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1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 59

1886 - Berlin : Hofmann
§ 35. Die deutschen Städte und ihre Bedeutung. 59 den Wählern erlaufen (Willebriefe; später Kapitulationen). Gleichwohl sind die Kurfürsten insofern oft von wesentlichem Nutzen gewesen, als sie dem Papste gegenüber die Fahne des nationalen Interesses aufrecht hielten und feinen vermessenen Ansprüchen auf die Besetzung des deutschen Thrones thatkräftig entgegentraten. 1314 Das geschah besonders zur Zeit König Ludwigs des -ßmjent (1314 bis 1347), als die Übergriffe des unter französischem Einfluß ^395 stehenden Papstes (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305 bis bis 1377!) unleidlich wurden. Die Fürsten erklärten in dem 13 < t Kurv er ein zu Reuse 1338, daß fortan der durch sie ge- 1338 wählte König nicht der Bestätigung des Papstes bedürfe. Im Anschluß an diesen Beschluß wurde im Jahre 1 3 5 6 1356 unter König Karl Iv. (1347—1378) ein großes Reichsgesetz er- 1347 fassen, die sog. Goldene Bulle. In demselben wurde des bis näheren festgesetzt, wie die vom Papste unabhängige Königswahl 6 fortan zu vollziehen sei, und dieselbe endgültig den sieben Kurfürsten übertragen (drei geistliche: Mainz, Köln, Trier; vier weltliche: Böhmen, Pfalz, Sachfen-Wittenberg, Brandenburg); zugleich würden biefen Kurfürsten die weitgehenbsten Rechte vom Kaiser zugestanben, zumal ein großes Maß von Unabhängigkeit. Fortan liegt das Schwergewicht des Reiches in bent Kurfürstenkolleg. Anmerkung. Im übrigen sinb die beiben erwähnten Könige für die Entwicklung des Reiches ohne große Bebeutung. Der erste — Ludwig von Bayern — hatte zum Gegenkönig Friedrich 1314 von Österreich (1314—1330), den er aber in der Schlacht bei ^o|q Mühldorf 1322 besiegte und gefangen nahm; zunächst auf dem -^22 Schlöffe Trausnitz gefangen gehalten, hat sich dann Friedrich mit feinem Gegner ausgesöhnt und sogar die Teilnahme an der Reichsregierung erlangt; boch starb er balb barauf. Karl Iv. hat für das Reich wenig, für fein Stammland Böhmen sehr viel gethan; hier gründete er die bald glänzend aufblühende Universität Prag 1348 (die erste in Deutfchlanb) und hob bnrch eine weife und freigebige Verwaltung das Laub zu hoher Blüte. Darum wirb er noch heute von den Böhmen als der größte König ihrer Geschichte gefeiert. § 35. Die deutschen Städte und ihre Bündnisse. Unter dem Einflüsse der Kreuzzüge und des bnrch sie belebten Hanbelsverkehrs entwickelte sich die Bebeutung der ©täbte. Be-

2. Mittlere und neuere Geschichte - S. 64

1886 - Berlin : Hofmann
64 Zweiter Teil. Das Mittelalter. schwäbischer Abstammung (Stammburg in der schwäbischen Alp), begegnen uns die Grafen von Zollern zuerst als Burggrafen von Nürnberg. Durch persönliche Tüchtigkeit und besonders auch durch thatkräftige Unterstützung der Kaiser (z. B. Rudolfs von Habsburg) bringen sie es in dieser Stellung allmählich zu hohem Ansehen und großer Macht. Als nun Burggraf Friedrich Vi. dem Kaiser Sigismund bei dessen Kaiserwahl und ersten Regierungshandlungen wesentliche Dienste geleistet hatte, erhielt er zum Lohne dafür die Belehnung mit der Mark Brandenburg. Dieselbe wurde 1417 in feierlichster Weise am 18. April 1417 während des Konzils zu Konstanz auf dem Markte vollzogen, in Gegenwart einer auserlesenen Versammlung (Kurfürsten von Pfalz und Sachsen mit Scepter und Schwert!). Dadurch wurde Friedrich Kurfürst und Reichserzkämmerer. Er stellte nun in der Mark die unter den Luxemburgern eingerissene heillose Unordnung (räuberischer Landadel, Quitzows n. a.) ab und verharrte in seinem freundschaftlichen, helfenden Verhältnis zu Reich und Kaifer. Seine Nachfolger (Friedrich Ii.; Albrecht Achilles 1470 — 1486; Johann Cicero, Joachim Nestor n. s. w.) wußten durch eine kluge Politik und durch persönliche Tüchtigkeit die Bedingungen für eine glückliche Zukunft des Landes immer günstiger zu gestalten. I. Repetition (V. Periode ca. 1250—1517). § 33. 1250—1273 Interregnum, Zeit der Anarchie. Faustrecht und Raubrittertum. Strand- und Grundruhrecht. Selbsthilfe der Städte: rheinischer Städtebund 1254. 1273 — 1291 Rndols von Habsburg. Sein Sieg über Ottokar von Böhmen auf dem Marchfelde 1278: Begrüudung der habsbnrgi-gischen Macht in Österreich. — Rudolfs segensreiche Thätigkeit zur Beseitigung der Raubritterburgen. 1292 — 1298 Adolf von Nassau, von den Fürsten trege.i seines Strebens nach Hausmacht abgesetzt. 1298 — 1308 Albrecht I., Sohn Rudolfs, ermordet durch Johannes Parricida aus Privatrache. 1308 — 1313 Heinrich Vii., aus dem Hause Luxemburg, versucht noch einmal, den alten Glanz des Kaisertums herzustellen. Sein Zug nach Italien (Dante). Er stirbt plötzlich bei Siena. § 34. Zwischen Papsttum und Kaisertum bricht aufs neue Streit aus: der unter französischem Einfluß stehende Papst (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305—1377) erhebt den Anspruch, daß die Wahl des deutschen Kaisers seiner Genehmigung bedürfe. Unter König Ludwig Iv. dem Bayern (1313—1347; sein Gegenkönig Friedrich der Schöne bei Mühldorf 1322 besiegt) treten die Fürsten in dem Kurverein zu Reuse 1338 diesem Anspruch entgegen: der Papst soll gar keinen Einfluß bei der Kaiser-

3. Mittlere und neuere Geschichte - S. 69

1886 - Berlin : Hofmann
§ 40. Kaiser Maximilian I. § 41. Die großen Entdeckungen. 69 stand, der das rechte Wort zu finden, die angemessene That zu vollbringen imstande war. § 40. Kaiser Maximilian I. Nachdem im Jahre 1493 Kaiser Friedrich Iii., ein schlaffer, unthätiger Regent, gestorben, folgte ihm sein Sohn Maximilian I. 1493 (1493 — 1519). Von hervorragender geistiger und körperlicher bis Bildung, erweckte dieser auch beim Volke sehr beliebte Kaiser noch -) 9 einmal große Hoffnungen für die Besserung der Zustände im Reich. Aber es zeigte sich bald, daß sein Interesse nicht sowohl diesem als der Gründung und Förderung habsbnrgischer Hausmacht galt. („Alles Erdreich Ist Ostreich Unterthan!). Dazu boten ihm vortreffliche Gelegenheit: 1. seine erste Heirat mit Maria, Tochter Karls des Kühnen (vgl. § 39) von Burgund; 2. seine zweite Heirat mit einer mailändischen Prinzessin; 3. die Heirat seines Sohnes Philipp mit einer spanischen Königstochter. — Die große, beständig zunehmende Türkengefahr veranlaßte in diefer Zeit mehrere patriotische Männer (z. B. den Erzbischof Berthold von Mainz), auf Mittel zu sinnen, durch welche das Reich gekräftigt würde. Zunächst suchten sie ein beständiges Reichsregiment, bestehend aus Gliedern des Fürstenstandes, zu errichten. Da ihnen das nicht sogleich gelang, so brachten sie wenigstens das zuwege, daß ein ewiger Landfriede 1495 1495 angefetzt ward, in welchem für alle Zeiten die Fehden verboten wurden. Ebenfo errichtete der Kaiser ein Reichskam me r-gericht. Zur Erhaltung desselben diente eine allgemeine Reichssteuer, der gemeine Pfennig. Und um eine geordnete Verwaltung des Reiches hinfort zu ermöglichen, wurde das ganze Reich (mit Ausnahme von Böhmen und der Schweiz) in Kreise eingeteilt, deren es zunächst 6, dann 10 gab. Auch durch andere Einrichtungen, wie z. B. die des Post-wesens, ist die Regierung Maximilians vorteilhaft ausgezeichnet. § 41. Die großen Entdeckungen. Gegen das Ende des Mittelalters wurde der Schauplatz der Geschichte bedeutend erweitert durch die großen Entdeckungen. Die Portugiesen hatten es sich zur Aufgabe gestellt, da durch die Os-manen die Laudverbiuduug mit Ostindien vielfach gestört wurde, einen Seeweg nach diesem Lande zu finden. Sie richteten daher

4. Mittlere und neuere Geschichte - S. 57

1886 - Berlin : Hofmann
§ 33. Das Interregnum. — Rudolf von Habsburg u. seine nächsten Nachfolger. 57 schon früher sehr geschwächten Bande der öffentlichen Ordnung. Gewalt und Willkür der Einzelnen, der Landesherren oder Ritter, ging vor Recht. Besonders hart lastete die allgemeine Unsicherheit auf denjenigen Klassen, die ans Handel und friedlichen Verkehr von Stadt zu Stadt angewiesen waren. Der durch die Kreuzzüge so geförderte Handel erlahmte durch das Raubrittertum, welches in der Ausübung des „Faustrechtes" seine einzige Beschäftigung sah. Auch bedrückten räuberische Rechtsgewohnheiten, wie z. B. das Grundruhrecht und das Strandrecht, den Handelsverkehr auf Landstraße und Flüssen. So kam es, daß in dieser „kaiserlosen und schrecklichen Zeit" jeder einzelne, so gut es ging, auf Selbsthilfe dachte. Zumal die Städte organisierten eine solche in dem 1254 gegründeten rheinischen Städtebund. Auch zu anderen 1254 Vereinigungen wurde in dieser Zeit der Grund gelegt. Um der zunehmenden Verwirrung ein Ende zu machen, entschlossen sich endlich die Fürsten auf den Antrag des Erzbischofs von Mainz den Grafen Rudolf von Habstmrg (1273 — 1291) L273 zum König zu wählen. Derselbe steuerte mit starker Hand dem brs Raubritterwesen und hielt den Landfrieden aufrecht, wodurch er sich namentlich den Dank der Städte, in denen sich mehr und mehr die Kraft und Blüte der Nation zusammendrängte, verdiente. Da der König Ottokar von Böhmen, der während des Interregnums zu seinem Stammlande noch Österreich, Steiermark und Krain erobert hatte, die Huldigung versagte, sah sich Rudolf genötigt, mit gewaffueter Hand gegen ihn zu ziehen: er besiegle ihn in der großen Schlacht auf dem March selbe 1278, in der 1278 Ottokar bett Tod fand. Nun verlieh Rudolf Österreich, Steiermark und Krain feinen Söhnen zu Lehen und begründete damit die h a b s b u r g i f ch e Macht, die sich nachher zu weltumspannendem Umfange ausdehnen sollte. Zu früh für das Reich, welches seiner ordnenden Hand länger beburft hätte, starb Rubels in Speier 1291, ohne daß er die ersehnte Wahl seines Sohnes Albrecht 1291 zu seinem Nachfolger hätte bnrchfetzen können. Von nun an ist das Streben der beutscheu Könige vorzugsweise barauf gerichtet, sich eine eigene H ausmacht zu gründen, da sie nur so bett widerstrebenden Fürsten überlegen sein konnten. Sehr oft ittbes war bieses Streben nach einer Hausmacht so stark, daß sie darüber den Nutzen des Reiches versäumten, ja demselben oft geradezu zuwider waren und sogar ihre Stellung als Könige

5. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 1

1904 - Cöthen : Schulze
Schicksale unseres Wokes von 6er Reformation bis zur Gegenwart. @rfler Abschnitt: Die Jeit der Reformation (1517—1555). Maximilian I. war im Januar 1519 gestorben. Es vergingen (15fi1q9tl1^56j fünf Monate, ehe sich die Kurfürsten für einen neuen Herrscher ^ti^m entschieden. Die gewaltigen Anstrengungen, die Franz I. von Frankreich machte, um die Krone des römischen Reiches deutscher ^wäruge Nation zu erwerben, blieben erfolglos. Die Kurfürsten wählten nach "“«g» Bis mancherlei Schwankungen und Verhandlungen den Enkel Maximilians, Karl I. von Spanien, in dessen Hand sich eine ungeheure Macht vereinigte. Zum ersten Male wurde dem zukünftigen Kaiser von seinen Wählern eine schriftliche Wahlkapitulation *) vorgelegt, in welcher jener eine Reihe von Bedingungen über die Regierung des Reiches nach innen und nach außen sich gefallen lassen mußte. Nach der Krönung in Aachen 15202) begab sich Karl V. zum ersten Reichstage nach Worms. — Hier sollte sich Luther vor Kaiser und Reich wegen seiner Lehre verantworten. D. Martin Luther3) J) Bgl. Abteilung 2, Satz 8 a, 20 und 21 a. 2) Vgl. Sz. 40 a. 3) Geboren am 10. November 1483 zu Eisleben, gestorben am 18. Februar 1546. Besucht die Schulen zu Mansfeld, Magdeburg, Eisenach (Frau Cotta). 1501 geht er auf die Universität zu Erfurt, treibt scholastische und humanistische Studien. 1505 Magister, tritt ins Augustinerkloster in Erfurt ein (Staupitz). 1507 Priester, 1508 ins Wittenberger Kloster, zugleich Universitätslehrer in Wittenberg. 1511 Reise nach Rom. 1512 Dr. theol., liest exegetische Kollegien und wirkt durch volkstümliche Predigten. Arndt Ouellensätze. (Blume, Quellensätze Iv). 1

6. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 81

1904 - Cöthen : Schulze
\ — 81 — nehmen; sie begann Verhandlungen mit Friedrich. In Teschen (1779) kam unter Vermittelung Frankreichs und Rußlands der Friede zustande. Österreich bekam das Jnnviertel und trat dafür an Bayern ein in Schwaben gelegenes österreichisches Gebiet ab (Mindelheim). Preußen wurde die Erwerbung von Ansbach und Baireuth für den Fall verbürgt, daß die Hohenzollern in diesen Markgrafschaften ausstürben. Für Preußen hatte die ganze Sache noch den Erfolg, daß es sich Zutrauen in Deutschland verschaffte, als der Beschützer der deutschen Staaten gegen das Haus Habsburg. Freilich hatte man dem Auslande wieder einmal Gelegenheit "gegeben, in den deutschen Angelegenheiten zu vermitteln. — Nach dem Tode Maria Theresias (1780) nahm Joseph Ii. Astenbund noch einmal die bayrischen Pläne auf. Er dachte an einen Aus- (1785i) tausch Bayerns gegen die österreichischen Niederlande (1784). Dieses Mal war Rußland, dem sich Joseph Ii. in dessen Balkan-planen nachgiebig erwiesen hatte, gewonnen worden. Der russische Gesandte verlangte von Karl von Psalz-Zweibrücken, in die Abtretung Bayerns an Österreich zu willigen. Doch dieser weigerte sich. Er wandte sich an Friedrich Ii. um Schutz. Da Joseph Frankreichs Zustimmung nicht erlangen konnte, gab er (Jan. 1785) seine Pläne auf. Um ähnlichen habsburgifchen Gelüsten für die Zukunft vorzubeugen, schloß Preußen mit Kursachsen und Hannover den „Deutschen Fürftenbund". Andere Fürsten traten bei, unter ihnen auch der Erzbischof von Mainz. Zweck dieses Bundes war, den Besitzstand gegen jeden Eingriff zu wahren. Es war der letzte große Erfolg der fridericianischen Politik; zugleich ein Vermächtnis des großen Königs an seine Nachfolger. — Wie einstens fein Vater, so war auch Joseph Ii. von Maria Theresia zum Mitregenten in Österreich angenommen. Sie ließ g»««1 ihm jedoch nur eine beschränkte Teilnahme an der Regierung. Erst nach ihrem Tode ist er in den österreichischen Landen selbständig geworden. Das deutsche Kaisertum war schon längst zum leeren Namen geworden; Joseph Ii. griff als deutscher Kaiser noch einmal zu einer Reichsreform, zur Verbesserung des Reichskammergerichts; doch die 1767 eingesetzte Visitationsdeputation löste sich 1776 unverrichteter Dinge wieder auf. Das Ziel der österreichischen Politik Josephs Ii. war, fein Volk zu beglücken. Sein großes Arndt, Quellensätze. (Blume, Quellensätze Iv). 6

7. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 45

1904 - Cöthen : Schulze
— 45 — kirchenpolitischer Beziehung ist die Toleranz des Kurfürsten zu rühmen; er war der erste wahrhaft tolerante Fürst in Europa. Er verbot den Lutheranern und Kalvinisten, sich gegenseitig zu verketzern. Der lutherische Paul Gerhardt weigerte sich, einen dahin gehenden Revers zu unterschreiben, so mußte er seine Stelle verlassen (1666). Als Ludwig Xiv. von Frankreich (1685) das Edikt von Nantes, das Heinrich Iv. (1598) als ein beständiges und unwiderrufliches den Hugenotten gegeben, aushob, öffnete der große Kurfürst zum Segen seines eigenen Staates den französischen________ Emigranten seine Lande. — Kaiser Ferdinand Iii. gelang es, im Jahre 1653 die Wähler und seines Sohnes Ferdinand Iv. zum römischen Könige durchzusetzen;^,Ege doch dieser starb ein Jahr darauf. Die Erhebung seines jüngeren, <1664)-zum geistlichen Stande bestimmten Sohnes Leopold konnte der Kaiser nicht mehr erreichen. Unter den Bewerbern um die deutsche Kaiserkrone trat auch Ludwig Xiv. auf; als seine Wahl als undurchführbar sich erwies, unterstützte Frankreich einen bayrischen Prinzen. Rheinische Fürsten traten anfangs für die Wahl des französischen Königs ein; doch Brandenburg und Sachsen waren auf seiten Habsburgs, ihnen gelang es, die Entscheidung für Leopold I. (Juli 1658) herbeizuführen. Leopolds I. Wahlkapitulation 8f0$br L war ganz besonders voll von beschränkenden Bestimmungen. Wenige^1658-1705)-Tage nach seiner Wahl bildete sich der Rheinbund, ein Bund deutscher, namentlich rheinischer, an Frankreich sich anlehnender Reichsstände, die auch schon vorher zu Sonderbündnissen sich zusammengetan. Derselbe stellte sich die Aufgabe, den Kaiser Leopold zur Jnnehaltung seiner Kapitulation und zur Aufrechterhaltung des westfälischen Friedens zu nötigen. Bis 1668 hat er bestanden. — Nach dem westfälischen Frieden wurden wieder öfters Reichstage berufen; hatte ja doch auch der Frieden dem zukünftigen Reichstage eine Anzahl schwebender Fragen zugeschoben. Als im Jahre 1663 eine hauptsächlich wegen der Türkengefahr berufene Reichsversammlung mit ihren Geschäften nicht zu Ende kam, entwickelte sich .aus diesem Regensburger Reichstage die permanente Gesandtenversammlung. Im Jahre 1663 drang der türkische Großvezier Achmed Köprili in Ungarn ein. Die Ungarn kamen in eine doppelte Gefahr, da auch Leopold I. die Unterdrückung ihrer Selbständig-

8. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 158

1904 - Cöthen : Schulze
— 158 — schuf, eine Veränderung ohne Bedeutung für die Wahl, da schon drei Jahre darauf das Reich sich auflöste. — Bevor die Kurfürsten zur Wahl schritten, verfaßten sie seit den Tagen Karls V. die Nation""'sogenannte Wahlkapitulation; und nach geschehener Wahl, bevor dieselbe dem Volke angezeigt wurde, mußte der Erwählte die Kapitulation beschwören. Es wurde in derselben dem Kaiser eine nicht geringe Beschränkung seiner Macht auferlegt, sowohl in der inneren als äußeren Politik. Manche Veränderungen erfuhren die späteren Kapitulationen nach den jeweiligen Zeitumständen oder auf Grund wichtiger Ereignisse. Die Vorstufe zu dieser Einrichtung ist in dem Eide zu sehen, den schon früher die Kaiser bald nach ihrer Wahl zumeist in Rense dem Reiche leisteten, oder auch in der Tatsache, daß der neu Erwählte den Ständen, besonders den Kurfürsten, ihre Rechte bestätigte, noch besser in den Versprechungen, welche der Thronkandidat vor seiner Wahl in der Zeit nach dem Interregnum nur zu oft feinen Wählern machen mußte. Etwas Neues ist es immerhin, wenn seit Karl V. jeder König und Kaiser eine schriftliche, ausführliche Wahlkapitulation beschwören muß, bevor die Wahl proklamiert wird. Erklärt sich die Aufstellung solcher Wahlbedingungen bei der Erhebung Karls V. aus den damaligen besonderen Zeitverhältnissen, auf welche Pufendorf mit Recht hinweist, so ist es nur zu verständlich, daß die Kurfürsten ein einmal ausgeübtes Recht nicht wieder aus der Hand gaben. Mochten letztere die Aufstellung einer Wahlkapitulation als ein in ihre ausschließliche Wahlbefugnis eingeschlossenes Recht ansehen, die übrigen Stände mußten fürchten, daß jene den Inhalt der Kapitulationen in ihrem eigenen Interesse gestalteten; daher verlangten die übrigen Stände ihren Anteil an der Abfassung derselben. Der westfälische Friede verwies denn auch die Besorgung einer ständigen Kaiserlichen Wahlkapitulation aus den nächsten Reichstag; doch erst im Jahre 1711 ist das Projekt einer solchen auf dem Regensburger Reichstage fertig gestellt worden, nicht ohne daß das Reichsstädtische Kollegium einige Monita demselben beifügen ließ. Dieses Projekt ist dann in der Folge stets zur Grundlage genommen. — Im übrigen bewegte sich die Wahl und Krönung in den Formen, wie sie die Goldene Bulle vorgeschrieben hatte. Des feierlichen Ceremoniells war kein Ende; dasselbe machte auf ein empfängliches Gemüt, wie das des jungen Goethe, einen unver-

9. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 172

1904 - Cöthen : Schulze
— 172 — schon ausgeübt hätten. Namentlich das Bündnisrecht, längst geübt, jetzt auch reichsrechtlich den Ständen zuerkannt, vollendete die völkerrechtliche Selbständigkeit der Fürsten; wie souveräne Regenten schließen sie mit dem Auslande oder mit dem Kaiser oder unter einander Verträge und Bündnisse. Ein aufmerksamer Beobachter, wie Pusendors, sieht die Fürsten wie die meisten Reichsstände im Besitze der vollen Herrschaft, des summi imperii. Da kann dann freilich von einem Fürstenamte nicht mehr die Rede sein. Unter anderem mußte besonders auch der Umstand auf die Stellung der Fürsten zum Könige einwirken, daß einige von jenen wirkliche Souveräne in Staaten, die nicht zum Reiche gehörten, wurden, und daß umgekehrt auswärtige Souveräne Reichslehen empfingen. — %mua. Fürsten erschienen bei feierlichen Gelegenheiten als Reichsfürsten in ihren altgewohnten Trachten. — In der Goldenen Bulle war für die Kurfürstentümer Unteilbarkeit und Nachfolge des Erst-efnimn geborenen bestimmt worden1); jetzt wird die Primogenitur auch in den übrigen fürstlichen Territorien eingeführt, wodurch die landesherrliche Macht wesentlich gefestigt wurde. Wohl begegnet hier und da bei einzelnen Fürsten noch eine Abneigung gegen die alleinige Nachfolge des Erstgeborenen; es widerstrebt ihrem Gerechtigkeitsgefühle, die übrigen Söhne nicht auch an der Regierung teilnehmen zu lassen. Die üblen Folgen, welche eine fortwährende Teilung der Lande haben mußte, zwang schließlich alle Territorialherren, auch die gräflichen Häuser, die Primogenitur zur Anwendung zu bringen. — Burlrften. Die Kurfürsten ließen sich ihr Recht, zu Versammlungen zusammenzutreten, um die Angelegenheiten des Reiches zu beraten, von den Kaisern immer wieder bestätigen, jetzt mit der Erweiterung, daß sie zu jeder Zeit sich vereinigen dürften. In Wirklichkeit sind diese Versammlungen nur ein paar Mal noch im 16. Jahrhundert zustande gekommen. Dagegen haben die Kaiser in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts statt allgemeiner Reichstage oft genug nur Kurfürstentage berufen. Das in der Goldenen Bulle sämtlichen Kurfürsten zugestandene ius de non appellando haben die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg, die dasselbe unverrückt geübt hatten, dahin erweitert, daß Vgl. Blume, Quellensätze, Bd. Iii, Abt. Ii, S. 12, Sz. 18.

10. Schicksale unseres Volkes, zusammenfassende Darstellung der staatlichen Zustände unseres Volkes - S. 160

1904 - Cöthen : Schulze
— 160 — König noch unter der Regierung des Kaisers häufig genug gewählt worden, sodaß die Reichsvikare verhältnismäßig selten ihres Amtes zu walten hatten. Die Spuren dieses Reichsvikariates lassen sich bis in die Zeiten der Goldenen Bulle und darüber hinaus verfolgen. Die Vikariatsrechte der Kurfürsten von Sachsen und der Pfalz mögen in dem alten Pfalzgrafenamte wurzeln1). Seitdem Karl V. in feiner Wahlkapitulation die Geschäftsführung der damaligen Reichsverweser gutzuheißen beschworen hatte, verliert sich das Reichsvikariat nicht mehr aus den Wahlkapitulationen. Als die pfälzische Kur an Bayern kam, war dieser Linie auch das Vikariat übergeben. Der westfälische Friede erwähnt bei den wittelsbachischen Kuren dieses Amt gar nicht; so konnte nach dem Tode Ferdinands Iii. der Streit zwischen den beiden Linien über die Reichsverweserschaft ausbrechen. Der Pfälzer stützte seine Ansprüche darauf, daß jenes Recht mit dem Pfalzgrafenamte und nicht mit der Kurfürstenwürde verbunden sei. Später einigten sich beide wittelsbachischen Häuser, nunmehr beide katholisch, dahin, daß sie gemeinsam dieses Amt sühren wollten; doch fand diese Abmachung wenig Zustimmung bei den Reichsständen, wohl aber waren die Kurfürsten (und 1752 das gesamte Reich) damit einverstanden, daß Bayern und die Pfalz das Vikariat abwechselnd Grundlage bekleideten. — Das Reich blieb ein Wahlreich; aber fort tums.1 und fort wurden die Kaiser aus dem Hause Habsburg genommen. Drei Jahrhunderte hindurch hat Deutschland ununterbrochen nur Österreicher auf dem Kaiserthron gesehen, und als der Mannesstamm der Habsburger ausstarb, folgte nach der kurzen Regierung des Wittelsbachers Karl Vii. das mit den Österreichern verschwägerte Haus der Lothringer. Namentlich in der Zeit des dreißigjährigen Krieges erhoben sich doch Stimmen gegen jenes Fürstengeschlecht, als dasselbe sich so sehr an unserm deutschen Vaterlande versündigte. Doch es hatte fernen guten Grund, daß die Wahlfürsten immer wieder ein Reichsoberhaupt aus diesem Hause sich setzten; konnte doch kein anderer deutscher Fürst bei dem gänzlichen Mangel an Reichsgut und Reichseinnahmen daran denken, das Reich so glanzvoll zu repräsentieren: die landesherrliche Macht Habsburgs ist der faktische Grund des ständigen Kaisertums *) Vgl. Eichhorn an der zu Sz. 32 a angezogenen Stelle.
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