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1. Geschichte des Mittelalters und der Neuzeit bis zum Jahre 1648 - S. 90

1902 - Leipzig : Voigtländer
90 Friedrich 1347; eilte andere Friedrich den Schnen von sterreichs i3i4-mo Albrechts I. Sohn, 13141330, auf den Thron. Ein rein dynastischer Brgerkrieg verheerte das Reich. Die Habsburgische Partei ward ferner d^e-durch eine Niederlage gegen die Schweizer erheblich geschwcht. Die rischen Eid- freien Bewohner der drei Waldsttten" oder Urkantone Schwyz, se^aft Uriund Unterwalden nmlich unterstanden im 11. Jahrhundert der Grafengewalt der Habsburger, die der die Hrigen als Grundherren oder als Vgte die Gerichtsbarkeit ausbten. Nach dem Vorbilde der brigen Fürsten suchten sie hier ihre Landeshoheit zu begrnden; aber die Bewohner von U r i und Schwyz wurden zur Zeit Ewiger Friedrichs Ii. als reichsunmittelbar anerkannt und schlssen a9u"tbetbet (1291) mit Unterwalden einen ewigen Bund" gegen jeden fremden Urkantone Richler. Die Erffnung der Gotthard st rae Ende des 13. Jahrhunderts gab den Eidgenossen einen festen Halt. Sie blieben fortan nicht ausschlielich Hirten und Bauern, sondern erweiterten durch die Be-ziehungen zu den Kaufleuten, deren Waren sie der die Berge fhrten, ihren Blick. Adolf von Nassau besttigte ihre Freiheiten; unter I-1) fgten sie sich der nicht sonderlich strengen habsburgischen Herrschaft. Heinrich Vii._ erkannte (1309) ihre Reichsunmittelbarkeit an. Als sie dann fr Ludwig Partei nahmen, verhngte Friedrich der Schne die Reichsacht der sie und beans-Leopolds* tragte mit ihrer Vollziehung seinen Bruder Leopold. Dieser erlitt On indes 1315 am Morgarten eine furchtbare Niederlage. Nun ^omattet erneuerten die drei Wald statten in Brunnen den Bund; 1315 Ludwig besttigte ihn, und erst seitdem konnten die Eidgenossen (spter nach dem damals bedeutendsten Kanton Schweizer" genannt) als vllig frei gelten. Sie gingen schlielich aus dem Kampfe um den Gotthardpa, dessen Besitz ihnen namentlich die Habsburger und die Visconti in Mailand streitig machten, als Sieger hervor. Auch in Deutschland war das Glck den Habsbnrgern nicht hold. Niederlage Bei Mhldors am Inn, in dem letzten groen Ritterkampfe, ward b?imhldorsfriedrich, besonders durch einen geschickten Flankenangriff des mit 132-2 Ludwig verbndeten Nrnberger Burggrafen Friedrich Iv. von i) Wie sein Vater lie er die Gerichtsbarkeit durch einheimische Landammnner ausben. Erst in Tschudis (+ 1572) Chronik hat die einen indogermanischen Ge-danken enthaltende Sagevontell um 1470 wird der Name zuerst erwhnt die abschlieende Fassung erhalten.

2. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 25

1895 - Gera : Hofmann
2. Die Losreißung der Schweiz vom Reiche. 25 2. Die Losreißung der Schweiz vom Weiche. 6. Lammert, Geschichte des Mittelalters. 2. Band. 2. Aufl. Leipzig 1883. Auf Rudolf von Habsburg folgte nach einer kurzen Regierung Adolfs von Nassau Rudolfs Sohn Albrecht als deutscher Kaiser. In das Todesjahr des Königs Albrecht setzt die Überlieferung ein Ereignis von hervorragendster Bedeutung, die Gründung der Eidgenossenschaft, die Befreiung der Schweiz von der Habsburgischen Herrschaft. In den wunderbar schönen, aber rauhen und unergiebigen Thälern um den Vierwaldstättersee hatten sich in dunkler Zeit Alamannen angesiedelt, vielleicht solche, die aus den Wogen der Völkerwanderung sich hierher in die Stille geflüchtet hatten, um kärglich, aber in Freiheit, ihr Dasein zu fristen. Erst die Friedensboten des Christentums suchten sie in dieser Verborgenheit auf, gründeten Kirchen und Klöster und erwarben Stücke Land, die sie von ihren Hörigen bebauen ließen. Dennoch blieb der größere Teil immer von freien Leuten bewohnt, bis auch von ihnen viele sich in den Schutz eines Abtes oder Geistlichen, bald auch eines Grafen oder Herrn der Nachbarschaft gaben und dafür Dienste leisteten. Als oberster Landesherr galt ihnen der König von Hochburgund, später der König von Arles, endlich nach dem Tode des letzten der Herrscher Deutschlands. Streitigkeiten miteinander schlichteten sie selbst unter dem Vorsitze eines Herrn oder seines „Meiers". Nur über Leben, Freiheit und Eigentum entschied in einer Versammlung von freien Grundbesitzern des Königs Graf, der dazu bestellt war. Nur diejenigen, welche auf geistlichem Territorium wohnten, entzogen sich manchmal seinem Spruch und wandten sich lieber an den benachbarten Vogt eines Klosters. Nach ihren vier am See im Waldgebirge belegenen Hauptorten Schwyz, Altors, Sarnen und Stanz nannten sie sich die vier Waldstätte; später gab man ihnen als den ersten Gründern der schweizerischen Eidgenossenschaft den Namen: die drei Urkantone. In der That bilden sie den Urstamm der freien Schweiz. Die Bewohner des platteren Landes im Osten und Norden, ja selbst die Anwohner des Gensers Sees erscheinen im dreizehnten Jahrhundert längst als Unterthanen der Grafen von Kyburg, Sargans, Toggenbnrg, von Zähringen, Savoyen und anderer. So konnte es nicht fehlen, daß auch die Grafen von Habsburg im Aargau, welche als Erben der von Lenzburg die höchste Gerichtsbarkeit über Schwyz und einen Teil von Unterwalden ausübten, mit der Zeit danach strebten, größere Rechte zu erwerben, wie sie dieselben in einem großen Teile der Zähringer Erbschaft, selbst über Klöster ausübten. Sie eigneten sich nach und nach das Vogteirecht an, zunächst über Schwyz, dem sie oft gegen das Kloster Einsiedeln halfen, dann auch über Unterwalden. Dadurch wurden sie allerdings zugleich Aufseher, Schirmherren, ja Landesherren. Je mehr nun die Zeit dazu angethan war, den Übermut der Herren vom Adel gegenüber den freien Bauern herauszufordern, um so drückender wurde ihre Hand. Da führte der Umstand, daß sich die Grafen von Habsburg der erledigten Vogtei über Uri bemächtigten, die so lange bei den Grasen von Zürich gewesen war, eine bedeutsame Wendung herbei. Uri wandte sich 1231 klagend an den jungen König Heinrich (Vii.), den Sohn

3. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 92

1895 - Gera : Hofmann
92 Drittes Buch. I. Abschnitt: Bilder aus der äußeren Geschichte. griff das Reich ein. Im ganzen aber behaupteten in diesem Hochgebirgskriege die Schweizer das Übergewicht. Während die Tiroler das Engadin verheerten, siegten die Eidgenossen am 11. April 1496 am Schwaderloch bei Konstanz, am 22. Mai bei Glnrns und Mals im Vintschgan, obwohl Maximilian vom Bodensee her bereits bis Feldkirch am Arlberg gekommen war, endlich am 22. Juli bei Dorneck an der Birs südlich von Basel. Darauf begannen die Friedensverhandlungen, da Maximilian auf eine ausgiebige Unterstützung vom Reiche nicht rechnen konnte. Aufs neue berief in einem schwungvollen Ausschreiben der Kaiser die Stände des Reiches nach Worms (April 1500). Hier wurde in der That beschlossen, an Stelle des nur sehr langsam eingehenden gemeinen Pfennigs ein Reichsheer durch direkte Aushebung nach den Pfarreien zu bilden, so daß je 400 Einwohner einen Fußknecht auszurüsten, die Fürsten, Grafen und Herren die Reiterei zu stellen hätten. Zugleich schritt man zur Bildung des Reichsregiments als eines stehenden Ausschusses der Reichsstände mit dem Sitze in Nürnberg. Es bestand aus den Vertretern der Kurfürsten und aus einem fürstlich-städtischen Kolleg; seine Mitglieder waren von jedem Eide ihrer Landesherrschaft gegenüber entbunden. Ein Kurfürst sollte beständig in Person zugegen sein, der Kaiser führte den Vorsitz oder ernannte einen Stellvertreter. So gestaltete sich das Reich ans einer Monarchie zu einer fürstlichen Oligarchie, zum „gemeinen Wesen deutscher Nation", mit einer festen Hauptstadt, wie sie nur zu lange gefehlt hatte und zweckmäßiger damals gar nicht gefunden werden konnte. Das Kaisertum allerdings war zu einer Ehrenpräsidentschaft herabgedrückt, gewaltig hob sich die fürstliche Macht ihm gegenüber wie gegenüber den eignen Landtagen. Begreiflich ist es deshalb, aber auch beklagenswert, daß der Kaiser alles that, um dem kaum gebildeten ständischen Reichsregiment die Wege zu kreuzen. Als dieses mit König Ludwig Xii. über einen Waffenstillstand verhandelte, belehnte er eigenmächtig den König mit Mailand und verhinderte den Zusammentritt des Reichstages. Anfang 1502 war deshalb schon alles wieder in voller Auflösung; die Kurfürsten, Berthold von Mainz voran, dachten deshalb sogar an Entsetzung des Kaisers. Dazu kam es nun freilich nicht, wohl aber zerrannen die ständischen Reformprojekte, und Maximilian schickte sich an, den monarchischen Weg zu betreten. Ein glänzender Kriegserfolg verschaffte ihm mit einem Male weitreichendes Ansehen. Gegen einen früheren Erbfolgevertrag wollte Georg der Reiche, Herzog von Bayern-Landshut, der letzte seines Stammes, statt seines Vetters Albrecht Iv. von Bayern-München seinen Schwiegersohn Ruprecht von der Pfalz zum Erben einsetzen und übergab ihm wirklich kurz vor seinem Tode (1. Dezember 1503) Schatz, Geschütz und Hauptstadt. Der Kaiser, zur Entscheidung aufgefordert, verfügte nach mehrfachen ver- geblichen Unterhandlungen eine Teilung des Besitzes zwischen den beiden Bewerbern in der Art, daß Albrecht alles Land südlich der Donau, Ruprecht das Gebiet nördlich des Stromes (die sogenannte Oberpfalz) erhalten sollte; er selbst behielt sich erhebliche Abtretungen (das jetzige nordöstliche Tirol um Kufstein) vor. Statt sich dem Spruche zu fügen, eröffnete die Pfalz den Krieg mit der Besetzung von Landshut am 24. April 1504. Schon am 28. April aber verfiel sie der Reichsacht und sah sich, nur von Böhmen kräftig unterstützt, einer überlegenen Macht gegenüber; denn zum Kaiser
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