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1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 64

1886 - Berlin : Hofmann
64 Zweiter Teil. Das Mittelalter. schwäbischer Abstammung (Stammburg in der schwäbischen Alp), begegnen uns die Grafen von Zollern zuerst als Burggrafen von Nürnberg. Durch persönliche Tüchtigkeit und besonders auch durch thatkräftige Unterstützung der Kaiser (z. B. Rudolfs von Habsburg) bringen sie es in dieser Stellung allmählich zu hohem Ansehen und großer Macht. Als nun Burggraf Friedrich Vi. dem Kaiser Sigismund bei dessen Kaiserwahl und ersten Regierungshandlungen wesentliche Dienste geleistet hatte, erhielt er zum Lohne dafür die Belehnung mit der Mark Brandenburg. Dieselbe wurde 1417 in feierlichster Weise am 18. April 1417 während des Konzils zu Konstanz auf dem Markte vollzogen, in Gegenwart einer auserlesenen Versammlung (Kurfürsten von Pfalz und Sachsen mit Scepter und Schwert!). Dadurch wurde Friedrich Kurfürst und Reichserzkämmerer. Er stellte nun in der Mark die unter den Luxemburgern eingerissene heillose Unordnung (räuberischer Landadel, Quitzows n. a.) ab und verharrte in seinem freundschaftlichen, helfenden Verhältnis zu Reich und Kaifer. Seine Nachfolger (Friedrich Ii.; Albrecht Achilles 1470 — 1486; Johann Cicero, Joachim Nestor n. s. w.) wußten durch eine kluge Politik und durch persönliche Tüchtigkeit die Bedingungen für eine glückliche Zukunft des Landes immer günstiger zu gestalten. I. Repetition (V. Periode ca. 1250—1517). § 33. 1250—1273 Interregnum, Zeit der Anarchie. Faustrecht und Raubrittertum. Strand- und Grundruhrecht. Selbsthilfe der Städte: rheinischer Städtebund 1254. 1273 — 1291 Rndols von Habsburg. Sein Sieg über Ottokar von Böhmen auf dem Marchfelde 1278: Begrüudung der habsbnrgi-gischen Macht in Österreich. — Rudolfs segensreiche Thätigkeit zur Beseitigung der Raubritterburgen. 1292 — 1298 Adolf von Nassau, von den Fürsten trege.i seines Strebens nach Hausmacht abgesetzt. 1298 — 1308 Albrecht I., Sohn Rudolfs, ermordet durch Johannes Parricida aus Privatrache. 1308 — 1313 Heinrich Vii., aus dem Hause Luxemburg, versucht noch einmal, den alten Glanz des Kaisertums herzustellen. Sein Zug nach Italien (Dante). Er stirbt plötzlich bei Siena. § 34. Zwischen Papsttum und Kaisertum bricht aufs neue Streit aus: der unter französischem Einfluß stehende Papst (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305—1377) erhebt den Anspruch, daß die Wahl des deutschen Kaisers seiner Genehmigung bedürfe. Unter König Ludwig Iv. dem Bayern (1313—1347; sein Gegenkönig Friedrich der Schöne bei Mühldorf 1322 besiegt) treten die Fürsten in dem Kurverein zu Reuse 1338 diesem Anspruch entgegen: der Papst soll gar keinen Einfluß bei der Kaiser-

2. Mittlere und neuere Geschichte - S. 65

1886 - Berlin : Hofmann
§ 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. 65 wähl haben. Dieser Beschlnß wird zum Reichsgesetz erhoben durch die goldene Bulle 1356, in welcher überhaupt der Vorgang der Kaiserwahl endgiltig geregelt wird: Einsetzung des Kurfürstenkollegs! Dieses Gesetz wurde erlassen unter Kömg Karl Iv. (1347— 1378 ^„Böhmens Vater, des Reiches Erzstiefvater^). Durch ihn 1348 Gründung der ersten deutschen Universität in Prag. § 35. In der zweiten Hälfte des Mittelalters großer Aufschwung der Städte. Im Innern mehr und mehr der Selbstverwaltung teilhaftig, 3“L‘ ^®slhrun9 und Stärkung ihrer äußeren Interessen zu großeu Bündnissen zusammen: a) Die Hansa, Bund vorzugsweise der Küstenstädte der Nord- und Oltsee; Zweck: Förderung und Schutz des Seehandels. Gebietende Stellung der Hansa gegenüber den nordischen Reichen, b) Der rheinische Städtebund, löst sich gegen Ende des 14. Jahrhunderts mehr und mehr auf. c) Der schwäbische Städtebund entwickelt sich im Gegensatz zu den süddeutschen Landesherren zu großer Macht. Sieg über Eberhard von Württemberg bei Reutlingen 1377. Die Macht des Bundes sinkt gegen Ausgang des Mittelalters. <rrr ^6- Gegen die Mißstände in der Kirche treten auf: in England Wrclef ca. 1360, m Deutschland (Böhmen) Huß ca. 1400. Man suchte eine Reformation an Haupt und Gliedern durchzusetzen durch große m ®0n5tl äu ^i'a 1409' b) Konzil zu Konstanz ca. 1415 c) Konzil zu Basel ca. 1440. Keines erreicht seinen Zweck. Doch ist das Konstanzer Konzil sehr wichtig a) durch die dort vollzogene Verurteilung und Verbrennung von Huß; b) durch die von Kaiser Sigismund (1410—1437) vollzogene Belehnung des Burggrafen Friedrich von Nürnberg mit dem Kurfursteutum Brandenburg (1417). s a 137‘ .Vorgeschichte Brandenburgs. Ursprüngliche slavische Bevölkerung durch Heinrich I. und Otto I. christianisiert (Markgras Gero und die „Nord-nlv f unter den Frankenkönigen vernachlässigte Germanifierung dieser Gebiete nimmt wieder auf ca. 1135 Albrecht der Bär aus dem Hau se iqjfwä" rs ”Un0an Aufblühen Brandenburgs. Aussterben der Askanier 1320 (Waldemar). Zerrüttung der Mark unter den bayerischen und luxemburgischen pursten. 1356 wird Brandenburg durch die goldene Bulle Kurfürstentum. 1417 die Hohenzollern Kurfürsten von Brandenburg, Herstellung der Ordnung durch eine Reihe vortrefflicher Herrscher. 8 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. Zwischen der Welt des Morgenlandes und der des Abend-lllndes hatte seit Stiftung des Mohammedanismus beständiger Widerstreit nicht aufgehört. Die Araber waren zwar von der Besitznahme Frankreichs durch Karl Martells Sieg bei Poitiers 732 abgehalten worden, doch hatten sie in Spanien festen Fuß aefakt und Jahrhunderte lang behalten, trotzdem sie in beständigem Kampfe Mit den christlichen Königen und Rittern (der Cid!) lagen. Wychgram, Lehrbuch der Geschichte, ii. r

3. Mittlere und neuere Geschichte - S. 125

1886 - Berlin : Hofmann
§ 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. 125 gemacht hatte, deutscher Kaiser wird, wendet sich das Glück auf Ludwigs ©eite, und die Friedensschlüsse zu Utrecht und Rastatt sind verhältnismäßig noch günstig für ihn: Philipp V. König von Spanien; aber Frankreich muß auf die Union mit Spanien für ewig verzichten, 1714. — Ludwig Xiv. t 1715. § 72. Der nordische Krieg 1700 — 1721. Peter der Große, Romanow, 1689—1725, will sein Volk mit Europa in geistige und materielle Berührung bringen. Seine Bestrebungen für die Hebung der russischen Kultur (Lesort). Da ihm an dem Besitz der für den Handel wichtigen Ostseeküsten liegt, so greift er im Verein mit Polen-Sachsen und Dänemark den König Karl Xii. von Scbweden an. Karl schlägt seine Gegner sämtlich (die Russen bei Narwa), gerät aber durch einen abenteuerlichen Zug nach der Ukraine (Mazeppa). Er verliert mehrere Jahre bei den Türken. Seine Gegner nehmen unterdes seine Ostseebesitzungen ein. Zurückgekehrt vermag er nicht dieselben zurückzuerobern, f vor Friedrichshall. Rußland hat durch diesen Krieg an der Ostsee festen Fuß gefaßt; auch nach dem Schwarzen Meere hin dehnt es sich aus. — Peters Reformen. D. I>ie Entwicklung Wrandenöurg-Wreußens zum Gromaat. § 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. Wir haben in der Geschichte des Mittelalters erzählt, daß im Jahre 1415 (17) die Mark Brandenburg an das Hohenzollerngeschlecht gekommen ist. Die Nachfolger des ersten Kurfürsten, Friedrichs I., wußten durch eine thatkräftige und kluge Politik die Mark sowohl nach außen zu vergrößern, als auch im Innern zu festigen. Wichtig ist vor allem, daß Kurfürst Albrecht Achilles durch ein Hausgesetz im Jahre 1473 bestimmte, daß die Mark Brandenburg fortan als Kurland stets ungeteilt bleiben und in männlicher Linie sich vererben sollte (Dispositio Achillea). Kurfürst Joachim 1. (1499 — 1535) errichtete in Frankfurt a/Oder eine Universität. Kurfürst Joachim Ii. trat im Jahre 1539 zum lutherischen Be- 1539 kenntnis über. Auch schuf er durch kluge Unterhandlungen dem brandenbnrgischen Staate Aussichten ans künftige Vergrößeruugeu, indem er a) mit dem Herzog Friedrich Ii. von Liegnitz, Brieg und Wohlan 1537 eine Erbverbrüdernng schloß, durch welche für Brandenburg die Aussicht auf diese schlesischen Besitzungen eröffnet wurde; b) von dem König von Polen erwirkte Joachim 1568 1568 die Mitbelehnung mit Preußen, welches im Jahre 1525 (vergl. § 50) ein weltliches Herzogtum geworden war. — Nun ging zunächst das Streben der Kurfürsten auf den vollen Besitz Preußens;

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 242

1888 - Habelschwerdt : Franke
242 Regent, ist er eine der glänzendsten Gestalten des 14. Jahrhunderts. Um das Deutschtum hat er sich große Verdienste erworben. a) Den Polen entriß er Pommerellen und überließ einen Teil dem deutschen Orden, den andern vereinigte er mit den Marken. b) Da er als Schutzherr der Hansastadt Stralsund auftrat, entstand gegen ihn ein Bündnis der benachbarten Staaten; von der Übermacht erdrückt, ward er nach tapferer Gegenwehr bei Gransee besiegt. Der Friede zu Templin gab ihm und Stralsund aber alle Besitzungen zurück. Zu früh wurde Waldemar durch einen plötzlichen Tod der Mark entrissen, 1319. Mit einem minderjährigen Neffen Waldemars starb im nächsten Jahre das Haus der Askauier aus. Resultat der Regierung der Askanier. Beim Erlöschen des Geschlechts umfaßte ihr Gebiet folgende Teile: Altmark, Mittelmark, Priegmtz, Uckermark, Neumark und Lausitz. Der Markgraf war Erzkämmerer des deutschen Reiches und erlangte im 13. Jahrhunderte das Recht, den deutschen Kaiser zu wählen. Die Germanisierung war durch Gründung deutscher Städte und Dörfer, sowie durch die Umwandlung slavischer Städte in deutsche mit System und Nachdruck durchgeführt worden. Die Städte erhielten meist branden-burgisches Recht (dem magdeburgischen nachgebildet) und blühten unter der Teilnahme der Bürgerschaft an der Verwaltung. Gewerbefleiß und Handel lebten auf; das Christentum war fest begründet. Das Aufblühen der Mark wurde durch manche äußere Umstände begünstigt: a) Das Herzogtum Sachsen wurde 1180 aufgelöst (Albrechts des Bären jüngster Sohn Bernhard erhielt die Herzogswürde in dem geschmälerten Sachsen); b) die Macht der Dänen war seit 1227 zerfallen; c) die Mark war eine der jüngeren Gründungen in Deutschland und konnte sich daher in ihrer Einrichtung dem, was jener Zeit als Muster staatlicher Ordnung vorschwebte, nähern; d) die Markgrafen nahmen auf dem schwierigen Posten an der Slavengrenze von Anfang an eine selbständige Stellung ein. C. Die Mark Krandenvireg unter denr baxjevisdjen Dause- 1324—1873» I. Das Interregnum, 1320—24. Da die Ansprüche verwandter askanischer Fürsten auf die Mark als unbegründet zurückgewiesen wurden und niemand die Macht hatte, dieselben geltend zu machen, so rissen die benachbarten Fürsten Teile der Mark an sich, und dieselbe schien der Auflösung entgegen zu gehen. Als aber der zu gleicher Zeit stattfindende Streit um den Kaiserthron

5. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 87

1904 - Habelschwerdt : Franke
87 und Verwaltung seines unteritalienischen Knigreichs zu vollenden. Die Grundlage desselben war nicht mehr das Lehnswesen und die Natural-Wirtschaft, sondern die Geld Wirtschaft. Die Beamten erhielten Gehlter. Neben das Vasallenaufgebot trat eiu Sldnerheer, in das der Kaiser viele Sarazenen ausnahm. Die Staatseinnahmen setzten sich aus den Ertrgen der Krongter und aus direkten und indirekten Steuern zusammen. Vor dem Gesetze sollten alle Untertanen gleich sein. Auf die Reichstage schickten auch die Städte Vertreter. Die Rechte der Städte, des Adels und die Selbstndigkeit der Kirche suchte Friedrich zu beschrnken, um eine absolute Herrschaft aufzurichten. Dnrch ein Gesetzbuch schuf er ein einheitliches Recht. Friedrich war nicht nur ein geschickter Staatsmann, sondern auch ein eifriger Frderer der Wissenschaften und Knste. Sein Hof zu Palermo war der Sammelplatz von Dichtern und Gelehrteu. Schon im Jahre 1224 hatte Friedrich zu Neapel eine glnzend ans-gestattete Universitt gegrndet. Er sammelte Klassiker, legte Tiergrten an und lie Nachgrabungen nach alten Kunstwerken anstellen. 5. Der Kaiser in Deutschland, 12331236. Whrend Friedrich fern vom Reiche seine Hansmacht im bilden befestigte, setzten die Fürsten und aufblhenden Städte Hamburg und Lbeck ihre Kolonial-Politik im Nordosten Deutschlands fort. Sie schlugen 1227 den Dnenknig, dem der Kaiser die Gebiete im Norden und Osten der Elbe preisgegeben hatte, um ihn von der Untersttzung der Welsen abzuhalten, in der Schlacht bei Bornhved, nordwestlich von Lbeck. Als um diese Zeit der tchtige Reichsverweser Engelbert von Cln von einem persnlichen Feinde ermordet worden war, trachtete König Heinrich danach, sich von seinem Vater unabhngig zu machen. Er begnstigte das deutsche Brgertum und verband sich mit den lombardischen Städte. Der Kaiser zog nach Deutschland, lie Heinrich gefangen nach Apulien führen und erlie auf dem Reichstage zu Mainz (1235) das in dentfcher Sprache geschriebene groe Landfriedensgesetz. Die Landeshoheit der Fürsten, die Friedrich schon als Landes-Herren" bezeichnete, wurde besttigt und dadurch die Umbildung der deutschen Monarchie zu einem Bundesstaate angebahnt. Nachdem Friedrich Ii. die Wahl seines zweiten Sohnes Konrad zum Nachfolger durchgesetzt hatte, wandte er sich wieder den italienischen Angelegenheiten zu. 6. Streit mit den Lombarden und dein Papste, 12361250. Wie Sizilien, so wollte Friedrich auch Oberitalien seiner unmittelbaren Herrschaft unterwerfen. Er besiegte (1237) die lombardischen Städte, die ihren alten Bund erneuert hatten, bei Cortennvo am Oglio und fhrte eine der sizilifchen hnliche Verwaltung ein. Als

6. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 130

1904 - Habelschwerdt : Franke
io eines starken Kaisertums fehlte, war Deutschland politisch ohnmchtig. Trotzdem sind aber die beiden letzten Jahrhunderte des Mittelalters eine Zeit des wirtschaftlichen Aufschwunges und des Fort-schritts m Kunst und Wissenschaft. Aber nicht die Ritterschaft, die in der Hohenstaufenzeit die einflureichste Bevlkerungsschicht gewesen totir, sondern das deutsche Brgertum wurde der Trger des Kulturfortschritts. Trotz der groen Selbstndigkeit, welche die Fürsten nach und nach erlangt hatten, hielten sie an dem Herkommen fest, einen König zu whlen. Dieser wurde seit dem 14. Jahrhundert allgemein als Kaiser bezeichnet. Man erwartete von ihm Schutz in uerer und iunerer Gefahr, doch mute er vor der Wahl versprechen, die Vor-rechte der Fürsten nicht zu schmlern. Es gab aber weder ein Reichsheer noch Reichssteueru, noch eine einheitlich geordnete Rechtspflege, und die Einnahmen des Kaisers ans dem Reich betrugen schon zu Sigismunds Zeiten nur noch 13 Ooo Gulden. Deshalb konnten die Kaiser den Reichsschutz nur mit Hilfe der Frsteu oder ihrer eigenen Hausmacht bernehmen. Alle Versuche, die Kaisermacht zu strken, scheiterten an dem Widerstande der Territorialfrsten, die selbstschtig ihre eigenen Interessen verfolgten und fr das allgemeine Wohl des Reiches nichts tun wollten. Im 15. Jahrhundert gewannen alle Frstenhuser, die iu der ganzen spteren Zeit die Geschicke des deutschen Volkes bestimmten, ihre landesherrliche Macht, so die Habsburger in den sterreichischen Lndern, die Hoheuzollern in Brandenburg, die Wettiner in Sachsen, Meien und Thringen, die Zhringer in Baden, die Wittelsbacher in Bayern und in der Pfalz, die Grafen von Wrttemberg in Schwaben. Neben den geistlichen und weltlichen Frsteu, dem ersten Reichsstande", strebten auch die Städte und die Ritterschaft nach Vorrechten und Unabhngigkeit. Von den Stdten, die ihrer Verfassung nach Republiken waren, erlangten der hundert als Reichsstdte" volle politische Selbstndigkeit. Sitz und Stimme auf dem Reichstage", der Versammlung der Reichsstnde, erhielten sie aber erst spter. In Schwaben, Franken und den Rheinlanden behaupteten viele Ritter den Frsteu gegenber ihre Unabhngigkeit. Diese Reichs-ritt er" waren von allen Lasten frei, hatten aber keine Vertretung auf dem Reichstage. Wie die Reichsfrsten dem Kaiser nur ein Oberhoheitsrecht gelassen hatten, so wurden sie selbst wieder von ihren Landstnden", den Prlaten, dem Adel und den Landstdten abhngig. Da der Adel bis ins 14. Jahrhundert die militrische Macht bildete, die Prlaten und Städte aber das Geld besaen, waren die Frsteu gezwungen, die Stnde in allen wichtigen Angelegenheiten zu fragen. Ehe diese einem neuen Fürsten huldigten, d. h. den Eid der Treue leisteten, mute er

7. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 131

1904 - Habelschwerdt : Franke
131 ihre herkmmlichen und verbrieften" Rechte besttigen und beschwret. (Vgl. die Huldigung der nlrkischen Stnde beim Regierungsantritt Friedrichs von Hohenzollern.) Das wichtigste Recht der Landstnde war das der Stener-bewilliguug. Wenn der Landesherr fr einen Krieg oder die immer kostspieliger werdende Hofhaltung Geld brauchte, so verhandelte er auf einem Landtage" persnlich mit den versammelten Land-stnden; denn ohne ihre Zustimmung durste er dem Lande keine neue Steuer auferlegen. (Vgl. die Bierziefe unter Albrecht Achilles und Johann Cicero.) Da die Einknfte der Fürsten bis ins 14. Jahrhundert zum groen Teil aus Naturalien bestanden, muten die Landesherren ihren Aufenthalt bestndig wechseln. Im 15. Jahrhundert ermglichte es ihnen aber die Geldwirtschaft, einen festen Wohnsitz zu whlen. Sie zogen ans ihren Burgen in eine grere Stadt und bauten dort ein gerumiges Schlo, das ihnen und ihrem Hofstaat zum dauernden Aufenthalt diente. Diese Stadt wurde die Landeshauptstadt, so Berlin im Jahre 1443. Es begann sich jetzt eine neue Art der Land es Verwaltung zu entwickeln. Diese war nicht mehr auf das Lehnswefen, fondern auf ein besoldetes, absetzbares Beamtentum gegrndet. Die Beamten waren aber noch nicht Staatsbeamte int heutigen Sinne, sondern mehr persnliche Diener des Fürsten. Sie gehrten zum Hof und erhielten von diesem neben Naturalien und Geld gewhnlich auch die Kost. Den ersten Rang nahmen der Kanzler als Leiter des immer mehr zunehmenden schriftlichen Verkehrs, der Landrentmeister fr die Verwaltung der frstlichen Einknfte und einige heimliche" oder geheime" Rte ein. Diese Beamten gehrten gegen Ende des Mittelalters dem Juristenstande an und besorgten auch die Rechtsprechung, die von der Verwaltung noch nicht getrennt war. Die frstlichen Beamten suchten nach den Grundstzen des rmischen Rechtes die Macht der Landesherren den Stnden gegenber zu be-festigen. Bei der Uneinigkeit, die vielfach in den kleinen Stadtrepnbliken herrschte, gelang es dem Landesherrn leicht, die Selbstverwaltung zu beschrnken und die Wahl der Ratsmitglieder von seiner Besttigung abhngig zu machen (vgl. Friedrich Ii. und Johann Cicero und die mrkischen Städte). Eine wesentliche Frderung erfuhr die Macht der deutscheu Frstenhuser auch dadurch, da sie in vielen Bistmern die Wahl ihrer nachgeborenen Shne zu Bischfen durchsetzten. 2. Adet und Aauern. Je mehr die Geldwirtschaft sich verbreitete und der Wohlstand der Städte infolge des Aufschwunges von Handel und Gewerbe zunahm, desto mehr verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage der Ritter. Ihre 9*

8. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 80

1904 - Habelschwerdt : Franke
80 seine Macht, indem er viele Kirchenlehen fr sich in Anspruch nahm. Doch wurde seine Friedensttigkeit durch das bestehende Schisma gehemmt. Um den lombardischen Stdtebuud zu unterwerfen, unter-nahm Friedrich (1174) einen neuen, den fnften Zug nach Italien. Er belagerte zuerst die Festung Alessandria; doch konnte er die Stadt nicht erobern. Sein Heer war zu schwach, und der Zuzug aus Deutschland blieb aus. Heinrich der Lwe, der mchtigste Vasall, hatte trotz eindringlicher Bitten des Kaisers die Heeresfolge verweigert. 1176 Daher wurde Friedrich bei Legnano (lenjano) 1176 vou den Lombarden vollstndig geschlagen. Er entkam mit Not dem Getmmel; zwei Tage lang hielt man ihn fr tot. Jetzt wnschte der Kaiser den Frieden. Er knpfte mit dem Papste Alexander Verhandlungen an und gab deu Gegenpapst ans. In der Marknskirche zu Venedig fand die Ausfhnuug zwischen den beiden Huptern der Christenheit statt. Mit den Lombarden schlo Friedrich 1183 zu Konstanz Frieden; die oberitalienischen Städte erhielten innerhalb ihrer Mauern die Hoheitsrechte, muten sich aber zu Treueid und Heerbannsteuer ver-pflichten. Das Landgebiet der Städte kam unter die Verwaltung von kaiserlichen Beamten. 3. Strafgericht der Heinrich den Lwen. Heinrich besa Sachsen und Bayern und verwaltete diese Lander mit Klugheit und Tatkraft. Mnchen verdaukt ihm die Entstehung und Lbeck die Begrndung seines Handels. Sein Hauptaugenmerk richtete Heinrich ans Nord-deutschlaud. Er eroberte die vou Wenden bewohnten Gebiete des heutigen Mecklenburg und Pommern, grndete Städte und Bistmer und siedelte deutsche und flmische Bauern an. Seine Stellung war fast unabhngig. Obgleich er die Rechte der Bischfe und kleineren Vasallen sehr beschrnkte, fanden die Klagen der seine gewaltttige Herrschaft beim Kaiser kein Gehr, weil dieser seinen Beistand brauchte. Als aber Heinrich der Lwe ans dem letzten italienischen Feldzuge die Heeresfolge verweigerte, beschlo Friedrich auf Betreiben der Gegner Heinrichs, dessen bermut zu brechen. Da er trotz dreimaliger Vor-ladung zur Verantwortung nicht erschien, sprach der Kaiser die Acht der ihn aus und erklrte ihn seiner Lnder fr verlustig, 1180. Das Herzogtum Sachsen wurde zum Nachteil des Reiches und des Deutschtums zersplittert. Der stliche Teil, in dem die Herzogswrde fortbestand, kam an Bernhard von Askanien, den Sohn Albrechts des Bren. Der westliche Teil fiel dem Erzbischos von Cln zu, der sich nun Herzog von Westfalen nannte. Auerdem eutstaudeu aus dem alten Herzogtum Sachsen eine Menge Einzelherrschaften. Lbeck, Bremen, Hamburg entwickelten sich zu freien Reichs-stdten. Das Herzogtum Bayern erhielt Otto von Wittelsbach. Heinrich der Lwe wehrte sich zwar gegen den kaiserlichen Richter-sprnch; aber auch von seinen letzten Freuuden verlassen, bat er endlich U

9. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 91

1904 - Habelschwerdt : Franke
91 Theologen der nchsten Jahrhunderte, wie Thomas von Aquin und Bonaventura, hervor. Die durch die Kreuzzge herbeigefhrte Berhrung mit den andersglubigen Morgenlndern hatte zur Folge, da vielfach Zweifel an der Glaubenslehre der Kirche entstanden und sich Sekten bildeten, wie die Albigenser und Waldenser in Frankreich, die sich die Reinen" (Kdtharer, davon unser Wort Ketzer) nannten. An der Bekehrung derselben beteiligten sich besonders die Dominikaner. Bei der engen Verbindung, die zwischen Kirche und Staat bestand, trat auch die weltliche Macht fr die Reinheit der kirchlichen Lehre ein und ver-folgte die Ketzer. In dem Streit mit den Hohenstaufen waren die Ppste Sieger geblieben; der Plau, ein christlich-germanisches Gottesreich zu grnden, war aber gescheitert, und das Papsttum geriet jetzt mehr und mehr in Abhngigkeit von Frankreich. 3. Verfassung und Verwaltung des gleiches. a. König und Fürsten. In dem Kampfe um die Reichs- und Kirchenverfassung war das deutsche Knigtum unterlegen, die Macht der weltlichen und geistlichen Fürsten aber gewachsen. Whrend die ersteren die volle Erblichkeit fr ihren Besitz erlangt hatten, waren die Könige infolge des frhzeitigen Aussterbens der Herrscherhuser und des Widerspruchs der Groen nicht imstande, die Krone erblich zu machen. Die Bedeutung der Knigswahl nahm immermehr zu, wenn auch die Verwandten des verstorbenen Herrschers in erster Linie bercksichtigt wurden. Die Hohenstaufen besaen in Deutschland nicht mehr die groen Machtmittel wie Otto I. und Heinrich Iii., da viele Reichsgter in den Brgerkriegen verschenkt worden waren und die geistlichen Fürsten im Jnvestiturstreit eine grere Selbstndigkeit erlangt hatten. Friedrich Barbarossa und seine Nachfolger verlegten darum deu Schwerpunkt ihrer Politik nach Italien, wo ihnen die Mglichkeit gegeben schien, eine unumschrnkte Herrschaft zu grnden. Im 12. Jahrhundert fand das Lehnswesen seine vollkommenste Ausbildung und weiteste Verbreitung. Der König galt als oberster Lehus- und Kriegsherr, aber er stand zu der groen Menge der niederen Lehnsleute nicht in unmittelbarer Beziehung, da zwischen ihn und diese mehrere Stufen von Lehnstrgern getreten waren. Unmittel-bar vom Könige wurden nur noch die Herzge, Pfalzgrafen, Mark-grasen, die Grafen von Anhalt und Thringen und die Bischfe belehnt. Diese Fürsten waren aber nicht mehr Reichsbeamte, welche die Untertanenpflicht mit dem Kaiser verband, sondern sie standen durch Maitz, Das Lehnswesen. Atzler, Qu. u. L. I Nr. 28.

10. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 108

1904 - Habelschwerdt : Franke
108 ffentliche Sicherheit her, frderte die Entwicklung der Städte durch Regelung der Abgaben, der Zlle und des Mnzwesens und durch Begnstigung von Handel und Gewerbe. Die Rechtspflege ordnete er durch Errichtung eines obersten Gerichtshofes, des Parlaments, in Paris. In den unmittelbar unter der Krone stehenden Gebieten setzte der König seine Beamten ein und erhob regelmige Steuern. Auch nach auen wuchs der franzsische Einflu. Karl von Anjou, der Bruder Ludwigs Ix., wurde 1267 König von Sizilien. In seinem Glaubenseifer unternahm Ludwig zwei Kreuzzge (1248 und 1270), die aber beide erfolglos blieben. Auf dem letzten Kreuzzuge starb er vor Tunis. Er gilt als das Ideal der mittelalterlichen Könige Frankreichs. Whrend der Kreuzzge erwachte in der franzsischen Ritterschaft eine hohe religise Begeisterung und eine Abenteuerlust, die auf das ganze geistige Leben der Nation einwirkte. Die ritterliche Poesie blhte, und die bildenden Knste nahmen einen hohen Aufschwung. Im nrdlichen Frankreich schuf die sich rasch entwickelnde Gotik herrliche Bauwerke und verbreitete sich von hier aus der das ganze Abendland. England. Im Jahre 1154 kam mit Heinrich Ii. (bis 1189) das Haus Plantagenet (plntedschenet) auf den englischen Thron, den es bis 1399 innehatte. Heinrich stammte aus der Ehe, welche die englische Knigstochter Mathilde, die kinderlose Witwe Kaiser Heinrichs V., mit dem Grafen von Anjou, Gottfried Plantagenet, geschlossen hatte. Durch seine Heirat mit der geschiedenen Gemahlin Ludwigs Vii. erhielt Heinrich Ii. das westliche Frankreich, womit der Anla zu langen Kmpfen gegeben war. Er erwarb auch die Lehnshoheit der Irland. Die Emprung seiner Shne (vgl. Bertran de Born von Uhland) verbitterte Heinrichs letzte Lebensjahre. Sein Sohn, Richard Lwenherz, ein tapferer, abenteuerschtiger und grausamer Fürst (11891199), war der Schwager Heinrichs des Lwen und ein Gegner der Hohenstaufen. Er nahm am 3. Kreuzzuge teil und wurde von Kaiser Heinrich Vi. lnger als ein Jahr gefangen gehalten (S. 83). Nach seiner Rckkehr fhrte er mit Philipp August, der die Normaudie angegriffen hatte, Krieg. Richards Bruder und Nachfolger, der genuschtige Johann ohne Land, verlor fast alle Besitzungen in Frankreich an Philipp August und ge-riet auch mit dem Papste in Streit. Da ihn seine Vasallen zu verlassen drohten, mute er die Magna Charta, den groen Freiheitsbrief, unterzeichnen, wodurch der Grund zu der englischen Verfassung gelegt wurde. Die wichtigsten Bestimmungen der Magna Charta waren, da niemand verhaftet und mit Ber-lnst des Eigentums oder Verbannung bestraft werden solle, wenn er nicht durch gesetzmigen Spruch seiner Standesgenossen verurteilt sei, und da ohne Zustimmung des Reichsrats (der Groen) keine auerordentlichen Ab-gaben erhoben werden drfen. Ein Ausschu von Baronen sollte der die Ausfhrung dieser Bestimmungen wachen. Die Regierungszeit Heinrichs Iii. (12161272), dessen Bruder Richard von Eornwallis zum deutschen
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TM Hauptwörter (200)200

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