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1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 64

1886 - Berlin : Hofmann
64 Zweiter Teil. Das Mittelalter. schwäbischer Abstammung (Stammburg in der schwäbischen Alp), begegnen uns die Grafen von Zollern zuerst als Burggrafen von Nürnberg. Durch persönliche Tüchtigkeit und besonders auch durch thatkräftige Unterstützung der Kaiser (z. B. Rudolfs von Habsburg) bringen sie es in dieser Stellung allmählich zu hohem Ansehen und großer Macht. Als nun Burggraf Friedrich Vi. dem Kaiser Sigismund bei dessen Kaiserwahl und ersten Regierungshandlungen wesentliche Dienste geleistet hatte, erhielt er zum Lohne dafür die Belehnung mit der Mark Brandenburg. Dieselbe wurde 1417 in feierlichster Weise am 18. April 1417 während des Konzils zu Konstanz auf dem Markte vollzogen, in Gegenwart einer auserlesenen Versammlung (Kurfürsten von Pfalz und Sachsen mit Scepter und Schwert!). Dadurch wurde Friedrich Kurfürst und Reichserzkämmerer. Er stellte nun in der Mark die unter den Luxemburgern eingerissene heillose Unordnung (räuberischer Landadel, Quitzows n. a.) ab und verharrte in seinem freundschaftlichen, helfenden Verhältnis zu Reich und Kaifer. Seine Nachfolger (Friedrich Ii.; Albrecht Achilles 1470 — 1486; Johann Cicero, Joachim Nestor n. s. w.) wußten durch eine kluge Politik und durch persönliche Tüchtigkeit die Bedingungen für eine glückliche Zukunft des Landes immer günstiger zu gestalten. I. Repetition (V. Periode ca. 1250—1517). § 33. 1250—1273 Interregnum, Zeit der Anarchie. Faustrecht und Raubrittertum. Strand- und Grundruhrecht. Selbsthilfe der Städte: rheinischer Städtebund 1254. 1273 — 1291 Rndols von Habsburg. Sein Sieg über Ottokar von Böhmen auf dem Marchfelde 1278: Begrüudung der habsbnrgi-gischen Macht in Österreich. — Rudolfs segensreiche Thätigkeit zur Beseitigung der Raubritterburgen. 1292 — 1298 Adolf von Nassau, von den Fürsten trege.i seines Strebens nach Hausmacht abgesetzt. 1298 — 1308 Albrecht I., Sohn Rudolfs, ermordet durch Johannes Parricida aus Privatrache. 1308 — 1313 Heinrich Vii., aus dem Hause Luxemburg, versucht noch einmal, den alten Glanz des Kaisertums herzustellen. Sein Zug nach Italien (Dante). Er stirbt plötzlich bei Siena. § 34. Zwischen Papsttum und Kaisertum bricht aufs neue Streit aus: der unter französischem Einfluß stehende Papst (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305—1377) erhebt den Anspruch, daß die Wahl des deutschen Kaisers seiner Genehmigung bedürfe. Unter König Ludwig Iv. dem Bayern (1313—1347; sein Gegenkönig Friedrich der Schöne bei Mühldorf 1322 besiegt) treten die Fürsten in dem Kurverein zu Reuse 1338 diesem Anspruch entgegen: der Papst soll gar keinen Einfluß bei der Kaiser-

2. Mittlere und neuere Geschichte - S. 65

1886 - Berlin : Hofmann
§ 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. 65 wähl haben. Dieser Beschlnß wird zum Reichsgesetz erhoben durch die goldene Bulle 1356, in welcher überhaupt der Vorgang der Kaiserwahl endgiltig geregelt wird: Einsetzung des Kurfürstenkollegs! Dieses Gesetz wurde erlassen unter Kömg Karl Iv. (1347— 1378 ^„Böhmens Vater, des Reiches Erzstiefvater^). Durch ihn 1348 Gründung der ersten deutschen Universität in Prag. § 35. In der zweiten Hälfte des Mittelalters großer Aufschwung der Städte. Im Innern mehr und mehr der Selbstverwaltung teilhaftig, 3“L‘ ^®slhrun9 und Stärkung ihrer äußeren Interessen zu großeu Bündnissen zusammen: a) Die Hansa, Bund vorzugsweise der Küstenstädte der Nord- und Oltsee; Zweck: Förderung und Schutz des Seehandels. Gebietende Stellung der Hansa gegenüber den nordischen Reichen, b) Der rheinische Städtebund, löst sich gegen Ende des 14. Jahrhunderts mehr und mehr auf. c) Der schwäbische Städtebund entwickelt sich im Gegensatz zu den süddeutschen Landesherren zu großer Macht. Sieg über Eberhard von Württemberg bei Reutlingen 1377. Die Macht des Bundes sinkt gegen Ausgang des Mittelalters. <rrr ^6- Gegen die Mißstände in der Kirche treten auf: in England Wrclef ca. 1360, m Deutschland (Böhmen) Huß ca. 1400. Man suchte eine Reformation an Haupt und Gliedern durchzusetzen durch große m ®0n5tl äu ^i'a 1409' b) Konzil zu Konstanz ca. 1415 c) Konzil zu Basel ca. 1440. Keines erreicht seinen Zweck. Doch ist das Konstanzer Konzil sehr wichtig a) durch die dort vollzogene Verurteilung und Verbrennung von Huß; b) durch die von Kaiser Sigismund (1410—1437) vollzogene Belehnung des Burggrafen Friedrich von Nürnberg mit dem Kurfursteutum Brandenburg (1417). s a 137‘ .Vorgeschichte Brandenburgs. Ursprüngliche slavische Bevölkerung durch Heinrich I. und Otto I. christianisiert (Markgras Gero und die „Nord-nlv f unter den Frankenkönigen vernachlässigte Germanifierung dieser Gebiete nimmt wieder auf ca. 1135 Albrecht der Bär aus dem Hau se iqjfwä" rs ”Un0an Aufblühen Brandenburgs. Aussterben der Askanier 1320 (Waldemar). Zerrüttung der Mark unter den bayerischen und luxemburgischen pursten. 1356 wird Brandenburg durch die goldene Bulle Kurfürstentum. 1417 die Hohenzollern Kurfürsten von Brandenburg, Herstellung der Ordnung durch eine Reihe vortrefflicher Herrscher. 8 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. Zwischen der Welt des Morgenlandes und der des Abend-lllndes hatte seit Stiftung des Mohammedanismus beständiger Widerstreit nicht aufgehört. Die Araber waren zwar von der Besitznahme Frankreichs durch Karl Martells Sieg bei Poitiers 732 abgehalten worden, doch hatten sie in Spanien festen Fuß aefakt und Jahrhunderte lang behalten, trotzdem sie in beständigem Kampfe Mit den christlichen Königen und Rittern (der Cid!) lagen. Wychgram, Lehrbuch der Geschichte, ii. r

3. Mittlere und neuere Geschichte - S. 125

1886 - Berlin : Hofmann
§ 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. 125 gemacht hatte, deutscher Kaiser wird, wendet sich das Glück auf Ludwigs ©eite, und die Friedensschlüsse zu Utrecht und Rastatt sind verhältnismäßig noch günstig für ihn: Philipp V. König von Spanien; aber Frankreich muß auf die Union mit Spanien für ewig verzichten, 1714. — Ludwig Xiv. t 1715. § 72. Der nordische Krieg 1700 — 1721. Peter der Große, Romanow, 1689—1725, will sein Volk mit Europa in geistige und materielle Berührung bringen. Seine Bestrebungen für die Hebung der russischen Kultur (Lesort). Da ihm an dem Besitz der für den Handel wichtigen Ostseeküsten liegt, so greift er im Verein mit Polen-Sachsen und Dänemark den König Karl Xii. von Scbweden an. Karl schlägt seine Gegner sämtlich (die Russen bei Narwa), gerät aber durch einen abenteuerlichen Zug nach der Ukraine (Mazeppa). Er verliert mehrere Jahre bei den Türken. Seine Gegner nehmen unterdes seine Ostseebesitzungen ein. Zurückgekehrt vermag er nicht dieselben zurückzuerobern, f vor Friedrichshall. Rußland hat durch diesen Krieg an der Ostsee festen Fuß gefaßt; auch nach dem Schwarzen Meere hin dehnt es sich aus. — Peters Reformen. D. I>ie Entwicklung Wrandenöurg-Wreußens zum Gromaat. § 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. Wir haben in der Geschichte des Mittelalters erzählt, daß im Jahre 1415 (17) die Mark Brandenburg an das Hohenzollerngeschlecht gekommen ist. Die Nachfolger des ersten Kurfürsten, Friedrichs I., wußten durch eine thatkräftige und kluge Politik die Mark sowohl nach außen zu vergrößern, als auch im Innern zu festigen. Wichtig ist vor allem, daß Kurfürst Albrecht Achilles durch ein Hausgesetz im Jahre 1473 bestimmte, daß die Mark Brandenburg fortan als Kurland stets ungeteilt bleiben und in männlicher Linie sich vererben sollte (Dispositio Achillea). Kurfürst Joachim 1. (1499 — 1535) errichtete in Frankfurt a/Oder eine Universität. Kurfürst Joachim Ii. trat im Jahre 1539 zum lutherischen Be- 1539 kenntnis über. Auch schuf er durch kluge Unterhandlungen dem brandenbnrgischen Staate Aussichten ans künftige Vergrößeruugeu, indem er a) mit dem Herzog Friedrich Ii. von Liegnitz, Brieg und Wohlan 1537 eine Erbverbrüdernng schloß, durch welche für Brandenburg die Aussicht auf diese schlesischen Besitzungen eröffnet wurde; b) von dem König von Polen erwirkte Joachim 1568 1568 die Mitbelehnung mit Preußen, welches im Jahre 1525 (vergl. § 50) ein weltliches Herzogtum geworden war. — Nun ging zunächst das Streben der Kurfürsten auf den vollen Besitz Preußens;

4. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 26

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 26 — bei Wenden und Deutschen gleich beliebt. Den Sitz der Regierung verlegte er von Mecklenburg nach Wismar; zuweilen hielt er auch in Gadebusch Hof. Die Nebenlinien: a) Die Linie Parchim-Richerrberg. 1227—1316. 1. Pribislav, der jüngste Sohn Heinrich Borwins Ii., trat 1238 als „Herr von Parchim" die selbständige Regierung seines Landesteils an, welcher den Süden unseres Landes umfaßte. An Städten waren anfangs nur Parchim und Plau vorhanden; neu gegründet wurden Sternberg, Goldberg, Lübz. Pribislav war ernstlich bemüht, sein Land deutscher Kultur und deutscher Sitte zu erschließen. Bon den hohen Geistlichen und den großen Klöstern hielt er aber nicht viel. Wahrscheinlich befürchtete er durch sie eine Schmälerung seiner Macht und Einkünfte. Was er befürchtete, geschah, als Rudolf, ein Abkömmling des rügifchen Fürstenhauses, den Bischofsstuhl von Schwerin bestieg. Rudols wollte die im Lande zerstreuten bischöflichen Besitzungen durch den Bau eines festen Schlosses bei Bützow sichern. Dadurch glaubte sich Pribislav bedroht und zerstörte den Bau; den Bischof nahm er gefangen und führte ihn auf feine Feste Richenberg. Erst gegen Zahlung eines Löfegeldes und das Versprechen, den Bau nicht wieder anzufangen, ließ er ihn frei. Diefer fchwur dem Pribislav tödliche Feindschaft. Die Gelegenheit zur Rache fand sich bald. Als Pribislav um 1261 mit geringem Gefolge an der Grenze des bischöflichen Gebiets jagte, ward er überfallen und in Feffeln dem Bischof überliefert. Nur unter den härtesten Bedingungen erwirkte er feine Freilassung. Er mußte auf den Thron verzichten und das Land verlassen. 1272 starb er in Pommern als „Herr von Wollin". 2. Unter Pribislavs Nachfolgern ward das Gebiet der Linie Parchim-Richenberg zerstückelt und fiel an die Grafschaft Schwerin und die Linien Mecklenburg und Güstrow. b) Die Linie Rostock. 1227—1314. 1. Heinrich ßorwin Iii. 1236—1277. — Die Herrschaft Rostock umfaßte den Nor dosten des Landes, den Küstenstrich von Kröpelin bis zum Ribnitzer Binnensee und von hier südlich bis zur mittleren Recknitz, also den größten Teil des alten Kessiner Landes. Ihr erster Fürst Heinrich Borwin Iii. begünstigte besonders das Städte-tum Er gründete die Städte: Altkalden, Kröpelin, Ribnitz, Laage und Sülze. Rostock dankt ihm die Anlegung das Hafens in Warnemünde und die Verleihung vieler städtischer Gerechtsame. 1252 verkaufte Heinrich Borwin Iii. der Stadt für 450 Mark Silber (— 18750 Reichsmark) die Rostocker Heide. Im Alter erblindet, übergab er die Regierung feinem Sohne Waldemar. 2. Waldemar. 1278 -1282. — Unter ihm sank die fürstliche Macht, während die städtische einen außerordentlichen Aufschwung erfuhr. Während feiner Regentschaft kam 1270 die Königin Margarete von Dänemark auf der Rückreise von einer nach Rom unternommenen Wallfahrt nach Rostock und stiftete hier infolge eines Gelübdes das Kloster zum heiligen Kreuz.

5. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 27

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
3. Nikolaus das Sind. 1282—1314. — Wegen seiner Jugend das „Kind von Rostock" genannt, stand er 16 Jahre unter Vormundschaft seiner Vettern, der Fürsten von Mecklenburg und Werle. Großjährig geworden, geriet er in kriegerische Bedrängnis und folgte in seiner Unbesonnenheit dem üblen Rate, sein Land von Dänemark zu Lehen zu nehmen. Erich von Dänemark erschien 1301 mit einer Flotte vor Warnemünde, ließ sich aber nicht mit lehnsherrlichen Rechten genügen, sondern beanspruchte die Herrschaft Rostock zum eigentümlichen Besitz. Um eine Wiederkehr der Zeiten Waldemars Ii. zu verhindern, boten sämtliche mecklenburgische und viele norddeutsche Fürsten dem Rostocker Herrscher ihren Beistand an. „Der schwache Nikolaus verzichtete jedoch angesichts der dänischen Übermacht auf sein Land, welches damit den Dänen zufiel. Spätere Bemühungen auf Wiedererwerb waren vergeblich. Als der Dritte und Letzte des Rostocker Hauses starb Nikolaus 1314 und wurde in der St. Johanniskirche in Rostock beigesetzt. c) Die Linie Güstrow (Werle). 1227—1436. Nikolaus, der Stammvater dieses Hauses, regierte von 1227 —1277. Seine Herrschaft umfaßte den Osten des Landes und hatte bei der Landesteilung 1229 bereits die Städte: Güstrow, Penzlin, Röbel, Malchow, Waren. Von Pommern wurden erworben: Malchin und Stavenhagen; neu gestiftet: Schwaan, Teterow und Krakow. Die Herrschaft Güstrow erfuhr im Laufe der Zeit viele Teilungen und fiel 1436 an die Hauptlinie Mecklenburg zurück. Übersicht: Gülirow (Werle). 1227—1436. Güstrow, ältere Linie. Parchim. 1277-1293. 1277—1316. Goldberg. Güstrow, jüng. Linie. 1316—1374. 1316—1347. Güstrow. Waren. 1347—1436. 1347—1425. d) Die Grafschaft Schwerin und die fremdherrlichen Lan-esteile Mecklenburgs. 1. Die Grafschaft Schwerin hatte ihre Blütezeit gleich im Ausang ihres Bestehens. Die Macht der Grasen sank mit der Teilung der Grafschaft in die Linien: Schwerin, Boizenburg und Wittenburg. Bei dem Aussterben ihrer Inhaber kamen sie 1344, 1349 und 1359 an die Hauptlinie Mecklenburg, dessen Herzoge dann den Titel eines „Grafen von Schwerin" annahmen. An Städten umfaßte die Grafschaft: Schwerin, Boizenburg, Wittenburg, Crivitz und Hagenow.

6. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 30

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 30 - 16. Heinrich H., der Löwe. 1302—1329. 1. „Der Löwe." — Heinrich Ii. war ein thatkräftiger Fürst. Während der Abwesenheit seines Vaters hatte er schon mehrere Raubburgen zerstört und den Landsrieden mit eiserner Hand aufrecht erhalten. Seit er aus dem Reichstage zu Erfurt im Beisein des Kaisers Rudols (1273—1291) den Ritterschlag empfangen hatte, ging er stets im Harnisch einher. Furchtlos und mutig wie ein Löwe, verbrachte er den größten Teil seines Lebens in schweren Kämpfen, aus denen er stets als Sieger hervorging. 2. Der Froh der Seestädte. — Einen heftigen Kampf hatte Heinrich Ii. gegen die Seestädte Wismar und Rostock zu bestehen, welche als Mitglieder des mächtigen Hansabundes kräftig aufgeblüht waren und vereint nach völliger Unabhängigkeit von der fürstlichen Oberhoheit strebten. Im Jahre 1310 wollte Heinrich die Hochzeit seiner Tochter auf feinem Schlöffe in Wismar feiern; die Stadt verschloß ihm jedoch die Thore. Zürnend zog der Fürst ab und feierte das Fest in Sternberg. In ähnlicher Weise lehnte sich die Stadt Rostock gegen ihren damaligen Oberlehnsherrn Erich von Dänemark aus. 3. Das furnier bei Rostock. — König Erich gedachte zu Psinasten 1311 in Rostock ein großes Turnier zu halten und hatte zu demselben zahlreiche Einladungen ergehen lassen. Unter dem Vorgeben, die Sicherheit der Stadt würde durch die Menge des zuströmenden Volks gefährdet, schlossen die Rostocker die Thore und ließen niemand herein. König Erich schlug jetzt sein Lager auf dem rechten Warnowufer (zwischen Bartelsdors und Toitenwinkel) aus. Hier erhob sich bald eine prächtige Zeltstadt, in der Wochen hindurch die glanzvollsten Feste und Lustbarkeiten einander folgten. Es war das glänzendste Turnier, das je im Wendenlande stattgefunden hatte. Außer den meisten norddeutschen Fürsten waren viele Erzbischöse und Bischöfe, dazu 6000 Ritter von nah und fern gekommen; auch Spielleute, Minnesänger und Gaukler waren in Menge erschienen. Außer dem Markgrafen Waldemar von Brandenburg empfingen 19 Fürsten und 80 adlige Herren auf dem Turniere den Ritterschlag. Neben den Ergötzlichfeiten des Festes wurden aber auch ernste Beratungen Über die Bestrafung der trotzigen Seestädte gepflogen. Heinrich

7. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 32

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
- 32 - von Templin Heinrich dem Löwen Stargard lassen. Seit dieser Zeit nennen sich die mecklenburgischen Fürsten „der Lande Rostock und Stargard Herr". 6. Auswärtige Keftrebungen. — Heinrich Ii. bestrebte sich, seine Macht nach allen Richtungen zu erweitern. Mecklenburg war unter diesem kriegerischen Fürsten auf dem Wege, die erste Macht Norddeutschlands zu werden. Als Markgras Waldemar 1319 ohne Erben starb, erhob Heinrich Ansprüche aus die Mark Bran den bürg. Die Priegnitz und die Uckermark erkannten ihn bereits als ihren Herrn an. Doch Kaiser Ludwig der Baier (1313 —1347) war ihm entgegen, und Heinrich mußte sich mit Geld und einigen Landstrichen genügen lassen. Seinen Anspruch auf das Fürstentum Rügen mußte er ebenfalls nach hartem Kampfe gegen geringe Geld-und Landentschädigung aufgeben. Mit dem König Magnus von Schweden schloß er ein Bündnis, das er durch die Verlobung seines Sohnes Albrecht, obgleich dieser noch ein Kind war, mit des Königs Schwester Euphemia zu befestigen suchte. 7. Innere Zustände. — Heinrichs des Löwen Regierung war ruhmvoll nach außen, aber für die innere Wohlfahrt des Landes wenig segensreich. Der große Länderzuwachs wurde durch das in den vielen Kriegen vergossene Blut teuer erkauft. Um das zur Kriegführung erforderliche Geld zu beschaffen, mußte Heinrich zahlreiche fürstliche Besitzungen verpfänden und zog dadurch einen mächtigen und trotzigen Vasallenstand groß. In seiner Geldnot forderte er auch Abgaben von den Klöstern und entzog, als ihm dieselben verweigert wurden, den Geistlichen ihre Einnahmen. Dafür ward er vom Bifchof von Ratzeburg in den Bann gethan. Nach Lösung desselben stiftete Heinrich, der bei aller Kriegslust ein fromm gesinnter Mann war, 1324 das Kloster zu Ribnitz. 17. Albrecht Ii der Große. 1329—1379. 1. Albrechts Ii. Jugend. — Heinrichs Ii. Söhne Albrecht und Johann befanden sich beim Tode ihres Vaters noch im minderjährigen Alter; bis zur Volljährigkeit des ersteren führten 16 Mitglieder der Ritterschaft und die Magistrate der Städte Rostock und Wismar die vormundschaftliche Regierung des Landes. Während diesek"zeit' schmolz der fürst-

8. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 33

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
liche Besitz noch mehr zusammen. Als Albrecht eines Tages mit seinen Vormündern über Feld ritt, griff er einen Vogel, rupfte demselben die Federn aus und fragte seine Begleiter, ob das Tier noch leben könne. Als sie die Frage verneinten, sagte er, es gehe ihm ebenso wie dem Vogel, weil man ihm seine Schlösser und Burgen weggenommen habe. Im Jahre 1336 trat Albrecht die Regierung an und feierte alsbald seine Vermählung mit der Prinzessin Euphemia von Schweden. 2. Albrecht Ii. als Aandesfürll. — Sogleich ging der junge Fürst ans Werk, den Übermut und Trotz seiner Vasallen zu brechen. Er bekämpfte weiter die Raubritter, welche die Landstraßen unsicher machten und brachte am 11. Januar 1338 zu Lübeck zwischen den Hansestädten und den norddeutschen Fürsten den ersten Landfrieden § bund zustande. Weil die Städte ihm in feinem Bestreben, die Auflehnung des Adels und das Raubwesen der Ritter zu dämpfen, zur Seite standen, fühlte ^Albrecht sich ihnen verpflichtet. Deshalb vermittelte er auch in den Streitigkeiten zwischen feinem Schwager Magnus und den Hansestädten einen für letztere günstigen Frieden. 3. Albrecht Ii., „Herzog von Mecklenburgs. — Kaiser Ludwig der Baier war 1347 gestorben; fein ©cgenfaifer und Nachfolger Karl Iv. (1347—1378) suchte Ludwigs gleich, namigen Sohn, den Markgrafen von Brandenburg, zu vertreiben. Um sich den Beistand der mecklenburgischen Fürsten zu sichern, erhob Karl Iv. das Land Stargard, welches bis dahin noch brandenburgifches Sehen gewesen, zum Reichslehen und machte weiter der Oberhoheit, welche die Herzoge von Sachsen über Mecklenburg beanspruchten, für immer ein Ende, indem er am 8. Juli 1348 Albrecht Ii. und feinem Bruder Johann zu Prag die herzogliche Würde verlieh. 4. Albrecht Ii. als Kriegsheld.—Herzog Albrecht Ii bewies feine dankbare Gesinnung durch die Unterstützung des Kaisers in dessen Kampfe gegen Markgraf Ludwig. Karl Iv. hatte dem im Jahre 1348 aufgetretenen „falschen Waldemar", einem Betrüger, der sich für den 1319 gestorbenen letzten Assanier ausgab, die Belehnung mit Brandenburg erteilt. Auch Albrecht Ii. erkannte die Echtheit Waldemars an und zog für ihn gegen Ludwig siegreich fein Schwert. Zu Ludwigs Unterstützung eilten die Dänen herbei, wurden aber von Albrecht glänzend besiegt. Nach dem Tode Waldemars wünschte Karl Iv. die Mark an sein Haus zu bringen und verhieß Albrecht Ii. für feine Hülfe die Abtretung der Priegnitz. Der Kaiser löste aber dieses Versprechen nicht ein. Benjes, Grundriß. 3

9. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 50

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- 50 — Hänger der Lehre Luthers wurde. Dann besuchte er die Universität Frankfurt a. O. Beim Ausbruch des Schmal-kaldener Krieges mußte Johann Albrecht mit seinem Bruder Georg aus väterlichen Befehl dem Kaiser zu Hülse ziehen. Aus die Nachricht vom Tode seines Vaters (5. Januar 1547) eilte Johann Albrecht nach Mecklenburg zurück und übernahm in Gemeinschaft mit seinem Oheim Heinrich V. die Regierung des Landes. 2. Der 20. Juni 1549. — Der Tod Albrechts des Schönen hatte die katholische Kirche ihrer kräftigsten Stütze in Mecklenburg beraubt. Sein von heiligem Eiser für das reine Evangelium beseelter Sohn und Nachfolger war entschlossen, der Annahme des vom Kaiser 1548 erlassenen Augsburg er Interims zu trotzen und dem Luthertum landesgesetzliche Anerkennung zu verschaffen. Auch Heinrich der Friedfertige war für Zurückweisung des Interims. Die glaubenseinigen Herzöge schrieben aus den 20. Juni 1549 einen Landtag nach Sternberg aus und ließen hier durch ihren Kanzler Johannes Lucanus den Ständen eröffnen, daß sie sür ihre Person gewillt seien, das Interim abzulehnen und alle dadurch erwachsenden Gefahren aus sich zu nehmen. Fast einstimmig gaben die Stände die feierliche Erklärung ab, auch ihrerseits das Interim abzulehnen und allezeit bei dem reinen Worte Gottes, wie Luther es gepredigt, verharren zu wollen. Mit diesem Landtagsbeschlusse wurde Mecklenburg für ein lutherisches Land erklärt, und der 20. Juni 1549 ist der Geburtstag unserer lutherischen Landeskirche Ein neuerdings geschaffenes Koloffalgemälde in der Turmhalle der Kirche zu Sternberg hält die Erinnerung an dieses hochwichtige Ereignis unferer mecklenburgischen Geschichte fest. 3. Johann Albrecht als Glaubenskämpfer. — Johann Albrecht begnügte sich nicht mit der Abwehr _ des Interims, sondern war entschlossen, für die im Deutschen Reiche unterdrückte evangelische Sache das Schwert zu ziehen. Besonders war es ihm um die Unterstützung Magdeburgs zu thun, welches sich dem Interim nicht unterworfen hatte und deshalb vom Kaiser in die Acht erklärt war. Mit dem Markgrafen Johann von Küstrin und dem Herzoge Albrecht von Preußen, mit dessen Tochter Anna Sophie er sich verlobte, schloß Johann Albrecht zur Verteidigung des bedrohten Protestantismus 1550 das „Königsberger Bündnis". Auch gelang es ihm, den Kurfürsten Moritz von Sachsen, der im

10. Grundriß der mecklenburgischen Geschichte - S. 57

1899 - Leipzig [u.a.] : Süsserott
— 57 - Gebiet, ferner die Klöster, die Universität, das Konsistorium und das §wf- und Landgericht zu Sternberg gehören. Die Landtage sollten in jedem Herzogtums abwechselnd, ein Jahr in Malchin, das andere Jahr in Sternberg gehalten werden. 2. Johann Albrecht Ii. 1607—1036.^— Johann Albrecht Ii. war ein Fürst von ernstem, frommem Sinn. Auf feinen früheren Reifen hatte er die reformierte Kirche kennen und lieben gelernt. Aus feiner Abneigung gegen das Luthertum machte er nach fernem Regierungsantritte kein Hehl. Er verweigerte 1617 feine Zustimmung zur festlichen Begehung des 100 jährigen Gedenktages der Reformation und trat 1618 öffentlich zum Calvinismus über. Doch mußte er 1621 bei der Landesteilung den Ständen die Aufrechterhaltung des lutherischen Bekenntnisses in Mecklenburg-Güstrow gewährleisten. Johann Albrecht Ii. starb schon 1636 unter Hinterlassung eines einzigen 4 jährigen Sohnes, Gustav Adolf, für den er feine Gemahlin als Vormünderin bestellte. 3. ßdols Friedrich I. 1(»07—1g58. - Adolf Friedrich I. verlangte jedoch unter Zustimmung der Stände die Vormundschaft über feinen Reffen und die Regentschaft über Mecklenburg-Güstrow. Er wollte den kleinen Gustav Adolf lutherisch erziehen lassen. Als die Mutter ihm die Herausgabe des Sohnes verweigerte, entriß er ihr denselben mit Gewalt. Das Bestreben, einem möglichen Eindringen des Calvinismus ins Land zu wehren, mag diese Härte entschuldigen. Denn in Adolf Friedrichs I. Brust schlug ein landesväterliches Herz. Noch aus feinem Totenbette sprach er von Regierungsgefchäften, und als man ihn ermahnte, sich solcher Gedanken zu eutfchlageu, rief er mit Lebhaftigkeit: „Wie? sollte ich mich durch meine Krankheit abhalten lassen, für Kirchen und Schuleu zu sorgen? Dafür bin ich Landesfürst. Was wären wir nutz in der Welt, wenn wir Gott und dem Vaterlande nicht dienen wollten!" 24. Wallenstein in Mecklenburg. 1. Das dänische Sündnis. — Als das im Süden tobende Ungewitter des großen Religionskrieges dem Norden näher rückte, faßten 1623 die Stände des nie de rf eich fischen Kreises den Beschluß einer bewaffneten Neutralität. Auch Adolf Friedrich I. und Johann Albrecht Ii. setzten ihr Land in Verteidigungszustand. König Christian von Dänemark, der als Herzog von Holstein deutscher Reichssürst war, wurde 1624 zum Kreisobersten gewählt. Von dessen geheimen, gegen den Kaiser gerichteten Plänen hatten unsere Herzoge keine Ahnung. Sie glaubten, die Rüstungen des Dänenkönigs seien ebenfalls nur aus Erhaltung des Land-sriedens gerichtet. Kaiser Ferdinand Ii. (1619—1637) erließ an die Herzöge ein Verwarnungsschreiben, aus welches „diese beteuerten, daß sie sich nur gegen Unterdrückung und Überfall gerüstet hätten. Inzwischen waren Tilly und Wallen-
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