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1. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 87

1904 - Habelschwerdt : Franke
87 und Verwaltung seines unteritalienischen Knigreichs zu vollenden. Die Grundlage desselben war nicht mehr das Lehnswesen und die Natural-Wirtschaft, sondern die Geld Wirtschaft. Die Beamten erhielten Gehlter. Neben das Vasallenaufgebot trat eiu Sldnerheer, in das der Kaiser viele Sarazenen ausnahm. Die Staatseinnahmen setzten sich aus den Ertrgen der Krongter und aus direkten und indirekten Steuern zusammen. Vor dem Gesetze sollten alle Untertanen gleich sein. Auf die Reichstage schickten auch die Städte Vertreter. Die Rechte der Städte, des Adels und die Selbstndigkeit der Kirche suchte Friedrich zu beschrnken, um eine absolute Herrschaft aufzurichten. Dnrch ein Gesetzbuch schuf er ein einheitliches Recht. Friedrich war nicht nur ein geschickter Staatsmann, sondern auch ein eifriger Frderer der Wissenschaften und Knste. Sein Hof zu Palermo war der Sammelplatz von Dichtern und Gelehrteu. Schon im Jahre 1224 hatte Friedrich zu Neapel eine glnzend ans-gestattete Universitt gegrndet. Er sammelte Klassiker, legte Tiergrten an und lie Nachgrabungen nach alten Kunstwerken anstellen. 5. Der Kaiser in Deutschland, 12331236. Whrend Friedrich fern vom Reiche seine Hansmacht im bilden befestigte, setzten die Fürsten und aufblhenden Städte Hamburg und Lbeck ihre Kolonial-Politik im Nordosten Deutschlands fort. Sie schlugen 1227 den Dnenknig, dem der Kaiser die Gebiete im Norden und Osten der Elbe preisgegeben hatte, um ihn von der Untersttzung der Welsen abzuhalten, in der Schlacht bei Bornhved, nordwestlich von Lbeck. Als um diese Zeit der tchtige Reichsverweser Engelbert von Cln von einem persnlichen Feinde ermordet worden war, trachtete König Heinrich danach, sich von seinem Vater unabhngig zu machen. Er begnstigte das deutsche Brgertum und verband sich mit den lombardischen Städte. Der Kaiser zog nach Deutschland, lie Heinrich gefangen nach Apulien führen und erlie auf dem Reichstage zu Mainz (1235) das in dentfcher Sprache geschriebene groe Landfriedensgesetz. Die Landeshoheit der Fürsten, die Friedrich schon als Landes-Herren" bezeichnete, wurde besttigt und dadurch die Umbildung der deutschen Monarchie zu einem Bundesstaate angebahnt. Nachdem Friedrich Ii. die Wahl seines zweiten Sohnes Konrad zum Nachfolger durchgesetzt hatte, wandte er sich wieder den italienischen Angelegenheiten zu. 6. Streit mit den Lombarden und dein Papste, 12361250. Wie Sizilien, so wollte Friedrich auch Oberitalien seiner unmittelbaren Herrschaft unterwerfen. Er besiegte (1237) die lombardischen Städte, die ihren alten Bund erneuert hatten, bei Cortennvo am Oglio und fhrte eine der sizilifchen hnliche Verwaltung ein. Als

2. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 116

1904 - Habelschwerdt : Franke
1 116 Erzamt (b. h. ein Ehrendienst bei kaiserlichen Hoffesten) zuerkannt. Die drei geistlichen Kurfrsten führen als Erzkanzler fr Deutschland, Italien und Burgund die Siegel, der König von Bhmen soll als Erzschenk, der Pfalzgraf bei Rhein als Erztruchse, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg als Erz-kmmerer ttig sein. Durch die Goldene Bulle erhielten die Kurfrsten in ihren Lndern die hchste Gerichtsbarkeit; eine Berufung an den Kaiser war nicht zulssig; ihre Lnder wurden fr unteilbar erklrt, und es standen ihnen die vollen Hoheitsrechte und Regalien (Mnz-, Berg-Werks- und Zollrecht) zu. Diese selbstndige Stellung der Kurfrsten mute schlielich eine Zerstckelung des Reiches zur Folge haben. Karl Iv. selbst glaubte allerdings, durch die Goldene Bulle gewonnen zu haben, da er zwei Kurfrstentmer besa und seinen Nachfolgern die Krone gesichert hatte. Die Interessen des mchtig emporstrebenden Brgertums wurden durch die Goldene Bulle geschdigt, da sie alle Stdtebudnifse und die Aufnahme von Pfahlbrgern verbot und eine Vertretung der Städte aus dem Reichstage nicht zulie. Bezglich des Landfriedens bestimmte die Goldene Bnlle, da eine Fehde nur dauu erlaubt fei, wenn der ordentliche Richter das Recht versage oder nicht imstande sei, dem Klger Recht zu verschaffen. Die Fehde war drei Tage vorher persnlich oder schriftlich anzukndigen. Der Fehdebrief, der den Grund der Absage" enthalten sollte, mute ffentlich vor glaubwrdigen Zeugen dem Gegner zugestellt werden. Das Recht, zu dieser Art von Selbsthilfe zu greifen, stand jedem freien Manne zu. Wer jedoch Fehde erhob, ohne jene Vorschriften zu beachten, sollte als Landfriedensbrecher bestraft werden. 5. Karls Sorge fr den Landfrieden. Zum Schutze der ffentlichen Sicherheit suchte der Kaiser die Städte und Herren zu Landfriedens-bndnissen zu vereinigen. Die sddeutschen Reichsritter traten aber diesen nicht bei, sondern schlssen sich zur Erhaltung ihrer Unab-hngigkeit von Fürsten und Stdten zu Adelsbiindnissen (St. Georgsund Lwenbund, Schlegler) zusammen, deshalb dauerten die Unruhen fort. Hierzu kam, da Graf Eberhard von Wrttemberg, der Greiner oder Rauschebart (13441392), seine Landeshoheit der die schwbischen Reichsstdte auszudehnen suchte. Als Kaiser Karl Iv. mehrere von diesen Stdten an die Wittelsbacher verpfndete, um noch bei Lebzeiten die Wahl seines Sohnes Wenzel zu erlangen, vereinigten sich 14 schwbische Städte zur Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten. Der Kaiser sprach der den Bund die Acht aus. Von Karl untersttzt, bekriegte der Greiner die Städte. In der Schlacht bei Reutlingen

3. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 130

1904 - Habelschwerdt : Franke
io eines starken Kaisertums fehlte, war Deutschland politisch ohnmchtig. Trotzdem sind aber die beiden letzten Jahrhunderte des Mittelalters eine Zeit des wirtschaftlichen Aufschwunges und des Fort-schritts m Kunst und Wissenschaft. Aber nicht die Ritterschaft, die in der Hohenstaufenzeit die einflureichste Bevlkerungsschicht gewesen totir, sondern das deutsche Brgertum wurde der Trger des Kulturfortschritts. Trotz der groen Selbstndigkeit, welche die Fürsten nach und nach erlangt hatten, hielten sie an dem Herkommen fest, einen König zu whlen. Dieser wurde seit dem 14. Jahrhundert allgemein als Kaiser bezeichnet. Man erwartete von ihm Schutz in uerer und iunerer Gefahr, doch mute er vor der Wahl versprechen, die Vor-rechte der Fürsten nicht zu schmlern. Es gab aber weder ein Reichsheer noch Reichssteueru, noch eine einheitlich geordnete Rechtspflege, und die Einnahmen des Kaisers ans dem Reich betrugen schon zu Sigismunds Zeiten nur noch 13 Ooo Gulden. Deshalb konnten die Kaiser den Reichsschutz nur mit Hilfe der Frsteu oder ihrer eigenen Hausmacht bernehmen. Alle Versuche, die Kaisermacht zu strken, scheiterten an dem Widerstande der Territorialfrsten, die selbstschtig ihre eigenen Interessen verfolgten und fr das allgemeine Wohl des Reiches nichts tun wollten. Im 15. Jahrhundert gewannen alle Frstenhuser, die iu der ganzen spteren Zeit die Geschicke des deutschen Volkes bestimmten, ihre landesherrliche Macht, so die Habsburger in den sterreichischen Lndern, die Hoheuzollern in Brandenburg, die Wettiner in Sachsen, Meien und Thringen, die Zhringer in Baden, die Wittelsbacher in Bayern und in der Pfalz, die Grafen von Wrttemberg in Schwaben. Neben den geistlichen und weltlichen Frsteu, dem ersten Reichsstande", strebten auch die Städte und die Ritterschaft nach Vorrechten und Unabhngigkeit. Von den Stdten, die ihrer Verfassung nach Republiken waren, erlangten der hundert als Reichsstdte" volle politische Selbstndigkeit. Sitz und Stimme auf dem Reichstage", der Versammlung der Reichsstnde, erhielten sie aber erst spter. In Schwaben, Franken und den Rheinlanden behaupteten viele Ritter den Frsteu gegenber ihre Unabhngigkeit. Diese Reichs-ritt er" waren von allen Lasten frei, hatten aber keine Vertretung auf dem Reichstage. Wie die Reichsfrsten dem Kaiser nur ein Oberhoheitsrecht gelassen hatten, so wurden sie selbst wieder von ihren Landstnden", den Prlaten, dem Adel und den Landstdten abhngig. Da der Adel bis ins 14. Jahrhundert die militrische Macht bildete, die Prlaten und Städte aber das Geld besaen, waren die Frsteu gezwungen, die Stnde in allen wichtigen Angelegenheiten zu fragen. Ehe diese einem neuen Fürsten huldigten, d. h. den Eid der Treue leisteten, mute er

4. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 131

1904 - Habelschwerdt : Franke
131 ihre herkmmlichen und verbrieften" Rechte besttigen und beschwret. (Vgl. die Huldigung der nlrkischen Stnde beim Regierungsantritt Friedrichs von Hohenzollern.) Das wichtigste Recht der Landstnde war das der Stener-bewilliguug. Wenn der Landesherr fr einen Krieg oder die immer kostspieliger werdende Hofhaltung Geld brauchte, so verhandelte er auf einem Landtage" persnlich mit den versammelten Land-stnden; denn ohne ihre Zustimmung durste er dem Lande keine neue Steuer auferlegen. (Vgl. die Bierziefe unter Albrecht Achilles und Johann Cicero.) Da die Einknfte der Fürsten bis ins 14. Jahrhundert zum groen Teil aus Naturalien bestanden, muten die Landesherren ihren Aufenthalt bestndig wechseln. Im 15. Jahrhundert ermglichte es ihnen aber die Geldwirtschaft, einen festen Wohnsitz zu whlen. Sie zogen ans ihren Burgen in eine grere Stadt und bauten dort ein gerumiges Schlo, das ihnen und ihrem Hofstaat zum dauernden Aufenthalt diente. Diese Stadt wurde die Landeshauptstadt, so Berlin im Jahre 1443. Es begann sich jetzt eine neue Art der Land es Verwaltung zu entwickeln. Diese war nicht mehr auf das Lehnswefen, fondern auf ein besoldetes, absetzbares Beamtentum gegrndet. Die Beamten waren aber noch nicht Staatsbeamte int heutigen Sinne, sondern mehr persnliche Diener des Fürsten. Sie gehrten zum Hof und erhielten von diesem neben Naturalien und Geld gewhnlich auch die Kost. Den ersten Rang nahmen der Kanzler als Leiter des immer mehr zunehmenden schriftlichen Verkehrs, der Landrentmeister fr die Verwaltung der frstlichen Einknfte und einige heimliche" oder geheime" Rte ein. Diese Beamten gehrten gegen Ende des Mittelalters dem Juristenstande an und besorgten auch die Rechtsprechung, die von der Verwaltung noch nicht getrennt war. Die frstlichen Beamten suchten nach den Grundstzen des rmischen Rechtes die Macht der Landesherren den Stnden gegenber zu be-festigen. Bei der Uneinigkeit, die vielfach in den kleinen Stadtrepnbliken herrschte, gelang es dem Landesherrn leicht, die Selbstverwaltung zu beschrnken und die Wahl der Ratsmitglieder von seiner Besttigung abhngig zu machen (vgl. Friedrich Ii. und Johann Cicero und die mrkischen Städte). Eine wesentliche Frderung erfuhr die Macht der deutscheu Frstenhuser auch dadurch, da sie in vielen Bistmern die Wahl ihrer nachgeborenen Shne zu Bischfen durchsetzten. 2. Adet und Aauern. Je mehr die Geldwirtschaft sich verbreitete und der Wohlstand der Städte infolge des Aufschwunges von Handel und Gewerbe zunahm, desto mehr verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage der Ritter. Ihre 9*

5. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 91

1904 - Habelschwerdt : Franke
91 Theologen der nchsten Jahrhunderte, wie Thomas von Aquin und Bonaventura, hervor. Die durch die Kreuzzge herbeigefhrte Berhrung mit den andersglubigen Morgenlndern hatte zur Folge, da vielfach Zweifel an der Glaubenslehre der Kirche entstanden und sich Sekten bildeten, wie die Albigenser und Waldenser in Frankreich, die sich die Reinen" (Kdtharer, davon unser Wort Ketzer) nannten. An der Bekehrung derselben beteiligten sich besonders die Dominikaner. Bei der engen Verbindung, die zwischen Kirche und Staat bestand, trat auch die weltliche Macht fr die Reinheit der kirchlichen Lehre ein und ver-folgte die Ketzer. In dem Streit mit den Hohenstaufen waren die Ppste Sieger geblieben; der Plau, ein christlich-germanisches Gottesreich zu grnden, war aber gescheitert, und das Papsttum geriet jetzt mehr und mehr in Abhngigkeit von Frankreich. 3. Verfassung und Verwaltung des gleiches. a. König und Fürsten. In dem Kampfe um die Reichs- und Kirchenverfassung war das deutsche Knigtum unterlegen, die Macht der weltlichen und geistlichen Fürsten aber gewachsen. Whrend die ersteren die volle Erblichkeit fr ihren Besitz erlangt hatten, waren die Könige infolge des frhzeitigen Aussterbens der Herrscherhuser und des Widerspruchs der Groen nicht imstande, die Krone erblich zu machen. Die Bedeutung der Knigswahl nahm immermehr zu, wenn auch die Verwandten des verstorbenen Herrschers in erster Linie bercksichtigt wurden. Die Hohenstaufen besaen in Deutschland nicht mehr die groen Machtmittel wie Otto I. und Heinrich Iii., da viele Reichsgter in den Brgerkriegen verschenkt worden waren und die geistlichen Fürsten im Jnvestiturstreit eine grere Selbstndigkeit erlangt hatten. Friedrich Barbarossa und seine Nachfolger verlegten darum deu Schwerpunkt ihrer Politik nach Italien, wo ihnen die Mglichkeit gegeben schien, eine unumschrnkte Herrschaft zu grnden. Im 12. Jahrhundert fand das Lehnswesen seine vollkommenste Ausbildung und weiteste Verbreitung. Der König galt als oberster Lehus- und Kriegsherr, aber er stand zu der groen Menge der niederen Lehnsleute nicht in unmittelbarer Beziehung, da zwischen ihn und diese mehrere Stufen von Lehnstrgern getreten waren. Unmittel-bar vom Könige wurden nur noch die Herzge, Pfalzgrafen, Mark-grasen, die Grafen von Anhalt und Thringen und die Bischfe belehnt. Diese Fürsten waren aber nicht mehr Reichsbeamte, welche die Untertanenpflicht mit dem Kaiser verband, sondern sie standen durch Maitz, Das Lehnswesen. Atzler, Qu. u. L. I Nr. 28.

6. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 108

1904 - Habelschwerdt : Franke
108 ffentliche Sicherheit her, frderte die Entwicklung der Städte durch Regelung der Abgaben, der Zlle und des Mnzwesens und durch Begnstigung von Handel und Gewerbe. Die Rechtspflege ordnete er durch Errichtung eines obersten Gerichtshofes, des Parlaments, in Paris. In den unmittelbar unter der Krone stehenden Gebieten setzte der König seine Beamten ein und erhob regelmige Steuern. Auch nach auen wuchs der franzsische Einflu. Karl von Anjou, der Bruder Ludwigs Ix., wurde 1267 König von Sizilien. In seinem Glaubenseifer unternahm Ludwig zwei Kreuzzge (1248 und 1270), die aber beide erfolglos blieben. Auf dem letzten Kreuzzuge starb er vor Tunis. Er gilt als das Ideal der mittelalterlichen Könige Frankreichs. Whrend der Kreuzzge erwachte in der franzsischen Ritterschaft eine hohe religise Begeisterung und eine Abenteuerlust, die auf das ganze geistige Leben der Nation einwirkte. Die ritterliche Poesie blhte, und die bildenden Knste nahmen einen hohen Aufschwung. Im nrdlichen Frankreich schuf die sich rasch entwickelnde Gotik herrliche Bauwerke und verbreitete sich von hier aus der das ganze Abendland. England. Im Jahre 1154 kam mit Heinrich Ii. (bis 1189) das Haus Plantagenet (plntedschenet) auf den englischen Thron, den es bis 1399 innehatte. Heinrich stammte aus der Ehe, welche die englische Knigstochter Mathilde, die kinderlose Witwe Kaiser Heinrichs V., mit dem Grafen von Anjou, Gottfried Plantagenet, geschlossen hatte. Durch seine Heirat mit der geschiedenen Gemahlin Ludwigs Vii. erhielt Heinrich Ii. das westliche Frankreich, womit der Anla zu langen Kmpfen gegeben war. Er erwarb auch die Lehnshoheit der Irland. Die Emprung seiner Shne (vgl. Bertran de Born von Uhland) verbitterte Heinrichs letzte Lebensjahre. Sein Sohn, Richard Lwenherz, ein tapferer, abenteuerschtiger und grausamer Fürst (11891199), war der Schwager Heinrichs des Lwen und ein Gegner der Hohenstaufen. Er nahm am 3. Kreuzzuge teil und wurde von Kaiser Heinrich Vi. lnger als ein Jahr gefangen gehalten (S. 83). Nach seiner Rckkehr fhrte er mit Philipp August, der die Normaudie angegriffen hatte, Krieg. Richards Bruder und Nachfolger, der genuschtige Johann ohne Land, verlor fast alle Besitzungen in Frankreich an Philipp August und ge-riet auch mit dem Papste in Streit. Da ihn seine Vasallen zu verlassen drohten, mute er die Magna Charta, den groen Freiheitsbrief, unterzeichnen, wodurch der Grund zu der englischen Verfassung gelegt wurde. Die wichtigsten Bestimmungen der Magna Charta waren, da niemand verhaftet und mit Ber-lnst des Eigentums oder Verbannung bestraft werden solle, wenn er nicht durch gesetzmigen Spruch seiner Standesgenossen verurteilt sei, und da ohne Zustimmung des Reichsrats (der Groen) keine auerordentlichen Ab-gaben erhoben werden drfen. Ein Ausschu von Baronen sollte der die Ausfhrung dieser Bestimmungen wachen. Die Regierungszeit Heinrichs Iii. (12161272), dessen Bruder Richard von Eornwallis zum deutschen

7. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 204

1904 - Habelschwerdt : Franke
204 Die Mark Brandenburg war seit der Zeit Heinrichs des Lwen das bedeutendste Frstentum im Nordeu des deutschen Reiches. Der Markgraf war Erzkmmerer des deutschen Reiches und erlangte im 13. Jahrhundert das Recht, sich au der Wahl des Kaisers zu beteiligen. In Brandenburg herrschte wie im brigen Deutschland das Lehns-Wesen. Die Stellung des Markgraseu war aber unabhngiger als in anderen deutschen Lndern. Die Einnahmen der Markgrafen bestanden in den Gefllen der Gerichtsbarkeit, dem Grundzins, den Zllen, den Ertrgen des Mnzregals und dem Zehnten, der hier nicht an die Kirche gezahlt wurde. In Fllen der Not berief der Markgraf die drei Stnde: Geistlichkeit, Lehnsadel und Städte, zu einem Landtage und erbat Untersttzung; die von ihnen bewilligte Abgabe hie Bede. Der Markgraf war in seinem Lande oberster Kriegsherr. Zur Heeresfolge waren die Lehnsleute, die Ministerialen oder Dienst-mannen und je nach dem Stadtrechte auch Brger verpflichtet. Die Bauern wurden nur bei groer Gefahr zur Landesverteidigung aufgeboten. Die Verwaltung des Landes fhrten im Namen des Markgrafen seine Beamten, die Landvgte. Im 13. Jahrhundert gab es gegen 30 Landvogteien. Unter den Vgten standen die Schulzeu der Drfer. Die Städte wurden von Stadtvgten verwaltet. Die Gerichtsbarkeit war in der Mark anders geordnet als im Reiche. Der Markgraf oder seine Hofrichter urteilten der die Ritter in den Hofgerichten. In den Drfern sprach der Schulze im Verein mit Schffen Recht. der grere Streitflle entschied der Landvogt im Landding; die Städte und geistlichen Stifter waren von dieser Gerichtsbarkeit frei. 2. Der Adel. Whrend der sddeutsche Adel zur Hohenstaufenzeit eine hohe Blte erreichte, blieb der mrkische Adel arm. Viele der Adligen besaen keine Burg, sondern nur ein Gehst, das von einem Zaune umgeben war. Man nannte sie Zaunjunker" im Gegensatze zu den Schlogesessenen". Die adligen Sehnstrger waren verpflichtet, dem Markgrafen mit ihren Knechten Heeresfolge zu leisten. 3. Die Brger und Bauern. Die Besiedlung der mrkischen Lnder erfolgte in derselben Weise wie in den brigen Slawenlndern (<S. 106). Fr die Städte der Mark galt das Brandenburger Stadt-recht, dem das Magdeburger zum Vorbilde gedient hatte. Es gewhrte den erbeingesessenen Brgern das Recht, in den Rat fr die Verwaltung gewhlt zu werden. Die Brger trieben Ackerbau, Gewerbe und Handel. Im Interesse des letzteren traten mehrere mrkische Städte der Hanse bei. Droysen, Geschichte der preuischen Politik: Die Entwicklung der Land-stnde unter den Askaniern- Atzler, Qu. u. L. Ii. Nr. 10,

8. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 214

1904 - Habelschwerdt : Franke
214 Der im Niedergang begriffene Deutsche Ritterorden, der im Kriege mit Polen von Friedrich Geldvorschsse erhalten hatte, berlie ihm im Jahre 1455 gegen eine Entschdigung von 40 000 Gulden die Nenntarf, die Sigismund 1402 (S. 208) dem Orden verkauft hatte. Von der Lausitz, die (1368) unter Karl Iv. an Bhmen gekommen war, erhielt Friedrich nach langer Fehde im Frieden zu Guben (1462) Peitz, Tenpitz, Kottbus, Brwalde und die Anwartschaft ans Beeskow und Storkow. Ms die Herzge von Pommern-Stettin ausstarben (1464), erhob Friedrich auf Grund seiner Lehnshoheit Anspruch auf ihr Land, doch nahm die Linie Pommern-Wolgast das Herzogtum in Besitz. Trotz lauger Kmpfe konnte Friedrich nichts erreichen; denn auch Polen und Bhmen mischten sich in den Streit, und Kaiser Friedrich Iii. blieb unentschieden. 3. Befestigung der landesherrlichen Gewalt. Als Kurfürst Friedrich I. den Adel unterwarf, standen ihm die Städte treu bei; denn ihr Wohlstand und ihre Selbstndigkeit wurden dadurch gesichert. In jener Zeit der stndischen Gegenstze suchten aber die Territorialfrsten die Städte ihrer landesherrlichen Gewalt zu unterwerfen. Whrend Friedrichs Bruder Alb recht Achilles im zweiten Stdtekriege (S. 125) nichts gegen die mchtigen sddeutschen Städte ausrichtete, gelang es dem Kurfrsten, die republikanischen Brgergemeiuden der Mark dem ent-stehenden monarchischen Staate einzufgen. Die Gelegenheit hierzu bot ihm der Streit, der zwischen den Znfteu und Geschlechtern der Schwester-stdte Berlin und Klln ausgebrochen war. Als die Gewerke den Kurfrsten um Entscheidung baten, drang er mit einer Ritterschar in die Stadt. Er trennte die Verwaltung der beiden Städte, baute Zwischen sie eine feste Burg (1443) und machte Berlin-Klln zu feiner Residenz und zur Hauptstadt des Landes. Einen Volksaufstand, den Berliner Unwillen", wute Friedrich zu unterdrcken, und die anderen Städte wagten nun nicht mehr, Widerstand zu leisten. Friedrich suchte nun den Wohlstand der Städte zu heben, indem er Handel und Verkehr frderte. Fr die Uckermark erlie er eine Stdteordnung; auch sorgte er fr das Gerichtswesen und die Landessicherheit. 4. Der Schwanenorden. Friedrich Ii. war ein frommer Mann. Er unternahm eine Wallfahrt nach Jerusalem, und sein Wahlspruch lautete: Beten und arbeiten." Der mrkische Adel seiner Zeit hatte rohe Sitten, und der religise Sinn und die Zucht waren wie in anderen Lndern im Schwinden begriffen. Darum stiftete Friedrich den Schwanenorden, eine Vereinigung von adligen Herren und Frauen, die sich zu sittlich reinem Lebenswandel, fleiigem Gebet, Kirchenbesuch und gegenseitiger Untersttzung verpflichteten. Das Ordensabzeichen, das an einer um den Hals gelegten Der Schwanenorden. Atzler, Qu. u. L. Ii. Nr. 17.

9. Geschichtsbilder aus der allgemeinen und vaterländischen Geschichte - S. 151

1899 - Gera : Hofmann
151* seine Seele Gott und legte geduldig sein Haupt auf den Block mit den Worten: „O Mutter, welchen Schmerz bereite ich dir!" Dann empfing er den Todesstreich. Friedrich schrie ans in namenlosem Schmerze, und das Volk zerfloß in Thränen. Nur der herzlose Anjou, der am Fenster einer nahen Burg stand, blieb ungerührt und sah mit teuflischer Be- friedigung das Ende des letzten Staufers; dann fielen die Häupter Friedrichs und der anderen Freunde Konradins. 4. Die gerechte Strafe des Mörders. Karls Reich hatte keinen Bestand. Sein unbarmherziger Druck und die Willkür seiner französischen Soldaten veranlaßten einen plötzlichen Aufstand, die Sicilianische Vesper, welcher am Ostermontage zur Vesperzeit begann. Alle Fran- zosen auf Sicilien wurden ermordet und die Bewohner von dem Joche der Fremdlinge befreit. In seiner Wut soll Karl den goldenen Knopf von seinem Stocke gebissen haben. Fragen: Woran ging das Geschlecht der Staufer zu Grunde? — Wodurch war das Interregnum eine schreckliche Zeit? — „Konradin" von Schwab. 49. Die Kultur des Mittelalters. 1. Das deutsche Königtum. Die Königswahl geschah durch die weltlichen und geistlichen Reichsgroßen, und zwar in der Regel nur durch die angesehensten, in Aachen, später in Frankfurt am Main. In Aachen krönte und salbte der Erzbischof von Köln, in Frankfurt der Erzbischof von Mainz. Seit 1356 (durch die goldene Bulle) lag das Wahlrecht nur bei den sieben Kurfürsten. Die Reichsgüter bestanden in großem Grundbesitz, Höfen, Dörfern, Forsten. Die Krön rechte waren besonders das Jagd-, Münz- und Zollrecht. Durch die allzu reichliche Vergabung wurde die Macht des Königs außerordentlich geschwächt. Die Landesherren wurden immer mächtiger und unabhängiger. Zuletzt war Deutschland nur ein lockerer Bund kleiner und großer Staaten. Der Reichstag wurde vom Könige berufen. Auf ihm er- schienen die Reichsgroßen und berieten über wichtige gemeinsame An- gelegenheiten, als: Krieg, Landfrieden, Streitsachen der Fürsten u. a. Auch die Belehnung der Großen erfolgte hier in der Regel. Die Herzöge, Markgrafen und Grafen bildeten die weltlichen, die Erzbischöfe, Bischöfe und Äbte die geistlichen Reichsstände; später kamen noch die Reichs- städte hinzu. In den Einzelstaaten bildeten Ritterschaft (der Adel), Geistlichkeit und Städte die Landstände. Sie berieten hauptsächlich über die Bewilligung der Landsteuern, die die Landesherren „erbeten" hatten, und wirkten sich für die Gewährung mancherlei Rechte und Zu- geständnisse aus. 2. Das Rittertum, a) Entstehung. Die Ritterschaft entstand aus den Freigeborenen, welche den Kriegsdienst zu Roß leisteten. All- mählich bildete sich das Rittertum als ein abgeschlossener Stand heraus, und durch die Ritterwürde wurden Fürsten wie einfache 1282

10. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 448

1894 - Gera : Hofmann
448 Zweites Buch. Ii. Abschnitt: Bilder aus der Zeit der fränk. u. stauf. Kaiser. Was Friedrich I. damit zunächst erstrebt hatte, war allerdings erreicht worden: dem Bunde der Staufer und Welfen war die Opposition einzelner Fürsten schnell erlegen, und der so lange gestörte Friede war gesichert worden. Auf der Krönungsfahrt, in dem siegreichen Feldzuge gegen Polen und bei dem großen Kriege gegen Mailand hatte Herzog Heinrich der Löwe mit seinen streitbaren Scharen aus Bayern und Sachsen dem Kaiser hervorragende Dienste geleistet. Weiterhin war er dann, während Friedrich im Süden der Alpen kämpfte, der gewaltige Grenzhüter des Reiches und der strenge Wächter der unruhigen Nachbaren im Osten und Norden gewesen: daß König Waldemar von Dänemark des Kaisers Lehnshoheit hatte anerkennen müssen, war nicht Friedrichs, sondern des Sachsenherzogs Verdienst. Das siegreiche Vordringen des Christentums und der deutschen Kultur nach Osten hin war das Werk Heinrichs des Löwen, — ein Werk größer und dauernder, für Deutschland segensreicher und daher verdienstvoller als die glänzenden Heldenkämpfe und die so schnell verflogenen Triumphe Friedrichs in dem Ringen mit den freien Städten der Lombardei. Nur die Anerkennung dieses Verhältnisses schien darin ihren Ausdruck zu finden, daß der Kaiser den siegreichen Slawen-bekämpser in jenen Gegenden, den neu gewonnenen Grenzmarken des Reiches, völlig frei Heinrichs des Löwen Denkmalm Braunschweig. ^währen ließ und demselben, der früher schon das Recht erhalten hatte, Bistümer zu gründen und über dieselben frei zu verfügen, später stillschweigend vollends die Stellung eines von dem Reiche eigentlich nicht abhängigen, sondern eines selbständigen souveränen Landesherrn gönnte. So war Heinrich der Löwe nach der einen Seite mit fast königlichen Befugnissen ausgestattet und trat mit seinen Ansprüchen unmittelbar neben den Kaiser selbst, nach der anderen Seite sollte er doch auch den Pflichten eines Lehnsmannes nachkommen und dieselben erfüllen, selbst da, wo sie mit seinen eigenen dynastischen Interessen in Widerspruch gerieten. Sobald dieser Fall eintrat, die in seiner
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