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1. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 350

1888 - Habelschwerdt : Franke
350 er an verschiedenen Orten vergeblich Heilung suchte. Darum übertrug er am 7. Oktober 1858 seinem Bruder, dem Prinzen Wilhelm von Preußen, die Regentschaft. Am 2. Januar 1861 erlöste der Tod den König von seinen Leiden. Die Bedeutung der Regierung Friedrich Wilhelms Iv. liegt darin, daß unter ihm der Übergang vom ständisch vertretenen zum konstitutionellen Staate stattfand. Wenn dieser Übergang sich verhältnismäßig leicht und schnell vollzog, so ist die Ursache davon nicht znm geringsten in dem friedliebenden, edlen, hohen Charakter des Königs zu suchen. Aokgen der französischen Februarrevolution in andern Ländern. Wie in Preußen und Deutschland, so äußerte auch in Österreich, Ungarn und Italien die französische Revolution ihre Rückwirkung. Es brachen überall blutige Ausstände aus. Die Niederwerfung derselben war nicht ohne Einfluß auf die Gestaltung der deutschen Angelegenheiten; denn Österreich erhielt dadurch freie Hand, Preußen die moralische Niederlage von Olmütz zu bereiten (siehe S. 347). a) Österreich. Hier strebten die unter dem Hause Habsburg vereinigten Stämme nach größerer Selbständigkeit; auch die Lombardei und Ve-netien hatten sich erhoben. In Wien verlangte das Volk eine konstitutionelle Verfassung und Preßfreiheit. Der König gewährte das Verlangte und berief nach Wien eine konstituierende Nationalversammlung. Metternich, der sein rückschrittliches System auf einmal zertrümmert sah, dankte ab und floh nach England. Die Slaven waren mit den Bewilligungen aber noch nicht zufrieden und beriefen einen Kongreß nach Prag. Hier kam es zu einem Aufstande, der mit Kanonen überwältigt wurde. Auch Wien, wo in einein Pöbelaufstande der Kriegsminister ermordet worden war, mußte mit Gewalt unterworfen werden. Da dankte der Kaiser Ferdinand zu Gunsten seines Sohnes Franz Joseph ab, 2. Dezember 1848. b) Ungarn. Die Ungarn waren von dem Journalisten Ludwig Kossuth aufgewiegelt worden und verlangten die Unabhängigkeit von Österreich. Der Kaiser bewilligte ihnen einen Reichstag und die Vereinigung der ungarischen Nebenländer (Kroatien, Slavonien, Siebenbürgen) mit Ungarn. Dagegen erhoben sich aber die Südslaven unter dem Banus Jellachich von Kroatien, während der ungarische Reichstag die Anerkennung Franz Josephs verweigerte, so lange er nicht als König von Ungarn gefrönt fei. Der österreichische General Windischgrätz konnte gegen die Ungarn nichts ausrichten. Sie trotzten der Gewalt und wählten Kossuth zum Präsidenten. Da erhielt Österreich von Rußland ' Hilfe. Der tapfere ungarische Feldherr Görgei mußte sich zurückziehen und die Waffen strecken. Die neue Verfassung wurde wieder aufgehoben. Kossuth und andere Führer hatten sich geflüchtet.

2. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 115

1904 - Habelschwerdt : Franke
115 der inneren Verhltnisse infolge der Kmpfe Karls mit den Wittels-bachern in Bayern und Brandenburg kam noch das Auftreten der orientalischen Beulenpest. Man nannte sie damals den Schwarzen Tod" oder das groe Sterben". Die Krankheit forderte zahlreiche Opfer. Es starben z. B. in Erfurt 16 000, in Lbeck 9000, in Danzig 13 000 Menschen. Anfangs schob man die Schuld auf die Judeu und klagte sie der Brunnenvergiftung an. Sie wurden deshalb grausam verfolgt, obgleich der Papst bei Strafe des Bannes ihre Verfolgung verbot. Whrend sich in jener Schreckenszeit viele dem Simiengenu Hingaben, um das bedrohte Leben auszuntzen, hielten andere die Pest fr eine Strafe Gottes. Es taten sich Scharen von Benden zusammen, die von Ort zu Ort zogen, Bulieder saugen und sich mit Geielhieben den Rcken zerfleischten. Gegen^die Aus-schreitungen dieser Geielbrder oder Flagellanten ging7fchlielich die Kirche vor. 3. Karls Zug nach Italien. Ans einem Zuge nach Italien erwarb Karl die lombardische und die Kaiserkrone. Doch erfllte er nicht die Erwartungen der Patrioten, die Parteien zu vershnen und Recht und Ordnung herzustellen. Er begngte sich mit der uerlichen Anerkennung der Kaiserwrde, die ihm in Deutsch-land und den europischen Fürsten gegenber ein hheres Ansehen verlieh. 4. Die Goldene Bulle. Nach seiner Rckkehr aus Italien ver-handelte Karl auf den Reichstagen zu Nrnberg und Metz mit den Fürsten der die Verfassung des Reiches. Das Ergebnis dieser Ver-Handlungen war das Reichsgrundgesetz von 1356, das nach der goldenen Kapsel (bulla), in der das zu der Urkunde gehrende kaiserliche Siegel eingeschlossen war, den Namen Goldene Bnlle" erhielt. Durch diese wurde der Brauch, der sich allmhlich bei den Knigswahlen ausgebildet hatte, gesetzlich anerkannt und der einige strittige Punkte endgltig entschieden. Die Goldene Bulle enthlt in 30 Kapiteln Bestimmungen der die Wahl und Krnung des Knigs der die Rechte der Kurfrsten und den Landfrieden. Die Wahl des Knigs sollen unter dem Vorsitz des Erzbifchofs von Mainz drei Monate nach Erledigung des Thrones zu Frankfurt a. M. die sieben Kurfrsten, nmlich die Erzbifchfe von Mainz, Clu und Trier, der König von Bhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen-Wittenberg und der Markgras von Brandenburg vollziehe. Jedem Kurfrsten ist ein besonderes Aus der Chronik des Matthias von Neuenburg: Die Geielbrder in Straburg. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 50. Die Goldene Bulle. Atzler, a. a. O. Nr. 51. 8*

3. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 116

1904 - Habelschwerdt : Franke
1 116 Erzamt (b. h. ein Ehrendienst bei kaiserlichen Hoffesten) zuerkannt. Die drei geistlichen Kurfrsten führen als Erzkanzler fr Deutschland, Italien und Burgund die Siegel, der König von Bhmen soll als Erzschenk, der Pfalzgraf bei Rhein als Erztruchse, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg als Erz-kmmerer ttig sein. Durch die Goldene Bulle erhielten die Kurfrsten in ihren Lndern die hchste Gerichtsbarkeit; eine Berufung an den Kaiser war nicht zulssig; ihre Lnder wurden fr unteilbar erklrt, und es standen ihnen die vollen Hoheitsrechte und Regalien (Mnz-, Berg-Werks- und Zollrecht) zu. Diese selbstndige Stellung der Kurfrsten mute schlielich eine Zerstckelung des Reiches zur Folge haben. Karl Iv. selbst glaubte allerdings, durch die Goldene Bulle gewonnen zu haben, da er zwei Kurfrstentmer besa und seinen Nachfolgern die Krone gesichert hatte. Die Interessen des mchtig emporstrebenden Brgertums wurden durch die Goldene Bulle geschdigt, da sie alle Stdtebudnifse und die Aufnahme von Pfahlbrgern verbot und eine Vertretung der Städte aus dem Reichstage nicht zulie. Bezglich des Landfriedens bestimmte die Goldene Bnlle, da eine Fehde nur dauu erlaubt fei, wenn der ordentliche Richter das Recht versage oder nicht imstande sei, dem Klger Recht zu verschaffen. Die Fehde war drei Tage vorher persnlich oder schriftlich anzukndigen. Der Fehdebrief, der den Grund der Absage" enthalten sollte, mute ffentlich vor glaubwrdigen Zeugen dem Gegner zugestellt werden. Das Recht, zu dieser Art von Selbsthilfe zu greifen, stand jedem freien Manne zu. Wer jedoch Fehde erhob, ohne jene Vorschriften zu beachten, sollte als Landfriedensbrecher bestraft werden. 5. Karls Sorge fr den Landfrieden. Zum Schutze der ffentlichen Sicherheit suchte der Kaiser die Städte und Herren zu Landfriedens-bndnissen zu vereinigen. Die sddeutschen Reichsritter traten aber diesen nicht bei, sondern schlssen sich zur Erhaltung ihrer Unab-hngigkeit von Fürsten und Stdten zu Adelsbiindnissen (St. Georgsund Lwenbund, Schlegler) zusammen, deshalb dauerten die Unruhen fort. Hierzu kam, da Graf Eberhard von Wrttemberg, der Greiner oder Rauschebart (13441392), seine Landeshoheit der die schwbischen Reichsstdte auszudehnen suchte. Als Kaiser Karl Iv. mehrere von diesen Stdten an die Wittelsbacher verpfndete, um noch bei Lebzeiten die Wahl seines Sohnes Wenzel zu erlangen, vereinigten sich 14 schwbische Städte zur Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten. Der Kaiser sprach der den Bund die Acht aus. Von Karl untersttzt, bekriegte der Greiner die Städte. In der Schlacht bei Reutlingen

4. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 109

1904 - Habelschwerdt : Franke
109 König gewhlt wurde, ist von Kriegen mit Frankreich und Kmpfen mit den Groen angefllt. Unter ihm wurden in das Parlament, d. h. die Ver-sammluug der Barone, zum erstenmal auch Ritter und Brger berufen. Vierter Zeitraum. Das Zeitalter der Bildung groer Territorial-Herrschaften, der stndischen Gegenshe und die Blte-zeit der Städte, 1*2731517. Kaiser aus verschiedenen Kusern, 12731347. Rudols von Habsburg, 12731291. 1273-1291 1. Die Zustnde im Reiche. Die Fürsten hatten allmhlich ein Kronrecht nach dem anderen an sich gebracht und waren in ihren Gebieten fast unabhngig vom Kaiser. An ihrer Spitze standen sieben Fürsten, die das Recht, den König zu whlen, fr sich in Anspruch nahmen und nach dem Worte kren" (whlen) Kurfrsten" genannt wurden. Es waren dies die Erzbischfe von Cln, Mainz, Trier, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg, der Pfalzgraf bei Rhein und der Herzog von Bayern, der an Stelle des Bhmenknigs an der Wahl teilnahm. der die Entstehung ihres Vorrechtes und ihre Siebenzahl gehen die Ansichten noch auseinander. Die Kurfrsten suchten bei jeder neuen Knigswahl besondere Vorteile fr sich zu gewinnen; zu wichtigen Reichshandlungen gaben sie ihre Zustimmung durch Willebriefe. So bedeutete das Knigtum nur noch das Prsidium in einem aus selbstndigen Frstentmern und Stdten bestehenden Bundesstaat. Um den Fürsten gewachsen zu sein, suchten die Kaiser ihre Hausmacht zu vergrern. Da aber die Krone infolge der Wahl-freiheit nicht erblich wurde, kam auch eine starke Hausmacht dem Knig-tum nicht zugute. Die Zahl der weltlichen und geistlichen Reichsstnde war sehr groß. Zu den ersteren gehrten Herzge. Burggrasen, Landgrafen, Pfalzgrafen. Grafen, Ritter und Reichsstdte, zu den letzteren Erz-bischse, Bischfe, Reichsbte, die Hochmeister der Deutschherren und Johanniter. Den Reichsstnden waren die Landstnde Untertan. Zu ihnen gehrte der Adel, die Städte und Geistlichen, die nicht reichsfrei waren. Da sie auch mglichst unabhngig sein wollten, kam es zwischen ihnen und den Reichsstnden zu vielen blutigen Fehden. Annalen und Chronik von Kolmar. Geschichtschreiber d. d. Vorzeit. 75. Bd. Lindner. Deutsche Geschichte unter den Habsburgeru und Luxemburgern. 2 Bde. Stuttgart 189093.

5. Die deutsche Geschichte für Schule und Haus - S. 228

1862 - Soest : Nasse
228 Friedrich's Kampf mit dcn lombardischen Städten. Draunschweig und Lüneburg, welche er nebst seinen übrigen Allodien dem Kaiser übergab, von diesem als Reichslehen und als Herzogthum zurück empfing, und dagegen auf alles übrige verzichtete, was sein Großvater einst besessen hatte. Das Wichtigste jedoch, was auf dem Mainzer Reichstage berathen wurde und zur Vollziehung kam, waren schriftlich abgefaßte Gesetze über den Landfrieden sowie über ein höchstes Reichsgericht. Durch jene Gesetze, welche von allen anwesenden Für- sten beschworen wurden, ward festgesetzt, daß jeder fein Recht vor dem Richter suchen solle und nur juv Selbsthülfe greifen dürfe, wenn er vor Gericht kein Recht finde, und in diesem Falle müsse er die Fehde ansagen lassen sowie die befreielen Tage beobachten. Zugleich wurden die städtischen Freiheiten bedeutend beschränkt. Dieses verbesserte Land- friedensgesetz wurde in lateinischer Sprache abgefaßt, aber in deutscher Sprache überall bekannt gemacht. 6. Nachdem Friedrich den Worten des Landfriedensgesetzes Kraft gegeben und hie und da wieder die Raubschlösser zerstört hatte, hielt er der hohenstaufischen Hausbesitzungen wegen einen Reichstag zu Augsburg. Das Herzogthum Schwaben hatte er nach dem Tode des Kaisers Otto Iv. bereits wieder an sich gezogen; aber die älteste Toch- ter des Königs Philipp besaß noch einen Theil der schwäbischen Gü- ter, für welche er dem Gemahle derselben, dem böhmischen Könige Wenzel, welchen er nach Augsburg berufen hatte, 10,000 Mark Silber zahlte. Zu derselben Zeit erschienen auch die vornehmsten Stände des König- reichs Burgund vor dem Kaiser, um ihm auf's neue zu huldigen und die Belehnung von ihm zu empfangen. Als auf diese Weise die deut- schen Verhältnisse geordnet und überall Frieden und Ruhe hergestellt waren, brach Friedrich mit 1500 Rittern wieder nach Italien auf, um auch dort seine Herrscherrechte geltend zu machen und die Lombarden wegen ihres Bündnisses nut seinem abgefallcnen Sohne zu züchtigen. §. 80. Friedrich Ii. hu Kampfe mit den lombardischen Städten und dem Papste. 1. Friedrich verlangte von den Lombarden, daß sie ihn als Ober- herrn anerkennen, ihm Treile schwören, die Regalien zurückgeben und für die letzten Beleidigungen Entschädigung zahlen sollten. Die Lom- barden dagegen wollten nur die Bestimmungen des zu Constanz (1183) mit Friedrich I. geschlossenen Friedens gelten lassen. Da suchte Friedrich die Entscheidung durch die Waffen herbeizuführen. Anfangs war das Glück ihm hold; denn mit Hülfe der ghibellinischen Partei und des tapfern Ritters Ezzelin von Romano aus welfischem Stamme wurde das Heer der Lombarden bald zerstreuet und mehrere L-tädte erobert, als der Kaiser mitten im Winter (1236) nach Deutschland zurückge- rufcn wurde. 2. Dort war nämlich Friedrich der Streitbare, Herzog von Oestereich, von seinen Ständen und Nachbaren harter Bedrückung an- geklagt und in die Reichsacht erklärt worden, hatte aber das Reichs- Heer völlig geschlagen, welches die Acht vollstrecken sollte. Aus die Kunde davon eilte der Kaiser über die Alpen und drang mit einer furchtbaren Streitmacht in Oestereich ein, welcher Friedrich nicht wider- stehen konnte. Seine Besitzungen wurden ihm genommen und durch kaiserliche Statthalter verwaltet bis 1240, wo sie ihm der Kaiser, welchen er in Italien kräftig unterstützt hatte, ungeschmälert zurückgab.

6. Die deutsche Geschichte für Schule und Haus - S. 445

1862 - Soest : Nasse
Standeserhöhung deutscher Fürsten. 1-lä Kaiser dennoch im I. 1692 die Belehnung des neuen Churfürsten Ernst August vornahm, entstand solche Unzufriedenheit und Gährnng im Fürstenrathe, daß es dem Kaiser gerathen schien, demselben für fetzt noch keinen Sitz im Churfürstenrathe einzuräumen. Das neue Churfürstenthum war nicht unbedeutend; denn nach dem Ableben des ältcrn Bruders. Georg Wilhelm's von Celle, fiel dessen Herzogthum dem jüngern, Ernst August zu, so daß nun Lüneburg, Kalenberg uitd Grubenhagen mit den Grafschaften Hoya und Diepholz zusautmcn einen der größeren deutschen Staaten bildeten. Der neue Churfürst wurde auch znin Erzpanierherrn des Reiches ernannt und versprach dem Hause Oesterreich immer seine Stimme bei der Kaiserwahl zu geben und den Katholiken freie Religionsübung in seinem Lande zu gewähren, sowie auch im Kriege den Kaiser mit Geld und Truppen zu unterstützen. 2. Vier Jahre später wurde ein deutsches Fürstenhaus auf einen Königsthron gehoben, nämlich der Churfürst Friedrich August von Sach- sen, welcher im I. 1696 zltm Könige von Polen erwählt ward. Wäh- rend eines mehrmaligen Aufenthaltes in Wien hatte er sich mit dem kaiserlichen Hose näher befreundet, und darauf seilte Ergebenheit durch Seitdung sächsischer Hülfsvölker nach Ungarn, sowie durch Uebernahme des Oberbefehls über die kaiserliche Armee daselbst bethätigt. Als nun im I. 1696 in Polen Johann Sobiesky starb und Ludwig Xiv. Alles auf bot, um die polnische Krone air seinen Vetter, den Prinzen Conti, z>.t bringen, hielt es der Kaiser seinem Vortheile für altgemeffeu, diesem Bewerber den Churfürsten von Sachseit entgegen zu stellen, um die ge- fährliche französische Ansiedlung im Rücken des Reichs zu verhindern, und den reizbaren, schlagfertigen Rachbaren einen deutschen Fürsten aus einem mit Oesterreich stets befreundeten Hause zum Könige zu geben. Da aber ein Reichsgrundgesetz in Polen bestimmte, daß nur ein Ka- tholik zum Könige erwählt werden dürfe, nulßte der Churfürst, um beit polnischen Thron zu besteigen, vorher zur katholischen Religion über- treten. Am 2. Inni 1697 legte Friedrich August in der kaiserlichen Schloßeapelle ju Badeip bei Wien das katholische Glaubensbekenntniß ab. Die darüber ausgestellte Bescheinigung wurde sofort nach Warschau geschickt, und dort am 26. u. 27. Juli Äugust's Ausrufung zitm Könige, nicht ohne großen Widerspruch der französischen Partei, bewerkstelligt. Dem Churstaate hat die Erwerbung der polnischen Krone keinen Se- gen gebracht; übrigens war Friedrich August weit entfernt, seine Un- terthanen zur Theilnahme an dem von ihm angenommenen Glauben zu nöthigen; er gab vielmehr seinen Stältden und Unterthanen gleich anfangs die bündigste Versicherung, daß, da seine Religiousveränderung Ein rein persönliches Werk sei, sie alle bei der angsburgischen Confession, hergebrachten Gewissensfreiheit, Kirchen, Gottesdienst, Ceremonien, Uni- ^rsitäten, Schulen und alten Anderen, was sie besäßen, erhalten und Riemand zur katholischen Religion gezwungen, sondern jeder in seinem Gewissen frei gelassen werden solle. Diese Versicherung ist unverbrüch- "ch gehalten worden. 6. Viel wichtiger und folgenreicher, als die Errichtung der neun- stn Churwürde und die Erwerbung der polnischen Krone durch Fried- weh August von Sachsen, war die Erhebung Preußens zum Königreiche, welche im Januar 1701 stattfand. Der preußische Staat, welcher durch 'wne Reihe glücklicher Gebietserweiterungen zu seiner heutigen Ausdeh- nung gelangt und durch die Geistesgröße ausgezeichneter Herrscher ans dem ruhmreichen Hause der Hoheuzollern zu dem Range einer euro- päischen Großmacht allmälig ist emporgehoben worden, ist aus den bei-

7. Die deutsche Geschichte für Schule und Haus - S. 348

1862 - Soest : Nasse
348 Der Augsburger Ncligionsfriede. gewonnen und die besetzten savoyischen Lande blieben, wie jene lothrin- gischen Städte, in französischen Händen. 2. In Deutschland würde unterdessen Ruhe geherrscht haben, wenn der Markgraf Albrecht von Brandenburg, ein roher Kriegsfürst, hätte bewogen werden können, die Waffen niederzulegen. Dieser wollte vom Passauer Vertrage nichts wissen und meinte, Moritz habe sehr Unrecht gethan, ihn abzuschließen. Daher setzte er den Krieg gegen die katholischen Reichsstände an der Spitze seiner Schaaren keck fort, und zog als Bundesgenosse Frankreich's, mit wahrhaft französischer Raubsucht als ein Würgengel am Rhein und der Mosel umher. Die geistlichen Bisthümer am Rheine und in Franken und viele Städte brandschatzte er fürchterlich, ließ Städte, Dörfer, Schlösser, Kirchen und Clöster verwüsten und niederbrennen. Man hatte ihn zwar wäh- rend der Belagerung von Metz dahin gebracht, aus den Diensten des Königs von Frankreich in die des Kaisers zu treten, aber eben deshalb gerieth man aus den Verdacht, Albrecht erhalte geheime Aufmunterung und Unterstützung vom Kaiser, welcher ihn als einen Feind Moritzen's vielleicht in der Folge zu großen Absichten gebrauchen wollte, nament- lich da Albrecht fortfuhr, die fränkischen Bischöfe zu bedrängen. Da- her entstand eine Verbindung gegen den Ruhestörer, an deren Spitze der Churfürst Moritz stand. Dieser rückte sogleich in Verbindung mit dem Herzoge Heinrich von Brauuschweig auf den Markgrafen los, der damals Niedersachsen mit seinen Schaaren heimsuchte. Die Verbün- deten trafen ihn bei Sievershausen, einem Dorfe in der Lüneburger Haide, und griffen ihn sofort an. Das Treffen war blutig, und en- dete mit der Niederlage Albrecht's (9. Juli 1553). Aber der Sieg war theuer erkauft; denn er kostete dem Herzog von Braunschweig zwei Söhne, und der Churfürst Moritz selbst ward tödtlich verwundet und starb am zweiten Tage nach der Schlacht, erst zwei und dreißig Jahre alt. Die Leiche ward nach Freiburg in das Erbbegräbnis; ge- bracht. Carl V. soll bei der Nachricht von seinem Tode kein Zeichen der Freude geäußert, sondern nach langem Schweigen ausgerufen ha- den: „O Absalon, mein Sohn!" 8. 115. Der Augsburger Neligionsfriede; Carl's Abdankung und Tc>d. 1. Der Kaiser war jetzt mit Ernst darauf bedacht, die Religions- streitigkeiten endlich beizulegen und den kirchlichen Frieden wieder her- zustellen. Zu diesem Zwecke schrieb er einen Reichstag nach Augsburg aus, der am 5. Februar 1555 durch seinen Bruder Ferdinand eröffnet wurde, welcher auch mit Genehmigung des Kaisers den Gang der Ver- handlungen leitete. Nach vielen Erklärungen und Gegenerklärungen der protestantischen und katholischen Stände kam endlich eine Verein- barung zu Stande und an; 26. Sept. 1555 wurde der Religionsfriede bekannt gemacht. Darin wurde für alle Zukunft festgestellt: 1) Der Kaiser und die Reichsstände sollen keinen andern Reichsstand oder des- sen Unterthanen zum Wechsel seiner Religion nöthigen, oder seines Glaubens halber zwingen oder ihn deshalb befehden oder beschweren. 2) Die geistliche äußere Jurisdiction des Papstes und der Bischöfe soll in den Staaten der angsburgischen Confession nicht gebraucht und geübt werden, sondern bis zu gütlichem Vergleiche der Religionsstreitigkeiten ruhen und eingestellt bleiben. 3) Die Protestanten sollen im Besitze

8. Die deutsche Geschichte für Schule und Haus - S. 361

1862 - Soest : Nasse
361 Maximilian Ii. illstattet, um den vielen irrigen Meinungen, die sich sonst einschleichen würden, zuvorzukommen, und aus mehreren Nebeln das kleinste zu wäh- len. Bei dieser Consession sei für die katholische Religion das Wenigste zu fürchten, da sie in den meisten Stücken mit dieser übereinstimme und leicht dazu dienen könne, die Lutheraner wieder ganz mit der Kirche zu vereinigen." 3. Als Maximilian den deutschen Kaiserthron bestieg, welchen von da an bis zum Jahre 1806 ununterbrochen die deutsche Linie des Hauses Habsburg behauptete, waren die Schwierigkeiten der Verhält- nisse für den neuen Herrscher nach allen Seiten hin nicht gering. Maximilian hatte nach seiner Thronbesteigung dem Sultan Solyman Ii* den Tod seines Vaters ankündigen und die Versicherung geben lassen, daß er die vorgelegten Friedensbedingungen annehmen und halten werde, und auch der Sultan hatte versprochen, den Waffenstillstand beachten zu wollen. So schien Alles beruhigt, als plötzlich der junge Fürst von Siebenbürgen, Johann ^-iegmund, der Sohn Johann Zapolya's, mit Hülfe von Türken und Tataren die an Siebenbürgen grenzenden Land- striche Ungarns verwüstete und bis an die Theiß vordrang. Als die kaiserlichen Truppen ihn zurücktrieben, nahm er zu Solyman seine Zu- flucht, welcher sich zum Kriegeszug gegen den deutschen Kaiser entschloß. Dieser sah sich dadurch tzenothigt, die deutschen Stände auf dem Reichs- lage zu Augsburg (1566) um Hülfe gegen den Sultan Solyman au- zusprechen, welcher selbst im Felde erschienen war. Obgleich aber die zu Augsburg bewilligte Reichshülfe eine ziemlich bedeutende war, so entsprachen doch die militärischen Ereignisse nicht den beiderseits ge- machten großen Anstrengungen. Solyman starb im September 1566 vor dem durch Zrini heldemnüthig vertheidigten Sigeth und sein Nach- folger Selym Ii., welcher mehr den Vergnügungen ergeben, als von Kriegslust beseelt war, schloß mit Maximilian einen achtjährigen Waf- fenstillstand, nach welchem beide Theile behielten, was sie in dem eben beendigten Kriege erobert hatten, und Siebenbürgen als ein Theil Un- garns anerkannt wurde. Durch eben diese Türkengefahr sah sich der Kaiser auch gcnöthigt, dem österreichischen Herren- und Ritterstande (J 568) eine beschränkte Erlaubniß zur Ausübung der augsburgischen Eonfession zu geben. 4. Unterdessen war der Landfriede im deutschen Reiche auf eine schreiende Weise durch den fränkischen Reichsritter Wilhelm von Grum- bach gestört worden, welcher mit Ueberbleibseln der wilden Schwärme des Markgrafen Albrecht von Brandenburg in Franken hausete und gleichsam das letzte Aufbrausen des Faustrechts darstellte. Der im Würzburgischen und Anspachschen reich begüterte Grumbach, welcher das gegen die geistlichen Fürsten gerichtete Fehdewesen des Markgrafen fortzusetzen gedachte, war wegen Anforderungen aus dem Kriege Albrecht's wit dem Bischöfe von Würzburg in Händel und in einen höchst ver- wickelten Rechtsstreit gerathen, und als der Bischof die Verfügungen, welche das Reichskammergericht zu Gunsten Grumbach's erlassen hatte, nicht beachtete, zu dem Entschlüsse gekommen, den Bischof gefangen zu nehmen. Allein als Grumbach den Bischof auf der Jagd überfiel, wurde dieser (1558) erschossen. Da der Nachfolger desselben eine fried- liche Ausgleichung mit Grumbach verweigerte, so hielt dieser zu ferne- rer Selbsthülfe sich für völlig befugt. Es gelang ihm, den Herzog Johann Friedrich von Sachsen, den Sohn des abgesetzten gleichnamigen Giefers, Deutsche Geschichte. Iß

9. Die deutsche Geschichte für Schule und Haus - S. 362

1862 - Soest : Nasse
(62 Maximilian Ii. Churfürstcn, in Folge des Versprechens, ihm durch die Reichsrittersebaft Chur und Churlande wieder zu verschaffen, für seine Sache zu gewinnen und zur Theilnahme an seinen Unternehmungen zu bewegen. 5. Grumbach begann sein Unwesen (1563) mit Ueberfall und Plün- derung Würzburgs, und erzwang einen Vergleich mit dem Doincapitel, nach welchem er eine Geldsumme erhalten und in seine Güter im Würzburgischen, welche ihm nach der gedachten Ermordung des Erzbischofs entzogen waren, wieder eingesetzt werden sollte. Doch Kaiser Ferdinand erklärte den Ver- gleich, da er durch Bruch des Landfriedens erzwungen sei, für ungültig, sprach die Acht über Grumbach aus und mahnte den Herzog Johann Friedrich von dessen Beschützung ab. Da dieser dessenungeachtet in der Verbindung mit Grumbach verharrte, ward unter Kaiser Maximilian im Jahre 1566 auf einem Reichstage zu Augsburg die Acht über ihn verhängt und die Voll- streckung derselben dem Churfürsten August von Sachsen, dem Bruder und Nachfolger Moritzen's, übertragen, welcher an der Spitze einer stattlichen, aus 18,000 Mann bestehenden Reichsarmee den Schaaren des Herzogs und Grumbach's nachrückte. Grumbach wurde mit seinem Anhänge zu Gotha gefangen und nach der barbarischen Justiz jener Zeiten vom Leben zum Tode gebracht, während der von ihm bethörte Herzog Johann sein Ver- brechen mit lebenswieriger Haft und dem Verluste seines Landes büßen mußte, das jedoch seinen Söhnen blieb. 6. Auf den Reichstagen, welche Maximilian 1566 zu Augsburg und 1571 zu Speier, sowie 1576 zu Regensburg abhielt, kam nicht allein, wie es seit der Zeit Friedrichs 111. stets der Fall war, die Hülfe gegen die Türken zur Sprache, sondern auch brachten die beiden Religionsparteien Beschwerden gegen einander vor. Namentlich ergossen sich die Protestanten über die Katholiken in einer wahren Fluth von allerlei Klagen und dran- gen besonders auf Beseitigung des geistlichen Vorbehalts, welcher in den Neligionsfrieven von Augsburg wider ihren Willen ausgenommen war, 0*. oben S. 349). Nun band aber den Kaiser das dem päpst- lichen Stuhle gegebene feierliche Versprechen, daß er dem Papste und dem apostolischen Stuhle alles das leisten wolle, was von seinen Vorfahren, von Maximilian I., Carl V. und seinem Vater Ferdinand demselben geleistet worden sei; und auch die Rücksicht, daß mit der Beseitigung des geist- lichen Vorbehaltes dem weitern Umsichgreifen des Protestantismus unmög- lich gewehrt werden könnte und daß mit dem Sturze des Katholicismus in Deutschland der kaiserlichen Macht der Boden vollends wie unter den Füßen hinweggezogen würde, mußte den Kaiser nothwendig dazu bestimmen, dem mehrgenannten Ansinnen der Protestanten sich auf's standhafteste zu widersetzen. 7. Schon unter Ferdinand I. war das Uebergewicht des Protestan- tismus in Deutschland so groß, daß nach der Berechnung eines venetiani- schen Gesandten im Jahre 1558 nur noch der zehnte Theil des deutschen Volkes dem katholischen Glauben treu geblieben war. Außer dem Kaiser- Hause und den Herzogen von Bayern und Cleve waren die mächtigeren weltlichen Fürsten Deutschlands nun sämmtlich protestantisch, und wie in Oester- reich waren auch in den Ländern jener beiden Herzoge sehr viele dem evan- gelischen Glauben zugethan. Im nördlichen Deutschland vollendete sich der Abfall von der Kirche durch die Gewalt, welche die Fürsten über die Bis- thümer erlangten, und durch die Uebertretung des kirchlichen Vorbehaltes. In vielen Bisthümern setzten die Fürsten theils durch eigenmächtige Ernen- nung, theils durch eine von ihnen bewirkte Wahl Sohne ihrer Häuser als

10. Deutsche Fürsten- und Ländergeschichte, deutsche Reformationsgeschichte - S. 44

1895 - Gera : Hofmann
44 Drittes Buch. I. Abschnitt: Bilder aus der äußeren Geschichte. tage in Nürnberg wurden in einer glänzenden Versammlung der Stände des Reiches die Beratungen begonnen, in Metz gelangten sie zum Abschluß, und dort wurde am 23. Dezember 1356 das erste deutsche Reichsverfassungsgesetz verkündigt, welches von der dem Dokument angefügten goldenen Siegeskapsel den Namen der „Goldenen Bulle" erhalten hat. Zweiseitiges goldenes Siegel Karls Iv. von der „Goldenen Bulle". In diesem Gesetze ordnete Karl vor allem die Wahl des deutschen Königs. Sie ward endgültig sieben Wählern übertragen, den Erzbischöfen von Mainz, Trier und Köln, dem Könige von Böhmen, dem Pfalz-grafen am Rhein, dem Herzog von Sachsen und dem Markgrafen von Brandenburg. Damit erreichte die bereits bestehende Institution der Kurfürsten ihren Abschluß. Die drei geistlichen Kurfürsten galten als Erzkanzler für Deutschland, Burgund und Italien. Den weltlichen standen die Erzämter des Reiches zu. Der Böhmenkönig war Erzschenk, der Pfalzgraf Erztruchseß, der Sachsenkönig Erzmarschall, der Markgraf Erzkämmerer des Reiches. Durch große Zugeständnisse wurden sie über den Kreis der andern Fürsten emporgehoben, damit sie in Zukunft dem Könige bei der Regierung zur Seite stehen könnten. Die Kurfürsten erhielten in ihren Gebieten alle diejenigen Rechte, welche ehedem als Regalien, als königliche Vorrechte, betrachtet wurden, wie das Münzrecht, die Befugnis, Bergwerke anzulegen, den Judenschutz. Von ihrem Richterspruch sollte nur in Fällen der Rechtsverweigerung an den Kaiser appelliert werden dürfen. Besonders segensreich aber konnte sich die Bestimmung erweisen, daß die Kurfürstentümer ungeteilt auf den Erstgebornen vererben mußten; so ward heilloser Zersplitterung und damit der Schwächung der edelsten Glieder des Reiches ein Ziel gesetzt. Zum Ort der Wahl wurde Frankfurt bestimmt, der Kurfürst von Mainz hatte als Erzkanzler das Wahlschreiben zu erlassen, zur Krönungsstadt ward Aachen auserlesen. Des Papstes und seines vermeintlichen Bestätigungsrechts ward nicht erwähnt: indem das Reichsvikariat an Pfalz und Sachsen übertragen wurde, beseitigte man den Anspruch der Päpste, bei Erledigung des Thrones auch die höchste weltliche Macht ausüben zu wollen.
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