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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 350

1888 - Habelschwerdt : Franke
350 er an verschiedenen Orten vergeblich Heilung suchte. Darum übertrug er am 7. Oktober 1858 seinem Bruder, dem Prinzen Wilhelm von Preußen, die Regentschaft. Am 2. Januar 1861 erlöste der Tod den König von seinen Leiden. Die Bedeutung der Regierung Friedrich Wilhelms Iv. liegt darin, daß unter ihm der Übergang vom ständisch vertretenen zum konstitutionellen Staate stattfand. Wenn dieser Übergang sich verhältnismäßig leicht und schnell vollzog, so ist die Ursache davon nicht znm geringsten in dem friedliebenden, edlen, hohen Charakter des Königs zu suchen. Aokgen der französischen Februarrevolution in andern Ländern. Wie in Preußen und Deutschland, so äußerte auch in Österreich, Ungarn und Italien die französische Revolution ihre Rückwirkung. Es brachen überall blutige Ausstände aus. Die Niederwerfung derselben war nicht ohne Einfluß auf die Gestaltung der deutschen Angelegenheiten; denn Österreich erhielt dadurch freie Hand, Preußen die moralische Niederlage von Olmütz zu bereiten (siehe S. 347). a) Österreich. Hier strebten die unter dem Hause Habsburg vereinigten Stämme nach größerer Selbständigkeit; auch die Lombardei und Ve-netien hatten sich erhoben. In Wien verlangte das Volk eine konstitutionelle Verfassung und Preßfreiheit. Der König gewährte das Verlangte und berief nach Wien eine konstituierende Nationalversammlung. Metternich, der sein rückschrittliches System auf einmal zertrümmert sah, dankte ab und floh nach England. Die Slaven waren mit den Bewilligungen aber noch nicht zufrieden und beriefen einen Kongreß nach Prag. Hier kam es zu einem Aufstande, der mit Kanonen überwältigt wurde. Auch Wien, wo in einein Pöbelaufstande der Kriegsminister ermordet worden war, mußte mit Gewalt unterworfen werden. Da dankte der Kaiser Ferdinand zu Gunsten seines Sohnes Franz Joseph ab, 2. Dezember 1848. b) Ungarn. Die Ungarn waren von dem Journalisten Ludwig Kossuth aufgewiegelt worden und verlangten die Unabhängigkeit von Österreich. Der Kaiser bewilligte ihnen einen Reichstag und die Vereinigung der ungarischen Nebenländer (Kroatien, Slavonien, Siebenbürgen) mit Ungarn. Dagegen erhoben sich aber die Südslaven unter dem Banus Jellachich von Kroatien, während der ungarische Reichstag die Anerkennung Franz Josephs verweigerte, so lange er nicht als König von Ungarn gefrönt fei. Der österreichische General Windischgrätz konnte gegen die Ungarn nichts ausrichten. Sie trotzten der Gewalt und wählten Kossuth zum Präsidenten. Da erhielt Österreich von Rußland ' Hilfe. Der tapfere ungarische Feldherr Görgei mußte sich zurückziehen und die Waffen strecken. Die neue Verfassung wurde wieder aufgehoben. Kossuth und andere Führer hatten sich geflüchtet.

2. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 115

1904 - Habelschwerdt : Franke
115 der inneren Verhltnisse infolge der Kmpfe Karls mit den Wittels-bachern in Bayern und Brandenburg kam noch das Auftreten der orientalischen Beulenpest. Man nannte sie damals den Schwarzen Tod" oder das groe Sterben". Die Krankheit forderte zahlreiche Opfer. Es starben z. B. in Erfurt 16 000, in Lbeck 9000, in Danzig 13 000 Menschen. Anfangs schob man die Schuld auf die Judeu und klagte sie der Brunnenvergiftung an. Sie wurden deshalb grausam verfolgt, obgleich der Papst bei Strafe des Bannes ihre Verfolgung verbot. Whrend sich in jener Schreckenszeit viele dem Simiengenu Hingaben, um das bedrohte Leben auszuntzen, hielten andere die Pest fr eine Strafe Gottes. Es taten sich Scharen von Benden zusammen, die von Ort zu Ort zogen, Bulieder saugen und sich mit Geielhieben den Rcken zerfleischten. Gegen^die Aus-schreitungen dieser Geielbrder oder Flagellanten ging7fchlielich die Kirche vor. 3. Karls Zug nach Italien. Ans einem Zuge nach Italien erwarb Karl die lombardische und die Kaiserkrone. Doch erfllte er nicht die Erwartungen der Patrioten, die Parteien zu vershnen und Recht und Ordnung herzustellen. Er begngte sich mit der uerlichen Anerkennung der Kaiserwrde, die ihm in Deutsch-land und den europischen Fürsten gegenber ein hheres Ansehen verlieh. 4. Die Goldene Bulle. Nach seiner Rckkehr aus Italien ver-handelte Karl auf den Reichstagen zu Nrnberg und Metz mit den Fürsten der die Verfassung des Reiches. Das Ergebnis dieser Ver-Handlungen war das Reichsgrundgesetz von 1356, das nach der goldenen Kapsel (bulla), in der das zu der Urkunde gehrende kaiserliche Siegel eingeschlossen war, den Namen Goldene Bnlle" erhielt. Durch diese wurde der Brauch, der sich allmhlich bei den Knigswahlen ausgebildet hatte, gesetzlich anerkannt und der einige strittige Punkte endgltig entschieden. Die Goldene Bulle enthlt in 30 Kapiteln Bestimmungen der die Wahl und Krnung des Knigs der die Rechte der Kurfrsten und den Landfrieden. Die Wahl des Knigs sollen unter dem Vorsitz des Erzbifchofs von Mainz drei Monate nach Erledigung des Thrones zu Frankfurt a. M. die sieben Kurfrsten, nmlich die Erzbifchfe von Mainz, Clu und Trier, der König von Bhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen-Wittenberg und der Markgras von Brandenburg vollziehe. Jedem Kurfrsten ist ein besonderes Aus der Chronik des Matthias von Neuenburg: Die Geielbrder in Straburg. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 50. Die Goldene Bulle. Atzler, a. a. O. Nr. 51. 8*

3. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 116

1904 - Habelschwerdt : Franke
1 116 Erzamt (b. h. ein Ehrendienst bei kaiserlichen Hoffesten) zuerkannt. Die drei geistlichen Kurfrsten führen als Erzkanzler fr Deutschland, Italien und Burgund die Siegel, der König von Bhmen soll als Erzschenk, der Pfalzgraf bei Rhein als Erztruchse, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg als Erz-kmmerer ttig sein. Durch die Goldene Bulle erhielten die Kurfrsten in ihren Lndern die hchste Gerichtsbarkeit; eine Berufung an den Kaiser war nicht zulssig; ihre Lnder wurden fr unteilbar erklrt, und es standen ihnen die vollen Hoheitsrechte und Regalien (Mnz-, Berg-Werks- und Zollrecht) zu. Diese selbstndige Stellung der Kurfrsten mute schlielich eine Zerstckelung des Reiches zur Folge haben. Karl Iv. selbst glaubte allerdings, durch die Goldene Bulle gewonnen zu haben, da er zwei Kurfrstentmer besa und seinen Nachfolgern die Krone gesichert hatte. Die Interessen des mchtig emporstrebenden Brgertums wurden durch die Goldene Bulle geschdigt, da sie alle Stdtebudnifse und die Aufnahme von Pfahlbrgern verbot und eine Vertretung der Städte aus dem Reichstage nicht zulie. Bezglich des Landfriedens bestimmte die Goldene Bnlle, da eine Fehde nur dauu erlaubt fei, wenn der ordentliche Richter das Recht versage oder nicht imstande sei, dem Klger Recht zu verschaffen. Die Fehde war drei Tage vorher persnlich oder schriftlich anzukndigen. Der Fehdebrief, der den Grund der Absage" enthalten sollte, mute ffentlich vor glaubwrdigen Zeugen dem Gegner zugestellt werden. Das Recht, zu dieser Art von Selbsthilfe zu greifen, stand jedem freien Manne zu. Wer jedoch Fehde erhob, ohne jene Vorschriften zu beachten, sollte als Landfriedensbrecher bestraft werden. 5. Karls Sorge fr den Landfrieden. Zum Schutze der ffentlichen Sicherheit suchte der Kaiser die Städte und Herren zu Landfriedens-bndnissen zu vereinigen. Die sddeutschen Reichsritter traten aber diesen nicht bei, sondern schlssen sich zur Erhaltung ihrer Unab-hngigkeit von Fürsten und Stdten zu Adelsbiindnissen (St. Georgsund Lwenbund, Schlegler) zusammen, deshalb dauerten die Unruhen fort. Hierzu kam, da Graf Eberhard von Wrttemberg, der Greiner oder Rauschebart (13441392), seine Landeshoheit der die schwbischen Reichsstdte auszudehnen suchte. Als Kaiser Karl Iv. mehrere von diesen Stdten an die Wittelsbacher verpfndete, um noch bei Lebzeiten die Wahl seines Sohnes Wenzel zu erlangen, vereinigten sich 14 schwbische Städte zur Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten. Der Kaiser sprach der den Bund die Acht aus. Von Karl untersttzt, bekriegte der Greiner die Städte. In der Schlacht bei Reutlingen

4. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 109

1904 - Habelschwerdt : Franke
109 König gewhlt wurde, ist von Kriegen mit Frankreich und Kmpfen mit den Groen angefllt. Unter ihm wurden in das Parlament, d. h. die Ver-sammluug der Barone, zum erstenmal auch Ritter und Brger berufen. Vierter Zeitraum. Das Zeitalter der Bildung groer Territorial-Herrschaften, der stndischen Gegenshe und die Blte-zeit der Städte, 1*2731517. Kaiser aus verschiedenen Kusern, 12731347. Rudols von Habsburg, 12731291. 1273-1291 1. Die Zustnde im Reiche. Die Fürsten hatten allmhlich ein Kronrecht nach dem anderen an sich gebracht und waren in ihren Gebieten fast unabhngig vom Kaiser. An ihrer Spitze standen sieben Fürsten, die das Recht, den König zu whlen, fr sich in Anspruch nahmen und nach dem Worte kren" (whlen) Kurfrsten" genannt wurden. Es waren dies die Erzbischfe von Cln, Mainz, Trier, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg, der Pfalzgraf bei Rhein und der Herzog von Bayern, der an Stelle des Bhmenknigs an der Wahl teilnahm. der die Entstehung ihres Vorrechtes und ihre Siebenzahl gehen die Ansichten noch auseinander. Die Kurfrsten suchten bei jeder neuen Knigswahl besondere Vorteile fr sich zu gewinnen; zu wichtigen Reichshandlungen gaben sie ihre Zustimmung durch Willebriefe. So bedeutete das Knigtum nur noch das Prsidium in einem aus selbstndigen Frstentmern und Stdten bestehenden Bundesstaat. Um den Fürsten gewachsen zu sein, suchten die Kaiser ihre Hausmacht zu vergrern. Da aber die Krone infolge der Wahl-freiheit nicht erblich wurde, kam auch eine starke Hausmacht dem Knig-tum nicht zugute. Die Zahl der weltlichen und geistlichen Reichsstnde war sehr groß. Zu den ersteren gehrten Herzge. Burggrasen, Landgrafen, Pfalzgrafen. Grafen, Ritter und Reichsstdte, zu den letzteren Erz-bischse, Bischfe, Reichsbte, die Hochmeister der Deutschherren und Johanniter. Den Reichsstnden waren die Landstnde Untertan. Zu ihnen gehrte der Adel, die Städte und Geistlichen, die nicht reichsfrei waren. Da sie auch mglichst unabhngig sein wollten, kam es zwischen ihnen und den Reichsstnden zu vielen blutigen Fehden. Annalen und Chronik von Kolmar. Geschichtschreiber d. d. Vorzeit. 75. Bd. Lindner. Deutsche Geschichte unter den Habsburgeru und Luxemburgern. 2 Bde. Stuttgart 189093.

5. Mittelalter - S. 152

1900 - Berlin : Duncker
Seit dem Ende des 12. Jahrhunderts, wo der Kreis der Wähler durch das Ausscheiden der Grafen aus dem Eürstenstande sich verengert, wird auf die Stimmen einiger Fürsten besonderer Wert gelegt. Sie stimmen zuerst ab und müssen mitgewirkt haben, wenn die Wahl giltig sein soll. Aus diesem Kreise von Vorwählern, dem gegenüber die übrigen Fürsten allmählich auf das Recht der Akklamation beschränkt werden, ist das Kurfürstenkollegium hervorgegangen (cf. Martin von Troppau S. 94). Bei der Wahl von 1257 sind es zum ersten Mal sieben Fürsten. Der Sachsenspiegel nennt als wahlberechtigt die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, den Pfalzgrafen bei Rhein (Truchsess), den Herzog von Sachsen (Marschall), den Markgrafen von Brandenburg (Kämmerer), den König von Böhmen (Schenk). Der Schwabenspiegel nennt statt Böhmens den Herzog von Bayern. Die endgiltigen Bestimmungen über die Wähler und ihre Rechte giebt die goldene Bulle (s. o. S. 113). Das Kurrecht der Geistlichen beruht nicht auf dem Erzkanzleramt*), ebensowenig wie das der weltlichen Fürsten auf den Erzämtern. Die Entstehung ist im Einzelnen unklar. Ursprünglich wird zur Wahl Einstimmigkeit gefordert. Dass die Majorität entscheiden soll, wird erst durch den Kurverein von Rense 1338 festgesetzt, dessen Beschlüsse auf dem nachfolgenden Reichstage zu Frankfurt in der sogenannten constitutio de jure x) Seit Heinrich I. bekleidet das Erzkanzleramt der Mainzer, der zugleich bis 1044 Erzkaplan ist. 962 wird für Italien eine besondere Kanzlei errichtet und 1031 das Erzkanzleramt für Italien dem Kölner übertragen. Burgund erhält unter Heinrich Iii. eine eigene Kanzlei unter dem Bischof von Besan<jon und später unter dem von Vienne. Erst im letzten Drittel des 13. Jahrhunderts kommt für den Trierer der Titel eines Erzkanzlers per Galliam et regnum Arelatense in Gebrauch.

6. Mittelalter - S. 123

1900 - Berlin : Duncker
123 vember 1420 bei Wyschehrad (bei Prag) und am 8. Januar 1422 bei Deutsch-Brod (an der Sazawa) und fallen in das Reich ein. 1422 Reichstag zu Nürnberg. Der Plan Sigismunds, eine allgemeine Reichssteuer (den 100. Pfennig) einzuführen, scheitert an dem Widerstand der Städte. -Dagegen wird der Reichskrieg beschlossen und die Zahl der von den Reichsständen zu stellenden Truppen durch die Nürnberger Matrikel festgestellt, doch werden die Bestimmungen derselben nur mangelhaft erfüllt. Infolge von inneren Streitigkeiten unter den Hussiten (Wahl Korybuts, des Neffen Witolds von Lithauen; Tod Ziskas 1424; Parteien der Taboriten und Orphaniten) kommt es zu einer Waffenruhe. Unterdessen entsteht eine Spannung zwischen Sigismund und den Kurfürsten, welche seit langer Zeit missvergnügt über die Versuche des Königs, mit Hülfe der Städte eine Reichsreform durchzusetzen, sich im 1424 Binger Kuryerein zusammenschliessen. Durch Verleihung des Kurfürstentums Sachsen nach dem Aussterben der Askanier an Friedrich den Streitbaren von Meissen (übertragen 1423, Belehnung in Ofen 1425), mit dem er sich auf das engste verbindet, gelingt es Sigismund, den Bund der Kurfürsten zu sprengen. 1426 Die Hussiten erneuern den Angriffskrieg unter Führung Procops des Grossen und schlagen ein sächsisches Heer bei Aussig (an der Elbe) und im folgenden Jahre ein auf Grund der Beschlüsse eines neuen Reichstages zu Nürnberg zusammengebrachtes Reichsheer bei Mies (westlich von Pilsen) in die Flucht. 1427 Reichstag zu Frankfurt. Ein nochmaliger Versuch, durch eine Reform der Reichsfinanzen die Abwehr der Hussiten zu er- möglichen, scheitert wiederum an dem Widerstand der Städte. Die Böhmen verwüsten während der nächsten Jahre ungehindert die benachbarten Reichslande.

7. Mittelalter - S. 113

1900 - Berlin : Duncker
113 versität Prag 1348. Majestas Carolina. Schlesisches Landrecht. Unterstützung des Deutschtums. Er erklärt das Bistum Olmütz, die Herzogtümer Troppau und Mähren, die sein Bruder Johann Heinrich erhalten hatte, für böhmische Lehen. Lützelburg war seinem jüngsten Bruder Wenzel zugefallen. 1853 Karl erwirbt von Buprecht dem Aelteren einen Teil der Oberpfalz. 1354 Karl unterstützt Albrecht von Oesterreich erfolglos gegen Zürich. Er vermag die Weiterentwickelung der Schweizer Eidgenossenschaftj) nicht zu verhindern. 1354—1355. Karls erster Römerzug. Karl zieht nach Vereinbarung mit Innocenz Vi. (seit 1352) nach Italien, um die Kaiserkrone zu erwerben. Die Stimmung ist ihm günstig (Cola Jrienzi, Petrarca). Er verständigt sich mit den Visconti, wird am 6. Januar 1355 in Mailand zum Könis: von Italien und am 5. April von einem Bevollmächtigten des Papstes in Piom zum Kaiser gekrönt, das er am folgenden Tage wieder verlässt. Ohne sich in die Streitigkeiten der Parteien zu mischen, kehrt er nach Deutschland zurück. 1355—1356. Reichstage zu Nürnberg (November 1355 bis Januar 1356) und zu Metz (November und Dezember 1356). Erlass der goldenen Bulle, welche vor allem die Königswahl regelt. Als allein berechtigte Wähler werden anerkannt: die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln, der König von Böhmen (Schenk), der Pfalzgraf bei Rhein, der bisher mit dem Herzoge von Bayern wechselte (Truchsess), der Herzog von Sachsen - Wittenberg gegen Sachsen-Lauenburg (Marschall) und der Markgraf von Brandenburg (Kämmerer). Der Kurfürst von Mainz beruft zur Wahl und leitet sie. Die Majorität entscheidet. Die Kurfürsten dürfen sich beim Wahlakt durch s. u. besondere Abhandlung.

8. Neuzeit - S. 29

1911 - Berlin : Duncker
29 Erklärung, den päpstlichen Stuhl und die christliche Kirche schützen zu wollen. Maximilian gibt diese Erklärung im Februar 1562 ab, bleibt aber auch weiterhin mit den protestantischen Fürsten des Reiches in enger Verbindung. Im Oktober 1562 wird er dann einstimmig zum römischen Könige gewählt. Auf seinem ersten Reichstage, dem zu Augs-1564 bürg 1564, erlangt Maximilian (1564—*576) von den Ständen eine erhebliche Türkenhilfe: mit den ihm bewilligten Truppen rückt er gegen den Sultan Soliman vor, der zur Unterstützung Johann Zapolyas von Siebenbürgen in Ungarn eingefallen war. Während der Belagerung des von Zriny verteidigten Szigeth stirbt Soliman, als aber Szigeth von den Türken erobert wird, kehrt Maximilian nach 1568 Österreich zurück und schließt 1568 mit den Türken einen Frieden auf acht Jahre, der ihn zu einem jährlichen Tribut verpflichtet. An den im westlichen Europa ausbrechenden großen Kämpfen, dem Freiheitskampfe der Niederlande gegen die spanische Herrschaft, nimmt das Reich als solches nicht teil: damit wird die Verbindung, in der die Niederlande bisher noch zum Reiche standen, völlig und für alle Zeiten gelöst. Nur das territoriale Fürstentum, vor allem das Haus Nassau und die calvinistischen Pfälzer, nehmen energischen Anteil an den Kämpfen der Niederländer. Auf Veranlassung namentlich Hessens und der Pfalz erbietet sich zwar Maximilian bei Fhilipp von Spanien zum Vermittler in den schwebenden Kämpfen und verlangt zugleich Sicherung des deutschen Gebietes gegen die spanischen Werbungen und Übergriffe, Philipp weist aber die Vermittlung zurück, und Maximilian ist jetzt um so weniger geneigt, eine solche nochmals zu versuchen, da sich nach dem Tode des Don Carlos der deutschen Linie des Hauses Habsburg die Aussicht auf die Nachfolge in Spanien eröffnet. Eine in Aussicht genommene Verbindung der deutschen Protestanten mit Frankreich gegen Spanien scheitert an den Verfolgungen, denen gerade damals

9. Neuzeit - S. 50

1911 - Berlin : Duncker
50 erlangt er dadurch von Polen die Souveränität über Preußen. 1658 Karl Gustav greift die Dänen jetzt in ihrem eigenen Lande an und belagert Kopenhagen, er wird aber von der den Dänen zu Hilfe eilenden holländischen Flotte zurückgeschlagen und Kurfürst Friedrich Wilhelm erzwingt mit seinen und österreichisch-polnischen Truppen den Übergang nach Alsen. 1659 rücken kaiserliche Truppen in Pommern ein und die Holländer erringen über die Schweden bei Nyborg einen großen Seesieg. Karl Gustav stirbt jetzt, aber da nun Frankreich energisch zugunsten Schwedens eingreift, müssen die Verbündeten 1660 im Frieden von Oliva 1660 auf ihre Siegespreise verzichten. Ein wesentlicher Erfolg Brandenburgs aber ist es, daß ihm im Frieden von Oliva die Souveränität Preußens bestätigt wird. 1663/66 Immerwährender Reichstag. Türkenkrieg. Innere Wirren im Reich. 1663 Der Reichstag, der sich 1663 zu Regensburg versammelt, löst sich von da ab überhaupt nicht mehr auf; er gestaltet sich zu einer Art ständigen Gesandtenkongresses um, der bis zum Untergang des alten Reiches im Jahre 1806 fortbesteht. Türkenkrieg. Hauptgegenstand der Beratungen des Reichstages ist die Türkenhilfe: die Türken waren 1663 mit überlegenen Streitkräften in Ungarn eingefallen und hatten das wichtige Neuhäusl erobert. 1664 Im August 1664 werden sie zwar bei St. Gotthard an der steirischen Grenze durch Montecucculi vollständig geschlagen, der Kaiser aber schließt kurz darauf, namentlich wohl um nicht auf die Hilfe des Rheinbunds und der Franzosen angewiesen zu sein, den Frieden von Vasvar, der den Türken Neuhäusl und Großwardein überläßt und ihnen den vorherrschenden Einfluß in Siebenbürgen sichert. Innere Wirren im Reiche. Karl Ludwig von der Pfalz übt das seinen Vorfahren über Fremde und Uneheliche zustehende Wildfangsrecht auch in den Gebieten seiner Nachbarn aus. Hauptsächlich unter

10. Neuzeit - S. 137

1911 - Berlin : Duncker
137 Pommern zu erwähnen: in dem Vertrage von Prenzlau 1479 erkennt Pommern die Lehnshoheit und das Nachfolgerrecht der brandenburgischen Kurfürsten an. 1486— Johann Cicero (1486—99) verzichtet 1493 wieder 1499 auf die Lehnshoheit über Pommern; im Innern hat er besonders Kämpfe mit den aufsässigen Städten und dem Adel zu bestehen. Von ihm geht die Anregung zur Gründung der Universität Frankfurt aus. 1499— Sein Nachfolger, Joachim I. (1499 —1535) hat 1535 gleichfalls mit dem fehdelustigen Adel heftige Kämpfe zu bestehen. Die Universität Frankfurt wird 1506 eröffnet. Der Vertrag zu Grimnitz 1529 sichert das Erbfolgerecht der Hohenzollern in Pommern. In der auswärtigen Politik stimmt er nach dem Tode Maximilians zuerst für die Wahl des französischen Kandidaten, wählt dann aber endlich mit der Majorität Karl und bleibt diesem ajs ein entschiedener Gegner der Reformation treu, auch bemüht er sich lebhaft um die Durchführung des Wormser Ediktes; trotzdem die neue Lehre in seinem Lande und auch in seiner eigenen Familie starke Fortschritte macht, bleibt doch Joachim beständig ihr scharfer G-egner. 1535— Nach dem Tode Joachims I. 1535 übernimmt 1571 Joachim Ii. mit der Kurwürde den Hauptteil der Mark, während sein Bruder Johann die Neumark erhält; beide Brüder regieren bis 1571. Johann tritt gleich im Anfänge seiner Regierung auf die Seite des entschiedenen Protestantismus und wird Mitglied des Schmalkaldischen Bundes, während Joachim Ii. anfangs bemüht ist, einen mittleren Weg einzuschlagen, bis endlich auch er am 1. November 1539 das Abendmahl unter beiderlei Gestalt nimmt und nun der Reformation in seinen Landen völlig freien Lauf läßt. 1543 wird als höchste geistliche Behörde das Konsistorium eingesetzt. In der äußeren Politik steht Joachim Ii. meist auf der Seite des Kaisers; 1542 befehligt er das gegen die Türken aufgebotene Reichsheer, der Versuch, Ofen zu erobern, gelingt ihm aber nicht. Während des Schmalkaldischen Krieges stellt er
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