allein auf diesen erschienen nicht mehr die Fürsten selbst, sondern nur ihre Gesandten, welche die kostbare Zeit mit leeren Förmlichkeiten hinbrachten, ja sogar darüber stritten, wer am wenigsten zu des Vaterlandes Rettung beizutragen habe. Krieg und Fehde herrschte überall, nicht bloß an den Grenzen des Reiches, sondern auch im Reiche selbst. Am störendsten für die Thätigkeit des Kaisers in den Reichsangelegenheiten war lange Zeit der Zwist mit seinem Bruder Albrecht, dem Mitbesitzer seiner Erblande. Von dieser Drangsal wurde er zwar durch Albrechl's Tod befreit (1463), aber in Oesterreich und den übri- gen Ländern hörte die Unzufriedenheit mit feiner Regierung nicht auf und veranlaßte mehrere höchst gefährliche Ausstände. * Dieser Kaiser wird Friedrich Iii. und auch Friedrich Iv. genannt, jenachdem Friedrich der Schöne von Oesterreich (1313 — 1330) mit ein- gerechnet wird oder nicht. /

10. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 79

1893 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iii. Überwältigung des Kaisertums durch das Papsttum. 79 Nun riefen die Ghibellinen Konrads Iv. jungen Sohn Konrad (Corradino) herbei. Er kam, wurde in Eom gut empfangen, erlitt aber bei Tagliacozzo durch Karl eine vollständige Nieder- lage, floh nach der Küste, wurde in Astura (s. von Rom) von Johann Frangipani ergriffen, an Karl ausgeliefert und nach einem empörenden Prozefsverfahren mit seinem Freunde Friedrich von Baden zu Neapel hingerichtet (1268). c) Die Auflösung der deutschen Verfassung, a) Die das Staatsbewufstsein auflösende Wirkung des Lehenwesens hatte dazu geführt, dafs das Königtum, nur wenn seine Träger groß- artige Persönlichkeiten waren, Kraft entfalten konnte. Die massen- hafte Vergabung von Krongut hatte es arm gemacht, sodafs nach dem Interregnum den Königen nichts anders übrig blieb als nach Erwerbung einer Hausmacht zu streben, um überhaupt erst eine materielle Grundlage ihrer Macht zu schaffen. Nachdem einmal das Amt ein Lehen geworden war, tritt naturgemäfs an die Stelle des Amtsbezirks der Begriff des Territoriums, dessen Inhaber nach Erblichkeit streben, die sie dem Königtum bestreiten, und über das sie ihre Landeshoheit auszubilden suchen, ein Prozefs der durch Friedrich Ii. wesentlich gefördert wurde. So löst sich nicht nur die Centralgewalt, sondern auch das Herzogtum unter dem Ein- flüsse dieser Bewegung auf; und es bildet sich ein nicht recht- lich, aber thatsächlich geschlossener Stand der Fürsten, der sich als hoher Adel über den niederen emporhebt und die Erzbischöfe, Bischöfe, wenige Äbte, die Herzoge, Pfalzgrafen, Landgrafen und gewisse Grafen umfafst. Die deutsche Verfassung nach dem Inter- regnum ist nahezu eine Oligarchie der Fürsten. ß) Weit kräftiger als in den Territorien und dem Reiche erhielt sich der Staatsbegriff in den Städten, weil hier der Be- griff der allgemeinen Wehrpflicht und der öffentliche Charakter des Rechts lebendig blieb und der Gedanke der allgemeinen Steuerpflicht sich entwickelte. Die deutschen Städte sind sehr spät entstanden; im 10. Jh. ist Deutschland noch fast städtelos. Das Bedürfnis nach Schutz vor Feinden und vor allem Handel und Gewerbe sind die Antriebe zu ihrer Gründung, die Stätten der alten Römerstädte, die Königspfalzen und Bischofsitze der vorzugsweise gewählte Boden zur Anlage. Die Bevölkerung dre
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