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1. Die Landschaften Europas - S. 387

1900 - Trier : Lintz
Staatenbildung. 387 slavischen Serben, die schon im 9. Jahrhundert zu einem eigenen Staatswesen gelaugten und nach Verjagung der Byzantiner in der Mitte des 11. Jahrhunderts ein Königreich bildeten, wurden jedoch von den Türken unterjocht. Sie erlangten erst i. J. 1878 ihre völlige Unabhängigkeit wieder. Die Bulgaren, ursprünglich ein finnisch-tatarischer Volksstamm, der aber stark mit Slaven untermischt ist und später eine slavische Sprache annahm, haben ihre volle Selbständigkeit noch nicht erlangt, und ein Teil des Staates, Ostrumelien, ist in Wirklichkeit noch eine türkische Provinz. Die Griechen, die den gliederreichen Süden der Balkan- halbinsel bewohnen, haben früher wohl ein in mancher Hinsicht gleichartiges Volk, aber nie ein einheitliches Staatswesen gebildet, vielmehr zerfielen sie, der wagerechten und senkrechten Gliederung des Landes entsprechend, in viele selbständige Staaten. Erst die Freiheitskämpfe gegen die Türken im 19. Jahrhundert führten zur Bildung eines griechischen Staates, der anfangs nur Mittel- und Südgriechenland, sowie die Inseln im Ägäischen Meer unifasste. Im J. 1863 wurde er um die Jonischen Inseln und 1881 um Epirus und Thessalien vergrössert. Auf dem Wege zur Selbständigkeit befindet sich die Insel Kreta, die 1898 aus der türkischen Ver- waltung ausschied, aber noch unter der Oberherrschaft der Türkei steht. Der nordwestliche Teil der Balkanhalbinsel ist Öster- reich-Ungarn angegliedert, und zwar bilden die Küstengebiete Bestandteile dieses Staates, während die Herzegowina und Bosnien nur seiner Verwaltung unterstehen. Die Balkanstaaten haben folgende Grösse und Einwohnerzahl : qkm Einw. Türkei........... . . 162 500 5 800 000 Bulgarien (mit Ostrumelien) . . . . . 96 600 3 300 000 (1893) Serbien .......... . . 48 300 2 350 000 (1897) Montenegro......... 9 000 230 000 (1897) Herzegowina mit Bosnien . . . . . . 58 400 1 720 000 (1897) Griechenland........ . . 65 000 2 430 000 (1'896) Kreta.......... 8 600 295 000 Balkanhalbinsel (mit Dalmatien) . . 455 000 etwa 18 Mill. Die Türkei ist ein monarchischer Staat, dessen Herrscher, der den Titel Grosssultan (Kaiser) führt, mit uneingeschränkter Gewalt regiert. Die Herrscher würde geht auf den ältesten Prinzen über. Die Macht des Grosssultans wird dadurch vergrössert, dass er zugleich der Kalif, d. h. das geistliche Oberhaupt aller Mohame- daner ist. Er hat seinen Regierungssitz in Konstantinopel. Das ganze Türkische Reich in Europa, Asien und Afrika ist in 30 Pro- vinzen oder Wilajets, von denen nur 7 in Europa liegen, und in 6 Mutes- sarifate (Provinzen, die der obersten Behörde unmittelbar unterstehen) einge- teilt. Iber jeder Provinz steht ein Wali (Generalgouverneur). An der Spitze der Staatsverwaltung steht der Grosswesir (Ministerpräsident). Die höchsten Verwaltungsbeamten heissen Wesir und Bala; unter ihnen stehen die Effendi, die als Auszeichnung den Titel Bey erhalten. Im Heere nehmen den höchsten Rang die Müschir (— Marschall) ein; ihnen folgen die Pascha. In der Türkei be- steht die allgemeine Wehrpflicht. Das Landheer ist in 7 Armee- 25*

2. Geschichte des Altertums für Obersekunda - S. 8

1909 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
8 Orientalische Geschichte. Ruinen, birge Bausteine lieferten, so mrben Palste und Heiligtmer, die letzteren meist in Form der Terrassentempel, aus Ziegelsteinen und Holz ausgefhrt; die Folge ist, ba die Stelle der alten Stbte heute von mchtigen Schutt-hausen bezeichnet wirb. Das Land hatte damals nur eine Flchenausbehnung wie das heutige Dnemark, erst seit der Zeit hat es durch Anschwemmungen der Flsse au Umfang Bebeutenb zugenommen. Weizen und Gerste trugen in dem gut bewsserten Boben zweihunbertsltige Frucht, dazu kamen die Ol-pflanze Sesam und die mchtigen Palmen, Wein, Granaten u. a. Frucht-bume. Das Volk, welches im Doppelstromlanb hhere Gesittung begrnbete, waren die nichtsemitischen Sumerer und A k k a b i e r, die die Reli-gion und die Schrift bieses Landes geschossen haben. Wilb blieben die benachbarten Bergvlker; auf. dem Hochlanbe von Elam lebten die Kis-s i e r , beren Hauptstabt Susa war. Schon vor 3000 wanberten Semiten ein in Mesopotamien, die Chalder, die allmhlich die Herren des Landes wrben, die Sumerer gaben sogar ihre eigene Sprache aus. Strungen des ruhigen Verlaufs der Geschichte machten die Einflle der Bergvlker, aber erst seit Mitte des zweiten Jahrtausenb wirb die Geschichte Babylons durch den Kampf Assyriens und Slams um den alten Sitz der Kultur bestimmt. Gtterbilber und Denkmler altbabylonischer Könige finb bamals nach Susa gebracht worben. Die Keilschrift ist zunchst vom Volke der Sumerer angewanbt worben, von ihnen bernahmen sie die Assyrier, die gerabe auch fr die Religion viel von jenem Volke sich zu eigen machten. Ihre Geschichte, Die uns bisher fast nur aus der Heiligen Schrift bekannt war, wrbe seit der Eni-zisferung der Keilschrift auch in der berlieferung des eigenen Volkes be-kannt. Die Zeitrechnung wrbe bestimmt durch die Listen der Könige und Beamten, nach benen man das Jahr benannte. _ Zuerst gab es im fruchtbaren Lande mehr als eine Stadt, die Sitz eines Priesterfrsten und Gauknigs war und reiche Kultur entfaltete, bis dem Könige Chammurabi (2200) gelang, Babylon zur Hauptstadt eines groen Gesamtstaates zu machen. Ihn hat erst ein Denkmal, das nach Susa verschleppt wrbe, als ersten Gesetzgeber kennen gelehrt. In 280 Paragraphen werben Eigentumsvergehen behandelt, wobei die feinsten Unterschiede gemacht sind, z. B. in bezug auf den Bestohlenen, den Dieb und den gestohlenen Gegen-stand. Auch Flle von Eheschlieung, Ehescheidung, Verleumdung, Zauberei, Miete, Kauf, Lohntaxe, Haftpflicht u.dgl. werden entschieden;

3. Hilfsbuch für den Unterricht in der deutschen Geschichte bis zum Ausgang des Mittelalters - S. 59

1894 - Halle a. S. : Buchh. des Waisenhauses
Heinrich Vi., Philipp von Schwaben und Otto Iv. 59 6er* die Fürsten von Cypern, Armeniens und Antrochra nahmen von ihm ihre Länder zu Lehen. Eine kaiserliche Flotte beherrschte das Mittelmeer, und der geängstete griechische Kaiser erklärte sich zur Zahlung eines Tributes bereit. In Palästina befand sich beständig eme deutsche Kriegerschar. Eben rüstete sich Heinrich Vi., um selbst als Leiter eines Kreuzheeres nach dem Orient zu gehenals er plotzlrch zu Messina starb. Das Papsttum war aus seiner größten Drangsal besreit, und das stolze Gebäude der staust)chert Herrschast brach in jähem stürze zusammen. 1198-1208 4. Philipp von Schwaben 1198-1208 und Ltto Iv. 1198-1215. 1198-1215 Heinrich Vi. hinterließ einen zweijährigen Sohn Friedrich, der vor Jahressrist zum deutschen Könige gewählt, aber noch nicht gekrönt war. In Anbetracht seiner Jugend regte sich sogleich wieder die stauferfeindliche Partei im nördlichen Deutschland und wählte unter dem Einflüsse Kölns, das mit England rege Handelsverbindungen geknüpft hatte, den jüngsten Sohn Heinrichs des Löwen, Otto Iv., zum Könige. Doch das Bürgertum Süddeutschlands und die Reichsrttter-schaft blieben der staufischen Familie treu und drangen aus die Wahl Philipps von Schwaben, eines jüngeren Bruders Heinrichs Vi. Im Kampfe der Gegenkönige erlitt die Königsmacht schwere Verluste, denn Otto verzichtete aus das Spolienrecht, um die Geistlichkeit zu gewinnen, und beide Könige verschenkten Reichsgut und Kronrechte, um Anhänger zu gewinnen und festzuhalten. Die zwiespältige Königswahl war um so verderblicher, als zu dieser Zeit Innocenz Iii. den päpstlichen Stuhl bestieg, der das Papsttum zur Weltherrschaft zu erheben gedachte. Er unterwarf ganz Mittelitalien und suchte die deutsche Königsmacht zu schwächen, indem er sich zunächst für keinen von beiden Königen entschied, obwohl Otto Iv. ihm feierlich den Besitz der inzwischen erworbenen Gebiete zugestand. Als aber Philipp zur endgültigen Entscheidung des Streites einen Marsch auf Rom antreten wollte, erkannte Innocenz den Welfen Otto als König an und bannte Philipp. Aber die Waffen entschieden für Philipp, und schon hatte Innocenz sich für Philipp erklärt und ihm die Kaiserkrönung versprochen, als dieser auf der Burg zu Bamberg durch Otto von Wittelsbach ermordet wurde. Nach Philipps plötzlichem Tode trat auch die staufische Partei zu Otto Iv. über, zumal da er sich mit Philipps Tochter Beatrix verlobte. Ein Jahr darauf empfing er zu Rom die Kaiserkrone. Als er aber die kaiserlichen Rechte im päpstlichen Gebiet geltend machte und das Normannenreich als Reichslehen in Besitz nehmen wollte, zerfiel auch er mit dem Papste. 1) Das Königreich Armenien lag im südöstlichen Kleinasien, westlich vom obern Euphrat.

4. Die außereuropäischen Erdteile nebst den deutschen Kolonien - S. 102

1904 - Trier : Lintz
102 Afrika. Adel wird wieder in einen höheren und einen niederen, zu dem die niederen Offiziere und Beamten gehören, eingeteilt. Unter den Beamten fehlt eine bestimmte Klasse der Richter. Das Sultanat Marokko. Marokko bildete einst als Maghrib el Aksa, d. h der äusserste Westen, einen Teil des alten Khalifenreiches und nach dessen Teilung das Reich Maghrib. Es zerfällt nicht in Ver- waltungsbezirke, sondern in eine Anzahl von Stammesge- bieten. Das Oberhaupts eines jeden Stammes ist der Kaid, der vom Herrscher ernannt wird; unter ihm stehen die einzelnen Sc h er if s. Die Regierungs weise des Sultans, der Scherifischen Majestät, ist eine orientalisch-despotische. Ein aufstän- discher Stamm wird nach J. Rein dadurch gefügig gemacht, daß ein kleines Heer aufgeboten und solange in sein Gebiet gelegt wird, bis dasselbe „aufgegessen", d. h. gänzlich ausgeplündert ist. Es gibt in Marokko zwei Hauptklassen von Beamten. Die eine hat für den Haushalt des Hofes, die andere für die Angelegen- heiten des Volkes su sorgen. In der letztern Klasse ist der Groß- wesir, der die meisten Regierungsgeschäfte leitet, der höchste Be- amte. Die Verwaltung des Reiches, das sich fast völlig absperrt, ist eine schlechte. Zum Zwecke der Steuererhebung wird das Volk hart bedrückt. Nur der, welcher sein Hab und Gut verloren hat, ist vor der Ausbeutung und Verfolgung durch die Beamten des Staates gesichert. Die Republik Liberia. Die Neger republik Liberia wurde von christlichen Ne- gern, die aus Nordamerika zurückgewandert waren, gegründet. Im Jahre 1821 gelang es solchen, nach vergeblichen Versuchen, das jetzige Gebiet des Staates zu gewinnen. Die Erklärung zu einer unabhängigen Republik erfolgte im Jahre 1847. Die Verfassung des Staates stimmt mit der der Vereinigten Staaten von Nord- amerika im wesentlichen überein. An seiner Spitze steht ein Präsident, der aber nur auf 2 Jahre gewählt wird. Es gibt einen Senat, der aus 8 für die Dauer von 4 Jahren gewählten Mitgliedern besteht, und eine Repräsentantenkammer, deren 13 Mit- glieder schon nach 2 Jahren ausscheiden. Der Unabhängige Kongostaat. Der Unabhängige Kongostaat wurde auf Grundlage der Personalunion mit Belgien unter Zustimmung aller Mächte gegründet. Er hat eine Größe von 2x/á Mill, qkm und eine Be- völkerung von 14 Mill, (auf 1 qkm 6 E.). Die Hauptstadt ist Boma. Im Jahre 1902 führte der Kongostaat für 21 Mill. M. Waren ein, aber für 43 Mill. M. aus (vergi. S. 55).
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