64 Zweiter Teil. Das Mittelalter.
schwäbischer Abstammung (Stammburg in der schwäbischen Alp), begegnen uns die Grafen von Zollern zuerst als Burggrafen von Nürnberg. Durch persönliche Tüchtigkeit und besonders auch durch thatkräftige Unterstützung der Kaiser (z. B. Rudolfs von Habsburg) bringen sie es in dieser Stellung allmählich zu hohem Ansehen und großer Macht. Als nun Burggraf Friedrich Vi. dem Kaiser Sigismund bei dessen Kaiserwahl und ersten Regierungshandlungen wesentliche Dienste geleistet hatte, erhielt er zum Lohne dafür die Belehnung mit der Mark Brandenburg. Dieselbe wurde 1417 in feierlichster Weise am 18. April 1417 während des Konzils zu Konstanz auf dem Markte vollzogen, in Gegenwart einer auserlesenen Versammlung (Kurfürsten von Pfalz und Sachsen mit Scepter und Schwert!). Dadurch wurde Friedrich Kurfürst und Reichserzkämmerer. Er stellte nun in der Mark die unter den Luxemburgern eingerissene heillose Unordnung (räuberischer Landadel, Quitzows n. a.) ab und verharrte in seinem freundschaftlichen, helfenden Verhältnis zu Reich und Kaifer. Seine Nachfolger (Friedrich Ii.; Albrecht Achilles 1470 — 1486; Johann Cicero, Joachim Nestor n. s. w.) wußten durch eine kluge Politik und durch persönliche Tüchtigkeit die Bedingungen für eine glückliche Zukunft des Landes immer günstiger zu gestalten.
I. Repetition (V. Periode ca. 1250—1517).
§ 33. 1250—1273 Interregnum, Zeit der Anarchie. Faustrecht und Raubrittertum. Strand- und Grundruhrecht. Selbsthilfe der Städte: rheinischer Städtebund 1254.
1273 — 1291 Rndols von Habsburg. Sein Sieg über Ottokar von Böhmen auf dem Marchfelde 1278: Begrüudung der habsbnrgi-gischen Macht in Österreich. — Rudolfs segensreiche Thätigkeit zur Beseitigung der Raubritterburgen.
1292 — 1298 Adolf von Nassau, von den Fürsten trege.i seines Strebens nach Hausmacht abgesetzt.
1298 — 1308 Albrecht I., Sohn Rudolfs, ermordet durch Johannes Parricida aus Privatrache.
1308 — 1313 Heinrich Vii., aus dem Hause Luxemburg, versucht noch einmal, den alten Glanz des Kaisertums herzustellen. Sein Zug nach Italien (Dante). Er stirbt plötzlich bei Siena.
§ 34. Zwischen Papsttum und Kaisertum bricht aufs neue Streit aus: der unter französischem Einfluß stehende Papst (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305—1377) erhebt den Anspruch, daß die Wahl des deutschen Kaisers seiner Genehmigung bedürfe. Unter König Ludwig Iv. dem Bayern (1313—1347; sein Gegenkönig Friedrich der Schöne bei Mühldorf 1322 besiegt) treten die Fürsten in dem Kurverein zu Reuse 1338 diesem Anspruch entgegen: der Papst soll gar keinen Einfluß bei der Kaiser-
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Extrahierte Personennamen: Nürnberg Rudolfs_von_Habsburg Rudolfs Friedrich_Vi Friedrich Sigismund Friedrich_Kurfürst Friedrich Friedrich_Ii Friedrich Albrecht_Achilles Albrecht Johann_Cicero Johann Joachim_Nestor Habsburg Ottokar_von_Böhmen Ottokar Rudolfs Adolf Albrecht_I. Albrecht_I. Rudolfs Johannes_Parricida Heinrich_Vii Heinrich Ludwig_Iv Ludwig Friedrich_der_Schöne Friedrich
§ 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. 65
wähl haben. Dieser Beschlnß wird zum Reichsgesetz erhoben durch die goldene Bulle 1356, in welcher überhaupt der Vorgang der Kaiserwahl endgiltig geregelt wird: Einsetzung des Kurfürstenkollegs! Dieses Gesetz wurde erlassen unter Kömg Karl Iv. (1347— 1378 ^„Böhmens Vater, des Reiches Erzstiefvater^). Durch ihn 1348 Gründung der ersten deutschen Universität in Prag.
§ 35. In der zweiten Hälfte des Mittelalters großer Aufschwung der Städte. Im Innern mehr und mehr der Selbstverwaltung teilhaftig, 3“L‘ ^®slhrun9 und Stärkung ihrer äußeren Interessen zu großeu Bündnissen zusammen: a) Die Hansa, Bund vorzugsweise der Küstenstädte der Nord- und Oltsee; Zweck: Förderung und Schutz des Seehandels. Gebietende Stellung der Hansa gegenüber den nordischen Reichen, b) Der rheinische Städtebund, löst sich gegen Ende des 14. Jahrhunderts mehr und mehr auf. c) Der schwäbische Städtebund entwickelt sich im Gegensatz zu den süddeutschen Landesherren zu großer Macht. Sieg über Eberhard von Württemberg bei Reutlingen 1377. Die Macht des Bundes sinkt gegen Ausgang des Mittelalters.
<rrr ^6- Gegen die Mißstände in der Kirche treten auf: in England Wrclef ca. 1360, m Deutschland (Böhmen) Huß ca. 1400. Man suchte eine Reformation an Haupt und Gliedern durchzusetzen durch große
m ®0n5tl äu ^i'a 1409' b) Konzil zu Konstanz ca. 1415 c) Konzil zu Basel ca. 1440. Keines erreicht seinen Zweck. Doch ist das Konstanzer Konzil sehr wichtig a) durch die dort vollzogene Verurteilung und Verbrennung von Huß; b) durch die von Kaiser Sigismund (1410—1437) vollzogene Belehnung des Burggrafen Friedrich von Nürnberg mit dem Kurfursteutum Brandenburg (1417).
s a 137‘ .Vorgeschichte Brandenburgs. Ursprüngliche slavische Bevölkerung durch Heinrich I. und Otto I. christianisiert (Markgras Gero und die „Nord-nlv f unter den Frankenkönigen vernachlässigte Germanifierung dieser Gebiete nimmt wieder auf ca. 1135 Albrecht der Bär aus dem Hau se
iqjfwä" rs ”Un0an Aufblühen Brandenburgs. Aussterben der Askanier 1320 (Waldemar). Zerrüttung der Mark unter den bayerischen und luxemburgischen pursten. 1356 wird Brandenburg durch die goldene Bulle Kurfürstentum. 1417 die Hohenzollern Kurfürsten von Brandenburg, Herstellung der Ordnung durch eine Reihe vortrefflicher Herrscher.
8 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken.
Zwischen der Welt des Morgenlandes und der des Abend-lllndes hatte seit Stiftung des Mohammedanismus beständiger Widerstreit nicht aufgehört. Die Araber waren zwar von der Besitznahme Frankreichs durch Karl Martells Sieg bei Poitiers 732 abgehalten worden, doch hatten sie in Spanien festen Fuß aefakt und Jahrhunderte lang behalten, trotzdem sie in beständigem Kampfe Mit den christlichen Königen und Rittern (der Cid!) lagen.
Wychgram, Lehrbuch der Geschichte, ii. r
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kirchenpolitischer Beziehung ist die Toleranz des Kurfürsten zu rühmen; er war der erste wahrhaft tolerante Fürst in Europa.
Er verbot den Lutheranern und Kalvinisten, sich gegenseitig zu verketzern. Der lutherische Paul Gerhardt weigerte sich, einen dahin gehenden Revers zu unterschreiben, so mußte er seine Stelle verlassen (1666). Als Ludwig Xiv. von Frankreich (1685) das Edikt von Nantes, das Heinrich Iv. (1598) als ein beständiges und unwiderrufliches den Hugenotten gegeben, aushob, öffnete der große Kurfürst zum Segen seines eigenen Staates den französischen________
Emigranten seine Lande. —
Kaiser Ferdinand Iii. gelang es, im Jahre 1653 die Wähler und seines Sohnes Ferdinand Iv. zum römischen Könige durchzusetzen;^,Ege doch dieser starb ein Jahr darauf. Die Erhebung seines jüngeren, <1664)-zum geistlichen Stande bestimmten Sohnes Leopold konnte der Kaiser nicht mehr erreichen. Unter den Bewerbern um die deutsche Kaiserkrone trat auch Ludwig Xiv. auf; als seine Wahl als undurchführbar sich erwies, unterstützte Frankreich einen bayrischen Prinzen. Rheinische Fürsten traten anfangs für die Wahl des französischen Königs ein; doch Brandenburg und Sachsen waren auf seiten Habsburgs, ihnen gelang es, die Entscheidung für Leopold I. (Juli 1658) herbeizuführen. Leopolds I. Wahlkapitulation 8f0$br L war ganz besonders voll von beschränkenden Bestimmungen. Wenige^1658-1705)-Tage nach seiner Wahl bildete sich der Rheinbund, ein Bund deutscher, namentlich rheinischer, an Frankreich sich anlehnender Reichsstände, die auch schon vorher zu Sonderbündnissen sich zusammengetan. Derselbe stellte sich die Aufgabe, den Kaiser Leopold zur Jnnehaltung seiner Kapitulation und zur Aufrechterhaltung des westfälischen Friedens zu nötigen. Bis 1668 hat er bestanden.
— Nach dem westfälischen Frieden wurden wieder öfters Reichstage berufen; hatte ja doch auch der Frieden dem zukünftigen Reichstage eine Anzahl schwebender Fragen zugeschoben. Als im Jahre 1663 eine hauptsächlich wegen der Türkengefahr berufene Reichsversammlung mit ihren Geschäften nicht zu Ende kam, entwickelte sich .aus diesem Regensburger Reichstage die permanente Gesandtenversammlung.
Im Jahre 1663 drang der türkische Großvezier Achmed Köprili in Ungarn ein. Die Ungarn kamen in eine doppelte Gefahr, da auch Leopold I. die Unterdrückung ihrer Selbständig-
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Extrahierte Ortsnamen: Europa Frankreich Nantes Frankreich Brandenburg Sachsen Habsburgs Rheinbund Frankreich Ungarn
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Feind. Von nun an begann Leopold L den Angriffskrieg. Die „heilige Liga" zwischen dem Papste, Venedig, Polen und dem Kaiser beschloß, die Türken nicht bloß an der Donau anzugreifen. Im Jahre 1686 fiel Ofen, hier kämpften auch Brandenburger urti> Sachsen. Das Blutbad von Eperies (1687) räumte unter dem ungarischen Adel auf; doch suchte unmittelbar darauf Österreich durch politische und religiöse Zugeständnisse die Ungarn zu versöhnen, während ein ungarischer Reichstag (1688) sich für das erbliche Regiment der Habsburger in Ungarn erklärte. In demselben Jahre trat auch Siebenbürgen unter österreichische Oberhoheit. Max Emanuel von Bayern nahm im gleichen Jahre Belgrad. Deutsche Truppen drangen (1688 und 1689) bis tief nach Serbien hinein. Dann kam noch einmal ein Rückschlag. Die Türken gewannen (1690) das wichtige Belgrad wieder. Mit Mühe wurden sie das Jahr darauf bei Salankemen bei Belgrad von Ludwig von Baden zurückgehalten. Nach einer lässigeren Kriegsführung auch von feiten der Kaiserlichen, die von 1695—1697 von Friedrich August (dem Starken) von Sachsen befehligt wurden, drohte ein erneuter Ansturm der Türken die Eroberungen rückgängig zu machen; doch der tapfere und geniale Prinz Eugen von Savoyen griff sie bei Zenta an der Theiß in dem Augenblicke an, da ein Teil derselben schon über den Fluß gegangen war. Der Sieg war entscheidend. Der Friede von Karlowitz (1699) machte die Österreicher zu Herren von Siebenbürgen, Ungarn und Slavonien; nur das Banat blieb noch türkisch. Auch Polen und Venedig bekamen ansehnliche Gebiete. Österreich wuchs durch diese Erfolge zu einer europäischen Großmacht heran; je mehr es freilich den Schwerpunkt seiner Politik nach dem Osten verlegte, desto mehr wuchs es aus Deutschland heraus.
ume Erb- Roch einmal wurde Kaiser Leopold I. in einen Krieg mit
. 1701-1714 »Frankreich verwickelt, in den spanischen Erbfolge krieg (1701 bis 1714). Der schon lange erwartete Tod Karls Ii. von Spanien, des letzten Regenten der spanisch-habsburgischen Linie, trat endlich am 1. November 1700 ein, und damit wurde eine Erbschaft von gewaltigem Umfange frei: außer Spanien halb Italien, die spanischen Niederlande und der große Kolonialbesitz. Kein Wunder, daß Gesamteuropa um des europäischen Gleichgewichts willen ein Interesse an der Frage hatte, was aus dem Erbe werden sollte. Die
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erflärung gegen Bayern im spanischen Erbfolgekriege verhalf der Rubolfinischen Linie des Hauses Wittelsbach wieber zu ihrem alten Erzamte, und Kur-Braunschweig erhielt nun das Erzschatzmeister-amt, nachbem ihm vorher schon einmal vom Kaiser das Erz-Banner-Amt versprochen worben war. Als dann aber Kur-Bayern wieber zu Ehren kam, ging das Erztruchseßamt an bieses Haus zurück, und die Pfalz begehrte wieber ihr Erzschatzmeisteramt. Da der Vorschlag, Kur-Braunschweig das Erz-Stallmeister- ober Erz-Postmeister-Amt zu geben, auf Wiberstanb stieß, so behielt der Kurfürst von Braunschweig den Titel eines Erz-Schatz-Meisters; boch sehen wir 1764 Kurpfalz in Wirklichkeit die Verrichtungen bieses Amtes ausüben. Kur-Braunschweig ist nie in den Besitz eines neuen Erzamtes gelangt. — Unter den alten, weltlichen Erzämtern ist das Marschalls-Amt im 17. und 18. Jahrhundert besonbers in Funktion getreten. Der Erbmarschall besorgte im Namen des Erzmarschalls Quartier für die zum Reichstage nach Regensburg kommenben reichsstänbischen Gesanbten; auch ließ er über der Wohnung eines jeben Reichsstanbes zu Regensburg eine Tafel mit dem Namen des Betreffenben anbringen. Die Gesanbten unterstanben dem Schutze und der Gerichtsbarkeit des Erbmarschalls. Neue Reichstagsmitglieber hatte dieser mit Hilfe des Reichsquartiermeisters in die Versammlung einzuführen und ihnen ihren Sitz anzuweisen. Zu den Reichstagssitzungen hatte er, nach vorhergehenber Benachrichtigung durch Kur-Mainz, jebem Gesanbten „zu Rat anzusagen". Bei Reichs- und Wahltagen besorgt er die Polizei- und Tax-Orbnung (bezüglich der Verbrauchsgegenstänbe der Gesanbten und ihres Gefolges), worüber es freilich oft zu Reibereien mit den stäbtischen Behörben kam, ähnlich wie bei der Ausübung der Jurisbiktion. Bei Wahl- und Krönungstagen muß er für Unterbringung der Fremben sorgen. — Von den geistlichen Erz-Ämtern hat der Kurfürst von Mainz als Erzkanzler in Germanien immer mehr Arbeit und baburch auch immer größere Bebeutung erlangt. Er führte das Reichs-Direktorium auf den Reichstagen; bei ihm werben die Beglaubigungen der Reichstags-®efanbten eingereicht; von dem Reichs-Direktorium müssen die Reichstagsbeschlüsse rebigiert werben. Bebenken der Stäube aus den Reichsversammlungen werben bei Kur-Mainz angebracht, das bieselbeu benn auch zur Proposition
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schon ausgeübt hätten. Namentlich das Bündnisrecht, längst geübt, jetzt auch reichsrechtlich den Ständen zuerkannt, vollendete die völkerrechtliche Selbständigkeit der Fürsten; wie souveräne Regenten schließen sie mit dem Auslande oder mit dem Kaiser oder unter einander Verträge und Bündnisse. Ein aufmerksamer Beobachter, wie Pusendors, sieht die Fürsten wie die meisten Reichsstände im Besitze der vollen Herrschaft, des summi imperii. Da kann dann freilich von einem Fürstenamte nicht mehr die Rede sein. Unter anderem mußte besonders auch der Umstand auf die Stellung der Fürsten zum Könige einwirken, daß einige von jenen wirkliche Souveräne in Staaten, die nicht zum Reiche gehörten, wurden, und daß umgekehrt auswärtige Souveräne Reichslehen empfingen. — %mua. Fürsten erschienen bei feierlichen Gelegenheiten als Reichsfürsten in ihren altgewohnten Trachten. — In der Goldenen Bulle war für die Kurfürstentümer Unteilbarkeit und Nachfolge des Erst-efnimn geborenen bestimmt worden1); jetzt wird die Primogenitur auch in den übrigen fürstlichen Territorien eingeführt, wodurch die landesherrliche Macht wesentlich gefestigt wurde. Wohl begegnet hier und da bei einzelnen Fürsten noch eine Abneigung gegen die alleinige Nachfolge des Erstgeborenen; es widerstrebt ihrem Gerechtigkeitsgefühle, die übrigen Söhne nicht auch an der Regierung teilnehmen zu lassen. Die üblen Folgen, welche eine fortwährende Teilung der Lande haben mußte, zwang schließlich alle Territorialherren, auch die gräflichen Häuser, die Primogenitur zur Anwendung zu bringen. —
Burlrften. Die Kurfürsten ließen sich ihr Recht, zu Versammlungen zusammenzutreten, um die Angelegenheiten des Reiches zu beraten, von den Kaisern immer wieder bestätigen, jetzt mit der Erweiterung, daß sie zu jeder Zeit sich vereinigen dürften. In Wirklichkeit sind diese Versammlungen nur ein paar Mal noch im 16. Jahrhundert zustande gekommen. Dagegen haben die Kaiser in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts statt allgemeiner Reichstage oft genug nur Kurfürstentage berufen. Das in der Goldenen Bulle sämtlichen Kurfürsten zugestandene ius de non appellando haben die Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg, die dasselbe unverrückt geübt hatten, dahin erweitert, daß
Vgl. Blume, Quellensätze, Bd. Iii, Abt. Ii, S. 12, Sz. 18.
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feit und ihres Protestantismus verfolgte. Brandenburger und Sachsen, der Papst, französische, rheinländische und Reichstruppen kamen dem Kaiser zu Hilfe. Montecuccoli besiegte die Türken beim Kloster St. Gotthard an der Raab (1664), als dieselben den Fluß überschreiten wollten. Trotz des Sieges schloß der Kaiser, der weder den Ungarn, noch den Franzosen recht traute, eilten für die Türken günstigen Waffenstillstand aus 20 Jahre zu Vasvar. Bald entstanden neue Verwickelungen im Westen, in die auch Kaiser und Reich mit hineingezogen werden sollten. — catenraud- Der westfälische Frieden hatte den Krieg zwischen Frankreich (i667-i6g8)-un^ Spanien noch nicht beendet; erst im Jahre 1659 machte der Änfaa:^renöi^e Freden den französisch-spanischen Feindseligkeiten ein Schweden tu ^de. Ein neuer Krieg brach 1667 zwischen den beiden Staaten 6i5gaunbmcau§- Ludwig Xiv. von Frankreich nahm das in Brabant für behelfen Private gültige sog. Devolutionsrecht für sich in Anspruch, ein Recht, wonach die Töchter erster Ehe vor den Söhnen zweiter Ehe ein Vorrecht im Erbe haben, und begehrte Teile der spanischen Niederlande für seine Gemahlin, eine aus der ersten Ehe des 1665 gestorbenen Philipp Iv. von Spanien stammende Prinzessin, obgleich diese auf ihr Erbrecht ausdrücklich verzichtet hatte. Die Franzosen besetzten schnell die Freigrafschaft und Belgien. Ihrem weiteren Vordringen setzte sich die Tripelallianz zwischen den freien Niederlanden, England — das soeben seinen Krieg mit Holland beendet — und Schweden entgegen. Ludwig mußte im Frieden von Aachen (Mai 1668) mit einigen belgischen Städten sich begnügen. Doch er sann auf Rache, vornehmlich gegen Holland, das er im zweiten Raubkriege (1672—1679) niederzuwerfen sich anschickte. Bevor dieser Krieg begann, erreichte es die französische Diplomatie, daß Holland von allen Bundesgenossen verlassen wurde. Schweden wurde durch Geldzahlungen gewonnen; es verpflichtete sich zum Kampfe gegen die deutschen Fürsten, die gegen Frankreich Partei ergreifen würden. Karl Ii. von England versprach den Franzosen von der Seeseite zu helfen (Vertrag von Dover) und erklärte noch vor diesen den Holländern den Krieg. Deutsche Reichsstände wie der Erzbischof von Köln und der Bischof von Münster, erbittert gegen die Holländer, die ihnen die Auslieferung einiger Festungen verweigerten, traten ebenfalls auf Ludwigs Seite. Der Kaiser schloß mit Ludwig einen Neutralitätsvertrag (Ende 1671). Der
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Extrahierte Personennamen: Montecuccoli Gotthard Ludwig_Xiv Ludwig Philipp_Iv Philipp Ludwig Karl_Ii Karl Ludwigs Ludwigs Ludwig Ludwig
Extrahierte Ortsnamen: Sachsen Ungarn Frankreich Spanien Frankreich Brabant Niederlande Spanien Belgien England Holland Schweden Aachen Holland Holland Frankreich England Dover
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Extrahierte Personennamen: Tom_I. Bischoff Bischoff Günther_von_Schwarzburg Günther Hans_Heinrich_zu_Schwarzburg Heinrich Graf_Ernst_zu_Honstein Ernst Wolfgang_zu_Barby Moser Claudia Tyrollische_Landsassen