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Diagramm für Aktuelle Auwahl statistik

1. Das Mittelalter - S. 153

1896 - Bamberg : Buchner
- 153 - Manahmen von hheren Absichten geleitet zu sein. Friedrich hatte bei seiner Kaiser-frnung (1220) strenges Vorgehen gegen die Ketzer in Deutschland und Italien gelobt und ein Ketzergesetz erlassen, 1232 dieses erneuert und verschrft, im Anschlsse daran hatte die Ketzerverfolgung auch in Deutschland mehr um sich gegriffen (Konrad von Marburg, der Beichtvater der heiligen Elisabeth!).- Heinrich gebot unter Zustimmung der geistlichen und weltlichen Groen der Verfolgung Einhalt. Friedrich hatte im Statutum in favorem principum" die frstlichen Interessen nicht blo auf Kosten des Knigtums, sondern ebenso auf Kosten der kniglichen Städte gefrdert (Abfchaff-ung der stdtischen Bannmeile", des Pfahlbrgertums", der Aufnahme von fremden (Sigenfeuten) und 1232 auch gegen die Autonomie der bischflichen Städte zu Gunsten der geistlichen Stadtherren Stellung genommen (Verbot der freien Wahl des Stadtrats, der Brgermeister und anderer stdtischer Beamten); Heinrich begnstigte die Städte in ihrem Gegensatz gegen die Fürsten. Auch eine Fehde Heinrichs gegen Bayern widersprach dem Willen des Vaters. Die wiederholte Mibilligung seiner Politik steigerte die Gereiztheit des Sohnes zu offener Rebellion. Bereits ging ein Bevollmchtigter Heinrichs nach der Lombardei und brachte mit den kaiserfeindlichen Stdten ein Bndnis zu stnde, bereits dachte man auch an einen Bund mit einer auswrtigen Macht, mit Frankreich. Waren die greren deutschen Fürsten der Emprung von Anfang an ferne geblieben, so wute der Kaiser bei seinem Erscheinen in Deutschland den Sohn mit Hilfe seiner reichen sizilischen Geldmittel und einer berlegenen Diplomatie vllig zu isolieren. In Worms verhaftet, hat Heinrich (Vii.) als Gefangener in Apnlien geendet (1242). b) Auf einem glnzenden Reichstag zu Mainz 1235 erlie dann Friedrich, um dem während seiner Abwesenheit eingerissenen Fehdewesen zu steuern, das berhmte Landfriedensgesetz, welches das Fehderecht auf die Flle der Rechtsverweigerung und der Notwehr beschrnkte und zur friedlichen Beilegung der Streitigkeiten die Begrndung eines stndigen Reichshofgerichts in Aussicht nahm (Reichshof-Justitiar! vgl. das sptere Reichskammergericht wie den Reichshofrat). Zugleich wurde das welfifche Haus durch Erheb-ung seiner Eigengter Braunschweig und Lneburg zu einem reichslehnbaren Herzogtum ausgeshnt. * Das Mainzer Reichsge setz hat alle frheren Landfriedensgesetze in den Hintergrund gestellt, ist die Grundlage fr die sptere Landfriedensgesetzgebung, ja fr die Entwicklung des Reichsrechts berhaupt geworden. Es war das erste Rsicksgesetz, welches in lateinischer und deutscher Sprache abgefat wurde; die deutsche Be-Tirl)ettung ist jedoch nur in spteren Nachbildungen auf uns gekommen. Von dem zum Herzog erhobenen Otto dem Kinde, dem Neffen Kaiser Ottos Iv., stammt sowohl die ltere, herzogliche Linie des welfischen Hanfes in Braunschweig (erloschen 1884) als auch die jngere, knigliche Linie in Hannover und England (in Hannover 1866 entthront). 6. Die lombardische Frage und der endgltige Bruch zwischen Kaisertum und Papsttum.

2. Das Mittelalter - S. 212

1896 - Bamberg : Buchner
212 - Pfalz und Herzog Ludwig der Reiche von Bayern-Landshut, standen (Sieg Friedrichs bei Seckenheim [das Mahl zu Heidelberg!"^, Ludwigs bei Giengen 1462).t 9?ach der Wahl Maximilians zum rmischen König (1486) brachte Erzbisch of Berthold von Mainz die Reichsreformbewegung in der Richtung nach einem stndischen Reichsregiment, nach einem Reichs-kammergericht, nach Landsriedenskreisen wieder in Flu. Das Ergebnis dieser Reformbewegung in der Zeit Friedrichs Iii. war ein besseres Zu-sammeuwirkeu der Fürsten und Städte, eine geordnetere Stellung der letzteren auf den Reichstagen (als eines dritten Kollegiums neben dem der Fürsten und Kurfrsten), die Grndung eines zweiten schwbischen Bun-des 1488, gerade 100 Jahre nach dem Ende des ersten. Dieser zweite schwbische Bund, der im Gegensatze zu dem ersten aus Stdten und Fürsten und Herren zusammengesetzt war und bald glnzende Erfolge sowohl den Friedensbrechern im Innern als dem Auslande gegenber erzielte, zeigte mit seinem Bundesrate, seiner Bundeskasse, seinem Bundesheere im kleinen, welche Reform dem Reiche not that. Eine bundesstaatliche oder stndische Reichsreform entsprach einzig und allein den Verhltnissen der Zeit, eine streng monarchische Reichsresorin lag auer dem Bereiche der Mglichkeit. Die Forderung nach einem stndischen Reichsregiment, nach einem ewigen Landfrieden, nach einem Reichskammergericht, nach Landfriedenskreisen find seitdem nicht mehr verstummt und haben, wie die militrischen Reform-bestrebungen der Hussitenzeit, unter Maximilian I. und K a r l V. zu dauern-{jden Institutionen gefhrt. Gefahren im Osten von Trken und Ungarn. .Inzwischen hatten die Trken Konstantinopel erobert (1453) und die ganze Balkan-Halbinsel ihrer Herrschaft einverleibt; von hier aus bedrohten sie nicht mehr blo Ungarn, fondern auch das Reich, drangen bereits nach Krain und Steiermark vor. Vergebens bemhte sich der Papst Pius Ii., durch einen allgemeinen Kreuzzug der christlichen Fürsten und Völker Europa von den Trken zu befreien. Man hielt Reichstage der Reichstage, ohne aber bei der Engherzigkeit des Kaisers, der lediglich den Schutz seiner eigenen Erb-lande im Auge hatte, und der Lauheit der Fürsten zu Thateu zu kommen. Infolge der Teilnahmslosigkeit des Reiches sahen sich die Ungarn bei ihren Kmpfen gegen die Trken auf sich selbst angewiesen. Die osmanifchen Trken, ursprnglich eigentlich kein Volk, sondern eine Kriegerschar, stammen, wie die seldschnkischen Trken, aus Turkestan und erscheinen zuerst um 1200 in Kleinasien im Dienste der Sultane von Jkonium. Aber schon um das Jahr 1300 (nach dem Falle des Sultanates von Jkonium) waltete Osman, welcher der Kriegerschar den Namen gegeben, als selbstndiger Sultan. (Hauptstadt des Reiches wurde gegen das Ende seines Lebens Brussa am Olymp. Unter seinem Sohn Urchan, welcher neben der osmanischen Reiterei (denspahis) die Futztruppeder Janitscharen organisierte, rckten die Trken das Reich auf Kosten der byzantinischen

3. Die Neuzeit - S. 12

1905 - Bamberg : Buchner
Maximilian verm. m. Maria. Ferdinand verm. m. Jsabella. Philipp der Schne t 1506. Jobanna die Wahnsinnige t 1556. Karl V. (I.) geb. 1500, f 1558. Ferdinand I. f 1564, verlobt mit Anna, der Schwester Ludwigs Ii. von Bhmen und Ungarn. 2. (Reich sres ormen.) Whrend Maximilian von den Reichstagen bestndig Hilfe fr die meist zur Vermehrung seiner Hausmacht unter-nommenen Kriege forderte, drangen die Stnde, gefhrt von dem patrioti-fchen Erzbischof Berthold v. Mainz, spter von dem Kurfrsten Fried-rich dem Weisen von Sachsen, auf Verbesserung der Reichsversassung. Aus dem Reichstag zu Worms (1495) wurden folgende Einrichtungen beschlossen: a) Eine allgemeine, direkte Reichsvermgenssteuer, der gemeine Pfennig"; b) ein allgemeiner, ewiger Land friede; Anwendung des Faust-rechtes und Fehden wurden mit der Strafe der Reichsacht bedroht; c) ein Reichskammergericht zur Beilegung von Streitigkeiten der unmittelbaren Reichsglieder. Die 16 Beisitzer sollten von den Fürsten und Stdten, der Vorsitzende vom Kaiser ernannt werden. Das Reichs-kammergericht hatte seinen Sitz anfangs wechselnd in verschiedenen Stdten Oberdeutschlands, von 1530 an dauernd in Speier, nach dessen Einscherung (1689) in Wetzlar. Hiezu sollte trotz des Widerstrebens des Kaisers gegen eine solche Mit-regierung der Stnde d) ein Reichsregiment treten, bestehend aus Mitgliedern der Stnde (etwa dem heutigen Bundesrat entsprechend). Endlich wurde zur besseren Durchfhrung dieser Reformen aus dem Reichstag zu Kln (1512) e) die Einteilung des Reiches in 10 Landsriedenskreise be-schlssen, mit Fürsten als Kreishauptleuten an der Spitze der einzelnen Kreise, Die Kreise waren: der sterreichische, bayerische, schwbische, frnkische, oberrheinische, kur- oder niederrheinische, burgundische, westflische, nieder-und oberfchsische. Nicht zu den 10 Kreisen gehrte Bhmen (mit seinen Nebenlndern), dessen König zwar Erzmundschenk des Reiches war, aber sich nicht immer zu den Reichs-surften hielt, bis 1526 das Land nach Erlschen des slavischen Knigshauses unter die Habsburgische Herrschaft fiel; ferner die Schweizer Eidgenossenschaft, deren Unabhngigkeit Maximilian I. nach einem unrhmlichen Feldzug (1499)1 anerkennen mute, endlich Preußen, das seit dem 2. Frieden von Thorn (1466) unter Polen stand: s. S. 5. 1 Geschildert von dem Nrnberger Pirckbeimer (S. 19), der selbst am Zuge teilnahm.

4. Die Neuzeit - S. 20

1905 - Bamberg : Buchner
20 In Thringen verlangte die durch den fanatischen Schwrmer Thomas Mnzer, einen aus Sachsen entwichenen Geistlichen, aufgeregte Menge Gtergemein-schaft und Aufhren aller weltlichen Obrigkeit. In der Reichsstadt Mhlhausen wurde ein sozialistischer Gottesstaat" aufgerichtet, aber bei Frankenhausen erlag das schleckt bewaffnete und auf himmlischen Beistand rechnende Heer Mnzers den schsischen und hessischen Fürsten. Die Fhrer wurden hingerichtet, die brige Menge kehrte zu dem frheren Leben zurck. Luther, der zuerst eine vermittelnde Stellung eingenommen hatte, verfate j spter eine scharfe Schrift wider die ruberischen und mrderischen Bauern". _J In diese Zeit fllt Luthers Verheiratung mit Katharina v. Bora, einer frheren Nonne. 4. Die Fürsten, welche der alten Kirche treu blieben, und auf der anderen Seite die Anhnger Luthers schlssen sich in Bndnissen zu-sammen (152426). Da das Haus Habsburg sich damals auf zwei Seiten bedroht sah, von den Trken und von Frankreich, so lie der Kaiser die deutschen Stnde vorlufig gewhren; unter Ferdinand, seinem Bruder und Stellvertreter, wurde auf dem ersten Speierer Reichstag (1526) beschlossen: Jeder Stand mge sich in Ansehung des Wormser Ediktes so ver-halten, wie er es gegen Gott und Kaiserliche Majestt zu verantworten sich getraue." Als jedoch der Kaiser in der europischen Politik freiere Hand hatte (vgl. 7), beschlo die katholische Mehrheit der Stnde auf dem zweite n Reichstag zu Speier (l529) dem Umsichgreifen der neuen Lehre eut-gegenzutreten und verbot jede weitere Neuerung bis zur Entscheidung durch ein allgemeines Konzil. Gegen den Reichstagsabschied von 1529 protestierten die der neuen Richtung zugetanen Fürsten und Städte unter Berufung auf den Abschied von 1526. Den Bndnissen katholischer Fürsten zu Regensburg und Dessau setzte Johann von Sachsen 1526 den Torgauer Bund entgegen, welchem sich auer mehreren Fürsten Norddeutschlauds auch Magdeburg anschlo, das sich vom Erzbischof Nlbrecht lossagte. Nach dem ersten Speierer Reichstag, durch dessen Beschlu das Wormser Edikt auer Kraft gesetzt zu sein schien, befestigte sich die von der katholischen Hierarchie losgelste neue Kirche und Schule unter dem Schutze der Fürsten, bezw. der Magistrate. Im Jahre 1529 verfate Luther den groen und den kleinen Katechismus. Die zu Speier protestierenden Stnde waren die fnf Fürsten: Kurfürst Johann von Sachsen-Wittenberg, Markgraf Georg von Brandenburg (der Inhaber des frnkischen Frstentums Ansbach), Herzog Ernst von Brannschweig-Lueburg, Landgraf Philipp von Hessen und Fürst Wolfgang von Anhalt; und die vierzehn Reichsstdte: Straburg, Nrnberg, Ulm, Konstanz, Lindau, Memmingen, Kempten, Nrdlingen, Heilbronn, Reutlingen, Jsny .in Schwaben), St. Gallen (das hier noch einmal als Reichsstadt erscheint), Weienburg a. S. und Windsheim (die beiden letzten in Franken).

5. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 350

1888 - Habelschwerdt : Franke
350 er an verschiedenen Orten vergeblich Heilung suchte. Darum übertrug er am 7. Oktober 1858 seinem Bruder, dem Prinzen Wilhelm von Preußen, die Regentschaft. Am 2. Januar 1861 erlöste der Tod den König von seinen Leiden. Die Bedeutung der Regierung Friedrich Wilhelms Iv. liegt darin, daß unter ihm der Übergang vom ständisch vertretenen zum konstitutionellen Staate stattfand. Wenn dieser Übergang sich verhältnismäßig leicht und schnell vollzog, so ist die Ursache davon nicht znm geringsten in dem friedliebenden, edlen, hohen Charakter des Königs zu suchen. Aokgen der französischen Februarrevolution in andern Ländern. Wie in Preußen und Deutschland, so äußerte auch in Österreich, Ungarn und Italien die französische Revolution ihre Rückwirkung. Es brachen überall blutige Ausstände aus. Die Niederwerfung derselben war nicht ohne Einfluß auf die Gestaltung der deutschen Angelegenheiten; denn Österreich erhielt dadurch freie Hand, Preußen die moralische Niederlage von Olmütz zu bereiten (siehe S. 347). a) Österreich. Hier strebten die unter dem Hause Habsburg vereinigten Stämme nach größerer Selbständigkeit; auch die Lombardei und Ve-netien hatten sich erhoben. In Wien verlangte das Volk eine konstitutionelle Verfassung und Preßfreiheit. Der König gewährte das Verlangte und berief nach Wien eine konstituierende Nationalversammlung. Metternich, der sein rückschrittliches System auf einmal zertrümmert sah, dankte ab und floh nach England. Die Slaven waren mit den Bewilligungen aber noch nicht zufrieden und beriefen einen Kongreß nach Prag. Hier kam es zu einem Aufstande, der mit Kanonen überwältigt wurde. Auch Wien, wo in einein Pöbelaufstande der Kriegsminister ermordet worden war, mußte mit Gewalt unterworfen werden. Da dankte der Kaiser Ferdinand zu Gunsten seines Sohnes Franz Joseph ab, 2. Dezember 1848. b) Ungarn. Die Ungarn waren von dem Journalisten Ludwig Kossuth aufgewiegelt worden und verlangten die Unabhängigkeit von Österreich. Der Kaiser bewilligte ihnen einen Reichstag und die Vereinigung der ungarischen Nebenländer (Kroatien, Slavonien, Siebenbürgen) mit Ungarn. Dagegen erhoben sich aber die Südslaven unter dem Banus Jellachich von Kroatien, während der ungarische Reichstag die Anerkennung Franz Josephs verweigerte, so lange er nicht als König von Ungarn gefrönt fei. Der österreichische General Windischgrätz konnte gegen die Ungarn nichts ausrichten. Sie trotzten der Gewalt und wählten Kossuth zum Präsidenten. Da erhielt Österreich von Rußland ' Hilfe. Der tapfere ungarische Feldherr Görgei mußte sich zurückziehen und die Waffen strecken. Die neue Verfassung wurde wieder aufgehoben. Kossuth und andere Führer hatten sich geflüchtet.

6. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 115

1904 - Habelschwerdt : Franke
115 der inneren Verhltnisse infolge der Kmpfe Karls mit den Wittels-bachern in Bayern und Brandenburg kam noch das Auftreten der orientalischen Beulenpest. Man nannte sie damals den Schwarzen Tod" oder das groe Sterben". Die Krankheit forderte zahlreiche Opfer. Es starben z. B. in Erfurt 16 000, in Lbeck 9000, in Danzig 13 000 Menschen. Anfangs schob man die Schuld auf die Judeu und klagte sie der Brunnenvergiftung an. Sie wurden deshalb grausam verfolgt, obgleich der Papst bei Strafe des Bannes ihre Verfolgung verbot. Whrend sich in jener Schreckenszeit viele dem Simiengenu Hingaben, um das bedrohte Leben auszuntzen, hielten andere die Pest fr eine Strafe Gottes. Es taten sich Scharen von Benden zusammen, die von Ort zu Ort zogen, Bulieder saugen und sich mit Geielhieben den Rcken zerfleischten. Gegen^die Aus-schreitungen dieser Geielbrder oder Flagellanten ging7fchlielich die Kirche vor. 3. Karls Zug nach Italien. Ans einem Zuge nach Italien erwarb Karl die lombardische und die Kaiserkrone. Doch erfllte er nicht die Erwartungen der Patrioten, die Parteien zu vershnen und Recht und Ordnung herzustellen. Er begngte sich mit der uerlichen Anerkennung der Kaiserwrde, die ihm in Deutsch-land und den europischen Fürsten gegenber ein hheres Ansehen verlieh. 4. Die Goldene Bulle. Nach seiner Rckkehr aus Italien ver-handelte Karl auf den Reichstagen zu Nrnberg und Metz mit den Fürsten der die Verfassung des Reiches. Das Ergebnis dieser Ver-Handlungen war das Reichsgrundgesetz von 1356, das nach der goldenen Kapsel (bulla), in der das zu der Urkunde gehrende kaiserliche Siegel eingeschlossen war, den Namen Goldene Bnlle" erhielt. Durch diese wurde der Brauch, der sich allmhlich bei den Knigswahlen ausgebildet hatte, gesetzlich anerkannt und der einige strittige Punkte endgltig entschieden. Die Goldene Bulle enthlt in 30 Kapiteln Bestimmungen der die Wahl und Krnung des Knigs der die Rechte der Kurfrsten und den Landfrieden. Die Wahl des Knigs sollen unter dem Vorsitz des Erzbifchofs von Mainz drei Monate nach Erledigung des Thrones zu Frankfurt a. M. die sieben Kurfrsten, nmlich die Erzbifchfe von Mainz, Clu und Trier, der König von Bhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen-Wittenberg und der Markgras von Brandenburg vollziehe. Jedem Kurfrsten ist ein besonderes Aus der Chronik des Matthias von Neuenburg: Die Geielbrder in Straburg. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 50. Die Goldene Bulle. Atzler, a. a. O. Nr. 51. 8*

7. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 116

1904 - Habelschwerdt : Franke
1 116 Erzamt (b. h. ein Ehrendienst bei kaiserlichen Hoffesten) zuerkannt. Die drei geistlichen Kurfrsten führen als Erzkanzler fr Deutschland, Italien und Burgund die Siegel, der König von Bhmen soll als Erzschenk, der Pfalzgraf bei Rhein als Erztruchse, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg als Erz-kmmerer ttig sein. Durch die Goldene Bulle erhielten die Kurfrsten in ihren Lndern die hchste Gerichtsbarkeit; eine Berufung an den Kaiser war nicht zulssig; ihre Lnder wurden fr unteilbar erklrt, und es standen ihnen die vollen Hoheitsrechte und Regalien (Mnz-, Berg-Werks- und Zollrecht) zu. Diese selbstndige Stellung der Kurfrsten mute schlielich eine Zerstckelung des Reiches zur Folge haben. Karl Iv. selbst glaubte allerdings, durch die Goldene Bulle gewonnen zu haben, da er zwei Kurfrstentmer besa und seinen Nachfolgern die Krone gesichert hatte. Die Interessen des mchtig emporstrebenden Brgertums wurden durch die Goldene Bulle geschdigt, da sie alle Stdtebudnifse und die Aufnahme von Pfahlbrgern verbot und eine Vertretung der Städte aus dem Reichstage nicht zulie. Bezglich des Landfriedens bestimmte die Goldene Bnlle, da eine Fehde nur dauu erlaubt fei, wenn der ordentliche Richter das Recht versage oder nicht imstande sei, dem Klger Recht zu verschaffen. Die Fehde war drei Tage vorher persnlich oder schriftlich anzukndigen. Der Fehdebrief, der den Grund der Absage" enthalten sollte, mute ffentlich vor glaubwrdigen Zeugen dem Gegner zugestellt werden. Das Recht, zu dieser Art von Selbsthilfe zu greifen, stand jedem freien Manne zu. Wer jedoch Fehde erhob, ohne jene Vorschriften zu beachten, sollte als Landfriedensbrecher bestraft werden. 5. Karls Sorge fr den Landfrieden. Zum Schutze der ffentlichen Sicherheit suchte der Kaiser die Städte und Herren zu Landfriedens-bndnissen zu vereinigen. Die sddeutschen Reichsritter traten aber diesen nicht bei, sondern schlssen sich zur Erhaltung ihrer Unab-hngigkeit von Fürsten und Stdten zu Adelsbiindnissen (St. Georgsund Lwenbund, Schlegler) zusammen, deshalb dauerten die Unruhen fort. Hierzu kam, da Graf Eberhard von Wrttemberg, der Greiner oder Rauschebart (13441392), seine Landeshoheit der die schwbischen Reichsstdte auszudehnen suchte. Als Kaiser Karl Iv. mehrere von diesen Stdten an die Wittelsbacher verpfndete, um noch bei Lebzeiten die Wahl seines Sohnes Wenzel zu erlangen, vereinigten sich 14 schwbische Städte zur Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten. Der Kaiser sprach der den Bund die Acht aus. Von Karl untersttzt, bekriegte der Greiner die Städte. In der Schlacht bei Reutlingen

8. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 109

1904 - Habelschwerdt : Franke
109 König gewhlt wurde, ist von Kriegen mit Frankreich und Kmpfen mit den Groen angefllt. Unter ihm wurden in das Parlament, d. h. die Ver-sammluug der Barone, zum erstenmal auch Ritter und Brger berufen. Vierter Zeitraum. Das Zeitalter der Bildung groer Territorial-Herrschaften, der stndischen Gegenshe und die Blte-zeit der Städte, 1*2731517. Kaiser aus verschiedenen Kusern, 12731347. Rudols von Habsburg, 12731291. 1273-1291 1. Die Zustnde im Reiche. Die Fürsten hatten allmhlich ein Kronrecht nach dem anderen an sich gebracht und waren in ihren Gebieten fast unabhngig vom Kaiser. An ihrer Spitze standen sieben Fürsten, die das Recht, den König zu whlen, fr sich in Anspruch nahmen und nach dem Worte kren" (whlen) Kurfrsten" genannt wurden. Es waren dies die Erzbischfe von Cln, Mainz, Trier, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg, der Pfalzgraf bei Rhein und der Herzog von Bayern, der an Stelle des Bhmenknigs an der Wahl teilnahm. der die Entstehung ihres Vorrechtes und ihre Siebenzahl gehen die Ansichten noch auseinander. Die Kurfrsten suchten bei jeder neuen Knigswahl besondere Vorteile fr sich zu gewinnen; zu wichtigen Reichshandlungen gaben sie ihre Zustimmung durch Willebriefe. So bedeutete das Knigtum nur noch das Prsidium in einem aus selbstndigen Frstentmern und Stdten bestehenden Bundesstaat. Um den Fürsten gewachsen zu sein, suchten die Kaiser ihre Hausmacht zu vergrern. Da aber die Krone infolge der Wahl-freiheit nicht erblich wurde, kam auch eine starke Hausmacht dem Knig-tum nicht zugute. Die Zahl der weltlichen und geistlichen Reichsstnde war sehr groß. Zu den ersteren gehrten Herzge. Burggrasen, Landgrafen, Pfalzgrafen. Grafen, Ritter und Reichsstdte, zu den letzteren Erz-bischse, Bischfe, Reichsbte, die Hochmeister der Deutschherren und Johanniter. Den Reichsstnden waren die Landstnde Untertan. Zu ihnen gehrte der Adel, die Städte und Geistlichen, die nicht reichsfrei waren. Da sie auch mglichst unabhngig sein wollten, kam es zwischen ihnen und den Reichsstnden zu vielen blutigen Fehden. Annalen und Chronik von Kolmar. Geschichtschreiber d. d. Vorzeit. 75. Bd. Lindner. Deutsche Geschichte unter den Habsburgeru und Luxemburgern. 2 Bde. Stuttgart 189093.

9. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 44

1895 - Gera : Hofmann
44 Drittes Buch. I. Abschnitt: Bilder aus der äußeren Geschichte. tage in Nürnberg wurden in einer glänzenden Versammlung der Stände des Reiches die Beratungen begonnen, in Metz gelangten sie zum Abschluß, und dort wurde am 23. Dezember 1356 das erste deutsche Reichsverfassungsgesetz verkündigt, welches von der dem Dokument angefügten goldenen Siegeskapsel den Namen der „Goldenen Bulle" erhalten hat. Zweiseitiges goldenes Siegel Karls Iv. von der „Goldenen Bulle". In diesem Gesetze ordnete Karl vor allem die Wahl des deutschen Königs. Sie ward endgültig sieben Wählern übertragen, den Erzbischöfen von Mainz, Trier und Köln, dem Könige von Böhmen, dem Pfalz-grafen am Rhein, dem Herzog von Sachsen und dem Markgrafen von Brandenburg. Damit erreichte die bereits bestehende Institution der Kurfürsten ihren Abschluß. Die drei geistlichen Kurfürsten galten als Erzkanzler für Deutschland, Burgund und Italien. Den weltlichen standen die Erzämter des Reiches zu. Der Böhmenkönig war Erzschenk, der Pfalzgraf Erztruchseß, der Sachsenkönig Erzmarschall, der Markgraf Erzkämmerer des Reiches. Durch große Zugeständnisse wurden sie über den Kreis der andern Fürsten emporgehoben, damit sie in Zukunft dem Könige bei der Regierung zur Seite stehen könnten. Die Kurfürsten erhielten in ihren Gebieten alle diejenigen Rechte, welche ehedem als Regalien, als königliche Vorrechte, betrachtet wurden, wie das Münzrecht, die Befugnis, Bergwerke anzulegen, den Judenschutz. Von ihrem Richterspruch sollte nur in Fällen der Rechtsverweigerung an den Kaiser appelliert werden dürfen. Besonders segensreich aber konnte sich die Bestimmung erweisen, daß die Kurfürstentümer ungeteilt auf den Erstgebornen vererben mußten; so ward heilloser Zersplitterung und damit der Schwächung der edelsten Glieder des Reiches ein Ziel gesetzt. Zum Ort der Wahl wurde Frankfurt bestimmt, der Kurfürst von Mainz hatte als Erzkanzler das Wahlschreiben zu erlassen, zur Krönungsstadt ward Aachen auserlesen. Des Papstes und seines vermeintlichen Bestätigungsrechts ward nicht erwähnt: indem das Reichsvikariat an Pfalz und Sachsen übertragen wurde, beseitigte man den Anspruch der Päpste, bei Erledigung des Thrones auch die höchste weltliche Macht ausüben zu wollen.

10. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 94

1895 - Gera : Hofmann
94 Drittes Buch. I. Abschnitt: Bilder aus der äußeren Geschichte. auf das Venezianische scheiterte, und in stürmischem Vorgehen entrissen dann die Venezianer den Kaiserlichen Triest, Görz und ganz Istrien. Max mußte froh sein, einen Waffenstillstand zu schließen. Als er nun, bereits mit Frankreich und Spanien gegen die Republik von San Marco im Bunde, im April 1509 zu dem Reichstage in Worms einzog, stießen seine erneuerten Hilfsanträge auf den entschiedensten Widerstand vor allem der Städte, die im Reichsgericht zu wenig vertreten zu sein klagten und voll Abneigung den Krieg gegen Venedig, das Muster einer städtischen Republik, verfolgten. Keine bessere Aufnahme fanden die kaiserlichen Hilfegesuche im nächsten Jahre zu Augsburg, als die Venezianer trotz ihrer furchtbaren Niederlage von Agnadello (Vaila) an der Adda am 14. Mai 1509 Padua tapfer gegen den Kaiser behauptet hatten. Zudem erregten seine beständigen Eingriffe in den Geschäftskreis des Reichsgerichts die lebhafteste Verstimmung. Es stellte sich immer mehr heraus: er selbst war ganz unfähig und auch gar nicht geneigt, die Verfassungsreform zustande zu bringen, und er störte noch das wenige, was aus der ständischen Anregung hervorgegangen war. Mittlerweile mußte er zusehen, wie sich Papst Julius Ii. (1503—1513) mit Venedig versöhnte und sich schließlich, mit diesem und Spanien verbündet, anschickte, die Franzosen aus Italien zu verjagen. Deren glänzender Sieg bei Ravenna am Ostersonntage (12. April) des Jahres 1512 blieb fruchtlos, da die Schweizer inzwischen ins Mailändische einmarschierten; der ganze Feldzug endete mit dem Abzüge der Franzosen aus Oberitalien, und Spanien gebot als die einzige Großmacht auf der Halbinsel. Da mußte der Kaiser auf dem Reichstage zu Köln 1512 zufrieden sein, eine neue Bewilligung auf Grund des freilich stark herabgesetzten „gemeinen Pfennigs" zu erhalten, dagegen aber den Widerstand gegen die ständischen Reformen fallen lassen. Für die Exekution der kammergerichtlichen Urteile sollte das Reich in zehn Kreise, jeder unter einem von den Fürsten ernannten Kreishauptmann, geteilt, auch ein ständischer Reichsrat dem kaiserlichen Hofe beigegeben werden. Doch es blieb auch hier bei den Beschlüssen; zur Ausführung kam nichts. So konnte der Kaiser an der Seite Spaniens und Englands zwar an dem Kriege teilnehmen, der im Jahre 1513 abermals gegen Frankreich ausbrach und zu dem Siege bei Guinegate in Flandern führte (16. August), aber den kühnen Zug des jugendlichen Königs Franz I. von Frankreich über die Alpen, sodann dessen Einmarsch in Mailand, wo die Schweizer kurz vorher den Herzog Maximilian Sforza wieder eingesetzt hatten und den entscheidenden Sieg der Franzosen über die bis dahin nnbezwungenen Schweizer in der „Riesenschlacht" von Marignano am 13. und 14. September 1515 mit seinen Folgen vermochte er nicht zu hindern. Fortan gebot in Oberitalien Frankreich, im Süden Spanien; kaum ^ daß Maximilian den Venezianern ein paar Grenzstriche in Friaul und eine Kriegsentschädigung abzugewinnen vermochte. Drohender noch erschienen die inneren Verhältnisse: allerorten herrschten Gärung und Fehde, die Autorität der Reichsgewalt war überall hinfällig. Unter so trüben Aussichten eröffnete man am 1. Juli 1517 den Reichstag zu Mainz. Eine Kommission wurde niedergesetzt, um über die Ursachen des
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TM Hauptwörter (200)200

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