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1. Mittlere und neuere Geschichte - S. 64

1886 - Berlin : Hofmann
64 Zweiter Teil. Das Mittelalter. schwäbischer Abstammung (Stammburg in der schwäbischen Alp), begegnen uns die Grafen von Zollern zuerst als Burggrafen von Nürnberg. Durch persönliche Tüchtigkeit und besonders auch durch thatkräftige Unterstützung der Kaiser (z. B. Rudolfs von Habsburg) bringen sie es in dieser Stellung allmählich zu hohem Ansehen und großer Macht. Als nun Burggraf Friedrich Vi. dem Kaiser Sigismund bei dessen Kaiserwahl und ersten Regierungshandlungen wesentliche Dienste geleistet hatte, erhielt er zum Lohne dafür die Belehnung mit der Mark Brandenburg. Dieselbe wurde 1417 in feierlichster Weise am 18. April 1417 während des Konzils zu Konstanz auf dem Markte vollzogen, in Gegenwart einer auserlesenen Versammlung (Kurfürsten von Pfalz und Sachsen mit Scepter und Schwert!). Dadurch wurde Friedrich Kurfürst und Reichserzkämmerer. Er stellte nun in der Mark die unter den Luxemburgern eingerissene heillose Unordnung (räuberischer Landadel, Quitzows n. a.) ab und verharrte in seinem freundschaftlichen, helfenden Verhältnis zu Reich und Kaifer. Seine Nachfolger (Friedrich Ii.; Albrecht Achilles 1470 — 1486; Johann Cicero, Joachim Nestor n. s. w.) wußten durch eine kluge Politik und durch persönliche Tüchtigkeit die Bedingungen für eine glückliche Zukunft des Landes immer günstiger zu gestalten. I. Repetition (V. Periode ca. 1250—1517). § 33. 1250—1273 Interregnum, Zeit der Anarchie. Faustrecht und Raubrittertum. Strand- und Grundruhrecht. Selbsthilfe der Städte: rheinischer Städtebund 1254. 1273 — 1291 Rndols von Habsburg. Sein Sieg über Ottokar von Böhmen auf dem Marchfelde 1278: Begrüudung der habsbnrgi-gischen Macht in Österreich. — Rudolfs segensreiche Thätigkeit zur Beseitigung der Raubritterburgen. 1292 — 1298 Adolf von Nassau, von den Fürsten trege.i seines Strebens nach Hausmacht abgesetzt. 1298 — 1308 Albrecht I., Sohn Rudolfs, ermordet durch Johannes Parricida aus Privatrache. 1308 — 1313 Heinrich Vii., aus dem Hause Luxemburg, versucht noch einmal, den alten Glanz des Kaisertums herzustellen. Sein Zug nach Italien (Dante). Er stirbt plötzlich bei Siena. § 34. Zwischen Papsttum und Kaisertum bricht aufs neue Streit aus: der unter französischem Einfluß stehende Papst (babylonisches Exil der Päpste zu Avignon 1305—1377) erhebt den Anspruch, daß die Wahl des deutschen Kaisers seiner Genehmigung bedürfe. Unter König Ludwig Iv. dem Bayern (1313—1347; sein Gegenkönig Friedrich der Schöne bei Mühldorf 1322 besiegt) treten die Fürsten in dem Kurverein zu Reuse 1338 diesem Anspruch entgegen: der Papst soll gar keinen Einfluß bei der Kaiser-

2. Mittlere und neuere Geschichte - S. 65

1886 - Berlin : Hofmann
§ 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. 65 wähl haben. Dieser Beschlnß wird zum Reichsgesetz erhoben durch die goldene Bulle 1356, in welcher überhaupt der Vorgang der Kaiserwahl endgiltig geregelt wird: Einsetzung des Kurfürstenkollegs! Dieses Gesetz wurde erlassen unter Kömg Karl Iv. (1347— 1378 ^„Böhmens Vater, des Reiches Erzstiefvater^). Durch ihn 1348 Gründung der ersten deutschen Universität in Prag. § 35. In der zweiten Hälfte des Mittelalters großer Aufschwung der Städte. Im Innern mehr und mehr der Selbstverwaltung teilhaftig, 3“L‘ ^®slhrun9 und Stärkung ihrer äußeren Interessen zu großeu Bündnissen zusammen: a) Die Hansa, Bund vorzugsweise der Küstenstädte der Nord- und Oltsee; Zweck: Förderung und Schutz des Seehandels. Gebietende Stellung der Hansa gegenüber den nordischen Reichen, b) Der rheinische Städtebund, löst sich gegen Ende des 14. Jahrhunderts mehr und mehr auf. c) Der schwäbische Städtebund entwickelt sich im Gegensatz zu den süddeutschen Landesherren zu großer Macht. Sieg über Eberhard von Württemberg bei Reutlingen 1377. Die Macht des Bundes sinkt gegen Ausgang des Mittelalters. <rrr ^6- Gegen die Mißstände in der Kirche treten auf: in England Wrclef ca. 1360, m Deutschland (Böhmen) Huß ca. 1400. Man suchte eine Reformation an Haupt und Gliedern durchzusetzen durch große m ®0n5tl äu ^i'a 1409' b) Konzil zu Konstanz ca. 1415 c) Konzil zu Basel ca. 1440. Keines erreicht seinen Zweck. Doch ist das Konstanzer Konzil sehr wichtig a) durch die dort vollzogene Verurteilung und Verbrennung von Huß; b) durch die von Kaiser Sigismund (1410—1437) vollzogene Belehnung des Burggrafen Friedrich von Nürnberg mit dem Kurfursteutum Brandenburg (1417). s a 137‘ .Vorgeschichte Brandenburgs. Ursprüngliche slavische Bevölkerung durch Heinrich I. und Otto I. christianisiert (Markgras Gero und die „Nord-nlv f unter den Frankenkönigen vernachlässigte Germanifierung dieser Gebiete nimmt wieder auf ca. 1135 Albrecht der Bär aus dem Hau se iqjfwä" rs ”Un0an Aufblühen Brandenburgs. Aussterben der Askanier 1320 (Waldemar). Zerrüttung der Mark unter den bayerischen und luxemburgischen pursten. 1356 wird Brandenburg durch die goldene Bulle Kurfürstentum. 1417 die Hohenzollern Kurfürsten von Brandenburg, Herstellung der Ordnung durch eine Reihe vortrefflicher Herrscher. 8 38. Die Eroberung von Konstantinopel durch die Türken. Zwischen der Welt des Morgenlandes und der des Abend-lllndes hatte seit Stiftung des Mohammedanismus beständiger Widerstreit nicht aufgehört. Die Araber waren zwar von der Besitznahme Frankreichs durch Karl Martells Sieg bei Poitiers 732 abgehalten worden, doch hatten sie in Spanien festen Fuß aefakt und Jahrhunderte lang behalten, trotzdem sie in beständigem Kampfe Mit den christlichen Königen und Rittern (der Cid!) lagen. Wychgram, Lehrbuch der Geschichte, ii. r

3. Mittlere und neuere Geschichte - S. 125

1886 - Berlin : Hofmann
§ 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. 125 gemacht hatte, deutscher Kaiser wird, wendet sich das Glück auf Ludwigs ©eite, und die Friedensschlüsse zu Utrecht und Rastatt sind verhältnismäßig noch günstig für ihn: Philipp V. König von Spanien; aber Frankreich muß auf die Union mit Spanien für ewig verzichten, 1714. — Ludwig Xiv. t 1715. § 72. Der nordische Krieg 1700 — 1721. Peter der Große, Romanow, 1689—1725, will sein Volk mit Europa in geistige und materielle Berührung bringen. Seine Bestrebungen für die Hebung der russischen Kultur (Lesort). Da ihm an dem Besitz der für den Handel wichtigen Ostseeküsten liegt, so greift er im Verein mit Polen-Sachsen und Dänemark den König Karl Xii. von Scbweden an. Karl schlägt seine Gegner sämtlich (die Russen bei Narwa), gerät aber durch einen abenteuerlichen Zug nach der Ukraine (Mazeppa). Er verliert mehrere Jahre bei den Türken. Seine Gegner nehmen unterdes seine Ostseebesitzungen ein. Zurückgekehrt vermag er nicht dieselben zurückzuerobern, f vor Friedrichshall. Rußland hat durch diesen Krieg an der Ostsee festen Fuß gefaßt; auch nach dem Schwarzen Meere hin dehnt es sich aus. — Peters Reformen. D. I>ie Entwicklung Wrandenöurg-Wreußens zum Gromaat. § 73. Brandenburg bis zum Großen Kurfürsten. Wir haben in der Geschichte des Mittelalters erzählt, daß im Jahre 1415 (17) die Mark Brandenburg an das Hohenzollerngeschlecht gekommen ist. Die Nachfolger des ersten Kurfürsten, Friedrichs I., wußten durch eine thatkräftige und kluge Politik die Mark sowohl nach außen zu vergrößern, als auch im Innern zu festigen. Wichtig ist vor allem, daß Kurfürst Albrecht Achilles durch ein Hausgesetz im Jahre 1473 bestimmte, daß die Mark Brandenburg fortan als Kurland stets ungeteilt bleiben und in männlicher Linie sich vererben sollte (Dispositio Achillea). Kurfürst Joachim 1. (1499 — 1535) errichtete in Frankfurt a/Oder eine Universität. Kurfürst Joachim Ii. trat im Jahre 1539 zum lutherischen Be- 1539 kenntnis über. Auch schuf er durch kluge Unterhandlungen dem brandenbnrgischen Staate Aussichten ans künftige Vergrößeruugeu, indem er a) mit dem Herzog Friedrich Ii. von Liegnitz, Brieg und Wohlan 1537 eine Erbverbrüdernng schloß, durch welche für Brandenburg die Aussicht auf diese schlesischen Besitzungen eröffnet wurde; b) von dem König von Polen erwirkte Joachim 1568 1568 die Mitbelehnung mit Preußen, welches im Jahre 1525 (vergl. § 50) ein weltliches Herzogtum geworden war. — Nun ging zunächst das Streben der Kurfürsten auf den vollen Besitz Preußens;

4. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 142

1824 - Bonn : Weber
142 Nach seinem Tode schwand linker W la disla v Vii. utib 8 udewig Ii. die Größe Ungarns dahin, und nachdem der letztere im Kampfe gegen die Türken bei Mohacz gefallen war, wurde es 1526 eine Provinz des oft. reicht sch e n H a u s,S. Ungarns Verfassung wurde im Laufe dieses Zeit, raumes dahin ausgeb»!det, dag der niedere Adel die Reichsversammlung, an welcher er bisher persönlich Theil genommen hatte, durch Deputirte der einzelnen Gespannschasten beschickte. Dadurch zerfiel d,e Reichsvec'. sammlung in 2 Körper: die Magnaten, der hohe Adel nebst den höchsten geistlichen und weltlichen Dienern; und die Grande, die Abgeordneten des niederen Adels und der Städte, die eigentlichen Stellvertreter der.na- rivn. E. Geschichte des griechischen Reiches. Ob cs gleich dem nicaifchen Kaistr Michael Pa- laeologus gelungen war, das griechische Reich in Constanlinopel zu erneuern ; so vermochte er doch dasselbe weder in seinem vorigen Umfange, noch in seiner alten Kraft herzustellen. Diele von den Lateinern gestiftete Herrschaften behaupteten ihre Unabhängigkeit; von Nor- den her drängten Servier und Bulgaren; im Osten dro, heten die-Türken; und zugleich tobte innere Zwietracht, durch d e Union mehrerer Kaiser mit der lateinischen Kirche, und durch Partheiungew über die Thronbestei- gung in der Herrschersamilie selbst erzeugt, arger als jemals. So war fein Untergang unvermeidlich, den ihm die osmanni'chen Türkkn beceitetin. Diese eroberten all. mählia eine Provinz nach d rändern, und machten ihm durch die Erstürmung E o n sta n tin o pe ls (1453), wobei der letzte Kaiser C o n st a n t in Xil. fiel, ein Ende, nachdem eö das weströmische Reich 977 Zahre überbau, ert hatte. F. Geschichte der osinannischen Türken. Unter den türkischen Em^rn, die sich nach dem Ver- falle der mongolischen Herrschaft in Kleinafien ausdrei- teten, wurde Osmann 1299 der Stifter eines neuen Reiches, daö bald Asten und Europa erschütterte. Der eigentliche Begründer seiner Größe war Osmanns Cohn

5. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 118

1824 - Bonn : Weber
118 kra tische Bern, sämmrlich eine demokratische Ver- fassung hatten, deren jeder aber einen besonderen Staat bildete, und deren Verbindung höchst unbestimmt war. Als neue Versuche Oestreichö zur Bezwingung'der Lchwei- zec, besonders durch die Schlachten bei Sempach I3b6 und bei Naefels 1388 vereitelt worden waren, schloß dasselbe mit den Schweizern einen Frieden, worin sie ihre Eroberungen behielten. Aufgesordect voin Kaiser Sigismund, erneuerten die Schwciz-'r die Feindie'ig- feiten (1415) gegen den in die Reichsacht erklärten Herzog Friederich ron Oestcerch, und eroberten die haböburgischen Stammgüter im Aacgaue. Mlt diesen Eroberungen erwachte bei den Cantonen die Sucht der Vergrößerung und Förderung des eigenen Vortheils, mit Hintenansehung des Gemeinwohls. Dieß bewies ein 1346 über die Erblich rfr des Grafen ron Token- burg zwischen Schwyz und Glarus, denen die übet» gen Cantone sich anschlossen, und Zürich, welches stch mit Oestceich verband, ausgrbcochenec Bürgerkrieg, worin der Sieg den alten Schweizern blieb, nachdem ste durch ihre heldenmüthige Todesverachtung bei S. Jacob an der Birs 1444 die auswärtigen Feinde von ihrem Boden verscheucht hatten. Der burgundi- sche Krieg, indem ec die Macht Karls de- Küh- nen brach, verschaffte den Schweizern neue Vergröße- rung , und führte zur ersten Verbindung mit Frankreich (I48o), dem lie seitdem ihr Veben «üc Geld verkauften. Darauf bedcohete innere Zwietracht die Schweiz m,t einem neuen Bürgerkriege, der jedoch durch die Aufnahme von Freiburg und Solothurn (1481) in den Bund der Eidgenossen glücklich abgewandt wurde, welchem später noch Basel, und Schafshausen 1501, und Appenzell 1513 beitraten. Auch Graubündtens Bewohner, die Rhatier, die eine eigene Eidgenossenschaft, aus drei Bünden, dem Gokteshausbund, dem grauen Bund und dem Bunde der 10 Gerichte bestehend, bildeten, schlossen sich an die Schweizer an, als Maximilian 1. beide bekriegte, um ste zum Eintritt in den schwäbischen Bund und zur Unterwerfung unter das Neichskammer- gericht zu zwingen, aber, nach einem zehnmonatlichen zinglücklichen Kampfe, im Frieden zu Basel I4ö9 genö.

6. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 279

1824 - Bonn : Weber
279 R. belehnt mit Zustimmung der Fürsten, seine Söhne A l b recht und Rudolph mit Oestreich, Stev-i262 ermark und Krain, den Grafen Meinhard von Tvrol mit Kärnkhen, 1286 und ertheilt ihnen sämmilich die Herzogenwürde. R. sorgt für die Erhaltung des Landfriedens, hält selbst Gericht, und zerstört die Raubschlösser. R. sucht vergebens seinem Sohne Albrecht die Nach- folge zu verschaffen, und stirbt zu Germersheim den 15. Jul., 73 Jahre alt. 1291 Adolph, Graf von Nassau, 1291 — 1298, erlangt durch den Einfluß des Erzbischoffs Gerhard von Mapnz die Kaiserwürde. Er leistet dem Könige Eduard I. von England, 1291 für 30,000 Mark, gegen Philipp den Schönen von Frankreich Bevstand, der ihn durch Wegnahme der Grafschaft Burgund beleidigt hatte. A- kauft von Albrecht dem Unartigen, Land- grafen zu Thüringen und Meissen, Thüringen für 12000 Mark, vermag es aber den tavfern Söhnen des 1294- Landgrafen, Stiebend) dem Gebissenen und Tiez-1295 mann, nicht zu entreissen, und ziehet sich durch diesen ungerechten Handel den Unwillen der deutschen Fürsten zu. Auf einer Fürstenversammlung zu Mayn; wird A., auf Veranstaltung desselben Gerhards, der ihn erhoben hatte, unter dem Vorwände: ,,daß er Kirchen verwüstet, von einem Geringern (dem Könige von England) Sold genommen, da- Reich nicht vermehrt, sondern vermin- dert, und den Landfrieden nicht gehandhabt habe" ab- gesetzt. 129z Alb recht von Oestreich, an seiner statt erwählt, zieht gegen A. zu Felde, und erschlägt ihn bei Gel- heim, unweit ffiormi, den 2. Jul. Albrecht I, 1298 — 1308, hält den Landfrieden standhaft aufrecht. Nach dem Absterben des kinderlosen Grafen von 1300 Holland Johann I. will A. Holland, Seeland und Friesland in seine Gewalt bringen, obgleich der Graf Johann von He n ne g au der nächste Erbe war; aber er findet bei den Holländern so kräftigen Widerstand, daß er seine Ansprüche aufgeben muß. A. entreißt den geistlichen Kurfürsten die Rheinzölle. 1302

7. Grundriß der Geschichte des Mittelalters - S. 289

1824 - Bonn : Weber
289 fällt W. in sein Land ein, und nimmt ihn gefangen. 1312 F. soll sich mit Abtretung eines Theiles des Meißner Landes loskaufen, wird aber von den Bürgern zu Meis- sen defreit. W. nöthiget den rügischen Fürsten Wizlav Iv. 1314 die Stadt Stralsund im Besitz ihrer Rechte zu las- sen. Um sich zu rächen, bringt Wizlav zwischen den Königen von Dänemark, Schweden, Norwe- gen, Pvlen, dem Großfürsten von Rußland, den Herzogen von Mecklenburg, Sachsen, Braun- schweig, Lauenburg und anderen deutschen Fürsten ein großes Bündniß zu Stande, um W. zu vernichten. 1315 W. kommt seinen Gegnern zuvor, und bricht in Mecklenburg ein, wird aber bei Gransee geschlagen. Die Uneinigkeit der Feinde rettet ihn, und er behalt im Frieden zu Tempi in sein ganzes Gebiet, izitz so wie Stralsund seine Rechte und Freiheiten. W. beendigt seine Fehde mit Friedrich dem Ge- bissenen, indem er seine Eroberungen herausgiebt, und Letzterer auf die Lausitz verzichtet. 1317 Mit Johann V. erlischt die otto nische Linie und W. vereiniget ltun sämmtliche Theile des branden- burgischen Staats. Heinrich Iii., 1319 — 1320, stirbt noch nicht 1z19 achtzehn Jahre alt, und mit ihm endiget das a n h a l- tische Regentengeschlecht in Brandenburg, nachdem es daselbst 163 Jahre geherrscht hatte. 1320 Die benachbarten Herzoge von Sachsen, Mecklen-1320 - , bürg, Pommern und Braunschweig, die Könige von 132z Böhmen und Polen, der Markgraf von Meissen und der Erzbischoff von Magdeburg benutzen den herrenlo- sen Zustand des Landes, um einzelne Stücke desselben in ihre Gewalt zu bringen. , c Markgrafen und Kurfürsten aus dem bayerischen Hause, 1324 — 1373. Auf dem Reichstage zu Nürnberg belehnt Kaiser 1323 Lu de wig der Bayer, unter Zustimmung der Stände, feinen gleichnamigen Sohn mit der Mark Branden- burg. 11. 19

8. Allgemeine Weltgeschichte - S. 105

1884 - Leipzig : Weber
Dritte Periode. Tas Zeitalter der Krcuzzüge lt. d. päpstl. Hierarchie. 105 sie ihm mit Gewalt entriß. Als daraus Johann über die Besetzung des Erzstuhles von Canterbnry mit Innocenz Iii. zerfiel, der Papst Bann, Jnterdict und Absetzung über ihn verhing, Philipp August mit der Vollstreckung beauftragte, und der beim eignen Volke verhaßte König verzagend sein Reich vom Papste zu Lehen nahm, da zwangen ihm die Barone den großen Freiheitsbries ab, der die Rechte nicht nur des Adels und des Klerus sondern auch des Bürgerstandes sicherstellte und, oft verletzt aber immer wieder bestätigt, die Grundlage der englischen Verfassung wurde. Die Minderjährigkeit und dann die Schwäche von Johanns Sohn Heinrich I Ii. verschaffte der „Magna Ch arta“ allgemeine Anerkennung, [1216-72 sie ward selbst durch die Oxsorder Provisionen erweitert, [1258 und als wegen vielfacher Verletzung derselben die Großen jich unter Graf @im01t von Leicester empörten und den König bei [1264 Lewes gefangennahmen, legte Leicester durch s die Berufung von Abgeordneten des niedern Adels und der Städte ins Parlament den Grund zum spätern Unterhause, da Prinz Eduard nach Besiegung der Empörung bei Evesham diese Neuerung als zweckmäßig beibehielt. In Frankreich setzte der eben so fromme wie staatskluge Ludwig Ix., der Heilige, die von seinem Großvater Philipp [1226 70 August begonnene Erhöhung der königlichen Macht mit Erfolg fort, namentlich indem er ein geordnetes Gerichtswesen begründete, zahlreiche städtische Abgeordnete in die Reichsstände aufnahm und durch die prägmatifche Sanction die Rechte der französischen Nationalkirche gegen die päpstlichen Übergriffe sicherstellte. Zu Erfüllung eines in schwerer Krankheit gethanen Gelübdes unternahm Ludwig Ix. einen Kreuzzug; er griff zuerst Ägypten an, [1248-5l geriet aber nach der Eroberung von Damiette mit seinem ganzen Heere in Gefangenschaft und mußte seine Freiheit mit hohem Lösegeld erkaufen. Die Mamelucken, die noch vor Vollziehung des Vertrags den Thron der Ejubideu umstürzten, bemächtigten sich mit der Herrschaft über Ägypten auch der meisten Besitzungen der Christen in Palästina. Zwar nahm Ludwig nochmals das Kreuz, richtete [1270 aber aus den eigennützigen Rat seines Bruders Karl von Anjou den Zug gegen das seeräuberische Tunis, bei dessen Belagerung die Pest ihn wegraffte. Die einst so mächtige Begeisterung für den Kamps unter dem Zeichen des Kreuzes war, von den Päpsten selbst vielfach gemißbraucht, in Gleichgültigkeit und Ermattung erloschen. Mit der Einnahme von Ptolemais durch die

9. Allgemeine Weltgeschichte - S. 117

1884 - Leipzig : Weber
Vierte Periode. Der Verfall der Lehensmonarchie u. d. päpstl. Kirche. 117 den Schweizern mit eignen Mitteln zu entreißen, rief Friedrich gegen sie die furchtbaren Söldnerhorden der Armagnaken herbei, allein der Heldentod der 1600 Schweizer bei St. Jacob a. d. Birs [1444 schreckte die 40 000 unter dem Dauphin so ab, daß sie sich lieber verwüstend auf Elsaß und Lothringen warfen. Das Reich, an Haupt und Gliedern gelähmt, vergeudete seine edelsten Kräfte in wüsten inneren Fehden. Am Rhein schlug sich Kurfürst Friedrich der Siegreiche von der Pfalz, „der böse Fritz", mit seinen Nachbarn, in Westfalen verteidigten die Bürger von Soest ihre Freiheit gegen die Söldner des Kölner Erzbischofs, Thüringen und Meißen verwüstete der zwischen Kurfürst Friedrich Ii. von Sachsen und Herzog Wilhelm über die Teilung ihrer Länder ausgebrochene Bruderkrieg, Herzog Albrecht von Baiern rächte die Ertränkung seiner Gattin Agnes Bernaner mit dem Schwert an dem eignen Vater, in Franken führte Markgraf Albrecht Achilles einen erbitterten Krieg gegen die Städte, den Kaiser bedrohte der Aufstand in feinen Erblanden; auf den Reichstagen scheiterten die dringendsten Maßregeln an der Unfügfamkeit der Fürsten und der Sprödigkeit der Städte, das Reich war in eine Anzahl von Territorien zerfallen, in denen die landesherrliche Macht nicht mehr von oben, durch die kaiserliche Auktorität, sondern von unten, durch die sich entwickelnde Macht der Land stände, beschränkt wurde. Ohne jegliches Zuthun der Reichsgewalt, ans eigner Kraft erstarkte in Norddentfchland die Hansa, deren Haupt Lübeck wurde. Von der Schelde bis zur Narwa, von dem durch sein Seerecht berühmten Wisby bis Braunschweig gehörten zur Zeit ihrer Blüte alle wichtigen Handelsstädte dem Bunde an; über den ganzen europäischen Norden dehnte sich ihr Handelsverkehr ans, Brügge, London, Bergen und Nowgorod waren ihre Hauptfaktoreien, .bis in den fernen slawischen Osten drang durch sie deutscher Gewerbfleiß und deutsches Bürgertum, ihre Flotten beherrschten die Ostsee, die Könige von Schweden und Dänemark erholten sich zu Lübeck die Bestätigung ihrer Kronen. Als Waldemar Iv. Atterdag [1340-75 Dänemark nach seinem Fall wieder emporhob und auch die Hansa angriff, wurde er durch die Eroberung von Kopenhagen gezwungen ihr im Stralfnnder Frieden alle ihre Privilegien erweitert [1370 zurückzuerstatten. Seine Tochter Margarethe, Gemahlin Ha-kons Viii. von Norwegen, vereinigte nach Besiegung des Schwedenkönigs Albrecht (voit Mecklenburg) durch die calmarische

10. Allgemeine Weltgeschichte - S. 103

1884 - Leipzig : Weber
Dritte Periode. Das Zeitalter der Kreuzzüge u' d. päpstl. Hierarchie. 103 zu nehmen. Mit Jubel empfing Italien den Jüngling, aber bei _ ;i268 Tagliacozzo verwandelte sich ihm der schon gewonnene Sieg tu Niederlage und Gefangenschaft. Konradins Haupt fiel mit dem seines Freundes Friedrich von Baden auf dem Schaffet zu Neapel. Nur Sicilien befreite Johann von Procida durch dte sicilianische Vesper und übergab es Manfreds Schwiegersöhne [1282 Peter von Aragonien. Mit dem Kaisertum ging auch das deutsche Komgtum ferner Machtstellung verlustig. Aus dem Haupte Wilhelms von Holland wurde die Krone zum Gespött; als er gegen die Frtefen gefallen war, nannten sich der englische Prinz Richard von Corn-wallis, dem der Erzbischof von Köln, und Alfons X. von Castilien, dem der von Trier die Krone verhandelt hatten, mtt dem leeren Königsnamen. Es war die traurige Zeit des Zwtschen-reich s, wo die Einheit des Reichs sich aufloste, Recht und Gesetz schwanden und nur das Faustrecht herrschte, die Fürsten Retchsgut und Reichsrechte an sich rissen, die Treue seil/ die Habsucht allgemein war. Um Thüringen stritten nach dem Erlöschen des alten Utnd-grafenhauses Markgraf Heinrich von Meißen und, sur thren Sohn Heinrich, der heiligen Elisabeth Tochter Sophte von Brabant, bts sie zuletzt das Land in Thüringen und Hessen teilten; Österreich riebst Steiermark, Kärnten und Krain brachte, nachdem der letzte Babenberger Friedrich der Streitbare gegen die Ungarn an der Leitha gefallen war, Ottokar von Böhmen an stch. ort unbändiger Fehdelust entartete das Rittertum zum Raubrtttertum und wurde die Geißel von Bürgern und Bauern. Dte Städte, welche die letzten Staufer in ihrer Bedrängnis mit Fretbrtefen und wichtigen Rechten begabt hatten, ersetzten zur Notwehr den mangelnden Königsschutz durch Bündnisse; seit 1254 traten dte meisten Rheinstädte von Basel bis Köln in einen Bund zur Erhaltung des Landfriedens und die bedeutendsten Handelsstädte Norddeutschlands schlossen sich um Lübeck und Hamburg zu dem Hansabunde zusammen, der bald zu großer Macht emporstieg. Von Westfalen aus sucht- sich die Feh me. ein Überrest der alten kaiserlichen Gerichte, in der allgemeinen Rechtlosigkeit geltend zu machen und die Volt-. streckung ihrer Urteile durch das Schreckmittel eines geheimen Verfahrens zu ermöglichen. In Ermanglung einer von der Reichsgewalt ausgehenden Rechtsbildung gewann das von Eike von Repgow im Sachsenspiegel aufgezeichnete Land- und Lehnrccht lum 123» Weithin Geltung und fand im Schwabenspiegel Nachahmung
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