Hilfe und Dokumentation zu WdK-Explorer

Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Geschichte des Mittelalters - S. 153

1887 - Leipzig : Teubner
Friedrich I. t 1190. 153 forderte die Fürsten zu einem neuen Kreuzzug auf. Da nahmen das Kreuz der König von England, Richard Löwenherz (1189—1199), und der König von Frankreich, Philipp Ii. August (1180—1223), und der alte Kaiser Friedrich verkündete, daß er sich an die Spitze der Christenheit stellen und ausziehen wolle, das heilige Grab wieder zu erobern. Er wollte durch dies heilige Werk sein ruhmreiches Leben würdig beschließen. Mit einem trefflich ausgerüsteten Heere von 100 000 Mann brach Friedrich im Mai 1189 auf und zog auf dem bekannten Wege über Konstantinopel und durch Kleinasien bis nach Cilicien, wo er sich in der Nähe von Seleucia an dem Ufer des Kalykadnus oder Saleph lagerte. Hier war es, wo der alte Kaiser, eingeladen von den klaren Fluten, nach fröhlichem Mahle zum Bad in den Fluß stieg und sich am Schwimmen ergötzte. Aber der Strom war reißend und voller Strudel. Während Friedrich mit einem Strudel rang, wurde er vom Schlage getroffen und versank. Zwei sächsische Grafen und der Bischof von Bafel stürzten sich ihm nach; aber auch sie wurden von dem Strudel verschlungen. Da warf sich ein andrer Ritter zu Pferd in den Fluß; er fand den Kaiser vom Strome fortgetrieben mit dem Haupte an einem vorstehenden Baume hangen und brachte ihn aus Land. Man wandte alle Mittel an, um den Besinnungslosen wieder ins Leben zurückzurufen; noch einmal schlug er die Augen auf, sprach noch einige Worte zu seinen verzweifelnden Freunden und verschied (10. Juni 1190). Eine grenzenlose Trauer und Verzweiflung herrschte durch das Lager hin; seru von der Heimat, ohne Führer, rings von Feinden umgeben, sahen sie alle ihr Verderben vor Augen. Vier Tage lang klagte man um den Helden und Führer; dann trat der Sohn des Kaisers, Friedrich von Schwaben, der an Stelle seines 1167 zu Rom an der Seuche verstorbenen Vetters (S. 147) das Herzogtum erhalten hatte, unter die Menge und sprach: „Mein Vater ist zwar gestorben; aber faßt euch und seid Männer und nicht schwach,

2. Geschichte des Mittelalters - S. 169

1887 - Leipzig : Teubner
Interregnum 1250—1273. 169 glücklich behauptet hatte. Konrad aber starb plötzlich im I. 1254, im 26. Jahre seines Lebens. Jetzt war Wilhelm von Holland in Deutschland alleiniger "König; aber er konnte doch zu feiner Geltung gelangen. Er genoß so wenig -Achtung, daß ein Bürger in Utrecht in der Kirche einen Stein nach ihm warf, daß ein Ritter bei Landau seine Gemahlin gefangen nahm und erst nach mehreren Wochen gegen ihren Schmuck frei gab. Der Erzbischof von Köln ließ ihm zu Neuß das Haus, in dem er wohnte, über dem Kopfe anzünden. Im I. 1256 wurde er in einem Kriege gegen die Friesen erschlagen. , / Die deutsche Kaiserkrone hatte so sehr an Ansehen ' verloren, daß kein deutscher Fürst mehr Verlangen darnach trug. Die Wahlfürsten verhandelten sie daher an Auswärtige, bei denen die deutsche Krone noch einen guten Klang hatte. Die eine Partei, an deren Spitze der Erzbischof von Köln stand, verkaufte sie für eine große Geldsumme an* den englischen Grafen Richard von Corn-wallis; die andere Partei, an ihrer Spitze der Erzbischof von Trier, der nun auch ein gutes Geschäft machen wollte, vergab die Krone an den König Alfons von Eaftilien/t, den Enkel Philipps von Schwaben. Der letztere kam nie) ' nach Deutschland. Richard ward in Aachen gekrönt und kam im ganzen viermal in sein Kaiserreich. Er war ein sehr reicher Fürst und brachte immer große Summen Geldes mit. Dann kamen die deutschen Fürsten und huldigten ihm und nahmen das Geld. Sowie aber das Geld verausgabt war, kümmerten sie sich nicht mehr um ihren König und ließen ihn nach Hause ziehen. Deutschland hatte damals, so zu sagen, keinen König, und darum nennt man die Zeit von 1250 oder 1256 —1273 das Interregnum ober Zwischenreich. Das war die traurigste Zeit, die je über Dentschlanb gekommen. Alle Bande der Ordnung waren gelöst, jeder verschaffte sich Recht auf eigene Faust, so gut er konnte; das Faustrecht herrschte ohne Schranken. Raub und Mord und jede Gewaltthat waren an der Tages-orbnung.

3. Das preußische und deutsche Heer ; Teil 1 = H. 88 d. Gesamtw. - S. 3

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Landfolge, Lehnsaufgebot und Werbung unter dem Großen Kurfürsten 3 liegenden Landes-Fürstlichen Amts und Gebühr, nicht unterlassen, Unserer sämbtlichen getreuen Landschafft von Praelaten, Herren, Ritterschafft und Städten solche Gefahr fürstellen zu lassen, auch mit selbiger in gehörige er-wegung zu ziehen, wie diesem allem zu begegnen, da denn unter andern nechst dem klufgeboth der Lehen-Pferde auch auf einen gewissen Ausschuß bei denen Städten, und auch aufm Lande geschlossen worden, also, daß in allen Unseren diß- und jenseit der Oder und Elbe belegenen Städten, dergestalt der 20te Mann für itzo erst, beschrieben werden soll, daß von jedem 20. feßhafften Bürger, ein wohl bewehrter, tüchtiger, und zum Kriege geschickter Mann auch wo möglich geworbener Soldat geftellet und gelieffert werden soll. . . . (Kurfürst mahnt zur (Eile.) Diesemnach ergehet Hiernit an alle und jede Bürgermeistern und Rathmannen in allen Unseren Städten und Flecken, auch denen, so das Regiment in Städten und Gerthern zustehet, Unser gnädigster, auch ernster Wille, Befehl und Meinung, also fort nach Empfahung dieses mit obgesetzter Beschreib- und Musterung, auch Bewehr- und Stellung der Mannschafft dergestalt zu verfahren, daß darunter keiner übersehen, sondern alle diejenige, die dazu dem herkommen nach, sonsten gehalten sind, dazu mitgezogen, und von jedem Grth, obgesetzter Massen, der 20tc Mann dergestalt parat gehalten werde, damit innerhalb 14. Tagen zum längsten, wir Unß derselben gebrauchen können; derowegen wir denn in solcher Zeit eine richtige Designation, wie viel aus jedem (Drthe zu erlangen, auch wie dieselbige in gewisse Compagnien, und unter was Officirer [von welchem allem wir die Disposition für diesmahl Unseren Städten lassen] vertheilet, erwarten wollen. 2. Lehnsaufgebot. Edikt vom 22. September 1663? ((Es handelt sich um ein Aufgebot, das wegen der drohenden Türkengefahr nötig wurde.) Bis ergehet hiermit unser anderweiter gnädigst und zugleich ernstlicher Befehl, daß alle und jede Unsere Vasallen und Lehenleute, oder welche sonst einige Lehen wiederkäufflich, Pfand- oder Mietsweise, als auff welcherlei) Art und weife es sey, besitzen, und Uns nach Inhalt der Lehnbrieffe, Roßdienste davon zu leisten schuldig sind, mit wirklicher Sistirung der Lehen-uni) reisigen Pferde, sonst tüchtigen Knechten, Gehöriger Surüftung, untadel-hafftem Gewehr, sowol auch der Rüstwagen und dazu gehörigen schuldigen Pferden, sich gefaßt halten sollen, damit sie auf ferneres erfordern unverzüglich erscheinen können. Daferne aber jemand anstatt eines vollkommenen Dienstpferdes, fampt der dazu behörigen Tttontirung viertzig Thaler an Gelde geben wollen, sol (Er solches Geld ä die insinuationis artzurechnen, binnen 14 Tagen bei) der Cassa des Treues, worunter er seßhaft, einbringen, womit er alsdann des schuldigen Roßdienstes für dieses mahl erlassen, und dasselbe von Ihm nicht gefordert werden soll. 1 Mylius, C. C. M. Iii, Abt. 2, Hr. 36.

4. Das preußische und deutsche Heer ; Teil 1 = H. 88 d. Gesamtw. - S. 1

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Georg-Eckert-lnstitut für inte'-at» 'als Schulbuciifofschu g Brau;;sc «W6i9 Schul t u ch b ibli o thek thek Einleitung. In der Mark, als einem Grenzlande, war ursprünglich jeder wehrfähige Mann zur Verteidigung dieses Gebietes verpflichtet. Ais aber zur Zeit der Assanier die tehnsverfaffung auch in die Mark einzog, wandelte sich auch diese Verpflichtung in die sehnsfolge der Vasallen (des Adels) und in die Landfolge der Städte um. Die Vasallen stellten die Reiterei, die Städte das Fußvolk. Doch schon in der Zeit der Wittelsbacher und der Luxemburger trat ein verfall dieser Tdehrverfaffung ein. Gleichzeitig übte auch das sich überall entwickelnde Söldnerwesen seinen Einfluß auf die Wehrverhältnisse in der Mark aus. Die ersten hohen-zollern verwandten bereits vielfach Söldner auf ihren Kriegszügen, wenn sie auch das einheimische Aufgebot stets heranzogen. Soldtruppen, in Fähnlein oder Kompagnien geordnet, wurden namentlich für das Fußvolk und meist nur für Kriegszwecke geworben, ©bersten oder Hauptleute, mit denen der Landesfürst einen besonderen Vertrag (Kapitulation) abschloß, warben und unterhielten die Söldner gegen einen mit dem Fürsten abgemachten Betrag. Dafür hatten sie fast unumschränkte Gewalt über ihr Regiment oder ihre Kompagnie; sie ernannten die Offiziere. Der Fürst zog, da die eigenen Mittel zur (Erhaltung dieser Söldner nicht reichten, die Stände des Landes zur Deckung der Kosten heran, während der Adel noch vielfach, wenn auch nicht immer mehr persönlich, so doch durch (Bestellung von Mannschaften und Rossen, die Lehnsfolge leistete, wurden die Städte zur Hergabe von Geldmitteln veranlaßt. (Ein stehendes Heer gab es noch nicht; ganz geringe Anfänge eines solchen bildeten die schwachen Festungsbesatzungen [Me Büchsenmeister, die Zeugmeister; einige Söldner, die „(Buarden"] und die wenigen zum Schutze des kurfürstlichen Hoflagers dienenden Reisigen [das „Hofgesinde", die „Reisige Leibguardi", die „Grabanten"]. Diese Anfänge fallen etwa in die Mitte des 16. Jahrhunderts.- Seitdem Brandenburg durch die (Erwerbungen im (Dften [Preußen] und im westen [Lleve-Mark] in die europäischen Händel hineingezogen war, mußten öfter stärkere Truppenaufgebote zusammengebracht werden. Die Stände verlangten zwar, der Fürst solle mit den Festungsgarden, der Lehnsfolge und dem Aufgebot der Städte auskommen; aber diese reichten bei weitem nicht aus. (Ein langwieriger, oft hartnäckiger Kampf um das Landesdefensionswerk entwickelte sich zwischen Fürst und Ständen. Brandenburg hat unter seinen Folgen in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges bekanntlich schwer gelitten.1 1 Nach Don der (Dften=Sacfen und von Rhein, ,,Preußens Heer von seinen Anfängen bis zur Gegenwart", 1. Band. Berlin 1911, Mittler & 5ohn. Quellensammluiig Ii, 88: (Eoers, Das Heer I 1

5. Die Ostseeprovinzen - S. 23

1916 - Leipzig [u.a.] : Teubner
Unterwerfung unter Nußland 23 E. Die russische Herrschaft. I. Die Kapitulationen.1 a) Zarische © euer al--Konfirmation der Privilegien der Livländ. Ritterschaft v. 30. Sept. 1710. wier Peter von (Bottes Gnaden Tzaar und Imperator von aller Reißland etc. etc. Thun hiemit kund, daß nachdehm die Ivollgebohrne Ritter- und Landschafft des Fürstenthurnbs Lifland mit der gantzen province durch Gott-liche gnädige Virection über unsere Gerechte und Siegreiche Waffen Unß nach vorhero accordirter Kapitulation sich ergeben und unterthänig worden, auch Unß und unseren rechtmäßigen Kaiserlichen Succefforen eine Solenne Huldigung abgestattet und den Tyd der Treue geleistet, darauf bey Unß durch Unsern besonders lieben Getreuen, unsern Geheimbten Rath, Freiherrn von Löwenwolde in Untertänigkeit angefachet, daß wier alle ihre alte und bißherzu wollerworbene und conservirte Privilegien, Ritterrechte, Statuten, Freyheiten, Gerechtigkeiten, rechtmäßige possessiones und so wohl innehabende alß ihnen mit Unrecht entzogene (Eigenthümer, Ihnen und ihren Nachkommen gnädigst confirmiren und einräumen lassen wollen, Also haben Xpir... unserer getreuen Ritter und Landschafft. .. alle ihre ... privilegia ... und Freyheiten, so weit sich dieselben auff jetzige herrschafft und Zeiten appliciren lassen,... vor unß und unsere rechtmäßige Successoren hiemit bestätigen ... wollen. Doch Unß und unserer Reiche hoheit und Recht in allen vorbehaltlich und sondern Nachtheil und praejudice. . . . b) Tonferenz am 1 3. Febr. 1711 mit Sr. Excellenz dem Grafen Löwenwolde, Plenipotentiarius Sr. Tzaar. Titatjeftät. poftulata der Landräthe und Resolutionen und Antworten Sr. Excell. mit den beiden Regierungsräthen.... (Db nicht auch Se. Tz. M. ersucht werden sollte, durch eine Allerhöchste Erklärung zu erkennen zu geben, zu was (Ende in der General-Tonfirmation diese Worte eingerückt worden: „Insoweit sich selbige auf jetzige Zeiten und herrschafft appliciren lassen," item: „doch Uns und Unsere Reichshoheit und Recht in allem vorbehältlich und ohne praejudice," sintemalen die Nachwelt eine den confirmirten Privileges zuwiderlaufende Deutung daraus ziehen ... könnte. 1 ©.mütler a. a. (V. S. 81 f. und C. Schirren, Die Capitulationen S. 51 f. Nachdem der russische Feldherr Scheremetjero mit den livländischen Ständen verhandelt hatte, bestätigte Peter der Große dessen Versprechungen, mit Riga, Reval, Dorpat und Estland wurden ähnliche Kapitulationen abgeschlossen, Daß diese Kapitulationen, in denen das Privilegium Sig. Aug. anerkannt wurde, von allen russischen Herrschern bis auf Alexander Iii. bestätigt worden sind, daß aber unter diesem Herrscher die schärfste Russifizierung begann, ist bekannt.

6. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 309

1849 - Münster : Coppenrath
309 und mußten bei allen darin nicht vorgesehenen Fällen bei ihm anfragen. Den Provinzialen wurde auch die Befugniß einge- räumt, in allen streitigen Rechtsfällen, welche vor das Forum des Statthalters gehörten, von diesem an den Kaiser zu appel- liren. Daher war auch von nun an die Stimmung in den Provinzen im Allgemeinen eine sehr günstige;:). 5. Das Heerweesen-. Früher hob jeder Consul, wenn er in's Feld zog, erst ein Heer aus. Jetzt wurden stehende Heere eingeführt und größtcntheils an den Grenzen des Reichs, am Rhein, an der Donau, am Euphrat in festen Standlagern zum Schutze ausgestellt. Nach dem Lande, wo sie standen, wurden sie benannt, z. B. legiones Germanicae, Illyricae, Syriacae u. s. w. Aus solchen Standlagern (castra stativa) erhoben sich allmälig Festungen und Städte, wie Mainz (Moguntiacuin), Cöln (Colonia Agrippina), Augsburg (Augusta Vindelicorum), Pa stau (Castra Batavto, Negensburg (Regina castra) u. a. Das stehende Heer war seitdem vom Bürger scharf getrennt und durch Oberbefehl und Sold unbedingt an den Fürsten ge- knüpft. Die ganze besoldete Streitmacht zählte gegen 450,000 Mann, mit Einschluß der Mannschaft auf den Flotten, welche in dem Hafen von Misenum, Ravenna und Forum Julii (Fre- jus), aufgestellt waren und die Sicherheit der Meere überwach- ten. Der Soldat war zu zwölf bis sechzehn Dienstjahren ver- pflichtet und wurde bei seiner Entlassung nicht mehr durch Land- anweisung, sondern Geld belohnt/ 6. Das Finanzwesen erlitt durch diese Veränderungen eine wesentliche Reform. Neben der Staatskasse (aerarium), aus welcher der Senat die öffentlichen Ausgaben bestritt, und worein die Einkünfte der senatorischen Provinzen flössen, errich- tete er noch eine Krieg es lasse (aerarium militare), dessen Verwendung ausschließlich für das Heer bestimmt war, und eine Privatkasse des Kaisers (fiscus) als Inbegriff der dem Kaiser eigenthümlich zustehenden Einkünfte. Dem festgesetzten Tribute der Provinzen, den Einkünften aus den Staatslände- a) Neque illum rerum statum abnuebant, suspecto senatus populi- que imperio ob certamina potentium et avaritiam magistratuum, inva- lido legum auxilio, quae vi, ambitu, postremo avaritia turbabantur. Tac. annal, I. 2.

7. Geschichte des Mittelalters - S. 325

1872 - Münster : Coppenrath
( 325 Kreis sorgte nur fr sich und nahm wenig Rcksicht auf das Ganze. Die einzelnen Glieder eines Kreises waren in ewigen Streitigkeiten der Grenzen, Rangordnung und den sie betreffenden Beitrag zur Reichshlse. Daher konnte auch nichts Bedeutendes unternommen werden, obschon die Gefahr an den Grenzen, besonders von Seiten der Trken, so groß war. Kein christlicher Staat htte sich an Hoheit und Macht dem deutschen gleichstellen knnen, htten die einzelnen Kreise, wie billig, fest an Kaiser und Reich gehalten. Ein anderes groes Verdienst um Deutschland erwarb sich Maximilian durch die Einfhrung des Postwesens. Frher hatte man nur reitende Boten von einer Handelstadt zur anderen, auch Landkutschen, welche Reisende und Gepck aufnahmen. Soll-ten aber Briefe an Orte gelangen, die nicht an der Strae lagen, oder waren sie fr das Ausland bestimmt, so mute man eine Gelegenheit dahin abwarten oder einen eigenen Boten abschicken. Jenes war aber sehr umstndlich und unsicher, dieses sehr kost-spielig. Hchst erfreulich mute deshalb fr Alle, insbesondere aber fr den Kaufmannstand, eine Anstalt werden, durch welche man fortan Alles, was man wollte, mit Schnelligkeit und Sicherheit von einem Orte zum anderen befrdern konnte. In Frankreich be-stand diese hchst gemeinntzige Anstalt schon seit dem Jahre 1464, und war bald nachher von dem deutschen Grafen von Thrn und Taxis in Tirol nachgeahmt worden. Durch dessen Sohu Franz fhrte Maximilian im Jahre 1516 zuerst eine Post von Brssel nach Wien ein und ernannte jenen Grafen zum General-Postmeister. Die Wrde blieb in seiner Familie erblich. Mit der Zeit kam das Postwesen immer mehr in Aufnahme. Jeder Fürst fhrte es in seinem Lande ein. Die meisten kauften das Recht dazu von der Familie von Thurn und Taxis, die auf solche Weise auerordentlich reich wurde. Nachher ist diese Familie sogar in den Frstenstand erhoben worden. Besonders glcklich war Maximilian in der Vermehrung der Hausmacht Oesterreichs. Als einziger Erbe seines Va-ters hatte er die Stammlande in ungeteilter Gre berkommen,

8. Geschichte des Mittelalters - S. 177

1872 - Münster : Coppenrath
I 177 erdichtet und sprach sogleich den Bann der ihn ans. Der Kaiser aber, um zu zeigen, da er es mit dem versprochenen Kreuzzuge ernstlich meine, schiffte sich bald nach feiner Wiederherstellung nach Palstina ein. Jedoch vershnte er hierdurch nicht den Papst. Dieser erlie sogar an die Geistlichen und an die Ritterorden in Palstina die strengsten Befehle, den Kaiser nicht im Geringsten zu untersttzen, weil ein mit dem Fluche der Kirche Beladener des Kampfes fr die Sache Gottes un-wrdig sei. Allein Friedrich war in dem heiligen Lande glcklicher, als man htte erwarten sollen. Er schlo mit den Sa-racenen einen zehnjhrigen Waffenstillstand, in welchem ihm Jerusalem, Bethlehem und Nazareth ausgeliefert wurden, und fetzte uch in der Kirche des heiligen Grabes die Krone eines Kniges von Jerusalem aus.*) Schnell eilte er dann nach Italien zurck, vertrieb bort die Fewbe aus feinen Besitzungen und shnte sich auch mit dem Papste aus. Bald hierauf brach in Deutfchlanb eine Emprung unter feinem eigenen Sohne Heinrich aus, der in des Vaters Abwesenheit Deutschland verwaltet hatte. Fr seine Untreue mute er nach Italien in einen Kerker wanbern, wo er sieben Jahre nachher starb. Aus bieses traurige Ereigni folgte balb ein frhliches. Friedrich war Wittwer und warb um die fchne Jfabella, Schwester des Kniges von England. Ohne Z-gern kam der Heirathsvertrag zu Stande. Der Kaiser lie durch den Erzbischof von Kln und Herzog von Brabant mit zahlreichem Gefolge feine Braut abholen. Ueberall wurde sie in Deutschland festlich empfangen, besonders aber in Kln-Zehntausend Brger, alle zu Pferde und festlich geschmckt, polten sie feierlich ein. Auch fuhren ihr Schiffe auf trockenem Lande entgegen. Es waren Wagen, wie Schiffe gebauet, mit Flaggen und Wimpeln, die Pferde waren in Purpurdecken verhllt. In den Schiffen saen Snger und lieen zu dem ) Dadurch wurde fortan der Titel König von Jerusalem" Erbtheil des deutschen Kaisers als solchen. Weller' Wcltgesch. Il 25. Aufl. i o I

9. Geschichte der neueren Zeit - S. 140

1861 - Münster : Coppenrath
— - — 140 — Er vermählte sich mit einer sehr reichen Wittwe, deren früher Tod ihn zum Erben eines fürstlichen Vermögens machte. Seit dieser Zeit machte er den glänzendsten Aufwand, jedoch nicht aus Hang zur Schwelgerei, sondern um die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. Er lud die Offiziere fleißig zu sich an die Tafel, unterstützte sie mit Geld und belohnte die seinem Be- fehle untergebenen Soldaten reichlich. In allen Schlachten that er sich durch Klugheit, Muth und Tapferkeit hervor und erwarb sich die Liebe und das Zutrauen des gemeinen Man- nes sowohl als der Offiziere. So wurde er bei Hofe von einer sehr rühmlichen Seite bekannt. Ferdinand Ii. ernannte ihn sogleich nach seinem Regierungsantritte zum Obersten; als solcher focht er an der Spitze eines auf eigene Kosten gewor- benen Kürassierregiments in der Schlacht auf dem weißen Berge und trug wesentlich zum Siege bei. Zum Ersätze des Scha- dens an seinen Gütern, die beim Ausbruche der böhmischen Unruhen größtentheils zu Grunde gegangen waren, schenkte ihm der Kaiser die Herrschaft Friedland in Böhmen mit dem Titel eines Grafen; im Jahre 1623 wurde er sogar zum Für- sten von Friedland und endlich zum Herzoge ernannt. Mit ungeduldigem Ehrgeize hatte er bisher den Feldherrnstab in Tilly's Händen gesehen; er war deshalb hocherfreut, als des Kaisers Geldnoth ihm jetzt Gelegenheit gab, sich durch eine ehrenvolle Rolle auszuzeichnen. Das war der merkwürdige Mann, der dem Kaiser den überraschenden Vorschlag machte, ihm unentgeltlich ein Heer von fünfzigtausend Mann zu werben, falls er ihm den un- umschränkten Oberbefehl über dasselbe geben wolle. Ein An- trag dieser Art kam anfangs dem Kaiser abenteuerlich und bedenklich vor; allein eben so bald kam die Ueberlegung nach, welche große und mannigfache Vortheile er von einem ihm ergebenen und für seine persönlichen Absichten streitenden Heere würde ziehen können, da er bisher ganz abhängig von dem Heere der ligistischen Fürsten und zumal ihres Anführers, des

10. Geschichte des Mittelalters - S. 285

1861 - Münster : Coppenrath
285 Friedrich Iii. (Iv.)* (1439—1493), Sohn des Her- zoges Ernst von Steiermark. Dieser hat von allen Kaisern am längsten regiert, nämlich über 53 Jahre. Er war ein Alaun von den schönsten Eigenschaften des Geistes und des Herzens, allein die Zeit seiner Regierung war zu stürmisch bewegt, und nicht immer konnte er seinen wohlmeinenden Absichten und Be- fehlen den erforderlichen Nachdruck geben. Unter seiner Regie- rung eroberten die Türken nicht nur Constantinopel, sondern richteten auch ihre Berheerungszüge selbst nach Ungarn und Krain. Der Papst forderte die Christenheit und insbesondere die deutschen Fürsten zu einem neuen Kreuzzuge auf; auch der Kaiser erließ an sie die dringendsten Mahnungen bei der großen Gefahr des deutschen Batcrlandes. Vergebens! An die Stelle der früheren Begeisterung war jetzt die niedrigste Selbstsucht getreten, und bei der Auflösung aller gesetzlichen Ordnung war jeder Fürst nur bedacht, für seinen eigenen Vortheil zu sorgen. Kein deutsches Heer rückte gegen den Erbfeind der Christenheit in's Feld, um dessentwillen im ganzen Reiche die Türlenglocke zum Gebete rief. Der Kaiser hielt zwar Reichstag über Reichs- tag, allein auf diesen erschienen nicht mehr die Fürsten selbst, sondern nur ihre Gesandten, welche die kostbare Zeit mit leeren Förmlichkeiten hinbrachten, ja sogar darüber stritten, wer am wenigsten zu des Vaterlandes Rettung beizutragen habe. Krieg und Fehde herrschte überall, nicht bloß an den Grenzen des Reiches, sondern auch im Reiche selbst. Am störendsten für die Thätigkeit des Kaisers in den Reichsangelegenheiten war lange Zeit der Zwist mit seinem Bruder Albrecht, dem Mitbesitzer seiner Erblande. Von dieser Drangsal wurde er zwar durch Albrechl's Tod befreit (1463), aber in Oesterreich und den übri- gen Ländern hörte die Unzufriedenheit mit feiner Regierung nicht auf und veranlaßte mehrere höchst gefährliche Ausstände. * Dieser Kaiser wird Friedrich Iii. und auch Friedrich Iv. genannt, jenachdem Friedrich der Schöne von Oesterreich (1313 — 1330) mit ein- gerechnet wird oder nicht. /
   bis 10 von 179 weiter»  »»
179 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 179 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer
Auswahl:
Filter:

TM Hauptwörter (50)50

# Name Treffer  
0 0
1 3
2 14
3 2
4 79
5 7
6 0
7 3
8 1
9 0
10 34
11 13
12 1
13 1
14 0
15 0
16 1
17 0
18 1
19 2
20 0
21 0
22 0
23 1
24 0
25 15
26 60
27 5
28 2
29 1
30 0
31 18
32 1
33 0
34 8
35 3
36 30
37 26
38 0
39 14
40 4
41 0
42 53
43 4
44 0
45 6
46 47
47 15
48 3
49 0

TM Hauptwörter (100)100

# Name Treffer  
0 16
1 88
2 13
3 55
4 141
5 17
6 52
7 408
8 26
9 574
10 33
11 42
12 108
13 37
14 13
15 11
16 125
17 445
18 11
19 23
20 86
21 157
22 15
23 120
24 40
25 48
26 34
27 8
28 63
29 15
30 4
31 7
32 39
33 16
34 93
35 19
36 75
37 301
38 34
39 21
40 22
41 469
42 59
43 208
44 51
45 83
46 18
47 35
48 99
49 35
50 28
51 2
52 19
53 14
54 41
55 8
56 384
57 21
58 60
59 103
60 200
61 26
62 6
63 27
64 16
65 17
66 119
67 79
68 521
69 117
70 126
71 139
72 259
73 196
74 31
75 18
76 69
77 141
78 43
79 24
80 42
81 13
82 54
83 167
84 59
85 25
86 142
87 41
88 4
89 13
90 79
91 43
92 322
93 14
94 90
95 11
96 73
97 7
98 157
99 6

TM Hauptwörter (200)200

# Name Treffer  
0 9
1 10
2 55
3 14
4 204
5 146
6 4
7 86
8 11
9 118
10 85
11 6
12 34
13 14
14 1
15 36
16 292
17 16
18 64
19 173
20 1
21 74
22 44
23 6
24 11
25 5
26 73
27 42
28 4
29 34
30 125
31 31
32 0
33 284
34 6
35 139
36 2
37 23
38 7
39 166
40 106
41 8
42 9
43 38
44 83
45 5
46 11
47 21
48 213
49 51
50 77
51 20
52 76
53 8
54 313
55 113
56 21
57 41
58 27
59 464
60 580
61 83
62 154
63 30
64 43
65 196
66 5
67 63
68 9
69 19
70 4
71 161
72 16
73 42
74 6
75 50
76 9
77 71
78 30
79 48
80 171
81 316
82 10
83 2
84 1
85 33
86 15
87 11
88 330
89 8
90 5
91 92
92 31
93 11
94 0
95 0
96 1
97 99
98 29
99 94
100 228
101 2
102 78
103 79
104 0
105 22
106 33
107 2
108 22
109 2
110 16
111 45
112 185
113 9
114 26
115 16
116 24
117 5
118 27
119 4
120 9
121 222
122 11
123 49
124 26
125 20
126 32
127 46
128 233
129 67
130 3
131 88
132 77
133 14
134 25
135 5
136 171
137 4
138 11
139 3
140 145
141 31
142 95
143 197
144 24
145 339
146 46
147 34
148 121
149 3
150 56
151 97
152 51
153 26
154 41
155 613
156 232
157 176
158 209
159 8
160 4
161 33
162 47
163 45
164 1
165 67
166 144
167 57
168 10
169 82
170 57
171 289
172 20
173 83
174 22
175 76
176 57
177 255
178 2
179 36
180 3
181 30
182 220
183 239
184 7
185 6
186 45
187 10
188 14
189 10
190 9
191 52
192 44
193 1
194 28
195 3
196 58
197 154
198 47
199 24