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noch erhalten. Er liegt in der Augustinerkirche unmittelbar vor den Stufen des Altars. Auf ihm empfing Luther feine ersten Weihen (f. Luthers Aufenthalt im Kloster, Nr. 38c). — Der Reichsversammlung in Konstanz wohnten mehrere Erfurter Ratsherren bei, doch haben sie sich nicht an den Sitzungen beteiligt. Ueber-hanpt war dem Rat wenig daran gelegen, Erfurt als Reichsstadt bezeichnet zu sehen. Er wollte nicht, daß die Stadt zu den großen Kriegsleistungen herangezogen wurde, und lehnte darum alle weiteren Einladungen zur Beschickung von Reichstagen mit folgender Begründung ab: „daz unser stait Erffurt keyn rych stait nicht en ist unde wir an daz riche auch nicht gehören, sundern an unsern gnedigen hern von Mencz unde sinen stifft, als daz kuntlich und uffenbar gnug ist.“ Dadurch freilich hat die Stadt selbst für die späteren Streitigkeiten mit dem Mainzer Stift bezüglich des Herrscherrechtes über Erfurt den Mainzer Rechtsgelehrten das beste Beweismittel in die Hand gegeben. — Wie hoch man die Macht der Stadt einsetzte, das beweisen am besten die Bündnisse, welche benachbarte Städte und Fürsten mit Ersurt zu schließen suchten; auch vertraute man ihr in dem drohenden Hussitenkriege die gemeinschaftliche Kriegskasse an. — Von ihrem Reichtum gab die Stadt oft öffentlich Zeugnis durch die glänzenden Feste, die sie feierte (s. 1. Die große Prozession, Nr. 35 n. 2. Schützenseste und Turniere, Nr. 36).
Beginnender Niedergang: Der sächsische Bruderkrieg, der
von der Stadt noch so rühmlich geführt wurde, war der Wendepunkt ihres Glückes. Es rächte sich jetzt, daß sie es versäumt hatte, Reichsstadt zu werden. In den Streitigkeiten um die gegenseitigen Rechte, welche Ersurt mit dem Erzbischos Dieter von Mainz auszusechten hatte, gelangte sie nicht zum Siege. Zwar vermochte sie den Einritt des Erzbischofs zu hindern (s. Das Einreiten der Erzbischöfe, Nr. 30), auch baute sie gegen den Willen desselben die Eyriaksburg. Aber der Schaden, welchen er der Stadt zufügte, war weit größer. Er schloß mit dem Kurfürsten Ernst von Sachsen ein Bündnis unter dem Versprechen, daß dessen Sohn Albert einst sein Nachfolger auf dem erzbischöflichen Stuhl werden sollte. Dafür begann der Kurfürst sofort, der Stadt den ausgedehnten Handel zu unterbinden. Er sperrte den Erfurtern feine eigenen Straßen und veranlaßte andere Fürsten, dasselbe zu tun. Als dann bald daraus Herzog Wilhelm von Thüringen starb und Kurfürst Ernst sich mit seinem Bruder Albert in die herzoglichen Länder teilte (1482), sperrte er auch die Thüringer Straßen, so daß die Zu- und Abfuhr gänzlich stockte. Noch ungünstiger wurde Erfurts Lage, als Erzbischof Dieter in demselben Jahr starb und Albert, des Kurfürsten Sohn, sein Nachfolger wurde. Ohne zu zögern, schickte sich jetzt Kurfürst Ernst an, aus dem heimlichen Krieg einen offenen zu machen, so daß dem Rat nichts weiter übrig blieb, als mit Mainz und Sachsen Frieden zu schließen
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Extrahierte Personennamen: Mencz Dieter_von_Mainz Ernst Albert Wilhelm Ernst Albert Dieter Albert Ernst
der Erzbischof vom Abt des Petersklosters und den Mönchen begrüßt und zur Klosterkirche geleitet. Nach einem feierlichen Hochamt, bei welchem die Sänger und die herrliche Orgel wetteiferten, das Herz der Teilnehmer zu ergreifen, begab sich der Erzbischof in seine Gemächer in der Abtswohnung. Sein Gefolge aber fand Unterkunft in der Stadt.
Nach einigen Tagen fand dann die Huldigung in der Severi-kirche statt, wobei der gesamte Rat den Eid des Gehorsams ablegte. Er lautete also: „Wir schwören, daß wir unserm Herrn,
dem Erzbischof, unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum, der Stadt zu Erfurt und den Bürgern, reich und arm, ihr Recht behalten wollen ohne alle Uebellist, so wahr wir das wissen und vermögen. . Die Formel wurde beibehalten auch zu der Zeit, in welcher der Graf und der Viztum (f. S. 53) schon ihre Rechte an den Stadtherrn abgetreten hatten. Damals mußte dann eine besonders bestellte Person bei der Stelle „unserm Herrn, dem Grafen, unserm Herrn, dem Viztum," sagen: „das ist unser Herr von Mainz."
Nach beendeter Huldigung trat der Erzbischof aus der Kirche und nahm unter der Rose, dem heute noch vorhandenen, kunstvollen Rundfenster auf der Nordseite der Stiftskirche, Platz und empfing den Treueid der Gemeinde. Das geschah durch Erheben der Schwurhand mit zwei aufgerichteten Fingern. Damit war die Feierlichkeit zu Ende.
Nun überreichte der Rat dem hohen Gaste zahlreiche und wertvolle Geschenke, kunstvoll gearbeitete silberne und goldene Köpfe mit neuen Groschen gefüllt, im ganzen 100 Pfund oder 40 Mark. Auch wurden täglich Fässer mit Rhein- und italienischem Wein, mit Most und schwerem Bier ins Kloster gebracht, dazu Brot, Fleisch, Fische, Hafer und Heu. Außerdem kamen Geld, Wein und Bier an die Bischöfe, Prälaten. Grafen, Ritter und das Gesinde zur Verteilung. An einem Abend gab die Stadt auf dem Rathause einen Tanz, woran die Frauen und Töchter der vornehmen Bürger teilnahmen. Dabei wurde der große Saal mit Wachskerzen hell erleuchtet, und die Tafeln brachen fast unter der Last der feinen Weine, des Naschwerks und anderer leckerer Dinge. Als Gegenleistung erhielt der Rat eine Einladung zur fürstlichen Tafel. Hier ging es, zum geheimen Aergernis der frommen Mönche, denen solche Lustbarkeit in ihrem Kloster zuwider war, nicht minder hoch her.
Der letzte Einritt solcher Art geschah unter Erzbischof Dietrich I. (1434—1459). Als er 1440 einritt, brachte er mehr als 600 Personen und mindestens ebenso viele Pferde mit. Die Stadt wendete für seinen Einzug 3150 Schock Groschen, d. s. nach unserem Gelde ungefähr 25 000 Mark, auf, und erhielt für diese Summe nichts anderes als die Bestätigung ihrer Rechte. Nach
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zur Residenz, das dadurch fast ein Jahr des Deutschen Reiches Hauptstadt wurde.
Ankunft: Am 14. Dezember 1289 hielt der König mit einem glänzenden Gefolge von Fürsten und Edelleuten seinen Einzug. Er selbst trug nur das gewohnte schlichte Gewand, das mächtig gegen die herrlichen Waffenrüstungen und bunten Wappenschilde seiner Begleiter abstach. Trotzdem ruhten aller Blicke aus ihm, dem langen, hageren Mann, dessen blasses Gesicht mit der gewaltigen Adlernase so freundlichen Auges die Menge anblickte. Auf seine schon bewährte Regentenkraft fetzten die fo übelgeplagten Erfurter und Thüringer, sür welche die kaiserlose, die schreckliche Zeit noch immer nicht zu Ende war, ihre letzte Hoffnung.
Erste Taten: Sie wurde auch erfüllt. Kaum waren die
Jubelgesänge zum Empfange in der Domkirche verklungen, da rückten auf König Rudolfs Befehl die streitbaren Bürger Erfurts mit den Rittern über die Schneefelder nach dem Thüringer Walde zu aus. Sie wollten dem strengen Landfriedensgebote Achtung verschaffen. Und schon am 20. Dezember wurden 29 Raubritter, die man auf der lustigen Ausfahrt in Ilmenau gefangen batte, auf dem Rabenstein hingerichtet. Vor solchem Ernst zerstoben die Wegelagerer und Raubburg-Jusassen gar bald und brachten ihren Hals in Sicherheit. Damit ihnen aber die Lust zur Wiederkehr auf lange Zeit verging, erließ der König am 12. März 1290 an Ritter und Volk innerhalb und außerhalb des Erfurter Weichbildes das Aufgebot zum Niederreißen der etwa 66 Raubburgen, in welchen sich hauptsächlich das sriedhässige Gesindel barg. Außerdem gelang es dem Könige, Frieden zwischen dem Thüringer Landgrafen Albrecht dem Unartigen und seinen Söhnen zu stiften. Dadurch wurde der eigentliche Herd des Unfriedens, ans dem sich nur zu oft die Fehdelust im ganzen Lande entzündet hatte, zerstört. Leider dauerte die Einigkeit nur bis nach dem Tode Rudolfs. Ferner stellte der König das Landfriedensgericht wieder her, das unter dem Vorsitze des Landfriedenshauptmannes mit 12 Land-friedenspflegeru als Beisitzern über alle Fälle von Landsriedens-brnch urteilte. Dazu rechnete man selbst unbefugte Erhebung von Zoll und Geleit, unberechtigte Münzprägung, Hehlerei, unbefugtes Waffentragen und unbefugte Pfändungen. Das Gericht konnte Abbruch von Burgen anordnen, die Landesacht verhängen und Landstreicher ausweisen. Zn seiner Erhaltung schrieb Rudolf eine Steuer aus, zu welcher ganz Thüringen, Klöster und Kirchen nicht ausgenommen, beisteuern mußten.
Der Reichstag: Auf den Weihnachtstag des Jahres 1289
hatte der König einen Reichstag in Erfurts Mauern anberaumt. Aus allen Gauen des deutschen Vaterlandes strömten darum die geistlichen und weltlichen Großen zusammen, und die Erfurter hatten in diesen Tagen manche Augenweide. So sahen sie den Thüringer Landgrafen Albrecht friedlich neben feinen Söhnen
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Extrahierte Personennamen: Rudolfs Ernst Albrecht Albrecht Rudolfs Rudolf Rudolf Albrecht
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straße in erträglichem Zustande zu erhallen. In Thüringen waren die Landgrafen die Inhaber des Geleits; aber man kann nicht sagen, daß sie sich damit besondere Mühe gegeben hätten. Die Straßen waren meist in einem fürchterlichen Zustande, höchstens daß die Bauern einmal gezwungen wurden, die ganz unwegsam gewordenen Stellen mit Kies und Geröll auszufüllen. Auch von der Mitgabe bewaffneter Leute hört man wenig, umsomehr aber von dem geforderten Rechte der Geleitseinnahme. An günstig ge legenen Orten, die von allen durch das Land fahrenden Wagen berührt werden mußten, hatten die Landgrafen Geleitstellen errichtet und verlangten von jeder aufgeladenen Ware eine Art Chausseegeld. Eine derartige Geleitstelle war auch in Erfurt. Ihre Einnahmen waren meist an Erfurter Bürger verpachtet. Von Erfurt aus mußten die Fuhrleute daun die nächste Geleitstelle aufsuchen und hier den Beweis erbringen, daß sie in Erfurt bezahlt hatten. Wer auf Nebenwegen betroffen wurde, dem sollte Wagen, Gespann und Ladung verloren sein, ooch ließ man's beim vierten Teil bewenden. Erst im 16. Jahrhundert, als die Kurfürsten von Sachsen das Geleitsrecht besaßen, hörte dieser strenge Zwang allmählich auf. Damals war das Geleitshaus die heutige Gastwirtschaft „zum Vaterland" in der Regierungstraße. — Aber der Rat selbst sorgte mit allen Mitteln für die Sicherung der Straßen, war doch der fandet Erfurts Lebensader. Die meisten Bündnisverträge, besonders die mit den treuverknüpften Nachbarstädten Nordhausen und Mühlhausen, enthalten Abmachungen über die Sicherung der Straßen. So geloben die drei Städte, als sie sich im Jahre 1371 mit den Grafen von Gleichen, von Schwarzburg u. a. auf zehn Jahre zum Schutze des Landfriedens verbinden: „Ouch sollen wir . . . die strazze . . . schirmen, also, daz die nymand hindern sol oder verbieten.“ Außerdem hatte der Rat für sein gutes und sehr begehrtes Geld mehrere Burgen erworben, die zu jeder Zeit, vor allem aber in gefährlicher, den Erfurter Kaufleuten offenstanden. Auf ihnen saßen Amtleute, deren besondere Aufgabe die Sicherung der Straßen war. Auch hatte sich der Rat für die Handelswege außerhalb Thüringens von den betreffenden Landesherren Schutzbriefe ausstellen lassen; denn Erfurts Handel dehnte sich zur Zeit seines höchsten Glanzes nach allen Richtungen, selbst weit über die deutsche Grenze aus.
Erfurter Handel: Und doch war er nur zum kleinsten Teil
Ausfuhrhandel, da das einzige Ausfuhrerzeugnis der Waid war. Die waidgefüllteu, tauuenen Fässer gingen bis nach Italien, an
von ihnen, um zur Selbsthilfe schreiten zu können, verworfen wurde. Auch das Urteil des Erfurter Stadtgerichts fand nicht ihren Beifall. Wenn dann die höhere Instanz (Urteil des Land- oder Hofgerichts) nicht vom Erfurter Rat anerkannt wurde, so schickten sie wegen Rechtsverweigerung der Stadt ihren Fehdebrief, und die Kaufleute hatten es dann auf den Landstraßen zu büßen. Zbre Ladung war den Stadtfeinden eine willkommene Beute; außerdem mußten wohlhabende Gefangene noch ein hohes Lösegeld zahlen.
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den Rhein, nach Frankreich, besonders aber nach den Niederlanden. Mit 4, 6 und mehr vierspännigen, plumpen, aber stark gebauten Wagen, die den Unebenheiten der elenden Straßen gewachsen waren, zogen die Kansleute anfangs in Person, begleitet von einigen Handlungsdienern und starken Knechten, alle aber wohlbewaffuet, aus. Oft vereinigten sie sich wegen des besseren Schutzes zu Gesellschaften, die entweder ein gemeinsames Ziel hatten oder doch eine große Strecke zusammen zurücklegen konnten. Doch schon am Ende des 14. Jahrhunderts ließ die persönliche Beteiligung an den Auslandsreisen nach. Man betraute mit dem Geschäft tüchtige Handlungsdiener oder übergab, was noch bequemer war, einem Fuhrmann die Verfrachtung. — Waidmärkte von besonderem Rufe waren in Gent. Brügge, Antwerpen und in Görlitz. Unternehmende Kaufleute aber wagten selbst die beschwerliche und durch Seeräuber gefährliche Ueberfahrt nach England.
Mit dem Verkaufe des Waids war jedoch das Geschäft nicht abgeschlossen. Die leeren Wagen wurden mit den Erzeugnissen der fremden Länder, mit Tuchen, Seide, Pelzen, Eisenwaren, Wein, getrockneten und gesalzenen Fischen oder was sonst zum Wiederverkauf unterwegs und in der Heimat sich eignete und einen guten Absatz versprach, befrachtet; denn Erfurt war ein Markt allerersten Ranges, in dessen Straßen auf öffentlichen Ständen oder Gaden und in Buden jahraus, jahrein verkauft wurde. — Außerdem besaß die Stadt verschiedene Meßprivilegien. In der Absicht immer mehr fremde Käufer und Verkäufer heranzuziehen, hatte schon 1331 Erzbischof Balduin auf Bitten des Rates beim Kaifer Ludwig eine allgemeine Messe, die vom zweiten Sonntag nach Ostern bis Himmelfahrt dauerte, erwirkt. Allen dahin ziehenden Kaufleuten wurde kaiserlicher Schutz und sicheres Geleit zugesagt. Auch fielen während der Dauer der Messe fast alle Abgaben fort, die sonst von jedem Geschäft erhoben zu werden pflegten. Dann hatte Kaiser Friedrich Iii. der durch den großen Brand (1472) so schwer geschädigten Stadt ein Jahr daraus eine zweite Messe gewährt, die am Sonntag Trinitatis begann und 3 Wochen dauerte. Durch Kaiser Maximilian wurden die beiden Messen aus günstigere Zeiten gelegt und jede um eine Woche gekürzt; die erste sollte zu Pfingsten, die andere erst Martini abgehalten werden. Den größten Nutzen hat der Stadt und ihrem Handel aber das Stapelrecht (f. Nr. Ii, b) gebracht, das ihr schon Kaiser Karl verliehen haben soll (805). Auf Grund dieses Rechtes durste kein Kaufmann, der in einem gewissen Umkreise Thüringen durchzog, an Erfurt vorüberfahren, ohne seine Waren daselbst abzulegen. So konnte man hier alles haben, was man wünschte, sowohl die Erzeugnisse des Nordens wie die des Südens, des Ostens wie des Westens. Darum stellten sich die Händler der kleineren Städte und die Bauern in Menge ein, um an erster Stelle zu schöpfen, nachdem die Bürger ihren Bedarf gedeckt hatten. Und da der er-
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Extrahierte Personennamen: Fuhrmann Balduin Ludwig Ludwig Friedrich_Iii Friedrich Maximilian Maximilian Martini Karl Karl
Extrahierte Ortsnamen: Rhein Frankreich Gent Antwerpen Görlitz England Erfurt Erfurt
Iii. Bus der Geschichte Erfurts von 1§00 ad.
Stellung Erfurts zu Mainz und Sachsen und zum Reich: Um den Aufruhr der niederen Schichten der Bevölkerung, die durch die Straßensperre während der Streitigkeiten der Stadt mit Mainz und Sachsen (s. Nr. Ii) in große Not geraten waren, abzuwenden, hatte der Rat den Frieden von Amorbach und Weimar geschlossen (1483). In der Amorbacher Urkunde erkannte er das Mainzer Erzstist als den „rechten Erbherrn" an, dieses aber ließ Erfurt bei allen seinen Obrigkeiten, Herrlichkeiten, Gnaden, Freiheiten, Rechten und Gewohnheiten, die ziemlich bedeutende waren; denn außer der Erhebung des Marktzolls, der Freizinsen und eines geringen Anteils an der Gerichtsbarkeit standen dem Erzbischos keine weiteren Rechte mehr zu. Trotzdem war der Amorbacher Vertrag ein großer Sieg des Erzbischoss. Seine Anerkennung als „rechter Erbherr" der Stadt durch den Rat machte eine Entwicklung Erfurts zur völligen Unabhängigkeit von Mainz für die Zukunft unmöglich. Durch den Weimarer Vertrag aber, der Erfurt unter die Schutzherrschaft Sachsens brachte und ihm eine Steuer von fast unerschwinglicher Höhe auslegte, wurde geradezu eine Doppelherrschaft von Kurmainz und Kurfachfeu über die Stadt geschaffen und ein Zustand herbeigerührt, der in der Folge zu weiteren Kämpfen beider Gewalten um den Besitz Ersurts führen mußte. — Von 1417 bis 1471 war Erfurt als Reichsstadt angesehen worden, wie seine Ladungen zu den Reichstagen beweisen. Durch die Belehnung des Rates und der Bürgerschaft mit dem Reichslehen Kapellendorf (1352) war das Reich Erfurts „rechter Herr" und jene „des Reiches liebe Getreue" geworden; Erfurt hatte feit dieser Zeit den Königen die Lehenshuldigung geleistet, die zugleich die Hoheitshuldigung in sich schloß. Ta nun Kapellendorf auch nach 1483 der Stadt verblieb, fo war scheinbar nichts an der unmittelbaren Verbindung Erfurts mit dem Reiche geändert worden; aber wie schon oben gesagt, war es durch den Amorbacher Vertrag der Stadt unmöglich, sortan sich der anerkannten Macht des Erzstifts zu entziehen und in die Reihe der Reichsstädte einzutreten.
Geldnot Erfurts: Beide Verträge hatten über Erfurt eine
große Schuldenlast gebracht, die noch durch die in dieser Zeit eintretende allgemeine Geldentwertung bedeutend vergrößert wurde. Letztere hatten ihren Grund in der außerordentlich starken Ausbeutung der Edelmetalle im Harz und im sächsischen und ungarischen Erzgebirge und in dem Hereinfluten des überseeischen Gol-
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64 Zweiter Teil. Das Mittelalter.
schwäbischer Abstammung (Stammburg in der schwäbischen Alp), begegnen uns die Grafen von Zollern zuerst als Burggrafen von Nürnberg. Durch persönliche Tüchtigkeit und besonders auch durch thatkräftige Unterstützung der Kaiser (z. B. Rudolfs von Habsburg) bringen sie es in dieser Stellung allmählich zu hohem Ansehen und großer Macht. Als nun Burggraf Friedrich Vi. dem Kaiser Sigismund bei dessen Kaiserwahl und ersten Regierungshandlungen wesentliche Dienste geleistet hatte, erhielt er zum Lohne dafür die Belehnung mit der Mark Brandenburg. Dieselbe wurde 1417 in feierlichster Weise am 18. April 1417 während des Konzils zu Konstanz auf dem Markte vollzogen, in Gegenwart einer auserlesenen Versammlung (Kurfürsten von Pfalz und Sachsen mit Scepter und Schwert!). Dadurch wurde Friedrich Kurfürst und Reichserzkämmerer. Er stellte nun in der Mark die unter den Luxemburgern eingerissene heillose Unordnung (räuberischer Landadel, Quitzows n. a.) ab und verharrte in seinem freundschaftlichen, helfenden Verhältnis zu Reich und Kaifer. Seine Nachfolger (Friedrich Ii.; Albrecht Achilles 1470 — 1486; Johann Cicero, Joachim Nestor n. s. w.) wußten durch eine kluge Politik und durch persönliche Tüchtigkeit die Bedingungen für eine glückliche Zukunft des Landes immer günstiger zu gestalten.
I. Repetition (V. Periode ca. 1250—1517).
§ 33. 1250—1273 Interregnum, Zeit der Anarchie. Faustrecht und Raubrittertum. Strand- und Grundruhrecht. Selbsthilfe der Städte: rheinischer Städtebund 1254.
1273 — 1291 Rndols von Habsburg. Sein Sieg über Ottokar von Böhmen auf dem Marchfelde 1278: Begrüudung der habsbnrgi-gischen Macht in Österreich. — Rudolfs segensreiche Thätigkeit zur Beseitigung der Raubritterburgen.
1292 — 1298 Adolf von Nassau, von den Fürsten trege.i seines Strebens nach Hausmacht abgesetzt.
1298 — 1308 Albrecht I., Sohn Rudolfs, ermordet durch Johannes Parricida aus Privatrache.
1308 — 1313 Heinrich Vii., aus dem Hause Luxemburg, versucht noch einmal, den alten Glanz des Kaisertums herzustellen. Sein Zug nach Italien (Dante). Er stirbt plötzlich bei Siena.
§ 34. Zwischen Papsttum und Kaisertum bricht aufs neue Streit aus: der unter französischem Einfluß stehende Papst (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305—1377) erhebt den Anspruch, daß die Wahl des deutschen Kaisers seiner Genehmigung bedürfe. Unter König Ludwig Iv. dem Bayern (1313—1347; sein Gegenkönig Friedrich der Schöne bei Mühldorf 1322 besiegt) treten die Fürsten in dem Kurverein zu Reuse 1338 diesem Anspruch entgegen: der Papst soll gar keinen Einfluß bei der Kaiser-
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Extrahierte Personennamen: Nürnberg Rudolfs_von_Habsburg Rudolfs Friedrich_Vi Friedrich Sigismund Friedrich_Kurfürst Friedrich Friedrich_Ii Friedrich Albrecht_Achilles Albrecht Johann_Cicero Johann Joachim_Nestor Habsburg Ottokar_von_Böhmen Ottokar Rudolfs Adolf Albrecht_I. Albrecht_I. Rudolfs Johannes_Parricida Heinrich_Vii Heinrich Ludwig_Iv Ludwig Friedrich_der_Schöne Friedrich
§ 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. 65
wähl haben. Dieser Beschlnß wird zum Reichsgesetz erhoben durch die goldene Bulle 1356, in welcher überhaupt der Vorgang der Kaiserwahl endgiltig geregelt wird: Einsetzung des Kurfürstenkollegs! Dieses Gesetz wurde erlassen unter Kömg Karl Iv. (1347— 1378 ^„Böhmens Vater, des Reiches Erzstiefvater^). Durch ihn 1348 Gründung der ersten deutschen Universität in Prag.
§ 35. In der zweiten Hälfte des Mittelalters großer Aufschwung der Städte. Im Innern mehr und mehr der Selbstverwaltung teilhaftig, 3“L‘ ^®slhrun9 und Stärkung ihrer äußeren Interessen zu großeu Bündnissen zusammen: a) Die Hansa, Bund vorzugsweise der Küstenstädte der Nord- und Oltsee; Zweck: Förderung und Schutz des Seehandels. Gebietende Stellung der Hansa gegenüber den nordischen Reichen, b) Der rheinische Städtebund, löst sich gegen Ende des 14. Jahrhunderts mehr und mehr auf. c) Der schwäbische Städtebund entwickelt sich im Gegensatz zu den süddeutschen Landesherren zu großer Macht. Sieg über Eberhard von Württemberg bei Reutlingen 1377. Die Macht des Bundes sinkt gegen Ausgang des Mittelalters.
<rrr ^6- Gegen die Mißstände in der Kirche treten auf: in England Wrclef ca. 1360, m Deutschland (Böhmen) Huß ca. 1400. Man suchte eine Reformation an Haupt und Gliedern durchzusetzen durch große
m ®0n5tl äu ^i'a 1409' b) Konzil zu Konstanz ca. 1415 c) Konzil zu Basel ca. 1440. Keines erreicht seinen Zweck. Doch ist das Konstanzer Konzil sehr wichtig a) durch die dort vollzogene Verurteilung und Verbrennung von Huß; b) durch die von Kaiser Sigismund (1410—1437) vollzogene Belehnung des Burggrafen Friedrich von Nürnberg mit dem Kurfursteutum Brandenburg (1417).
s a 137‘ .Vorgeschichte Brandenburgs. Ursprüngliche slavische Bevölkerung durch Heinrich I. und Otto I. christianisiert (Markgras Gero und die „Nord-nlv f unter den Frankenkönigen vernachlässigte Germanifierung dieser Gebiete nimmt wieder auf ca. 1135 Albrecht der Bär aus dem Hau se
iqjfwä" rs ”Un0an Aufblühen Brandenburgs. Aussterben der Askanier 1320 (Waldemar). Zerrüttung der Mark unter den bayerischen und luxemburgischen pursten. 1356 wird Brandenburg durch die goldene Bulle Kurfürstentum. 1417 die Hohenzollern Kurfürsten von Brandenburg, Herstellung der Ordnung durch eine Reihe vortrefflicher Herrscher.
8 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken.
Zwischen der Welt des Morgenlandes und der des Abend-lllndes hatte seit Stiftung des Mohammedanismus beständiger Widerstreit nicht aufgehört. Die Araber waren zwar von der Besitznahme Frankreichs durch Karl Martells Sieg bei Poitiers 732 abgehalten worden, doch hatten sie in Spanien festen Fuß aefakt und Jahrhunderte lang behalten, trotzdem sie in beständigem Kampfe Mit den christlichen Königen und Rittern (der Cid!) lagen.
Wychgram, Lehrbuch der Geschichte, ii. r
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Extrahierte Personennamen: Karl_Iv Karl Eberhard_von_Württemberg Sigismund_( Friedrich_von_Nürnberg Friedrich Heinrich_I. Heinrich_I. Otto_I. Gero Albrecht Waldemar) Karl_Martells Karl
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Extrahierte Personennamen: Ludwigs Philipp_V._König Philipp_V. Ludwig_Xiv Ludwig Romanow Karl_Xii Karl Karl Karl Peters Friedrichs_I. Albrecht_Achilles Albrecht Joachim Joachim_Ii Friedrich_Ii Friedrich Joachim
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