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1. Vaterländische Geschichte - S. 58

1900 - Berlin : Nicolai
58 auf dem Markte zu Neapel widerrechtlich enthauptet (1268*). Den herzlosen Bedrücker aber verjagten nach nicht ganz zwei Jahrzehnten die Sizilianer in blutigem Aufstande. 2. Aas Irvischenreich. (1254—1273.) Während „der kaiserlosen, der schrecklichen Zeit" herrschten im Reiche die trostlosesten Zustände. Die Wahlfürsten scheuten sich selbst nicht, die deutsche Krone für Geld an Fremde auszubieten. Die wehrlosen Bewohner des Reiches waren ganz der Raublust des Adels anheimgegeben: die Faust, d. i. die Gewalt, schuf das Recht. Der Gottesfriede, wonach vom Donnerstag bis Freitag die Waffen ruhen sollten, wurde nicht mehr gehalten. Friedensstätten, an denen der Besiegte Schutz fand (Kirche, Friedhof), gab es nicht mehr. Unzählige Fehden vernichteten den Wohlstand des Landes. (S. S. 60 u. ff.) In dieser Zeit der Ohnmacht des Königtums (Zeit des Faustrechts) erhob sich segensreich die Macht der Städte. Durch Bündnisse schützten sie das Recht, den Handel und den Frieden des Landes gegen die Übergriffe des Adels. Auch der Handel und das Handwerk waren bewehrt. Es herrschte ein allgemeinerkriegsstand. Zwischen Fürsten und Städten, Adel und Bürgertum, Ritter und Kaufmann bestanden während des ganzen Mittelalters Fehden. Fluß- und Landstraßen waren mit steten Gefahren erfüllt. — Die Rechtsverhältnisse suchten die Femgerichte zu bessern. (S. S. 66, sowie 71 u. ff.) 3. Kotonisationsöestreöungen. 1. Die Gabe der Deutschen, verödete Landstriche zu kolonisieren, hat sich überall und jederzeit bewährt, niemals aber glänzender, als bei der Besiedelung des Ostens. Deutsche Bildung und Gesittung verbreiteten sich zunächst durch Albrecht den Bären über Brandenburg.*0) Gleichzeitig mit Albrecht aus dem Hause Askanien hatte Heinrich der Löwe deutsche und christliche Bildung über die Elbe, und zwar nach Norden, getragen, indem er seine Herrschaft über die slavischen Volksstämme in Pommern und Mecklenburg ausdehnte. Durch Herbeiziehung fremder Kolonisten, durch Hebung des Handels und Gewerbfleißes, durch Anlegung von Städten und Bistümern stieg sein Land in der kurzen Zeit bis zu seinem Sturze zu hoher Blüte. 2. Durch die Kolonisationsbestrebungen des 13. und 14. Jahrhunderts wurden neue große Landstriche für die deutsche Kultur gewonnen; sie tragen aber einen anderen Charakter als die früheren. Allen Eroberungen vom 10. bis 12. Jahrhundert, so verschieden auch *) Gedicht: „Barbarossas erstes Erwachen" vonfreiligrath. **) S.s. 115—117.

2. Vaterländische Geschichte - S. 122

1900 - Berlin : Nicolai
s 122 bürg nur noch als Geldquelle an. Gegen eine hohe Geldsumme verpfändete er die Mark an seinen Vetter Jobst von Mähren, die Neumark verkaufte er sogar an den deutschen Orden. Der neue Herr ließ seinen Statthaltern allen Willen, wenn sie für ihn nur recht viel Geld von den Bewohnern des Landes erpreßten. Das Raubhandwerk blühte ärger denn je zuvor. — Da war es ein Glück, daß jede Gemeinde sich selbst verwaltete und nur die allgemeinen Angelegenheiten von dem Landesherrn geordnet wurden. Durch engen Zusammenschluß und gegenseitige Unterstützung wendeten die Städte das Schlimmste von dem Lande ab. Die meisten großen Städte standen mit der Hansa in Verbindung. Handel und Gewerbe und der Wohlstand der Bürger hoben sich trotz der Not der Zeit. Allmählich erwarben die Städte alle Rechte und verteidigten sie mit Waffengewalt. Einzelne Orte, wie Berlin-Kölln, durfte nach dem verbrieften Rechte der Markgraf nicht mit bewaffnetem Gefolge betreten. — Der Schrecken der Bürger und Bauern waren aber die Raubritter. Besonders Dietrich und Hans von Quitzow, die mehr als zwanzig Raubburgen ihr eigen nannten, verheerten im Bunde mit den benachbarten Fürsten das Land. Die Fehden hörten nie auf. Von dem üblen Rufe. den die Mark genoß, zeugt das bekannte Wort, „wem etwas abhanden gekommen sei, der solle es nur in der Mark suchen." — Als Jobst im Jahre 1411 starb, übertrug Sigismund die Verwaltung des unglücklichen Landes seinem erprobten Freunde, dem Burggrafen Friedrich Vi. von Hohenzollern. Mit dem Erscheinen der Hohenzollern in der Mark trat eine entschiedene Wendung zum Besseren ein, geordnete Zustände kehrten wieder. V. Die Begründung der Hohenzollernherrschast in der Mark. t a) Ariedrich I. 1415—40. l. Abstammung. Nicht fern von der Burg Hohenstaufen liegt auf der schwäbischen Alb das Ahnenschloß der Hohenzollern.*) „Es steht ein Schloß im Schwabenland, Auf festem Grund gebaut, Der Hohenzollern wird's genannt, Weil weit ins Land man schaut." (.Preußens Hohenzollern" von Frege). *) Gedicht: „Zwei Berge Schwabens" von Karl Gerok.

3. Vaterländische Geschichte - S. 129

1900 - Berlin : Nicolai
129 3. Wenn unter Joachims Ii. Regierung auch kein Länderzuwachs zu verzeichnen ist, so wurden doch zwei wichtige Verträge geschlossen, auf die die spätere Machterweiterung des Landes sich zurückführt: 1. der schlesische Erbvertrag mit den Herzögen von Liegnitz; auf ihn gründeten sich Brandenburgs Ansprüche auf Schlesien. 1537. (Siehe S. 162.) 2. der Vertrag mit Polen; durch ihn erlangte Brandenburg die Mitbelehuung in Preußen. 1569. (Siehe S. 134.) Der letzte Vertrag wurde unter der weisen Beratung des Kanzlers Lanrprecht Diestelmeyer zuwege gebracht. c) Johann Georg (bis 1598) und Joachim Ariedrich (bis 1608). 1. Da Johauu von Küstrin ohne männliche Nachkommen starb, vereinigte Johann Georg, Joachims Ii. Sohn und Nachfolger, die Neumark wieder mit dem übrigen Brandenburg. Viele Freunde seines Vaters fielen in Ungnade; der Münzmeister Lippold wurde hingerichtet, die Juden wurden aufs neue ausgewiesen. Durch die größte Sparsamkeit tilgte er mit Hilfe der Stände die bedeutende Schuldenlast des Landes, that viel zur Hebuug des Ackerbaues, des Handels und Verkehrs und traf manche nützliche Einrichtung. 2. Im Geiste seines Vaters arbeitete Joachim Friedrich fort. Sein Vorfahr hatte das Berliner Gymnasium zum grauen Kloster gestiftet; er gründete in seinem Schlosse in deruckermark eine Fürstenschule, die später nach Berlin verlegt wurde und unter dem Namen Joachimsthalsches Gymnasium (in Wilmersdorf) noch fortbesteht. Mit der Übernahme der Statthalterschaft in Preußen (1605) erweiterten sich die Regierungsgeschäfte, weshalb der Kurfürst das „Geheimrats-Kollegium", das den Anfang des Ministeriums darstellt, in Berlin einrichtete. — Um die Anwartschaft auf Preußen und die westdeutschen Gebiete Jülich, Kleve, Berg zu festigen, heiratete er nach dem Tode seiner ersten Gemahlin die jüngere Tochter des gemütskranken Herzogs von Preußen, nachdem sein Sohn Johann Sigismund sich schon früher mit der älteren verwählt hatte. — Seine erste Gemahlin Katharina, die Tochter Johanns von Küstrin, eine Wohlthäterin der Armen, stiftete die Schloßapotheke, in der den Bedürftigen unentgeltlich Arzeneien verabreicht wurden. Vii. Brandenburg zur Zeit des dreißigjährigen Krieges. a) Johann Sigismund (bis 1619). Vor allem bemerkenswert sind aus seiner Regierung die bedeutenden Ländererwerbungen, durch die sich der Umfang des Landes Hohmann, Vaterländische Geschichte. g

4. Vaterländische Geschichte - S. 125

1900 - Berlin : Nicolai
125 Ziel seines Strebens war, sein Land nach außen zu erweitern und seine Macht nach innen zu festigen. Als weiser Fürst zog er Unterhandlungen den Fehden vor. Durch Kauf erwarb er von dem deutschen Ritterorden die Neumark und von Böhmen Teile der Lausitz (Kottbus, Peitz). In den Erbstreitigkeiten mit Pommern mußte er auf Ländererwerb verzichten. 2. Im Innern war er bestrebt, die nach seiner Meinung für ein festes Regiment nachteilige Selbständigkeit der Städte zu brechen. Wie sein Vater den märkischen Adel, so unterwarf er die märkischen Städte. Ohne Kampf war dies unmöglich. Denn die Städte, die ihre Rechte mit schwerem Gelde von den früheren Laudesherren erkauft hatten, waren eifrig darauf bedacht, ihre verbrieften Freiheiten zu wahren. Die Uneinigkeit unter den Bürgern bot dem Kurfürsten eine willkommene Gelegenheit, seine Absicht durchzuführen. Im Jahre 1442 entbrannte in der Doppelstadt Berlin-Kölln der Kampf der Zünfte gegen die Geschlechter.*) Die Zünfte verlangten eine Trennung des Rats beider Städte und Teilnahme am Stadtregiment. Als sie Friedrich zum Schiedsrichter erwählten, meinten sie, er werde von Brandenburg aus ihren Streit schlichten. Plötzlich erschien er aber mit 600 Reitern vor Berlin, erhielt in der allgemeinen Bestürzung und Verwirrung Einlaß und bemächtigte sich der Stadt. Die städtischen Angelegenheiten wurden im Sinne der Zünfte geregelt; die alljährlich vorzunehmende Wahl des Stadtrats bedurfte aber der kurfürstlichen Bestätigung. Kaum war Friedrich abgezogen, so erhoben sich die Bürger, verjagten seine Anhänger und stellten ihre alte Verfassung wieder her. Nachdem der Kurfürst die Aufrührer bestraft hatte, ließ er sich zwischen Berlin und Kölln eine Burg erbauen. Das kurfürstliche Schloß wurde 1451 vollendet und bezogen. Von nun an war Berlin-Kölln die Residenz der Fürsten und die Hauptstadt des Landes. Die Bürger empfanden dies Ereignis als eine Demütigung. Sie ahnten nicht, daß gerade durch den eingetretenen Wechsel der Grund zur einstigen Größe der Stadt gelegt wurde. — Die Niederlage Berlins bewirkte, daß sich alle märkischen Städte der kurfürstlichen Gewalt unterwarfen. 3. Als ein Ausfluß der Frömmigkeit Friedrichs erscheint die Stistuug des Schwanenordens. Die Mitglieder des Ordens mußten sich verpflichten, ein tugendhaftes Leben zu führen und sich gegenseitig mit Rat und That beizustehen.' Auf diese Weise wollte Friedrich unter der märkischen Ritterschaft frommen Sinn verbreiten und sie *) Siehe Seite 69.

5. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 81

1904 - Habelschwerdt : Franke
81 um Gnade. Der Kaiser lie ihm seine Erbgter Braunschweig und Lneburg; doch mute er auf drei Jahre das Land verlassen. 4. Kaiserherrlichkeit unter Friedrich Barbarossa. Die Augelegen-f)eiten des Reiches waren von Friedrich Barbarossa trotz der italienischen Feldzge nicht vernachlssigt worden. Mit starker Hand hielt er den Landfrieden aufrecht und lie die Friedensstrer hinrichten. Gerechtig-fett, Milde und wahre Frmmigkeit erwarben dem Kaiser allgemeine Verehrung. Der Einflu des Reiches nach auen war uuter ihm so groß, da er die Könige von Dnemark. Polen und Ungarn in Lehuspflicht nehmen konnte; dem Herzog von Bhmen verlieh er fr treue Heeresfolge den Knigstitel. Die Herstellung des Friedens mit der Kirche und deu lombardifcheu Stdten bewog den Kaiser, 1184 zu Mainz ein Reichsfest zu feiern. Es gestaltete sich zu einem Fest, wie es Deutschland noch nicht gesehen hatte. Der kaiserlichen Einladung folgten Fürsten und Bischfe, bte und Grafen, Gesandte aus den slawischen Lndern, aus Frankreich, England, Italien und Spanien. Auf der anmutigen Ebene am Rhein war Zelt an Zelt aufgeschlagen; alle Gste wurden auf Kosten des freigebigen Kaisers bewirtet; Knstler und Dichter genossen nicht geringere Ehre wie die Helden des Krieges und der Turniere. Die Hoheit des Kaisers, der Glanz der Ritter, die Schnheit der Fraueu, die Pracht der Kleider, die Mannigfaltigkeit der Spiele und Gesnge, alles vereinigte sich, um Freude und Bewuuderuug hervorzurufen. Der Kaiser schlug bei diesem Feste seine beiden Shne Heinrich und Friedrich zu Rittern. Der Miuuefuger Heinrich von Veldecke hat in feiner iteide" die Mainzer Festlichkeiten geschildert, und die Erinnerung an das Reichsfest blieb lange lebendig. Im Jahre 1186 zog der Kaiser zum letztenmal nach Italien. Er nahm in Mailand an der Hochzeit seines Sohnes Heinrich teil, der sich mit Konstante, der Erbin von Sizilien, vermhlte. Durch diese Heirat bereitete Friedrich die Erwerbung Unteritaliens und damit die Weltmachtstelluug seiues Hauses vor. Da aber hierdurch die Unabhngigkeit des Papsttums gefhrdet erschien, drohte ein neuer Kampf auszubrechen. Doch hinderten der Tod des Papstes und die Vorbereitungen zu einem neuen Kreuzzug deu Ausbruch des Streites. 5. Der dritte Kreuzzug, 11891192. Im Jahre 1187 hatte Saladin, der tapfere Sultan von gypten, das Heer des Knigs von Jerusalem am See Tiberias geschlagen und die Heilige Stadt erobert. Als die Kunde hiervon ins Abendland kam, forderte der Papst Friedrich Barbarossa und die Könige Philipp August von Frankreich und Richard Lwenherz von England zu einem neuen Kreuzzuge Lohmeyers Wandbilder: Das Reichssest zu Mainz. Ahl er, Geschichte fr Lehrerseminare. 6

6. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 87

1904 - Habelschwerdt : Franke
87 und Verwaltung seines unteritalienischen Knigreichs zu vollenden. Die Grundlage desselben war nicht mehr das Lehnswesen und die Natural-Wirtschaft, sondern die Geld Wirtschaft. Die Beamten erhielten Gehlter. Neben das Vasallenaufgebot trat eiu Sldnerheer, in das der Kaiser viele Sarazenen ausnahm. Die Staatseinnahmen setzten sich aus den Ertrgen der Krongter und aus direkten und indirekten Steuern zusammen. Vor dem Gesetze sollten alle Untertanen gleich sein. Auf die Reichstage schickten auch die Städte Vertreter. Die Rechte der Städte, des Adels und die Selbstndigkeit der Kirche suchte Friedrich zu beschrnken, um eine absolute Herrschaft aufzurichten. Dnrch ein Gesetzbuch schuf er ein einheitliches Recht. Friedrich war nicht nur ein geschickter Staatsmann, sondern auch ein eifriger Frderer der Wissenschaften und Knste. Sein Hof zu Palermo war der Sammelplatz von Dichtern und Gelehrteu. Schon im Jahre 1224 hatte Friedrich zu Neapel eine glnzend ans-gestattete Universitt gegrndet. Er sammelte Klassiker, legte Tiergrten an und lie Nachgrabungen nach alten Kunstwerken anstellen. 5. Der Kaiser in Deutschland, 12331236. Whrend Friedrich fern vom Reiche seine Hansmacht im bilden befestigte, setzten die Fürsten und aufblhenden Städte Hamburg und Lbeck ihre Kolonial-Politik im Nordosten Deutschlands fort. Sie schlugen 1227 den Dnenknig, dem der Kaiser die Gebiete im Norden und Osten der Elbe preisgegeben hatte, um ihn von der Untersttzung der Welsen abzuhalten, in der Schlacht bei Bornhved, nordwestlich von Lbeck. Als um diese Zeit der tchtige Reichsverweser Engelbert von Cln von einem persnlichen Feinde ermordet worden war, trachtete König Heinrich danach, sich von seinem Vater unabhngig zu machen. Er begnstigte das deutsche Brgertum und verband sich mit den lombardischen Städte. Der Kaiser zog nach Deutschland, lie Heinrich gefangen nach Apulien führen und erlie auf dem Reichstage zu Mainz (1235) das in dentfcher Sprache geschriebene groe Landfriedensgesetz. Die Landeshoheit der Fürsten, die Friedrich schon als Landes-Herren" bezeichnete, wurde besttigt und dadurch die Umbildung der deutschen Monarchie zu einem Bundesstaate angebahnt. Nachdem Friedrich Ii. die Wahl seines zweiten Sohnes Konrad zum Nachfolger durchgesetzt hatte, wandte er sich wieder den italienischen Angelegenheiten zu. 6. Streit mit den Lombarden und dein Papste, 12361250. Wie Sizilien, so wollte Friedrich auch Oberitalien seiner unmittelbaren Herrschaft unterwerfen. Er besiegte (1237) die lombardischen Städte, die ihren alten Bund erneuert hatten, bei Cortennvo am Oglio und fhrte eine der sizilifchen hnliche Verwaltung ein. Als

7. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 115

1904 - Habelschwerdt : Franke
115 der inneren Verhltnisse infolge der Kmpfe Karls mit den Wittels-bachern in Bayern und Brandenburg kam noch das Auftreten der orientalischen Beulenpest. Man nannte sie damals den Schwarzen Tod" oder das groe Sterben". Die Krankheit forderte zahlreiche Opfer. Es starben z. B. in Erfurt 16 000, in Lbeck 9000, in Danzig 13 000 Menschen. Anfangs schob man die Schuld auf die Judeu und klagte sie der Brunnenvergiftung an. Sie wurden deshalb grausam verfolgt, obgleich der Papst bei Strafe des Bannes ihre Verfolgung verbot. Whrend sich in jener Schreckenszeit viele dem Simiengenu Hingaben, um das bedrohte Leben auszuntzen, hielten andere die Pest fr eine Strafe Gottes. Es taten sich Scharen von Benden zusammen, die von Ort zu Ort zogen, Bulieder saugen und sich mit Geielhieben den Rcken zerfleischten. Gegen^die Aus-schreitungen dieser Geielbrder oder Flagellanten ging7fchlielich die Kirche vor. 3. Karls Zug nach Italien. Ans einem Zuge nach Italien erwarb Karl die lombardische und die Kaiserkrone. Doch erfllte er nicht die Erwartungen der Patrioten, die Parteien zu vershnen und Recht und Ordnung herzustellen. Er begngte sich mit der uerlichen Anerkennung der Kaiserwrde, die ihm in Deutsch-land und den europischen Fürsten gegenber ein hheres Ansehen verlieh. 4. Die Goldene Bulle. Nach seiner Rckkehr aus Italien ver-handelte Karl auf den Reichstagen zu Nrnberg und Metz mit den Fürsten der die Verfassung des Reiches. Das Ergebnis dieser Ver-Handlungen war das Reichsgrundgesetz von 1356, das nach der goldenen Kapsel (bulla), in der das zu der Urkunde gehrende kaiserliche Siegel eingeschlossen war, den Namen Goldene Bnlle" erhielt. Durch diese wurde der Brauch, der sich allmhlich bei den Knigswahlen ausgebildet hatte, gesetzlich anerkannt und der einige strittige Punkte endgltig entschieden. Die Goldene Bulle enthlt in 30 Kapiteln Bestimmungen der die Wahl und Krnung des Knigs der die Rechte der Kurfrsten und den Landfrieden. Die Wahl des Knigs sollen unter dem Vorsitz des Erzbifchofs von Mainz drei Monate nach Erledigung des Thrones zu Frankfurt a. M. die sieben Kurfrsten, nmlich die Erzbifchfe von Mainz, Clu und Trier, der König von Bhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen-Wittenberg und der Markgras von Brandenburg vollziehe. Jedem Kurfrsten ist ein besonderes Aus der Chronik des Matthias von Neuenburg: Die Geielbrder in Straburg. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 50. Die Goldene Bulle. Atzler, a. a. O. Nr. 51. 8*

8. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 116

1904 - Habelschwerdt : Franke
1 116 Erzamt (b. h. ein Ehrendienst bei kaiserlichen Hoffesten) zuerkannt. Die drei geistlichen Kurfrsten führen als Erzkanzler fr Deutschland, Italien und Burgund die Siegel, der König von Bhmen soll als Erzschenk, der Pfalzgraf bei Rhein als Erztruchse, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg als Erz-kmmerer ttig sein. Durch die Goldene Bulle erhielten die Kurfrsten in ihren Lndern die hchste Gerichtsbarkeit; eine Berufung an den Kaiser war nicht zulssig; ihre Lnder wurden fr unteilbar erklrt, und es standen ihnen die vollen Hoheitsrechte und Regalien (Mnz-, Berg-Werks- und Zollrecht) zu. Diese selbstndige Stellung der Kurfrsten mute schlielich eine Zerstckelung des Reiches zur Folge haben. Karl Iv. selbst glaubte allerdings, durch die Goldene Bulle gewonnen zu haben, da er zwei Kurfrstentmer besa und seinen Nachfolgern die Krone gesichert hatte. Die Interessen des mchtig emporstrebenden Brgertums wurden durch die Goldene Bulle geschdigt, da sie alle Stdtebudnifse und die Aufnahme von Pfahlbrgern verbot und eine Vertretung der Städte aus dem Reichstage nicht zulie. Bezglich des Landfriedens bestimmte die Goldene Bnlle, da eine Fehde nur dauu erlaubt fei, wenn der ordentliche Richter das Recht versage oder nicht imstande sei, dem Klger Recht zu verschaffen. Die Fehde war drei Tage vorher persnlich oder schriftlich anzukndigen. Der Fehdebrief, der den Grund der Absage" enthalten sollte, mute ffentlich vor glaubwrdigen Zeugen dem Gegner zugestellt werden. Das Recht, zu dieser Art von Selbsthilfe zu greifen, stand jedem freien Manne zu. Wer jedoch Fehde erhob, ohne jene Vorschriften zu beachten, sollte als Landfriedensbrecher bestraft werden. 5. Karls Sorge fr den Landfrieden. Zum Schutze der ffentlichen Sicherheit suchte der Kaiser die Städte und Herren zu Landfriedens-bndnissen zu vereinigen. Die sddeutschen Reichsritter traten aber diesen nicht bei, sondern schlssen sich zur Erhaltung ihrer Unab-hngigkeit von Fürsten und Stdten zu Adelsbiindnissen (St. Georgsund Lwenbund, Schlegler) zusammen, deshalb dauerten die Unruhen fort. Hierzu kam, da Graf Eberhard von Wrttemberg, der Greiner oder Rauschebart (13441392), seine Landeshoheit der die schwbischen Reichsstdte auszudehnen suchte. Als Kaiser Karl Iv. mehrere von diesen Stdten an die Wittelsbacher verpfndete, um noch bei Lebzeiten die Wahl seines Sohnes Wenzel zu erlangen, vereinigten sich 14 schwbische Städte zur Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten. Der Kaiser sprach der den Bund die Acht aus. Von Karl untersttzt, bekriegte der Greiner die Städte. In der Schlacht bei Reutlingen

9. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 130

1904 - Habelschwerdt : Franke
io eines starken Kaisertums fehlte, war Deutschland politisch ohnmchtig. Trotzdem sind aber die beiden letzten Jahrhunderte des Mittelalters eine Zeit des wirtschaftlichen Aufschwunges und des Fort-schritts m Kunst und Wissenschaft. Aber nicht die Ritterschaft, die in der Hohenstaufenzeit die einflureichste Bevlkerungsschicht gewesen totir, sondern das deutsche Brgertum wurde der Trger des Kulturfortschritts. Trotz der groen Selbstndigkeit, welche die Fürsten nach und nach erlangt hatten, hielten sie an dem Herkommen fest, einen König zu whlen. Dieser wurde seit dem 14. Jahrhundert allgemein als Kaiser bezeichnet. Man erwartete von ihm Schutz in uerer und iunerer Gefahr, doch mute er vor der Wahl versprechen, die Vor-rechte der Fürsten nicht zu schmlern. Es gab aber weder ein Reichsheer noch Reichssteueru, noch eine einheitlich geordnete Rechtspflege, und die Einnahmen des Kaisers ans dem Reich betrugen schon zu Sigismunds Zeiten nur noch 13 Ooo Gulden. Deshalb konnten die Kaiser den Reichsschutz nur mit Hilfe der Frsteu oder ihrer eigenen Hausmacht bernehmen. Alle Versuche, die Kaisermacht zu strken, scheiterten an dem Widerstande der Territorialfrsten, die selbstschtig ihre eigenen Interessen verfolgten und fr das allgemeine Wohl des Reiches nichts tun wollten. Im 15. Jahrhundert gewannen alle Frstenhuser, die iu der ganzen spteren Zeit die Geschicke des deutschen Volkes bestimmten, ihre landesherrliche Macht, so die Habsburger in den sterreichischen Lndern, die Hoheuzollern in Brandenburg, die Wettiner in Sachsen, Meien und Thringen, die Zhringer in Baden, die Wittelsbacher in Bayern und in der Pfalz, die Grafen von Wrttemberg in Schwaben. Neben den geistlichen und weltlichen Frsteu, dem ersten Reichsstande", strebten auch die Städte und die Ritterschaft nach Vorrechten und Unabhngigkeit. Von den Stdten, die ihrer Verfassung nach Republiken waren, erlangten der hundert als Reichsstdte" volle politische Selbstndigkeit. Sitz und Stimme auf dem Reichstage", der Versammlung der Reichsstnde, erhielten sie aber erst spter. In Schwaben, Franken und den Rheinlanden behaupteten viele Ritter den Frsteu gegenber ihre Unabhngigkeit. Diese Reichs-ritt er" waren von allen Lasten frei, hatten aber keine Vertretung auf dem Reichstage. Wie die Reichsfrsten dem Kaiser nur ein Oberhoheitsrecht gelassen hatten, so wurden sie selbst wieder von ihren Landstnden", den Prlaten, dem Adel und den Landstdten abhngig. Da der Adel bis ins 14. Jahrhundert die militrische Macht bildete, die Prlaten und Städte aber das Geld besaen, waren die Frsteu gezwungen, die Stnde in allen wichtigen Angelegenheiten zu fragen. Ehe diese einem neuen Fürsten huldigten, d. h. den Eid der Treue leisteten, mute er

10. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 131

1904 - Habelschwerdt : Franke
131 ihre herkmmlichen und verbrieften" Rechte besttigen und beschwret. (Vgl. die Huldigung der nlrkischen Stnde beim Regierungsantritt Friedrichs von Hohenzollern.) Das wichtigste Recht der Landstnde war das der Stener-bewilliguug. Wenn der Landesherr fr einen Krieg oder die immer kostspieliger werdende Hofhaltung Geld brauchte, so verhandelte er auf einem Landtage" persnlich mit den versammelten Land-stnden; denn ohne ihre Zustimmung durste er dem Lande keine neue Steuer auferlegen. (Vgl. die Bierziefe unter Albrecht Achilles und Johann Cicero.) Da die Einknfte der Fürsten bis ins 14. Jahrhundert zum groen Teil aus Naturalien bestanden, muten die Landesherren ihren Aufenthalt bestndig wechseln. Im 15. Jahrhundert ermglichte es ihnen aber die Geldwirtschaft, einen festen Wohnsitz zu whlen. Sie zogen ans ihren Burgen in eine grere Stadt und bauten dort ein gerumiges Schlo, das ihnen und ihrem Hofstaat zum dauernden Aufenthalt diente. Diese Stadt wurde die Landeshauptstadt, so Berlin im Jahre 1443. Es begann sich jetzt eine neue Art der Land es Verwaltung zu entwickeln. Diese war nicht mehr auf das Lehnswefen, fondern auf ein besoldetes, absetzbares Beamtentum gegrndet. Die Beamten waren aber noch nicht Staatsbeamte int heutigen Sinne, sondern mehr persnliche Diener des Fürsten. Sie gehrten zum Hof und erhielten von diesem neben Naturalien und Geld gewhnlich auch die Kost. Den ersten Rang nahmen der Kanzler als Leiter des immer mehr zunehmenden schriftlichen Verkehrs, der Landrentmeister fr die Verwaltung der frstlichen Einknfte und einige heimliche" oder geheime" Rte ein. Diese Beamten gehrten gegen Ende des Mittelalters dem Juristenstande an und besorgten auch die Rechtsprechung, die von der Verwaltung noch nicht getrennt war. Die frstlichen Beamten suchten nach den Grundstzen des rmischen Rechtes die Macht der Landesherren den Stnden gegenber zu be-festigen. Bei der Uneinigkeit, die vielfach in den kleinen Stadtrepnbliken herrschte, gelang es dem Landesherrn leicht, die Selbstverwaltung zu beschrnken und die Wahl der Ratsmitglieder von seiner Besttigung abhngig zu machen (vgl. Friedrich Ii. und Johann Cicero und die mrkischen Städte). Eine wesentliche Frderung erfuhr die Macht der deutscheu Frstenhuser auch dadurch, da sie in vielen Bistmern die Wahl ihrer nachgeborenen Shne zu Bischfen durchsetzten. 2. Adet und Aauern. Je mehr die Geldwirtschaft sich verbreitete und der Wohlstand der Städte infolge des Aufschwunges von Handel und Gewerbe zunahm, desto mehr verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage der Ritter. Ihre 9*
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