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1. Deutsche Geschichte - S. 105

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Tie Fortschritte der Reformation. 105 Die Fortschritte der Reformation. § 110. Kaiser Karl V. führte, während Deutschland diese schwere Revolution durchmachte, im Interesse seines Hauses in Italien Krieg. Für die Reformation war seine Abwesenheit von Nutzen; an die Durchführung des Wormser Ediktes war nicht zu denken. Nicht wenige Reichsstände fielen von der alten Kirche ab; unter ihnen waren der Kurfürst von Sachsen, Friedrich der Weise, dem nach seinem Tode sein Bruder Johann ,mnbe' der Beständige folgte, und Landgraf Philipp der Großmütige von Hessen die mächtigsten. Auch eine Reihe von Städten führten die Reformation durch. Von besonderer Bedeutung war es, daß der Hochmeister des deutschen Ordens, der Hohenzoller Albrecht von Brandenburg, übertrat, sein Land säkularisierte, d. H. in ein weltliches Fürstentum umwandelte und sich von nun an Herzog von Preußen nannte. Schon ergriff die Reformation auch die nordischen Lande. Der Schwedenkönig Gustav Wasa, der Schweden van der dänischen Herrschaft befreite, reformierte sein Land und ebenso der König von Dänemark das seinige. Im Jahre 1526 beschloß derreichstagvonspeier, in religiösen Angelegenheiten solle es jeder Reichsstand halten, wie er es „gegen Gott 1526. und Kaiserliche Majestät hoffe und vertraue zu verantworten". Nunmehr gingen Kurfürst Johann, Landgraf Philipp und andere Reichsstände daran, den kirchlichen Verhältnissen in ihren Landen eine gesetzliche Ordnung zu geben. Bisher hatte die katholische, d. h. allgemeine Kirche alle abendländischen Staaten gleichmäßig umfaßt; jetzt entstanden in den einzelnen evangelischen Landen besondere Landeskirchen. Sie konnten nur vonjjjjjjf' der bürgerlichen Obrigkeit begründet und eingerichtet werden; so kam es, daß dem Landesherrn, obwohl er ein Laie war-, meistens eine Art bischöflicher Machtbefugnis zugesprochen wurde. Ihm und seinen kirchlichen Räten lag zunächst die Ernennung von Pfarrern ob, sodann die Einziehung des Kirchenguts, das für Staatsgut erklärt und zum größeren Teil für Kirchen- und Schulzwecke verwandt wurde, ferner die Neuordnung des Gottesdienstes, in welchem nun Predigt und Gemeindegesang in den Vordergrund traten, endlich auch die Sorge für die Schulen, für die bisher meist die Kirche gesorgt hatte, und die nun der Staat in seine Obhut nahm. Das Vorbild für andere deutsche Lande wurde Kursachsen. Während Luther für den Religionsunterricht den großen und den kleinen Katechismus verfaßte, machte sich M e l a n ch t h 0 n um die Kirchenordnung und die Einrichtung von Schulen hochverdient.

2. Deutsche Geschichte - S. 105

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die Fortschritte der Reformation. 105 Die Fortschritte der Reformation. 110. Kaiser Karl V. fhrte, während Deutschland diese schwere Revolution durchmachte, im Interesse seines Hauses in Italien Krieg. Fr die Reformation war seine Abwesenheit von Nutzen; an die Durchfhrung des Wormser Ediktes war nicht zu denken. Nicht wenige Reichsstnde fielen von der alten Kirche ab; unter ihnen waren der Kurfürst von Sachsen, Friedrich der Weise, dem nach seinem Tode sein Bruder Johann ftcmbe-der Bestndige folgte, und Landgraf Philipp der Gromtige von Hessen die mchtigsten. Auch eine Reihe von Stdten fhrten die Reformation durch. Von besonderer Bedeutung war es, da der Hochmeister des deutschen Ordens, der Hohenzoller Albrecht von Brandenburg, bertrat, sein Land skularisierte, d. h. in ein weltliches Frstentum um-wandelte und sich von nun an Herzog von Preußen nannte. Schon ergriff die Reformation auch die nordischen Lande. Der Schwedenknig Gustav Wasa, der Schweden von der dnischen Herrschaft befreite, reformierte sein Land und ebenso der König von Dnemark das seinige. Im Jahre 1526 beschlo derreichstag von Speier, in religisen Angelegenheiten solle es jeder Reichsstand halten, wie er es gegen Gott 1526. und Kaiserliche Majestt hoffe und vertraue zu verantworten". Nunmehr gingen Kurfürst Johann, Landgraf Philipp und andere Reichsstnde daran, den kirchlichen Verhltnissen in ihren Landen eine gesetzliche Ordnung zu geben. Bisher hatte die katholische, d. h. allgemeine Kirche alle abend-lndischen Staaten gleichmig umfat; jetzt entstanden in den einzelnen evangelischen Landen besondere Landeskirchen. Sie konnten nur von der brgerlichen Obrigkeit begrndet und eingerichtet werden; so kam es, da dem Landesherrn, obwohl er ein Laie war, meistens eine Art bischflicher Machtbefugnis zugesprochen wurde. Ihm und seinen kirchlichen Rten lag zunchst die Ernennung von Pfarrern ob, sodann die Einziehung des Kirchenguts, das fr Staatsgut erklrt und zum greren Teil fr Kirchen- und Schulzwecke verwandt wurde, ferner die Neuordnung des Gottesdienstes, in welchem nun Predigt und Gemeindegesang in den Vordergrund traten, endlich auch die Sorge fr die Schulen, fr die bisher meist die Kirche gesorgt hatte, und die nun der Staat in seine Obhut nahm. Das Vorbild fr andere deutsche Lande wurde Kursachsen. Whrend Luther fr den Religionsunterricht den groen und den kleinen Katechis-mus verfate, machte sich Melanchthon um die Kirchenordnung und die Einrichtung von Schulen hochverdient.

3. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 141

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ii. Hemmungen und Förderungen der Reformation (1522 — 46). 141 das Land an Ferdinand gegeben. Als Ulrichs tüchtiger Sohn Christoph sein Erbe zurückforderfe (1532), faßte Philipp von Hessen den Plan, das angestammte Fürstenhaus wiedereinzusetzen. Mit französischer Hilfe besiegte er Ferdinand und zwang ihn zum Verzicht auf Württemberg (1534). Nunmehr führte Ulrich die Reformation durch und trat dem Schmalkaldischen Bunde bei. y) Überivältigung des religiösen und politischen Radikalismus § 118. in Münster und Lübeck. In den Jahren 1534 und 1535 entstand von neuem die Gefahr einer Schädigung der Reformation durch die radikale Überspannung. Die Betonung der praktischen Nachfolge Christi im Gegensatz zu Luthers Rechtfertigungslehre, der behauptete Besitz besonderer göttlicher Erleuchtung, auch das mittelalterlich-mönchische Ideal der Weltflucht und Weltver-neinung sind die Quellen des Radikalismus im Reformationszeitalter, der weder 1522 noch 1525 völlig ausgerottet war. Als sein äußeres Kennzeichen kam in der Schweiz die Verwerfung der Kindertaufe, die Wiedertaufe, auf. Von den Niederlanden her fanden die täuferischen Bestrebungen Eingang in der Stadt Münster, deren Bürgerschaft unter der Führung des Predigers Bernhard Rottmann trotz dem Bischof die Reformation eingeführt hatte; nun wurde dieser durch Jan Mattys aus Haarlem, Jan Beuckelssen aus Leiden (Johann von Leiden) u. a. für die Wiedertäuferei gewonnen. 1534 stürzten sie das Stadtregiment und begründeten das kommunistische Gottesreich mit Vielweiberei, in dem zuletzt Johann von Leiden König wurde und sein despotisches Regiment durch blutige Taten aufrecht erhielt. Nach hartnäckiger Verteidigung durch die fanatisierte Menge wurde die Stadt 1535 endlich von den Truppen des von ändern Reichsständen unterstützten Bischofs erstürmt; Johann von Leiden, sein Statthalter Bernhard (Bernt) Knipperdollinck und sein Kanzler Krechtinck wurden mit glühenden Zangen zu Tode gezwickt und ihre Leiber in eisernen Käfigen am Turm der Lambertuskirche aufgehängt. Darauf wurde in Münster der Katholizismus wieder eingeführt. In Lübeck versuchte der Führer der lübischen Demokratie Jürgen Wullenwever, kirchlich wie politisch radikal, den Adel zu stürzen und, in die Thronkämpfe Dänemarks eingreifend,

4. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 141

1912 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ii. Hemmungen und Förderungen der Reformation (1522 — 46). 141 das Land an Ferdinand gegeben. Als Ulrichs tüchtiger Sohn Christoph sein Erbe zurückforderte (1532), faßte Philipp von Hessen den Plan, das angestammte Fürstenhaus wiedereinzusetzen. Mit französischer Hilfe besiegte er Ferdinand und zwang ihn zum Verzieht auf Württemberg (1534). Nunmehr führte Ulrich die Reformation durch und trat dem Schmalkaldischen Bunde bei. y) Überwältigung des religiösen und politischen Radikalismus in Münster und Lübeck. In den Jahren 1534 und 1535 entstand von neuem die Gefahr einer Schädigung der Reformation durch die radikale Überspannung. Die Betonung der praktischen Nachfolge Christi im Gegensatz zu Luthers Rechtfertigungslehre, der behauptete Besitz besonderer göttlicher Erleuchtung, auch das mittelalterlich - mönchische Ideal der Weltflucht und Weltverneinung sind die Quellen des Radikalismus im Reformationszeitalter, der weder 1522 noch 1525 völlig ausgerottet war. Als sein äußeres Kennzeichen kam in der Schweiz die Verwerfung der Kindertaufe, die Wiedertaufe, auf. Ton den Niederlanden her fanden die täuferischen Bestrebungen Eingang in der Stadt Münster , deren Bürgerschaft unter der Führung des Predigers Bernhard Rottmann trotz dem Bischof die Reformation eingeführt hatte; nun wurde dieser durch Jan Mattys aus Haarlem, Jan Beuckelssen aus Leiden (Johann von Leiden) u. a. für die Wiedertäuferei gewonnen. 1534 stürzten sie das Stadtregiment und begründeten das kommunistische Gottesreich mit Vielweiberei, in dem zuletzt Johann von Leiden König wurde und sein despotisches Regiment durch blutige Taten aufrecht erhielt. Nach hartnäckiger Verteidigung durch die fanatisierte Menge wurde die Stadt 1535 endlich von den Truppen des von andern Reichsständen unterstützten Bischofs erstürmt; Johann von Leiden, sein Statthalter Bernhard (Berat) Knipperdollinck und sein Kanzler Krechtinck wurden mit glühenden Zangen zu Tode gezwickt und ihre Leiber in eisernen Käfigen am Turm der Lambertuskirche aufgehängt. Darauf wurde in Münster der Katholizismus wieder eingeführt. In Lübeck versuchte der Führer der lübischen Demokratie Jürgen Wullenwever, kirchlich wie politisch radikal, den Adel zu stürzen und, in die Thronkämpfe Dänemarks eingreifend,

5. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 188

1910 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
188 Siebente Periode. Von 1789 bis zur Gegenwart. —Dritter Abschnitt. Seit 1871. 2. Das "Wesen der Sozialreform besteht darin, daß der Staat 1. die wirtschaftlich stärkere Klasse, also die Arbeitgeber, zu Opfern zwingt, die der Arbeiterklasse zugute kommen sollen; 2. daß er die Arbeitgeber und die arbeitenden Klassen zwingt1, die schwache Kraft der einzelnen Individuen in Genossenschaften zusammenzufassen, die den notleidenden, an sich schwachen und hilflosen Individuen Hilfe und Stütze gewähren. Nach früheren Anfängen, der Aufhebung der Schuldhaft, der Gewerbeordnung, dem Reichshaftpflichtgesetz, das für die beim Betriebe von Eisenbahnen, Fabriken, Bergwerken usw. vorkommenden Tötungen und Verletzungen Schadenersatz zusprach, und der Abänderung der Gewerbeordnung, wodurch die Frauen- und Kinderarbeit eingeschränkt und die Anstellung von Fabrikinspektoren angeordnet ward, wurde die kaiserliche Botschaft vom 17. Nov. 1881 der Beginn einer Sozialreform großen Stiles. Zunächst (1883) wurde das Gesetz betr. Krankenversicherung der Arbeiter erlassen, das Gemeinde-, Orts-, Fabrik-u. a. Krankenkassen schuf, die den zwangsweise versicherten Arbeitern (2/3 der Beiträge zahlt der Arbeiter, ys der Arbeitgeber) freie ärztliche Behandlung und Arznei und für höchstens 13 Wochen Unterstützung gewähren. Es folgte (1884) das Unfallversicherungsgesetz, wonach die durch Unfall Geschädigten nach Ablauf der Krankenversicherung für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit eine Rente erhalten; die Kosten tragen die in Berufsgenossenschaften vereinigten Unternehmer. Einzig dastehend in der Welt ist das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz, das am 1. Jan. 1891 in Kraft trat und den zwangsweise Versicherten (die Hälfte der Beiträge zahlt der Arbeiter, die Hälfte der Arbeitgeber, dazu tritt ein Reichs- 1) Auch unter der Herrschaft der individualistischen 'Wirtschaftsrichtung war durch freie Yereinstätigkeit mancherlei zum Wohle der arbeitenden Klassen geschehen. Hierher gehört auch die christliche Liebestätigkeit der evangelischen Kirche, die „innere Mission“, wie die Gründung von Rettungshäusern und Asylen nach dem Vorbilde des von Wiehern gestifteten Rauhen Hauses“ (Rugehaus) bei Hamburg, die Stiftung der Diakonissenanstalt zu Kaiserswerth bei Düsseldorf usw.

6. Deutsche Geschichte vom 16. bis zum 18. Jahrhundert für die 3. Klasse - S. 16

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
16 Das Zeitalter der religiösen Kämpfe 1619—1648. Die Fortschritte der Reformation. § 17. Kaiser Karl Y. führte, während Deutschland diese schwere Revolution durchmachte, im Interesse seines Hauses in Italien Krieg. Für die Reformation war seine Abwesenheit von Nutzen; an die Durch-Evangelische führung des Wormser Ediktes war nicht zu denken. Nicht wenige Reichsstande.^^^»^E fielen von der alten Kirche ab; unter ihnen waren der Kurfürst von Sachsen, Friedrich der Weise, dem nach seinem Tode sein Bruder Johann der Beständige folgte, und Landgraf Philipp der Großmütige von Hessen die mächtigsten. Auch eine Reihe von Städten führten die Reformation durch. Von besonderer Bedeutung war es, daß der Hochmeister des deutschen Ordens, der Hohenzoller Albrecht von Brandenburg, übertrat, sein Land säkularisierte, d. H. in ein weltliches Fürstentum umwandelte und sich von nun an Herzog von Preußen nannte. Schon ergriff die Reformation auch die nordischen Lande. Der Schwedenkönig Gustav Wasa, der Schweden von der dänischen Herrschaft befreite, reformierte sein Land und ebenso der König von Dänemark das seinige. Reichstag Im Jahre 1526 beschloß der Reichstag von Speier, in reli-Ö°i5?6ter’ gwsen Angelegenheiten solle es jeder Reichsstand halten, wie er es „gegen Gott und Kaiserliche Majestät hoffe und vertraue zu verantworten". Nunmehr gingen Kurfürst Johann, Landgraf Philipp und andere Reichsstände daran, den kirchlichen Verhältnissen in ihren Landen eine gesetzliche Ordnung zu geben. Bisher hatte die katholische, d. h. allgemeine Kirche alle abendländischen Staaten gleichmäßig umfaßt; jetzt entstanden Landes-in den einzelnen evangelischen Landen besondere Landeskirchen. Sie sirchcu. |onnfen nur tiön hex bürgerlichen Obrigkeit begründet und eingerichtet werden; so kam es, daß dem Landesherrn, obwohl er ein Laie war, meistens eine Art bischöflicher Machtbefugnis zugesprochen wurde. Ihm und seinen kirchlichen Räten lag zunächst die Ernennung von Pfarrern ob, sodann die Einziehung des Kirchenguts, das für Staatsgut erklärt und zum größeren Teil für Kirchen- und Schulzwecke verwandt wurde, ferner die Neuordnung des Gottesdienstes, in welchem nun Predigt und Gemeindegesang in den Vordergrund traten, endlich auch die Sorge für die Schulen, für die bisher meist die Kirche gesorgt hatte, und die nun der Staat in seine Obhut nahm. Das Vorbild für andere deutsche Lande wurde Kursachsen. Während Luther für den Religionsunterricht den großen und den kleinen Katechismus verfaßte, machte sich Melanchthon um die Kirchenordnung und die Einrichtung von Schulen hochverdient.

7. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 175

1894 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ii. Die innere Entwicklung im Deutschen Reiche. 175 Preußen zum Staatseisenbahnsystem über und kaufte die Privat- bahnen an. Die Erträge aus den Zöllen und die Überschüsse aus der Eisenbahnverwaltung gaben die Möglichkeit die direkten Steuern der ärmeren Schichten der Bevölkerung zu ermäfsigen bezw. ganz aufzuheben. y) Das Wesen der Sozialreform besteht darin, dafs der Staat 1. die wirtschaftlich stärkere Klasse (also zunächst die Arbeitgeber) zu Opfern zwingt, welche der Arbeiterklasse zu gute kommen sol- len; 2. dafs er die Arbeitgeber und die arbeitenden Klassen zwingt1 die schwache Kraft der einzelnen Individuen in Associa- tionen oder Organisationen zusammenzufassen, welche den notlei- denden, an sich schwachen und hilflosen Individuen Hilfe und Stütze gewähren. Nach den Anfängen von 1868 (Aufhebung der Schuldhaft) und 1869 (Gewerbeordnung), 1871 (Reichshaftpflicht- gesetz: Schadenersatz für die beim Betriebe von Eisenbahnen, Fabriken, Bergwerken u. s. w. vorkommenden Tötungen und Ver- letzungen) und 1878 (Abänderung der Gewerbeordnung: Ein- schränkung der Frauen- und Kinderarbeit, Anstellung von Fa- brikinspektoren) wurde die kaiserliche Botschaft vom 17. Nov. 1881 der Beginn einer Sozialreform großen Stiles. 1883 wurde das Gesetz betr. Krankenversicherung der Arbeiter erlassen, das Gemeinde-, Orts-, Fabrik- u. s. w. Krankenkassen schuf, die den zwangsweise versicherten Arbeitern (2/3 der Beiträge zahlt der Arbeiter, 1j8 der Arbeitgeber) freie ärztliche Behandlung und Arznei und für höchstens 13 Wochen Unterstützung gewähren. 1884 folgte das Unfallversicherungsgesetz, wonach die durch Un- fall Geschädigten nach Ablauf der Krankenversicherung für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit eine Rente erhalten; 1889 das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz (in Kraft getreten 1. Jan. 1891), das den zwangsweise Versicherten (Beitrag l/2 der Arbei- I) Auch unter der Herrschaft der individualistischen Wirtschaftsrichtung war durch freie Vereinsthätigkeit mancherlei zum Wohle der arbeitenden Klassen geschehen. Hierher gehört auch die christliche Liebesthätigkeit der evangelischen Kirche („innere Mission“; Gründung von Rettungshäusern und Asylen nach dem Yorbilde des von Wiehern gestifteten „Rauhen Hauses“ [Rugehaus] bei Hamburg; Diakonissenanstalt zu Kaiserswerth bei Düsseldorf).

8. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 123

1893 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ii. Hemmungen und Förderungen der Reformation 1522 — 46. 123 Konzil soll ein jeder Reichsstand also leben, regieren und sich halten, wie er solches „gegen Gott und kais. Maj. hoffet und vertrauet zu verantworten“. Wenn derselbe auch nicht die ge- setzliche Grundlage der Entstehung deutscher Landeskirchen ist, so begann doch nun thatsächlich ihre Organisation. Da in- folge der Ereignisse von 1522 — 25 das ursprüngliche Gemeinde- prinzip in Deutschland unmöglich geworden war, wurden die Territorialfürsten die obersten Bischöfe ihrer Landeskirchen, er- hielt also auch ihre fürstliche Gewalt eine bedeutende Stärkung. Der an politischer Begabung und Frische des Geistes seine Standesgenossen überragende Philipp von Hessen, Johann von Sachsen, Herzog Albrecht von Preußen (Bischof Georg Polenz von Samland, 10. April 1525 Vertrag von Krakau) waren die ersten gröfseren Fürsten, die die Reformation einführten. In der Umgestaltung des Gottesdienstes ging Luther, der durch seine Verheiratung mit der „ausgelaufenen“ Nonne Katharina von Bora (Juni 1525) mit seiner mönchischen Vergangenheit gebrochen hatte und in seiner Häuslichkeit das Vorbild des protestantischen Pfarrhauses gab, sowie seine Mitarbeiter Melanchthon, Justus Jonas, Amsdorf, Bugenhagen, Spalatin, Kaspar Cruciger äufserst behutsam vor. In diesen Jahren entfaltete Luther eine ungeheure Thätigkeit als Seelsorger, Universitätslehrer, Kirchenliederdichter (neben ihm Paul Speratus), Gründer von Schulen (1524 seine Schrift „An die Bürgermeister und Ratsherren aller Städte deut- schen Landes, dafs sie christliche Schulen einrichten sollen“; neben ihm Melanchthon, „Praeceptor Germaniae“), Kirchenorganisator (Visitationen), Religionslehrer (1529 sein grofser und kleiner Ka- techismus). c) Die Gründung der österreichisch-ungarischen Mon- archie. Nach der Eroberung von Rhodos (S. 61 Anm.) wandte sich Suleimanll. (1520 — 66), im Einverständnis mit Franzi., gegen Ungarn, stürmte Belgrad und siegte bei Mohäcs (an der Donau n. vom Einflufs der Drau), wo König Ludwig Ii. den Tod fand (1526). Damit fiel Böhmen und Ungarn an Ferdinand, der mit Ludwigs Schwester Anna vermählt (S. 87 Anm. 2) und dessen Schwester Maria Ludwigs Witwe war. Der Schwierig- keiten in Böhmen wurde die Geschicklichkeit der Unterhändler

9. Die Landschaften Europas - S. 389

1900 - Trier : Lintz
Geistesleben, Bildungswesen und Religion. 389 das Geistesleben noch unter den unruhigen politischen Verhältnissen. Am wenigsten hat die Kultur in den Gebirgsgegenden Eingang finden können, wo der Freiheitskampf eigentlich nie aufhörte. In den meisten der Balkanstaaten ist der Bildungsstand des Volkes noch ein sehr tiefer. In der Türkei bestehen wohl Gesetze, die die Gemeinden verpflichten, Schulen zu errichten, und den Schulzwang vom 6. bis 11. Jahre vorschreiben. Aber ihre Ausführung wird nicht überwacht. In Bulgarien ist dagegen der obligatorische Schulunterricht überall durchgeführt. Das Land besitzt in Sofia auch eine Universität. In Serbien besteht zwar kein Schulzwang, aber es giebt doch viele Schulen und in Belgrad auch eine Universität. Desgleichen giebt es in Mon- tenegro in fast allen Bezirken Schulen, aber die geistige Bildung, besonders der Bergbewohner, ist noch sehr gering. In Griechen- land besteht dem Gesetze nach Schulzwang für Kinder vom 5. bis 12. Jahre. Es besuchen jedoch nur 4 % der Bevölkerung wirklich die Schule (in Deutschland 15%). Auf den meisten Inseln ist für den Unterricht besser gesorgt. In Athen besteht eine Universität. In der Türkei ist der Islam Staatsreligion, doch ist auch den Anhängern eines andern Glaubensbekenntnisses, sofern es anerkannt ist, freie Religionsübung gestattet. Jede Kirche, die in Betracht kommt, hat in Konstantinopel einen hohen Vertreter. In Bulgarien gab es 1893 2 600000 Orthodoxe, 650000 Moha- medaner, 23000 Katholiken und 28<'00 Juden. In Serbien ist die griechisch-orthodoxe Kirche die Landeskirche, die aber andere Bekenntnisse nicht ausschliesst. Es gehören ihr jedoch alle Serben an. Demselben Religionsbekenntnis gehören die meisten Montenegriner an. In Griechenland ist ebenfalls die grie- chisch-orthodoxe Religion die herrschende; neben ihr zählt auch die römisch-katholische Kirche zahlreiche Anhänger. 12. Rückblick auf frühere Kulturzeiten. In der ältesten Zeit, von der wir ziemlich verbürgte Nach- richten haben, teilten* sich in die Balkanhalbinsel drei Völker- schaften. Im So wohnten die Thraker, im Nw die Illyrier und im S die Griechen. Um das Kulturbild früherer Zeiten wieder vor unsern Augen erstehen zu lassen, wollen wir jede derselben in ihren Lebensschicksalen verfolgen. Tliracien liegt den Einfällen von So, von Asien her, und von No, vom grossen osteuropäischen Tieflande her, gleich offen. Wie von jener Seite her sich einst die Riesenheere der Perser, nachdem sie den Hellespont überschritten hatten, heranwälzten, so drangen von dieser in späterer Zeit, vom 3. Jahrhundert n. Chr. an, die Sia ven ein. Hunderttausende von ihnen, in den Augen der Römer Barbaren, wurden in Tliracien angesiedelt, und bald

10. Teil 2 - S. 83

1900 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
§ 13. Österreich-Ungarn, 83 wurden als Kolonisten von Ungarns Königen im 12. und 13. Jahr- hundert ins Land gerufen, um im nordungarischen Erzgebirge und in Siebenbürgen städtisches Leben nach deutscher Weise in dem noch einer Wildnis ähnlichen Land einzuführen, besonders auch des Bergbaus sich anzunehmen. Die Hauptmasse der Bevölkerung des ganzen Berglandes von Nw.-Ungarn besteht aber nach wie vor aus Slowaken, einem tschechischen Slawenstamm, diejenige Siebenbürgens aus Rumänen. Den S. Ungarns jenfeit der Drau bewohnen Serben, die im W. Kroaten, im O. Slawonier heißen. Seit den Schlußjahrhunderten des Mittelalters zogen die Zigeuner besonders zahlreich nach Ungarn (ein indisches Wandervolk, aus dem nordwestlichsten Teil des Indus- gebiets durch unbekannte Ursachen aufgestört); sie sind in Ungarn gleich- wie im zigeunerreichen Rumänien Schmiede und Musikanten, haben sich hier wie dort teilweise auch in Stadt und Dorf angesiedelt. Bunt zu- sammengesetzt wie nach Volksart und Sprache zeigt sich das ungarische Kronland auch im religiösen Bekenntnis: die römisch-katholische Kirche zählt weitaus die größte Anhängerschaft (die meisten Magyaren und Slowaken, sämtliche Kroaten), der evangelischen Kirche sind unterthan ein Teil der Magyaren und Slowaken sowie die Deutschen Nordungarns und Siebenbürgens, der orientalisch-christlichen Kirche die Rumänen und Slawonier. Galizien und die Bukowina sind erst neuerdings österreichische Provinzen geworden. Galizien wurde 1772 erworben bei der ersten Teilung Polens zwischen Rußland, Österreich und Preußen, die Buko- wina wurde als ein Stück der Moldau 1777 von der Türkei abgetreten. Die W.-Hälste Galiziens (Weichselgebiet) ist polnisch, also römisch- katholisch, die O.-Hälfte ruthenisch d. h. von Kleinrussen bewohnt, die griechisch-katholische sind. Ruthenisch und griechisch-katholisch ist auch die N.-Hälfte der Bukowina, die S.-Hälfte dagegen rumänisch, also orientalisch-christlich (griechisch-orthodox). Jstrien und Dalmatien kamen größtenteils sogar erst während der napoleonischen Kriege an Österreich. Sie sind meist von kroatischen Serben, an der Küste und auf den vorliegenden Inseln auch von Italienern bewohnt, daher römisch-katholisch. * 1. Königreich Ungarn. In der oberungarischen Ebene 'Preßburg an der Donau unterhalb ihres Eintritts nach Ungarn, die alte Residenz- und Krönungsstadt der ungarischen Könige. Im nordungarischen Berg- land zu beiden Seiten der Gran (die einen kleinen Parallelbogen zur 1 Ein Teil der orientalischen oder griechischen Christenheit erkennt unter Bei- behaltung seiner kirchlichen Eigenart (Abendmahl unter beiderlei Gestalt, Ehe der Popen d. h. der Priester) den Papst als Oberhaupt der Kirche an; diesen Teil nennt man griechisch-katholisch im Gegensatz zu dem griechisch-orthodoxen (d.h. griechisch-rechtgläubigen) oder orientalisch-christlichen, der den Papst nicht als sein Oberhaupt anerkennt. 6*
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