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1. Geschichte des Mittelalters - S. 235

1888 - Wiesbaden : Kunze
36, 3. Karl Iv. 235 Doch bemühte er sich nicht um die Ausübung der kaiserlichen Oberhoheit in Rom und Italien, sondern begnügte sich damit, auch hier Geldmittel zu erwerben. So bestätigte er der angesehenen Familie Visconti von Mailand für 200 000 Goldgulden den Besitz alles dessen, was sie an sich gezogen hatten; den Florentinern gab er für 100 000 Goldgulden das Versprechen, ihr Gebiet nicht zu betreten. Nach seiner Rückkehr aus Italien erließ er 1356 zu Metz die goldene Bulle, das berühmte Reichsgrundgesetz, welches sein Namen von der goldnen Kapsel trägt, in welcher das Reichssiegel angehängt ist. In demselben bestimmte er 7 Wahl- oder Kurfürsten, welche, wie es schon mehrfach geschehen war, die Wahl des Kaisers vornehmen sollten. Diese 7 Kurfürsten, „die 7 Säulen und Leuchter des heiligen römischen Reiches", waren 3 geistliche und 4 weltliche Fürsten: die Kurfürsten und Erzbischöfe von Mainz, Köln und Trier als Erzkanzler für Deutschland, Italien und Burgund, der Pfalz-gras bei Rhein als Erztruchseß, der Herzog von Sachsen-Wittenberg als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg als Erzkämmerer, und der König von Böhmen als Erzmundschenk. Als Wahlort wurde Frankfurt, als Krönungsort Aachen, als erster Reichshof Nürnberg festgesetzt. Zugleich veröffentlichte die goldne Bulle das ganze Ceremoniel bei der Wahl und Krönung des Kaisers, die Rechte und erforderlichen Eigenschaften der Kurfürsten, das Verbot der Fehde ohne Absagebrief rc. Dieses Reichsgrundgesetz war jedoch für die Kräftigung und Einigung des deutschen Volkes ohne Bedeutung, es beschränkte die Oberhoheit des Kaisers noch mehr, als es schon geschehen war, und brachte nur den Kurfürsten Gewinn. Diesen war fast unumschränkte Landeshoheit zugestanden worden; sie erhielten das Recht, mit dem Kaiser alljährlich über die Angelegenheiten des Reiches zu beraten und zu beschließen; es wurden ihnen Hoheitsrechte über Zölle, Münze und Bergwerke bewilligt, ihre Länder sollten unteilbar bleiben und ihr eignes Gerichtswesen haben. Die Freiheiten der Städte wurden dagegen beschränkt und ihre Vereinigungen zu gegenseitigem Schutze verboten. Die Folge war, daß die Kurfürsten sich bei jeder neuen Kaiserwahl neue Zugeständnisse machen ließen und das Reich seine Einheit allmählich vollständig einbüßte. Trotzdem Karl Verordnungen gegen das Faustrecht und für die Aufrechterhaltung des Landfriedens gab, vereinigten sich doch in Schwaben 1376 viele Städte zu einem Bündnis, weil sie fürchteten, der Kaiser möchte den Fürsten ihre Rechte verkaufen, und besiegten

2. Geschichte der Neuzeit - S. 337

1887 - Wiesbaden : Kunze
§. 33, 4. Aufstände in Italien, Östreich und Ungarn. 337 Ferdinand I. mußte eine Verfassung geben und die Errichtung einer Nationalgarde bewilligen. Bald genügte aber diese Verfassung nicht mehr, und man verlangte und erhielt eine konstituierende Versammlung. Die in Böhmen ausgebrochenen Unruhen hatte Fürst Windisch-grätz schnell gedämpft. In Ungarn nahm der Ausstand jedoch einen so großartigen Charakter an, daß Östreich sich zuletzt außer stände sah, die Ruhe wieder herzustellen. Hier war nämlich der Gedanke angeregt worden, den Ungarn die alten Privilegien wieder zu erzwingen, deren sie sich ehemals erfreut hatten, und darum verlangten die Stände eine selbständige Nationalregierung unter einem Erzherzog (Palatin), eine Resorm ihrer Verfassung, Minderung der Steuern und für das ungarische Militär das Vorrecht, nicht außerhalb des Königreiches dienen zu müssen. Kaiser Ferdinand I. hatte diese Forderungen nicht alle unbedingt gewähren können, aber die Einsetzung eines besonderen verantwortlichen ungarischen Ministeriums bewilligt, dessen Seele der Finanzminister Ludwig Kossuth wurde. Zwischen den Magyaren, Slavoniern und Kroaten bestand schon längst Uneinigkeit; darum benutzte der Banus Jellachich von Kroatien den Augenblick, wo die Ungarn dem Kaiser jene Vorrechte im Drange der Zeitverhältnisse abgenötigt hatten, um sich von Ungarn loszureißen und das kaiserliche Ansehen wieder auszurichten. Zwar mußte der Kaiser die Absetzung des Banus ^hängen, allein derselbe reiste nach Innsbruck, wo Ferdinand weilte, und fand daselbst freundliche Aufnahme. Jellachich überschritt alsbald die ungarische Grenze, mußte sich aber wieder zurückziehen. Kurz darauf ernannte der Kaiser, nachdem er die ungarische Nationalversammlung aufgehoben hatte, den Banus zu feinem Stellvertreter in Ungarn und bekleidete ihn mit unumschränkter Gewalt. Die Wiener widersetzten sich dem Abmarsche der östreichischen Truppen, welche zu Jellachichs Armee nach Ungarn aufzubrechen Befehl erhalten hatten, und das gesamte Proletariat der Kaiserstadt bewaffnete sich. Der Kriegsminister Latour wurde vom Volke grausam ermordet, und der Kaiser begab sich nach Dlmütz in Mähren. Er verhängte den Belagerungszustand über Wien, ließ die Stadt durch den Fürsten Windischgrätz beschießen und den Reichstag nach Kr em-fier in Mähren verlegen. Wien konnte sich nicht lange halten und fiel den Truppen in die Hände. Ein blutiges Strafgericht kam über die Rädelsführer der Wiener „Oktoberrevolution". Robert Blum, ein Mitglied des Frankfurter Parlaments, welcher auf die Kunde von diesen Vorgängen nach Wien geeilt war, Ludwig Cassians Weltgeschichte. Iii. 5. Aufl. v. Ph. Beck. 22

3. Neuere Geschichte - S. 15

1869 - Mainz : Kunze
15 Reichstag von Worms 1521. Seine politischen Be-1521 fchlüsfe: Einsetzung des Reichsregiments in Nürnberg zur Stellver- tretung des oft abwesenden Königs, Herstellung des Kammerge- richts, Kriegsordnung, Reichsmatrikel; die kirchlichen: das Wormser Edict. Luther, der zweimal vor Kaiser und Reich aufgetreten war, mit feinem Anhang in die Acht erklärt, aber auf die Wartburg in Sicherheit gebracht. Von dort, wo er das Neue Testament verdeutschte (bis 1534 die ganze heil. Schrift), kehrt er zum Kmnpf gegen Karlstadts bilderstürmerifchen Unfug und die Verirrungen der Zwickauer „Propheten" im Frühjahr 1522 nach Wittenberg zurück. "22 b. Die Reichsfürsten und die Reformation: Unter den Fürsten erklärten sich endlich dafür: der Kurfürst von Sach- sen (1525 — 1532 Friedrichs Bruder Johann der Beständige); Philipp der Großmüthige, Landgraf von Hessen (feit 1526 das Land protestantisch); die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg und von Mecklenburg; der Fürst von Anhalt; die Grafen von Mansfeld; der Herzog des seit 1525 säcularisierten und von Polen lehnsabhängigen Ordenslandes Preußen Albrecht von Brandenburg. Das Tor g au er (oder Gothaer) Bündniß. Da-1526 gegen außer den geistlichen Fürsten vor allen in Süddeutschland die Herzöge von Baiern, in Norddeutschland Herzog Georg von Sachsen. e. Scheitern der Plane des Adels: Franz von Sickingen nach einem unglücklichen Einfall in Frankreich als Karls Feldhaupt- mann gegen diesen verstimmt, ging eigemnächtig vor. Rittertag zu Landau 1522 unter Theilnahme der rheinischen, fränkischen, schwäbischen Ritterschaft. Sickingens rechtlose Fehde gegen Kur- Trier, vielleicht mit der Absicht, das Erzstift zu sücnlarisieren,1522 scheitert an der gut vertheidigten Stadt und der Gegenunternehmung des Landgrafen Philipp und des Kurfürsten von der Pfalz. Offensive dieser Fürsten und des Kurfürsten von Trier gegen , Sickingen; dessen Tod auf der belagerten Burg Landstuhl. Rache der Fürsten an der verbündeten Ritterschaft. Bald darauf starb1523 Hutten flüchtig und bettelarm auf der Insel Ufnau im Züricher See. ä. Die Städte und die Reformation: Namentlich die reichsfreien oberdeutschen Städte, wie Nürnberg, Straßburg, (förm- lich erst 1534) Ulm, in Niederdeutschland am frühesten Magdeburg, dann die drei Hanfastädte Bremen, Hamburg und Lübeck, auch Braunschweig, Nordhaufen u. a. traten bis 1530 auf die Seite der Reformation, meist unter heftigen innern Kämpfen der Bürger-

4. Geschichte des Mittelalters - S. 87

1870 - Mainz : Kunze
* ** 87 von Otto, dem Sohn Ludwigs des Bayern, durch Kauf erwor- den 1373. Brandenburg luxemburgisch bis 1415. — *373 b. Sein Wirken im Reiche gieng wesentlich aus die Erhaltung des Friedens in einer Zeit, wo die kaiserliche Macht geschwächt und noch besondere Rothstünde (der „schwarze Tod" 1348; die Flagellanten) das Volk drückten. — Erneurung der Landfriedensordnungen. — Karls erste Romfahrt 1354—55. Krönung mit der Lombarden- und Kaiserkrone nach 1354 der kurzen Episode des Tribunen Cola di Rienzo (1347—1354). — Sein zweiter Zug nach Italien 1368 führte nur zu Geld- i368 erpressungen. Das Reichsgesetz der goldnen Bulle 1356 Karls Haupt- 1356 werk für das Reich; eine Weiterentwicklung der Beschlüsse von Rense 1338: 1. Feststellung der in Frankfurt a. M. zu voll- ziehenden Kaiserwahl durch die Mehrheit der sieben gleichfalls normierten Kurskimmen (Mainz, Trier, Köln; — Böhmen, Pfalz, - Sachsen-Wittenberg, Brandenburg); — 2. Bevorzugte Stellung - der Kurfürsten vor den übrigen Reichsfürsten: Untheilbarkeit der > Kurlande, Ueberweisung gewisser Hoheitsrechte (Regalien), privi- • legium de non evocando s. appellando. Mitwirkung bei dem ’ Reichsregiment; Hochverrath an den Kurfürsten als Masestäts- ■ verbrechen bestraft; Zurücksetzung der Städte. * 1

5. Neuere Geschichte - S. 13

1884 - Wiesbaden : Kunze
13 setzen für die Verwirklichung ihrer politisch-sozialen sowie ihrer kirchlichen Reformgedanken ihre Hoffnung auf den jungen König. Mit Luther und der Reformation knüpft eine Partei des Adels, deren Wortführer Hutten, deren Schwert Sickingen war, Verbindungen an. Ihre Idee war eine deutsche Nationalkirche mit Karls Hilfe oder mit revolutionären Mitteln. Im Geiste dieser Bewegung wirken Luthers gleichzeitige Schriften „An den christlichen Adel deutscher Nation: von des christlichen Standes Besserung“ und „de captivitate 1520 Babylonica ecclesiae praeludium“ — die eigentliche Lossagung von Rom. Daran schlofs sich die Verbrennung der Bannbulle in Wittenberg. Karl V. (1520—1556), im Oktober in Aachen gekrönt, erscheint, wenn auch keineswegs für die Pläne der Reichsritterschaft oder für die Reformation, so doch durch Erasmus Einflufs und aus Rücksicht gegen Friedrich den Weisen mild gegen Luther gestimmt, auf dem Reichstage von Worms 1521. Hier wurde auf politischem Gebiete beschlossen: die Einsetzung des Reichsregiments in Nürnberg zur Stellvertretung des oft 1521 abwesenden Königs, die Herstellung des Kammergerichts, eine Kriegsordnung und Reichsmatrikel; auf kirchlichem das Wormser Edikt. Luther lehnt vor Kaiser und Reich den ihm angesonnenen Widerruf ab, wird mit seinem Anhang in die Acht erklärt, aber auf die Wartburg in Sicherheit gebracht. Von dort, wo er das Neue Testament verdeutschte (bis 1534 die ganze heil. Schrift), kehrt er zum Kampfe gegen Karlstadts bilderstürmerischen Unfug und die Verirrungen derzwickauer „Propheten“ im Frühjahre 1522 nach Wittenberg zurück. b. Die Reichs fürsten und die Reformation. Unter den 1522 Fürsten erklärten sich endlich dafür: der Kurfürst von Sachsen (1525—1532 Friedrichs Bruder Johann der Beständige); Philipp der Grofsmütige, Landgraf von Hessen (seit 1526 das Land protestantisch); die Herzöge von Braun-schweig-Lüneburg und von Mecklenburg; der Fürst von Anhalt; die Grafen von Mansfeld; der Herzog des seit 1525 säkularisierten und von Polen lehnsabhängigen Ordenslandes Preußen, Albrecht von Brandenburg. Diese Stände schliefsen das Torgauer (oder Gothaer) Bündnis. — Dagegen erklären sich aufser den geistlichen Fürsten vor allen in Süddeutsch-

6. Historisches Hilfsbuch für die oberen Klassen der Gymnasien und Realschulen - S. 13

1883 - Wiesbaden : Kunze
13 setzen für die Verwirklichung ihrer politisch-sozialen sowie ihrer kirchlichen Reformpläne ihre Hoffnung auf den jungen König. Mit Luther und der Reformation knüpft eine Partei des Adels, deren Wortführer Hutten, deren Schwert Sickingen war, Verbindungen an. Ihre Idee war eine deutsche Nationalkirche mit Karls Hilfe oder mit revolutionären Mitteln. Im Geiste dieser Bewegung wirken Luthers gleichzeitige Schriften „An den christlichen Adel deutscher Nation: von des christlichen Standes Besserung“ und „de captivitate 1520 Babylonica ecclesiae praeludium11 — die eigentliche Lossagung von Rom. Daran schlofs sich die Verbrennung der Bannbulle in Wittenberg. Karl V. (1520—1556), im Oktober in Aachen gekrönt, erscheint in Deutschland, wenn auch keineswegs für die Pläne der Reichsritterschaft oder für die Reformation, so doch durch Erasmus Einflufs und aus Rücksicht gegen Friedrich den Weisen mild gegen Luther gestimmt. Auf dem Reichstage von Worms 1521 wurde auf politischem Gebiete beschlossen: die Einsetzung des Reichsregiments in Nürnberg zur Stellvertretung des oft abwesenden 1521 Königs, die Herstellung des Kammergerichts, eine Kriegsordnung und Reichsmatrikel; auf kirchlichem das Wormser Edikt. Luther, der zweimal vor Kaiser und Reich aufgetreten war, wird mit seinem Anhang in die Acht erklärt, aber auf die Wartburg in Sicherheit gebracht. Von dort, wo er das Neue Testament verdeutschte (bis 1534 die ganze heil. Schrift), kehrt er zum Kampfe gegen Karlstadts bilderstürmerischen Unfug und die Verirrungen der Zwickauer „Propheten“ im Frühjahre 1522 nach Wittenberg zurück. b. Die Reichsfürsten und die Reformation: Unter den 1522 Fürsten erklärten sich endlich dafür: der Kurfürst von Sachsen (1525—1532 Friedrichs Bruder Johann der Beständige); Philipp der Grofsmütige, Landgraf von Hessen (seit 1526 das Land protestantisch); die Herzöge von Braun-schweig-Lüneburg und von Mecklenburg; der Fürst von Anhalt ; die Grafen von Mansfeld; der Herzog des seit 1525 säkularisierten und von Polen lehnsabhängigen Ordenslandes Preußen, Albrecht von Brandenburg. Diese Stände schliefsen das Torgauer (oder Gothaer) Bündnis. — Dagegen erklären sich aufser den geistlichen Fürsten vor allen in Süddeutsch-

7. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 350

1888 - Habelschwerdt : Franke
350 er an verschiedenen Orten vergeblich Heilung suchte. Darum übertrug er am 7. Oktober 1858 seinem Bruder, dem Prinzen Wilhelm von Preußen, die Regentschaft. Am 2. Januar 1861 erlöste der Tod den König von seinen Leiden. Die Bedeutung der Regierung Friedrich Wilhelms Iv. liegt darin, daß unter ihm der Übergang vom ständisch vertretenen zum konstitutionellen Staate stattfand. Wenn dieser Übergang sich verhältnismäßig leicht und schnell vollzog, so ist die Ursache davon nicht znm geringsten in dem friedliebenden, edlen, hohen Charakter des Königs zu suchen. Aokgen der französischen Februarrevolution in andern Ländern. Wie in Preußen und Deutschland, so äußerte auch in Österreich, Ungarn und Italien die französische Revolution ihre Rückwirkung. Es brachen überall blutige Ausstände aus. Die Niederwerfung derselben war nicht ohne Einfluß auf die Gestaltung der deutschen Angelegenheiten; denn Österreich erhielt dadurch freie Hand, Preußen die moralische Niederlage von Olmütz zu bereiten (siehe S. 347). a) Österreich. Hier strebten die unter dem Hause Habsburg vereinigten Stämme nach größerer Selbständigkeit; auch die Lombardei und Ve-netien hatten sich erhoben. In Wien verlangte das Volk eine konstitutionelle Verfassung und Preßfreiheit. Der König gewährte das Verlangte und berief nach Wien eine konstituierende Nationalversammlung. Metternich, der sein rückschrittliches System auf einmal zertrümmert sah, dankte ab und floh nach England. Die Slaven waren mit den Bewilligungen aber noch nicht zufrieden und beriefen einen Kongreß nach Prag. Hier kam es zu einem Aufstande, der mit Kanonen überwältigt wurde. Auch Wien, wo in einein Pöbelaufstande der Kriegsminister ermordet worden war, mußte mit Gewalt unterworfen werden. Da dankte der Kaiser Ferdinand zu Gunsten seines Sohnes Franz Joseph ab, 2. Dezember 1848. b) Ungarn. Die Ungarn waren von dem Journalisten Ludwig Kossuth aufgewiegelt worden und verlangten die Unabhängigkeit von Österreich. Der Kaiser bewilligte ihnen einen Reichstag und die Vereinigung der ungarischen Nebenländer (Kroatien, Slavonien, Siebenbürgen) mit Ungarn. Dagegen erhoben sich aber die Südslaven unter dem Banus Jellachich von Kroatien, während der ungarische Reichstag die Anerkennung Franz Josephs verweigerte, so lange er nicht als König von Ungarn gefrönt fei. Der österreichische General Windischgrätz konnte gegen die Ungarn nichts ausrichten. Sie trotzten der Gewalt und wählten Kossuth zum Präsidenten. Da erhielt Österreich von Rußland ' Hilfe. Der tapfere ungarische Feldherr Görgei mußte sich zurückziehen und die Waffen strecken. Die neue Verfassung wurde wieder aufgehoben. Kossuth und andere Führer hatten sich geflüchtet.

8. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 115

1904 - Habelschwerdt : Franke
115 der inneren Verhltnisse infolge der Kmpfe Karls mit den Wittels-bachern in Bayern und Brandenburg kam noch das Auftreten der orientalischen Beulenpest. Man nannte sie damals den Schwarzen Tod" oder das groe Sterben". Die Krankheit forderte zahlreiche Opfer. Es starben z. B. in Erfurt 16 000, in Lbeck 9000, in Danzig 13 000 Menschen. Anfangs schob man die Schuld auf die Judeu und klagte sie der Brunnenvergiftung an. Sie wurden deshalb grausam verfolgt, obgleich der Papst bei Strafe des Bannes ihre Verfolgung verbot. Whrend sich in jener Schreckenszeit viele dem Simiengenu Hingaben, um das bedrohte Leben auszuntzen, hielten andere die Pest fr eine Strafe Gottes. Es taten sich Scharen von Benden zusammen, die von Ort zu Ort zogen, Bulieder saugen und sich mit Geielhieben den Rcken zerfleischten. Gegen^die Aus-schreitungen dieser Geielbrder oder Flagellanten ging7fchlielich die Kirche vor. 3. Karls Zug nach Italien. Ans einem Zuge nach Italien erwarb Karl die lombardische und die Kaiserkrone. Doch erfllte er nicht die Erwartungen der Patrioten, die Parteien zu vershnen und Recht und Ordnung herzustellen. Er begngte sich mit der uerlichen Anerkennung der Kaiserwrde, die ihm in Deutsch-land und den europischen Fürsten gegenber ein hheres Ansehen verlieh. 4. Die Goldene Bulle. Nach seiner Rckkehr aus Italien ver-handelte Karl auf den Reichstagen zu Nrnberg und Metz mit den Fürsten der die Verfassung des Reiches. Das Ergebnis dieser Ver-Handlungen war das Reichsgrundgesetz von 1356, das nach der goldenen Kapsel (bulla), in der das zu der Urkunde gehrende kaiserliche Siegel eingeschlossen war, den Namen Goldene Bnlle" erhielt. Durch diese wurde der Brauch, der sich allmhlich bei den Knigswahlen ausgebildet hatte, gesetzlich anerkannt und der einige strittige Punkte endgltig entschieden. Die Goldene Bulle enthlt in 30 Kapiteln Bestimmungen der die Wahl und Krnung des Knigs der die Rechte der Kurfrsten und den Landfrieden. Die Wahl des Knigs sollen unter dem Vorsitz des Erzbifchofs von Mainz drei Monate nach Erledigung des Thrones zu Frankfurt a. M. die sieben Kurfrsten, nmlich die Erzbifchfe von Mainz, Clu und Trier, der König von Bhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen-Wittenberg und der Markgras von Brandenburg vollziehe. Jedem Kurfrsten ist ein besonderes Aus der Chronik des Matthias von Neuenburg: Die Geielbrder in Straburg. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 50. Die Goldene Bulle. Atzler, a. a. O. Nr. 51. 8*

9. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 116

1904 - Habelschwerdt : Franke
1 116 Erzamt (b. h. ein Ehrendienst bei kaiserlichen Hoffesten) zuerkannt. Die drei geistlichen Kurfrsten führen als Erzkanzler fr Deutschland, Italien und Burgund die Siegel, der König von Bhmen soll als Erzschenk, der Pfalzgraf bei Rhein als Erztruchse, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg als Erz-kmmerer ttig sein. Durch die Goldene Bulle erhielten die Kurfrsten in ihren Lndern die hchste Gerichtsbarkeit; eine Berufung an den Kaiser war nicht zulssig; ihre Lnder wurden fr unteilbar erklrt, und es standen ihnen die vollen Hoheitsrechte und Regalien (Mnz-, Berg-Werks- und Zollrecht) zu. Diese selbstndige Stellung der Kurfrsten mute schlielich eine Zerstckelung des Reiches zur Folge haben. Karl Iv. selbst glaubte allerdings, durch die Goldene Bulle gewonnen zu haben, da er zwei Kurfrstentmer besa und seinen Nachfolgern die Krone gesichert hatte. Die Interessen des mchtig emporstrebenden Brgertums wurden durch die Goldene Bulle geschdigt, da sie alle Stdtebudnifse und die Aufnahme von Pfahlbrgern verbot und eine Vertretung der Städte aus dem Reichstage nicht zulie. Bezglich des Landfriedens bestimmte die Goldene Bnlle, da eine Fehde nur dauu erlaubt fei, wenn der ordentliche Richter das Recht versage oder nicht imstande sei, dem Klger Recht zu verschaffen. Die Fehde war drei Tage vorher persnlich oder schriftlich anzukndigen. Der Fehdebrief, der den Grund der Absage" enthalten sollte, mute ffentlich vor glaubwrdigen Zeugen dem Gegner zugestellt werden. Das Recht, zu dieser Art von Selbsthilfe zu greifen, stand jedem freien Manne zu. Wer jedoch Fehde erhob, ohne jene Vorschriften zu beachten, sollte als Landfriedensbrecher bestraft werden. 5. Karls Sorge fr den Landfrieden. Zum Schutze der ffentlichen Sicherheit suchte der Kaiser die Städte und Herren zu Landfriedens-bndnissen zu vereinigen. Die sddeutschen Reichsritter traten aber diesen nicht bei, sondern schlssen sich zur Erhaltung ihrer Unab-hngigkeit von Fürsten und Stdten zu Adelsbiindnissen (St. Georgsund Lwenbund, Schlegler) zusammen, deshalb dauerten die Unruhen fort. Hierzu kam, da Graf Eberhard von Wrttemberg, der Greiner oder Rauschebart (13441392), seine Landeshoheit der die schwbischen Reichsstdte auszudehnen suchte. Als Kaiser Karl Iv. mehrere von diesen Stdten an die Wittelsbacher verpfndete, um noch bei Lebzeiten die Wahl seines Sohnes Wenzel zu erlangen, vereinigten sich 14 schwbische Städte zur Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten. Der Kaiser sprach der den Bund die Acht aus. Von Karl untersttzt, bekriegte der Greiner die Städte. In der Schlacht bei Reutlingen

10. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 109

1904 - Habelschwerdt : Franke
109 König gewhlt wurde, ist von Kriegen mit Frankreich und Kmpfen mit den Groen angefllt. Unter ihm wurden in das Parlament, d. h. die Ver-sammluug der Barone, zum erstenmal auch Ritter und Brger berufen. Vierter Zeitraum. Das Zeitalter der Bildung groer Territorial-Herrschaften, der stndischen Gegenshe und die Blte-zeit der Städte, 1*2731517. Kaiser aus verschiedenen Kusern, 12731347. Rudols von Habsburg, 12731291. 1273-1291 1. Die Zustnde im Reiche. Die Fürsten hatten allmhlich ein Kronrecht nach dem anderen an sich gebracht und waren in ihren Gebieten fast unabhngig vom Kaiser. An ihrer Spitze standen sieben Fürsten, die das Recht, den König zu whlen, fr sich in Anspruch nahmen und nach dem Worte kren" (whlen) Kurfrsten" genannt wurden. Es waren dies die Erzbischfe von Cln, Mainz, Trier, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg, der Pfalzgraf bei Rhein und der Herzog von Bayern, der an Stelle des Bhmenknigs an der Wahl teilnahm. der die Entstehung ihres Vorrechtes und ihre Siebenzahl gehen die Ansichten noch auseinander. Die Kurfrsten suchten bei jeder neuen Knigswahl besondere Vorteile fr sich zu gewinnen; zu wichtigen Reichshandlungen gaben sie ihre Zustimmung durch Willebriefe. So bedeutete das Knigtum nur noch das Prsidium in einem aus selbstndigen Frstentmern und Stdten bestehenden Bundesstaat. Um den Fürsten gewachsen zu sein, suchten die Kaiser ihre Hausmacht zu vergrern. Da aber die Krone infolge der Wahl-freiheit nicht erblich wurde, kam auch eine starke Hausmacht dem Knig-tum nicht zugute. Die Zahl der weltlichen und geistlichen Reichsstnde war sehr groß. Zu den ersteren gehrten Herzge. Burggrasen, Landgrafen, Pfalzgrafen. Grafen, Ritter und Reichsstdte, zu den letzteren Erz-bischse, Bischfe, Reichsbte, die Hochmeister der Deutschherren und Johanniter. Den Reichsstnden waren die Landstnde Untertan. Zu ihnen gehrte der Adel, die Städte und Geistlichen, die nicht reichsfrei waren. Da sie auch mglichst unabhngig sein wollten, kam es zwischen ihnen und den Reichsstnden zu vielen blutigen Fehden. Annalen und Chronik von Kolmar. Geschichtschreiber d. d. Vorzeit. 75. Bd. Lindner. Deutsche Geschichte unter den Habsburgeru und Luxemburgern. 2 Bde. Stuttgart 189093.
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