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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 251

1888 - Habelschwerdt : Franke
__251 zahlt werden, wovon 8 Pfennige in die kurfürstliche, 4 Pfennige in die städtischen Kassen flössen. Die Stadt Stendal, welche sich der Einführung der Steuer widersetzte, wurde ihrer Privilegien beraubt. 2. Wissenschaftliche Bestrebungen. Aus dem Reichstage zu Worms, 1495, war den Fürsten seitens des Kaisers die Anregung gegeben worden, Universitäten zu errichten. Johann legte, unterstützt von dem Arzte Pistoris, in Frankfurt a. d. Oder den Grund zu einer solchen. In Stendal errichtete er die erste Buchdruckerei der Mark, in Berlin die erste Apotheke. 3. Erwerbungen. Die große Sparsamkeit des Kurfürsten machte es ihm möglich, 1490 die Herrschaft Zossen, die früher zur Lausitz gehörte, zu kaufen. V. Joachim I. Nestor, 1499—1535. Obgleich er erst 15 Jahre alt war, besaß er doch eine so ungewöhnliche geistige Reife, daß er die Regierung selbständig antreten konnte. 1. Rechtspflege. a) Die durch Mißwachs in den letzten Jahren des vorigen Kurfürsten hervorgerufene Not unter dem Adel, sowie die noch immer vorhandene Neigung zum „Stegreifreiten" ließen bei der Jugend des Kurfürsten das Raubritterwesen noch einmal aufleben. Joachim aber ergriff ernste Maßregeln dagegen und bestrafte in einem Jahre 70 Übelthäter, darunter viele vom Adel, mit dem Tode. b) In gleicher Weise glaubte Joachim der Gerechtigkeit Genüge zu leisten, als er 1510 eine Verfolgung der Juden veranstaltete, die der Entweihung von Hostien beschuldigt wurden. c) Um der Mangelhaftigkeit in der Rechtspflege abzuhelfen, gründete der Kurfürst 1516 das Kammergericht, das viermal im Jahre, zu Köln und zu Tangermünde, 'zusammentrat. Auch für das Familien- und Erbrecht führte er gleiche Normen durch die Constitutio Joachimica ein. 2. Verwaltung. a) Einen gleich praktischen Blick zeigte Joachim in der sogenannten Reformation der Städte (1515), die nach dem Verluste ihrer Selbständigkeit sehr herabgekommen waren. Es wurde ein Grundgesetz für die städtische Verwaltung bekannt gemacht, das alles betras, was den Wohlstand der Städte bezweckte.

2. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 221

1904 - Habelschwerdt : Franke
221 Brieg und Wohlau. Die frstlichen Huser schlssen 1537 eine 1537 Erbverbrderung, nach der beim Aussterben der herzoglichen Familie ihre gesamten schleichen Besitzungen an Brandenburg, beim Aussterbe der kurfrstlichen Familie diejenigen Teile von Brandenburg, die bhmisches Lehen waren, nmlich Krossen, Zllichan, Sommerfeld und Bobersberg, ferner Kottbns, Peitz, Tenpitz, Brwalde und Gro-Lbbenau au die Piasteu fallen sollten. Im Jahre 1545 fand die Doppelhochzeit statt. Im folgenden Jahre erklrte aber König Ferdinand I., der Bruder Kaiser Karls V., als Lehnsherr von Schlesien den Erb-Vertrag von 1537 fr ungltig. Joachim Ii. protestierte dagegen und gab die Vertragsurkunde nicht heraus. Im Jahre 1569 erreichte Joachim Ii. nach langen Verhandlungen von seinem Schwager, dem Polenknige, die Mitbelehnnng der Preußen. 3. Niedergaug der landesherrlichen Macht. Joachim Ii. liebte den frohen Lebensgenu und umgab sich mit einem prchtigen Hof-staate. Jagdeu, Hoffeste und Ritterspiele wechselten unaufhrlich mit-einander ab. Der Kurfürst war sehr freigebig, und sein Wahlspruch hie: Allen wohlzntnn ist Frstenart." Groe Summen wurdeu fr den Feldzug gegen die Trken, den Besnch der Reichstage und die Befestigung Spandaus verausgabt. Joachim lie ferner in Berlin das Schlo, ein Zeughaus und ein Gebude fr das Kammergericht erbauen. Dadurch geriet er in groe Geldverlegenheiten, und das Volk fing an, den Luxus nachzuahmen. Die Stnde bewilligten zwar eine Erhhung der Steuern, doch verlangten sie vom Kurfrsten die Zusicherung, keine wichtige Sache, daran der Lande Gedeih und Verderb gelegen, ohne der Stnde Vorwissen und Rat zu beschlieen oder vorzunehmen," auch kein Bndnis mit anderen Fürsten ohne ihren Rat und ihre Bewilligung zu schlieen. Als Joachims Schulden eine bedeutende Hhe erreicht hatten, halfen (1550) die Stnde abermals; doch mute ihnen der Kurfürst alle Privilegien und Freiheiten besttigen, die sie ehemals besessen hatten, und von jetzt ab eine stndische Mitregierung dulden. Sie nahm die Verwaltung der Einnahmen und Landesschulden fr sich in Anspruch. Diese Zugestndnisse hatten fr die spteren Kurfrsten schlimme Folgen; Brandenburg wurde dadurch in seiner Entwicklung zu einem monarchischen Einheitsstaat lange Zeit gehemmt. Um die Einnahmen zu erhhen, wurde den vertriebenen Judeu gegen hohe Schutzgelder die Rckkehr wieder gestattet, und der Kurfürst machte den Juden Lipp old zu seinem Mnzmeister. 4. Johann von Kstrin war seinem Bruder gegenber ein Muster von Ordnungsliebe und Sparsamkeit. Daher war es ihm mglich, Die Eroverbrderung Joachims Ii. mit den Herzgen von Liegnitz, Brieg und Wohlau. Atzler, Qu. u. L. Ii. Nr. 21.

3. Deutsche Stammesgeschichte, deutsche Kaisergeschichte - S. 445

1894 - Gera : Hofmann
Ii. Friedrich I., Barbarossa. 1. Ziele und Erfolge der Politik Friedrichs I. 445 Lombardei zählte man 20,000 Tote, darunter 2000 Ritter und 9 Bischöfe. Als der Kaiser am 12. September in Pavia eintraf, war sein Heer vernichtet. Doch nicht nur sein Heer, sein ganzes System war in der Lombardei bereits früher zusammengebrochen. Schon am 7. April 1167 traten im Kloster La Pontida zwischen Mailand und Bergamo die Abgeordneten von Cremona, Brescia, Mantua, Ferrara und einigen anderen Gemeinden zur Stiftung des Lombardischen Städtebundes zusammen, allerdings „unbeschadet der Treue gegen den Kaiser", aber doch zu gemeinsamer Abwehr neuer Unbilden von seiten des Kaisers oder seiner Beamten und zur Wiederherstellung Mailands. Schon am 27. April führten ihre bewaffneten Mannschaften die Mailänder in ihre Stadt zurück, im Mai wurde auch Lodi zum Anschluß gezwungen. Das geschah also mehrere Monate vor der römischen Katastrophe, wesentlich wie es scheint auf Antrieb Cremonas, das sich aus noch unbekannten Gründen damals vom Kaiser abwandte. Seines Heeres beraubt, mußte Friedrich I. sich zunächst damit begnügen, am 21. September die Acht gegen die Bundesstädte mit Ausnahme von Lodi und Cremona zu schleudern und das Gebiet von Mailand und Piacenza zu verwüsten. Aber am 1. Dezember erneuerten die Städte, jetzt 16, ihren Bund und stellten ihn unter die Leitung jährlich wechselnder „Rektoren". Es blieb dem Kaiser nichts übrig, als über die Alpen zurückzugehen, auf der einzig für ihn noch offenen Straße über den Mont Cenis, und auch hier rettete ihn in Susa nur die aufopfernde Treue Hartmauus von Siebeneichen vor einem Mord-anschlage der Bürger (Frühjahr 1168). Von seinem Ziele in Italien weit zurückgeworfen und im wesentlichen wieder aus seine deutschen Mittel beschränkt, wandte Friedrich jetzt wie schon früher ihrer Ausbildung planmäßige Sorgfalt zu, um so mehr, als die Macht Heinrichs des Löwen der staufischen Hausmacht weit überlegen war. Das Herzogtum Schwaben, das er nach dem Tode seines Neffen Friedrich von Rothenburg i. I. 1168 mit samt dessen ausgedehnten fränkischen Allodien wieder selbst übernahm, bot ihm insofern eine besonders günstige Grundlage, als es, abgesehen von dem oberrheinischen Tieflande, nur wenig von geistlichen Immunitäten durchsetzt war. Und auch auf diese sicherte sich der König dadurch den maßgebenden Einfluß, daß er sich selbst wie seinen Söhnen gegen den bisherigen Brauch zahlreiche Kirchenlehen übertragen ließ. Dazu erwarb er durch Kauf oder Erbschaft die Besitzungen einer ganzen Reihe schwäbischer Grafengeschlechter um den Bodensee und eröffnete sich die glänzenden Aussichten auf die reichen welfischen Allodien zwischen Iller und Lech, indem er in kluger Freigebigkeit den verschwenderischen Hofhalt seines Oheims Wels (f 1191) durch reiche Vorschüsse unterstützte, während Heinrich der Löwe ihm solche zum Ärger des lebenslustigen Herrn verweigerte. Durch die Ehe mit Adele von Vohburg gewann er das Egerland, durch seine zweite Vermählung mit Beatrix von Burgund i. I. 1156, der Erbtochter des damals schon verstorbenen Pfalzgrafen Rainald, die Pfalzgrafschaft Burgund (Freigrafschaft, Franche Comte) und damit die freie Verfügung über eine Lehensmannschaft von 5000 Rittern. Während er dies Gebiet seinem Sohne Otto überwies, hatte er schon i. I. 1156 nach dem

4. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 98

1895 - Gera : Hofmann
98 Drittes Buch. Ii. Abschnitt: Bilder aus dem deutschen Volksleben. Die Reichstage verloren inzwischen immer mehr an Ansehen und ihre Verhandlungen an Interesse, weil viele Reichsstände, statt persönlich auf denselben zu erscheinen, sich nur noch durch Bevollmächtigte vertreten ließen. Je mehr die Einheit des Reiches verfiel, desto mehr rückte der Schwerpunkt des öffentlichen Lebens in die Einzelstaaten. Die Landesherren, welche jetzt völlig unabhängig über die wichtigsten Anstalten für Verkehr und bürgerliches Leben, wie Zoll, Münze, Markt, über Gerichtswesen u. s. w. verfügten, richteten zur Regelung aller dieser Angelegenheiten allmählich eine förmliche Landesverwaltung ein, umgaben sich mit einer Beamtenschaft und zwangen Geistlichkeit, Ritterschaft und Städte zur Befolgung der von ihnen ausgehenden Verordnungen. Auch glaubten sie in ihrer neuen Stellung ihren Hofhalt erweitern, die Zahl der Hofbeamten vermehren, den Glanz und das Ceremoniell des Hofes steigern zu müssen. Das alles aber kostete Geld, zum Teil viel Geld. Die Einkünfte aus den landesherrlichen Gütern („Domänen") reichten dazu nicht aus. Weitere Einnahmen — außer etwa Gerichtssporteln — gab es nicht. Abgaben der Unterthanen an den Landesherrn waren nicht üblich; nur eine sog. „Beihilfe" (adjutoria) ward — nicht sowohl dem Landes-, als dem Lehnsherrn — in ganz besondern Fällen von Ritterschaft und Geistlichkeit, auch wohl von den Städten, geleistet. Solche Fälle waren: die Lösung des Lehnsherrn aus der Gefangenschaft und die Aussteuer einer Tochter desselben. Aber auch diese Beihilfe durfte nicht willkürlich erhoben, mußte vielmehr mit den Beteiligten vereinbart werden. So vertrugen sich 1276 die Herzöge von Mecklenburg mit ihren Vasallen über die Höhe der Töchteraussteuer; so beurkundeten ein paar Herzöge von Braunschweig-Lünebnrg 1390 ausdrücklich, „daß ihre Mannen sie nicht aus Pflicht, sondern aus freiem Willen durch eine Geldhilfe aus der Gefangenschaft gelöst hätten." Einen Zuschuß zu den laufenden Ausgaben (oder zur Deckung von Schulden, die sie gemacht, weil sie jene nicht zu bestreiten vermocht hatten) konnten die Landesherren noch viel weniger fordern, höchstens erbitten. Eine daraufhin bewilligte Steuer hieß daher Bede (petitio oder precaria), als eine vom Landesherrn erbetene, von den Zahlenden nur freiwillig gewährte Gabe. In einem bayerischen Steuerausschreiben von 1302 ist gesagt: „Unsere lieben Getreuen haben uns durch ihren treuen Willen mit einer Viehsteuer geholfen, die sie uns erlaubt haben — williglich und gütiglich —, von ihren Leuten zu nehmen." 1438 erklärten die Herzöge Friedrich der Streitbare und Wilhelm von Sachsen, ihre Mannen, Städte und Unterthanen wollten freiwillig ihnen eine Steuer und Accise auf zwei Jahre zu ihren Schulden und Nöten geben. Solche Vereinbarungen über eine zu bewilligende Steuer fanden immer mit einer ganzen Körperschaft statt: der Ritterschaft, der Geistlichkeit, den Städten. Die eigentlich Zahlenden freilich waren meist die Hintersassen der beiden ersteren und die Bürger in den Städten: für ihre eigenen Personen und ihre Güter wußten namentlich Ritter und Geistliche sich in der Regel steuerfrei zu halten. Jede derartige Leistung an den Landesherrn erschien nach damaligen Verhältnissen als eine Privatsache zwischen ihm und denen, welche sie

5. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 72

1895 - Gera : Hofmann
72 Drittes Buch. I. Abschnitt: Bilder aus der äußeren Geschichte. gewalt zu stärken und zu festigen. Hinzu kam, daß die Lage der Besitzungen des Burggrafen im Herzen Deutschlands auf die Wechselwirkung des Reichs und seiner nördlichen Mark einen günstigen Einfluß ausüben konnte, und hinzukam endlich, daß sich hier dem Könige eine Gelegenheit bot, seiner Dankbarkeit für die großartigen Dienste des Burggrafen einen würdigen Ausdruck zu geben. Ungesucht fand sich unter solchen Verhältnissen für Sigmund die Antwort auf die Klagen der märkischen Abgeordneten. Selbst könne er wegen der Geschäfte der Reichsregierung, der Herstellung der Eintracht in der Kirche nicht in die Mark kommen; statt seiner aber wolle er ihnen den Burggrafen Friedrich senden, der werde all ihrem Elende ein Ende zu machen wissen. Und freudig leisteten die Abgeordneten diesem die Huldigung und schwuren ihm Treue und Gehorsam. Nur die Rücksicht auf das Erbrecht seines Bruders Wenzel, dem gerade der Burggraf als Beförderer der Königswahl Sigmunds nicht die willkommenste Persönlichkeit sein konnte, nötigte Sigmund, nicht sofort mit seinem Plane, der Erhebung Friedrichs zum Kurfürsten, hervorzutreten. In der Urkunde vom 8. Juli 1411 ernannte er den Burggrafen Friedrich daher nur zum „obersten Verweser und Hauptmann der Mark", aber mit der Befugnis, von dem Kurrecht bei der Wahl eines römischen Königs abgesehen, alle landesherrlichen Rechte nach eigenem Ermessen auszuüben und mit dem Rechte der Vererbung dieser obersten Hauptmannschaft auf alle seine Nachkommen. Der Burggraf erhielt die oberste Gewalt in Finanz-, Lehns-, Gerichts- und Militärsachen, kurz „volle und ganze Macht im allgemeinen und besonderen, alles zu thun, zu schaffen, zu halten, zu setzen, zu ordinieren, was wir oder ein jeglicher warer Markgraf zu Brandenburg zu thun hätten: denn unsre wohlerwogene Absicht ist, nichts auszunehmen, dessen wir nicht den Burggrafen volle Gewalt geben, allein ausgeschlossen die Kur eines römischen Königs, und was dahin gehört, das uns vorbehalten bleibt". Und unzweideutig ergiebt sich als der wichtigste Zweck dieser Maßregel, „dieselbe unsre Mark und die dazu gehörenden Länder und Leute aus solchem kriegerischen und verderblichen Wesen, worin sie lange Zeit, was wir beklagen, sich befunden haben, desto besser zu bringen, und das Fürstentum der Marken in ein ordentlich Wesen und gute Sache desto geruhlicher zu bringen". Nur eins mußte sich Sigmund wenigstens formell noch mit Rücksicht auf seinen Bruder König Wenzel vorbehalten: die Möglichkeit des Widerrufs dieser Übertragung. Da aber jede thatkräftige Regierung in den Marken mit der Einlösung der verpfändeten landesherrlichen Güter und Rechte beginnen, also sehr erhebliche Aufwendungen machen mußte, so verstand es sich von selbst, daß der Widerruf geknüpft wurde an einen, wenigstens teilweisen Ersatz der gemachten Geldaufwendungen. Eine Pauschalsumme, die man erst auf 100 000, später, als es durch Vermählung einer sächsischen Prinzessin mit dem ältesten Sohne des Burggrafen gelungen war, Kursachsen auf Sigmunds Seite zu ziehen, auf 150 000 Gulden festsetzte, wurde dem Burggrafen für den Fall der Rückforderung zugesichert. Sigmund schob dadurch etwaigen Gelüsten Wenzels, die Mark zurückzubegehren, einen festen Riegel vor, dachte aber weder, was man früher behauptete, an einen Verkauf, noch was selbst jetzt zuweilen behauptet wird, an eine Verpfändung der Mark. Weder

6. Das Zeitalter der Hohenstaufen und der Kaiser aus verschiedenen Häusern - S. 86

1914 - Berlin : Union Dt. Verl.-Ges.
86 Sultan von Jkonium; dieser dagegen schickte eine Gesandtschaft an Friedrich und bot diesem ein Bündnis an gegen Saladin, das anch fernen Abschluß fand. Friedrich, der schon früher sich mit Kreuzzngsgedanken getragen hatte, um die Erhöhung der kaiserlichen Würde über alle weltlichen Gewalten vor aller Welt anschaulich darzustellen, nahm den Wink be§ Schicksals mit empfänglichen Sinnen aus; er beschloß sofort, aller Abmahnungen ungeachtet, persönlich den Kreuzzug anzuführen. Nicht nur im Reiche erließ er sofort Aufrufe zur Teilnahme am Kreuzzuae, sondern auch an das Ausland, besonders an Fankreich und England. M Sodann ging er daran, die Verhältnisse Deutschlands für die Zett seiner Abwesenheit zu ordnen. Seinen schon bewährten Sohn Heinrich ernannte er zum Regenten. Ferner traf er Maßnahmen gegen Heinrich den Löwen. Er machte diesem einen dreifachen Vorschlag: entweder teilweise Zurückgabe seiner Lehen gegen eidlichen Verzicht auf jeden weiteren Anspruch oder Teilnahme am Kreuzzuge auf Kosten des Kaisers oder dreijährige Verbannung nach England. ^ Ev war vorauszusehen, was Heinrich wählen würde; er war nicyt geneigt, seine Ansprüche auszugeben, ebensowenig aber, Deutschland den Rücken zu kehren und so vielleicht eine Gelegenheit, seine Gebiete wiederzuerlangen, zu versäumen; er wählte daher die letzte Bedingung. 3 Unterdessen sammelten sich die Kreuzfahrer um Friedrich. Eine auserlesene tochar, nicht behindert von Massen schmarotzenden, abenteuernden Gesindels, wollte Friedrich nach dem Heiligen Lande führen, darum gebot er, daß niemand am Zuge teilnehmen dürfe, der nicht imstande sei, sich mindestens ans ein Jahr selbständig zu unterhalten Eine Menge weltlicher Großen meldete sich zur Teilnahme; so Friedrich, Herzog von Schwaben, des Kaisers Sohn, ferner der Herzog von Zähringen, der Markgraf von Baden, der Herzog von Meranien,. der Markgraf von Vohburg und Dutzende von Grafen, darunter Gras Adolf von Holstein. Das eigentliche Element des Kreuzheeres war der niedere Adel, namentlich die Dienstmannen, die Ministerialen, sowohl solche des Kaisers wie der Fürsten. Nur wenige Bischöfe waren be^ dem Heere. vergleiche. Erster Kreuzzug. Veranlasser: Ter Papst.

7. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrer- und Lehrerinnenseminare - S. 230

1912 - Habelschwerdt : Franke
230 Im Jahre 1569 erreichte Joachim Ii. nach langwierigen Verhandlungen von seinem Schwager, dem Polenknige, die Mit-belehnung der das Herzogtum Preußen. 3. Der Niedergang der landesherrlichen Macht. Joachim Ii. liebte den frohen Lebensgenu und umgab sich mit einem prchtigen Hofstaate. Jagden. Hoffeste und Ritterspiele wechselten unaufhrlich miteinander ab. Der Kurfürst war sehr freigebig, und sein Wahl-spruch hie: Allen wohlzutun, ist Frstenart." Joachim vergrerte das Berliner Schlo und begann mit der Befestigung Spandaus. Auf diese Weise geriet er in groe Geldverlegenheit. Die Stnde bewilligten zwar eine Erhhung der Steuern, doch verlangten sie vom Kurfrsten die Zusicherung, keine wichtige Sache, daran der Lande Gedeih und Verderb gelegen, ohne der Stnde Vorwissen und Rat zu beschlieen oder vorzunehmen", auch kein Bndnis mit anderen Fürsten ohne ihren Rat und ihre Be-willigung zu schlieen. Als Joachims Schulden wiederum eine bedeutende Hhe erreicht hatten, halfen die Stnde abermals; doch mute ihnen der Kurfürst alle Privilegien und Freiheiten besttigen, die sie ehemals besessen hatten, und die gesamte Steuerverwaltung einem unter ihrer Aufsicht stehenden Ausschu bertragen. Diese Zugestndnisse hatten fr die spteren Kurfrsten schlimme Folgen; Brandenburg wurde durch die bermacht der Stnde in seiner Entwicklung zu einem monarchischen Einheitsstaat lange Zeit ge-hemmt. Um die Einnahmen zu erhhen, gestattete Joachim Ii. den vertriebenen Juden gegen Erlegung eines hohen Schutzgeldes die Rckkehr nach Brandenburg. Den Juden Lippold machte er sogar zu seinem Mnzmeister. 4. Johann von Cstrin zeichnete sich im Gegensatze zu seinem Bruder durch Ordnungsliebe und Sparsamkeit aus. Er kaufte die Herrschaften Beeskow und Storkow (1555), schtzte das Land durch Festungen und hinterlie Ersparnisse. Die beiden Brder starben wenige Tage nacheinander. Da Johann von Cstrin keine mnnlichen Erben hinterlie, wurden die brandenburgischen Lnder wieder vereinigt. 1571-1598 Johann Georg, 15711598. 1. Seine Persnlichkeit. Johann Georg war bereits 45 Jahre alt, als er zur Regierung kam. Er fhrte einen brgerlich einfachen Hofhalt und glich in seinem Denken und Auftreten einem mrkischen Edelmann. Streng hielt er an Luthers Lehre fest. Sein Wahl-spruch lautete: Gerecht und milde."
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