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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 60

1886 - Berlin : Hofmann
60 Zweiter Teil. Das Mittelalter. günstigt durch manche Kaiser, die sich, wie z. B. Heinrich Iv., gegen die Fürsten gern auf sie stützten, wurden die Städte die Mittelpunkte des Handels und des geistigen Lebens und sind daher vom größten Einfluß auf unsere Geschichte gewesen. Die Bevölkerung der Städte bestand ursprünglich aus einer kleinen Gemeinde von Freien (Geschlechter-^ Patrizier) und einer größeren von Unfreien (Gewerbtreibenden), welche letzteren sich zu Zünften zu einigen pflegten. Allmählich, im 13. Jahrhundert, wurden diese Zünfte auch frei und nach langen Kämpfen erhielten sie, im 14. und 15. Jahrhundert, sogar Teil an der Regierung der Stadt, welche von Bürgermeister und Rat geleitet wurde. — Große und kostbare Bauten zeigen noch heute in unseren alten Städten, wie Augsburg, Nürnberg, Köln, Lübeck, den Reichtum und Kunstsinn der alten Bürger. Da aber in der Zeit, als die Macht der Könige verfiel und die öffentliche Sicherheit zu schwinden begann, die Städte am meisten litten, so schlossen sie zu gegenseitiger Hilfe bei ihren Handelsuuter-nehmuugen Bündnisse, von denen die wichtigsten folgende sind: a) die Hansa. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts schlossen sich die Städte des deutschen Nordens, voran Hamburg und Lübeck, zusammen zum Schutze, ihres Handels zur See und auf dem Festlande; besonders war auch die Vertretung der deutschen Kaufleute im Auslaude ihre Aufgabe. In seiner Blütezeit umfaßte der Bund mehr als 80 Städte von Brügge bis gen Reval (Bremen, Hamburg, Lübeck; Wismar, Rostock, Greifswald, Stralsund, Danzig, Elbing. — Soest, Köln, Magdeburg. — Brügge, Gent, Brüssel u. a.). Dieselben waren nach „Quartieren" eingeteilt, und die Verpflichtungen dem Bunde und den übrigen Gliedern gegenüber waren genau festgesetzt; ihre Nichterfüllung wurde streng geahndet („Verhausung"). Durch diese mächtige genossenschaftliche Verbindung erreichte der deutsche Handel eine den ganzen Norden und Osten Europas beherrschende Bedeutung. England und die skandinavischen Länder bildeten die Hauptabsatzgebiete („Stahlhof" zu London; Wisby auf Gothlaud), ja felbst in dem russischen Nischni-Nowgorod errichteten deutsche Kaufleute unter dem Schutze der Hansa Faktoreien. Durch eine große und gefürchtete hanseatische Kriegsflotte wurde nicht nur für die Sicherheit des Meeres gesorgt, sondern auch die Rechte des Bundes gegen den Dünenkönig Waldemar gewahrt. Der Krieg gegen den letzteren verlief so günstig, daß die Dänen sich ver-

2. Mittlere und neuere Geschichte - S. 61

1886 - Berlin : Hofmann
§ 36. Die Mißstände in der Arche und die großen Konzilien. 61 pflichten mußten, fortan keinen König mehr ohne Zustimmung der Hansa zu wählen. Diese Blütezeit der Hansa fällt in die Mitte des 14. Jahrhunderts. Im 15. Jahrhundert verfiel der Handel und mit ihm der Bund: dazu wirkte hauptsächlich mit bte Entdeckung des Seewegs nach Ostinbien und biejeuige Amerikas, wo-burch der Handel von der Norb- und Ostsee mehr und mehr in die großen Häfen des Atlantischen Ozeans gezogen würde. b) Der rheinisch e Stäbtebnnb (vgl. § 33) bauette auch in dieser Periobe noch fort, boch verschwanb seine Bebeutung am Ende des 14. Jahrhnnberts gegenüber dem c) schwäbischen Stäbtebnnb. Derselbe würde 1376 1376 gestiftet, besoubers gegen die Übergriffe der sübbeutschen Lanbes-herrett (wie z. B. der Grasen von Württemberg), welche die Reichs-unmittelbarkeit antasten wollten. Bon großer Ansbehnung und mit vortrefflichen Kriegsmitteln versehen, hatte der Bunb ojt^ siegt eiche Fehben gegen die Fürsten (Schlacht bei Reutlingen 1377), bis er enblich der Übermacht der letzteren erlag (Schlacht bei Döffingen 1388). — Auch die Ritterschaft Sübbeutschlaubs, die gleichfalls für ihre Reichsunmittelbarkeit fürchtete, that sich zu ähnlichen Einungen zusammen (Georgsritter, Schlegler rc.) und beteiligte sich an den Kämpfen (vgl. die Balladen von Uhland: Graf Eberhard der Rauschebart). § 36. Die Mißstände in der Kirche und die großen Konzilien. In der Kirche waren, wie in dem Reiche, um biefe Zeit eine große Menge von Mißbrauchen eingeriffett. Die Zeit der alten sittenstrengen Päpste war vorüber und zumal baburch, daß^ im Jahre 1305 das Papsttum in Abhängigkeit von bett französischen Königen gekommen war, hatte bte Achtung vor betttfelben eine empfinbliche Einbuße erlitten; es verlor baburch seinen allgemeinen Charakter. Auch als im Jahre 1377 Gregor Xi. von Avignon wieber nach Rom übersiebelte, würde der Zustanb nicht gebessert; bettn nun erfolgte, ba die avignonesische Partei einen neuen Papst wählte, eine Trennung des obersten Kirchen-amtes („Schisma"). Daburch würde die Verwirrung der Gemüter immer größer und der Wunfch der Völker nach einer Reformation der Kirche an Haupt und ©liebern immer stärker. Der letztere trat ganz besonbers hervor in bett Reformvorschlägen

3. Das erste Geschichtsbuch - S. 108

1892 - Gera : Hofmann
— 108 — ja einmal mußte sie sich von einer Bettlerin in den Kot stoßen lassen. Alles ertrug sie geduldig und ohne Murren. Später reuete ihren Schwager seine Härte, und er rief die unglückliche Frau zurück. Sie aber sehnte sich nicht nach fürstlicher Pflege, sondern zog nach Marburg an der Lahn und lebte da still und einsam ihrem Gott und ihren Nächsten. Alle ihre Habe gab sie den Armen und behielt nur ein graues Kleid, darin man sie begraben sollte. Auf dem Totenbette tröstete sie die Umstehenden und ist dann in Gottes Frieden dahingefahren. 4. Friedrich Barbarossa im Kyffhäuser. 1. Wie die Kyffhänsersage entlkand. Der Kyffhäuserberg liegt an der „goldenen Aue", südlich vom Harzgebirge, und trug ehedem eine kaiserliche Pfalz oder Burg. Der Name Kyffhäuser bedeutet „Häuser auf der Kippe". Ein alter Turm ist der einzige Rest aus alter Zeit. Jetzt wird dem Kaiser Wilhelm I., dem Weißbart, auf dem Berge ein großes Denkmal errichtet, weil er das deutsche Reich erneuert und die lange Zwietracht geendet hat. Vor mehr als 700 Jahren herrschte in Deutschland gar gewaltig der Kaiser Friedrich Barbarossa. Die Stammburg seines edlen Geschlechts war die Burg Hohenstaufen in Schwaben, nicht weit von der Zollernburg. Wegen seines rötlichen Bartes wurde der Kaiser in Italien Barbarossa oder Rotbart genannt. Er zog siebenmal über die Alpen nach Italien, um dort die widerspenstigen Städte zu unterwerfen. Mehr als einmal geriet er in Lebensgefahr. Als Greis unternahm er (1190) einen Kreuzzug in das heilige Land, um Jerusalem und die andern heiligen Orter aus den Händen der Türken zu befreien. Siegreich drang er vor. Aber zum großen Jammer seines Heeres ertrank er in einem Flusse und ward im fernen Lande begraben. Das deutsche Volk glaubte nicht an den Tod des herrlichen Helden und hoffte in den traurigen Zeiten, die nach ihm kamen, immer auf seine Wiederkehr. Einer erzählte dem andern, er sei nicht gestorben, sondern säße verzaubert in einem unterirdischen Schlosse des Kyffhäuserberges. Er stütze sein Haupt auf einen Marmortisch. Sein Bart sei durch und um den Tisch gewachsen. Seine Ritter stünden schlafend umher, und seine Tochter lltchen hüte das verzauberte Schloß. Zuweilen zwinke der Kaiser mit den Augen und schicke einen Zwerg hinauf, damit er nachsehe, ob die Raben noch kreischend um den Berg flögen. Sei dies der Fall, dann müsse er wieder hundert Jahre weiter schlafen. (Vergleiche Rückerts Lied: „Der alte Barbarossa —" und Geibels „Tief im Schlosse des Kyffhäuser —".) 2. Wie zwei Soldaten den Turm erstiegen. Der Turnt, in dem der Kaiser unten schlafen soll, hat keinen Eingang. Nur oben sieht man zwei offene Luken, zu denen man auf vorspringenden Steinen emporklettern kann. Zwei Soldaten wollten den alten Kaiser gern einmal sehen. Aus Tille da stiegen sie auf den Berg und kletterten zu den Luken empor, aber sie fanden sie mit eisernen Läden geschlossen. Unverrichteter Sache kehrten sie um. Als aber die Leute in Tilleda von den Läden hörten, da riefen sie: „O ihr Thoren! Hättet ihr die Läden ausgehoben und mitgenommen, so wären sie zu Gold geworden!" Eilig liefen die Soldaten wieder auf den Berg, aber die Läden an den Luken waren verschwunden. 3. Wie der Kirt von Wennnngen Geräte borgte. Der Hirt in Nennungen wollte Hochzeit machen, hatte aber kein Tischgerät dazu. Da

4. Kleine Geographie von Elsaß-Lothringen - S. 64

1895 - Straßburg : Heitz
64 V. Der Kreis R a p p o l ts w e ile r. 61,800 Einwohner, 459 □ km. 1. Die Stadt Nnppoltsweiler ^ [Ribeauville] (5900 Einw.) liegt am Eingang des reizenden Strengbachthales, durch welches die ' Straße von Colmar nach Markirch zieht. Im oberen Teile der Stadt, auf einer Anhöhe, lag das Schloß der ehe- maligen Grafen von Rappoltstein. Ueberragt wird die Stadt von den Ruinen der drei Schlösser: Giersberg, Ulrichsburg und Hohrappoltstein, Sitz der mächtigen Grafen von Rappoltstein, bevor sie ihren Aufenthalt in das schon erwähnte Schloß verlegten. Von den zahlreichen Klöstern, welche sich vor Zeiten auf dem Gebiete der Stadt befanden, besteht nur noch das Augustinerkloster, welches gegenwärtig dem Orden der Schwestern der „Vorsehung" angehört. Erziehnngs- anstatt für juuge Mädchen. Der Herrengarten, vor dem östlichen Ein- gange der Stadt, ist eine schöne schattige Anlage, die von Eberhard von Rappoltstein 1617 angelegt wurde. — In einem kleinen Seitenthale, 3 km von der Stadt, rechts der Markircher Straße, liegt der berühmte Wallfahrtsort Dusenbach, der kürzlich wieder ausgebaut wurde. Die h. Maria von Dusenbach war die Patronin der Musikanten im Elsaß, daher der Patronstag hier noch der P s e i f e r s ta g genannt wird. Die Grafen von Rappoltstein waren die Pfeifer- könige, d. h. die Schutzherren der außerhalb der Ge- setze stehenden Zunft.

5. Geschichte des Mittelalters - S. 95

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 95 — b) Ein starkes Söldnerheer leistete ihm den Treueid: a) es trat an die Stelle der Vasallenaufgebote, ß) es wurde in seinem Unterhalte auf die Steuern gegründet, y) es gewährte als stehende Land- und Seemacht wirksamen Schutz gegen innere und äußere Feinde. 2. Er schuf in der Zeit der unbedingten Abhängigkeit der Herrscher vom Vasallentume eine starke absolute Monarchie: a) Er verschaffte durch eine musterhafte Finanzwirtschaft dem Staate feste Einnahmen: a) aus den Erträgnissen der Krongüter, ß) aus direkten und indirekten Steuern : Grundsteuer, Akzise, Zölle, Staatsmonopole auf Rohseide, Salz und Getreide. b) Er herrschte durch Heer und Beamte im Lande nach den von i h m gegebenen Gesetzen. 3. Er schuf in der Zeit der scharfen Absonderung der einzelnen Stände deren rechtliche Gleichstellung: a) Alle Untertanen wurden ohne Ansehen der Person gerichtet. b) Alle Untertanen wurden unter dasselbe Recht gestellt: das römische. c) Alle Untertanen nahmen durch eine Volksvertretung an der Beratung der Staatsgesetze teil: jedoch ohne Beschlußfähigkeit. 305. Warum betrachtete Friedrich Ii. das normannische Erbreich als Heimat und Hauptland? 1. Er war mütterlicherseits ein sizilischer Normanne. 2. Er war im heiteren Palermo aufgewachsen und erzogen. 3. Er betrachtete das Erbreich als den geeignetstengrund-p f e i 1 e r für die Errichtung eines hohenstaufischen Weltreiches. 306. Inwiefern behandelte Friedrich Ii. das deutsche Reich als Nebenland und Fremde? 1. Er ließ es nacheinander durch seine Söhne Heinrich und Konrad verwalten. 2. Er beschränkte die aufstrebende Macht der Städte zugunsten der Fürsten („Wormser Privilegium“) [307]. 3. Er war nur selten in Deutschland (von 35 Regierungsjahren nur 7). 307. Welche Bedeutung hat das Wormser Privilegium? 1. Es wurden die Landstände geschaffen. 2. Es gehörten dazu die Ministerialen, die Ritter, die höhere Geistlichkeit und, die Städte.

6. Geschichte des Mittelalters - S. 98

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 98 — Deutsches Leben im Zeitalter der Sachsen, Franken und Hohenstaufen. 315. Wie entstand das deutsche Wahlkönigtum? 1. Im karolingischen Reiche bestand die reine Erbfolge. 2. Im deutschen Reiche trat allmählich an die Stelle der Erbfolge die Wahl: a) Seit Heinrich I. herrschten zunächst Erbfolge und Wahlfolge zugleich: a) Die Wahlpersönlichkeit war meistens der Sohn des regierenden Kaisers, ß) Der Wahl- und Krönungsakt wurde oft schon zu Lebzeiten des Königs vorgenommen (Designation). y) Der W ahlvollzug war also eine bloße Form: eine Bestätigung der Erbfolge. b) Seit dem Interregnum wurde die reine Wahlfolge ausgeübt : a) ursprünglich durch die Gesamtheit aller Freien (Konrad Ii.), ß) dann nur noch durch die Edlen, y) später (nach dem Ausscheiden der Grafen aus dem Fürstenstande) allein noch durch die Fürsten, S) endlich ausschließlich durch 6—7 Wahl- oder Kurfürsten [322, 323]. 316. Welche Rechte und Pflichten übernahm der deutsche König gleichzeitig mit seiner Wahl? 1. Er wurde zugleich König von Burgund und Italien. 2. Er a 11 e i n durfte unter allen christlichen Fürsten die Kaiserkrone tragen. 317. Woraus setzten sich Einnahmen und Ausgaben der deutschen Krone zusammen ? 1. Die Einnahmen bestanden nicht in feste n Abgaben der Untertanen (des Staates), sondern a) aus den Erträgen der königlichen Domänen, b) aus den Gerichtssporteln und Bußen, c) aus den Zöllen der Land- und Wasserstraßen, d) aus den Überschüssen des Münz-, Maß- und J agdrechtes, e) aus den Tributen unterworfener Völker, f) aus den freiwilligen Gaben von Städten und Klöstern. 2. Die Ausgaben entstanden a) durch die Hofhaltung, b) durch die Burg- und Schloßbauten,

7. Geschichte des Mittelalters - S. 103

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 103 — 3. Der Schwabenspiegel: er ist aus einer Verbindung des Deutschenspiegels mit römischen Rechtsquellen (um 1275) entstanden. 331. Wie war das Gerichtsverfahren beschaffen? 1. Verhandlung und Urteil waren öffentlich und mündlich. 2. Kläger und Beklagter mußten persönlich erscheinen. 3. Eid und Eideshelfer waren entscheidend. 4. Gottesurteil war in zweifelhaften Fällen noch maßgebend. 332. Inwiefern war Deutschland zur Hohenstaufenzeit ein völliger Lehnsstaat ? 1. Gegenstand des Lehens konnte jetzt alles Ertragliefernde werden: a) Zeitlich oder erblich verliehener Grundbesitz. b) Einkünfte von Münzen und Zöllen. c) Leistungen unfreier Knechte oder freier Zinsleute. d) Kirchen oder einzelne Altäre (an Geistliche). 2. Gegenleistung für das Lehen bestand in Heeres- und Hofdienst (seltener Zins). 333. Inwiefern führte das Lehnswesen zu völliger Auflösung des Untertanenverbandes ? 1. Das Lehnsverhältnis war rein persönlicher Natur: Aftervasallen und Hintersassen standen stets / a) in unmittelbarer Abhängigkeit vom Lehnsherrn (= dienstliche und wirtschaftliche und daher maßgeblichere Abhängigkeit), b)in mittelbarer Abhängigkeit vom Könige (Oberlehnsherrn) (— mittelbar dienstliche und daher unmaßgeblichere Abhängigkeit). 2. Die Macht des Königs und damit des Staates war deshalb eine bedingte : die sittliche Beschaffenheit der großen Vasallen war ausschlaggebend. 334. Wieso bewirkte das Lehnswesen den Verfall des Königtums? 1. Die großen Vasallen waren selbständige Landesfürsten geworden [326]. 2. Die kleinen Vasallen standen völlig in der Abhängigkeit und dem Willen ihrer Lehnsherren. 3. Der fortwährende Verlust an Krongut und Hoheitsrechten hatte die Könige schließlich aller staatlichen materiellen Mittel beraubt.

8. Geschichte des Mittelalters - S. 149

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 149 — 485. Welche Bedeutung hatte das deutsche Wahlkönigtum ? 1. Es bestand zurzeit der Sachsen - und Frankenkaiser unter Berücksichtigung der Erbfolge [275] und trat erst seit dem Interregnum in reiner Form auf [315], 2. Es führte bei Fürsten und Königen zu einem unwürdigen, gewinnsüchtigen Handel mit der Krone [277], 3. Es begriff gleichzeitig die Königswürde von Burgund und Italien und das Anrecht auf die Erwerbung der Kaiserkrone in sich [316]. 486. Wer konnte nach dem Sachsenspiegel zum Könige gewählt werden ? 1. Jeder, der ehelich geboren und frei war. 2. Jeder, der nicht im Kirchenbanne lebte. 3. Jeder, der nicht lahm oder aussätzig war. 487. Welche Machtmittel standen dem deutschen Königtume zur Verfügung ? 1. Die deutschen Könige besaßen einen ausgedehnten Grundbesitz an „Reichsgut“ oder „Domänen“: a) Nach dem Vertrage zu Meersen bestanden über 120 solcher Reichsdomänen. b) Nach der Zeit der F rankenkaiser (Anfang der Hohenstaufenzeit) erstreckten sich die Reichsdomänen in einem breiten Gürtel von Ostfranken durch Schwaben nach dem Elsaß, beiderseits den Rhein entlang bis zum Niederrhein, durch Westfalen und Sachsen bis zum Vogtlande. c) Nach der Hohenstaufenzeit war ein großer Teil des Reichsgutes teils durch verschwenderische Schenkungen der Kaiser, teils durch Raub (während des Interregnums) in fremden Besitz gekommen [488]. d) Nach dem Interregnum bewilligten die Fürsten Rudolf von Habsburg die Zurücknahme aller seit 1245 durch Könige verschenkten Reichsgüter. 2. Die deutschen Könige waren im Besitze einer Anzahl gewinnbringender Vorrechte (Regalien): a) Die Ausbeute der Bergwerke und Salinen. b) Die Überschüsse der Münze und des Zoll wesens. 3. Die deutschen Könige hatten außerdem nur noch g e r i n g e und unbedeutende Einnahmen: a) Das ,J udenschutzgeld“: von den Juden für den Schutz ihrer Person und ihres Handels gezahlt. b) Den Tribut abhängiger Völker. c) Den N i e ß b r au c h unbesetzter geistlicher Pfründen. d) Die N aturalleistungen der Untertanen für die Hofhaltung (am jeweiligen Aufenthaltsorte des Königs).

9. Geschichte des Mittelalters - S. 108

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 108 — 3. Die unter geistlicher Oberhoheit stehenden Bischofstädte (Worms, Köln, Mainz, Augsburg, Regensburg). a) Sie entwickelten sich in Anlehnung an bischöfliche Residenzen. b) Sie nahmen auf Grund von Immunitäten eine Sonderstellung ein. 348. Inwiefern waren die Reichsstädte völlig frei von jeder Landeshoheit? 1. Sie besaßen das Recht der freien Wahl ihres regierenden Rates : der Ratsherren und der Bürgermeister. 2. Sie erhielten die eigene Gerichtsbarkeit. 3. Sie durften Münzen prägen und Zölle erheben. 349. Welche Umstände bewirkten die Entstehung von Städten? 1. Die landwirtschaftlich, merkantil und strategisch ausgezeichnete Lage der römischen Kolonien und St and lag er: die alten Rheinstädte der linken Stromseite und die Donaulager, wie Mainz, Köln, Augsburg. 2. Die Errichtung von Bistümern und Klöstern: Münster, Minden, Paderborn — Fulda, Korwey. 3. Die Erbauung kaiserlicher Burgen und Pfalzen: Goslar, Braunschweig, Wien — Ingelheim, Nymwegen, Aachen. 4. Das Bestehen von Bergwerken : Eisleben, Freiberg, Halle. 5. Das Vorhandensein günstigerflußübergänge: Erfurt, Magdeburg, Frankfurt. 6. Die Einmündung größerer Nebenflüsse: Koblenz, Passau. 7. Die Germanisation wendischer Städte: Berlin, Rostock. 350. Inwiefern machten noch im 13. Jhdt. die Städte im Innern einen ärmlichen Eindruck? 1. Die Häuser waren dürftig gebaut: a) Sie wurden aus Lehm und Holz aufgeführt. b) Sie wurden mit Stroh und Schilf gedeckt. c) Sie waren mit Fensteröffnungen versehen, die a) im Sommer meist offenstanden, ß) im Winter von den Reicheren mit Tuch, von den Ärmeren mit Stroh verschlossen wurden. 2. Die Straßen waren eng, uneben und krumm: a) Sie waren ohne Pflasterung und ohne Beleuchtung. b) Sie waren voller Schmutz und Unreinlichkeiten: a) Die Abfälle wurden sämtlich aus dem Hause auf die Straße geworfen, ß) Die Schweine- und Hühner ställe hatten hier ihren Standort.

10. Geschichte des Mittelalters - S. 137

1910 - Halle a.S. : Gesenius
— 137 — Deutsches Leben im 14. und 15. Jahrhundert. 454. Welche Aufgaben hatte der Reichstag im 15. Jahrhundert zu lösen? 1. Angelegenheiten allgemeinernatur, welche das ganze Reich betrafen: a) Beratungen über Krieg und Frieden. b) Feststellungen über die Fürstenrechte. c) Verordnungen über das Zollwesen. d) Urteile über Handels - und Gewerbesachen. 2. Angelegenheiten besonderer Natur, welche Verhältnisse der Großen untereinander oder zum Kaiser betrafen: a) Entscheidungen über Zollfragen. b) Bestimmungen über Landfrieden. c) Verhängung der Reichsacht. 455. Welche allgemeinen Folgen hatte die fortgesetzte Zersplitterung in kleinere und kleinste Reichs- und Landesteile? 1. Sie erzog den einzelnen infolge des Fehlens einer leitenden und bevormundenden allgemeinen Ordnung zur Selbständigkeit: Mut, Klugheit und Geistesgegenwart wuchsen. 2. Sie gab kleinen Fürsten und Herren Gelegenheit zur Betätigung ihrer Eigenart: Kunst und Wissenschaft fanden an ihren Höfen oftmals eine Pflegstätte. 3. Sie begünstigte aber auch das Aufkommen rechtloser Zustände: Roheit, Gewalttätigkeit und Grausamkeit. 456. Welche drückenden Vorrechte besaßen einzelne Stände? 1. Die adligen Gutsbesitzer übten den „Mahl- und Brauzwang“ aus: die Bevölkerung eines gewissen Umkreises durfte nirgends als bei ihnen Mehl oder Bier kaufen. 2. Die Städte waren im Besitze verschiedener Sonderrechte: a) Sie verwehrten auf Grund der „Bann - und Zwangs-r echte“ den Bewohnern des platten Landes die Aufnahme von Handwerkern. b) Sie nützten infolge des Stapelrechtes [460] die durchreisenden Kaufleute in jeder Weise aus. 3. Die Strandbewohner und die Grundherren nahmen unter Berufung auf das „Strandrecht“ bez. das „Grundruhrrecht“ für sich in Anspruch: a) Alle Güter, die beim Scheitern eines Schiffes an den Strand geworfen wurden. b) Alle W a r e n eines Wagens, dessen Achse den Grund und Boden berührt hatte.
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