Staatenbildung.
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slavischen Serben, die schon im 9. Jahrhundert zu einem eigenen
Staatswesen gelaugten und nach Verjagung der Byzantiner in der
Mitte des 11. Jahrhunderts ein Königreich bildeten, wurden jedoch
von den Türken unterjocht. Sie erlangten erst i. J. 1878 ihre
völlige Unabhängigkeit wieder. Die Bulgaren, ursprünglich ein
finnisch-tatarischer Volksstamm, der aber stark mit
Slaven untermischt ist und später eine slavische Sprache annahm,
haben ihre volle Selbständigkeit noch nicht erlangt, und ein Teil
des Staates, Ostrumelien, ist in Wirklichkeit noch eine türkische
Provinz. Die Griechen, die den gliederreichen Süden der Balkan-
halbinsel bewohnen, haben früher wohl ein in mancher Hinsicht
gleichartiges Volk, aber nie ein einheitliches Staatswesen gebildet,
vielmehr zerfielen sie, der wagerechten und senkrechten Gliederung
des Landes entsprechend, in viele selbständige Staaten. Erst die
Freiheitskämpfe gegen die Türken im 19. Jahrhundert führten zur
Bildung eines griechischen Staates, der anfangs nur Mittel- und
Südgriechenland, sowie die Inseln im Ägäischen Meer unifasste.
Im J. 1863 wurde er um die Jonischen Inseln und 1881 um Epirus
und Thessalien vergrössert. Auf dem Wege zur Selbständigkeit
befindet sich die Insel Kreta, die 1898 aus der türkischen Ver-
waltung ausschied, aber noch unter der Oberherrschaft der Türkei
steht. Der nordwestliche Teil der Balkanhalbinsel ist Öster-
reich-Ungarn angegliedert, und zwar bilden die Küstengebiete
Bestandteile dieses Staates, während die Herzegowina und Bosnien
nur seiner Verwaltung unterstehen.
Die Balkanstaaten haben folgende Grösse und Einwohnerzahl :
qkm Einw.
Türkei........... . . 162 500 5 800 000
Bulgarien (mit Ostrumelien) . . . . . 96 600 3 300 000 (1893)
Serbien .......... . . 48 300 2 350 000 (1897)
Montenegro......... 9 000 230 000 (1897)
Herzegowina mit Bosnien . . . . . . 58 400 1 720 000 (1897)
Griechenland........ . . 65 000 2 430 000 (1'896)
Kreta.......... 8 600 295 000
Balkanhalbinsel (mit Dalmatien) . . 455 000 etwa 18 Mill.
Die Türkei ist ein monarchischer Staat, dessen Herrscher,
der den Titel Grosssultan (Kaiser) führt, mit uneingeschränkter
Gewalt regiert. Die Herrscher würde geht auf den ältesten Prinzen
über. Die Macht des Grosssultans wird dadurch vergrössert, dass
er zugleich der Kalif, d. h. das geistliche Oberhaupt aller Mohame-
daner ist. Er hat seinen Regierungssitz in Konstantinopel.
Das ganze Türkische Reich in Europa, Asien und Afrika ist in 30 Pro-
vinzen oder Wilajets, von denen nur 7 in Europa liegen, und in 6 Mutes-
sarifate (Provinzen, die der obersten Behörde unmittelbar unterstehen) einge-
teilt. Iber jeder Provinz steht ein Wali (Generalgouverneur). An der Spitze
der Staatsverwaltung steht der Grosswesir (Ministerpräsident). Die höchsten
Verwaltungsbeamten heissen Wesir und Bala; unter ihnen stehen die Effendi, die
als Auszeichnung den Titel Bey erhalten. Im Heere nehmen den höchsten Rang
die Müschir (— Marschall) ein; ihnen folgen die Pascha. In der Türkei be-
steht die allgemeine Wehrpflicht. Das Landheer ist in 7 Armee-
25*
TM Hauptwörter (50): [T40: [Polen Ungarn Land Rußland Preußen Stadt Donau Provinz Hauptstadt Königreich], T11: [Reich König Land Stadt Jerusalem Jahr Syrien Sohn Aegypten Zeit], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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Extrahierte Personennamen: Bala
Extrahierte Ortsnamen: Ostrumelien Epirus Thessalien Balkanhalbinsel Bosnien Bulgarien Serbien Bosnien Griechenland Kreta Dalmatien Konstantinopel Europa Asien Afrika Europa
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Orientalische Geschichte.
Ruinen, birge Bausteine lieferten, so mrben Palste und Heiligtmer, die letzteren meist in Form der Terrassentempel, aus Ziegelsteinen und Holz ausgefhrt; die Folge ist, ba die Stelle der alten Stbte heute von mchtigen Schutt-hausen bezeichnet wirb.
Das Land hatte damals nur eine Flchenausbehnung wie das heutige Dnemark, erst seit der Zeit hat es durch Anschwemmungen der Flsse au Umfang Bebeutenb zugenommen. Weizen und Gerste trugen in dem gut bewsserten Boben zweihunbertsltige Frucht, dazu kamen die Ol-pflanze Sesam und die mchtigen Palmen, Wein, Granaten u. a. Frucht-bume.
Das Volk, welches im Doppelstromlanb hhere Gesittung begrnbete, waren die nichtsemitischen Sumerer und A k k a b i e r, die die Reli-gion und die Schrift bieses Landes geschossen haben. Wilb blieben die benachbarten Bergvlker; auf. dem Hochlanbe von Elam lebten die Kis-s i e r , beren Hauptstabt Susa war. Schon vor 3000 wanberten Semiten ein in Mesopotamien, die Chalder, die allmhlich die Herren des Landes wrben, die Sumerer gaben sogar ihre eigene Sprache aus. Strungen des ruhigen Verlaufs der Geschichte machten die Einflle der Bergvlker, aber erst seit Mitte des zweiten Jahrtausenb wirb die Geschichte Babylons durch den Kampf Assyriens und Slams um den alten Sitz der Kultur bestimmt. Gtterbilber und Denkmler altbabylonischer Könige finb bamals nach Susa gebracht worben.
Die Keilschrift ist zunchst vom Volke der Sumerer angewanbt worben, von ihnen bernahmen sie die Assyrier, die gerabe auch fr die Religion viel von jenem Volke sich zu eigen machten. Ihre Geschichte, Die uns bisher fast nur aus der Heiligen Schrift bekannt war, wrbe seit der Eni-zisferung der Keilschrift auch in der berlieferung des eigenen Volkes be-kannt. Die Zeitrechnung wrbe bestimmt durch die Listen der Könige und Beamten, nach benen man das Jahr benannte. _
Zuerst gab es im fruchtbaren Lande mehr als eine Stadt, die Sitz eines Priesterfrsten und Gauknigs war und reiche Kultur entfaltete, bis dem Könige Chammurabi (2200) gelang, Babylon zur Hauptstadt
eines groen Gesamtstaates zu machen.
Ihn hat erst ein Denkmal, das nach Susa verschleppt wrbe, als ersten Gesetzgeber kennen gelehrt. In 280 Paragraphen werben Eigentumsvergehen behandelt, wobei die feinsten Unterschiede gemacht sind, z. B. in bezug auf den Bestohlenen, den Dieb und den gestohlenen Gegen-stand. Auch Flle von Eheschlieung, Ehescheidung, Verleumdung, Zauberei, Miete, Kauf, Lohntaxe, Haftpflicht u.dgl. werden entschieden;
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Heinrich Vi., Philipp von Schwaben und Otto Iv.
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6er* die Fürsten von Cypern, Armeniens und Antrochra nahmen von ihm ihre Länder zu Lehen. Eine kaiserliche Flotte beherrschte das Mittelmeer, und der geängstete griechische Kaiser erklärte sich zur Zahlung eines Tributes bereit. In Palästina befand sich beständig eme deutsche Kriegerschar. Eben rüstete sich Heinrich Vi., um selbst als Leiter eines Kreuzheeres nach dem Orient zu gehenals er plotzlrch zu Messina starb. Das Papsttum war aus seiner größten Drangsal besreit, und das stolze Gebäude der staust)chert Herrschast brach in jähem stürze zusammen.
1198-1208
4. Philipp von Schwaben 1198-1208 und Ltto Iv. 1198-1215. 1198-1215
Heinrich Vi. hinterließ einen zweijährigen Sohn Friedrich, der vor Jahressrist zum deutschen Könige gewählt, aber noch nicht gekrönt war. In Anbetracht seiner Jugend regte sich sogleich wieder die stauferfeindliche Partei im nördlichen Deutschland und wählte unter dem Einflüsse Kölns, das mit England rege Handelsverbindungen geknüpft hatte, den jüngsten Sohn Heinrichs des Löwen, Otto Iv., zum Könige. Doch das Bürgertum Süddeutschlands und die Reichsrttter-schaft blieben der staufischen Familie treu und drangen aus die Wahl Philipps von Schwaben, eines jüngeren Bruders Heinrichs Vi. Im Kampfe der Gegenkönige erlitt die Königsmacht schwere Verluste, denn Otto verzichtete aus das Spolienrecht, um die Geistlichkeit zu gewinnen, und beide Könige verschenkten Reichsgut und Kronrechte, um Anhänger zu gewinnen und festzuhalten. Die zwiespältige Königswahl war um so verderblicher, als zu dieser Zeit Innocenz Iii. den päpstlichen Stuhl bestieg, der das Papsttum zur Weltherrschaft zu erheben gedachte. Er unterwarf ganz Mittelitalien und suchte die deutsche Königsmacht zu schwächen, indem er sich zunächst für keinen von beiden Königen entschied, obwohl Otto Iv. ihm feierlich den Besitz der inzwischen erworbenen Gebiete zugestand. Als aber Philipp zur endgültigen Entscheidung des Streites einen Marsch auf Rom antreten wollte, erkannte Innocenz den Welfen Otto als König an und bannte Philipp. Aber die Waffen entschieden für Philipp, und schon hatte Innocenz sich für Philipp erklärt und ihm die Kaiserkrönung versprochen, als dieser auf der Burg zu Bamberg durch Otto von Wittelsbach ermordet wurde.
Nach Philipps plötzlichem Tode trat auch die staufische Partei zu Otto Iv. über, zumal da er sich mit Philipps Tochter Beatrix verlobte. Ein Jahr darauf empfing er zu Rom die Kaiserkrone. Als er aber die kaiserlichen Rechte im päpstlichen Gebiet geltend machte und das Normannenreich als Reichslehen in Besitz nehmen wollte, zerfiel auch er mit dem Papste.
1) Das Königreich Armenien lag im südöstlichen Kleinasien, westlich vom obern Euphrat.
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Extrahierte Personennamen: Heinrich_Vi Heinrich Philipp_von_Schwaben Philipp Otto Heinrich_Vi Heinrich Philipp_von_Schwaben Philipp Heinrich_Vi Heinrich Friedrich Friedrich Heinrichs Heinrichs Otto_Iv. Otto_Iv. Philipps Philipps Heinrichs Heinrichs Otto Innocenz_Iii Innocenz Otto Philipp Philipp Innocenz Innocenz Otto Philipp Philipp Philipp Philipp Innocenz Innocenz Philipp Philipp Otto_von_Wittelsbach Otto Philipps Philipps Otto Philipps Philipps Beatrix
Extrahierte Ortsnamen: Cypern Armeniens Palästina Messina Deutschland England Schwaben Mittelitalien Rom Bamberg Armenien Kleinasien
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Afrika.
Adel wird wieder in einen höheren und einen niederen, zu dem
die niederen Offiziere und Beamten gehören, eingeteilt. Unter den
Beamten fehlt eine bestimmte Klasse der Richter.
Das Sultanat Marokko.
Marokko bildete einst als Maghrib el Aksa, d. h der
äusserste Westen, einen Teil des alten Khalifenreiches und nach
dessen Teilung das Reich Maghrib. Es zerfällt nicht in Ver-
waltungsbezirke, sondern in eine Anzahl von Stammesge-
bieten. Das Oberhaupts eines jeden Stammes ist der Kaid, der
vom Herrscher ernannt wird; unter ihm stehen die einzelnen
Sc h er if s. Die Regierungs weise des Sultans, der Scherifischen
Majestät, ist eine orientalisch-despotische. Ein aufstän-
discher Stamm wird nach J. Rein dadurch gefügig gemacht, daß
ein kleines Heer aufgeboten und solange in sein Gebiet gelegt
wird, bis dasselbe „aufgegessen", d. h. gänzlich ausgeplündert ist.
Es gibt in Marokko zwei Hauptklassen von Beamten. Die eine
hat für den Haushalt des Hofes, die andere für die Angelegen-
heiten des Volkes su sorgen. In der letztern Klasse ist der Groß-
wesir, der die meisten Regierungsgeschäfte leitet, der höchste Be-
amte. Die Verwaltung des Reiches, das sich fast völlig absperrt,
ist eine schlechte. Zum Zwecke der Steuererhebung wird das
Volk hart bedrückt. Nur der, welcher sein Hab und Gut verloren
hat, ist vor der Ausbeutung und Verfolgung durch die Beamten
des Staates gesichert.
Die Republik Liberia.
Die Neger republik Liberia wurde von christlichen Ne-
gern, die aus Nordamerika zurückgewandert waren, gegründet. Im
Jahre 1821 gelang es solchen, nach vergeblichen Versuchen, das
jetzige Gebiet des Staates zu gewinnen. Die Erklärung zu einer
unabhängigen Republik erfolgte im Jahre 1847. Die Verfassung
des Staates stimmt mit der der Vereinigten Staaten von Nord-
amerika im wesentlichen überein. An seiner Spitze steht ein
Präsident, der aber nur auf 2 Jahre gewählt wird. Es gibt
einen Senat, der aus 8 für die Dauer von 4 Jahren gewählten
Mitgliedern besteht, und eine Repräsentantenkammer, deren 13 Mit-
glieder schon nach 2 Jahren ausscheiden.
Der Unabhängige Kongostaat.
Der Unabhängige Kongostaat wurde auf Grundlage
der Personalunion mit Belgien unter Zustimmung aller Mächte
gegründet. Er hat eine Größe von 2x/á Mill, qkm und eine Be-
völkerung von 14 Mill, (auf 1 qkm 6 E.). Die Hauptstadt ist
Boma.
Im Jahre 1902 führte der Kongostaat für 21 Mill. M. Waren ein, aber
für 43 Mill. M. aus (vergi. S. 55).
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T41: [Insel Staat England Amerika Kolonie Mill Küste Nordamerika Land Stadt], T11: [Reich König Land Stadt Jerusalem Jahr Syrien Sohn Aegypten Zeit]]
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TM Hauptwörter (200): [T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T78: [Mill Staat Million Deutschland Reich Europa Einwohner Land Jahr deutsch], T104: [Nil Meer Wüste Afrika Küste Land Sahara Gebiet Sudan Fluß], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T5: [Jahr Recht Person Gemeinde Staat Steuer Familie Kind Lebensjahr Vermögen]]
Extrahierte Ortsnamen: Afrika Marokko Marokko Marokko Liberia Liberia Nordamerika Belgien