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1. Heimatskunde der Provinz Westfalen - S. 411

1900 - Minden i. W. : Volkening
— 411 — Baumwollenspinnerei und -Weberei, Eisengießerei und Maschinen- fabrik. Die Schisfahrt auf der Ems ist bei gutem Wasserstande. Das Fürstentum Rheine-Wolbeck, von dem jetzt ein Teil in Hannover liegt, gehörte bis 1803 zum Bistum Münster, wurde dann aber für die herzogliche Familie Looz-Corswaren ge- bildet, die ihren Namen nach der Grafschaft Looz führte. Als dies alte Haus 1827 erlosch, fiel Rheine-Wolbeck an den Grafen de Lanoy, welcher 1840 von dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. in den Grafenstand erhoben wurde. Schon 1815 kam es unter preußische Laudeshoheit. Die Stadt hat gleichfalls Unsägliches im dreißigjährigen Kriege erlitten und wurde am Ende desselben teilweise eingeäschert. In ihrer Nähe liegen das Schloß Bentlage und die Saline Gottesgabe, schon 200 Jahre alt. Zum Amte Rheine gehören ferner die Land- und Pfarrgemeinden Elte mit 410 sowie Meppen mit 1701 und die Landgemeinden Rheine links der Ems mit 1522 und Rheine rechts der Ems mit 2956 Eingesessenen. Die Stadt Horstmar, im gleichnamigen Amte, mit 996 Be-- wohnern, von denen 943 katholisch, 12 evangelisch, 41 jüdisch, südlich von Burgsteinfurt, liegt am südöstlichen Fuße der Schöp- Pinger Berge. In der Nähe der Stadt befinden sich die Ruinen der alten Burg der früheren Grafen von Horstmar aus dem mäch- tigen Geschlecht der Puiten, aus dem ein Held sondergleichen, Ritter Bernhard Ii., hervorging. Schon früh zog er in ferne Lande und verdiente sich unter dem englischen König Richard Löwenherz die Ritterwürde. Mit ihm fuhr er zum heiligen Lande, wo er durch seinen Löwenmut bald ein Schrecken der Sara- zenen, der Deutschen Stolz wurde und zumal vor Akkon so wacker focht, daß ihm selbst des feindlichen Sultans Saladin Anerkennung zu teil wurde. Dann gings in die Niederlande, nach Italien und Frankreich, und überall hallte es wieder von den ritter- lichen Thaten des Helden, von seiner ungestümen Tapferkeit nicht minder, wie von seiner Besonnenheit und Umsicht. Schwer wog sein Rat am Hoflager des Kaisers, und oftmals hat er an fremden Höfen des Reiches Interessen vertreten. Vor allem rühmenswert

2. Heimatskunde der Provinz Westfalen - S. 189

1900 - Minden i. W. : Volkening
— 189 — bis in die Regierungszeit des großen Kurfürsten fortgesetzt haben. — Der Erbschaftsstreit sollte nach mancherlei Kämpfen und Ver- Handlungen durch den am 10. November 1614 abgeschlossenen Ver- gleich zu Xanten zu Ende geführt werden, in welchem die Länder Cleve, Mark, Ravensberg und Ravenstein für Brandenburg, Jülich und Berg aber für Pfalz-Neuburg bestimmt wurden. Aber auch dieser Vergleich war nur ein vorläufiger. Spanier und Holländer, die Bundesgenossen der streitenden Fürsten, hielten während des ganzen dreißigjährigen Krieges die Erbschaftslande befetzt. Selbst der westfälische Friede bestimmte nichts über die Teilung. Erst am 9. September 1666 wurde in der Stadt Cleve der Endvergleich geschlossen, durch welchen die Länder Cleve, Mark und Ravensberg in den dauernden Besitz des brandenburgschen Kurhauses gelangt sind. Jülich und Berg fielen dem Hause Pfalz-Neuburg zu, später auch noch die Herrschast Ravenstein, welche aber bald darauf in den Kriegszeiten verloren gegangen ist. So hat das Land Ravensberg mit Mark und Cleve im Jahre 1859 das 250 jährige Jubiläum seiner vorläufigen Verbindung mir dem Hohenzollernfchen Herrscherhause feiern können. Aber das 200 jährige Jubiläum der dauernden Vereinigung mit dem bran- denbnrgisch-preußischen Staate fiel erst ins Jahr 1866, und der erste Hohenzoller, der endgültig in Westfalen und am Rheine ge- herrscht hat, ist der große Kurfürst gewesen. Kurfürst Johann Sigismund schon setzte seinen Bruder, den Markgrafen Ernst, zum Statthalter über die Grafschaft ein, und dieser erließ am 6. Juli 1609 eine Bekanntmachung: „daß die Grafschaft Ravensberg vom Kurfürsten von Bran- denburg in Besitz genommen worden, und die Ravensberger völ- lige Gewissens- und Religionsfreiheit haben sollten. Er be- stätigte dem Lande alle Rechte und Gerechtsamen, löblich alte Herkommen, Gebräuche und Gewohnheiten, Briefe und Siegel." Nun rüstete sich die Grafschaft zur Huldigung. Vom 20. bis 30. Oktober 1609 versammelten sich die Stände der Grasschaft Ravensberg auf dem Landtage zu Jöllenbeck und gelobten dem neuen Fürsten und seinem Hause Treue und Gehorsam. Zugleich

3. Heimatskunde der Provinz Westfalen - S. 252

1900 - Minden i. W. : Volkening
— 252 — die Hälfte brannte 1708 nieder und wurde vom Grafen Moritz Kasimir im Geschmacke des 17. Jahrhunderts wieder hergestellt. Als das Geschlecht der Herren zu Rheda mit Wittekind, der in den Kreuzzügen umkam, erlosch, brach ein 150 jähriger Zwist zwischen seinen Verwandten, den Grafen von Tecklenburg und den edlen Herrn zu Lippe aus. Der Besitz wechselte zwischen beiden. 1373 aber besiegte Otto von Tecklenburg Simon zu Lippe, setzte ihn gefangen und zwang ihn zum Verzicht. In den Jahren 1478—1479 wollten sich die Grafen von Lippe wieder der Herrschaft Rheda's bemächtigen. Sie erlitten aber durch Nikolaus Iii. von Tecklenburg eine Niederlage und retteten sich kaum hinter die Mauern von Wiedenbrück. Mit dem Grafen Kon- rad starb 1575 der Mannesstamm der Tecklenburger aus, und Tecklen- bürg nebst Rheda kam an dessen Schwiegersohn Graf Ewarvyn von Bentheim. Seine Nachkommen besitzen noch jetzt Rheda unter preußischer Herrschaft. Von der Stadt Rheda sei noch erwähnt, daß am 23. Dezember 1721 als Sohn eines Regierungsrates der berühmte Arzt und Schriftsteller Christoph Ludwig Hoffmann dort geboren wurde. Er ließ sich nach seinem Studium auf den Uni- verfitäten in Rintelen und Jena in seiner Vaterstadt als Arzt nieder, übte eine bedeutende Praxis und forschte unablässig weiter. Graf Arnold Ii. von Bentheim-Steinsurt hatte 1588 eine Hochschule in Steinfurt gegründet, deren Professor wurde er 1756. Als er dort die pockenkranke Tochter des Erbdrosten zu Tarfeld, die von den Ärzten schon aufgegeben war, durch kampfergetränkte Tücher heilte, berief ihn der Kurfürst zu Köln, der Fürstbischof von Münster, zum Direktor seines medizinischen Kollegs in Münster und zu seinem Leib- und Hofarzte. Bei dem Ausbruche einer Pockenepidemie führte er die Impfung der Menschenblattern trotz heftigen Widerspruchs ein. Auch gelang es ihm, den im Zuchthause herrschenden Skorbut durch Licht, Lust und Reinlichkeit zu bekämpfen. Bei allen seinen Verbesserungen in der Gesundheitspflege stand ihm sein Herr kräftig zur Seite. Seine inhaltreichen Schriften, namentlich die wichtigste über die Pocken, veranlaßten seine Ernennung zum Direktor

4. Heimatskunde der Provinz Westfalen - S. 442

1900 - Minden i. W. : Volkening
— 442 — Goldmark dem Kurfürsten von Köln vermachte, drei Jahre später im Schlosse zu Brühl bei Bonn, das er zum Wohnsitz genommen, in den Armen seiner treuen Gattin Anna von Cleve starb und höchst ehrenvoll im Dom zu Köln in der Marienkapelle, wo noch sein Grabdenkmal, als der einzige weltliche Fürst bestattet ist. Die Gras- schast Arnsberg umfaßte damals die jetzigen Kreise Arnsberg und Meschede, sowie Streifen der Nachbarkreise. Mit dem Uber- gange an das Herzogtum wurde eine längere Entwicklungsgeschichte abgeschlossen. Die Kurfürsten von Köln hatten auf die Erwerbung der inmitten ihres Herzogtums gelegenen Grafschaft Arnsberg un- ausgesetzt ihre Aufmerksamkeit gerichtet. Sie umgaben die Graf- schaft nach und nach mit einem Kranze von festen Städten, um das Gebiet der Grafen einzuengen, diese in ihrer Bewegungsfreiheit zu hemmen, und sie mischten sich mit überlegener Macht überall in die Angelegenheiten der Grafen ein. Wohl gelang es dem einen oder anderen von diesen, einen Vorteil über Köln zu gewinnen; noch dem Grafen Ludwig wurden herzogliche Rechte innerhalb seines Gebietes von Reichswegen zuerkannt. Aber schließlich mußten die Grafen doch in dem ungleichen Kampfe unterliegen. Noch war eine Möglichkeit vorhanden, die Verschmelzung mit dem kölnischen Herzog- tum zu hindern. Dies war die Vereinigung mit der benachbarten Grafschaft Mark, deren mächtiges Herrscherhaus mit dem Arnsberger nahe verwandt war. Da geriet nun der letzte Gras von Arnsberg mit seinem Vetter Eberhard von der Mark in blutige Fehde; und der Graf, der selbst ohne Leibeserben war, entschloß sich, an seinem Verwandten schwere Rache zu üben, indem er seine Erbschaft an Köln, den Erbfeind seines Hauses, abtrat. Den größten Verlust erlitt das Herzogtum, als infolge der Soester Fehde 1447—1449 diese mächtige Stadt vom Kurfürsten Diedrich Ii. zu Mörs absiel und sich unter elevisch-märkische Herr- schast stellte. Der streitbare Erzbischos hatte Arnsberg zu seinem Hauptquartier gewählt. Doch davon hören wir mehr bei der Ge- schichte Soests. Der prachtliebende Kurfürst Salentin von Isenburg unter- nahm eine völlige und größere Wiederherstellung des Schlosses.

5. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 81

1904 - Habelschwerdt : Franke
81 um Gnade. Der Kaiser lie ihm seine Erbgter Braunschweig und Lneburg; doch mute er auf drei Jahre das Land verlassen. 4. Kaiserherrlichkeit unter Friedrich Barbarossa. Die Augelegen-f)eiten des Reiches waren von Friedrich Barbarossa trotz der italienischen Feldzge nicht vernachlssigt worden. Mit starker Hand hielt er den Landfrieden aufrecht und lie die Friedensstrer hinrichten. Gerechtig-fett, Milde und wahre Frmmigkeit erwarben dem Kaiser allgemeine Verehrung. Der Einflu des Reiches nach auen war uuter ihm so groß, da er die Könige von Dnemark. Polen und Ungarn in Lehuspflicht nehmen konnte; dem Herzog von Bhmen verlieh er fr treue Heeresfolge den Knigstitel. Die Herstellung des Friedens mit der Kirche und deu lombardifcheu Stdten bewog den Kaiser, 1184 zu Mainz ein Reichsfest zu feiern. Es gestaltete sich zu einem Fest, wie es Deutschland noch nicht gesehen hatte. Der kaiserlichen Einladung folgten Fürsten und Bischfe, bte und Grafen, Gesandte aus den slawischen Lndern, aus Frankreich, England, Italien und Spanien. Auf der anmutigen Ebene am Rhein war Zelt an Zelt aufgeschlagen; alle Gste wurden auf Kosten des freigebigen Kaisers bewirtet; Knstler und Dichter genossen nicht geringere Ehre wie die Helden des Krieges und der Turniere. Die Hoheit des Kaisers, der Glanz der Ritter, die Schnheit der Fraueu, die Pracht der Kleider, die Mannigfaltigkeit der Spiele und Gesnge, alles vereinigte sich, um Freude und Bewuuderuug hervorzurufen. Der Kaiser schlug bei diesem Feste seine beiden Shne Heinrich und Friedrich zu Rittern. Der Miuuefuger Heinrich von Veldecke hat in feiner iteide" die Mainzer Festlichkeiten geschildert, und die Erinnerung an das Reichsfest blieb lange lebendig. Im Jahre 1186 zog der Kaiser zum letztenmal nach Italien. Er nahm in Mailand an der Hochzeit seines Sohnes Heinrich teil, der sich mit Konstante, der Erbin von Sizilien, vermhlte. Durch diese Heirat bereitete Friedrich die Erwerbung Unteritaliens und damit die Weltmachtstelluug seiues Hauses vor. Da aber hierdurch die Unabhngigkeit des Papsttums gefhrdet erschien, drohte ein neuer Kampf auszubrechen. Doch hinderten der Tod des Papstes und die Vorbereitungen zu einem neuen Kreuzzug deu Ausbruch des Streites. 5. Der dritte Kreuzzug, 11891192. Im Jahre 1187 hatte Saladin, der tapfere Sultan von gypten, das Heer des Knigs von Jerusalem am See Tiberias geschlagen und die Heilige Stadt erobert. Als die Kunde hiervon ins Abendland kam, forderte der Papst Friedrich Barbarossa und die Könige Philipp August von Frankreich und Richard Lwenherz von England zu einem neuen Kreuzzuge Lohmeyers Wandbilder: Das Reichssest zu Mainz. Ahl er, Geschichte fr Lehrerseminare. 6

6. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 87

1904 - Habelschwerdt : Franke
87 und Verwaltung seines unteritalienischen Knigreichs zu vollenden. Die Grundlage desselben war nicht mehr das Lehnswesen und die Natural-Wirtschaft, sondern die Geld Wirtschaft. Die Beamten erhielten Gehlter. Neben das Vasallenaufgebot trat eiu Sldnerheer, in das der Kaiser viele Sarazenen ausnahm. Die Staatseinnahmen setzten sich aus den Ertrgen der Krongter und aus direkten und indirekten Steuern zusammen. Vor dem Gesetze sollten alle Untertanen gleich sein. Auf die Reichstage schickten auch die Städte Vertreter. Die Rechte der Städte, des Adels und die Selbstndigkeit der Kirche suchte Friedrich zu beschrnken, um eine absolute Herrschaft aufzurichten. Dnrch ein Gesetzbuch schuf er ein einheitliches Recht. Friedrich war nicht nur ein geschickter Staatsmann, sondern auch ein eifriger Frderer der Wissenschaften und Knste. Sein Hof zu Palermo war der Sammelplatz von Dichtern und Gelehrteu. Schon im Jahre 1224 hatte Friedrich zu Neapel eine glnzend ans-gestattete Universitt gegrndet. Er sammelte Klassiker, legte Tiergrten an und lie Nachgrabungen nach alten Kunstwerken anstellen. 5. Der Kaiser in Deutschland, 12331236. Whrend Friedrich fern vom Reiche seine Hansmacht im bilden befestigte, setzten die Fürsten und aufblhenden Städte Hamburg und Lbeck ihre Kolonial-Politik im Nordosten Deutschlands fort. Sie schlugen 1227 den Dnenknig, dem der Kaiser die Gebiete im Norden und Osten der Elbe preisgegeben hatte, um ihn von der Untersttzung der Welsen abzuhalten, in der Schlacht bei Bornhved, nordwestlich von Lbeck. Als um diese Zeit der tchtige Reichsverweser Engelbert von Cln von einem persnlichen Feinde ermordet worden war, trachtete König Heinrich danach, sich von seinem Vater unabhngig zu machen. Er begnstigte das deutsche Brgertum und verband sich mit den lombardischen Städte. Der Kaiser zog nach Deutschland, lie Heinrich gefangen nach Apulien führen und erlie auf dem Reichstage zu Mainz (1235) das in dentfcher Sprache geschriebene groe Landfriedensgesetz. Die Landeshoheit der Fürsten, die Friedrich schon als Landes-Herren" bezeichnete, wurde besttigt und dadurch die Umbildung der deutschen Monarchie zu einem Bundesstaate angebahnt. Nachdem Friedrich Ii. die Wahl seines zweiten Sohnes Konrad zum Nachfolger durchgesetzt hatte, wandte er sich wieder den italienischen Angelegenheiten zu. 6. Streit mit den Lombarden und dein Papste, 12361250. Wie Sizilien, so wollte Friedrich auch Oberitalien seiner unmittelbaren Herrschaft unterwerfen. Er besiegte (1237) die lombardischen Städte, die ihren alten Bund erneuert hatten, bei Cortennvo am Oglio und fhrte eine der sizilifchen hnliche Verwaltung ein. Als

7. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 115

1904 - Habelschwerdt : Franke
115 der inneren Verhltnisse infolge der Kmpfe Karls mit den Wittels-bachern in Bayern und Brandenburg kam noch das Auftreten der orientalischen Beulenpest. Man nannte sie damals den Schwarzen Tod" oder das groe Sterben". Die Krankheit forderte zahlreiche Opfer. Es starben z. B. in Erfurt 16 000, in Lbeck 9000, in Danzig 13 000 Menschen. Anfangs schob man die Schuld auf die Judeu und klagte sie der Brunnenvergiftung an. Sie wurden deshalb grausam verfolgt, obgleich der Papst bei Strafe des Bannes ihre Verfolgung verbot. Whrend sich in jener Schreckenszeit viele dem Simiengenu Hingaben, um das bedrohte Leben auszuntzen, hielten andere die Pest fr eine Strafe Gottes. Es taten sich Scharen von Benden zusammen, die von Ort zu Ort zogen, Bulieder saugen und sich mit Geielhieben den Rcken zerfleischten. Gegen^die Aus-schreitungen dieser Geielbrder oder Flagellanten ging7fchlielich die Kirche vor. 3. Karls Zug nach Italien. Ans einem Zuge nach Italien erwarb Karl die lombardische und die Kaiserkrone. Doch erfllte er nicht die Erwartungen der Patrioten, die Parteien zu vershnen und Recht und Ordnung herzustellen. Er begngte sich mit der uerlichen Anerkennung der Kaiserwrde, die ihm in Deutsch-land und den europischen Fürsten gegenber ein hheres Ansehen verlieh. 4. Die Goldene Bulle. Nach seiner Rckkehr aus Italien ver-handelte Karl auf den Reichstagen zu Nrnberg und Metz mit den Fürsten der die Verfassung des Reiches. Das Ergebnis dieser Ver-Handlungen war das Reichsgrundgesetz von 1356, das nach der goldenen Kapsel (bulla), in der das zu der Urkunde gehrende kaiserliche Siegel eingeschlossen war, den Namen Goldene Bnlle" erhielt. Durch diese wurde der Brauch, der sich allmhlich bei den Knigswahlen ausgebildet hatte, gesetzlich anerkannt und der einige strittige Punkte endgltig entschieden. Die Goldene Bulle enthlt in 30 Kapiteln Bestimmungen der die Wahl und Krnung des Knigs der die Rechte der Kurfrsten und den Landfrieden. Die Wahl des Knigs sollen unter dem Vorsitz des Erzbifchofs von Mainz drei Monate nach Erledigung des Thrones zu Frankfurt a. M. die sieben Kurfrsten, nmlich die Erzbifchfe von Mainz, Clu und Trier, der König von Bhmen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen-Wittenberg und der Markgras von Brandenburg vollziehe. Jedem Kurfrsten ist ein besonderes Aus der Chronik des Matthias von Neuenburg: Die Geielbrder in Straburg. Atzler, Qu. u. L. I. Nr. 50. Die Goldene Bulle. Atzler, a. a. O. Nr. 51. 8*

8. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 116

1904 - Habelschwerdt : Franke
1 116 Erzamt (b. h. ein Ehrendienst bei kaiserlichen Hoffesten) zuerkannt. Die drei geistlichen Kurfrsten führen als Erzkanzler fr Deutschland, Italien und Burgund die Siegel, der König von Bhmen soll als Erzschenk, der Pfalzgraf bei Rhein als Erztruchse, der Herzog von Sachsen als Erzmarschall, der Markgraf von Brandenburg als Erz-kmmerer ttig sein. Durch die Goldene Bulle erhielten die Kurfrsten in ihren Lndern die hchste Gerichtsbarkeit; eine Berufung an den Kaiser war nicht zulssig; ihre Lnder wurden fr unteilbar erklrt, und es standen ihnen die vollen Hoheitsrechte und Regalien (Mnz-, Berg-Werks- und Zollrecht) zu. Diese selbstndige Stellung der Kurfrsten mute schlielich eine Zerstckelung des Reiches zur Folge haben. Karl Iv. selbst glaubte allerdings, durch die Goldene Bulle gewonnen zu haben, da er zwei Kurfrstentmer besa und seinen Nachfolgern die Krone gesichert hatte. Die Interessen des mchtig emporstrebenden Brgertums wurden durch die Goldene Bulle geschdigt, da sie alle Stdtebudnifse und die Aufnahme von Pfahlbrgern verbot und eine Vertretung der Städte aus dem Reichstage nicht zulie. Bezglich des Landfriedens bestimmte die Goldene Bnlle, da eine Fehde nur dauu erlaubt fei, wenn der ordentliche Richter das Recht versage oder nicht imstande sei, dem Klger Recht zu verschaffen. Die Fehde war drei Tage vorher persnlich oder schriftlich anzukndigen. Der Fehdebrief, der den Grund der Absage" enthalten sollte, mute ffentlich vor glaubwrdigen Zeugen dem Gegner zugestellt werden. Das Recht, zu dieser Art von Selbsthilfe zu greifen, stand jedem freien Manne zu. Wer jedoch Fehde erhob, ohne jene Vorschriften zu beachten, sollte als Landfriedensbrecher bestraft werden. 5. Karls Sorge fr den Landfrieden. Zum Schutze der ffentlichen Sicherheit suchte der Kaiser die Städte und Herren zu Landfriedens-bndnissen zu vereinigen. Die sddeutschen Reichsritter traten aber diesen nicht bei, sondern schlssen sich zur Erhaltung ihrer Unab-hngigkeit von Fürsten und Stdten zu Adelsbiindnissen (St. Georgsund Lwenbund, Schlegler) zusammen, deshalb dauerten die Unruhen fort. Hierzu kam, da Graf Eberhard von Wrttemberg, der Greiner oder Rauschebart (13441392), seine Landeshoheit der die schwbischen Reichsstdte auszudehnen suchte. Als Kaiser Karl Iv. mehrere von diesen Stdten an die Wittelsbacher verpfndete, um noch bei Lebzeiten die Wahl seines Sohnes Wenzel zu erlangen, vereinigten sich 14 schwbische Städte zur Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten. Der Kaiser sprach der den Bund die Acht aus. Von Karl untersttzt, bekriegte der Greiner die Städte. In der Schlacht bei Reutlingen

9. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 130

1904 - Habelschwerdt : Franke
io eines starken Kaisertums fehlte, war Deutschland politisch ohnmchtig. Trotzdem sind aber die beiden letzten Jahrhunderte des Mittelalters eine Zeit des wirtschaftlichen Aufschwunges und des Fort-schritts m Kunst und Wissenschaft. Aber nicht die Ritterschaft, die in der Hohenstaufenzeit die einflureichste Bevlkerungsschicht gewesen totir, sondern das deutsche Brgertum wurde der Trger des Kulturfortschritts. Trotz der groen Selbstndigkeit, welche die Fürsten nach und nach erlangt hatten, hielten sie an dem Herkommen fest, einen König zu whlen. Dieser wurde seit dem 14. Jahrhundert allgemein als Kaiser bezeichnet. Man erwartete von ihm Schutz in uerer und iunerer Gefahr, doch mute er vor der Wahl versprechen, die Vor-rechte der Fürsten nicht zu schmlern. Es gab aber weder ein Reichsheer noch Reichssteueru, noch eine einheitlich geordnete Rechtspflege, und die Einnahmen des Kaisers ans dem Reich betrugen schon zu Sigismunds Zeiten nur noch 13 Ooo Gulden. Deshalb konnten die Kaiser den Reichsschutz nur mit Hilfe der Frsteu oder ihrer eigenen Hausmacht bernehmen. Alle Versuche, die Kaisermacht zu strken, scheiterten an dem Widerstande der Territorialfrsten, die selbstschtig ihre eigenen Interessen verfolgten und fr das allgemeine Wohl des Reiches nichts tun wollten. Im 15. Jahrhundert gewannen alle Frstenhuser, die iu der ganzen spteren Zeit die Geschicke des deutschen Volkes bestimmten, ihre landesherrliche Macht, so die Habsburger in den sterreichischen Lndern, die Hoheuzollern in Brandenburg, die Wettiner in Sachsen, Meien und Thringen, die Zhringer in Baden, die Wittelsbacher in Bayern und in der Pfalz, die Grafen von Wrttemberg in Schwaben. Neben den geistlichen und weltlichen Frsteu, dem ersten Reichsstande", strebten auch die Städte und die Ritterschaft nach Vorrechten und Unabhngigkeit. Von den Stdten, die ihrer Verfassung nach Republiken waren, erlangten der hundert als Reichsstdte" volle politische Selbstndigkeit. Sitz und Stimme auf dem Reichstage", der Versammlung der Reichsstnde, erhielten sie aber erst spter. In Schwaben, Franken und den Rheinlanden behaupteten viele Ritter den Frsteu gegenber ihre Unabhngigkeit. Diese Reichs-ritt er" waren von allen Lasten frei, hatten aber keine Vertretung auf dem Reichstage. Wie die Reichsfrsten dem Kaiser nur ein Oberhoheitsrecht gelassen hatten, so wurden sie selbst wieder von ihren Landstnden", den Prlaten, dem Adel und den Landstdten abhngig. Da der Adel bis ins 14. Jahrhundert die militrische Macht bildete, die Prlaten und Städte aber das Geld besaen, waren die Frsteu gezwungen, die Stnde in allen wichtigen Angelegenheiten zu fragen. Ehe diese einem neuen Fürsten huldigten, d. h. den Eid der Treue leisteten, mute er

10. Deutsche und brandenburgisch-preußische Geschichte für Lehrerseminare - S. 131

1904 - Habelschwerdt : Franke
131 ihre herkmmlichen und verbrieften" Rechte besttigen und beschwret. (Vgl. die Huldigung der nlrkischen Stnde beim Regierungsantritt Friedrichs von Hohenzollern.) Das wichtigste Recht der Landstnde war das der Stener-bewilliguug. Wenn der Landesherr fr einen Krieg oder die immer kostspieliger werdende Hofhaltung Geld brauchte, so verhandelte er auf einem Landtage" persnlich mit den versammelten Land-stnden; denn ohne ihre Zustimmung durste er dem Lande keine neue Steuer auferlegen. (Vgl. die Bierziefe unter Albrecht Achilles und Johann Cicero.) Da die Einknfte der Fürsten bis ins 14. Jahrhundert zum groen Teil aus Naturalien bestanden, muten die Landesherren ihren Aufenthalt bestndig wechseln. Im 15. Jahrhundert ermglichte es ihnen aber die Geldwirtschaft, einen festen Wohnsitz zu whlen. Sie zogen ans ihren Burgen in eine grere Stadt und bauten dort ein gerumiges Schlo, das ihnen und ihrem Hofstaat zum dauernden Aufenthalt diente. Diese Stadt wurde die Landeshauptstadt, so Berlin im Jahre 1443. Es begann sich jetzt eine neue Art der Land es Verwaltung zu entwickeln. Diese war nicht mehr auf das Lehnswefen, fondern auf ein besoldetes, absetzbares Beamtentum gegrndet. Die Beamten waren aber noch nicht Staatsbeamte int heutigen Sinne, sondern mehr persnliche Diener des Fürsten. Sie gehrten zum Hof und erhielten von diesem neben Naturalien und Geld gewhnlich auch die Kost. Den ersten Rang nahmen der Kanzler als Leiter des immer mehr zunehmenden schriftlichen Verkehrs, der Landrentmeister fr die Verwaltung der frstlichen Einknfte und einige heimliche" oder geheime" Rte ein. Diese Beamten gehrten gegen Ende des Mittelalters dem Juristenstande an und besorgten auch die Rechtsprechung, die von der Verwaltung noch nicht getrennt war. Die frstlichen Beamten suchten nach den Grundstzen des rmischen Rechtes die Macht der Landesherren den Stnden gegenber zu be-festigen. Bei der Uneinigkeit, die vielfach in den kleinen Stadtrepnbliken herrschte, gelang es dem Landesherrn leicht, die Selbstverwaltung zu beschrnken und die Wahl der Ratsmitglieder von seiner Besttigung abhngig zu machen (vgl. Friedrich Ii. und Johann Cicero und die mrkischen Städte). Eine wesentliche Frderung erfuhr die Macht der deutscheu Frstenhuser auch dadurch, da sie in vielen Bistmern die Wahl ihrer nachgeborenen Shne zu Bischfen durchsetzten. 2. Adet und Aauern. Je mehr die Geldwirtschaft sich verbreitete und der Wohlstand der Städte infolge des Aufschwunges von Handel und Gewerbe zunahm, desto mehr verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage der Ritter. Ihre 9*
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