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1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 60

1886 - Berlin : Hofmann
60 Zweiter Teil. Das Mittelalter. günstigt durch manche Kaiser, die sich, wie z. B. Heinrich Iv., gegen die Fürsten gern auf sie stützten, wurden die Städte die Mittelpunkte des Handels und des geistigen Lebens und sind daher vom größten Einfluß auf unsere Geschichte gewesen. Die Bevölkerung der Städte bestand ursprünglich aus einer kleinen Gemeinde von Freien (Geschlechter-^ Patrizier) und einer größeren von Unfreien (Gewerbtreibenden), welche letzteren sich zu Zünften zu einigen pflegten. Allmählich, im 13. Jahrhundert, wurden diese Zünfte auch frei und nach langen Kämpfen erhielten sie, im 14. und 15. Jahrhundert, sogar Teil an der Regierung der Stadt, welche von Bürgermeister und Rat geleitet wurde. — Große und kostbare Bauten zeigen noch heute in unseren alten Städten, wie Augsburg, Nürnberg, Köln, Lübeck, den Reichtum und Kunstsinn der alten Bürger. Da aber in der Zeit, als die Macht der Könige verfiel und die öffentliche Sicherheit zu schwinden begann, die Städte am meisten litten, so schlossen sie zu gegenseitiger Hilfe bei ihren Handelsuuter-nehmuugen Bündnisse, von denen die wichtigsten folgende sind: a) die Hansa. Um die Mitte des 13. Jahrhunderts schlossen sich die Städte des deutschen Nordens, voran Hamburg und Lübeck, zusammen zum Schutze, ihres Handels zur See und auf dem Festlande; besonders war auch die Vertretung der deutschen Kaufleute im Auslaude ihre Aufgabe. In seiner Blütezeit umfaßte der Bund mehr als 80 Städte von Brügge bis gen Reval (Bremen, Hamburg, Lübeck; Wismar, Rostock, Greifswald, Stralsund, Danzig, Elbing. — Soest, Köln, Magdeburg. — Brügge, Gent, Brüssel u. a.). Dieselben waren nach „Quartieren" eingeteilt, und die Verpflichtungen dem Bunde und den übrigen Gliedern gegenüber waren genau festgesetzt; ihre Nichterfüllung wurde streng geahndet („Verhausung"). Durch diese mächtige genossenschaftliche Verbindung erreichte der deutsche Handel eine den ganzen Norden und Osten Europas beherrschende Bedeutung. England und die skandinavischen Länder bildeten die Hauptabsatzgebiete („Stahlhof" zu London; Wisby auf Gothlaud), ja felbst in dem russischen Nischni-Nowgorod errichteten deutsche Kaufleute unter dem Schutze der Hansa Faktoreien. Durch eine große und gefürchtete hanseatische Kriegsflotte wurde nicht nur für die Sicherheit des Meeres gesorgt, sondern auch die Rechte des Bundes gegen den Dünenkönig Waldemar gewahrt. Der Krieg gegen den letzteren verlief so günstig, daß die Dänen sich ver-

2. Mittlere und neuere Geschichte - S. 61

1886 - Berlin : Hofmann
§ 36. Die Mißstände in der Arche und die großen Konzilien. 61 pflichten mußten, fortan keinen König mehr ohne Zustimmung der Hansa zu wählen. Diese Blütezeit der Hansa fällt in die Mitte des 14. Jahrhunderts. Im 15. Jahrhundert verfiel der Handel und mit ihm der Bund: dazu wirkte hauptsächlich mit bte Entdeckung des Seewegs nach Ostinbien und biejeuige Amerikas, wo-burch der Handel von der Norb- und Ostsee mehr und mehr in die großen Häfen des Atlantischen Ozeans gezogen würde. b) Der rheinisch e Stäbtebnnb (vgl. § 33) bauette auch in dieser Periobe noch fort, boch verschwanb seine Bebeutung am Ende des 14. Jahrhnnberts gegenüber dem c) schwäbischen Stäbtebnnb. Derselbe würde 1376 1376 gestiftet, besoubers gegen die Übergriffe der sübbeutschen Lanbes-herrett (wie z. B. der Grasen von Württemberg), welche die Reichs-unmittelbarkeit antasten wollten. Bon großer Ansbehnung und mit vortrefflichen Kriegsmitteln versehen, hatte der Bunb ojt^ siegt eiche Fehben gegen die Fürsten (Schlacht bei Reutlingen 1377), bis er enblich der Übermacht der letzteren erlag (Schlacht bei Döffingen 1388). — Auch die Ritterschaft Sübbeutschlaubs, die gleichfalls für ihre Reichsunmittelbarkeit fürchtete, that sich zu ähnlichen Einungen zusammen (Georgsritter, Schlegler rc.) und beteiligte sich an den Kämpfen (vgl. die Balladen von Uhland: Graf Eberhard der Rauschebart). § 36. Die Mißstände in der Kirche und die großen Konzilien. In der Kirche waren, wie in dem Reiche, um biefe Zeit eine große Menge von Mißbrauchen eingeriffett. Die Zeit der alten sittenstrengen Päpste war vorüber und zumal baburch, daß^ im Jahre 1305 das Papsttum in Abhängigkeit von bett französischen Königen gekommen war, hatte bte Achtung vor betttfelben eine empfinbliche Einbuße erlitten; es verlor baburch seinen allgemeinen Charakter. Auch als im Jahre 1377 Gregor Xi. von Avignon wieber nach Rom übersiebelte, würde der Zustanb nicht gebessert; bettn nun erfolgte, ba die avignonesische Partei einen neuen Papst wählte, eine Trennung des obersten Kirchen-amtes („Schisma"). Daburch würde die Verwirrung der Gemüter immer größer und der Wunfch der Völker nach einer Reformation der Kirche an Haupt und ©liebern immer stärker. Der letztere trat ganz besonbers hervor in bett Reformvorschlägen

3. Das erste Geschichtsbuch - S. 108

1892 - Gera : Hofmann
— 108 — ja einmal mußte sie sich von einer Bettlerin in den Kot stoßen lassen. Alles ertrug sie geduldig und ohne Murren. Später reuete ihren Schwager seine Härte, und er rief die unglückliche Frau zurück. Sie aber sehnte sich nicht nach fürstlicher Pflege, sondern zog nach Marburg an der Lahn und lebte da still und einsam ihrem Gott und ihren Nächsten. Alle ihre Habe gab sie den Armen und behielt nur ein graues Kleid, darin man sie begraben sollte. Auf dem Totenbette tröstete sie die Umstehenden und ist dann in Gottes Frieden dahingefahren. 4. Friedrich Barbarossa im Kyffhäuser. 1. Wie die Kyffhänsersage entlkand. Der Kyffhäuserberg liegt an der „goldenen Aue", südlich vom Harzgebirge, und trug ehedem eine kaiserliche Pfalz oder Burg. Der Name Kyffhäuser bedeutet „Häuser auf der Kippe". Ein alter Turm ist der einzige Rest aus alter Zeit. Jetzt wird dem Kaiser Wilhelm I., dem Weißbart, auf dem Berge ein großes Denkmal errichtet, weil er das deutsche Reich erneuert und die lange Zwietracht geendet hat. Vor mehr als 700 Jahren herrschte in Deutschland gar gewaltig der Kaiser Friedrich Barbarossa. Die Stammburg seines edlen Geschlechts war die Burg Hohenstaufen in Schwaben, nicht weit von der Zollernburg. Wegen seines rötlichen Bartes wurde der Kaiser in Italien Barbarossa oder Rotbart genannt. Er zog siebenmal über die Alpen nach Italien, um dort die widerspenstigen Städte zu unterwerfen. Mehr als einmal geriet er in Lebensgefahr. Als Greis unternahm er (1190) einen Kreuzzug in das heilige Land, um Jerusalem und die andern heiligen Orter aus den Händen der Türken zu befreien. Siegreich drang er vor. Aber zum großen Jammer seines Heeres ertrank er in einem Flusse und ward im fernen Lande begraben. Das deutsche Volk glaubte nicht an den Tod des herrlichen Helden und hoffte in den traurigen Zeiten, die nach ihm kamen, immer auf seine Wiederkehr. Einer erzählte dem andern, er sei nicht gestorben, sondern säße verzaubert in einem unterirdischen Schlosse des Kyffhäuserberges. Er stütze sein Haupt auf einen Marmortisch. Sein Bart sei durch und um den Tisch gewachsen. Seine Ritter stünden schlafend umher, und seine Tochter lltchen hüte das verzauberte Schloß. Zuweilen zwinke der Kaiser mit den Augen und schicke einen Zwerg hinauf, damit er nachsehe, ob die Raben noch kreischend um den Berg flögen. Sei dies der Fall, dann müsse er wieder hundert Jahre weiter schlafen. (Vergleiche Rückerts Lied: „Der alte Barbarossa —" und Geibels „Tief im Schlosse des Kyffhäuser —".) 2. Wie zwei Soldaten den Turm erstiegen. Der Turnt, in dem der Kaiser unten schlafen soll, hat keinen Eingang. Nur oben sieht man zwei offene Luken, zu denen man auf vorspringenden Steinen emporklettern kann. Zwei Soldaten wollten den alten Kaiser gern einmal sehen. Aus Tille da stiegen sie auf den Berg und kletterten zu den Luken empor, aber sie fanden sie mit eisernen Läden geschlossen. Unverrichteter Sache kehrten sie um. Als aber die Leute in Tilleda von den Läden hörten, da riefen sie: „O ihr Thoren! Hättet ihr die Läden ausgehoben und mitgenommen, so wären sie zu Gold geworden!" Eilig liefen die Soldaten wieder auf den Berg, aber die Läden an den Luken waren verschwunden. 3. Wie der Kirt von Wennnngen Geräte borgte. Der Hirt in Nennungen wollte Hochzeit machen, hatte aber kein Tischgerät dazu. Da

4. Kleine Geographie von Elsaß-Lothringen - S. 64

1895 - Straßburg : Heitz
64 V. Der Kreis R a p p o l ts w e ile r. 61,800 Einwohner, 459 □ km. 1. Die Stadt Nnppoltsweiler ^ [Ribeauville] (5900 Einw.) liegt am Eingang des reizenden Strengbachthales, durch welches die ' Straße von Colmar nach Markirch zieht. Im oberen Teile der Stadt, auf einer Anhöhe, lag das Schloß der ehe- maligen Grafen von Rappoltstein. Ueberragt wird die Stadt von den Ruinen der drei Schlösser: Giersberg, Ulrichsburg und Hohrappoltstein, Sitz der mächtigen Grafen von Rappoltstein, bevor sie ihren Aufenthalt in das schon erwähnte Schloß verlegten. Von den zahlreichen Klöstern, welche sich vor Zeiten auf dem Gebiete der Stadt befanden, besteht nur noch das Augustinerkloster, welches gegenwärtig dem Orden der Schwestern der „Vorsehung" angehört. Erziehnngs- anstatt für juuge Mädchen. Der Herrengarten, vor dem östlichen Ein- gange der Stadt, ist eine schöne schattige Anlage, die von Eberhard von Rappoltstein 1617 angelegt wurde. — In einem kleinen Seitenthale, 3 km von der Stadt, rechts der Markircher Straße, liegt der berühmte Wallfahrtsort Dusenbach, der kürzlich wieder ausgebaut wurde. Die h. Maria von Dusenbach war die Patronin der Musikanten im Elsaß, daher der Patronstag hier noch der P s e i f e r s ta g genannt wird. Die Grafen von Rappoltstein waren die Pfeifer- könige, d. h. die Schutzherren der außerhalb der Ge- setze stehenden Zunft.

5. Die mittlere und neue Welt - S. 208

1873 - München : Lindauer
208 das Endresultat der Ausschußberatungen in einem Hauptentschädigungsplaue, dessen Inhalt der deutsche Reichstag zu Regens bürg unter dem Namen „Neichsdepntations-Hanpt-schluß" am 25. Februar 1803 annahm. Die wichtigsten Bestimmungen dieses Aktenstückes waren: Der Kurfürst Mar Iv von Pfalzbaiern erhält die Hochstifter Würzburg, Bamberg, Augsburg (doch nicht die Reichsstadt^, Fr ei sin g, einen Teil von Eichstädt und Passau, 13 Reichsabteien, 15 Reichsstädte, die Stadt Mühldorf am Inn und 2 Reichsdörfer; der Großherzog Ferdinand Ii von Toskana bekommt für sein Land (er hatte es 1799 an Frankreich abtreten müssen) das neugebildete Kurfürstentum Salzburg; der Kurerzkanzler von Mainz, Karl Theodor von Dalberg, bekommt die Reichsstadt und das Bistum Regensburg- welches zum Erzbistum erhoben wird; der Markgraf von Baden empfangt das pfälzische Land am rechten Rheinufer mit den Städten Heidelberg und Mannheim und dazu den Titel „Kurfürst". Den Titel „Kurfürst" bekommen außerdem noch der Herzog von Württemberg und der Landgraf von Hessen-Kassel,, so daß Deutschland fortan 12 Kurländer zählt. Die Mannesklöster stehen zur Verfügung der Landesfürsten, die Frauenklöster, welche Klausur haben, sollen im Einverständnisse mit dem Diöcesanbischofe säkularisiert werden. Der Deutsch-Orden und der Malteser-Orden sind von der Säkularisation ausgenommen. Die Schweiz erhielt durch die Mediationsakte vom 10. Februar 1803 eine neue Einteilung in 19 Kantone; der Kanton Wallis wurde wegen der zur Verbindung Frankreichs mit Italien dienenden Simplonstrasse mit Frankreich vereinigt. Der Erbprinz Ludwig von Parma entsagte seinem Lande zu Gnnsteu Frankreichs und bekam dafür Toskana mit dem Titel eines Königs von Etrurien (nach Ludwigs Tod führte seine Witwe, die Infantin Marie Louise vou Spanien, als Vormünderin ihres Sohnes die Regierung, mußte sie aber 1807 uiederlegeu mtb Etrurien an Frankreich überlassen). Die cisalpinischerepnblik erhielt in Napoleon Bonaparte einen Präsidenten, zugleich aber die Benennung italienische Republik. Die Stibrarifatioit, 1803. Nachdem in Baiern schon im Jahre 1802 die M endi-kant en--(Bettel-)Klöster aufgehoben worden waren, schritten 1803 sämtüche deutsche Fürsten, welche durch den Frieden zu Luue-ville Verluste erlitten hatten, zur Säkularisation der in ihren Territorien noch bestehenden Stifter und Klöster. Die A^t und Weise, wie eiuzelue Kommissäre dabei verfuhren, verletzte vielfach sowol einzelne Personen als ganze Gemeinden. Unersetzliche Werke der Wissenschaft und Kunst und viele Denkmäler der Geschichte gingen bei dieser Gelegenheit zll Grunde. Die Mitglieder der aufgehobenen Klöster wurdeu teils pensioniert, teils für den Unterricht und Kirchendienst verwendet, teils in sogenannten Centralklöstern untergebracht. Für Baiern wurde die Säkularisation namentlich dadurch sehr nachteilig, daß die großen Besitzungen und Kapitalien,

6. Die mittlere und neue Welt - S. 80

1873 - München : Lindauer
80 Landes in 72 Komitate ober Gesellschaften (ungarisch Jsp ansag — Komitat, von Zs p a n — comes), in welchen die vom Könige abhängigen Obergespane die Civil- und Militärgewalt ausübten und mit den höheren Hofbeamten und den Bischöfen als Magnaten den Reichstag bildeten, und breitete seine Herrschaft nach Außen aus. Stephans Nachfolger, sein Schwiegersohl?Peter, ward durch den Gegenkönig Aba verdrängt und vom Kaiser Heinrich Iii wieder eingesetzt, mußte aber für diesen Dienst die deutsche Lehnshoheit anerkennen. Unter seinen Nachfolgern trat neue Ber-wirrung ein, doch erlangte das Reich unter Ladislaus I, dem Heiligeu (1077—1095), innere Festigkeit und unter dessen Sohn Ko^loman (1095—1114) durch die Erwerbung Kroatiens ansehnliche Vergrößerung. Kolomans Sohn Stephan 11(1114— 1131) nötigte die in sein Land eingefallenen Kumauen (ein Zweig des türkischen Stammes) zu festen Niederlassungen und zur Annahme des Christentums, und sein zweiter Nachfolger, Geisa Ii (1141—1161), siedelte viele Deutsche (Sachsen) in der Zips und in Siebenbürgen an. Dem Könige Andreas Ii (1205—1235) nötigten die ungarischen Großen 1222 einen Freiheitsbrief ab, die goldene Bulle, welche bis auf die neuere Zeit die Grundlage der Freiheiten des ungarischen Adels bildete. Bela Iv (1235— 1270) mußte 1241 nach einer durch die Mongolen bei Mochi erlittenen Niederlage nach Österreich fliehen, stellte aber nach dem Abzug der Mongolen den Wolstand des Landes rasch wieder her. Sein Sohn Stephan V (1270—1.272) mußte im Kampfe mit Premislans Ottokar Ii von Böhmen seinen Ansprüchen ans Steiermark entsagen. Ihm folgte fein Sohn Ladislans Iv (1272—1290), der von den Kumanen gemeuchelt wurde. Die Krone Ungarns fiel nun einem Enkel Andreas Ii zu, Andreas Iii (1290—1301), mit welchem der arpadifche Mannsstamm erlosch. 5) Ruktand vor 1276. Dieses Reich entstand dadurch, daß der von den Slaven zu No'ro^orob herbeigerufene Häuptling dir Normannen oder Waräger, Rurik, aus dem Stamme Ruß,^.Madas Fürstentum Now-gorod gründete. Unter seinem Sohne ghor ward Kiew erobert und zur Residenz erhoben. Jghors Sohn Wladi'mir I (980 — 1014) erbaute die Stadt Wladimir an der Wolga, erwarb sich durch Einführung des (griechischen) Christentums deu Beinameu des Großen und teilte sterbend das Reich unter feine zwölf Söhne, von denen der drittgeborne, Jaroslaw, 1036 alles Gebiet vereinigte und den Tilel „G roß für st" annahm. Nach seinem Tode (f 1054) zersplitterte sich das Reich durch Teilungen in mehrere Fürstentümer, welche 1240 den Mongolen tributpflichtig wurden. Nowgorod erkämpfte 1271 feine Freiheit und behauptete sie dadurch, daß es 1276 der deutschen Hansa beitrat.

7. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 290

1868 - München : Lindauer
290 Bayern unter Karl Albrecht. beschränkte die Zahl seiner Diener, rebucirte die Armee auf 12,000 Mann und ließ in allen Theilen des Staatshaushaltes Ersparnisse eintreten. Zur Tilgung der öffentlichen Schuld, die sich auf 30 Millionen belief, ward nach dem Anträge des ge- heimen Rathskanzlers Joseph von Unertl eine Schulden- tilgungs-Commission errichtet und an die Verordneten der Landschaft das Ansinnen gestellt, einen Theil der Staats- schuld zu übernehmen. Diese bewilligten drei Millionen jährlich an Steuern, gewährten rasch aufeinander (1728, 1734 und 1735) drei außerordentliche Landanlehen und erhoben von den Kapitalien der Klöster und milden Stiftungen die Summe von 535,000 Gulden. Zugleich bewilligte der Papst für diesen Zweck den zehnten Theil aller geistlichen Einkünfte. Leider dauerte das eiugeführte Sparsystem nur bis zum Jahre 1729, wo Kur- fürst Karl Albrecht, von Natur zu Pracht ruck Freigebigkeit geneigt, den Glanz seines Hofes zu verjüngen begann. So stiftete er, von einer Blatternkrankheit glücklich genesen, am 24. April 1729 den Hausorden vom hl. Georg für katho- lische Adelige, deren Abkunft von sechzehn väterlichen und ebenso vielen mütterlichen Ahnen vom Adel erwiesen ist. Bald darauf stellte er den südlichen rmd östlichen Flügel der Residenz, die am 14. und 15. Dezember 1729 niedergebrannt waren, mit großem Auswande wieder her und führte an der östlichen Seite des Re- sidenzbaues mit großen Kosten ein Hoftheater aus, worin fran- zösische Schauspiele gegeben wurden*). Besonders große Summen kosteten diesem Fürsten feine Schlösser Nymphenburg und Starnberg, desgleichen auch die Jagd, die er und seine Ge- mahlin leidenschaftlich liebten. Da bei solchen Ausgaben die kaum beseitigte Geldnoth bald wicderkehrte, griff man zu Mitteln, von welchen einige bis dahin in Bayern noch gar nicht zur An- wendung gekommen waren. Das Jahr 1734 brachte die Ver- ordnung einer Geldabgabe statt der Jagdfrohnden und das Jahr 1735 bescheerte den Uuterthanen eine Hofanlage *) In diesem Theater entstand 1750 ein Brand, durch welchen außer dem Theater die Residenz fast bis auf den von Herzog Max I erbauten westlichen Tract eingeäschert wurde.

8. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 341

1868 - München : Lindauer
341 Bayern unter Maximilian Iv Joseph. seine Befähigung hiefür in einer Concursprüfung vor der Staats- behörde Nachweisen; dafür wurde auch die Stellung und Besoldung der öffentlichen Diener und ihrer Familien durch Verordnungen vom Jahre 1803 und 1805 verbessert und gesichert. — In die Verhältnisse der arbeitenden und gering bemittelten Bevölkerung kam dadurch eine Wendung zum Bessern, daß die Bert Heilung der Gemeinde gründe und die Ablösung der Schaar werke und der grundherrlichen Lasten gegen billigen Ersah gestattet wurde. Die zu gleichem Zwecke unternommene Anlegung von Kolonien auf unfruchtbaren Mooren, wie bei Dachau, Schleiß- heim, Rosenheim, oder an der Stelle abgetriebener Wälder, wie bei Kelheim und anderen Orten, hatte nicht den erwarteten Er- folg, so sehr man auch die Kolonisten durch Abgaben- und Zehnt- Freiheit aus 10 — 25 Jahre, durch Schenkung von Zimmerholz zu ihren Gebäuden u. s. w. unterstützte, denn die Zahl der Tag- werke, die man einer Familie anwies, war zu gering und die Aufnahme der Kolonisten selbst erfolgte nicht mit der gehörigen Auswahl. Ebenso wenig vortheilhaft zeigte sich die mit Begünstig- ungen mancherlei Art gewährte Zertrümmerung großer Bauerngüter, von der man sich so viel versprochen hatte. Das Verderblichste von Allem, was vermeintlich im Interesse der Volksbeglückitng unternommen wurde, war ohne Zweifel die mit Hintansetzung aller sonstigen Rücksichten unternommene Auf- hebung der Klöster, welche der Reichsdeputations- Hauptschluß vom 25. Februar 1803 bewilligte. Schon im Jahre 1802, also vor dem Erscheinen des Reichsdeputations- Hauptschlusses, wurde in Bayern zur Aufhebung der Mendikanten (Bettel)- Klöster, und am 18. März und 5. August 1803 zur Säcularisation der noch bestehenden geistlichen Stifter und Klöster geschritten"). Die Aussicht auf den leichten Erwerb der an- sehnlichen Klostergüter in Verbindung mit Vorurtheilen gegen diese kirchlichen Anstalten verdrängte jede andere Rücksicht und jede Erwägung dessen, was die Klöster dem Lande waren, und was sie ihm noch sein oder werden könnten. Besonders groß waren die Verluste bei dieser Klösteraufhebung dadurch, daß viele derselben große Besitzungen und Kapitalien in Oesterreich hatten, welche sämmtlich wie die von den Hochstiftern dort ge- legenen Besitzungen voll der österreichischen Regierung nach einem vorgeblichen H eimfalls rech t (droit d’epave) wie herrenloses @ut ohne alle Entschädigung oder theilweise Uebernahme der

9. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 20

1868 - München : Lindauer
20 Innere Zustände Bajoariens unrer d. Agilolfingern. der Tod seinen schweren Prüfungen ein Ziel setzte. Mit ihm treten die Agilolfinger als Herzoge Bajoariens ab, nachdem sie 233 Jahre geherrscht hatten. Ob mit Tassilos Kindern (Theodo, Theodobert, Catan, Englfrid, Gepahard, Engilvan hießen seine Söhne, Hrodrud, Adalpirch, Cotade seine Töchter, von denen die zwei letzteren den Schleier nahmen")) das Geschlecht der Agilolfinger ausgestorben sei, und wenn nicht, ob die Grafen von Scheyern (die Luityoldinger)20) Abkömmlinge der Agilol- finger seien, läßt sich nach den bis jetzt aufgefundenen Doku- menten mit Sicherheit nicht entscheiden. § 16. Innere Zustände Bajoariens unter den Agilolfingern (554—788): Den bajoarischen Gesetzen zufolge, die mit den alemannischen, falischen und ripuarischcn Vieles gemein haben, mußte der Her- zog stets aus dem Geschlechts der Agilolfinger gewählt und vom fränkischen Könige bestätigt werden. In der Regel folgte aus den Vater der Sohn. Der Herzog war oberster Feldherr im Kriege und zugleich oberster Bewahrer der Sicherheit und der Gerechtigkeit im Frieden. Ihm standen wahre Majestätsrechte zu, z. B. im Kirchlichen die Bezeichming derer, welche die bischöf- liche Würde empfangen sollten. Sein Einkommen bestand im Ertrage zahlreicher herzoglicher Maierhöfe (villas, surtes xudli- sus), sowie in den von den Freien des Landes zweimal im Jahre, im Mai und Herbste, auf die allgemeinen Landesversamm- lungen mitgebrachten Naturallieferungen. Auch an den gericht- lichen Strafgeldern hatte er Antheil. Jagd, Fischwasser, Mine- ralien, Salzquellen, Markt, Zoll und Maut gehörten zu seinen Hoheitsrechten (Regalien), die er theils selbst benützte, theils zu fürstlichen Gnadengeschenken verwendete. Wegen Abhaltung der Landesversammlungen und wegen Besitzes vieler Maierhöfe konnte der Wohnsitz der agilolfingischen Herzöge kein stätiger sein; doch war Regensburg vor anderen der herzogliche Sitz und daselbst ihre Burg. Die kirchlichen Einrichtungen dieser Zeit sind sehr einfach. Der Herzog war der Beschützer und höchste Schirm- vogt der Kirche und bestätigte den vom Klerus und vom Volke gewählten Bischof; aber häufig nahmen die Herzöge selbst die

10. Lehrbuch der bayerischen Geschichte - S. 83

1868 - München : Lindauer
83 Amtsherzögen des deutschen Reiches. für die öffentliche Sicherheit, d. h. für Aufrechthaltung des Landfriedens zu sorgen und die Landtage zu berufen uni) zu leiten. Wenn auf diesen die Territorialherren, d. h. die Mark- grafen und Grafen, die Bischöfe und Aebte, welche den Titel „Reichsfürsten (principes regni)11 führten, erschienen, so geschah es nur, weil der König es so wollte und der Herzog im Namen des Königs den Vorsitz führte. Sie besaßen daher kaum größere Gewalt oder ausgedehntere Befugnisse, als die ehemaligen karo- lingischen Sendgrafen und Präfekten. Für ihre herzogliche Amts- verwaltung erhielten sie gleich den Grafen verschiedene Lehengüter von: Könige und konnten auf mancherlei Reichnifse und Leistungen des Volkes Anspruch machen. Der König vergab übrigens die herzogliche Würde in Bayern, wenn auch nicht jedes Mal, so doch in der Regel mit Zustimmung der Reichsstände oder der bayerischen Großen, bisweilen auch auf einen vorher kundgegebeuen Wunsch des bayerischen Volkes. Dem Herzoge stand ein Pfalz graf zur Seite, der im Namen des Kaisers den Blutbann (das Recht, über Leben und Tod zu erkennen) ausübte, die Aufsicht über die Landgerichte führte und die zum Reiche oder dem Kaiser gehörigen Güter verwaltete. Was der Pfalzgraf auf dem Lande, das war der Burggraf in den dem Kaiser gehörigen Städten. Ausnahms- weise erhielten den Blutbanu auch einige Große, besonders Bischöfe. Das Lehenswesen, das schon unter den Agilolfingern begann und unter der Herrschaft der Karolinger und der fol- genden deutschen Könige und Kaiser sich ausbildete, löste die Heerbann- und Gaugerichtsordnung nach und nach auf, so daß das Kriegsheer dem weitaus größter: Theile nach aus Dienst- oder Lehen- (Vasallen-) Gefolge bestand. Wie im vorigen Zeit- räume, so ergaben sich auch in diesem viele freie Grundbesitzer zum Schutze gegen übermüthige Große einem Stifte, Kloster oder weltlichen Großen als Mundleute (Schützlinge) und zahlten an sie Schutz- oder Vogteigeld. Die Gaugrafen fingen allmählig an, ihre Grafschaften und Aemter zum erblichen Eigenthum zu machen, vererbten, vereinigten und theilten ihre Besitzungen und walteten darin als selbstständige Machthaber oder Dynasten^). Sie leisteten dem Herzoge beim Antritte seiner Regierung und 6 *
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