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1. Geschichte des Altertums - S. 116

1889 - Wiesbaden : Kunze
116 Zweiter Abschnitt. Erster Zeitraum. freiem Himmel berufen und faßte durch bloßes Ja oder Nein Beschlüsse über das, was die Gerusia ihr vorlegte, besonders über Gesetze, Beamtenwahl, Krieg und Frieden. Da die Ungleichheit des Vermögens mancherlei Anlaß zu Ruhestörungen gegeben hatte, so suchte Lykurg eine Gleichheit im Güterbesitze herzustellen. Zu dem Ende teilte er die Ländereien der Spartaner in 9000 größere Ackerlose, sodaß jede Spartanerfamilie ein eigenes, unteilbares und nach dem Recht der Erstgeburt zu vererbendes Gut erhielt, ferner die der Lakedämonier oder Periöken in 30 000 kleinere, wovon aber auch jedes Los eine Familie ernähren konnte. Den Gebrauch der Gold- und Silbermünzen hob er auf und führte statt derselben eisernes Geld ein. Zum Schutze der heimischen Sitten verbot er das Reisen ins Ausland und erschwerte den Aufenthalt Fremder im Lande. Um seine Mitbürger an Einfachheit und Genügsamkeit zu gewöhnen, ordnete er gemeinsame Mahlzeiten an. Auch die Könige mußten an denselben teil nehmen und jeder Bürger einen monatlichen Beitrag von Fleisch, Getreide, Feigen rc. dazu liefern. Bei diesen Mahlzeiten wurde strenge Mäßigkeit beobachtet; aber es schalt auch jeder Tischgenosse seinen Nachbar, wenn er nicht aß und die gemeinsame Kost verachtete. Das gewöhnliche Gericht war die schwarze Suppe, ein Gemisch von Fleischbrühe, Blut, Essig, Rüben rc. Ein fremder König, welcher die schwarze Suppe hatte rühmen hören, ließ sich einen spartanischen Koch kommen und das gepriesene Gericht bereiten. Sie schmeckte ihm aber nicht. Da sagte ihm der Koch: „Herr, die beste Würze ist Hunger und Arbeit. Unsere Suppe schmeckt nur denen, welche sich vorher im Eurotas gebadet haben." Besondere Aufmerksamkeit verwandte Lykurg auf die Erziehung der Jugend. Jedes neugeborene Kind wurde von der Behörde in Augenschein genommen. War es schwächlich oder mißgestaltet, so wurde es in dem benachbarten Gebirge Ta^getos ausgesetzt. Bis zum siebenten Jahre blieben die Knaben und Mädchen im elterlichen Hause; dann übernahm der Staat ihre Erziehung auf seine Kosten. Die Jugend sollte sich vor allem abhärten und an Entbehrungen und Ertragen des Schmerzes gewöhnen. Die Knaben schliefen auf Schilfrohr, welches sie sich mit eigenen Händen im Eurotas brachen, erhielten schmale Kost und wurden alljährlich am Altare der Artemis blutig gegeißelt. Dabei kam es vor, daß Knaben, welche die Geißelhiebe nicht aushalten konnten, ohne Schmerzenslaute auszustoßen, tot nieder fielen. Ein Knabe hatte einmal einen Fuchs gefangen und unter seiner

2. Geschichte des Mittelalters - S. 275

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 39, 5. Der Norden und Osten. 275 selben in der Schlacht bei Tannenberg 1410. Wladislavs Sohn Wladislav Iii. (1434—1444) vereinigte Ungarn wieder mit Polen und fiel im Kampfe gegen die Türken bei Varna. Dessen Sohn Kasimir Iv. (1447—1492) schloß mit dem deutschen Orden den Frieden zu Thorn 1466, der Westpreußen zu einem Besitz, Ostpreußen zu einem Lehn der polnischen Krone machte. Aber trotz dieser Gebietserweiterung blieb Polen in der Kulturentwickelung und Machtentfaltung zurück. Bei jedem Thronwechsel wußte der Adel seine Vorrechte zu mehren und die Königsmacht zu schwächen, von Osten her drängten die Russen (Teil Iii, §. 11, 1), von Süden her die Türken erobernd gegen dasselbe vor. Ungarn hatte unter Kaiser Heinrich Iii. die deutsche Oberhoheit anerkannt, war aber dann wieder unabhängig geworden. Als mit Andreas Iii. das Haus Arpad (1301) erlosch, wurde Ungarn ein Wahlreich und erhielt einen Urenkel Stephans V., Karl Robert, aus dem Hause 2lnjou von Neapel zum König (1308 —1342). Dessen Sohn Ludwig der Große (1342 bis 1382) erhob Ungarn auf den Gipfel seiner Macht. Er erwarb Polen, eroberte die Walachei, Bulgarien und Dalmatien, verbesserte die Rechtspflege, förderte den Land-und Weinbau (Tokaier) und schützte Bürger und Bauern gegen Druck und Willkür. Durch die Vermählung seiner Tochter Maria mit dem nachmaligen Kaiser Sigismund erhielt Ungarn mit dem deutschen Reich denselben Fürsten. Sigismund vererbte Ungarn seinem Schwiegersohn Albrecht Ii. von Östreich, von dem es an seinen unmündigen Sohn Ladislaus (Posthumus) überging. Für diesen führte der Fürst von Siebenbürgen Hunyadi die vor-mundschaftliche Regierung und verteidigte das Land tapfer gegen die Türken. Nach dem Tode des Ladislaus erhoben die Ungarn den Sohn Hunyads, Matthias Corvinus (1458—1490), auf den Thron. Dieser behauptete sich auf demselben gegen den Kaiser Friedrich Iii., welchen er bis Östreich und Steiermark zurückdrängte, eroberte Mähren, Schlesien und die Lausitz und entriß den Türken die Moldau und Walachei. Er förderte Kultur und Bildung, zog Künstler und Gelehrte in sein Land und errichtete die Universität Ofen. Aber mit seinem Tod verschwand die kurze Blüte Ungarns wieder. Es wurde mit Böhmen vereinigt, die Magnaten beschränkten die königliche Gewalt und rissen die Macht des Landes an sich, von außen drangen die Türken ein. Als der letzte König Ludwig Ii. in der Schlacht bei Mohacz 1526 fiel, kam Ungarn an den mit 18 *

3. Geschichte des Mittelalters - S. 294

1888 - Wiesbaden : Kunze
294 Vierte Periode des Mittelalters. und nach der Zeit Morgen spräche oder Handwerk, in späteren Jahrhunderten, wo sie nur einigemal im Jahre regelmäßig gehalten wurden, das Quartal genannt. Man versammelte sich in Hand-werks her der gen, wo um festen Preis alle einheimischen und fremden Gewerbsgenossen Speise, Trank und Quartier haben konnten, oder in eigens erbauten oder eingerichteten Häusern und Stuben, welche den Namen Zunfthaus. Zunftstube oder Jnnungs-niederlagen führten. Der Verwalter oder Herbergsvater hieß Zunft- oder Stubenknecht. Die Statuten und Gesetze, alle Dokumente und Schriftsachen, das Siegel und die Kasse wurden in der Zunftlade aufbewahrt und alle Verhandlungen bei offener Lade vorgenommen. Ein größeres Ansehen erlangten die Zünfte durch die Selbstbewaffnung und die regelmäßigen Übungen im Kriegshandwerk; sie besaßen ihre eigenen Wassen, Banner und Zeug-hä user. Jeder widmete willig seine freie Zeit, um in der Handhabung der Waffen sich zu vervollkommnen. Diese kriegerische Haltung verschaffte den Zünften sogar gleiche Rechte mit den Altbürgern. Anfangs waren die Zünfte nämlich frei von den Lasten der Bürger und hatten nichts zum städtischen Haushalte beizusteuern. Als sie aber zur Steuerpflicht angehalten worden waren und von der redlichen Verwaltung der städtischen Gelder durch die Altbürger-Geschlechter sich nicht überzeugt hielten, forderten sie nicht nur Rechnungsablage, sondern auch Anteil an der städtischen Verwaltung. Das Sträuben der Patrizier gegen diese Neuerungen machte die Zünfte in ihrem Streben nur energischer und zäher; nach langem Streite siegten sie und erkämpften sich nach und nach die Zulassung zum vollen Bürgerrecht, zum Mitgenuß des Gemeindevermögens und zur Befähigung, ein städtisches Amt zu bekleiden. So bildete sich in der Folge eine gemischte Bürgerschaft; die eine Hälfte bestand aus den vormals allein ratsfähigen Edelleuten und Rittern, den Geschlechtern und allen Altbürgern, wozu die Rentiers, Kaufleute, Wechsler, Goldschmiede, Salzleute und Tuchherren gehörten, die andern aus den zünftigen Handwerkern, welche je nach Beruf und Arbeit oft wunderlich eingeteilt waren. So umfaßte z. B. in Zürich (um 1336) die Schmiedezunft nicht nur die Schmiede, Schwertfeger, Kannengießer, Glockengießer und Spengler, fondern auch „die Bader und Scherer", die Chirurgen des Mittelalters. Die deutschen Städte errangen sich durch Fleiß und Ausdauer allmählich Ansehen und Wohlstand und wußten sich in

4. Geschichte des Mittelalters - S. 185

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 28, 1. Frankreich. 185 die westlichen Küstenländer südwärts der Seine den Königen von England, und die burgundischen Länder im Osten wurden Teile des deutschen Reiches. Aber die Kapetinger verstanden es, durch Klugheit und Geschick die Adelsmacht allmählich zu schwächen und die Macht und den Besitz der Krone zu stärken und zu vermehren. Sie wußten dem Lande Thronstreitigkeiten dadurch fern zu halten, daß sie seit Hugo Kap et (987 — 996) den Gebrauch beobachteten, noch bei ihren Lebzeiten ihre Nachfolger krönen und als Mitregenten anerkennen zu lassen. Diese Regel wurde so lange befolgt, bis die königliche Macht fest genug gegründet schien und der Adel das Erbrecht nicht mehr bestritt. Besonders hob Ludwig Vi. (1108 —1137) das königliche Ansehen, indem er sich dem Adel gegenüber in dem aufstrebenden Bürgertum eine kräftige Stütze schuf. Er hob auf den Rat des weisen Abtes Suger von St. Denis auf seinen Gütern die Leibeigenschaft auf und stellte den Städten seines unmittelbaren Gebietes gegen besondere Zahlungen Freiheitsbriefe aus. Die Städte wählten nun selbst ihren Rat und schützten die erworbenen Freiheiten vor den Übergriffen des Adels mit eignen Waffen und eignen Führern. Seitdem verkauften auch die Großen ihren Städten solche Rechte und Freiheiten, und diese stellten sich unter den Schutz des Königs. Eine Folge dieser Gemeindeeinrichtungen war, daß Handel und Gewerbe aufblühten, der Bürgerstand sich ausbildete, die Macht des Königs wuchs und diejenige des Adels sank. Ludwig Yii. (1137—1180) setzte, von Suger unterstützt, das Werk seines Vaters fort und unternahm den zweiten Kreuzzug (Z. 25, 2). Er war bereits mit Eleonore (Z. 32,7), der Erbin von Guienne und Poitou, vermählt, als er den Thron bestieg, ließ sich aber 1152 von ihr scheiden, worauf Eleonore sich mit dem Herzog der Normandie, Heinrich Ii. Plantagenet*) vermählte, dem Urenkel Wilhelms des Eroberers, welcher von seinem Vater Anjou, Maine und Touraine und durch seine Mutter die englische Krone erbte (siehe Stammtafel). Seitdem besaß Heinrich in Frankreich mehr Land als sein Lehnsherr, der französische König. Dieses Mißverhältnis gab Anlaß zu langwierigen Kämpfen zwischen Frankreich und England. Philipp Ii. August (1180 —1223) entzweite sich auf dem dritten Kreuzzug (§. 25, 3) mit Richard Löwenherz und kehrte vor demselben aus Palästina zurück. Er entriß England die Normandie nebst den südlich davon gelegenen Landschaften und siegte über das ver- *) Sein Ssatcr, Graf Gottfried von Anjou, erhielt von der Gewohnheit, einen blühenden Ginsterzweig (plante de genet) an seinen Helm zu stecken, den Namen Plantagenet.

5. Geschichte des Mittelalters - S. 187

1888 - Wiesbaden : Kunze
§. 28, 2. England. 187 dem Eroberer (1066—1087) brachen wiederholt Empörungen aus, die niederzuwerfen seine ganze Kraft erforderten. In den dadurch entstehenden Kämpfen wurden die vornehmsten angelsächsischen Adelsfamilien ausgetilgt und ihre Güter und Ämter gingen an die Normannen über. Wilhelm führte einen neuen Lehnsadel ein, begründete eine strenge Lehnsverfassung und erhöhte die Abgaben an die Krone. Ihm folgte in der Normandie sein ältester Sohn Robert, in England sein zweiter Sohn Wilhelm Ii. (1087—1100), der die Einrichtungen seines Vaters aufrecht erhielt. Aber dessen Bruder Heinrich I. (1100 —1135) und ihr Neffe Stephan (1135 bis 1154) waren genötigt, Kronrechte aufzugeben und an Adlige und Geistliche Freibriefe zu bewilligen. Mit Wilhelms des Eroberers Urenkel Heinrich Ii. kam das Haus Anjou oder Plantagenet (1154 bis 1399) in England zur Regierung. Heinrich Ii. (1154 — 1189) vereinigte mit England die Normandie und die südlich davon gelegenen Küstenländer als Lehen Frankreichs. Er befestigte die Ruhe und Ordnung in seinem Reiche, zerstörte die Raubschlösser und ordnete das Gerichtswesen. 1172 eroberte er Irland, und der König von Schottland mußte ihm den Lehnseid leisten. Als er die Geistlichkeit in weltlichen Dingen der königlichen Gerichtsbarkeit unterstellen, die Berufung nach Rom und die Exkommunikation von seiner Einwilligung abhängig machen wollte, widersetzte sich ihm sein vormaliger Kanzler und Freund Thomas Becket von Canterbury, wurde aber durch vier Diener des Königs, die in die Kirche eindrangen, an den Stufen des Altars ermordet. Obgleich Heinrich dem Frevel fern stand, so benutzte doch der Papst diesen Vorfall zum Nachteil des Königs und drohte mit dem Bann. Heinrich mußte sich der Kirche unterwerfen. Knieend beteuerte er seine Unschuld und pilgerte einige Jahre später zu dem Grabe des heilig gesprochenen Erzbischofs, wo er sich von den Mönchen geißeln ließ und die Nacht auf dem Pflaster der unterirdischen Kirche zubrachte. Richard Löwenherz (1189 —1199), Heinrichs Nachfolger, war ein unbesonnener, heftiger und leidenschaftlicher Fürst und verband mit der größten Tapferkeit einen höchst abenteuerlichen Sinn, Rachsucht und Grausamkeit. Er vereitelte den dritten Kreuzzug, wurde ein Jahr lang in Deutschland gefangen gehalten und brachte die folgenden Jahre in seinen Besitzungen in Frankreich zu, wo er gegen Philipp August kämpfte und bei der Belagerung der Burg eines untreu gewordenen normannischen Vasallen seinen Tod fand.

6. Geschichte der Neuzeit - S. 288

1887 - Wiesbaden : Kunze
288 Dritte Periode der Neuzeit. stand die Rechte zuerkannt, welche ihm so lange waren vorenthalten worden. Dahin gehörten die Aufhebung der Leibeigenschaft und des Dienstzwanges, die Einführung städtischer Selbstverwaltung und freier Wahlen, das Recht Rittergüter anzukaufen, Offiziersstellen und höhere Civilämter zu bekleiden — lauter Einrichtungen des edlen Freiherrn Heinrich Friedrich Karl vom Stein, eines Mannes von biederem Charakter und großer Einsicht/ der ebensosehr von kindlichem Vertrauen auf die göttliche Vorsehung, wie von begeisterter Liebe zum deutschen Vaterlands durchdrungen war. Geboren zu Nassau an der Lahn 1757, war er 1780 in preußische Dienste getreten und nach kurzer Zeit Oberpräsident in Westfalen geworden. Im Jahre 1804 berief ihn der König zum Finanz- und Handelsminister, Anfang 1807 entließ er ihn ungnädig, aber nach dem Tilsiter Frieden setzte er ihn als Minister wieder ein und legte die Leitung der Staatsangelegenheiten in seine Hände. Seine Wirksamkeit erstreckte sich nun auf alle Verhältnisse und war von den schönsten Erfolgen begleitet. Um die Mittel zur Zahlung der Kriegskosten aufzubringen, wurden geistliche Güter und Domänen verkauft, ein Zwangskurs für Papiergeld eingeführt und die Steuerkraft des willigen Volkes trotz der traurigen Lage, in der es sich befand, höher gespannt. Dabei ging die königliche Familie mit dem seltensten Beispiel von Sparsamkeit und Selbstentäußerung voran, indem sie den Haushalt auf das Notwendigste beschränkte, und z. B. irdenes Tafelgeschirr in Gebrauch nahm, während das goldene Tafelgeschirr der königlichen Ahnen für 4^2 Millionen Mark verkauft und ein Teil der Kriegskosten damit bezahlt wurde, sodaß das Land nach vollständiger Entrichtung derselben Ende 1808 von der französischen Besetzung befreit wurde. Napoleon lernte die Gefahr, welche Stein ihm bereitete, aus einem aufgefangenen Briefe an Fürst Wittgenstein kennen, worin Stein die Erhebung des Volkes durch Nährung der Unzufriedenheit in demselben empfahl. Stein mußte (Januar 1809) feine Entlassung nehmen und wurde von Napoleon geächtet und seiner Güter beraubt. Er begab sich nach Östreich und später nach Rußland, wo er seine patriotische Wirksamkeit an dem Hose Alexanders fortsetzte. Sein Nachfolger in Preußen wurde 1810 der zum Staatskanzler ernannte einsichtsvolle, kluge und gewandte Graf Hardenberg (geb. 1750 zu Hannover), der Steins Werk fortsetzte und von edeln Männern, wie Schön, Niebuhr, Vincke, Wilhelm von Humboldt unterstützt wurde. An Steins Seite wirkte der redliche, stille, echtdeutsche Gerhard David Scharnhorst für Umge-

7. Geschichte der Neuzeit - S. 268

1887 - Wiesbaden : Kunze
268 Dritte Periode der Neuzeit. neuerung von Titeln , Rangstufen und Orden, die von der Revolution beseitigt worden waren, unter veränderten Formen. Napoleons Brüder wurden Prinzen, die Schwestern Prinzessinnen. Die Anhänger und Förderer seiner Pläne wurden zu hohen Würden berufen oder zu Senatoren ernannt und durch große Einkünfte mit dem Kaiserthron verknüpft. Sechs Großwürdenträger mit Fürstenrang wurden eingesetzt, darunter Cambabsrtzs als Erzkanzler, Lebrun als Erzkämmerer. Unter den Hofbeamten befanden sich Kardinal Fesch, der Oheim Napoleons, als Großalmosenier, Telleyrand als Großkammerherr. Aus den Generalen wurden 16 Marschälle ernannt, darunter: Bernadotte, Berthier, Davoust, Jourdan, Massena, Mortier, Murat, Ney, Soult. Ein Lehnsadel mit den Abstufungen von Fürsten, Herzögen, Grafen, Baronen schloß den Prachtbau des Kaiserhofes. Die durch die Republik entstandenen Einrichtungen wurden nach und nach abgeschafft, die bürgerliche Freiheit mehr und mehr beschränkt, die Presse streng überwacht und eine Zwingherrschaft eingeführt, wie die Bourbonenherrfchaft sie nie ausgeübt hat. Aber das Volk beugte sich, ließ sich Truppenaushebungen, Handelssperre und hohe Besteuerung gefallen, weil wenigstens Religionsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetze und das Eigentumsrecht des Bauernstandes an dem Grund und Boden des Landes gewahrt blieb; weil die Ruhmsucht des französischen Volkes in des Kaisers Thaten reiche Nahrung fand; weil Handel und Gewerbe aufblühten, der Wohlstand sich mehrte, Kunst und Wissenschaft gepflegt wurden und in der Hauptstadt durch Errichtung herrlicher Bauten eine seltene Pracht zur Entfaltung kam. Im Frühjahr 1805 wurde die italienische Republik in ein Königreich Italien umgewandelt, und am 26. Mai 1805 setzte sich Napoleon in Mailand die eiserne Krone der Lombarden aufs Haupt, indem er die inhaltsschweren Worte sprach: „Gott gab sie mir; wehe dem, der sie anrührt!" Sein Stiefsohn Eugen Beauharnais wurde Stellvertreter und deshalb zum Vizekönig eingesetzt. Parma wurde dem neuen Königreich beigefügt, Lucca erhielt Napoleons Schwester Elise, welche mit dem Korsen Bacciochi vermählt war. Die ligurische Republik wurde mit Frankreich vereinigt. Der dritte Koalitionskrieg 1805. Bald nach dem Friedensschlüsse von Amiens entstand zwischen England und Frankreich wieder die alte Spannung. England verweigerte die Herausgabe Maltas an den Johanniterorden, erklärte 1803 von neuem an Frankreich den Krieg und nahm französische und holländische Schiffe weg.

8. Alte Geschichte - S. 139

1869 - Mainz : Kunze
139 um den Belagerten Nachricht zu geben, einen Boten, der dasselbe erklettert. Die Gallier folgen seinen Fußstapfen, werden aber durch die Gänse verrathen (?), das Capitol durch M. Manlius gerettet. Die Gallier ziehen wegen Hungersnoth und weil die Veneter in ihr Land eingefallen, gegen ein Lösegeld von tausend Pfund Gold ab. Die römische Sage, welche die Schmach gern verwischen mochte, läßt, als das Gold abgewogen wurde, den verbannten Furius Camillus erscheinen, die Gallier aus der Stadt treiben, in einer Schlacht besiegen, den Brennus gefangen nehmen und hinrichten. Furius Cmnillus (daher alter conditor urbis) bringt die Römer von dem Entschlüsse zurück, nach Veit überznsiedeln. Die Gallier kehrten noch manchmal zurück. 4. Politische Gleichstellung der Prebö (366). In Folge des schweren vejentischen und gallischen Krieges nahm die Verarmung und Schuldenlast der Plebejer fortwährend zu, während die Patrizier an dem sich immer mehrenden ager publicus sich bereicherten. M. Manlius, der Retter des jcapi- tols, der Vorkämpfer und aufopfernde Wohlthäter des Plebs, ne- den Cmnillus der bedeutendste Mann seiner Zeit, verlangte, daß der ager publicus verkauft und mit dem Ertrage die Schulden der Plebejer getilgt würden, wurde aber (wahrscheinlich in unge- setzlicher Weise von den Curiatcomitien) wegen Hochverraths zum Tode verurtheilt und theilte (384) das Schicksal seiner Strebens- genossen Sp. Cassius und Sp. Maelius. Große Gährung. Die Ausführung von Colonien nach Sutrium, Nepete und Setia bot der Plebs nur eine unzulängliche Hülfe; um das schreiende Miß- verhältniß zu heben, stellten die Volkstribuuen C. Licinius Stolo und L. Sextius folgende Rogationen: 376 Rogationes Liciniae Sextiae: 1) ut deducto eo de3?e capite, quod usuris pernumeratum esset, id quod superesset, triennio aequis portionibus persolveretur; 2) ne quis plus quingenta ingéra agri publici possideret ; 3) ne tribunorum militum comitia fierent consulumque utique alter ex plebe crearetur. Die beiden ersten Forderungen sollten der Plebs materielle Hülse bringen; die zweite sollte dem Uebermaß des Grundbesitzes

9. Alte Geschichte - S. 116

1869 - Mainz : Kunze
1. Rom und Latium. Ziemlich in der Mitte Italiens auf der Westküste desselben südwärts vom Tiberstrom dehnt sich zwischen dem Meere und dem mittleren Apennin Latium aus, die breite Ebene, die Wi eg e d e s r ö mi sch e n S t a at e s, ursprünglich auf vier Quadrat- meilen beschrankt; nachdem Rom den latinischen Bund unterworfen hatte, wurde es bis zum eircejischen Vorgebirge und nach der Unterjochung der Herniker, Aequer, Volsker und Aurunker bis über den Liris hinaus erweitert. Im Ganzen bildete die Land- schaft eine Ebene, deren Boden vulkanisch und von großer Fruchtbarkeit war; die Küste des südlichen Latium von Antium bis Anxur nahmen die pomptinischen Sümpfe ein, entstanden durch kleine Flüsse, deren Abfluß durch eine am Meere sich hin- ziehende Hügelreihe gehindert wurde. Vom linken Ufer des Tiber bis zu den Volskerbergen saßen latinische Völkerschaften, außerdem wohnten in Latium an der Meeresküste die Rutuler mit ihrer Hauptstadt Ardea, die Volsker mit ihren Städten Antium und Terracina, die Aurunker mit Minturnä, auf der Ostseite die Herniker mit ihrer Hauptstadt Anagnia, die Aequer zu beiden Seiten des Anio mit Präneste, Tibur. An dem Tiber lag auf sieben Hügeln*) Rom, wahrscheinlich aus drei den Palatin, Quirinal und Cälius bewohnenden Ge- meinden zusammengewachsen; allmählich wurden auch die übrigen Hügel zur Stadt gezogen und von Tarquinius Prisens und *) Montes: Palatinus, Capitolinus, Quirinalis, Viminalis , Esquilmus, Caelius, Aventinus.

10. Alte Geschichte - S. 179

1872 - Mainz : Kunze
(fein recensus populi) auf 3 3a^re/ ^5 ba§ ßonfulat auf 10 3a§re, fotoie die früher genannten Slemter auf Seben3$eit. £)ie £a§l der (Senatoren mürbe au§ feinen Slnfjängern auf 900 oermefjrt; mit dem tarnen be§ ^mperatorä erhielt er den Inbegriff aller mili* tärifc^en ©eroalt. Sleußere ^renbeieuguitgen: 46 £riumpf) über ©affien, 2tegpp= ten, $ontu8; Slfrüa, 45 über ©pahien, fein Sriumpljroagen oon meißen hoffen gezogen, worin fiel), göttliche ©fjre au§fprac^ (ßamillu.3), er burfte ba§ Sriumpl/affleib und den Sorbeerfranj immer tragen, feine ©tatuc rourbe neben die der Könige geftellt, eine anbere ©tatue ftanb im £empet be§ Duirinus mit der 2luf]d)rift „dem unüber= ioinbtic§en ©otte", eine £ribu3 und der Wonat Duintiliä . nadfj ijjm (guliug) benannt, er faß im ©enat, oor ©erid&t und bei den 23olf3fpiefen auf golbenem ©tu^le, burfte Tonjen mit feinem ibilbe fcljtagen ac. (Jafar machte oon biefen 23efu^niffen einen unumfc§ränften ©ebraude), um feine großartigen Biele gu erreichen. £)iefe gingen ba^in, den burdl) ungeheure Wißoerptniffe im Vermögen (Skiffto* näre und Bettler), burdt) beifpiellofen Suptä der ©roßen, burcl) ©e* fe£= und ^udjtlofigfeit oerfommenen rijmifdjen ©taat roieber §u be= leben und $u kräftigen. Um dem Suyus gu fteuern, gab er die lex sumptuaria; er reinigte die ©tabt burdfj 3iugfüf)rung oon Kolonien oon einer großen Waffe brobtofen proletariate, dem gu= rücfbleibenben gab er Sbefc^aftigung, erließ ein milbereä die perfön= lid&e greifet auf 8 neue garantirenbes ©df)ulbrecf)t, fd&ritt ftrenge gegen Slmtgoerfauf, <5$ebrud& und ©Reibung, gegen ©emalt= tptigfeit und Unrufjeftiftung ein fleges de vi et maiestate, quae iubent ei, qui de vi itemque ei, qui maiestatis damnatus sit, aqua et igni interdici). Üborgüglicfj forgte er für die ^rooingen, inbem er sie gegen bag empörenbe ütaubfqftem der ©tattljalter, gegen die ^arrtjergigfeit römifd)er Äapitaliften und Sebud&erer fd&üfete; ferner mar er bemüht, biefelben burd) ©rünbung oon Kolonien mit latinifd^ellenifd&em 2£efen §u burc£)bringen und baburcf) mit Italien gu einem einheitlichen ©anjen gu oerfclimelgen (Wittelmeermonard^te). (Sr orbnete unter Bugie^ung aleranbrinifdejen ©eleljrten.©ofige= nes> die in Sserroirrung gerätsene römifdfje 3eitred^nung: fdl;er Äalenber. $)ie Slriftofraten aber konnten eg ni^t oerfcfjmergen, daß sie unter der 2wmad&t ßafars, der audt) den ©c^ein, nacf) der oerl)aß= ten Äönig§toürbe p ftreben, nicfjt oermieb, ahe§ (Sinfluffes beraubt maren. @3 bitbete ficfi eine Sserfd&raörung gegen i$n, an melier 60 12*
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