184
Dritte Periode des Mittelalters.
Recht der Königsrvahl übten. Es waren die Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier, die Kurfürsten von Sachsen, der Pfalz, Brandenburg und Böhmen. Die geistlichen Kurfürsten begleiteten die Kanzlerwürden der drei Reiche Deutschland, Italien und Burgund, die weltlichen die Ämter des Truchseß, Marschalls, Kämmerers und Mundschenks. Die rheinischen Kurfürsten von Köln, Mainz und der Pfalz wählten den Bruder des englischen Königs Heinrichs Iii., den mit den Welfen und Hohenstaufen verwandten Richard von Cornwallis, die übrigen Kurfürsten wählten den weisen Alfons von Kastilien, einen Enkel Philipps von Schwaben. Aber keiner von Leiden konnte allgemeine Anerkennung im Reiche finden. Richard zog einige Male den Rhein hinauf, verschenkte Schätze und Königsrechte an seine Wähler und fand Anhang, bis in Basel seine Mittel erschöpft waren, worauf er verlassen in sein Land zurückkehren konnte. Alfons betrat nie das Reich, dessen König er geworden war. Die Zeit von Wilhelms Tod bis zur Wahl Rudolss von Habsburg (1256—1273) heißt darum Interregnum (Zwischenreich). Es war eine Zeit des Schreckens für das Reich, wo das Recht mit Füßen getreten wurde und die Faust oder das Schwert entschied. Zucht und Ordnung waren gewichen, Fürsten und Städte lagen in beständiger Fehde, die Ritter hausten auf ihren Burgen wie Räuber und Mörder, überfielen die Kaufleute, wenn diese mit ihren Waren zu den Messen und Märkten zogen, trieben Zölle und Brandschatzungen ein und machten Gefangene, wo sie konnten, um Lösegeld zu erpressen. Da in dieser kaiserlosen, schrecklichen Zeit jeder sich selbst Schutz schaffen mußte, so bildete sich das Städtewesen (§. 41) weiter aus: 1254 entstand der rheinische Städtebund, der über 60 Städte den Rhein entlang umfaßte und im 14. Jahrhundert in den schwäbischen Bund (§. 36, 4) überging. In Westfalen suchte das Fehmgericht (§. 41) unter dem Schutze des Erzbischofs von Köln Gesetz und Recht zu wahren; im Norden entfaltete die deutsche Hansa (§. 41) weit über die Grenzen des Reiches hinaus eine bedeutende Macht zu Lande und zu Meere. Aber nur ein thatkräftiger deutscher Kaiser konnte das Reich vor gänzlichem Verfall bewahren.
§• 28. Jxan&reitfi, England", Spanien,
1. Frankreich.
Die Äapetinger, welche von 987—1328 über Frankreich regierten, hatten anfangs wenig Macht und Ansehen, da die Herzöge und Grafen des Reichs ihnen bis auf den königlichen Titel gleichstanden. Zudem gehörten
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Extrahierte Ortsnamen: Mainz Sachsen Brandenburg Deutschland Italien Burgund Mainz Rhein Basel Rhein Westfalen Spanien Frankreich
100 Zweite Perivde des Mittelalters.
Ungarn verschont blieb. Im folgenden Jahre züchtigte Heinrich die Danen, welche den Slawen geholfen hatten; er drang bis Jütland • vor und errichtete die Mark Schleswig jenseit der Eider.
Nachdem Heinrich die Einheit des Reiches erneuert und die Grenzen gefestigt hatte, ließ er auf einer Versammlung zu Erfurt feinen ältesten Sohn Otto zu feinem Nachfolger erwählen. Der Plan, nach Italien zu ziehen, um die römische Kaiserkrone zu erlangen, kam nicht zur Ausführung. Heinrich starb 936 in Memleben und wurde in Quedlinburg, das er gegründet hatte, bestattet.
3. Otto I. der Große 936-973.
Otto I. wurde 936 mit großer Pracht vom Erzbischof von Mainz in Aachen gekrönt. Bei der Krönungsfeier werden zum erstenmal die Ehrenämter genannt, welche später bei allen Krönungsfeierlichkeiten üblich waren. Der Herzog von Lothringen *), zu dessen Herrschaft die Stadt Aachen gehörte, sorgte als Erzkämmerer für des Königs Wohnung; der Herzog von Franken trug als Erz-truchfeß die Speisen auf; der Herzog von Schwaben beaufsichtigte als Erzmundschenk die Mundschenken, und der Herzog von Bayern sorgte als Erzmarschall für Wohnung und Stallung der ganzen Ritterschaft.
Otto besaß klaren Verstand, eine rasche Auffassungsgabe und große Vorliebe für Dichtung und Gesang. Sein Gang, feine Haltung, fein Benehmen waren stolz und würdevoll. Sein freundliches Wesen, seine muntere Laune, seine Treue erwarben ihm viele Freunde, sodaß auch diejenigen, welche seine Strenge fürchteten, doch gern in feiner Nähe weilten.
Kämpfe im Innern. Otto I. nahm sich Karl den Großen zum Vorbilde und suchte die Macht und Einheit des Reiches, die fein Vater begründet hatte, noch fester zu gestalten. Er behandelte deshalb die deutschen Herzöge, welchen fein Vater noch eine gewisse Selbständigkeit in ihren Ländern gelassen hatte, wie absetzbare Reichsbeamte und verlieh die freigewordenen weltlichen und geistlichen Herrschaften an zuverlässige Verwandte und Freunde. Dieses feste, zielbewußte Verfahren, sowie das Hervortreten des Sachsenstammes wurde anfangs von den Großen der übrigen Stämme übel empfunden und erzeugte eine Unzufriedenheit, die dazu beitrug, daß Ottos Regierungszeit ein ununterbrochener Kampf mit innern und
•*) Konrad Iii. verband 1143 die Erzkämmererwürde mit der Mark Brandenburg.
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§. 28, 2. England.
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dem Eroberer (1066—1087) brachen wiederholt Empörungen aus, die niederzuwerfen seine ganze Kraft erforderten. In den dadurch entstehenden Kämpfen wurden die vornehmsten angelsächsischen Adelsfamilien ausgetilgt und ihre Güter und Ämter gingen an die Normannen über. Wilhelm führte einen neuen Lehnsadel ein, begründete eine strenge Lehnsverfassung und erhöhte die Abgaben an die Krone.
Ihm folgte in der Normandie sein ältester Sohn Robert, in England sein zweiter Sohn Wilhelm Ii. (1087—1100), der die Einrichtungen seines Vaters aufrecht erhielt. Aber dessen Bruder Heinrich I. (1100 —1135) und ihr Neffe Stephan (1135 bis 1154) waren genötigt, Kronrechte aufzugeben und an Adlige und Geistliche Freibriefe zu bewilligen. Mit Wilhelms des Eroberers Urenkel Heinrich Ii. kam das Haus Anjou oder Plantagenet (1154 bis 1399) in England zur Regierung.
Heinrich Ii. (1154 — 1189) vereinigte mit England die Normandie und die südlich davon gelegenen Küstenländer als Lehen Frankreichs. Er befestigte die Ruhe und Ordnung in seinem Reiche, zerstörte die Raubschlösser und ordnete das Gerichtswesen. 1172 eroberte er Irland, und der König von Schottland mußte ihm den Lehnseid leisten. Als er die Geistlichkeit in weltlichen Dingen der königlichen Gerichtsbarkeit unterstellen, die Berufung nach Rom und die Exkommunikation von seiner Einwilligung abhängig machen wollte, widersetzte sich ihm sein vormaliger Kanzler und Freund Thomas Becket von Canterbury, wurde aber durch vier Diener des Königs, die in die Kirche eindrangen, an den Stufen des Altars ermordet. Obgleich Heinrich dem Frevel fern stand, so benutzte doch der Papst diesen Vorfall zum Nachteil des Königs und drohte mit dem Bann. Heinrich mußte sich der Kirche unterwerfen. Knieend beteuerte er seine Unschuld und pilgerte einige Jahre später zu dem Grabe des heilig gesprochenen Erzbischofs, wo er sich von den Mönchen geißeln ließ und die Nacht auf dem Pflaster der unterirdischen Kirche zubrachte.
Richard Löwenherz (1189 —1199), Heinrichs Nachfolger, war ein unbesonnener, heftiger und leidenschaftlicher Fürst und verband mit der größten Tapferkeit einen höchst abenteuerlichen Sinn, Rachsucht und Grausamkeit. Er vereitelte den dritten Kreuzzug, wurde ein Jahr lang in Deutschland gefangen gehalten und brachte die folgenden Jahre in seinen Besitzungen in Frankreich zu, wo er gegen Philipp August kämpfte und bei der Belagerung der Burg eines untreu gewordenen normannischen Vasallen seinen Tod fand.
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Extrahierte Ortsnamen: Nassau Nassau Rudolfs Frankfurt Mainz Rhein Italien Frankreich England Frankreich Thüringen
226
Vierte Periode des Mittelalters.
der Fürsten durch Heranziehung der Städte zu brechen, zu deren Gunsten er die Rheinzölle aufhob. Als er seine Hausmacht durch Holland und Seeland vergrößern wollte, wo die männliche Linie des regierenden Grafenhauses ausgestorben war, drang er nicht durch, sondern mußte die Länder der weiblichen Linie des Hauses Avesnes überlassen. Böhmen gab er zwar, nachdem Ottokars Enkel Wenzel Iii. ohne Nachkommen gestorben war, 1306 seinem Sohne Rudolf als Reichslehen; doch nach dessen Tode (1307) weigerten sich die böhmischen Stände, wieder einen Ostreicher zum König anzunehmen und beriefen den Herzog Heinrich von Kärnten, den Schwager Wenzels und Sohn Meinhards von Tirol zur Regierung. Thüringen und Meißen suchte er dadurch zu gewinnen, daß er vorgab, sein Vorgänger habe diese Länder für das Reich erworben. Aber Friedrich und Diezmann leisteten aufs neue Widerstand und bereiteten seinem Heer bei Lucka unweit Altenburg eine Niederlage.
Ebenso erfolglos war ein Landerwerbsversuch in der Schweiz. Schon seit Karl dem Großen gehörte ein Teil der heutigen Schweiz zum deutschen Reich; Kaiser Heinrich Iv. hatte diesen 1097 dem Herzog Berthold von Zähringen und seinen Nachkommen verliehen. Als diese 1218 ausstarben, kam das Land wieder an das Reich, und Landgrafen verwalteten die Hoheitsrechte desselben. Kaiser Friedrich Ii. trennte die Waldstätte Uri, Schwyz und Unterwalden, welche zu Zürich und zum Aargau gehörten, von der Landgrafschaft und erhob sie, da sie sich durch treue Dienste dem Kaiser verpflichtet hatten, zu unmittelbaren Reichsländern. Zur Zeit des Interregnums hatten die drei Urkantone den Grafen von Habsburg zu ihrem Schirmvogt erwählt, und dieser bestätigte ihnen nachher als deutscher Kaiser die erlangten Freiheiten und Rechte. Nach Rudolfs Tode schlossen Uri, Schwyz und Unterwalden zur Wahrung ihrer Reichsunmittelbarkeit 1291 einen Bund, die Eidgenossenschaft, mit einander. Adolf von Nassau erkannte ihre Rechte und Freiheiten ebenfalls an. Als aber Albrecht I. zur Regierung kam, machte er als Landgraf im Aargau in den drei Urkantonen die Erblichkeit der Schirmvogtei, die sein Vater geübt hatte, geltend und schickte Vögte in dieselben, welche die drei Landschaften zur Aufgebung ihrer Reichsunmittelbarkeit und zum Anschluß an das habsburgische Haus bewegen sollten. Die Vögte übten aber einen solchen Druck über das Volk aus, daß sich die Eidgenossen erhoben und ihre Bedrücker vertrieben, eine That, mit welcher durch spätere einheimische Geschichtschreiber die Sagen von dem Schwur auf dem Rütli, von Geßler und Tell verknüpft worden sind.
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36, 3. Karl Iv.
235
Doch bemühte er sich nicht um die Ausübung der kaiserlichen Oberhoheit in Rom und Italien, sondern begnügte sich damit, auch hier Geldmittel zu erwerben. So bestätigte er der angesehenen Familie Visconti von Mailand für 200 000 Goldgulden den Besitz alles dessen, was sie an sich gezogen hatten; den Florentinern gab er für 100 000 Goldgulden das Versprechen, ihr Gebiet nicht zu betreten.
Nach seiner Rückkehr aus Italien erließ er 1356 zu Metz die goldene Bulle, das berühmte Reichsgrundgesetz, welches sein Namen von der goldnen Kapsel trägt, in welcher das Reichssiegel angehängt ist. In demselben bestimmte er 7 Wahl- oder Kurfürsten, welche, wie es schon mehrfach geschehen war, die Wahl des Kaisers vornehmen sollten. Diese 7 Kurfürsten, „die 7 Säulen und Leuchter des heiligen römischen Reiches", waren 3 geistliche und 4 weltliche Fürsten: die Kurfürsten und Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier als Erzkanzler für Deutschland, Italien und Burgund, der Pfalz-gras bei Rhein als Erztruchseß, der Herzog von Sachsen-Wittenberg als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg als Erzkämmerer, und der König von Böhmen als Erzmundschenk. Als Wahlort wurde Frankfurt, als Krönungsort Aachen, als erster Reichshof Nürnberg festgesetzt. Zugleich veröffentlichte die goldne Bulle das ganze Ceremoniel bei der Wahl und Krönung des Kaisers, die Rechte und erforderlichen Eigenschaften der Kurfürsten, das Verbot der Fehde ohne Absagebrief rc. Dieses Reichsgrundgesetz war jedoch für die Kräftigung und Einigung des deutschen Volkes ohne Bedeutung, es beschränkte die Oberhoheit des Kaisers noch mehr, als es schon geschehen war, und brachte nur den Kurfürsten Gewinn. Diesen war fast unumschränkte Landeshoheit zugestanden worden; sie erhielten das Recht, mit dem Kaiser alljährlich über die Angelegenheiten des Reiches zu beraten und zu beschließen; es wurden ihnen Hoheitsrechte über Zölle, Münze und Bergwerke bewilligt, ihre Länder sollten unteilbar bleiben und ihr eignes Gerichtswesen haben. Die Freiheiten der Städte wurden dagegen beschränkt und ihre Vereinigungen zu gegenseitigem Schutze verboten. Die Folge war, daß die Kurfürsten sich bei jeder neuen Kaiserwahl neue Zugeständnisse machen ließen und das Reich seine Einheit allmählich vollständig einbüßte.
Trotzdem Karl Verordnungen gegen das Faustrecht und für die Aufrechterhaltung des Landfriedens gab, vereinigten sich doch in Schwaben 1376 viele Städte zu einem Bündnis, weil sie fürchteten, der Kaiser möchte den Fürsten ihre Rechte verkaufen, und besiegten
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Zweite Periode der Neuzeit.
Friedrich Ii. Eisenzahn (1440—1470) vereinigte die N eu -mark, welche er von dem zerrütteten deutschen Orden einlöste, wieder mit Brandenburg und erwarb Kottbus und die Nied er -l a u s i tz. Er machte Frieden mit den Grenznachbaren und brach die Macht der Städte, die unter den geldbedürftigen bayrischen und luxemburgischen Markgrafen mit übertriebenen Vorrechten ausgestattet worden waren. In Berlin-Köln an der Spree, das aus zwei wendischen Fischerdörfern sich im 13. Jahrhundert zu einer Stadt erhoben hatte und rasch aufgeblüht war, legte er dann zum dauernden Zeichen der Hohenzollernherrfchaft den Grund zu der Kurfürsten bürg, die 1451 vollendet wurde. Die nach dem Tode seines Schwiegervaters, des Polenkönigs Wladislaus, ihm angetragene Krone von Polen lehnte er ab, um sie dem nächsten Erbberechtigten nicht zu entziehen. Eine von dem Böhmenkönig Podiebrad ihm angebotene Gebietsvergrößerung schlug er aus Treue gegen den Kaiser aus. Der Regierung müde, trat er seine Länder seinem Bruder ab.
Albrecht Achilles (1470 — 1486) war ein ritterlicher, prachtliebender Fürst, der sich in vielen siegreichen Fehden seinen Beinamen erwarb. Nach dem Tode seiner Brüder vereinigte er die fränkischen Besitzungen wieder mit Brandenburg. 1473 erließ er das Hausgesetz, durch welches der Teilung der Marken vorgebeugt wurde. Er gab strenge Verordnungen gegen die Wegelagerer in seinem Lande und wirkte als Kurfürst im Reiche für regelmäßige Reichstage, Landfrieden und eine Reichsverfassung. Brandenburg vergrößerte er durch Krossen und Züllichau. Sein ältester Sohn, der ihn oft vertreten hatte, folgte ihm in den Marken, die beiden jüngeren bekamen die Gebiete Ansbach und Baireuth, welche ebenfalls ungeteilt bleiben sollten.
Johann Cicero (1486—1499) war sprachgewandt, friedliebend und wußte durch Sparsamkeit den Wohlstand des Landes zu heben, der unter seines Vaters Prachtliebe gelitten hatte. Er nahm Berlin zum bleibenden Wohnsitz und gewann die Liebe seiner Unterthanen durch Milde und Leutseligkeit. Sein Beschluß, durch Gründung einer Universität Brandenburg eine eigene Bildungsstätte zu verschaffen, wurde von seinem Sohne ausgeführt.
Joachim I. Nestor (1499—1535) widmete sich der Sterndeuterei und erwarb sich durch Gelehrsamkeit seinen Beinamen. Die Universität, für welche unter feinem Vater mit der Errichtung eines Gebäudes begonnen worden war, wurde 1506 in Frankfurt a. O. eröffnet und bildete weiterhin den Ausgangspunkt des wissenschaftlichen
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§. 12, 3. Die ersten acht hohenzollernschen Kurfürsten. 181
Lebens in Brandenburg. Sie bestand bis 1811, wo sie mit der Universität in Breslau verschmolzen wurde. Das noch nicht ganz erstickte Raubwesen warf er mit strenger Hand nieder und errichtete 1516 das Kammergericht zu Berlin als höchsten Gerichtshof, der die Streitigkeiten zwischen Adel, Geistlichkeit und Städten zu schlichten hatte. 1524 fiel ihm die Grafschaft Ruppin als Erbe zu. Der langjährige Streit mit den pommerschen Herzögen wurde 1529 dadurch beigelegt, daß die Herzöge von Pommern zu freien Reichsfürsten erklärt wurden und Pommern nach ihrem Aussterben an Brandenburg fallen sollte. Die Verbesserung der Kirche erwartete er von einem Konzil. Als daher Luther gegen Tetzel auftrat, der durch Joachims Bruder, Erzbischof Albrecht von Mainz, mit dem Ablaßverkauf betraut war, nahm der Kurfürst Partei gegen Luther und blieb Feind der Reformation. Trotzdem fand die neue Lehre Anhänger in seinem Land; selbst seine Gemahlin Elisabeth trat zu derselben über und ertrug die daraus entstehenden Mißhelligkeiten und Prüfungen fern vom Kurfürstenhofe mit Standhaftigkeit und Ergebung. Über das hohenzollernsche Hausgesetz setzte er sich hinweg, indem er von den Marken, welche der älteste Sohn Joachim erhielt, die Neumark mit der Hauptstadt Küstrin trennte und dem jüngeren Sohn Johann (von Küstrin) übergab.
Joachim Ii. Hektor (1535—1571) hat schon als Kurprinz wegen seiner Tapferkeit im Türkenkriege seinen Beinamen erhalten. Er führte wie sein Bruder Johann 1539 die Reformation in Brandenburg ein. Seitdem sind die Hohenzollern der Hort des Protestantismus in Deutschland. Mit dem Herzog Friedrich Ii. von Brieg, Liegnitz und Wohlau in Schlesien hatte er 1537 einen Vertrag geschlossen, laut dessen diese Länder nach dem Aussterben des herzoglichen Hauses an Brandenburg fallen sollten. Da der Kaiser diesen Vertrag nicht anerkannte, nahm Östreich 1675 die schlesischen Gebiete in Besitz, und es blieb Friedrich Ii. vorbehalten, dem Erbvertrag Geltung zu verschaffen. Eine andere Aussicht auf Vergrößerung des Besitzstandes bot sich, als Joachim 1569 bei den Polen durchsetzte, daß das unter einem Hohenzollern fränkischer Linie stehende Herzogtum Preußen beim Erlöschen dieses Hauses brandenburgisches Erbe sei.
Johann Georg (1571—1598) beseitigte durch Sparsamkeit und Strenge die unter seinem Vater entstandenen Schulden. Nach dem Tode seines Oheims vereinigte er wieder sämtliche Kurländer Brandenburgs. Er hob den Wohlstand seines Landes durch Be-
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Extrahierte Ortsnamen: Brandenburg Breslau Berlin Pommern Pommern Brandenburg Joachims Brandenburg Deutschland Brieg Liegnitz Brandenburg Brandenburgs
306
Dritte Periode der Neuzeit.
auf 22 Kantone gebracht. Östreich erhielt seine früheren Besitzungen, mit Ausnahme der in Schwaben gelegenen, und das lombardisch-vene-tianische Königreich. Die Schutzherrschaft über die sieben ionischen Inseln wie die wichtigsten Besitzungen der Holländer, das Kapland und die Insel Ceylon, behielt England.
§. Zi. Sie imgmflsß von 1815—1830.
Noch lange verspürte Europa die fieberhafte Aufregung, in welche Napoleon es versetzt hatte. Zunächst waren es Verfassungsstürme, welche auf der pyrenäischen und apenninischen Halbinsel ausbrachen. In Frankreich äußerte sich neue Unzufriedenheit mit der Regierung der Bourbonen, die „nichts gelernt und nichts vergessen" hatten; in Deutschland fühlte man die Notwendigkeit einer stärkeren Einigung des deutschen Volkes und einer Vertretung des Volkes bei der Gesetzgebung und Staatsverwaltung. Viele Männer und Jünglinge, welche an dem Befreiungskämpfe Anteil genommen hatten, waren der Überzeugung, daß durch die Beschlüsse und Anordnungen des Wiener Kongresses die Freiheit, für welche sie ins Feld gezogen waren, nicht verwirklicht sei. Sie schwärmten für die Wiederherstellung des deutschen Reiches und die Begründung freierer Zustände, welche man den Anstrengungen der deutschen Nation schulde. Am 18. Oktober 1817 veranstaltete eine große Anzahl studierender Jünglinge und einige jüngere Professoren der Universität Jena das Wartburg fest zur Erinnerung an die vor 300 Jahren begonnene geistige Befreiung durch Luthers Reformation und zum Andenken an die durch die Leipziger Völkerschlacht errungene Befreiung von der französischen Herrschaft. Es wurden begeisterte Reden auf die zu erstrebende deutsche Einheit und Freiheit gehalten, patriotische Lieder gesungen und nach der Beendigung des Festes von einigen zurückgebliebenen Jünglingen nach dem Beispiele Luthers mehrere, gegen ihre Bestrebungen gerichtete, sogenannte volksfeindliche Schriften von Kotzebue, Kamptz, Haller u. a., sowie Zopf, Korporalstock, Schnürbrust rc. als Zeichen einer knechtischen Zeit verbrannt. Man war der Überzeugung, daß die vereinte, durch Vaterlandsliebe angespornte deutsche Nation unbesiegbar sei und daß sür Deutschlands Selbständigkeit und Unabhängigkeit kein festeres Bollwerk aufgeführt werden könne, als die Aufrichtung eines großen und einigen deutschen Reiches. Um auf die künftige politische Einheit Deutschlands hinzuwirken, wurde ein unter dem Namen der „deutschen Burschenschaft" bekannter Bund gestiftet und die Farben des alten Reichs-
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Extrahierte Personennamen: Napoleon Kamptz
Extrahierte Ortsnamen: Schwaben England Europa Frankreich Deutschland Jena Luthers Deutschlands Deutschlands
178
Zweite Periode der Neuzeit.
die ältere, die jetzige fürstliche Linie behielt die schwäbischen Besitzungen bis zum Jahre 1849, wo sie Preußen übertragen wurden, die jüngere Linie, aus der die kaiserliche hervorging, bekam die fränkische Herrschaft. Die Zollern hielten treu zu Kaiser und Reich. Burggraf Friedrich Iii. trug zur Wahl Rudolfs von Habsburg bei. Er erwarb die Erblichkeit der Burggrafenwürde und focht 1278 an Rudolfs Seite auf dem Marchfelde. Sein Sohn Friedrich Iv. verhalf Ludwig dem Bayer in der Schlacht bei Mühlberg 1322 zum Siege. Unter Burggraf Friedrich V. umfaßte die Burggrafschaft das ganze Gebiet der späteren Fürstentümer Ansbach und Baireuth, und Kaiser Karl Iv. erkannte die reichs-sürstliche Würde der Burggrafen an. Friedrich V. teilte sein Land unter seine beiden Söhne: Friedrich Vi. erhielt das Unterland Ansbach, Johann Iii. das Oberland Baireuth. Nach des letzteren Tod wurde die ganze Burggrafschaft unter Friedrich Vi. wieder vereinigt. Dieser wurde 1415 Kursürst von Brandenburg und führte die Regierung über beide Länder.
3. Die ersten acht hohenzollernschen Kurfürsten.
Friedrich I. (1415—1440) war ein tapferer, trefflicher Fürst, der m it großer Thatkraft in die Ereignisse seiner Zeit eingriff und den Marken aus ihrem traurigen Zustand wieder aufzuhelfen wußte. Als er die Regierung über Brandenburg übernahm, waren die Bande von Gesetz und Ordnung in den Marken zerrissen. Die Ritter des Landes bedrückten die Bauern, erhoben Zölle, beraubten die Kaufleute, die mit ihren Waren durch das Land zogen, und bestürmten die Städte, die sich ihnen widersetzten. Bei seinem Einzug in Brandenburg (1412) brachten ihm zwar die Städte ihre Huldigung dar, der Adel dagegen versagte dieselbe. Aber Friedrich zog mit schweren Geschützen , darunter die „faule Grete", vor die Burgen der trotzigen, räuberischen Quitzows, Rochows u. a. und brachte sie zur Unterwerfung. Nachdem er feine Herrschaft befestigt und die Ordnung im Lande wieder hergestellt hatte, übertrug er seiner Gemahlin, der „schönen Else", die Regentschaft über Brandenburg und begab sich zum Konzil nach Konstanz, wo ihn Sigismund 1415 mit Brandenburg erblich belehnte. Als der Kaiser 1418 nach Ungarn mußte, gab er Friedrich ein neues Zeichen seines Vertrauens, indem er ihn zum „Statthalter und Verweser des römischen Reiches in deutschen Landen" ernannte. An der Spitze des Reichsheeres zog der Kurfürst
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Extrahierte Personennamen: Friedrich_Iii Friedrich Rudolfs_von_Habsburg Rudolfs Rudolfs Friedrich_Iv Friedrich Ludwig_dem_Bayer Ludwig Friedrich_V. Friedrich_V. Karl_Iv Karl Friedrich_V. Friedrich_V. Friedrich_Vi Friedrich Johann_Iii Johann Friedrich_Vi Friedrich Friedrich_I. Friedrich Friedrich Rochows Sigismund Friedrich Friedrich