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1. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 43

1835 - Berlin : Trautwein
43 §. 4. Frankreich. 888 —1108. Die Capetingcr traten dadurch an die Stelle der Karo, linger. Hugo Capet (987 —996) suchte durch Anerkennung des bestehenden Zustandes sich zu behaupten, bewog allmalig die südfranzösischen Großen, ihm den Lehnseid zu schwören und sicherte sich die Krone durch Gefangennehmung des gegen ihn sich erhe, benden Karl's. Sein Sohn Robert der Fromme (996—1031) veranlaßte durch seine Gutmüthigkeit und Schwäche häufig trotzige Widersetzlichkeit der Vasallen, erwarb jedoch das durch Heinrichs Tod 1001 erledigte Herzogthum Burgund seinem Sohne Heinrich, welcher es 1026 dem jungem Bruder Robert (Ahnherrn der bis 1361 regierenden Herzöge) überließ. Heinrich!. (1031 — 1060) bestieg erst durch normännische Hilfe den Thron, welchen seine Mutter Constantia dem jungem Robert zuwenden wollte, und suchte vergeblich, den jungen Normannenherzog Wilhelm (den Eroberer) (s. 1035) zu verdrängen oder zu beschränken. Der überall herrschende Fehdegeist wurde etwas durch den seit 1034 von Concilien verordnten Gottesfrieden beschränkt. Philipp I. (1060 — 1108), dessen geringes Ansehn 1066 durch Wilhelms Erhebung auf den englischen Thron noch mehr gefährdet wurde, machte sich bald durch zügellose Lebensweise und Schwäche verach, tct; durch Verstoßung seiner Gemahlinn Berta fiel er in den Bann, von dem er sich nur durch Wiedervereinigung mit dersel, den und Kirchenbuße (1104) befreite*). *) Frankreich zerfiel in viele kleinere und größere Gebiete, deren meist erbliche Inhaber zum Thcil im Besitz aller Königsrechte waren und nur durch ein Lehnsverhältniß zusammen- und vom Könige abhingen, welches dieser allein bei überlegner Macht geltend machen konnte. Die bedeutendsten dieser Gebiete waren: das Herzogthum der Normandie nebst der von ihm abhängigen Graft schast (seit 12s-5 Herzogthum) Bretagne; das Herzogthum Burgund, unter wel- chem die Grasen von Chalons, Revers und andere standen; das (sehr beschränkte) Herzogthum Aquitanien oder Guienne im Besitz der Grasen von Poitou, welche in der Mitte des ll. Jahrh.s noch das (westliche) Herzogthum Gascogne er- warben; die Grasschasten Toulouse, Flandern, Champagne und Anjou. Die Vereinigung der capetingischen Besitzungen mit der Krone, welche durch zeitige Wahl des ältesten Königssohnö zum Nachfolger bald erblich wurde, machte eine Wicdererhebung derselben möglich, und befördert wurde sie durch Verknüpfung erledigter Lehen mit derselben. Die Städte, über welche die Grafengewalt von Bischöfen oder erblichen Grasen oft mit drückendster Willkür geübt wurde, begannen am Ende dieses Zeitraums, begünstigt durch größer» Wohlstand und Selbstgefiihl, Sicherheit der Person und des Eigenthums, Verwaltung der Ge- richtsbarkeit durch Schöffen und andere Rechte sich zu erkaufen oder zu erkäm« psen, und gaben bald auch manchen in harter Leibeigenschaft lebenden Landbe- wohnern Zuflucht und Freiheit.

2. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 77

1835 - Berlin : Trautwein
§.4. Deutschland u. Italien. 1190—1273. 77 übernahm darauf sein Halbbruder Manfred die Verwaltung und zur bessern Behauptung derselben 1258 auch die Kölligs- kröne, verlor sie aber nebst dem Leben 1266 bei Benevent gegen Karl von Anjou (Bruder Ludwigsix. von Frankreich und Be- sttzer der (südlichen) Provence durch Vcrheirathung mit der Gräfinn Beatrix), welchen Pabst Clemens Iv. mit Neapel und Sicilien belehnt hatte. Die Absicht Konradin's, sein väterliches Erbe zu erobern, wurde durch seine Besiegung bei Scurcola oder Taglia- cozzo (1268) vereitelt, er selbst gefangen und nebst Friedrich von Baden hingerichtet; allein die Bedrückungen und der Ucbermuch der Franzosen veranlaßte auf Sicilien eine durch Johann von Procida eingeleitete Verschwörung, deren Ausbruch durch die sici- lianische Vesper in Palermo 1282 beschleunigt und durch welche Manfred's Schwiegersohn, Peter Iii. von Aragonien, zum Herrn von Sicilien erhoben wurde. In Ober-Italien und in- nerhalb der meisten Städte bekämpften sich die Parteien der Ghi- bellinen und Welfen, deren Häupter sich öfter zu Gewaltherr- schern aufwarfen. Für Deutschland war die Zeit des sogenann- ten Zwischenreichs (1250—1273) eine Zeit arger Verwirrung; zwar erkauften sich nach Wilhelm's Tode (1256) Alfons X. von Castilien und Graf Richard von Cornwall den Königstitel, allein die Fürsten maßten sich die Einkünfte und Rechte des Kö- nigs an, und überall herrschte Fehde und Faustrecht*). *) Wahrend der hohenstaufischen Zeit begann Deutschland durch die Ge« Währungen der beistandsbcdürftigen Kaiser, die Auslösung der Hcrzogthümer und die Erblichkeit der Lehen und Aemter in viele einzelne Landesgebiete zu zerfallen, deren Inhaber mir dem Besitze kaiserlicher Rechte auch lehnsherrliche und schutzherrliche über die in ihren Gebieten wohnenden Reichsuntcrthancu verbanden. Die Fürsten und freien Herrn bildeten den Stand der Semper- freien, welcher, unabhängig von der Landeshoheit, Reichsunmittelbarkeit genoss und Landeshoheit erwerben konnte; alle übrigen Freien gerietlien in eine jedoch sehr verschiedenartige Abhängigkeit. Der Landesherr erhielt zur Entschädigung für den mit seiner Dienstmannschafc allein zu leistenden Kriegsdienst von allen Landsaffen eine Grundsteuer (Bede), von seinen eignen Hintersassen konnte er auch Rothbedcn erheben; zur Verathung über gemeinsame Angelegenheiten ver- sammelte er den Ritterstand zu Landtagen. Die Städte, durch das Aufblühen der Gewerbe immer mächtiger, wurden zum Theil reichsunmittelbar, indem ste die Vogtei an sich brachten, so wie Zoll und Münze; der an Ansehn gewin- nende Rath, an dessen Spitze ein oder mehrere Bürgermeister standen, wurde aus den ritterlichen (vatricischen) und andern freien Geschlechtern auf bestimmte Zeit gewählt; Kaufleute und Handwerker erhielten nieist erst im l4. Jahrh. die Rathsfähigkeit; bei wichtigen Angelegenheiten wurde die Bürgerschaft befragt. Der König wurde nach einem am Ende dieser Periode fest gewordenen Her-

3. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 95

1835 - Berlin : Trautwein
§. 10. Ungarn, Rußland u. Polen. 95 §. 10. Ungarn, Rußland und Polen. Koloman, König von Ungarn (1095—1114), des heili- gen Ladislaus Neffe, wegen seiner Kenntnisse der Bücherliebende genannt, zeigte sich klug und entschlossen gegen die Kreuzfahrer, vollendete die Unterwerfung Kroatiens, eroberte Dalmatien (1103 — 1105) und machte sich durch Gesetze um Kirchenzucht und Ge- richtswesen verdient. Die Geschichte Ungarn's unter seinen nicht ausgezeichneten Nachfolgern wird meist durch Thronstreitigkei- ten und innere Zerrüttungen, Kriege mit russischen Fürsten, mit den Griechen und mit den Venetianern über Dalmatien an- gefüllt; jedoch hob sich um die Mitte des 12. Iahrh.'s der Land- und Bergbau durch deutsche und niederländische Einwanderer, welche, durch manche Vorrechte begünstigt, sich besonders in Sie- benbürgen niederließen. Andreas Ii. (1205 —1235), welcher 1217 nach Palästina zog (S. §. 3.), verringerte das während der frühern Unruhen schon sehr gesunkene königliche Ansehn durch Schwäche und Verschwendung noch mehr und mußte namentlich 1222 in der goldenen Bulle dem Adel Vieles *) gewähren. Un- ter seinem Nachfolger Bela Iv. (1235 —1270) wurde das Land von den Mongolen (1241. 1242) aufs furchtbarste verheert; jedoch suchte der König sogleich durch Ansiedlung von Deutschen und Slaven, Begünstigung der Städte und Befestigung seines Ansehns das Reich wieder zu heben. Mit Andreas Iii. (1290 —1301), unter dessen Regierung Ungarn durch Unruhen zerrüt- tet wurde, erlosch der arpadsche Mannsstamm. In dem schon beim Anfänge dieser Periode durch Streit und Krieg zwischen den allmälig bis auf fünfzig sich vermehren- den Fürstenthümern und durch Angriffe der Komanen, Bulgaren und Ungarn zum Theil verödeten Rußland vereinigte Georg Dolgoruki, Fürst von Susdal (fr 1157) mit seinen ausgedehnten nordöstlichen Besitzungen 1155 den Besitz Kiew's und der groß- fürstlichen Würde. Von seinen Söhnen, unter welche er seine Länder theilte, errichtete Andreas ein neues Großfürstenthum *) Nämlich die persönliche Freiheit des nicht gerichtlich Ucberführten, Ab- gabenfreiheit des Grundeigenthums, Unverletzlichkeit desselben und das Recht des Widerstandes bei Verletzung dieser Artikel durch den König. Der Geistlichkeit wurde in einem besonder» königlichen Decrete Befreiung von weltlicher Ge- richtsbarkeit und allen Abgaben zugcstchert.

4. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 136

1835 - Berlin : Trautwein
136 Vierte Periode. 1273—1492. (1390—.1406) beschränkte die während seiner Minderjährigkeit geschehenen Eingriffe weltlicher und geistlicher Großen ln die kö- niglichen Rechte und Besitzungen und hob den Wohlstand des Landes; allein auch er hinterließ einen minderjährigen Nachfol- ger Johann Ii. (1406—1154), welcher später die Negierung ganz seinem ehrgeizigen Günstlinge Alvaro de Luna überließ, bis dieser durch den Haß der Großen, gegen deren Uebermuth er das Königthum geschützt hatte, 1453 seinen Untergang fand. Aufs höchste stieg der Uebermuth der Großen durch die Schwäche Heinrichs Iv. (1454—1474), welchem mit Ausschließung seiner Tochter Johanna seine Schwester Isabella folgte, die mit dem Kronprinzen Ferdinand von Aragonien, ihrem Gemahle seit 1469, die Regierung theilte; durch eine große Verbindung der castilischen Städte (die heil. Hermandad 1476) wurde die innere Ruhe erhalten, durch Zurückforderung entfremdeter Krongüter und Ferdinands Uebernahme des Großmeisteramts der geistlichen Ritterorden die königliche Macht erhöht und durch strenge Justiz und 1478 durch Einführung der nicht allein gegen Juden und geheime Mohammedaner, sondern auch gegen Macht und Reichthum der Großen gerichteten und nur vom Könige abhän- gigen Inquisition der Adel bald an unbedingten Gehorsam ge- wöhnt. Die schon um 1330 entdeckten kanarischen Inseln wur- den mit der Krone vereinigt *), Jakob Ii. von Aragonien (1291 — 1327) beendigte den durch die Besitznahme Sicilien's veranlaßten und von seinem äl- tern Bruder Alfons Iii. (1285 — 1291) fortgesetzten Krieg (S. §. 3); er entriß Sardinien (1323—1326) den Pisa- nern und Genuesern, veranlaßt aber dadurch einen, auch durch Handelseifersucht genährten, langwierigen und erbitterten See- *) Obgleich schon im l4. Jahrh. die Macht des Adels, namentlich der Granden (Anverwandten des Königshauses und Bannerherrn), über die könig- lichen cmporstieg, so hoben sich doch, auch durch Bcgünsiigung der Könige, die Städte. Sanchv Iv. gestattete ihnen 1281 das bald ausgeübte Recht, Ver- bindungen zu ihrer Vertheidigung zu schließen; unter Johann I. stieg ihr Ein- fluß selbst bis zur Theilnahme am königlichen Rathe; allein da sic de» unter- halt ihrer Abgeordneten aus den Reichstagen der Regierung aufbürdeten, so hing bald ihre Berufung von dieser ab, welche sie im Anfänge der neuern Zeit aus sechs Städte beschränkte. Ein von Ferdinand Iii. begonnenes und von Alfons X. vollendetes, aus den Gewohnheits-, dem römischen und cano» Nischen Rechte geschöpftes Gesetzbuch (las siete partidas) erhielt erst unter Al- fons Xi. 13 l8 allgemeine Giltigkeit.

5. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 146

1835 - Berlin : Trautwein
146 Vierte Periode. 1273 —1492. den Thron erhoben. Unternehmende Kriegslust mit Empfänglich- keit für Geistesbildung in hohem Grade vereinigend, kämpfte er heldenmüthig gegen die Osmancn, unterwarf die Moldau und Walachei seiner Oberherrschaft, erwarb auf Lebenszeit durch Krieg gegen Böhmen 1478 Mähren, Schlesien und die Lausitz, ero- berte nach wiederholtem Kampfe gegen Kaiser Friedrich Iii. einen Theil der Länder desselben und behauptete sich gegen innere Un- ruhen, welche er durch Auflegung neuer Abgaben und willkürli- ches Verfahren selbst anregte. Den Erfolg seiner Kriege beför- derte er durch Verbesserung des Kriegswesens, namentlich durch Errichtung einer stehenden Infanterie, der schwarzen Legion. Mehrerer Sprachen kundig, genau bekannt mit den römischen Classikern, berief er viele Gelehrte, besonders aus Italien, des- sen Sitte und Bildung auch durch seine neapolitanische Gemahlinn Beatrix nach Ungarn verpflanzt wurde, an seinen sehr glänzenden Hof, errichtete eine Universität (1465) und eine zahlreiche Biblio- thek zu Ofen und begünstigte die Künste, besonders Musik und Baukunst, ebenso wie Ackerbau und Gewerbe. Durch die Un- thatigkeit und Schwäche seines Nachfolgers, Wladislav's Ii., welcher, ein Sohn Kasimivs Iv. von Polen, schon 1471 durch Wahl auf Georg Podicbrad in Böhmen gefolgt war, sank Ungarn wieder, indem die Anmaßungen der Magnaten stiegen und Gewaltthaten der Mächtigen gegen die Schwächer» allgemein wurden *). Servien erreichte seine größte Macht unter Stephan Duschan (1335—1356), welcher fast ganz Makedonien und Bosnien un- terwarf und Bulgarien zinspflichtig machte, sich zum Kaiser oder Zaren von Nomanien, Slavonien und Albanien von dem von *) Karl Robert hatte durch Bereicherung der ihm zugcncigtcn Geistlich- feit, seltene Versammlung der Reichstage und Beschränkung des Adels das Kö- nigthum zu heben gesucht, Handel und Städte begünstigt und eine neue Münz- ordnung erlassen. Sein Sohn Ludwig grenzte geistliche und weltliche Gerichts- barkeit gegen einander ab und bestimnlte die Abgabe des Bauern an den Grund- herrn aus ein Neuntel des Grundertrags. Abgeordnete der (befestigten und vrivilegirten) Städte erschienen zuerst 17,05 auf den, Reichstage zu Ofen; so daß die Reichsvcrsammlungen seitdem aus den Magnaten ( Prälaten und Ba- ronen) und den Ständen (Abgeordneten des nicdern Adels und der Städte) bestanden. Das Gerichtswesen wurde auch durch Siegmund verbessert und durch Matthias Cvrvinus, welcher die Verordnungen seiner Vorgänger über das gerichtliche Verfahren sammeln und verbessern ließ. Auch erneuerte und erwei- terte er die alte Würde des Palatinos, als Stellvertreters des abwesenden, rind Vormunds des minderjährigen Königs und obersten Richters und Feldherrn.

6. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 88

1835 - Berlin : Trautwein
88 Dritte Periode. 3030 — 1273. die auch vom Pabsts für ungültig erklärte Urkunde verletzte, rie/ fen die Barone Philipp's Sohn Ludwig als König nach England; allein nach seinem Tode bewirkte der Graf von Pcmbroke und die Jugend seines Sohnes Heinrich's Iii. (1216—1272) des/ sen allgemeine Anerkennung, und Ludwig, auch bei Lincoln be- siegt, mußte England verlassen. Des gutmüthigen Königs Schwache und Unthätigkeit, der Uebermuth seiner französischen Günstlinge, die Erpressungen des päbstlichen Stuhles und die Verletzungen des Freiheitsbriefcs veranlaßten, daß sich die Barone 1258 unter Simon von Montfort, Grafen von Leicester, vereinigten und sich selbst die Negierung anmaßten; Simon siegte zwar über die königliche Partei 1264 bei Lewes und nahm den König gefangen; allein schon 1265 verlor er gegen dessen Sohn Eduard bei Evesham Schlacht und Leben, und Heinrich übernahm wieder die Ne/ gierung *). Schottland, öfter, jedoch nur durch Zwang, in Lehnsab/ hängigkeit von England und im Krieg mit diesem Reiche, auch bisweilen durch Thronstreitigkeiten und Gesetzlosigkeit zerrüttet, schied sich in dieser Periode in das nördliche Hochland, wo die alten Sitten, Einrichtungen und Sprache beharrlich bewahrt wur/ den, und in das südliche Niedcrland, in welches erst Angelsach, sen, dann Normannen ausgenommen wurden, und wo durch diese eine größere Civilisation, norniannisch - französische Sprache und das Lehnswesen eingeführt wurde. tigt; Gerechtigkeit fpß weder verkauft noch verweigert, kein freier an seiner Person oder Eige»ki,uni anders beschädigt werden, als nach einem Nrthcil sei» »er Standesgenosseu und nach de» Landesgefeyen. Dein Bauer soll das Acker» gerät!) nicht abgcvfändet werden. •) Um sich i» befestigen, batte Simon 1265 zwei Ritter aus jeder Gras» schaft — was schon einige Male im 13. Jahrs,, geschehen — und — zum er» fielt Male — zwei Abgeordnete jeder Stadt und jedes Fleckens zuin Parla- ment der Barone und Prälaten berufen.— Die Städte waren zur Zeit der norniännischen Eroberung der Gerichtsbarkeit dcs Königs oder andrer Grund- herrn unterworfen und zahlten diesen bestimmte und öfters auch beliebige Ab- gaben. Allmälig wurden jene in einen bestimmten Zins verwandelt, diese vcr» loren den Schein der Rechtmäßigkeit. Steigender Wohlstand gestattete ihnen besonders seit Jphmn's Zeit, sich von ihren geldbcdür,eigen Oberherrn Erlast von Zöllen zu erkaufen so wie Handelsfreiheiten uns das Recht, sich eigne Obrigkeiten für Gerichtsbarkeit und Verwaltung zu wählen. London, schon durch Heinrich I. im Besitz der Gerichtsbarkeit und mehrerer Handelsfreiheiten, trat besonders durch Reichthum und Macht hervor. Die geringer» Krön Vasal- len enthielten sich des kostsvieligen Besuchs der Reichstage und verschmolzen all» ntalig mir den übrigen freien Bewohnern der Grafschaften.

7. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 126

1835 - Berlin : Trautwein
126 Vierte Periode. 1273 — 1492. Krieg 1294 völlig; einen durch Schifferstreitigkeiten entstandenen Krieg mit Eduard I. von England benutzte er, diesem treu- loser Weise Guienne zu entreißen, und den mit demselben ven bündeten Grafen Veit von Flandern beraubte er seines Landes und der Freiheit; allein der Aufstand und ein großer Sieg der Flandrer (1302) nöthigte ihn, 1305 Veit's Sohn Robert als Grafen zu belehnen, und wegen seines Streites mit dem Pabste gab er 1303 Guienne dem Könige Eduard 1. zurück, zugleich seine Tochter Zsabella dem gleichnamigen Sohne desselben verlobend. Zn jenem Streite mit Bo ni facius Viii. (S. tz. 1. dieser Per.) berief er, um sich der allgemeinen Unterstützung seines Reiches zu versichern, 1302 und 1303 außer der Geistlichkeit und dem Adel auch Abgeordnete des Bürgerstandes zur Reichsversamm- lung; den Pabst Clemens V. zwang er, auf dem Concil zu Vienne 1312 den Orden der Templer aufzuheben, dessen Selbständig- keit und Reichthum seine Herrsch- und Habsucht gereizt und des- sen bei manchen Mitgliedern vorhandene Irrlehren und theilweise Sittenlosigkeit ihm schon seit 1307 Vorwand zu grausamer Ver- folgung gegeben hatte. Allgemeine Gahrung nöthigte den ältesten seiner drei Söhne, seinen Nachfolger Ludwigx. (1314—1316), dem Adel und der Geistlichkeit das Entrissene zurückzugeben. Die- sem folgte in Navarra seine Tochter Johanna; in Frankreich wurde sein Bruder Philipp V. (1316—1322) anerkannt und 1317 von den Neichsständen (mit unpassender Berücksichtigung des salischen Gesetzbuchs) das weibliche Geschlecht von der Thron- folge ausgeschlossen, und mit dem Tode des dritten Bruders, Karl's Iv. (1322 — 1328) erlosch der Mannsstamm der graden Linie der Capetinger. Das Haus Valois bestieg jetzt mit dem Sohne des er- wähnten Karl's von Valois, Philipp Vi. (1328 — 1350), den Thron. Erst nach mehreren Jahren nahm diesen, aufgercizt von dem wegen Urkundenverfälschung verbannten Robert von Artois, Grafen von Beaumont, Eduard Iii., als Enkel Philipp'siv., in Anspruch, begann, auch verbündet mit den damals vom genter großen Vasallen und andere angesehene Männer zu Nathe. Das Münzrecht, bisher im Belitz von mehr als achtzig Herrn, kaufte er vielen ab und entriß er andern, und die von ihm in Anspruch genommene Münzgcsetzgebung miß- brauchte er zu sehr häufigen und drückenden allgemeinen Mnnzveränderungen; auch begann er außerhalb seiner Domänen Steuern zu erheben.

8. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 173

1888 - Habelschwerdt : Franke
173 Frankreich. stärkte er durch Errichtung des Pairs-hoses, in dem sechs Bischöfe und die sechs höchsten Vasallen das Richteramt über die großen Vasallen übten. (9.) Ludwig Ix., der Heilige, 1226—1270. Derselbe sorgte für die Rechtspflege, beförderte die öffentliche Sicherheit und stiftete die Universität Paris. Ein Gelübde bewog ihn zum 6. und 7. Kreuzzuge (siehe S. 161). (11.) Philipp Iv., der Schone, 1285—1314. Unter ihm erreichte die Dynastie die höchste Macht. Er war ein rücksichtslos durchgreifender Eha- ! relfter. Als er in einem Kriege mit den Engländern die Vermittelung der Kurie zurückwies und die Geistlichkeit besteuerte, geriet er in Streit mit dem Papste Bonisacius Viii. Der König gewann aber im Volke eine Stütze, indem er ein Parlament berief und auch Vertreter des Bürgerftandes darin aufnahm. Nach dem Tode des Papstes bewog er dessen Nachfolger Klemens V., feinen Sitz in Avignon zu nehmen (1305—77). Die daraus entstehende Abhängigkeit des Papstes | von Frankreich zeigt sich namentlich in der Aufhebung des Templerordens, 1312, dessen Güter der König einzog. Der letzte Hochmeister Jakob von , Molay starb aus dem Scheiterhausen, i 1314. Im Jahre 1328 starb das kape-tingische Haus aus. England. Philipp Ii. August von Frankreich besiegt (bei Bouvines) und verlor den größten Teil der englischen Besitzungen in Frankreich. Daher ertrotzten Adel und Städte die Magna charta, das englische Staatsgrundgesetz, das die königliche Gewalt bedeutend beschränkte. Die Zeit der nächsten Nachfolger war dein Aufblühen der neuen Freiheit ebenfalls günstig. Namentlich erwarben die Städte, durch Handel wohlhabend geworden, Selbstverwaltung und Gerichtsbarkeit. Eduard Iii. (1327—1377), eilt ritterlicher König, machte Ansprüche auf den französischen Königsthron und eröffnete den 100 jährigen Erbfolgekrieg. Das Parlament teilte er ins Ober- und Unterhaus. Das Haus Anjou endete mit Richard Ii., der von dem Herzoge Heinrich von Lankaster, einem Enkel Eduards Iii., entthront wurde.

9. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 108

1904 - Habelschwerdt : Franke
108 ffentliche Sicherheit her, frderte die Entwicklung der Städte durch Regelung der Abgaben, der Zlle und des Mnzwesens und durch Begnstigung von Handel und Gewerbe. Die Rechtspflege ordnete er durch Errichtung eines obersten Gerichtshofes, des Parlaments, in Paris. In den unmittelbar unter der Krone stehenden Gebieten setzte der König seine Beamten ein und erhob regelmige Steuern. Auch nach auen wuchs der franzsische Einflu. Karl von Anjou, der Bruder Ludwigs Ix., wurde 1267 König von Sizilien. In seinem Glaubenseifer unternahm Ludwig zwei Kreuzzge (1248 und 1270), die aber beide erfolglos blieben. Auf dem letzten Kreuzzuge starb er vor Tunis. Er gilt als das Ideal der mittelalterlichen Könige Frankreichs. Whrend der Kreuzzge erwachte in der franzsischen Ritterschaft eine hohe religise Begeisterung und eine Abenteuerlust, die auf das ganze geistige Leben der Nation einwirkte. Die ritterliche Poesie blhte, und die bildenden Knste nahmen einen hohen Aufschwung. Im nrdlichen Frankreich schuf die sich rasch entwickelnde Gotik herrliche Bauwerke und verbreitete sich von hier aus der das ganze Abendland. England. Im Jahre 1154 kam mit Heinrich Ii. (bis 1189) das Haus Plantagenet (plntedschenet) auf den englischen Thron, den es bis 1399 innehatte. Heinrich stammte aus der Ehe, welche die englische Knigstochter Mathilde, die kinderlose Witwe Kaiser Heinrichs V., mit dem Grafen von Anjou, Gottfried Plantagenet, geschlossen hatte. Durch seine Heirat mit der geschiedenen Gemahlin Ludwigs Vii. erhielt Heinrich Ii. das westliche Frankreich, womit der Anla zu langen Kmpfen gegeben war. Er erwarb auch die Lehnshoheit der Irland. Die Emprung seiner Shne (vgl. Bertran de Born von Uhland) verbitterte Heinrichs letzte Lebensjahre. Sein Sohn, Richard Lwenherz, ein tapferer, abenteuerschtiger und grausamer Fürst (11891199), war der Schwager Heinrichs des Lwen und ein Gegner der Hohenstaufen. Er nahm am 3. Kreuzzuge teil und wurde von Kaiser Heinrich Vi. lnger als ein Jahr gefangen gehalten (S. 83). Nach seiner Rckkehr fhrte er mit Philipp August, der die Normaudie angegriffen hatte, Krieg. Richards Bruder und Nachfolger, der genuschtige Johann ohne Land, verlor fast alle Besitzungen in Frankreich an Philipp August und ge-riet auch mit dem Papste in Streit. Da ihn seine Vasallen zu verlassen drohten, mute er die Magna Charta, den groen Freiheitsbrief, unterzeichnen, wodurch der Grund zu der englischen Verfassung gelegt wurde. Die wichtigsten Bestimmungen der Magna Charta waren, da niemand verhaftet und mit Ber-lnst des Eigentums oder Verbannung bestraft werden solle, wenn er nicht durch gesetzmigen Spruch seiner Standesgenossen verurteilt sei, und da ohne Zustimmung des Reichsrats (der Groen) keine auerordentlichen Ab-gaben erhoben werden drfen. Ein Ausschu von Baronen sollte der die Ausfhrung dieser Bestimmungen wachen. Die Regierungszeit Heinrichs Iii. (12161272), dessen Bruder Richard von Eornwallis zum deutschen
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