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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 350

1888 - Habelschwerdt : Franke
350 er an verschiedenen Orten vergeblich Heilung suchte. Darum übertrug er am 7. Oktober 1858 seinem Bruder, dem Prinzen Wilhelm von Preußen, die Regentschaft. Am 2. Januar 1861 erlöste der Tod den König von seinen Leiden. Die Bedeutung der Regierung Friedrich Wilhelms Iv. liegt darin, daß unter ihm der Übergang vom ständisch vertretenen zum konstitutionellen Staate stattfand. Wenn dieser Übergang sich verhältnismäßig leicht und schnell vollzog, so ist die Ursache davon nicht znm geringsten in dem friedliebenden, edlen, hohen Charakter des Königs zu suchen. Aokgen der französischen Februarrevolution in andern Ländern. Wie in Preußen und Deutschland, so äußerte auch in Österreich, Ungarn und Italien die französische Revolution ihre Rückwirkung. Es brachen überall blutige Ausstände aus. Die Niederwerfung derselben war nicht ohne Einfluß auf die Gestaltung der deutschen Angelegenheiten; denn Österreich erhielt dadurch freie Hand, Preußen die moralische Niederlage von Olmütz zu bereiten (siehe S. 347). a) Österreich. Hier strebten die unter dem Hause Habsburg vereinigten Stämme nach größerer Selbständigkeit; auch die Lombardei und Ve-netien hatten sich erhoben. In Wien verlangte das Volk eine konstitutionelle Verfassung und Preßfreiheit. Der König gewährte das Verlangte und berief nach Wien eine konstituierende Nationalversammlung. Metternich, der sein rückschrittliches System auf einmal zertrümmert sah, dankte ab und floh nach England. Die Slaven waren mit den Bewilligungen aber noch nicht zufrieden und beriefen einen Kongreß nach Prag. Hier kam es zu einem Aufstande, der mit Kanonen überwältigt wurde. Auch Wien, wo in einein Pöbelaufstande der Kriegsminister ermordet worden war, mußte mit Gewalt unterworfen werden. Da dankte der Kaiser Ferdinand zu Gunsten seines Sohnes Franz Joseph ab, 2. Dezember 1848. b) Ungarn. Die Ungarn waren von dem Journalisten Ludwig Kossuth aufgewiegelt worden und verlangten die Unabhängigkeit von Österreich. Der Kaiser bewilligte ihnen einen Reichstag und die Vereinigung der ungarischen Nebenländer (Kroatien, Slavonien, Siebenbürgen) mit Ungarn. Dagegen erhoben sich aber die Südslaven unter dem Banus Jellachich von Kroatien, während der ungarische Reichstag die Anerkennung Franz Josephs verweigerte, so lange er nicht als König von Ungarn gefrönt fei. Der österreichische General Windischgrätz konnte gegen die Ungarn nichts ausrichten. Sie trotzten der Gewalt und wählten Kossuth zum Präsidenten. Da erhielt Österreich von Rußland ' Hilfe. Der tapfere ungarische Feldherr Görgei mußte sich zurückziehen und die Waffen strecken. Die neue Verfassung wurde wieder aufgehoben. Kossuth und andere Führer hatten sich geflüchtet.

2. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 115

1904 - Habelschwerdt : Franke
115 der inneren Verhltnisse infolge der Kmpfe Karls mit den Wittels-bachern in Bayern und Brandenburg kam noch das Auftreten der orientalischen Beulenpest. Man nannte sie damals den Schwarzen Tod" oder das groe Sterben". Die Krankheit forderte zahlreiche Opfer. Es starben z. B. in Erfurt 16 000, in Lbeck 9000, in Danzig 13 000 Menschen. Anfangs schob man die Schuld auf die Judeu und klagte sie der Brunnenvergiftung an. Sie wurden deshalb grausam verfolgt, obgleich der Papst bei Strafe des Bannes ihre Verfolgung verbot. Whrend sich in jener Schreckenszeit viele dem Simiengenu Hingaben, um das bedrohte Leben auszuntzen, hielten andere die Pest fr eine Strafe Gottes. Es taten sich Scharen von Benden zusammen, die von Ort zu Ort zogen, Bulieder saugen und sich mit Geielhieben den Rcken zerfleischten. Gegen^die Aus-schreitungen dieser Geielbrder oder Flagellanten ging7fchlielich die Kirche vor. 3. Karls Zug nach Italien. Ans einem Zuge nach Italien erwarb Karl die lombardische und die Kaiserkrone. Doch erfllte er nicht die Erwartungen der Patrioten, die Parteien zu vershnen und Recht und Ordnung herzustellen. Er begngte sich mit der uerlichen Anerkennung der Kaiserwrde, die ihm in Deutsch-land und den europischen Fürsten gegenber ein hheres Ansehen verlieh. 4. Die Goldene Bulle. Nach seiner Rckkehr aus Italien ver-handelte Karl auf den Reichstagen zu Nrnberg und Metz mit den Fürsten der die Verfassung des Reiches. Das Ergebnis dieser Ver-Handlungen war das Reichsgrundgesetz von 1356, das nach der goldenen Kapsel (bulla), in der das zu der Urkunde gehrende kaiserliche Siegel eingeschlossen war, den Namen Goldene Bnlle" erhielt. Durch diese wurde der Brauch, der sich allmhlich bei den Knigswahlen ausgebildet hatte, gesetzlich anerkannt und der einige strittige Punkte endgltig entschieden. Die Goldene Bulle enthlt in 30 Kapiteln Bestimmungen der die Wahl und Krnung des Knigs der die Rechte der Kurfrsten und den Landfrieden. Die Wahl des Knigs sollen unter dem Vorsitz des Erzbifchofs von Mainz drei Monate nach Erledigung des Thrones zu Frankfurt a. M. die sieben Kurfrsten, nmlich die Erzbifchfe von Mainz, Clu und Trier, der König von Bhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen-Wittenberg und der Markgras von Brandenburg vollziehe. Jedem Kurfrsten ist ein besonderes Aus der Chronik des Matthias von Neuenburg: Die Geielbrder in Straburg. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 50. Die Goldene Bulle. Atzler, a. a. O. Nr. 51. 8*

3. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 116

1904 - Habelschwerdt : Franke
1 116 Erzamt (b. h. ein Ehrendienst bei kaiserlichen Hoffesten) zuerkannt. Die drei geistlichen Kurfrsten führen als Erzkanzler fr Deutschland, Italien und Burgund die Siegel, der König von Bhmen soll als Erzschenk, der Pfalzgraf bei Rhein als Erztruchse, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg als Erz-kmmerer ttig sein. Durch die Goldene Bulle erhielten die Kurfrsten in ihren Lndern die hchste Gerichtsbarkeit; eine Berufung an den Kaiser war nicht zulssig; ihre Lnder wurden fr unteilbar erklrt, und es standen ihnen die vollen Hoheitsrechte und Regalien (Mnz-, Berg-Werks- und Zollrecht) zu. Diese selbstndige Stellung der Kurfrsten mute schlielich eine Zerstckelung des Reiches zur Folge haben. Karl Iv. selbst glaubte allerdings, durch die Goldene Bulle gewonnen zu haben, da er zwei Kurfrstentmer besa und seinen Nachfolgern die Krone gesichert hatte. Die Interessen des mchtig emporstrebenden Brgertums wurden durch die Goldene Bulle geschdigt, da sie alle Stdtebudnifse und die Aufnahme von Pfahlbrgern verbot und eine Vertretung der Städte aus dem Reichstage nicht zulie. Bezglich des Landfriedens bestimmte die Goldene Bnlle, da eine Fehde nur dauu erlaubt fei, wenn der ordentliche Richter das Recht versage oder nicht imstande sei, dem Klger Recht zu verschaffen. Die Fehde war drei Tage vorher persnlich oder schriftlich anzukndigen. Der Fehdebrief, der den Grund der Absage" enthalten sollte, mute ffentlich vor glaubwrdigen Zeugen dem Gegner zugestellt werden. Das Recht, zu dieser Art von Selbsthilfe zu greifen, stand jedem freien Manne zu. Wer jedoch Fehde erhob, ohne jene Vorschriften zu beachten, sollte als Landfriedensbrecher bestraft werden. 5. Karls Sorge fr den Landfrieden. Zum Schutze der ffentlichen Sicherheit suchte der Kaiser die Städte und Herren zu Landfriedens-bndnissen zu vereinigen. Die sddeutschen Reichsritter traten aber diesen nicht bei, sondern schlssen sich zur Erhaltung ihrer Unab-hngigkeit von Fürsten und Stdten zu Adelsbiindnissen (St. Georgsund Lwenbund, Schlegler) zusammen, deshalb dauerten die Unruhen fort. Hierzu kam, da Graf Eberhard von Wrttemberg, der Greiner oder Rauschebart (13441392), seine Landeshoheit der die schwbischen Reichsstdte auszudehnen suchte. Als Kaiser Karl Iv. mehrere von diesen Stdten an die Wittelsbacher verpfndete, um noch bei Lebzeiten die Wahl seines Sohnes Wenzel zu erlangen, vereinigten sich 14 schwbische Städte zur Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten. Der Kaiser sprach der den Bund die Acht aus. Von Karl untersttzt, bekriegte der Greiner die Städte. In der Schlacht bei Reutlingen

4. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 109

1904 - Habelschwerdt : Franke
109 König gewhlt wurde, ist von Kriegen mit Frankreich und Kmpfen mit den Groen angefllt. Unter ihm wurden in das Parlament, d. h. die Ver-sammluug der Barone, zum erstenmal auch Ritter und Brger berufen. Vierter Zeitraum. Das Zeitalter der Bildung groer Territorial-Herrschaften, der stndischen Gegenshe und die Blte-zeit der Städte, 1*2731517. Kaiser aus verschiedenen Kusern, 12731347. Rudols von Habsburg, 12731291. 1273-1291 1. Die Zustnde im Reiche. Die Fürsten hatten allmhlich ein Kronrecht nach dem anderen an sich gebracht und waren in ihren Gebieten fast unabhngig vom Kaiser. An ihrer Spitze standen sieben Fürsten, die das Recht, den König zu whlen, fr sich in Anspruch nahmen und nach dem Worte kren" (whlen) Kurfrsten" genannt wurden. Es waren dies die Erzbischfe von Cln, Mainz, Trier, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg, der Pfalzgraf bei Rhein und der Herzog von Bayern, der an Stelle des Bhmenknigs an der Wahl teilnahm. der die Entstehung ihres Vorrechtes und ihre Siebenzahl gehen die Ansichten noch auseinander. Die Kurfrsten suchten bei jeder neuen Knigswahl besondere Vorteile fr sich zu gewinnen; zu wichtigen Reichshandlungen gaben sie ihre Zustimmung durch Willebriefe. So bedeutete das Knigtum nur noch das Prsidium in einem aus selbstndigen Frstentmern und Stdten bestehenden Bundesstaat. Um den Fürsten gewachsen zu sein, suchten die Kaiser ihre Hausmacht zu vergrern. Da aber die Krone infolge der Wahl-freiheit nicht erblich wurde, kam auch eine starke Hausmacht dem Knig-tum nicht zugute. Die Zahl der weltlichen und geistlichen Reichsstnde war sehr groß. Zu den ersteren gehrten Herzge. Burggrasen, Landgrafen, Pfalzgrafen. Grafen, Ritter und Reichsstdte, zu den letzteren Erz-bischse, Bischfe, Reichsbte, die Hochmeister der Deutschherren und Johanniter. Den Reichsstnden waren die Landstnde Untertan. Zu ihnen gehrte der Adel, die Städte und Geistlichen, die nicht reichsfrei waren. Da sie auch mglichst unabhngig sein wollten, kam es zwischen ihnen und den Reichsstnden zu vielen blutigen Fehden. Annalen und Chronik von Kolmar. Geschichtschreiber d. d. Vorzeit. 75. Bd. Lindner. Deutsche Geschichte unter den Habsburgeru und Luxemburgern. 2 Bde. Stuttgart 189093.

5. Abth. 1 - S. 41

1818 - Elberfeld : Büschler
Die ersten Bündnisse der protestantischen Fürsten. 4* Verehrung um j und nachdem er auch nickt e,'n- niahl Mayland für sich behalten, sondern grosimü- thig dem Herzpq Frrrnz Sforza als Reichslehen zurückgegeben hatte, zdg er zu dem grdstsn Angkr Lurger Reichstage nach Teutschland. 8. Die ersten Bündnisse der protestantischen Fürsten. . l. — t illft In unserm Vaterlände hatten rndoß- piele Fürsten schdn öffentlich die neue Lehre ,n ihren Ländern eingeführt. Einer der eifrigsten war der junge Landgraf Philipp von Hessen; dieser drang auch bei den übrigen Fürsten, welche mit ihm gleich gesinnt waren, darauf, daß sie ein Bündniß zu gegenseitigem Schutze schließen soll- ten, wenn etwa die Gegner daö Wormser Edict mit Gewalt durchzuführen versuchten. Seine Sorge war nicht „„gegründet. Schon hatten meh- rere andersgesinnte Fürsten zu Leipzig eine Zu- sammenkunft gehalten und über die gemeinschaft- liche Vertheidignng ihrer Länder gegen das Ein- dringen jeder Neuerung gerathschlagt; che hatten den Kaiser um Beistand angerufen , und dieser lhatte in seiner Antwort von „Ausrottung der Zrrthumer der lutherischen Secte^ gesprochen. .. Es wurde also im I. i5r6 zu Torggu.ein Bünd-- niß errichtet zwischen dem Churfürsten von Sachsen, Johann dem Standhafter,, ■— Friedrich der Weise war i5r5 gestorben, ^— Philipp von Hessen, den Herzogen von Braunschweig Lüneburg, dem Her- zog Heinrich von Mecklenburg, Fürsten Wolfgang' von Anwalt, Grafen Gebhard und Albrechr von Mansfeld und der freien Reichsstadt Magdeburg. Auch der Markgraf Albrecht von Brandenburg- ehemals Meister des teutschen Ordens, ntin Hev- zog in Preußen, hatte die neue Lehre srngeführt.

6. Abth. 1 - S. 47

1818 - Elberfeld : Büschler
Erhaltung des Religisnsfried-ys, 47 in Ungarn war, zum römischen Könige zu erwählen, damit er, bei des Kaisers häufiger Ab- wesenheit, die gure Ordnung im Reiche erhalte. Die Ehurfürsten willigten ein und Ferdinand wurde zu Aachen gekrönt; nur der Ehiirfurst von Sachsen hatte eilte Protestation gegen diese Wahl durch seinen Sohn einreichen lagen. Der Kaiser begab sich alsdann in die Niederlande» Dem neuen römischen Könige lag sehr viel an der Erhaltung des Friedens in Teutsckland; theils aus innerer Milde und Reinheit des Ge- muthes, welche die Geschichte an ihm rühmt, theils, weil ihm sein neues Königreich Ungarn s/hr hart von den Türken bedrängt wurde, und die vorzüglichste Hülfe von den teutschen Fürsten koinmen mußte. D>e Protestanten aber verweiaer- ten diese Hülfe, wenn man ihnen nickt vorher den Friedeil jm Reiche gestatten und beschwören werde. Da verabredete der Kaiser von' Neuem Versuche der Eiliigung, und sie führten endlich, indem auch Luther eifrig dazu ermahnte, zu dem vorläufigen R e l i g i 0 n s f r i e d e n zu Nürnberg 1.532. Der Kaiser erklärte : ,, Er wolle aus kai- serlicher Aklchtvollkommenheir einen gemeinen Frie- den aufrichten, vermöge dessen bis auf ein künf- tiges Concilium, oder bis die Stande selbst wie- derum jusammenkamen, keiner den andern des Glaubens oder sonst einer Ursache wegen, befeh- den oder überziehen solle." Nun ging es rasch mit der Türkenhülfe und es kam so bald ein teutsches Heer zusammen, wie seit langem nicht geschehen war. Die Gefahr schien dringend zu werden, denn der Sultan S o- limgn zog mit 3oo,ood Mann heran, um die östreichischen Länder von vier Seiten anzugreifen, und der Kaiser hatte nur 76,000 dagegen. Aber schon die ersten Versuche zeigten den Türken, mit welchem Feur.de sie zu thun haben würden. Jbra- hnn Bassa, der ihren Vortrab führte, glaubte das kleine Stadtlein Günz in Ungarn, welches ihm die Thore zugeschlossell hatte, der Ehre halber

7. Die deutsche Geschichte - S. 497

1829 - Elberfeld : Büschler
Erhöhungen deutscher Fürsten. 497 /Vvvvy’Vvv''Wvw\ Uvuu1 Vw'\ Vvv Vvvvv'v Vvvvvvvvv Www Hvhhw tuuviiv Mißtrauen der Religion wegen, in Deutschland entstand- In der That hatten sich die kaiserlichen Gesandten auch nicht thätig gegen die französischen Absichten bewiesen. 122. Erhöhungen deutscher Fürsten. Eine andere Ursache der Uneinigkeit in Deutschland war auch um diese Zeit die Errichtung einer neuen Churwürde für das Haus Hannover oder Braun schweig-Lü ne bürg. Dieses Fürstenhaus hatte dem Kaiser sehr wesentliche Dienste in den Kriegen gegen Türken und Franzosen geleistet; Leopold war nicht abgeneigt, es dafür durch die Churwürde zu belohnen, und auch die meisten der übrigen Churfürsten, selbst die katholischen, fanden sich nach und nach willig, obgleich dadurch eine neue pro- testantische Stimme in das Churfürsten-Collegium kam. Dieses schien nicht unbillig, weil die Protestanten durch den Uebertritt von Churpfalz zur katholischen Religion eine Stimme verloren batten. Allein die Fürsten, besonders Braunschweig-Wolfen- büttel, stritten auf das eifrigste gegen diese Erhebung Eines aus ihrer Mitte, wodurch ihnen eine der wichtigsten Stimmen entzogen wurde. Und als der Kaiser dennoch 1692 die Belehnung des neuen Churfürsten Ernst August von Hannover vornahm, entstand solche Unzufriedenheit und Gährung im Fürstenrathe, daß es besser schien, Hannover für jetzt noch keinen Sitz im Churfürsten-Rathe nehmen zu lassen. Das neue Churfürstenthum war nicht unbeträchtlich; der ältere Bruder, Georg Wilhelm von Lüneburg, hatte dem jüngeren, Ernst August, sein Herzogthum abgetreten, so daß nun Lüneburg, Kalenberg und Gruben, nebst den Grafschaften Hoya und Diepholz, zusammen eines der größ- ten deutschen Länder ausmachten. Ter neue Churfürst wurde auch Erz-Panierherr des Reiches, und versprach dem Hause Oestreich immer seine Stimme bei der Kaiserwahl und den Ka- tholiken freie Religionsübung in seinem Lande zu geben. — Als er 1698 starb, stimmten auch die unter den Churfürsten, welche bis dahin ihre Einwilligung zur neunten Chur noch nicht gegeben hatten, für die Belehnung seines Sohnes Georg Ludwig; das Fürsten-Collegium dagegen protestirte von Neuem; und erst später, im Jahr 1705, erfolgte auch von seiner Seite die An- erkennung. Das Jahr 1696 hatte auch ein deutsches Fürstenhaus auf ei- nen königlichen Thron gehoben; der Churfürst Friedrich August von Sachsen war von den Polen, nach dem Tode des tapfern Sobiesky, zum König erwählt worden und nahm den Namen August I, an. Er mußte seinen Glauben verändern und zur katholischen Kirche übertreten; in seinen sächsischen Län- dern wurde jedoch keine Veränderung in der kirchlichen Ver- fassung vorgenommen. Es war eine Zeit des Aufstrcbens unter den Fürsten und die Kohlrausch D.gesch. 9. Aufl. 32

8. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 44

1895 - Gera : Hofmann
44 Drittes Buch. I. Abschnitt: Bilder aus der äußeren Geschichte. tage in Nürnberg wurden in einer glänzenden Versammlung der Stände des Reiches die Beratungen begonnen, in Metz gelangten sie zum Abschluß, und dort wurde am 23. Dezember 1356 das erste deutsche Reichsverfassungsgesetz verkündigt, welches von der dem Dokument angefügten goldenen Siegeskapsel den Namen der „Goldenen Bulle" erhalten hat. Zweiseitiges goldenes Siegel Karls Iv. von der „Goldenen Bulle". In diesem Gesetze ordnete Karl vor allem die Wahl des deutschen Königs. Sie ward endgültig sieben Wählern übertragen, den Erzbischöfen von Mainz, Trier und Köln, dem Könige von Böhmen, dem Pfalz-grafen am Rhein, dem Herzog von Sachsen und dem Markgrafen von Brandenburg. Damit erreichte die bereits bestehende Institution der Kurfürsten ihren Abschluß. Die drei geistlichen Kurfürsten galten als Erzkanzler für Deutschland, Burgund und Italien. Den weltlichen standen die Erzämter des Reiches zu. Der Böhmenkönig war Erzschenk, der Pfalzgraf Erztruchseß, der Sachsenkönig Erzmarschall, der Markgraf Erzkämmerer des Reiches. Durch große Zugeständnisse wurden sie über den Kreis der andern Fürsten emporgehoben, damit sie in Zukunft dem Könige bei der Regierung zur Seite stehen könnten. Die Kurfürsten erhielten in ihren Gebieten alle diejenigen Rechte, welche ehedem als Regalien, als königliche Vorrechte, betrachtet wurden, wie das Münzrecht, die Befugnis, Bergwerke anzulegen, den Judenschutz. Von ihrem Richterspruch sollte nur in Fällen der Rechtsverweigerung an den Kaiser appelliert werden dürfen. Besonders segensreich aber konnte sich die Bestimmung erweisen, daß die Kurfürstentümer ungeteilt auf den Erstgebornen vererben mußten; so ward heilloser Zersplitterung und damit der Schwächung der edelsten Glieder des Reiches ein Ziel gesetzt. Zum Ort der Wahl wurde Frankfurt bestimmt, der Kurfürst von Mainz hatte als Erzkanzler das Wahlschreiben zu erlassen, zur Krönungsstadt ward Aachen auserlesen. Des Papstes und seines vermeintlichen Bestätigungsrechts ward nicht erwähnt: indem das Reichsvikariat an Pfalz und Sachsen übertragen wurde, beseitigte man den Anspruch der Päpste, bei Erledigung des Thrones auch die höchste weltliche Macht ausüben zu wollen.

9. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 94

1895 - Gera : Hofmann
94 Drittes Buch. I. Abschnitt: Bilder aus der äußeren Geschichte. auf das Venezianische scheiterte, und in stürmischem Vorgehen entrissen dann die Venezianer den Kaiserlichen Triest, Görz und ganz Istrien. Max mußte froh sein, einen Waffenstillstand zu schließen. Als er nun, bereits mit Frankreich und Spanien gegen die Republik von San Marco im Bunde, im April 1509 zu dem Reichstage in Worms einzog, stießen seine erneuerten Hilfsanträge auf den entschiedensten Widerstand vor allem der Städte, die im Reichsgericht zu wenig vertreten zu sein klagten und voll Abneigung den Krieg gegen Venedig, das Muster einer städtischen Republik, verfolgten. Keine bessere Aufnahme fanden die kaiserlichen Hilfegesuche im nächsten Jahre zu Augsburg, als die Venezianer trotz ihrer furchtbaren Niederlage von Agnadello (Vaila) an der Adda am 14. Mai 1509 Padua tapfer gegen den Kaiser behauptet hatten. Zudem erregten seine beständigen Eingriffe in den Geschäftskreis des Reichsgerichts die lebhafteste Verstimmung. Es stellte sich immer mehr heraus: er selbst war ganz unfähig und auch gar nicht geneigt, die Verfassungsreform zustande zu bringen, und er störte noch das wenige, was aus der ständischen Anregung hervorgegangen war. Mittlerweile mußte er zusehen, wie sich Papst Julius Ii. (1503—1513) mit Venedig versöhnte und sich schließlich, mit diesem und Spanien verbündet, anschickte, die Franzosen aus Italien zu verjagen. Deren glänzender Sieg bei Ravenna am Ostersonntage (12. April) des Jahres 1512 blieb fruchtlos, da die Schweizer inzwischen ins Mailändische einmarschierten; der ganze Feldzug endete mit dem Abzüge der Franzosen aus Oberitalien, und Spanien gebot als die einzige Großmacht auf der Halbinsel. Da mußte der Kaiser auf dem Reichstage zu Köln 1512 zufrieden sein, eine neue Bewilligung auf Grund des freilich stark herabgesetzten „gemeinen Pfennigs" zu erhalten, dagegen aber den Widerstand gegen die ständischen Reformen fallen lassen. Für die Exekution der kammergerichtlichen Urteile sollte das Reich in zehn Kreise, jeder unter einem von den Fürsten ernannten Kreishauptmann, geteilt, auch ein ständischer Reichsrat dem kaiserlichen Hofe beigegeben werden. Doch es blieb auch hier bei den Beschlüssen; zur Ausführung kam nichts. So konnte der Kaiser an der Seite Spaniens und Englands zwar an dem Kriege teilnehmen, der im Jahre 1513 abermals gegen Frankreich ausbrach und zu dem Siege bei Guinegate in Flandern führte (16. August), aber den kühnen Zug des jugendlichen Königs Franz I. von Frankreich über die Alpen, sodann dessen Einmarsch in Mailand, wo die Schweizer kurz vorher den Herzog Maximilian Sforza wieder eingesetzt hatten und den entscheidenden Sieg der Franzosen über die bis dahin nnbezwungenen Schweizer in der „Riesenschlacht" von Marignano am 13. und 14. September 1515 mit seinen Folgen vermochte er nicht zu hindern. Fortan gebot in Oberitalien Frankreich, im Süden Spanien; kaum ^ daß Maximilian den Venezianern ein paar Grenzstriche in Friaul und eine Kriegsentschädigung abzugewinnen vermochte. Drohender noch erschienen die inneren Verhältnisse: allerorten herrschten Gärung und Fehde, die Autorität der Reichsgewalt war überall hinfällig. Unter so trüben Aussichten eröffnete man am 1. Juli 1517 den Reichstag zu Mainz. Eine Kommission wurde niedergesetzt, um über die Ursachen des

10. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 75

1895 - Gera : Hofmann
6. Der erste Hohenzoller in der Mark Brandenburg. 75 Sternberg und die beiden Bischöfe von Brandenburg und Lebus anwesend und bereit, ihm zu huldigen. Auch Kaspar Gans war als Vertreter der Altmark und Priegnitz zwar erschienen, aber nicht, um, wie man von ihm, der mündlich die Befehle Sigmunds in Ofen entgegengenommen hatte, erwarten mußte, die Huldigung zu leisten, sondern um sich Abschrift der königlichen Urkunde auszubitten. Denn er müsse diese erst den Ständen der Altmark und Priegnitz zur Prüfung vorlegen. So überrascht Burggraf Friedrich von diesem Verhalten gewesen sein mag, so erfüllte er doch das Begehren, meldete dasselbe aber gleichzeitig an Sigmund, der dann seinerseits in einem sehr entschiedenen Schreiben die von den Ständen der Altmark und Priegnitz ihm vorgelegten Fragen zurückwies und ihnen die sofortige Anerkennung des Burggrafen befahl. Trotzdem verweigerten sie dieselbe auch jetzt noch, und lebhafter noch war die Widersetzlichkeit der Ritter im Havellande, die schon ihre Burgen neu verschanzten, sie mit „Büchsen" versahen, um auch im Kampfe dem Burggrafen begegnen zu können. „Und wenn es ein ganzes Jahr Burggrafen vom Himmel regnete", so äußerte damals Johann von Quitzow, „so würde er kein Schloß herausgeben." Inzwischen aber hatte Burggraf Friedrich die ganze Mittelmark bis nach Frankfurt durchreist und in den Städten, denen er, entgegen der hergebrachten Sitte, unentgeltlich ihre Privilegien bestätigte, sowie bei der Geistlichkeit Anerkennung gefunden. Ebenso leisteten auch von den Schloßgesessenen immer etliche, so die von Uchterhagen, von Buch, von Groben, von Schlabberndorf die Huldigung, und am 14. September ritten sogar in Berlin, wo Friedrich sich damals aufhielt, viele Ritter des Havellandes, so die von Knoblauch, Retzow, Bardeleben, Arnim, Döberitz, Ribbeck, Lindow ein, schwuren den Huldigungseid und empfingen dafür die Bestätigung ihrer Lehensbesitzungen. Ein wesentliches Verdienst um diese Sinnesänderung des havelländischen Adels hat sich der Abt Heinrich Stich von Lehnin erworben. Das meiste aber that dazu Friedrichs eigenes Verhalten, seine imponierende Persönlichkeit, seine Anerkennung aller rechtlichen Ansprüche, sein gütliches Verhandeln über die einzelnen Ansprüche an die verpfändeten Schlösser und Güter. „Sachtmodige und lymplike", durch „sanftmütige und glimpfliche Teidigung" suchte der Burggraf den erneuten Befehl Sigmunds, „Friede und Ruhe wiederzubringen, Land und Leute desto besser zu schirmen, und die Straßen im Frieden zu halten", in Ausführung zu bringen. Und, bezeichnend genug, wenigstens soviel erreichte er, daß die widerspenstigen Vasallen nicht wie gegen frühere Landeshauptleute offenen Krieg zu beginnen wagten, sondern, trotz ihrer unter einander eingegangenen Verpflichtung, gemeinsam wider den Burggrafen zu stehen, mit passivem Widerstände sich begnügten. Dieser aber war für den Burggrafen um so weniger nachteilig, als es ihm gelang, mit den meisten Nachbarfürsten in ein gutes Einvernehmen zu kommen. Wenn die Erstarkung der Mark den Hoffnungen Pommerns auf die Uckermark, Mecklenburgs auf die Priegnitz, Magdeburgs und Braunschweigs auf die Altmark, Anhalts auf die Mittelmark, sogar auf die Kurwürde, andrer Länder auf diesen oder jenen Teil der Mark ein Ende zu machen
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