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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 350

1888 - Habelschwerdt : Franke
350 er an verschiedenen Orten vergeblich Heilung suchte. Darum übertrug er am 7. Oktober 1858 seinem Bruder, dem Prinzen Wilhelm von Preußen, die Regentschaft. Am 2. Januar 1861 erlöste der Tod den König von seinen Leiden. Die Bedeutung der Regierung Friedrich Wilhelms Iv. liegt darin, daß unter ihm der Übergang vom ständisch vertretenen zum konstitutionellen Staate stattfand. Wenn dieser Übergang sich verhältnismäßig leicht und schnell vollzog, so ist die Ursache davon nicht znm geringsten in dem friedliebenden, edlen, hohen Charakter des Königs zu suchen. Aokgen der französischen Februarrevolution in andern Ländern. Wie in Preußen und Deutschland, so äußerte auch in Österreich, Ungarn und Italien die französische Revolution ihre Rückwirkung. Es brachen überall blutige Ausstände aus. Die Niederwerfung derselben war nicht ohne Einfluß auf die Gestaltung der deutschen Angelegenheiten; denn Österreich erhielt dadurch freie Hand, Preußen die moralische Niederlage von Olmütz zu bereiten (siehe S. 347). a) Österreich. Hier strebten die unter dem Hause Habsburg vereinigten Stämme nach größerer Selbständigkeit; auch die Lombardei und Ve-netien hatten sich erhoben. In Wien verlangte das Volk eine konstitutionelle Verfassung und Preßfreiheit. Der König gewährte das Verlangte und berief nach Wien eine konstituierende Nationalversammlung. Metternich, der sein rückschrittliches System auf einmal zertrümmert sah, dankte ab und floh nach England. Die Slaven waren mit den Bewilligungen aber noch nicht zufrieden und beriefen einen Kongreß nach Prag. Hier kam es zu einem Aufstande, der mit Kanonen überwältigt wurde. Auch Wien, wo in einein Pöbelaufstande der Kriegsminister ermordet worden war, mußte mit Gewalt unterworfen werden. Da dankte der Kaiser Ferdinand zu Gunsten seines Sohnes Franz Joseph ab, 2. Dezember 1848. b) Ungarn. Die Ungarn waren von dem Journalisten Ludwig Kossuth aufgewiegelt worden und verlangten die Unabhängigkeit von Österreich. Der Kaiser bewilligte ihnen einen Reichstag und die Vereinigung der ungarischen Nebenländer (Kroatien, Slavonien, Siebenbürgen) mit Ungarn. Dagegen erhoben sich aber die Südslaven unter dem Banus Jellachich von Kroatien, während der ungarische Reichstag die Anerkennung Franz Josephs verweigerte, so lange er nicht als König von Ungarn gefrönt fei. Der österreichische General Windischgrätz konnte gegen die Ungarn nichts ausrichten. Sie trotzten der Gewalt und wählten Kossuth zum Präsidenten. Da erhielt Österreich von Rußland ' Hilfe. Der tapfere ungarische Feldherr Görgei mußte sich zurückziehen und die Waffen strecken. Die neue Verfassung wurde wieder aufgehoben. Kossuth und andere Führer hatten sich geflüchtet.

2. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 281

1888 - Habelschwerdt : Franke
281 Resultat: Friedrich Wilhelm I. hat dem preußischen Volke den Geist nüchterner Sparsamkeit und strenger Zucht eingeflößt und seinem Sohne die Mittel geschaffen, seine großen Thaten zu vollbringen. Im Staatsschatze hinterließ er gegen 9 Millionen Thaler. Die nordischen Reiche. i. Schweden. Hier war auf Gustav Adolf seine Tochter Christine gefolgt, die jedoch der Regierung entsagte, zum Katholizismus übertrat und den Rest ihres Lebens in Rom zubrachte. Es folgte Karl X., 1654—1660, der Sohn des Pfalzgrafen von Zweibrücken, der mit einer Schwester Gustav Adolfs verheiratet war. Zweiter fchw edisch-polnischer Krieg. Die Ansprüche der in Polen regierenden Linie des Hauses Wasa auf den schwedischen Thron benutzte der kriegslustige König zu einem Kriege gegen Polen. Von Brandenburg unterstützt, siegte er in der dreitägigen Schlacht bei Warschau, 1656; doch hemmte eine Verbindung Polens mit Dänemark, dem Kaiser und Rußland seine Fortschritte. Auch der Große Kurfürst trat derselben bei. Trotzdem zwang Karl X. Dänemark zur Abtretung seiner südlichen Provinzen in Schweden. Sein Tod hinderte weitere Unternehmungen (siehe S. 272). Karl Xi., 1660—1697, beendigte den schwedisch-polnischen Krieg durch den Frieden zu Oliva, 1660, worin Johann Kasimir von Polen seine Ansprüche ans den schwedischen Thron aufgab und Estland und Livland abtrat. Mit Dänemark wurde endgültig der Friede zu Kopenhagen geschlossen. Karl Xii., 1697—1718. Erst 15 Jahre alt, erbte er von seinem Vater ein blühendes Land und ein tüchtiges Heer. Aber durch seine Leidenschaftlichkeit, von der er sich in der Politik, wie im Kriege leiten ließ, hat er die Großmachtsstellung Schwedens gänzlich vernichtet (siehe S. 283 u. f.). Ii. Pole». 1. Die Jagellonen (siehe S. 195) hatten hier (von 1362) bis 1572 regiert und die Grenzen des Reiches bis nach Schlesien und zum Donez (Nebenfluß des Don), bis zur Ostsee und zum Schwarzen Meere erweitert. Bei dem Aussterben der Jagellonen wurde Polen ein Wahlreich. Die Verfassung Polens war fast eine republikanische; denn die höchste Gewalt lag im Reichstage. Letzterer bestand 1. aus dem Senate, gebildet aus den Bischöfen, Woiwoden (Statthaltern der Provinzen), Kastellanen (königlichen Burggrafen) und den hohen Staatsbeamten, 2. ans der Versammlung der Landboten, zusammengesetzt aus den Abgeordneten der Ritterschaft. Die Bürgerschaft war vom Reichstage ausgeschlossen; die Bauern waren Leibeigne-Da im Reichstage zu einem Beschlusse Einstimmigkeit erforderlich war, jeder

3. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 298

1888 - Habelschwerdt : Franke
298 b) Rußland. Das Verhängnis drohte Polen namentlich von Rußland, wo im Jahre 1762 Katharina Ii., die Gemahlin Peters Iii., mit dessen kurzer Regierung das Haus Holstein-Gottorp begonnen, den Thron bestiegen hatte. Energisch und klug, nahm sie die Überlieferung Peters des Großen mit neuer Kraft auf, nämlich den Verfall der Türkei zu beschleunigen und die Vorposten russischer Macht nach Warschau hin vorzuschieben. c) Die Lage Preußens. Preußen, dessen natürliche Lage den Nachbarstaaten eine offene, ungeschützte Stellung bot, war nach dem siebenjährigen Kriege erschöpft und entbehrte jeder natürlichen Verbindung mit anderen Mächten: es mußte darum auf den Frieden bedacht sein. Trotzdem verkannte Friedrich nicht die Gefahr, die thnt drohte, wenn durch die einseitige Besetzung Polens von feiten Rußlands die Wucht russischer Macht statt des ungefährlichen Polen sich vor feine Grenzen stellte. Seine Politik mußte daher darauf gehen, die Auflösung Polens möglichst lange zu verhindern und, wenn sie unvermeidlich war, ihr die möglichst günstige Wendung für Preußen zu geben. d) Die Teilung. Zunächst vereinigten sich Rußland und Preußen in einem Bündnisse, um die Wahlfreiheit in Polen aufrecht zu erhalten, und setzten dann unter militärischer Beeinflussung die Wahl des Stanislaus Poniatowski, eines Günstlings der Kaiserin Katharina, durch. Als aber biefer auf Reformen sann, war Rußfanb um feinen Einfluß besorgt, und die Zarin forderte die Gleichberechtigung der Dissidenten mit den Katholiken und die Aufhebung der Gesetze der neuen Regierung. Diese Gewaltmaßregeln riesen eine gewaltige Aufregung hervor. Die Katholiken schlossen eine Konföderation zu Bar, und man rief die Hilfe Frankreichs und der Türkei an. Das Glück Rußlands in dem nun ausbuchenden russisch-türkischen Kriege, 1768 bis 1774, hatte aber eine Annäherung Preußens und Österreichs zur Folge, und Rußland wurde in seinen Zielen etwas mäßiger. Da aber Österreich einseitig vorging und den Zipser Kreis besetzte, einigten sich Preußen und Rußlaub über eine Teilung Polens, an der and) Österreich teilnahm, 1772. Preußen erhielt Weftpreußen außer Danzig und Thorn und das Bistum Ermlanb, im ganzen etwa 36 500 qkm mit 600 000 Einwohnern. Der gewünschte Zusammenhang Ostpreußens mit

4. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 312

1888 - Habelschwerdt : Franke
312 f) ^n das gesamte Schulwesen wurde durch Errichtung einer gemeinsamen obersten Schulbehörde („Oberschulenkollegium") Plan und Zusammenhang gebracht. Ein Umschwung in der inneren Politik trat mit der Entlassung des Ministers Zedlitz ein. Sein Nachfolger Wöllner suchte durch ein scharfes Edikt den im Verfalle begriffenen Glauben im Volke wiederherzustellen. dasselbe erregte um so größeres Ärgernis, je mehr der Hof selbst zu der guten Sitte im Widersprüche stand. 2. Äußere Angelegenheiten. a) Die holländischen Unruhen, 1787. ©eifeem Abfalle von Spanien hatten die Prinzen von Nassau-Omnien urtier dem Titel „Statthalter" die Oberleitung der Niederlande. Gegen ihre Macht hatten sich häufig Parteien gebildet, die jene aus ihrer Stellung verdrängen wollten. Unter der Statthalterschaft Wimm. y., der- sich mit einer Schwester-Friedrich Wilhelms Ii. vermählt hatte, war der alte Hader zwischen dem monarchischen und demokratischen Elemente aufs neue erwacht. Von Frankreich beeinflußt, nahmen die Unruhen zu, bis Friedrich Wilhelm Ii. einen Feldzug in die Niederlande unternahm, der die Ruhe herstellte und Preußen in freundschaftliche Verbindung mit England und Holland brachte. b) Erwerbung der Fürstentümer Anspach und Bayreuth, 1791. Dieselben waren 1769 zu einem Ganzen vereinigt worden. Die alten Erbverträge, wonach die Länder einst an Preußen fallen sollten, wurden unter Friedrich Ii. aufs neue bestätigt, was um so notwendiger war, als der kaiserliche Hof den dereinstigen Anfall verhindern wollte. Im Jahre 1791 trat der kinderlose Markgraf Karl Alexander die Länder gegen eine Rente an Preußen ab. Den dortigen Roten Adlerorden erklärte Preußen zu seinem zweiten Hausorden. c) Zweite Teilung Polens, 1793. 3n der letzten Zeit der Regierung Friedrichs Ii. war Preußen von einem Bündnisse Rußlands und Österreichs bedroht, dessen nachteiligen Einfluß aber das Ansehen des Königs immer mehr abzuwehren wußte. Rußland hatte inzwischen den Vorteil seiner Verbindung mit Österreich zu seinen Gunsten ausgebeutet und sich der Krim und Kubans bemächtigt. Joseph Ii. sah zwar nicht ohne Besorgnis auf das Wachstum Rußlands, doch als nach dem Tode Friedrichs Ii. der preußische Einfluß weniger mächtig erschien, traf er mit Katharina von Rußland persönlich zusammen, um mit ihr gemeinsam einen Angriff auf die Pforte vorzubereiten. Während dieses (2.) russisch-türkischen Krieges (1788

5. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 115

1904 - Habelschwerdt : Franke
115 der inneren Verhltnisse infolge der Kmpfe Karls mit den Wittels-bachern in Bayern und Brandenburg kam noch das Auftreten der orientalischen Beulenpest. Man nannte sie damals den Schwarzen Tod" oder das groe Sterben". Die Krankheit forderte zahlreiche Opfer. Es starben z. B. in Erfurt 16 000, in Lbeck 9000, in Danzig 13 000 Menschen. Anfangs schob man die Schuld auf die Judeu und klagte sie der Brunnenvergiftung an. Sie wurden deshalb grausam verfolgt, obgleich der Papst bei Strafe des Bannes ihre Verfolgung verbot. Whrend sich in jener Schreckenszeit viele dem Simiengenu Hingaben, um das bedrohte Leben auszuntzen, hielten andere die Pest fr eine Strafe Gottes. Es taten sich Scharen von Benden zusammen, die von Ort zu Ort zogen, Bulieder saugen und sich mit Geielhieben den Rcken zerfleischten. Gegen^die Aus-schreitungen dieser Geielbrder oder Flagellanten ging7fchlielich die Kirche vor. 3. Karls Zug nach Italien. Ans einem Zuge nach Italien erwarb Karl die lombardische und die Kaiserkrone. Doch erfllte er nicht die Erwartungen der Patrioten, die Parteien zu vershnen und Recht und Ordnung herzustellen. Er begngte sich mit der uerlichen Anerkennung der Kaiserwrde, die ihm in Deutsch-land und den europischen Fürsten gegenber ein hheres Ansehen verlieh. 4. Die Goldene Bulle. Nach seiner Rckkehr aus Italien ver-handelte Karl auf den Reichstagen zu Nrnberg und Metz mit den Fürsten der die Verfassung des Reiches. Das Ergebnis dieser Ver-Handlungen war das Reichsgrundgesetz von 1356, das nach der goldenen Kapsel (bulla), in der das zu der Urkunde gehrende kaiserliche Siegel eingeschlossen war, den Namen Goldene Bnlle" erhielt. Durch diese wurde der Brauch, der sich allmhlich bei den Knigswahlen ausgebildet hatte, gesetzlich anerkannt und der einige strittige Punkte endgltig entschieden. Die Goldene Bulle enthlt in 30 Kapiteln Bestimmungen der die Wahl und Krnung des Knigs der die Rechte der Kurfrsten und den Landfrieden. Die Wahl des Knigs sollen unter dem Vorsitz des Erzbifchofs von Mainz drei Monate nach Erledigung des Thrones zu Frankfurt a. M. die sieben Kurfrsten, nmlich die Erzbifchfe von Mainz, Clu und Trier, der König von Bhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen-Wittenberg und der Markgras von Brandenburg vollziehe. Jedem Kurfrsten ist ein besonderes Aus der Chronik des Matthias von Neuenburg: Die Geielbrder in Straburg. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 50. Die Goldene Bulle. Atzler, a. a. O. Nr. 51. 8*

6. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 116

1904 - Habelschwerdt : Franke
1 116 Erzamt (b. h. ein Ehrendienst bei kaiserlichen Hoffesten) zuerkannt. Die drei geistlichen Kurfrsten führen als Erzkanzler fr Deutschland, Italien und Burgund die Siegel, der König von Bhmen soll als Erzschenk, der Pfalzgraf bei Rhein als Erztruchse, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg als Erz-kmmerer ttig sein. Durch die Goldene Bulle erhielten die Kurfrsten in ihren Lndern die hchste Gerichtsbarkeit; eine Berufung an den Kaiser war nicht zulssig; ihre Lnder wurden fr unteilbar erklrt, und es standen ihnen die vollen Hoheitsrechte und Regalien (Mnz-, Berg-Werks- und Zollrecht) zu. Diese selbstndige Stellung der Kurfrsten mute schlielich eine Zerstckelung des Reiches zur Folge haben. Karl Iv. selbst glaubte allerdings, durch die Goldene Bulle gewonnen zu haben, da er zwei Kurfrstentmer besa und seinen Nachfolgern die Krone gesichert hatte. Die Interessen des mchtig emporstrebenden Brgertums wurden durch die Goldene Bulle geschdigt, da sie alle Stdtebudnifse und die Aufnahme von Pfahlbrgern verbot und eine Vertretung der Städte aus dem Reichstage nicht zulie. Bezglich des Landfriedens bestimmte die Goldene Bnlle, da eine Fehde nur dauu erlaubt fei, wenn der ordentliche Richter das Recht versage oder nicht imstande sei, dem Klger Recht zu verschaffen. Die Fehde war drei Tage vorher persnlich oder schriftlich anzukndigen. Der Fehdebrief, der den Grund der Absage" enthalten sollte, mute ffentlich vor glaubwrdigen Zeugen dem Gegner zugestellt werden. Das Recht, zu dieser Art von Selbsthilfe zu greifen, stand jedem freien Manne zu. Wer jedoch Fehde erhob, ohne jene Vorschriften zu beachten, sollte als Landfriedensbrecher bestraft werden. 5. Karls Sorge fr den Landfrieden. Zum Schutze der ffentlichen Sicherheit suchte der Kaiser die Städte und Herren zu Landfriedens-bndnissen zu vereinigen. Die sddeutschen Reichsritter traten aber diesen nicht bei, sondern schlssen sich zur Erhaltung ihrer Unab-hngigkeit von Fürsten und Stdten zu Adelsbiindnissen (St. Georgsund Lwenbund, Schlegler) zusammen, deshalb dauerten die Unruhen fort. Hierzu kam, da Graf Eberhard von Wrttemberg, der Greiner oder Rauschebart (13441392), seine Landeshoheit der die schwbischen Reichsstdte auszudehnen suchte. Als Kaiser Karl Iv. mehrere von diesen Stdten an die Wittelsbacher verpfndete, um noch bei Lebzeiten die Wahl seines Sohnes Wenzel zu erlangen, vereinigten sich 14 schwbische Städte zur Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten. Der Kaiser sprach der den Bund die Acht aus. Von Karl untersttzt, bekriegte der Greiner die Städte. In der Schlacht bei Reutlingen

7. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 253

1904 - Habelschwerdt : Franke
253 Aber durch seine Leidenschaftlichkeit, von der er sich in der Politik und im Kriege leiten lie, hat er die Gromachtstellung Schwedens gnzlich vernichtet (vgl. S. 269). Ipofen. 1. Die Jagellouen hatten hier von 1386 (vgl. S. 228) bis 1572 regiert und die Grenzen des Reiches bis nach Schlesien und zum Donez (Nebenflu des Don), bis zur Ostsee und zum Schwarzen Meere erweitert. Nach dem Aussterben der Jagellonen wurde Polen ein Wahlreich. Die Verfassung Polens war fast republikanisch; denn die hchste Gewalt lag im Reichstage. Letzterer bestand a) ans dem Senate, gebildet aus den Bischfen, Woiwoden (Statthaltern der Provinzen), Kastellanen (kniglichen Burggrafen) und den hohen Staatsbeamten, b) ans der V er-sammlung der Landboten, zusammengesetzt aus den Abgeordneten der Ritterschaft. Die Brgerschaft war vom Reichstage ausgeschlossen; die Bauern waren Leibeigeue. Da im Reichstage zu einem Beschlsse Einstimmigkeit erforderlich war, jeder Abgeordnete aber das Einspruchsrecht (liberum veto) hatte, so war es fast unmglich, Gesetze zu geben. In dringenden Fllen (Kriegsgefahr, Knigswahl) suchte man sich durch einen Konfderationsreichstag zu helfen, auf dem Stimmenmehrheit entschied. 2. Von den Wahlknigen war der erste Heinrich von Anjon, der spter als Heinrich Iii. König von Frankreich wurde. Von 1587 an regierten Könige aus dem Hause Wasa. Einige von ihnen hatten das Bestreben, die Kronen Schwedens und Polens zu vereinigen. Die Verschiedenheit der Religion verhinderte dies aber. Im Jahre 1674 wurde Johann Sobieski zum Könige gewhlt. Er rettete 1683 Wien vor der Eroberung durch die Trken. Von 16971733 regierte Kurfürst August Ii., der Starke, von Sachsen der (1697) in der Wallfahrtskirche zu Deutsch-Piekar in Oberschlesien zur katholischen Kirche bergetreten war. Prachtliebend und genuschtig, richtete er seinen Hof nach franzsischem Muster ein. Nach seinem Tode brach der Polnische Erbfolgekrieg aus, 1733-1738, in welchem sein Sohn August Iii. den Thron behauptete. Dritter Zeitraum der b r a n d e n b u r g i s ch - p r e.u i s ch e n Geschichte. Von der Entstehung des Knigreichs Preußen bis zur Grndung des neuen Deutsche Reiches, 17011871. Friedrich Iii. (I.), 16881713. 1. Sem Regierungsantritt und seine Persnlichkeit. Der Groe Kurfürst hatte entgegen den Hohenzollernschen Hausgesetzen seinen Shnen aus zweiter Ehe Landesteile zugewiesen und den Kaiser zum Testamentsvollstrecker eingesetzt. Nach beut Tode des Vaters gelang es aber

8. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 109

1904 - Habelschwerdt : Franke
109 König gewhlt wurde, ist von Kriegen mit Frankreich und Kmpfen mit den Groen angefllt. Unter ihm wurden in das Parlament, d. h. die Ver-sammluug der Barone, zum erstenmal auch Ritter und Brger berufen. Vierter Zeitraum. Das Zeitalter der Bildung groer Territorial-Herrschaften, der stndischen Gegenshe und die Blte-zeit der Städte, 1*2731517. Kaiser aus verschiedenen Kusern, 12731347. Rudols von Habsburg, 12731291. 1273-1291 1. Die Zustnde im Reiche. Die Fürsten hatten allmhlich ein Kronrecht nach dem anderen an sich gebracht und waren in ihren Gebieten fast unabhngig vom Kaiser. An ihrer Spitze standen sieben Fürsten, die das Recht, den König zu whlen, fr sich in Anspruch nahmen und nach dem Worte kren" (whlen) Kurfrsten" genannt wurden. Es waren dies die Erzbischfe von Cln, Mainz, Trier, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg, der Pfalzgraf bei Rhein und der Herzog von Bayern, der an Stelle des Bhmenknigs an der Wahl teilnahm. der die Entstehung ihres Vorrechtes und ihre Siebenzahl gehen die Ansichten noch auseinander. Die Kurfrsten suchten bei jeder neuen Knigswahl besondere Vorteile fr sich zu gewinnen; zu wichtigen Reichshandlungen gaben sie ihre Zustimmung durch Willebriefe. So bedeutete das Knigtum nur noch das Prsidium in einem aus selbstndigen Frstentmern und Stdten bestehenden Bundesstaat. Um den Fürsten gewachsen zu sein, suchten die Kaiser ihre Hausmacht zu vergrern. Da aber die Krone infolge der Wahl-freiheit nicht erblich wurde, kam auch eine starke Hausmacht dem Knig-tum nicht zugute. Die Zahl der weltlichen und geistlichen Reichsstnde war sehr groß. Zu den ersteren gehrten Herzge. Burggrasen, Landgrafen, Pfalzgrafen. Grafen, Ritter und Reichsstdte, zu den letzteren Erz-bischse, Bischfe, Reichsbte, die Hochmeister der Deutschherren und Johanniter. Den Reichsstnden waren die Landstnde Untertan. Zu ihnen gehrte der Adel, die Städte und Geistlichen, die nicht reichsfrei waren. Da sie auch mglichst unabhngig sein wollten, kam es zwischen ihnen und den Reichsstnden zu vielen blutigen Fehden. Annalen und Chronik von Kolmar. Geschichtschreiber d. d. Vorzeit. 75. Bd. Lindner. Deutsche Geschichte unter den Habsburgeru und Luxemburgern. 2 Bde. Stuttgart 189093.

9. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 44

1895 - Gera : Hofmann
44 Drittes Buch. I. Abschnitt: Bilder aus der äußeren Geschichte. tage in Nürnberg wurden in einer glänzenden Versammlung der Stände des Reiches die Beratungen begonnen, in Metz gelangten sie zum Abschluß, und dort wurde am 23. Dezember 1356 das erste deutsche Reichsverfassungsgesetz verkündigt, welches von der dem Dokument angefügten goldenen Siegeskapsel den Namen der „Goldenen Bulle" erhalten hat. Zweiseitiges goldenes Siegel Karls Iv. von der „Goldenen Bulle". In diesem Gesetze ordnete Karl vor allem die Wahl des deutschen Königs. Sie ward endgültig sieben Wählern übertragen, den Erzbischöfen von Mainz, Trier und Köln, dem Könige von Böhmen, dem Pfalz-grafen am Rhein, dem Herzog von Sachsen und dem Markgrafen von Brandenburg. Damit erreichte die bereits bestehende Institution der Kurfürsten ihren Abschluß. Die drei geistlichen Kurfürsten galten als Erzkanzler für Deutschland, Burgund und Italien. Den weltlichen standen die Erzämter des Reiches zu. Der Böhmenkönig war Erzschenk, der Pfalzgraf Erztruchseß, der Sachsenkönig Erzmarschall, der Markgraf Erzkämmerer des Reiches. Durch große Zugeständnisse wurden sie über den Kreis der andern Fürsten emporgehoben, damit sie in Zukunft dem Könige bei der Regierung zur Seite stehen könnten. Die Kurfürsten erhielten in ihren Gebieten alle diejenigen Rechte, welche ehedem als Regalien, als königliche Vorrechte, betrachtet wurden, wie das Münzrecht, die Befugnis, Bergwerke anzulegen, den Judenschutz. Von ihrem Richterspruch sollte nur in Fällen der Rechtsverweigerung an den Kaiser appelliert werden dürfen. Besonders segensreich aber konnte sich die Bestimmung erweisen, daß die Kurfürstentümer ungeteilt auf den Erstgebornen vererben mußten; so ward heilloser Zersplitterung und damit der Schwächung der edelsten Glieder des Reiches ein Ziel gesetzt. Zum Ort der Wahl wurde Frankfurt bestimmt, der Kurfürst von Mainz hatte als Erzkanzler das Wahlschreiben zu erlassen, zur Krönungsstadt ward Aachen auserlesen. Des Papstes und seines vermeintlichen Bestätigungsrechts ward nicht erwähnt: indem das Reichsvikariat an Pfalz und Sachsen übertragen wurde, beseitigte man den Anspruch der Päpste, bei Erledigung des Thrones auch die höchste weltliche Macht ausüben zu wollen.

10. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 94

1895 - Gera : Hofmann
94 Drittes Buch. I. Abschnitt: Bilder aus der äußeren Geschichte. auf das Venezianische scheiterte, und in stürmischem Vorgehen entrissen dann die Venezianer den Kaiserlichen Triest, Görz und ganz Istrien. Max mußte froh sein, einen Waffenstillstand zu schließen. Als er nun, bereits mit Frankreich und Spanien gegen die Republik von San Marco im Bunde, im April 1509 zu dem Reichstage in Worms einzog, stießen seine erneuerten Hilfsanträge auf den entschiedensten Widerstand vor allem der Städte, die im Reichsgericht zu wenig vertreten zu sein klagten und voll Abneigung den Krieg gegen Venedig, das Muster einer städtischen Republik, verfolgten. Keine bessere Aufnahme fanden die kaiserlichen Hilfegesuche im nächsten Jahre zu Augsburg, als die Venezianer trotz ihrer furchtbaren Niederlage von Agnadello (Vaila) an der Adda am 14. Mai 1509 Padua tapfer gegen den Kaiser behauptet hatten. Zudem erregten seine beständigen Eingriffe in den Geschäftskreis des Reichsgerichts die lebhafteste Verstimmung. Es stellte sich immer mehr heraus: er selbst war ganz unfähig und auch gar nicht geneigt, die Verfassungsreform zustande zu bringen, und er störte noch das wenige, was aus der ständischen Anregung hervorgegangen war. Mittlerweile mußte er zusehen, wie sich Papst Julius Ii. (1503—1513) mit Venedig versöhnte und sich schließlich, mit diesem und Spanien verbündet, anschickte, die Franzosen aus Italien zu verjagen. Deren glänzender Sieg bei Ravenna am Ostersonntage (12. April) des Jahres 1512 blieb fruchtlos, da die Schweizer inzwischen ins Mailändische einmarschierten; der ganze Feldzug endete mit dem Abzüge der Franzosen aus Oberitalien, und Spanien gebot als die einzige Großmacht auf der Halbinsel. Da mußte der Kaiser auf dem Reichstage zu Köln 1512 zufrieden sein, eine neue Bewilligung auf Grund des freilich stark herabgesetzten „gemeinen Pfennigs" zu erhalten, dagegen aber den Widerstand gegen die ständischen Reformen fallen lassen. Für die Exekution der kammergerichtlichen Urteile sollte das Reich in zehn Kreise, jeder unter einem von den Fürsten ernannten Kreishauptmann, geteilt, auch ein ständischer Reichsrat dem kaiserlichen Hofe beigegeben werden. Doch es blieb auch hier bei den Beschlüssen; zur Ausführung kam nichts. So konnte der Kaiser an der Seite Spaniens und Englands zwar an dem Kriege teilnehmen, der im Jahre 1513 abermals gegen Frankreich ausbrach und zu dem Siege bei Guinegate in Flandern führte (16. August), aber den kühnen Zug des jugendlichen Königs Franz I. von Frankreich über die Alpen, sodann dessen Einmarsch in Mailand, wo die Schweizer kurz vorher den Herzog Maximilian Sforza wieder eingesetzt hatten und den entscheidenden Sieg der Franzosen über die bis dahin nnbezwungenen Schweizer in der „Riesenschlacht" von Marignano am 13. und 14. September 1515 mit seinen Folgen vermochte er nicht zu hindern. Fortan gebot in Oberitalien Frankreich, im Süden Spanien; kaum ^ daß Maximilian den Venezianern ein paar Grenzstriche in Friaul und eine Kriegsentschädigung abzugewinnen vermochte. Drohender noch erschienen die inneren Verhältnisse: allerorten herrschten Gärung und Fehde, die Autorität der Reichsgewalt war überall hinfällig. Unter so trüben Aussichten eröffnete man am 1. Juli 1517 den Reichstag zu Mainz. Eine Kommission wurde niedergesetzt, um über die Ursachen des
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