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1. Geschichte des Altertums - S. 32

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
32 Geschichte der ffiitecficn. eiaot. Mit dem zwanzigsten Jahre wurde der Athener Bürger und erhielt Zutritt zu der Volksversammlung. Mit dem dreißigsten Jahre erhielt er das Recht, sich zu einem Amt wählen oder auslosen zu lassen, in den Rat einzutreten oder als Richter in einem der großen Geschworenengerichte zu sitzen, die immer mehrere hundert Richter zählten. Als Geschworener empfing er eine kleine Geldentschädigung. So war immer ein außerordentlich großer Teil der Bürgerschaft im Dienste des Staates tätig, sei es im Heeres- und Flottendienst, sei es als Geschworene, Ratsherren oder Beamte. Bolksver- Der Volksversammlung stand in allen politischen Fragen die sammlung. Scheidung zu. Natürlich war nie das gesamte Volk anwesend, besonders die Landbewohner wurden häufig durch die Entfernung am Erscheinen verhindert-, es trug nicht zum Besten des Staates bei, daß die niedere städtische Bevölkerung überwog. Mit Gebet wurde die Versammlung eröffnet. Nachdem dann der Vorsitzende einen Gegenstand zur Beratung gestellt hatte, fragte ein Herold, wer reden wolle. Jeder Bürger durfte das Wort ergreifen und auch Anträge stellen; doch trug er auch die Verantwortung für seinen Antrag und konnte, wenn dieser den Gesetzen widersprach, zur Verantwortung gezogen werden. Beaml- Unter den Beamten nahmen die Archonten nicht mehr, wie früher, die oberste Stellung ein. Sie waren nur noch Leiter der Schwurgerichte; ihre übrigen Befugnisse hatten sie verloren. Einer von ihnen, der noch den Namen Archon König trug, hatte den Vorsitz im Areopag. Dieser Gerichtshof hatte an Macht eingebüßt; er besaß nicht mehr das Recht der Oberaufsicht über das politische und private Leben (vgl. § 19), sondern übte nur noch die Blutgerichtsbarkeit aus. Das einflußreichste Amt war jetzt das der zehn Feld Herrn (Strategen). Es ist leicht begreiflich, daß durch die große Machtstellung Athens auch Oonbti und das wirtschaftliche Leben gefördert wurde. Der Piräus wurde jetzt Gewklbe. ^ h^H^ste Handelshafen Griechenlands. Dort lagen immer zahlreiche Schiffe, die Getreide von den Küsten des Schwarzen Meeres oder Linnen und feingewebte Gewänder aus dem Orient oder Wein, Früchte, Fische, auch Sklaven herbeigeführt hatten; andere Schiffe wieder wurden mit athenischen Waren, mit Ol, Vasen und Krügen, Lederwaren, Waffen und anderen Metallarbeiten belastet, um sie in die Ferne zu führen. Infolgedessen erblühte das G e w e r b e; die Fabriken vermehrten sich, der Wohlstand wuchs, freilich stieg auch die Zahl der Sklaven, die nicht viel geringer war als die der Bürger. Sie wurden meist milde behandelt, waren aber rechtlos und konnten verkauft werden wie irgend ein anderer Besitz.

2. Teil 2 - S. 128

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
128 §54. Das Kaiserreich Österreich-Ungarn. und Tabak werden ausgeführt, ebenso Südfrüchte von den Gestaden des Adriatischen Meeres. Ungarn liefert große Massen Vieh auf den Welt- markt. Einige wenige Industriezweige, wie Eisen- und Stahlbearbeitung, Papier- und Glasherstellung blühen. Durch seine Lage zwischen So.- und Mitteleuropa ist das Land für den Handel sehr günstig, der durch den mächtigen Donaustrom und seine Nebenflüsse gefördert wird. 4. Bevölkerung. Österreich, als Ostmark des Deutschen Reiches gegen die Magyaren gegründet, gelangte unter den Habsburgern, welche es seit 1278 besitzen, zur Bedeutung. Diese erwarben die umliegenden Gebiete hinzu, 1526 fand die Vereinigung mit Ungarn und Böhmen statt. Seit 1438 trugen die Habsburger auch ununterbrochen die deutsche Kaiser- kröne, ohne allerdings jemals viel für das Reich zu tun. Nur ihre eigne Hausmacht wurde ständig erweitert. Schwer mußten sie unter Napoleons I. Angriffen leiden; 1806 legte Franz Ii. die Kaiserkrone nieder und nannte sich Kaiser von Österreich. Nach Napoleons Sturz an der Spitze des Deutschen Bundes (1815), wurde es 1866 durch Preußen gezwungen, aus Deutschland auszuscheiden. Seit 1867 ist Ungarn als selbständiger Staat anerkannt. Die jetzige Bevölkerung zeigt ein buntes Gemisch von Stämmen, Sprachen und Sitten, von denen ein jeder Teil versucht, seinen politsichen Einfluß zu vermehren, so daß wütende Parteikämpfe das Land entzweien. Im Alpengebiet und an der Donau bis Wien wohnen überwiegend Germanen, deren geistige Überlegenheit dem Staate stets am meisten genützt hat, in Böhmen, Mähren, den Karpatenländern und s. von Ungarn Slaven und zwar Tschechen, Polen, Slovaken, Ruthenen, Kroaten, Slovenen; in Ungarn Magyaren. Im Etschtal und ö. Ungarn wohnen Romanen (welche?). Die vorherrschende Kon- session ist die römisch-katholische, dazu je vier Millionen evangelisch und griechisch-orthodox sowie viele Juden in den Städten. 5. Staat und Städte. Das Kaiserreich Österreich und das Königreich Ungarn sind durch Personalunion unter dem Herrscherhause der Habsburger verbunden. Gemeinsam ist beiden noch das Heer-, Zoll- und Münzwesen. A. Das Kaiserreich Österreich umfaßt 14 Länder, die im Reichsrate vertreten sind. (Wiederhole die bei jedem Lande schon erwähnten Städte und ihre Bedeutung!) 1. Gefürstete Grafschaft Tirol mit Vorarlberg, Hauptstadt Innsbruck am Inn, Universität und Ausgangspunkt für den Fremden-

3. Teil 2 - S. 130

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
130 §,'55. Der Sternhimmel, 14. Das Küstenland Jstrien mit Trieft, der wichtigsten See- Handelsstadt des Reiches, 180000 Einw. Von hier gehen Dampfer- linien nach den verschiedensten Punkten des ö. Mittelmeeres bis zum Suez-Kanal und Indien. B. Das Königreich Ungarn. 1. Ungarn mit Siebenbürgen. In der Oberungarischen Ebene liegt die frühere Krönungsstadt Preßburg, 66000 Einw., in Nieder- Ungarn die in letzter Zeit gewaltig ausstrebende Hauptstadt Ofen- Pest, 720 000 Einw., an beiden Seiten der Donau, der Mittelpunkt der Verwaltung, des Handels und der Industrie. An der obern Theiß das durch seine Weine bekannte Tokai. In Siebenbürgen, das viele alte Ansiedler aus dem norddeutschen Reichsgebiet (Sachsen) hat, sind die bedeutendsten Städte Hermannstadt und Klausenburg. 2. Das Königreich Kroatien-Slavonien zwischen Drau, Donau und Save, mit der Hauptstadt Agram, 61000 Einw. Universität. 3. Die „königlich ungarische Freistadt" Fiume vermittelt den überseeischen Verkehr von und nach Ungarn. C. Bosnien und die Herzegowina stehen unter der Verwaltung des österreichischen Finanzministeriums. (Wiederhole das bei der Balkanhalbinsel Gesagte! 8 47.) Iii. Mathematische Geographie. § 55. Der Sternhimmel. Dem Anscheine nach ruht wie eine gewaltige Halbkugel das Himmelsgewölbe über der kreisförmigen Erdscheibe. Die Berührungs- linie beider nennen wir Horizont. Der Punkt, wo am 21. März die Sonne ausgeht, heißt der O.-Punkt, wo sie untergeht, der W.-Punkt. Eine zur Verbindungslinie beider Punkte gezogene Senkrechte gibt den N-- und den S.-Punkt an. Nach N. weist um 12 Uhr mittags mein Schatten. Eine im Schnittpunkt beider Linien errichtete Senkrechte trifft das Himmelsgewölbe im Zenit, ihre Verlängerung durch den Mittelpunkt der Erde zum Himmelsgewölbe erreicht den Nadir. Die auf der ent-

4. Deutsche Geschichte - S. 292

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Geschichtliche Tabellen. 1672 1679 1675 28. Juni 1679 1681 1683 1685 Derer st eraubkriegludwigs Xiv. gegen die spanischen Niederlande. Der zweite Raubkrieg; Angriff auf Holland (Wilhelm Iii. von Dramen). Der Kurfürst zieht den Hollndern zu Hilfe. Besiegung der in die Mark eingefallenen Schweden bei F e h r b e l l i n; Eroberung von Schwedisch-Vorpommern. Vertreibung der Schweden aus Preußen. Friedensschlsse von N im w e g en und St. Ger-main; Rckgabe der schwedischen Eroberungen. Die Reunionen Ludwigsxiv. berfall von Straburg. Die Trken vor Wien (Kara Mustafa, Starhem-berg) und ihre Besiegung durch Karl von Lothringen. Aufhebung des Edikts von Nantes durch Ludwig Xiv. ; das Edikt von Potsdam; die Refugies. Demtigung der preuischen Landstnde durch den Kur-frsten. Schaffung eines stehenden Heeres. Neuordnung der Finanzen. Frsorge fr Ackerbau, Gewerbe, Handel; Grndung einer Flotte, Anlegung von Kolonien. 1688 1713 1688 1688 1697 1701 18. Jan. Friedrich Iii. (I.) Sturz Jakobs Ii. Stuart, Knigs von England, durch Wilhelm Iii. von Oranien. Der dritte Raubkrieg Ludwigs Xiv. Verwstung der Pfalz. Trkenkrieg; Prinz Eugen von Savoyen. Sieg von Zenta. Eroberung Ungarns. Knigskrnung Friedrichs I. und seiner Gemahlin Sophie Charlotte zu Knigsberg. Friedrichs Frsorge fr Wissenschaft und Kunst. 1701 1714 Der spanische Erbfolgekrieg. Philipp von Anjou, der jngere Enkel Ludwigs Xiv., und Karl, Leopolds I. zweiter Sohn. Sieg des Prinzen Eugen und Marlboroughs bei Hch-stedt; Leopold von Dessau.

5. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 87

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iv. Deutschland am Ende des staufischen Zeitalters. 87 Länder erhalten hatte. Dazu fügte Konrad d. Gr. (1124 — 56) das Milzenerland und andre Landschaften. Die Gefahr der Zersplitterung, welche durch die von ihm verfügte Erbteilung heraufbeschworen wurde, ist später durch Aussterben der jüngeren Linien im ganzen abgewandt worden. Otto der Reiche (1156 bis 1190) begann den Silberbergbau im Erzgebirge (Freiberg) und legte den Grund zu der Blüte Leipzigs. Heinrich der Erlauchte, der Sohn der Thüringerin Jutta, erbte 1264 die thüringischen Lande (§ 74b a). So wurde das sorbische Kolonialland mit altdeutschem Mutterlande verschmolzen. Im Flachlande wurde das slawische (wendische) Element vom deutschen aufgesogen, während im Gebirge eine rein deutsche Bevölkerung entstand. Blühende Städte (Leipzig, Altenburg, Chemnitz, Freiberg, Dresden, Pirna, Bautzen, Görlitz) erhoben sich in diesem reichen und gesegneten Lande. In dem polnischen Schlesien förderte das Fürstenhaus .der Piasten die Germanisierung ebenso eifrig wie die Prschemysliden in Böhmen und Mähren. Die alten Slawen- und Avarenländer in den Ost alpen und im Donautal wurden durchaus deutsch. Selbst nach Ungarn und Siebenbürgen dehnten sich deutsche Ansiedlungen aus (die „Sachsen“, der Deutschorden im Burzenlande). Während Altdeutschland in zahllose kleine Herrschaften zersplitterte, bildeten sich im Koloniallande geschlossene große Territorien; darum ist auch von hier die Neuschöpfung des Reiches ausgegangen. b) Städte und Bauern. a) Die Städte. Während im Reich und in den Territorien der Staatsbegriff schwand, blieb er weit kräftiger in den Städten, weil hier die allgemeine Wehrpflicht und der öffentliche Charakter des Rechts sich erhielt und die allgemeine Steuerpflicht sich entwickelte. Die deutschen Städte sind sehr spät entstanden; im 10. Jh. war Deutschland noch fast städtelos. Das Bedürfnis nach Schutz vor Feinden und vor allem Handel und Gewerbe waren die Antriebe zu ihrer Gründung, die Stätten der alten Römerstädte, die Königspfalzen und Bischofssitze der Vorzugs-

6. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 87

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iv. Deutschland am Ende des staufischen Zeitalters. 87 Länder erhalten hatte. Dazu fügte Konrad d. Gr r. (1124—56) das Milzenerland und andre Landschaften. Die Gefahr der Zersplitterung, welche durch die von ihm verfügte Erbteilung heraufbeschworen wurde, ist später durch Aussterben der jüngeren Linien im ganzen abgewandt worden. Otto der Reiche (1156 bis 1190) begann den Silberbergbau im Erzgebirge (Freiberg) und legte den Grund zu der Blüte Leipzigs. Heinrich der Erlauchte, der Sohn der Thüringerin Jutta, erbte 1264 die thüringischen Lande (§ 74b a). So wurde das sorbische Kolonialland mit altdeutschem Mutterlande verschmolzen. Im Flachlande wurde das slawische (wendische) Element vom deutschen aufgesogen, während im Gebirge eine rein deutsche Bevölkerung entstand. Blühende Städte (Leipzig, Altenburg, Chemnitz, Freiberg, Dresden, Pirna, Bautzen, Görlitz) erhoben sich in diesem reichen und gesegneten Lande. In dem polnischen Schlesien förderte das Fürstenhaus der Piasten die Germanisierung ebenso eifrig wie die Prschemysliden in Böhmen und Mähren. Die alten Slawen- und Avarenländer in den Ostalpen und im Donautal wurden durchaus deutsch. Selbst nach Ungarn und Siebenbürgen dehnten sich deutsche Ansiedlungen aus (die „Sachsen“, der Deutschorden im Burzenlande). Während Altdeutschland in zahllose kleine Herrschaften zersplitterte, bildeten sich im Koloniallande geschlossene große Territorien; darum ist auch von hier die Neuschöpfung des Reiches ausgegangen. b) Städte und Bauern. a) Die Städte. Während im Reich und in den Territorien der Staatsbegriff schwand, blieb er weit kräftiger in den Städten, weil hier die allgemeine Wehrpflicht und der öffentliche Charakter des Rechts sich erhielt und die allgemeine Steuerpflicht sich entwickelte. Die deutschen Städte sind sehr spät entstanden; im 10. Jh. war Deutschland noch fast städtelos. Das Bedürfnis nach Schutz vor Feinden und vor allem Handel und Gewerbe waren die Antriebe zu ihrer Gründung, die Stätten der alten Römerstädte, die Königspfalzen und Bischofssitze der Vorzugs-

7. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 189

1910 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ii. Die innere Entwickelung im Deutschen Reiche. 189 Zuschuß) eine Invaliden- und nach Vollendung des 70. Lebensjahres eine Altersrente sichert. Durch die Erlasse vom 4. Febr. 1890 bekundete Wilhelm Ii. seinen Entschluß, auf der Bahn der Sozialgesetzgebung weiterzugehen. Zwar blieb die internationale Arbeiterschutz-Konferenz ziemlich ergebnislos. Doch erhielten (1891) die deutschen Arbeiter das Arbeiterschutzgesetz, wodurch die Sonntagsarbeit zum größten Teil verboten, die Frauen- und Kinderarbeit weiter beschränkt und Anordnungen getroffen wurden zum Schutze der Arbeiter gegen Gefahren von Leben, Gesundheit und Sittlichkeit. 3. Die wachsende Notwendigkeit dem Reiche, dessen Bedürfnisse durch die Sozialpolitik erheblich stiegen, eigene Einnahmen zu schaffen, sowie der Zustand der deutschen Volkswirtschaft führte zu dem Übergange von der Freihandels- zur Schutzzollpolitik. Da diesen Bestrebungen Bismarcks die liberalen Parteien, überwiegend freihändlerisch gesinnt, sich versagten, so war er genötigt, sich auf die Konservativen und das Zentrum zu stützen. Des letztgenannten Unterstützung aber hatte eine Revision und Beseitigung der kirchenpolitischen Gesetze zur Voraussetzung. Sie erfolgte (bis auf geringe Überreste) nach Falks Rücktritt allmählich und wurde dadurch erleichtert, daß 1878 Leo Xiii. (Kard. Pecci) Papst wurde. 1879 kam das Zollgesetz zustande, das auf Industrie- und landwirtschaftliche Erzeugnisse Schutz- und Finanzzölle legte (später Erhöhungen des Tarifs) und deren Ertrag dem Reiche zuwies. Der Bruch mit der Manchesterlehre vollzog sich auch noch in andrer Weise. Preußen ging zum Staatseisenbahnsystem über und kaufte die Privatbahnen an. Die Erträge aus den Zöllen und die Überschüsse aus der Eisenbahn Verwaltung gaben die Möglichkeit, die direkten Steuern der ärmeren Schichten der Bevölkerung zu ermäßigen oder ganz aufzuheben. Die Steuerreform wurde abgeschlossen durch den Finanzminister Miquel (1891 und 93). Die Veranlagung zur Einkommensteuer geschieht auf Grund der Selbsteinschätzung; die Steuer ist progressiv (0,62 — 4%) und läßt die Einkommen bis 900 Ji frei; das Kapitalvermögen unterliegt einer besonderen, der Ergänzungssteuer (V2 °/00 des Vermögens). Die Erträge aus

8. Deutsche Sozialgeschichte - S. 149

1898 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Umgestaltung dcr Landwirtschaft. 149 viele „freie" Bauern wegen Überflusses an Arbeitskräften in so bedrängte Lage, daß sie kaum ein schützendes Obdach fanden (das Recht der freien Niederlassung im Lande wurde erst 1866 gewährt). Der Ackerbau ward bis zum 19. Jahrhundert meistens noch Umgestaltung immer in der alten Weise betrieben, daß die Flur das erste Jahr wirtschaft, mit Winterkorn, das zweite mit Sommerkorn bestellt wurde, im dritten aber brach liegen blieb (die sog. Dreifelderwirtschaft). Die zum Rittergut gehörigen Leute (die „Jnstleute") waren kontraktlich gebundene Tagelöhner. Täglich mußten sie aus den herrschaftlichen Hof zur Arbeit kommen. Geld bekamen sie herzlich wenig, dafür aber freie Wohnung, einige Morgen Landes und auch einen bestimmten Teil des ausgedroschenen Getreides; davon konnten sie verkaufen. Sie waren also auf die Gutserzeugnisse unmittelbar angewiesen und befanden sich in einer gewissen persönlichen Abhängigkeit vom Gutsherrn. Der Vertrag ward meist auf ein Jahr geschlossen und war beiderseits kündbar. Dies Jnstenverhältnis bot demnach dem Grundbesitzer einen guten Ersatz für den Verlust der Erbunterthänigkeit. In den dreißiger Jahren galt allgemein die Lage des Insten für besser als die eines Bauern. In der ersten Hälfte unseres Jahrhunderts erfuhr nun auch der Ackerbau allmählich durch den Aufschwung der Naturwissenschaften eine völlige Umgestaltung. Der Chemiker Liebig (f 1873) untersuchte die Bodenbestandteile und kam zu dem Ergebnis: was dem Acker durch die Ernte in einem bestimmten Zeitraume an Bestandteilen entzogen worden ist, muß ihm völlig wiedergegeben werden, wenn er sich auf derselben Höhe der Fruchtbarkeit dauernd erhalten soll. Die Bedeutung künstlicher Düngemittel ward von der Wissenschaft erkannt, und so zäh der Bauer auch am Alten festhält, er mußte zu einer anderen Bestellung des Ackers übergehen. — Gewaltig umgestaltet ward die Landwirtschaft durch den Rübenbau. Schon 1747 entdeckte der Chemiker Markgraf den Zucker in der

9. Die deutschen Landschaften - S. 414

1896 - Trier : Lintz
414 Die deutschen Landschaften. Im ganzen deutschen Reiche besteht die allgemeine Wehrpflicht, d. h. alle Bürger im Alter von 17 his 45 Jahren können im Falle eines Krieges zur Fahne einberufen werden, und die zum Militärdienste Tauglichen sind vom 20. Lebensjahre an verpflichtet, eine Zeit lang im stehenden Ì leere zu dienen. Die Militärdienstzeit dauert bei der Infanterie 2 Jahre, hei den übrigen Waffen- gattungen 3 Jahre. Die Zugehörigkeit des Soldaten zum stehenden Heere dauert 7 Jahre. Dann tritt er in die Landwehr über, in welcher er bis zum vollen- deten 39. Lebensjahre verbleibt und zwar zuerst 5 Jahre in der Landwehr 1. Aufgebots und die übrige Zeit in der Landwehr 2. Aufgebots. Vom 39. Lebens- jahre an gehört er bis zum 45. noch dem Landsturm an. üobersicbt über die bedeutungsvollsten Knltni anfgaben, welche in den verschiedenen deutschen Staaten und unter den ver- schiedenen Herrschern zum Besten des deutschen Volkes unter- nommen und eelöst wurden. Staaten Fürsten Kulturarbeiten Zeit Kosten Wirtschaftliche Vorteile I £ o S Massenhafte Ansiedelung deutscher Kolonisten aus Westfalen, Holland, Flan- dern und Franken in der Mark Brandenburg. Um 1150 ? Gründung v. Dörfern u. Städten i. d. Mark Bran- denburg, sow. Aufblühen v. Ackerbau u. Viehzucht, von Gewerbe u. Handel. c 1 Markgrafen Joli.i.(1220— 66)u.ottoiii. (—1267). Ansiedel, deutscher Ko- lonisten in den neu er- worbenen Gebieten öst- lich der Oder ; Gründung der Städte Köln an der Spre (1237), Berlin (1244) u. Frankfurt a. d. 0.(1244). Um 1250 ? Aufblühen des Erwerbs- lebens und Hebung des Wohlstandes. « s Kurf. Friedr.l (1598 — 1608 u.joh.sigism (1608—1619) Bau des Finow - Kanals. 1602—1620 ? Schiffahrtsverbindung zwischen Oder n. Havel. á J ■s 2 assr Kurfürst Friedrich llielm (1640—1688). Ansiedelung zahlreicher Kolonisten, z. B. von 17 000 Salzburgern in Ostpreussen, wo 6 Städte und 332 Dörfer neu auf- gebaut wurden, Anlage von Musterwirtschaften (Holländereien), Entwäs- serung von Ländereien an der Havel, Dosse und Netze. Von 1640 an. ? liebung des Ackerbaues, der Viehzucht, des Obst- und Gemüsebaues. 'S :0 M o Bau des 23 km langen Müllroser oder Friedrich- Wilhelm-Kanals. Eröffnung 1669 ? Schiffahrtsverbindung der Spree (Berlins) mit der Oder. S <x> u edr. Wil- .3—1740). Entwässerung des 125000 hä grossen havel- ländischen Luchs. 1718—1725 ? Gewinnung einer frucht- baren Landstrecke für den Anbau. A o 'o &D :0 M Köllig Fri helml.(171 Anlage von Baumschulen auf allen Königl. Gütern, Anpflanzung von Hun- derttausenden v. Bäumen. 1713—1740 ? Hebung der Baumzucht, besonders der Obstbaum- zucht.

10. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 177

1901 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
n. Die innere Entwickelung im Deutschen Reiche. 177 tionen oder Organisationen zusammenzufassen, welche den not- leidenden, an sich schwachen und hilflosen Individuen Hilfe und Stütze gewähren. Nach früheren Anfängen, der Aufhebung___d£E--Schuldhaft-, der Gewerbeordnung, dem Reichshaftpflichtgnsetz, welches für die beim Betriebe von Eisenbahnen, Fabriken, Bergwerken u. s. w. vor- kommenden Tötungen und Verletzungen Schadenersatz zusprach, und der Abänderung der Gewffxheordtwng, durch welche die Erauen- und Kinderarbeit eingeschränkt und die Anstellung von Fabrikinspektoren angeordnet ward, wurde die kaiserliche Bot- schaft vom 17. Nov. 1881 der Beginn einer Sozialreform großen Stiles. Zunächst (1883) wurde das Gesetz betr. Sicherung der Arbeiter erlassen, das Gemeinde-, Orts-, Fabrik- " u.'s. w. Krankenkassen schuf, die den zwangsweise versicherten Arbeitern (2/3 der Beiträge zahlt der Arbeiter, 1/3 der Arbeitgeber) freie ärztliche Behandlung und Arznei und für höchstens 13 Wochen Unterstützung gewähren. Es folgte (1884) das Unfallversiche- rungsgesetz, wonach die durch Unfall Geschädigten nach Ab- lauf der Krankenversicherung für die Dauer der Erwerbsunfähig- keit eine Rente erhalten; sodann (1889) das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz (in Kraft getreten 1. Jan. 1891), das den zwangsweise Versicherten (die Hälfte der Beiträge zahlt der Arbeiter, die Hälfte der Arbeitgeber, dazu tritt ein Reichs- zuschufs) eine Invaliden- und nach Vollendung des 70. Lebens- jahres eine Altersrente sichert. Durch die Erlasse vom 4. Febr. 1890 bekundete Wilhelm Ii. seinen Entschluis auf der Bahn der Sozialgesetzgebung weitergehen zu wollen. Zwar blieb die internationale Arbeiterschutz - Konferenz ziemlich ergebnislos. Doch erhielten (1891) die deutschen Arbeiter das Ar beiter sch utzgesetz. durch welches die Sonntagsarbeit zum gröfsten Teil verboten, die Frauen- und Kinderarbeit weiter beschränkt und Anordnungen getroffen wurden zum Schutze der Arbeiter gegen Gefahren von Leben, Gesundheit und Sittlichkeit. c) Die Kolonialpolitik. Um dem deutschen Handel neue über- §147. seeische Absatzgebiete zu schaffen oder die alten zu sichern, wurde der Wunsch nach Unterstützung der Kolonialthätigkeit kauf- männischer Vereinigungen durch das Reich rege. Zwar blieb Brettschneider, Hilfsbuch, Vii. 2. Aufl. 12
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