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1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 309

1849 - Münster : Coppenrath
309 und mußten bei allen darin nicht vorgesehenen Fällen bei ihm anfragen. Den Provinzialen wurde auch die Befugniß einge- räumt, in allen streitigen Rechtsfällen, welche vor das Forum des Statthalters gehörten, von diesem an den Kaiser zu appel- liren. Daher war auch von nun an die Stimmung in den Provinzen im Allgemeinen eine sehr günstige;:). 5. Das Heerweesen-. Früher hob jeder Consul, wenn er in's Feld zog, erst ein Heer aus. Jetzt wurden stehende Heere eingeführt und größtcntheils an den Grenzen des Reichs, am Rhein, an der Donau, am Euphrat in festen Standlagern zum Schutze ausgestellt. Nach dem Lande, wo sie standen, wurden sie benannt, z. B. legiones Germanicae, Illyricae, Syriacae u. s. w. Aus solchen Standlagern (castra stativa) erhoben sich allmälig Festungen und Städte, wie Mainz (Moguntiacuin), Cöln (Colonia Agrippina), Augsburg (Augusta Vindelicorum), Pa stau (Castra Batavto, Negensburg (Regina castra) u. a. Das stehende Heer war seitdem vom Bürger scharf getrennt und durch Oberbefehl und Sold unbedingt an den Fürsten ge- knüpft. Die ganze besoldete Streitmacht zählte gegen 450,000 Mann, mit Einschluß der Mannschaft auf den Flotten, welche in dem Hafen von Misenum, Ravenna und Forum Julii (Fre- jus), aufgestellt waren und die Sicherheit der Meere überwach- ten. Der Soldat war zu zwölf bis sechzehn Dienstjahren ver- pflichtet und wurde bei seiner Entlassung nicht mehr durch Land- anweisung, sondern Geld belohnt/ 6. Das Finanzwesen erlitt durch diese Veränderungen eine wesentliche Reform. Neben der Staatskasse (aerarium), aus welcher der Senat die öffentlichen Ausgaben bestritt, und worein die Einkünfte der senatorischen Provinzen flössen, errich- tete er noch eine Krieg es lasse (aerarium militare), dessen Verwendung ausschließlich für das Heer bestimmt war, und eine Privatkasse des Kaisers (fiscus) als Inbegriff der dem Kaiser eigenthümlich zustehenden Einkünfte. Dem festgesetzten Tribute der Provinzen, den Einkünften aus den Staatslände- a) Neque illum rerum statum abnuebant, suspecto senatus populi- que imperio ob certamina potentium et avaritiam magistratuum, inva- lido legum auxilio, quae vi, ambitu, postremo avaritia turbabantur. Tac. annal, I. 2.

2. Geschichte des Mittelalters - S. 325

1872 - Münster : Coppenrath
( 325 Kreis sorgte nur fr sich und nahm wenig Rcksicht auf das Ganze. Die einzelnen Glieder eines Kreises waren in ewigen Streitigkeiten der Grenzen, Rangordnung und den sie betreffenden Beitrag zur Reichshlse. Daher konnte auch nichts Bedeutendes unternommen werden, obschon die Gefahr an den Grenzen, besonders von Seiten der Trken, so groß war. Kein christlicher Staat htte sich an Hoheit und Macht dem deutschen gleichstellen knnen, htten die einzelnen Kreise, wie billig, fest an Kaiser und Reich gehalten. Ein anderes groes Verdienst um Deutschland erwarb sich Maximilian durch die Einfhrung des Postwesens. Frher hatte man nur reitende Boten von einer Handelstadt zur anderen, auch Landkutschen, welche Reisende und Gepck aufnahmen. Soll-ten aber Briefe an Orte gelangen, die nicht an der Strae lagen, oder waren sie fr das Ausland bestimmt, so mute man eine Gelegenheit dahin abwarten oder einen eigenen Boten abschicken. Jenes war aber sehr umstndlich und unsicher, dieses sehr kost-spielig. Hchst erfreulich mute deshalb fr Alle, insbesondere aber fr den Kaufmannstand, eine Anstalt werden, durch welche man fortan Alles, was man wollte, mit Schnelligkeit und Sicherheit von einem Orte zum anderen befrdern konnte. In Frankreich be-stand diese hchst gemeinntzige Anstalt schon seit dem Jahre 1464, und war bald nachher von dem deutschen Grafen von Thrn und Taxis in Tirol nachgeahmt worden. Durch dessen Sohu Franz fhrte Maximilian im Jahre 1516 zuerst eine Post von Brssel nach Wien ein und ernannte jenen Grafen zum General-Postmeister. Die Wrde blieb in seiner Familie erblich. Mit der Zeit kam das Postwesen immer mehr in Aufnahme. Jeder Fürst fhrte es in seinem Lande ein. Die meisten kauften das Recht dazu von der Familie von Thurn und Taxis, die auf solche Weise auerordentlich reich wurde. Nachher ist diese Familie sogar in den Frstenstand erhoben worden. Besonders glcklich war Maximilian in der Vermehrung der Hausmacht Oesterreichs. Als einziger Erbe seines Va-ters hatte er die Stammlande in ungeteilter Gre berkommen,

3. Geschichte des Mittelalters - S. 177

1872 - Münster : Coppenrath
I 177 erdichtet und sprach sogleich den Bann der ihn ans. Der Kaiser aber, um zu zeigen, da er es mit dem versprochenen Kreuzzuge ernstlich meine, schiffte sich bald nach feiner Wiederherstellung nach Palstina ein. Jedoch vershnte er hierdurch nicht den Papst. Dieser erlie sogar an die Geistlichen und an die Ritterorden in Palstina die strengsten Befehle, den Kaiser nicht im Geringsten zu untersttzen, weil ein mit dem Fluche der Kirche Beladener des Kampfes fr die Sache Gottes un-wrdig sei. Allein Friedrich war in dem heiligen Lande glcklicher, als man htte erwarten sollen. Er schlo mit den Sa-racenen einen zehnjhrigen Waffenstillstand, in welchem ihm Jerusalem, Bethlehem und Nazareth ausgeliefert wurden, und fetzte uch in der Kirche des heiligen Grabes die Krone eines Kniges von Jerusalem aus.*) Schnell eilte er dann nach Italien zurck, vertrieb bort die Fewbe aus feinen Besitzungen und shnte sich auch mit dem Papste aus. Bald hierauf brach in Deutfchlanb eine Emprung unter feinem eigenen Sohne Heinrich aus, der in des Vaters Abwesenheit Deutschland verwaltet hatte. Fr seine Untreue mute er nach Italien in einen Kerker wanbern, wo er sieben Jahre nachher starb. Aus bieses traurige Ereigni folgte balb ein frhliches. Friedrich war Wittwer und warb um die fchne Jfabella, Schwester des Kniges von England. Ohne Z-gern kam der Heirathsvertrag zu Stande. Der Kaiser lie durch den Erzbischof von Kln und Herzog von Brabant mit zahlreichem Gefolge feine Braut abholen. Ueberall wurde sie in Deutschland festlich empfangen, besonders aber in Kln-Zehntausend Brger, alle zu Pferde und festlich geschmckt, polten sie feierlich ein. Auch fuhren ihr Schiffe auf trockenem Lande entgegen. Es waren Wagen, wie Schiffe gebauet, mit Flaggen und Wimpeln, die Pferde waren in Purpurdecken verhllt. In den Schiffen saen Snger und lieen zu dem ) Dadurch wurde fortan der Titel König von Jerusalem" Erbtheil des deutschen Kaisers als solchen. Weller' Wcltgesch. Il 25. Aufl. i o I

4. Geschichte der neueren Zeit - S. 140

1861 - Münster : Coppenrath
— - — 140 — Er vermählte sich mit einer sehr reichen Wittwe, deren früher Tod ihn zum Erben eines fürstlichen Vermögens machte. Seit dieser Zeit machte er den glänzendsten Aufwand, jedoch nicht aus Hang zur Schwelgerei, sondern um die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. Er lud die Offiziere fleißig zu sich an die Tafel, unterstützte sie mit Geld und belohnte die seinem Be- fehle untergebenen Soldaten reichlich. In allen Schlachten that er sich durch Klugheit, Muth und Tapferkeit hervor und erwarb sich die Liebe und das Zutrauen des gemeinen Man- nes sowohl als der Offiziere. So wurde er bei Hofe von einer sehr rühmlichen Seite bekannt. Ferdinand Ii. ernannte ihn sogleich nach seinem Regierungsantritte zum Obersten; als solcher focht er an der Spitze eines auf eigene Kosten gewor- benen Kürassierregiments in der Schlacht auf dem weißen Berge und trug wesentlich zum Siege bei. Zum Ersätze des Scha- dens an seinen Gütern, die beim Ausbruche der böhmischen Unruhen größtentheils zu Grunde gegangen waren, schenkte ihm der Kaiser die Herrschaft Friedland in Böhmen mit dem Titel eines Grafen; im Jahre 1623 wurde er sogar zum Für- sten von Friedland und endlich zum Herzoge ernannt. Mit ungeduldigem Ehrgeize hatte er bisher den Feldherrnstab in Tilly's Händen gesehen; er war deshalb hocherfreut, als des Kaisers Geldnoth ihm jetzt Gelegenheit gab, sich durch eine ehrenvolle Rolle auszuzeichnen. Das war der merkwürdige Mann, der dem Kaiser den überraschenden Vorschlag machte, ihm unentgeltlich ein Heer von fünfzigtausend Mann zu werben, falls er ihm den un- umschränkten Oberbefehl über dasselbe geben wolle. Ein An- trag dieser Art kam anfangs dem Kaiser abenteuerlich und bedenklich vor; allein eben so bald kam die Ueberlegung nach, welche große und mannigfache Vortheile er von einem ihm ergebenen und für seine persönlichen Absichten streitenden Heere würde ziehen können, da er bisher ganz abhängig von dem Heere der ligistischen Fürsten und zumal ihres Anführers, des

5. Geschichte des Mittelalters - S. 90

1861 - Freiburg : Herder
90 Geschichte des Mittelalters. Freiheiten königlicher Vasallen fallen auch den Vasallen der geistlichen und weltlichen Herren zu; außerordentliche Steuern können nur mit Einwilligung des Parlaments (Reichstags) erhoben werden. Zehntes Kapitel. Die Kreuzzüge und die mittelalterliche Kultur. 8 269. Die Kreuzzüge sind die größte That des Mittel- alters und daher waren auch ihre Folgen von der tiefsten Bedeutung. Alle christlichen Nationen erhoben sich auf den Aufruf des Papstes, des gemeinschaftlichen geistlichen Oberhaupts, zum Kampfe gegen den Islam, der das Christenthum im Morgenlande vernichtet oder unterdrückt hatte und im Abendlande bedrohte. Zwar errang die Christenheit keinen vollständigen Sieg über den Islam, aber bei dem hohen Streben, das alle christlichen Nationen ergriffen hatte, entfesselten sich alle Kräfte und suchten das Feld ihrer Thätigkeit im Dienste jenes hohen Stre- bens, der Verherrlichung des christlichen Namens. Daher hoben sich sowohl die christlichen Völker als die Stände, in welche sie sich getheilt hatten, die Völker traten in den lebendigsten Wechselverkehr, es bildete sich eine europäisch-christliche Kunst und Wissenschaft heran, wie auf der anderen Seite das Ritterthum und innerhalb der Stadt- mauern der reiche, wehrhafte Bürgerstand. Her Ädcl und Las Uittcrwcjcn. § 270. Nach Karl dem Großen schwand die Zahl der freien Grundbesitzer mehr und mehr und zugleich wurde die schwere Reiterei der Hauptbestandtheil der Heere, daher konnten die ärmeren Freien nicht mehr in das Feld ziehen. In Folge dessen bildete sich ein eigener Stand aus denjenigen Freien, welche so viel Eigenthum besaßen oder so viel Gut zu Lehen trugen, daß sie den Heeresdienst zu Rosse thun konnten; sie heißen daher in den Urkunden „milites" (Soldaten) und nannten sich selbst von ihrem Kriegsdienst zu Rosse „Ritter". Der Sohn eines Ritters erhielt durch seine Geburt das Lehenrecht, während Bauern und Bürger dasselbe thatsächlich verloren, weil sie nicht regelmäßig und nicht zu Rosse Kriegsdienste leisteten. Nach der Weise des Mittelalters bildeten die Ritter eine Genossen- schaft, in welcher die Berechtigten feierlich ausgenommen wurden. Als Muster galt die französische Ritterschaft, deren Regeln und Gebräuche auch von den Rittern anderer Nationen angenommen wurden, so daß eine europäische ritterliche Kameradschaft entstand, die ihre Rechte jedem einzelnen wahrte. § 271. Wer als Ritter ausgenommen werden wollte, mußte zuerst seine Ritterbürtigkeit Nachweisen (der Kaiser konnte sie jedem verleihen), sowie daß er ritterliche Waffenübung und Sitte erlernt habe. Dann bereitete er sich vor durch Gebet, Fasten, Beichte und Kommunion, ge- lobte täglich die Messe zu hören, für den christlichen Glauben zu streiten,

6. Geschichte des Mittelalters - S. 122

1861 - Freiburg : Herder
122 Geschichte des Mittelalters. Landtage. Die Stände versammelten sich auf Landtagen, welche der „aus- schreibende" Fürst einberief; bestimmten die Mannschaft und Geldkon- tingente, wählten den Kreishauptmann rc. Die Kreise chießen : 1) der österreichische; 2) der bayerische; 3) der schwäbische; 4) der fränkische; 5) der kurrheinische; 6) der oberrheinische; 7) der niederrheinisch-west- fälische; 8) der obersächsische; 9) der niedersächsische; 10) der burgun- dische. Außer den sieben Kurfürsten zählte das Reich drei Erzbischöfe, 30 deutsche und acht wälsche Bischöfe; 26 Herzoge, Land- und Mark- grafen; 28 gefürstete Aebte und Pröpste; 80 Reichsstädte, darunter sieben wälsche, also mehr als dritthalbhundert Landesherrschaften, ohne die einzelnen Mitglieder der Reichsritterschaft zu rechnen. Der Krieg gegen die Schweizer (1499). § 366. Der Kaiser verlangte von den Schweizern den Eintritt in den schwäbischen Bund, was sie verweigerten, und da er überdies mit den drei rhätischen Bünden (Graubünden) wegen seiner Besitzungen innerhalb deren Gränzen im Streite lag, so entstand ein kurzdauernder aber blutiger Krieg. Die Schweizer schlugen die Ritter, Stadtbürger und Landsknechte (Söldner, Landsknechte genannt, weil sie der Mehr- zahl nach dem jungen Landvolke angehörten) auf dem Hardt unweit Bregenz, bei Hall au unweit Schaffhausen, bei Ermatingen im Thurgau, bei Frastenz im Vorarlberg, am Bruderholz bei Basel, auf der Malserheide an den Etschquellen, zuletzt bei Dorn eck zwischen Basel und Solothurn. Im Herbste schloß der Kaiser Frieden mit den Schweizern, in welchem dem Scheine nach der Zustand vor dem Kriege wieder hergestellt wurde, in der That aber war die Schweiz seitdem dem Reiche entfremdet und auf französischer Seite. Damals wurden Schaffhausen und Basel in den ewigen Bund ausgenom- men, bald darauf auch Appenzell, seitdem bis 1798 kein anderer Stand mehr. Blüte und Verfall der italienischen Staaten. § 367. Die Italiener hatten sich sehr angestrengt, die kaiserliche Macht in Italien zu brechen. Nachdem es ihnen gelungen war, sahen sie erst, daß der Kaiser allein Italien zusammengehalten und es vor dem Schicksale bewahrt hatte, als Schauplatz fremder Kriege zu dienen und dem jedesmaligen Sieger ganz oder stückweise als Beute anheim- zufallen. Zwar bewahrte Italien noch immer bedeutende einheimische Kräfte, denn es hatte eine sehr starke und gebildete Bevölkerung und war durch Gewerbe und Handel das reichste Land Europas, aber die Ent- deckungen Gamas und Kolombos änderten die Handelsverhältniffe und das Anwachsen der französischen und spanischen Macht drückte auf Ita- lien noch mehr als auf Deutschland. Venedig. § 368. Zu Ende des 15. Jahrhunderts war „der Venediger Macht" in Deutschland sprichwörtlich; die Republik hatte 33oo Schiffe auf dem Meere mit einer Bemannung von ungefähr 36,000 Seeleuten, während sie 16,000 Arbeiter auf den Werften und in den Zeughäusern beschäftigte. Der Anfang dieser Republik war zu

7. Geschichte des Mittelalters - S. 108

1861 - Freiburg : Herder
108 Geschichte des Mittelalters. sahen sich die erbitterten Feinde einander gegenüber; die Ritter stiegen von ihren Rossen und bildeten einen eisernen Schlachthaufen, an welchen sich die Bürger der habsburgischen Städte im Oberlande anschloßen. Die Eidgenossen, fast lauter Bauern oder Hirten aus den Waldstätten, waren ungefähr wie die alten Germanen bewaffnet, nur daß sie statt der framea die furchtbare Hellebarde oder die mit eisernen Spitzen ver- sehene Keule (Morgenstern, Schweizerprügel) führten; sie waren ein leichtbewegliches Fußvolk, während die Phalanx des Adels nur auf ebenem Boden Vordringen und ihren wuchtigen Stoß ausführen konnte. Die Eidgenossen bildeten rasch die altgermanische keilförmige Schlacht- ordnung, stürzten sich auf die Mitte der feindlichen Linie, durchbracheu sie trotz des tapfersten Widerstandes, und da die eisernen Fußgänger zu unbeweglich waren, als daß sie auf beiden Flügeln gegen den Feind in der Mitte hätten einschwenken können, so fielen die meisten, auch Herzog Leopold, unter den Streichen der erbitterten Bauern. Das Schlacht gleiche Schicksal hatte zwei Jahre später ein anderes Heer bei Näfels 5 Aprt! im Glarnerlande; daher schloß Oesterreich und der Adel Waffenstill- 1388. stand und verlängerte ihn von Zeit zu Zeit, die Eidgenossen aber be- sangen ihre Thaten in stolzen Kriegsliedern und galten seitdem als ein unüberwindliches Fußvolk. Krieg der fränkischen und schwäbischen Städte (1387—1389). § 324. Dagegen siegten die Fürsten und der mit ihnen verbundene Adel über die Städte in Bayern, Schwaben, Franken und Schlacht gm Oberrhein. Bei Döffingen, zwischen Stuttgart und Weil, gen 2?Hu0* unterlagen die schwäbischen Städte nach hartem Kampfe dem Grafen 1388. Eberhard von Württemberg, das gleiche Schicksal traf die rheinischen durch den Pfalzgrafen Ruprecht, die Frankfurter 1389. durch den Adel der Wetterau. Darauf schritt Wenzel ein, hob die Städtebündnisse durch kaiserliches Mandat auf und brachte einen all- gemeinen Landfrieden zu Stande; die Kraft der Städte blieb aber seit dieser Zeit gebrochen. Ruprecht (1400-1410). Sigismund (1410-1437). § 325. Derselbe wurde auf einem Fürstentage zu Oberlahn- stein gewählt, vermochte aber weder in Italien noch in Deutschland ein königliches Ansehen zu gewinnen. Nach seinem Tode wählte ein Theil der Fürsten Wenzels Bruder Sigismund, ein anderer dessen Vetter Jodok von Mähren; letzterer starb jedoch bald und Sigis- mund wurde allgemein anerkannt. Sigismund war bereits seit 1378 König von Ungarn, wo das Geschlecht der Arpaden 1301 mit Andreas Iii. erloschen war. Nach längerer Anarchie behauptete Karl Robert aus dem neapvlitani- 1310. schen Hause der Anjou den Thron; sein Nachfolger Ladislaus der Große (1342—1382) regierte kräftig und weise, unterwarf Serbien, Bosnien, Moldau und Walachei seiner Oberherrschaft und entriß den Venetianern Dalmatien; 1370 wurde er auch König von Po- len und dadurch der mächtigste Monarch im östlichen Europa. Seine ältere Tochter Hedwig erbte Polen und heirathete den Großfürsten Witold von Lithaueu, die jüngere die Erbin Ungarns, Maria,

8. Geschichte des Mittelalters - S. 72

1861 - Freiburg : Herder
72 Geschichte des Mittelalters. Die Staats- vcrhältniffe zurzeitbar- barossas. 7000 Mann brachten beide Könige im Frühjahr 1078 nach Palästina, mit welchen ste Damaskus und Askalon vergeblich angriffen und dann rühmlos nach Hause zurückkehrten. K 213. Konrad Hi. fand in Deutschland die Feinde seines Hauses in voller Thätigkeit; der alte Welf war ihm aus dem Morgenlande vorausgeeilt und schloß unterwegs mit König Roger in Neapel ein Bündniß gegen Konrad, suchte in Deutschland Konrads Verwandte zu verführen und begann dann offenen Krieg, in welchem er jedoch dem Sohne Konrads, Heinrich, unterlag. Er erhielt Verzeihung, doch starb der hoffnungsvolle Heinrich bald darauf und Konrad Iii. folgte ihm 1152. Friedrich I., der Rothbart (1152—1190). § 214. Sein Neffe Friedrich wurde einstimmig gewählt, ein so gewaltiger Herrschergeist, daß er gewiß Karls des Großen Reich wieder hergestellt hätte, wenn durch das Lehensystem nicht die Macht des Königs gebrochen gewesen wäre. Denn seine Hauömacht, die fränkischen und schwäbischen Lehenträger, konnte er nicht anhaltend zu auswärtigen Kriegen gebrauchen, weil sie durch mehrjährige Kriegs- dienste verarmt wären, und das Reichsheer durfte der König nur mit Bewilligung des Reichstags aufbieten. Dann, bei einem Reichö- kriege, trug ein Fürst das königliche Panner (in demselben ist seit Friedrich I. der einfache schwarze Adler), um das sich die unmittel- baren Vasallen des Königs schaarten, und unter den Pannern der- jenigen Fürsten, welche Inhaber von Fahnenlehen mit herzoglicher Ge- walt waren, folgten die Panuer der Grafen und Freiherren, sowie der freien Stadt- und Landgemeinden. (Auf dieser Ordnung des Reichs- heeres beruhte auch die Eintheilung aller Freien des Reichs in sieben Heerschilde: Kaiser, geistliche Fürsten, weltliche Fürsten, Grafen und Freiherren, Pannerherren d. h. nicht hochadelige Freie, die aber noch Freie zu Vasallen haben, die gemeine Ritterschaft, die Freien nicht ritterlicher Geburt.) Die Heerfahrt nach Rom (Römerzug) mußte Jahr und Tag vorher angesagt werden und mit der Krönung endigte die Dienstpflicht des Reichsheers. Jeder andere Reichsdienst dauerte nur sechs Wochen auf Kosten der Aufgebotenen, und wollte der König die Fürsten mit ihren Mannschaften länger im Dienste behalten, so mußte er ihren guten Willen mit Gnaden und Lehen theuer erkaufen. Friedrichen mangelte also das nothwendigste Werkzeug jedes Eroberers, nämlich ein schlagfertiges, unbedingt gehorsames Heer. Karls des Großen Heerbann war nicht mehr herzustellen, denn das Lehcnsyfiem hatte ihn zerstört, und aus unfreien Bauern ein Soldheer anzuwerben, wäre das Zeichen zu einer Revolution gegen Adel und Lehensystem gewesen, Friedrich selbst aber war zu sehr Adeliger, als daß er nur einen solchen Gedanken hätte fassen mögen. Das Einkommen Friedrichs I. als des Reichs Oberhaupt (also ohne seine großen Familiengüter) bestand: 1) in den Zöllen; 2) in dem Münzregale; 3) in der Steuer, welche die eigentlichen Reichö- güter, so viele deren noch übrig waren, ferner die nicht zum Heerdienst verpflichteten Stifte und die unmittelbar unter des Kaisers Schutz stehenden freien Stadt- und Landgemeinden entrichteten; 4) aus dem

9. Geschichte des Mittelalters - S. 128

1861 - Freiburg : Herder
128 Geschichte des Mittelalters. langst nicht mehr der Kaiser über wichtige Reichsangelegenheiten, sondern Reichstag, der Reichstag, und das Reichökammergericht entzog dem Kaiser auch sein oberstes Richteramt. Max I. pflegte zu sagen: er sei der König der Könige, dem nur gehorche, wer wolle; in der That kam alles auf die deutschen Fürsten, die ihre größer« und kleinern Territorien mit voller Landeshoheit regierten, und deren guten Willen an. Aus dieser Ursache hatte auch Deutschland seine frühere Machtstellung in Europa verloren; noch besaß es einen Ueber- fluß an kriegsgeübter und kriegslustiger Mannschaft, aber es fehlte der Mittelpunkt, der sie vereinigte und zu großen Zwecken benutzte, daher beschäftigte sie sich mit einheimischen Kriegen oder diente im Ausland für Sold und Beute. Den großen Einheitsstaaten: Frankreich, Spa- nien und der Türkei gegenüber war demnach Deutschland in großem Nachtheile und verlor seitdem schöne Gränzländer. Ursalen der § 389. Um diese Zeit machte sich aber auch in den meisten deut- der^Füchen-^bn Staaten eine Beschränkung der fürstlichen Gewalt gel- gewalt. tend. Die Landesherren konnten nämlich nicht mehr in der alten Weise regieren, denn der Staatshaushalt war kostspieliger geworden, Das Kriegs-namentlich durch das neue Kriegswesen. Vor Zeiten bot der Fürst ^nerheere^ ^ine Vasallen und die Bürger seiner Städte auf, die ihm 40 Tage in das Feld ziehen mußten; aber diese Frist reichte nicht mehr aus und zudem eigneten sich Edelleute und Bürger bei der veränderten Bewaff- nung und Taktik nicht mehr recht zum Kriege, daher mußte der Fürst Soldaten werben und bezahlen. Dazu brauchte es mehr Geld als das bisherige Einkommen abwarf. Anleihen ruinierten bei dem hohen Zinsfüße in kurzer Zeit, neue Zölle auf Ein- und Ausfuhr lähmten den Verkehr» Verschlechterung der Münze wirkte schnell verderblich, eine außerordentliche willkürliche Besteurung ließen sich aber weder der Adel, noch die Geistlichkeit, noch die Städte gefallen, Detände-hghxx hatten die Fürsten keine andere Wahl als die Stände zu ver- wt fn' sammeln, wenn sie eine außerordentliche Steuer erheben wollten. Die Stände hüteten sich aber wohl eine Steuer anders als auf eine be- stimmte Zeit zu bewilligen, daher wurde die Wiedereinberufung der Stände nothwendig, weil die Forterhebung der Steuern nicht aufgegeben werden konnte, und sie knüpften die Bewilligung an man- cherlei Bedingungen, wodurch die ständischen Rechte erweitert wurden. Äas Geschütz und die Soldheere. § 390. Der kriegerischen Bedeutung des Adels gab die Feuer- waffe den Todesstoß, denn dem schweren Geschütze widerstanden die Burgen nicht und der Handfeuerwaffe gegenüber verlor die schwere Reiterei ihre Bedeutung als die entscheidende Waffengattung. Das Schieß- Das Schießpulver war den Chinesen frühe bekannt und ging Pulver, öon ihnen zu den Arabern über, die es schon im zwölften Jahrhundert in Spanien zu Kriegszwecken verwandten; in Deutschland wurde es zuerst zum Sprengen in Bergwerken angewandt, jedenfalls viel früher als die Sage es durch den Franziskaner Berchtold Schwarz zu Freiburg erfinden läßt (1330). Schon im Kriege der schwäbischen Städte stellte Augsburg 30 Büchsenschützen und in der Schlacht bei Krecy scheint ein grobes Geschütz (damals auch Büchsen genannt) von

10. Geschichte der neueren Zeit - S. 10

1861 - Freiburg : Herder
10 Geschichte der neueren Zeit. in der Engelsburg belagert und durch Hunger gezwungen, einen harten Vertrag abzuschließen, fand jedoch bald Gelegenheit zu entfliehen. § 25. Unterdessen eroberten die Franzosen Genua und den größten Theil der Lombardei wieder und drangen 1528 durch ihre italieni- schen Verbündeten verstärkt mit einem übergroßen Heere durch die Marken nach Unteritalien vor, wo nur Gaöta, Neapel und Man- fredonia Widerstand leisteten. Doch bei der Belagerung Neapels ging der größte Theil des Heeres durch Krankheiten zu Grunde, Genua eroberte der Seeheld Andreas Doria, welchen der französische Ueber- muth auf die Seite des Kaisers getrieben hatte, in der Lombardei siegte Ley va bei Landria no, daher kam bei der Erschöpfung aller Friede von Parteien ein Friede zu Stande (zwischen Karl V. und Franzi, zu Kambray Kambrai 1529). Der Kaiser überließ das Herzogthum Mailand 1529. dem letzten Sforza , gab Genua seine Freiheit wieder und setzte den Alexander von Medici als Herzog von Florenz ein. In Bo- logna krönte Klemens Vii. Karl V. am 22. Februar 1530 mit der eisernen Krone zum König von Italien und den folgenden Tag mit der kaiserlichen. Karl ist der letzte Kaiser, den der Papst krönte, auch der letzte, der neben den Otto, Heinrich, Konrad und Friedrich des alten Reichs einen Platz behauptet. Fortschritte der Ucsormation in Deutschland. 8 26. Während der langen Abwesenheit des Kaisers in Spanien und Italien gewann die Wittenberger Reformation immer größere Ausbreitung. Im Jahr 1525 starb der Kurfürst Friedrich von Sachsen und sein Nachfolger Johann Friedrich bekannte sich feierlich zu Luthers Lehre, die von ihm und seinen Anhängern „das Evangelium" genannt wurde, weil sie nichts enthalte, was nicht in dem Evangelium begründet sei. Mit dem sächsischen Kurfürsten war der Landgraf Philipp von Hessen die Stütze der Reformation; zu derselben bekannten sich nach und nach die Herzoge von Pommern, Mecklenburg, Braunschweig-Lüneburg, Schleswig-Hol- stein, die Fürsten von Anhalt sowie die bedeutendsten Reichsstädte, denn in den Städten war überhaupt die Opposition gegen den Klerus immer am stärksten gewesen. Der Hochmeister des Deutschordens in Preußen, Albrecht von Brandenburg, trat ebenfalls über und erklärte sich zum Herzog und erblichen Landesherrn von Preußen unter polnischer 1525. Oberlehensherrlichkeit. Aehnliches geschah, wiewohl nicht gleichzeitig, von den Ketteler und Plettenberg in Kurland, Esthland und Liv- land, welche Länder seitdem zum Zankapfel zwischen Schweden, Po- len und Rußland wurden. Luther selbst gab seinem Werke eine be- stimmte Form durch die Einrichtung eines geistlichen Standes, des Kul- tus, des Religionsunterrichts (Katechismus), wobei ihn die Landesherren und Stadtmagistrate unterstützten ; denn den weltlichen Obrigkeiten stand nach Luthers Ausspruche die ordnende Gewalt in der neuen Kirche zu. § 27. Davon war übrigens keine Rede, daß den deutschen Bür- gern und Bauern es freigestellt blieb, ob sie bei dem katholischen Glauben ausharren oder sich zu dem neuen bekennen wollten. Wo die Regierung, Cujususret st? Fürst oder Stadtmagistrat hieß, sich dem „Evangelium" zuwandte, ^"eügu). da wurde der katholische Kult nicht mehr geduldet, und ebenso wenig
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