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1. Geschichte des Mittelalters - S. 89

1861 - Freiburg : Herder
Die Zeit der Kreuzzüge. 89 Grafschaftsgerichte appelliert werden konnte, welche im Namen des Königs abgehalten wurden. Er unterwarf seine Vasallen einer starken Besteuerung, und da er das Einkommen aller erledigten Bisthümer einzog, Zölle, Weg- und Strafgelder sowie eine Judensteucr erhob, auch manche Konsiscation verhängte, so ist es begreiflich, daß er einer der reichsten Monarchen seiner Zeit war. Er hielt ein Söldnerheer (größten- theilt aus Niederländern geworben, Brabanzonen) wie seine despotischen Nachfolger Wilhelm Ii. (1087—1100), Heinrich I. (1100 — 1135). § 266. Letzterer hinterließ nur eine Tochter, Mathilde, welche als kinderlose Wittwe Kaiser Heinrichs V. den Grafen Gottfried von Anjou ehelichte, der von seiner Helmzier, einem Ginsterzweige ^ (planta genesta), den Beinamen Plantagenet führte. Nach Hein- ®anue® richs I. Tod wollte Mathilde die Rechte ihres Sohnes Heinrich geltend * machen, wurde aber durch Heinrichs I. Schwager, den Grafen Ste- phan von Blois, daran verhindert. Erst nach dessen Tod bestieg der Plantagenet Heinrich Ii. den Thron, der sein väterliches Erbe Reg.^1154 durch Heirath mit Gupenne und Poitou vermehrte, die Ostküste 1 Irlands eroberte und den König von Schottland sowie den Für- sten von Wales zur Huldigung zwang. Er griff tief in die kirchlichen Rechte ein, gerieth deßwegen mit dem Erzbischof von Kanterbury, Thomas Decket, in Streit und veranlaßte durch einen zornigen ^omas Ausruf dessen Ermordung in der Kirche (29. Dezember 1170). In f e‘ Folge dieses Frevels sah er sich zu einer strengen Kirchenbuße und der Zurücknahme seiner Verordnungen in Betreff der Kirchenrechte genöthigt. 8 267. Sein Sohn und Nachfolger Richard Löwenherz ist "93 durch seinen Kreuzzug berühmt. Nach seiner Rückkehr bekriegte er den 1 französischen König Philipp Ii. August und wurde zuletzt vor der Burg Chalus durch einen Pfeilschuß getödtet. Sein Bruder und Nachfolger Johann ließ (1202) seinen Neffen Arthur, den Erben der Bre- tagne, umbringen, wurde deßwegen von Philipp Ii. August bekriegt und i"i99 us verlor alle Besitzungen in Frankreich mit Ausnahme des Erbgutes 1216. seiner Mutter. Auch mit Papst Innocenz Iii. gerieth er in Streit, der immer erbitterter wurde, worauf der Papst 1212 den König bannte und dessen Unterthanen vom Eid der Treue lossprach. Als Johanns Vasallen abzufallen drohten und der französische König den Krieg er- klärte, söhnte sich Johann mit dem Papste aus, anerkannte dessen Ober- lehensherrlichkeit über England und Irland und gelobte jährlich 1000 Mark Silbers zu entrichten. Als er seiner Tyrannei wieder freien Lauf ließ, zwang ihn 1215 ein allgemeiner Aufstand zur Unterschrei- bung des Freiheitsbriefes „Magna Charta libertatum“, zu Runnymead bei Windsor. § 268. Der Hauptinhalt ist: Bestätigung der Rechte der Kirche; Magna Beschränkung der willkürlichen Besteuerung der Vasallen und der könig- charta’ lichen Vormundschaft über minderjährige Vasallen; Zurückführung der königlichen Gerichtsbarkeit und des königlichen Schatzkammerhofes auf Kriminal- und Regaliensachen; Bestätigung eines höchsten Gerichtshofes in Civilsachen; Schutz der Freiheit und des Eigenthums gegen will- kürliches Gericht; Bestätigung der alten Rechte und Freiheiten der Städte, Flecken, Seehäfen und fremden Kaufleute; Einführung gleichen Maßes und Gewichts; Beschränkung der drückenden Forstgesetze; die

2. Geschichte des Mittelalters - S. 102

1861 - Freiburg : Herder
102 Geschichte des Mittelalters. Johann, doch kam es zu keinem förmlichen Bürgerkriege, weil Ludwig am 11. Oktober 1347 auf der Bärenjagd von einem Schlage ge- rührt starb. Steigende Macht Frankreichs. 11285lö ^ 304. Ludwigs Ix. Sohn Philipp Iii. zwang den unruhigen ’ Grafen von Foix zum Gehorsam und vereinigte den Rest der Graf- schaft Toulouse sowie die Provence als Erbe mit dem unmittel- 113lliö ^aren Krongebiete. Sein Sohn Philipp der Schöne, der klügste, gewissenloseste und gewaltthätigfie Monarch seiner Zeit, gewann durch Gewalt und Treulosigkeit einen Theil von Flandern und wurde nur Aufstand der durch die Erhebung der Flamingen an der Eroberung des ganzen Lan- Flamlandcr. verhindert. Er zwang den Fürsten von Montpellier, einen aragonischen Prinzen, den König von Frankreich als seinen unmittel- baren Lehensherren anzuerkennen, und unterwarf 1313 Lyon, über welche Stadt und die von ihr benannte Grafschaft Kaiser Friedrich I. einstens den Erzbischof von Lyon zum ewigen Statthalter des Kaisers eingesetzt hatte. Er überwältigte Papst Bonifaz Viii. und machte dessen Nachfolger zu Werkzeugen der französischen Politik, indem er sie bewog Srillnavig, ,'n Avignon ihren Wohnsitz zu nehmen, vernichtete mit päpstlicher *^1378. ié Hilfe den Templerorden, überließ zwar dessen Grundeigenthum den Johannitern, aber erst, nachdem er auf dasselbe ungeheure Geld- summen ausgenommen hatte. § 305. Seine Söhne und Nachfolger Ludwig X. (1314—1316), Philipp V. (1316—1322), Karl Iv. (1322—1328) handelten in seinem Geiste und stärkten die königliche Gewalt zum Wohle des ge- meinen Volkes. Es bestand bereits zu Paris das Parlament als oberster königlicher Gerichtshof mit rechtskundigen Räthen aus allen 1.68 etrrt« Provinzen des Landes; die Versammlung der Stände (die Ge- generaux. neralstaaten) bewilligten die außerordentlichen Steuern, die königliche Münze verdrängte andere Geldsorten. So einigte sich Frankreich, während Deutschland immer mehr zerrissen wurde, und wäre 1328 die Haupt- linie der Kapetinger nicht ausgestorben, was zu einer lange dauernden Feindschaft mit England führte, so hätte Deutschland schon damals die alten lothringischen Länder an Frankreich verloren. Englisch-französische Kriege (1339—1415). 1216 bis § 306. König Johanns Sohn Heinrich Iii. war bei seines Vaters 1272. Tode minderjährig, daher eine Regentschaft in seinem Namen regierte, er blieb aber Zeitlebens ein unselbstständiger König, und konnte nicht verhin- dern, daß England durch Empörungen und Kriege zerrüttet wurde; jedoch wurde es unter ihm Gesetz, daß in die Parlamentöversammlungen auch Abgeordnete des niederen Adels, der Städte und Flecken einberufen wurden. 1272 bis Sein kriegerischer Sohn Eduard I. erzwang von Frankreich die 1307. Ma^abe der Städte der Guyenne, unterwarf Wales (sein 1283 im Schlosse Karnarvon in Wales geborner Sohn führte zuerst den Titel „Prinz von Wales") und zwang Schottland zur Anerkennung seiner Oberherrlichkeit. Diese wurde 1314 durch Robert Bruce abge- 1307 bis worfen, welcher über Eduardll. bei Banno ckburn einen vollstän- 7‘ digen Sieg erfocht.

3. Geschichte des Mittelalters - S. 119

1861 - Freiburg : Herder
Das Mittelalter geht zu Ende. 119 Handel geöffnet; die Inseln Ormus und So ko tora, welche die Ein- fahrt in den persischen und arabischen Meerbusen beherrschen, wurden besetzt und in China die Niederlassung Makao gegründet. Portugal Makao, gewann auf diese Weise nicht nur ein großes und reiches Gebiet, son- dern gab dem ostindischen Handel nach Europa eine ganz andere Richtung; derselbe bewegte sich bald nur mehr zum kleinsten Theile zur See nach Koseir und Alexandrien, zu Lande nach Smyrna und Trapezunt, sondern zur See um das Vorgebirge dex guten Hoffnung nach Lissabon, das jetzt auf Kosten Venedigs, Genuas und Konstantinopels so wie der süddeutschen Handelsstädte der Stapel- dclsstadt. platz des gewinnreichsten Verkehrs wurde. Spanien erhebt sich zur Weltmacht (1400—1516). § 356. In Spanien bestanden zu Anfang des 15. Jahrhunderts Znncre Zu- noch drei Königreiche: das kastilische, aragonische und das mo- ,lanjtccb®pa' hammedanische in Granada, welches die Oberherrlichkeit Kastiliens an- erkannte. In Kastilien war die Gewalt des Königs zu einem Schat- ten heruntergesunken, sein Einkommen fast verschwunden, der Adel Herr im Lande. In Aragonien war der König so gänzlich an den Reichstag (aus den Vertretern des höher» und nieder» Adels, der Geistlichkeit und Städte bestehend) gebunden, daß er ohne Zustimmung der Stände nicht einmal seine Räthe wählen konnte. § 357. Eine neue Zeit begann für Spanien 1469 mit der Heirath Ferdinands des Katholischen von Aragonien und I sab ellas von Kastilien, wodurch Spanien unter einer Dynastie vereinigt wurde, "" ,a c a obwohl Ferdinand und Isabella ihre Königreiche selbstständig regierten, dabei aber ein Ziel verfolgten, nämlich die Wiederherstellung der königlichen Macht. Ferdinanden bewilligte der Papst die Großmei- sterwürde der drei geistlichen Ritterorden in Spanien (von Alkantara, Kalatrava und San Jago) so wie das Recht die Bisthümer zu besetzen. Dem Adel entzog der König die Kriminaljustiz und übergab sie könig- lichen Gerichtshöfen, welche durch rasche und unparteiische Rechtspstege Vertrauen so wie durch strenge Vollziehung der Urtheile Furcht ver- breiteten. Dem Fehde- und Raubwesen steuerte er durch stehende Sold- truppen und die Mitwirkung der neu organisierten Stadtmilizen (her- mandades). Er und Isabella errichteten 1478 die spanische 2u- quisition, ein Gericht, das verkappte Juden, Mohammedaner und Staa'tsinqui- Ketzer, aber auch andere Verbrecher gegen Religion und Sitte aufzu- sitio», suchen und abzuurtheilen hatte. Der König stellte die Inquisitoren an, untersuchte ihre Amtsführung und konnte sie entlassen; der Gerichtshof der Inquisition war somit ein königlicher, obwohl ihm geistliche Waffen zu Gebote standen, und das furchtbarste Werkzeug in der Hand eines Despoten, wenn er willfährige Inquisitoren fand. Eroberung Granadas (2. Januar 1492). Vertreibung der Mauren und Juden. 8 358. Sobald die beiden christlichen Herrscher freie Hand hatten, wurde der mohammedanische König von Granada aufgefordert kastili- sche Besatzung in seine Hauptstadt aufzunehmen und auf seine Wei- gerung begann der Krieg (1482). Die Mauren vertheidigten sich eben

4. Geschichte des Mittelalters - S. 88

1861 - Freiburg : Herder
88 Geschichte des Mittelalters. louse, Foix; die Oberherrlichkeit des deutschen Königs über das arelatensische Königreich war nach Friedrich I. zu einem Schat- ten geworden. Reg- 1108 § 263. Zuerst erkämpfte Ludwig Vi., der Dicke, der Krone ein 18 1 7- überwiegendes Ansehen; er beschützte Bürger und Bauern durch Ord- nung der Verwaltung und des Gerichtswesens und vermochte deßwegen 1137 den Uebermuth des Grafen von Champagne zu brechen. Ludwig Vii. 1 ' verfuhr nach den gleichen Grundsätzen, schwächte aber seine Macht durch die Scheidung von seiner Gemahlin Eleonore, welcher er ihr Heiraths- gut: Guyenne, Poitou und Saintonge herausgab, die sie ihrem zweiten Manne zubrachte, dem Grafen von Anjou und Maine, der als Hein- rich Ii. den englischen Thron bestieg und mit Ludwig Vh. mehr als einmal, jedoch ohne besondern Erfolg, Krieg führte. Ludwigs Vii. Sohn Rkg-^1180 Philipp Ii. August begünstigte die Städte wie seine Vorgänger, ‘ " ‘ hob die Universität Paris und entriß dem englischen Könige Jo- hann alle Besitzungen jenseits des Kanals bis auf das Erbgut von Reg- 1223 dessen Mutter Eleonore. Sein Nachfolger Ludwig Viii., der Löwe, ' demüthigte den Grafen von Flandern, gewann in dem Albigenserkriege Avignon und mehrere Städte der mächtigen Grafschaft Toulouse. Reg- 1270° Ludwig Ix., der Heilige, erlaubte so wenig als seine ' ' Vorgänger den Großen des Reichs irgend eine Huldigung, welche so gedeutet werden konnte, als bedürfe die Thronfolge einer Anerkennung von Seiten der großen Vasallen und vermied bei der Einsetzung könig- licher Beamten jeden Anschein, als ob die von ihm verliehene Würde ein Lehen wäre. Er ordnete den Haushalt des Staates und Hofes musterhaft, erwarb sich durch seine Sorge für die Rechtspflege die Verehrung seiner Unterthanen und hielt mit der Kirche Frieden, ohne den königlichen Rechten das mindeste zu vergeben. Seine tiefe Fröm- migkeit war die Ursache, daß der kriegskundige König den Streit mit England durch einen Vergleich beendete und zweimal das Kreuz nahm. England von Wilhelm dem Eroberer bis König Johann ohne Land (1066—1216). Wilhelm der § 264. Der Herzog Wilhelm von der Normandie war ^ vielleicht der tüchtigste Heerführer, sowie der schlaueste und gewaltthä- 1087. tigste Fürst seiner Zeit. Er behauptete als Jüngling sein Herzogthum gegen die Angriffe des französischen Königs und erhob auf die Thron- folge in England Ansprüche, welche sich auf den angeblichen letzten Willen des Königs Eduard gründeten. Er sammelte ein großes Heer norman- nischer und niederdeutscher Ritter und landete im Herbst 1066 an der Südküste Englands, wo er am 14. Oktober in der blutigen Schlacht bei Hastings den König Harald besiegte und tödtete. 8 265. Er überwältigte jeden Aufstand, vertilgte einen Theil des angelsächsischen Adels und vertheilte 60,215 königliche Lehen unter seine Normannen, führte aber ein sehr strenges Lehenrecht ein. Er Staatsein- gab seinen Baronen (von pur, woraus das romanische paü' und P66r nchtungcn. entstand) die Gerichtsbarkeit über ihre eigenen Leute, ließ aber die von Alfred dem Großen eingeführten Gemeindegerichte bestehen, und ver- ordnet , daß von diesen wie von dem Gerichte der Baronen an die

5. Geschichte des Mittelalters - S. 72

1861 - Freiburg : Herder
72 Geschichte des Mittelalters. Die Staats- vcrhältniffe zurzeitbar- barossas. 7000 Mann brachten beide Könige im Frühjahr 1078 nach Palästina, mit welchen ste Damaskus und Askalon vergeblich angriffen und dann rühmlos nach Hause zurückkehrten. K 213. Konrad Hi. fand in Deutschland die Feinde seines Hauses in voller Thätigkeit; der alte Welf war ihm aus dem Morgenlande vorausgeeilt und schloß unterwegs mit König Roger in Neapel ein Bündniß gegen Konrad, suchte in Deutschland Konrads Verwandte zu verführen und begann dann offenen Krieg, in welchem er jedoch dem Sohne Konrads, Heinrich, unterlag. Er erhielt Verzeihung, doch starb der hoffnungsvolle Heinrich bald darauf und Konrad Iii. folgte ihm 1152. Friedrich I., der Rothbart (1152—1190). § 214. Sein Neffe Friedrich wurde einstimmig gewählt, ein so gewaltiger Herrschergeist, daß er gewiß Karls des Großen Reich wieder hergestellt hätte, wenn durch das Lehensystem nicht die Macht des Königs gebrochen gewesen wäre. Denn seine Hauömacht, die fränkischen und schwäbischen Lehenträger, konnte er nicht anhaltend zu auswärtigen Kriegen gebrauchen, weil sie durch mehrjährige Kriegs- dienste verarmt wären, und das Reichsheer durfte der König nur mit Bewilligung des Reichstags aufbieten. Dann, bei einem Reichö- kriege, trug ein Fürst das königliche Panner (in demselben ist seit Friedrich I. der einfache schwarze Adler), um das sich die unmittel- baren Vasallen des Königs schaarten, und unter den Pannern der- jenigen Fürsten, welche Inhaber von Fahnenlehen mit herzoglicher Ge- walt waren, folgten die Panuer der Grafen und Freiherren, sowie der freien Stadt- und Landgemeinden. (Auf dieser Ordnung des Reichs- heeres beruhte auch die Eintheilung aller Freien des Reichs in sieben Heerschilde: Kaiser, geistliche Fürsten, weltliche Fürsten, Grafen und Freiherren, Pannerherren d. h. nicht hochadelige Freie, die aber noch Freie zu Vasallen haben, die gemeine Ritterschaft, die Freien nicht ritterlicher Geburt.) Die Heerfahrt nach Rom (Römerzug) mußte Jahr und Tag vorher angesagt werden und mit der Krönung endigte die Dienstpflicht des Reichsheers. Jeder andere Reichsdienst dauerte nur sechs Wochen auf Kosten der Aufgebotenen, und wollte der König die Fürsten mit ihren Mannschaften länger im Dienste behalten, so mußte er ihren guten Willen mit Gnaden und Lehen theuer erkaufen. Friedrichen mangelte also das nothwendigste Werkzeug jedes Eroberers, nämlich ein schlagfertiges, unbedingt gehorsames Heer. Karls des Großen Heerbann war nicht mehr herzustellen, denn das Lehcnsyfiem hatte ihn zerstört, und aus unfreien Bauern ein Soldheer anzuwerben, wäre das Zeichen zu einer Revolution gegen Adel und Lehensystem gewesen, Friedrich selbst aber war zu sehr Adeliger, als daß er nur einen solchen Gedanken hätte fassen mögen. Das Einkommen Friedrichs I. als des Reichs Oberhaupt (also ohne seine großen Familiengüter) bestand: 1) in den Zöllen; 2) in dem Münzregale; 3) in der Steuer, welche die eigentlichen Reichö- güter, so viele deren noch übrig waren, ferner die nicht zum Heerdienst verpflichteten Stifte und die unmittelbar unter des Kaisers Schutz stehenden freien Stadt- und Landgemeinden entrichteten; 4) aus dem

6. Geschichte der Neuzeit - S. 119

1883 - Freiburg : Herder
Josephs Ii. Kriege und Regierung. 119 scheu Schiffen geschloffen hatten, weigerten sie sich beharrlich, und da sie von Frankreich, England und namentlich von Preußen untersttzt wurden, mute sich der Kaiser mit unbedeutenden Zugestndnisfen und einer Geld-summe begngen. (Vertrag zu Fontainebleau 1785.) Ariedrich Ii. und der Arstenund. (1785.) 82. Im Jahr 1785 kam zwischen Joseph Ii. und dem Kurfrsten Karl Theodor von Bayern ein Vertrag zustande, nach welchem letzterer Bayern an sterreich berlassen und dafr Belgien mit der Knigswrde erhalten sollte. Dadurch wre sterreich des fernen, abgetrennten, von Frankreich immer bedrohten, schwer zu verteidigenden Belgiens los geworden, htte sich durch Bayern ausgerundet und das entschiedene bergewicht in Deutschland erworben, aber eben deswegen widersetzte sich Friedrich Ii. und bewirkte den bcutfdjctt so da der Kaiser seinen Plan aufgeben mute. Josephs Ii. Hrkenkrieg. (17881790.) 83. Joseph Ii. lie sich von Katharina Ii. zu einem Bunde und Kriege gegen die Trken bereden und erffnete den Krieg mit dem schnsten Heere, das bis dahin unter den sterreichischen Fahnen vereinigt war. Allein er bertrug die Leitung des Krieges nicht dem erprobten Laudon, sondern dem bedchtigen Grafen Lascy, der die Haupt-armee in einem weiten Kordon an der Grenze aufstellte. Sie verlor bei 30000 Mann in den ungesunden Ebenen Niederungarns durch Krank-heiten, die Trken durchbrachen den Kordon an mehreren Stellen und brachten selbst der Hauptmacht bei Karansebes und Lngos (20. toept.) betrchtliche Verluste bei. Im folgenden Jahre fhrte Laudon den Ober-befehl, eroberte nach 36tgiger Belagerung Belgrad und warf die Trken bis hinter Nissa zurck, wodurch er die trben letzten Tage des Kaisers erhellte, der den Ausgang des Krieges nicht mehr erlebte. Joseph Ii. afs Wegent und Gesetzgeber. 84. So sah der Kaiser alle seine Entwrfe, um die Macht-stellung sterreichs zu verstrken oder zu sichern, milingen; noch unglcklicher war er teilweise als Gesetzgeber, obwohl er nur das Beste seiner Völker wollte. Viele seiner Entwrfe waren vortrefflich, aber er verfuhr zu schnell, wollte nicht vorbereiten und anbahnen, nichts der Zukunft berlassen, sondern sogleich durchfhren, nahm keine Rck-ficht auf Vorurteile und Gewohnheiten, oft nicht einmal auf die bestehenden Rechte und Vertrge. Er verbesserte das Heerwesen, die Verwaltung der Rechtspflege, den Zustand der Bauern und Juden, befrderte Ge-

7. Geschichte des Mittelalters - S. 83

1882 - Freiburg : Herder
Wilhelm der Eroberer. Johann ohne Land. 83 mit Philipp August von Frankreich um die französischen Besitzungen. Ihm folgte sein Bruder Johann, ein feiger und lasterhafter Tyrann, der seinen Neffen Arthur ermorden ließ, um dessen Lehen, die Bretagne, an sich zu ziehen. Deswegen forderte ihn König Philipp Ii. August von Frankreich als Oberlehensherr vor seinen Richterstuhl; Johann er- schien natürlich nicht, worauf er von dem französischen Könige bekriegt wurde und einen großen Teil seiner Besitzungen in Frankreich verlor. Die Magna charta. (1215.) § 87. Als Johann hierauf seiner Tyrannei in England freien Lauf ließ, zwang ihn ein allgemeiner Aufstand, der von dem Adel ausging, zur Unterschreibung des großen Freiheitsbriefes „Magna charta liber- tatum". Der Hauptinhalt desselben besteht in folgendem: Bestätigung der Rechte der Kirche; Beschränkung der willkürlichen Bestenerung der Vasallen und der königlichen Vormundschaft über unmündige Vasallen; Einführung eines höchsten Gerichtshofes in Civilfachen; Schutz der persön- lichen Freiheit und des Eigentums gegen willkürliches Gericht; Bestätigung der alten Rechte und Freiheiten der Städte, Flecken, Seehäfen und der fremden Kaufleute; Milderung der harten Forstgesetze; Einführung gleichen Maßes und Gewichtes; endlich: außerordentliche Steuern können nur mit Einwilligung des Reichstags (Parlaments) erhoben werden. Rückblick auf das Zeitalter der kreumge. Die Kreuzzüge sind die größte That des Mittelalters. Alle christlichen Völker erhoben sich zum Kampfe gegen den Islam und wetteiferten miteinander in Heldenmut und Opferwilligkeit. Die Kreuz- züge erweckten nicht bloß eine religiöse und kriegerische Begeisterung, son- dern sie beförderten einen Aufschwung, der jeden Stand ergriff und in frische Thätigkeit versetzte. Der Adel und das Ittlterwesen. § 88. Als die Zahl der gemeinen Freien immer mehr schwand und die schwere Reiterei der Hauptbestandteil der Heere wurde, konnten die ärmeren Freien nicht mehr für das Reich zu Felde ziehen. Infolge dessen bildete sich ein eigener Stand aus denjenigen Freien, welche so viel Eigentum besaßen oder so viel Gut zu Lehen trugen, daß sie zu Rosse Kriegsdienst thun konnten; sie hießen daher in den Urkunden „milites" (Krieger) und nannten sich von ihrem Kriegsdienste zu Rosse Ritter. Der Sohn eines Ritters erhielt durch seine Geburt das Lehen- recht, während die Bürger und Bauern es verloren; doch konnte der König jeden Mann zum Ritter erheben. 6*

8. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 173

1888 - Habelschwerdt : Franke
173 Frankreich. stärkte er durch Errichtung des Pairs-hoses, in dem sechs Bischöfe und die sechs höchsten Vasallen das Richteramt über die großen Vasallen übten. (9.) Ludwig Ix., der Heilige, 1226—1270. Derselbe sorgte für die Rechtspflege, beförderte die öffentliche Sicherheit und stiftete die Universität Paris. Ein Gelübde bewog ihn zum 6. und 7. Kreuzzuge (siehe S. 161). (11.) Philipp Iv., der Schone, 1285—1314. Unter ihm erreichte die Dynastie die höchste Macht. Er war ein rücksichtslos durchgreifender Eha- ! relfter. Als er in einem Kriege mit den Engländern die Vermittelung der Kurie zurückwies und die Geistlichkeit besteuerte, geriet er in Streit mit dem Papste Bonisacius Viii. Der König gewann aber im Volke eine Stütze, indem er ein Parlament berief und auch Vertreter des Bürgerftandes darin aufnahm. Nach dem Tode des Papstes bewog er dessen Nachfolger Klemens V., feinen Sitz in Avignon zu nehmen (1305—77). Die daraus entstehende Abhängigkeit des Papstes | von Frankreich zeigt sich namentlich in der Aufhebung des Templerordens, 1312, dessen Güter der König einzog. Der letzte Hochmeister Jakob von , Molay starb aus dem Scheiterhausen, i 1314. Im Jahre 1328 starb das kape-tingische Haus aus. England. Philipp Ii. August von Frankreich besiegt (bei Bouvines) und verlor den größten Teil der englischen Besitzungen in Frankreich. Daher ertrotzten Adel und Städte die Magna charta, das englische Staatsgrundgesetz, das die königliche Gewalt bedeutend beschränkte. Die Zeit der nächsten Nachfolger war dein Aufblühen der neuen Freiheit ebenfalls günstig. Namentlich erwarben die Städte, durch Handel wohlhabend geworden, Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit. Eduard Iii. (1327—1377), eilt ritterlicher König, machte Ansprüche auf den französischen Königsthron und eröffnete den 100 jährigen Erbfolgekrieg. Das Parlament teilte er ins Ober- und Unterhaus. Das Haus Anjou endete mit Richard Ii., der von dem Herzoge Heinrich von Lankaster, einem Enkel Eduards Iii., entthront wurde.

9. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 108

1904 - Habelschwerdt : Franke
108 ffentliche Sicherheit her, frderte die Entwicklung der Städte durch Regelung der Abgaben, der Zlle und des Mnzwesens und durch Begnstigung von Handel und Gewerbe. Die Rechtspflege ordnete er durch Errichtung eines obersten Gerichtshofes, des Parlaments, in Paris. In den unmittelbar unter der Krone stehenden Gebieten setzte der König seine Beamten ein und erhob regelmige Steuern. Auch nach auen wuchs der franzsische Einflu. Karl von Anjou, der Bruder Ludwigs Ix., wurde 1267 König von Sizilien. In seinem Glaubenseifer unternahm Ludwig zwei Kreuzzge (1248 und 1270), die aber beide erfolglos blieben. Auf dem letzten Kreuzzuge starb er vor Tunis. Er gilt als das Ideal der mittelalterlichen Könige Frankreichs. Whrend der Kreuzzge erwachte in der franzsischen Ritterschaft eine hohe religise Begeisterung und eine Abenteuerlust, die auf das ganze geistige Leben der Nation einwirkte. Die ritterliche Poesie blhte, und die bildenden Knste nahmen einen hohen Aufschwung. Im nrdlichen Frankreich schuf die sich rasch entwickelnde Gotik herrliche Bauwerke und verbreitete sich von hier aus der das ganze Abendland. England. Im Jahre 1154 kam mit Heinrich Ii. (bis 1189) das Haus Plantagenet (plntedschenet) auf den englischen Thron, den es bis 1399 innehatte. Heinrich stammte aus der Ehe, welche die englische Knigstochter Mathilde, die kinderlose Witwe Kaiser Heinrichs V., mit dem Grafen von Anjou, Gottfried Plantagenet, geschlossen hatte. Durch seine Heirat mit der geschiedenen Gemahlin Ludwigs Vii. erhielt Heinrich Ii. das westliche Frankreich, womit der Anla zu langen Kmpfen gegeben war. Er erwarb auch die Lehnshoheit der Irland. Die Emprung seiner Shne (vgl. Bertran de Born von Uhland) verbitterte Heinrichs letzte Lebensjahre. Sein Sohn, Richard Lwenherz, ein tapferer, abenteuerschtiger und grausamer Fürst (11891199), war der Schwager Heinrichs des Lwen und ein Gegner der Hohenstaufen. Er nahm am 3. Kreuzzuge teil und wurde von Kaiser Heinrich Vi. lnger als ein Jahr gefangen gehalten (S. 83). Nach seiner Rckkehr fhrte er mit Philipp August, der die Normaudie angegriffen hatte, Krieg. Richards Bruder und Nachfolger, der genuschtige Johann ohne Land, verlor fast alle Besitzungen in Frankreich an Philipp August und ge-riet auch mit dem Papste in Streit. Da ihn seine Vasallen zu verlassen drohten, mute er die Magna Charta, den groen Freiheitsbrief, unterzeichnen, wodurch der Grund zu der englischen Verfassung gelegt wurde. Die wichtigsten Bestimmungen der Magna Charta waren, da niemand verhaftet und mit Ber-lnst des Eigentums oder Verbannung bestraft werden solle, wenn er nicht durch gesetzmigen Spruch seiner Standesgenossen verurteilt sei, und da ohne Zustimmung des Reichsrats (der Groen) keine auerordentlichen Ab-gaben erhoben werden drfen. Ein Ausschu von Baronen sollte der die Ausfhrung dieser Bestimmungen wachen. Die Regierungszeit Heinrichs Iii. (12161272), dessen Bruder Richard von Eornwallis zum deutschen

10. Geschichte des Alterthums für Mittelschulen und zum Selbstunterricht - S. 189

1857 - Freiburg im Breisgau : Herder
England von Wilhelm dem Eroberer bis König Johann ohne Land. 189 Helm auf den angeblichen letzten Willen des Königs Eduard (s. S. 99), dem gemäß er, der Normanne, zum Nachfolger bestimmt worden sei. Als reicher und kriegsberühmter Fürst fand es Wilhelm nicht schwer zu seinen französisch-normannischen Kriegern noch eine große Anzahl flan- drischer und niederdeutscher Ritter unter seine Fahnen zu versammeln, so daß er im Herbste 1066 ein Heer von 60,000 Mann an der Südküfte Eng- lands landen konnte. Am 14. Oktober gewann er durch seine überlegene Reiterei die blutige Schlacht bei Hastings gegen König Harald, der selbst umkam, wodurch der Widerstand der Angelsachsen Zusammenhang und Leitung verlor, daher Wilhelm sich im Dezember zu London als König krönen lasten konnte. Einzelne Aufstände der angelsächsischen Bevölke- rung wurden von ihm blutig niedergeschlagen und gaben ihm nur Ge- legenheit, seine eiserne Herrschaft fester zu gründen. Er vertilgte fast den ganzen angelsächsischen Adel und vertheilte an seine Krieger 60,215 königliche Lehen, führte ein strenges Lehenrecht ein, versuchte die Unter- drückung der angelsächsischen Sprache, gab seinen Baronen die Gerichts- barkeit über deren eigene Leute, ließ aber die von Alfred d. G. eingerichteten Gemeindegerichte bestehen und verordnete, daß von diesen, sowie von den Gerichten der Barone an die Grafschaftsgerichte appelliert werden konnte, in welchen im Namen des Königs von einem Grafen oder andern Herrn gerichtet wurde, der zugleich die Strafgelder für den König einzog. Der König wachte aber nicht bloß über seine Gerichtsherrlichkeit gegenüber den großen Vasallen, sondern er unterwarf dieselben auch einer starken Besteurung; so war der König Vormund jedes minderjährigen Lehens- erben, wofür er die Einkünfte des Lehens bis zur Volljährigkeit des Erben bezog; keine Lehenserbin durfte sich ohne königliche Erlaubniß, die immer sehr theuer bezahlt werden mußte, verheirathen; bei einem Wech- sel des Lehens war eine hohe Tare zu entrichten; unter dem Namen auxilium erhob der König eine Steuer, wenn einer seiner Söhne zutn Ritter geschlagen wurde, aber auch bei andern Gelegenheiten; endlich mußte die Befreiung von persönlichen Diensten mit schweren Opfern er- kauft werden. Der König zog ferner das Einkommen aller erledigten Bisthümer ein, erhob Zölle und Weggelder, eine Zudensteuer, Strafgel- der, verhängte manche Konfiskationen, daher es nicht unglaublich ist, wenn Wilhelms I. Einkommen höher als das aller seiner königlichen Zeitgenoffen angegeben wird. Dadurch wurde es ihm und seinen näch- sten Nachfolgern möglich, ein stehendes Söldnerheer zu unterhalten, das größtentheils aus Niederländern geworben ward (Brabanzonen); mit demselben wurden die Großen wie das gemeine Volk niedergehalten und gebrandschatzt, wenn der König außerordentliche Kosten zu bestreiken hatte. Diese Militärdespotie dauerte unter Wilhelm Ii. (1087 —1100),'^sowie unter Heinrich I. (1100 —1135) fort, und nach dessen Tod verheerte
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