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1. Geschichte des Altertums - S. 102

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
102 .Römische Geschichte. Dritte Periode (133—31). ziehung empfangen; die hochgebildete Frau hatte einst, wie erzählt wird, ihre Kinder als ihren schönsten Schmuck bezeichnet. Um sein Ziel zu erreichen, ließ sich Gracchus 133 zum Volkstribun wählen und beantragte die Erneuerung des in Vergessenheit geratenen Licinisch-Sextischen Gesetzes, daß niemand mehr als 500 Morgen — er erweiterte die Zahl auf 1000 — vom Gemeindelande in Besitz nehmen solle (§ 67 c); das dieses Maß übersteigende Land sollte herausgegeben und an arme Bürger in Stücken zu 30 Morgen verteilt werden. Der Adel widersprach dem Antrage heftig und gewann auch einen ändern Volkstribun für sich. Doch diesen ließ Gracchus rechtswidrig absetzen und brachte nun seinen Antrag durch. Drei Männer wurden gewählt, die in den nächsten Jahren eine große Anzahl von kleinen Bauernhöfen armen Leuten anwiesen. Als Gracchus sich auch für das nächste Jahr (132) zum Volkstribun wählen lassen wollte, entstand ein Aufruhr. In dem Getümmel wurde er 133 mit vielen seiner Anhänger erschlagen. Sein Schwager Scipio Ämilianus hatte sein Vorgehen gemiß-billigt. Eines Morgens wurde er tot in seinem Bette gefunden; viele nahmen an, daß er von den Anhängern des Gracchus ermordet worden sei. Bewiesen ist das niemals worden. 90. 2. Revolution des Gaius Sempronius Gracchus. Gaius Sempronius Gracchus, 9 Jahre jünger als sein Bruder, dem er überlegen war an Talent, Charakter und vor allem an Leidenschaft, der größte Redner Roms und einer seiner bedeutendsten Staatsmänner, ließ sich, eine echt italienische Natur, von Rachedurst erfüllt gegen die Nobilität, die ihm den Bruder getötet, aber auch von reinster Vaterlandsliebe geleitet, zum Tribun für 123 und 122 wählen und brachte eine Reihe von Gesetzen durch, die in ihren letzten Wirkungen die Umwandlung der aristokratischen Republik in die demokratische Monarchie herbeigeführt hätten, gleichviel ob sich Gracchus dessen ganz bewußt geworden sein mag. Er erneuerte das Ackergesetz seines Bruders Tiberius; ferner sollte regelmäßig an arme Bürger vom Staate Getreide zu einem äußerst geringen Preise verteilt werden; um den gefährlichen

2. Geschichte des Altertums - S. 81

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
I. Begründung der Herrschaft Roms über Latium und Sfidetrnrien. Ständeiampf. 81 c) Nun konnten diese danach streben, gleiche Rechte mit dem Adel zu erlangen. Zunächst setzten sie durch, daß zwischen beiden Ständen die Eheschließung-gestattet wurde. Nach mannigfachen Kämpfen stellten die Tribunon Licinius und Sextius drei Anträge: 1. die auf eine Schuld gezahlten Zinsen sollten als Abzahlung des Kapitals angesehen werden, so daß nur der noch bleibende Rest abzuzahlen war (vgl. § 28 a); 2. was die Patrizier an Gremeinieland über 500 Morgen hinaus in Besitz genommen hatten — nur sie hatten bisher Anteil am Gemeindelande —, sollten sie herausgeben, und dies Land sollte an arme Plebejer verteilt werden; 3. einer der beiden Konsuln müsse Plebejer sein. Diese Anträge gingen nach heftigem Zwiste durch, und 366 wurde Sextius der erste plebejische Konsul. Bald darauf gelangten die Plebejer auch zu den ändern Ämtern, zuletzt, 300, zu den Priesterämtern. Inzwischen war auch die Schuldknechtschaft abgeschafft worden. d) Die wichtigsten Beamten waren nun folgende: Die Konsuln blieben die obersten Beamten; sie führten auch im Kriege das Heer an. - Die iüansoren (Schätzer) hatten die Bürger in die Klassen und Tnbus zu verteilen und die Senatoren auszuwählen; auch hatten sie die Oberaufsicht über die Sitten (vergl. § 28 b). Der Prätor war der oberste richterliche Beamte. Die 2 Ädilen waren die obersten Polizeibeamten und hatten auch die öffentlichen Spiele (Aufführungen im Theater, Wettkämpfe im Zirkus) zu besorgen. Die Quästoren verwalteten die Staatsgelder. Das Amt der Tribunen blieb-, obwohl die Plebejer besonderen Schutzes nicht mehr bedurften, bestehen. e) Seit der Gleichstellung der beiden Stände war Rom eigentlich eine Demokratie geworden. Jedoch es entstand sofort eine neue Aristokratie, indem einige wenige, besonders reiche Familien es so einzurichten wußten, daß die Ämter und die Senatorenwürde nur ihren Angehörigen zuteil wurde. Dieser neue Amtsadel hieß Brettschneider, Geschichtl. Hilfsbuch. I. Q

3. Geschichte des Altertums - S. 67

1892 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
I. Bis zum Sturze der etruskischen Macht und zur Ausgleichung der Stände inkom. 67 und Plebejer erhalten Gesetzeskraft.1 Die com. trib. unterscheiden sich also von den com. centur. nur durch ihren demokratischeren Abstimmungsmodus. 2. Jeder Magistrat, auch der Dictator, ist an die Provocation gebunden. 3. Das Tribunat wird wiederher- gestellt, den Tribunen und Ädilen die Sacrosanctität gewährleistet. Auch erhielten die Tribunen das Recht den Senatssitzungen zu- hörend beizuwohnen. c) Bis zum Ausgleich der Stände (366 bezw. 300). a) Nun durften die Plebejer hoffen, weitergehende Ansprüche befriedigt zu sehen. 445 brachte der Tribun C. Canuleius den Antrag durch, dafs eine rechtsgültige Ehe zwischen Angehörigen der beiden Stände geschlossen werden könne. Damit war die gesellschaftliche Gleichstellung der Stände erfolgt. Ferner wurde erreicht, dafs statt der Consuln Consulartribunen (tribuni militares consulari potestate an Zahl 3, 4, auch 6) gewählt werden dürften, — was jedes Jahr der Senat zu bestimmen haben sollte, — und dafs zu diesem Amte auch Plebejer wählbar sein sollten (thatsächlich jedoch wurden bis 400 nur Patricier gewählt). Infolge dieses Zugeständnisses wurde bald darauf (wohl 435) vom Consulat ein neues Amt, das der 2 Censoren (Schätzer), abgezweigt und den Patriciern Vorbehalten. Sie wurden alle 5 Jahre auf die Zeit von iv2 Jahren gewählt; sie hatten die Bürger nach ihrem Vermögen (ex censu) in die 5 Klassen zu verteilen, die Senats- (lectio senatus) und Ritterlisten aufzustellen; hatten später auch das gesamte Budget zu entwerfen, erhielten die Aufsicht über die Sitten und hatten in dieser Eigenschaft die Befugnis Ehrenstrafen zu verhängen (notae censoriae; senatu movere, tribu movere). 421 erlangten die Plebejer den Zutritt zur Quästur. Mit welchem Widerstreben die Patricier sich alle Zugeständnisse abringen liefsen und welchen kleinlich-boshaften und tückischen Charakter ihre Politik trug, 1) Dies ist wahrscheinlich der Inhalt des Gesetzes. Übrigens müssen schon vor dem Decemvirat die Plebiscite der plebejischen Sonderversammlungen bedingte Gesetzeskraft erlangt haben, vielleicht in dem Falle, wenn der Senat den betr. Anträgen vorher zugestimmt hatte; unbedingte Gesetzeskraft bekommen sie seit ca. 287 (lex Hortensia). Daraus ergiebt sich der bedeutende Einflufs, den seitdem die Tribunen auf die Gesetzgebung erhalten.

4. Geschichte des Altertums für Obersekunda - S. 153

1909 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Die Zelt der Gracchen 133121. 153 Mutter in der rmischen Geschichte ist, mit seinen Reformen aus. Bei einer Reise nach Spanien hatte er den ganzen Jammer der wirtschaftlichen Zustnde kennen gelernt, als er in Etrurien verdetes Land, und gefesselte Sklaven als Plantagenarbeiter sah; und vor Numantia fand er im rmischen Lager Zuchtlosigkeit der herrschenden Klasse. Nach solchen Eindrcken machte er den Versuch, den schwindenden Bauernstand durch eine gewaltsame Ma-reget wiederherzustellen und so eine Wiedergeburt des rmischen Volkes herbeizufhren. Da der grere Teil der Latifundien aus einstigem Staats-gut bestand, stellte er im I. 133 in Anknpfung an ein lteres Ackergefetz, das man bisher dem Licinius und Sextius zuschrieb (367), den Antrag, da niemand mehr als 1000 Morgen Staatsland besitzen drfe, und da das berschssige Land in Form von kleinen Bauerngtern an 133-besitzlose Brger verteilt werden sollte: die Ausfhrung des Beschlusses sowie die gerichtliche Entscheidung darber, was Staatsland, was Privatbesitz sei, sollte einer Kommission von drei Mnnern bertragen werden; fr Bauten und fr Bodenverbefferung sollten Entschdigungen bewilligt wer-den; die neuen Besitzer sollten ihre Hfe nicht als verkufliches Eigentum, sondern in der Form der Erbpacht erhalten. Zur Bestreitung der ersten Einrichtungskosten wollte Gracchus die eben geerbten Schtze des Attalus verwandt wissen. Der Senat, der das Gesetz vereiteln wollte, kam auf das Mittel, den einen Volkstribunen durch einen anderen Volkstribunen zu bekmpfen. O c t a v i u s fand sich bereit, gegen die Abstimmung der die populren Antrge des Gracchus seine Einsprache zu erheben. Als er trotz aller Bitten nicht davon abstand, lie ihn Gracchus absetzen; alle Tribus sprachen sich dafr aus, aber die Maregel war verfassungswidrig; denn sie verletzte den sakrosankten Charakter des Tribunats. Die Kommission, aus Tiberius, seinem Bruder Gajus und seinem Schwiegervater Appius Clau-dius bestehend, begann ihre Arbeiten und fhrte trotz aller Schwierigkeiten eine gewaltige Umwlzung im Grundbesitz durch. Als sich indessen Tibe-rius, wieder ungesetzlicherweise, auch fr das nchste Jahr um das Tribunat bewarb und, um diesen Zweck zu erreichen, mit bewaffneten Anhngern in der Volksversammlung erschien, entstand ein Auflauf, man beschuldigteaod^es ihn, er strebe nach der Tyrannis; eine Schar von Senatoren unter der Fhrung desjff. C ornelius Nasika eilte heran, und im Kampfe wurde er mw vielen Anhngern erschlagen. Die Leichen wurden in den Tiber geworfen. Indessen blieb die Kommission, durch Eintritt eines Nach-folgers ergnzt, auch ferner bestehen. Whrend der durch diese Vorgnge verursachten Grung kehrte

5. Geschichte des Altertums für Obersekunda - S. 122

1909 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
122 Rmische Geschichte. Gewaltherrschaft benutzt haben. Als der Plebejer Virginius seine Tochter, die der Decemvir A p. Claudius widerrechtlich einem seiner Klienten als Sklavin zusprach, nur dadurch vor Schande retten konnte, da er sie erstach, brach der Sage nach eine Emprung aus, und die Plebs zog von neuem auf den h e i l i g e n B e r g. Jetzt wurden die Decemvirn gestrzt; darauf kehrte die Plebs, der die Wiederherstellung des Tribunats znge-sichert wurde, nach Rom zurck. Das geschriebene Landrecht war der zweite Sieg der Plebs. Ihm Das Eherecht, folgte ein dritter, als das Eheverbot zwischen Patriziern und Plebe-jern durch die lex Canuleia aufgehoben wurde (ius conubii). Die Kinder von Mischehen folgten dem Stande des Vaters. 89. Weitere innere Wirren; die Beendigung des Stiindekampses. Dreimal versuchten in jenem Zeitalter ehrgeizige Männer die inneren Wirren zu benutzen, um mit Hilfe der Plebejer eine leitende Stellung im Cassius. Staate zu gewinnen. Der erste war der Konsul Spurius Cassius; er mute den Versuch mit dem Tode den. Ebenso ging es Spurius Mlws. M l i u s, einem reichen Plebejer, der nach kniglicher Gewalt strebte und, um die Menge fr sich zu gewinnen, während einer Teuerung Ge-treide verteilen lie; er wurde von dem Reiterfhrer des von neuem zum Diktator ernannten hochbejahrten Cincinnatus auf offenem Markte nieder-gestoen. Dasselbe Schicksal erlitt in den Jahren nach dem gallischen M. Manlws.einfall Marcus Manlius Capitoliuus; als damals die Plebs unter den Folgen der Verbrennung der Hauptstadt litt, soll er, um sich einen Anhang zu schaffen, sich verschuldeter Leute angenommen und sie losgekauft haben: darauf wurde er des Hochverrats angeklagt und vom tarpejischen Felsen, dem Sdabhang des Kapitals, herabgestrzt. Fast 70 Jahre dauerte der Kampf um das Konsulat, den schon Canuleius begonnen hatte. Wenn die Patrizier gentigt waren, ein Stck ihrer Privilegien zu opfern, so suchten sie wenigstens ein anderes Stck fr sich zu retten, und nur in zhem Kampfe Schritt fr Schritt verzichteten sie auf ihre alte Stellung. So gaben sie nicht das Konsulat sofort an die Plebejer, sondern schlssen einen Vergleich mit der Bestimmung, es knnten statt der Konsuln tribuni militum oonsulari potestate gewhlt werden, in der Regel 6 an der Zahl, und zu diesem minder wertvollen Amte knnten die Plebejer ge-langen. Auerdem zweigten sie noch wichtige Befugnisse fr ein neues Amt, die Zensur, ab, das nur fr die Patrizier erreichbar war (s. 91). Zutritt zum 367 endlich gelang es den Volkstribunen C. Licinius Stolo 367.0t' und L. Sextiue das Gesetz durchzubringen, da ein Konsul immer

6. Geschichte des Altertums - S. 93

1905 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
1. Begründung der Herrschaft Roms über Latium und Südetrurien. Ständekampf. 93 c) Bis zum Ausgleich der Stände 300. § 73. a) Weitere Erfolge der Plebejer. Nun durften die Plebejer hoffen, weitergehende Ansprüche befriedigt zu sehen. 445 brachte Tribun Gaius Canuleius den Antrag durch, daß eine rechts- > —gültige Ehr zwischen Angehörigen der beiden Stände geschlossen werden könne. Damit war die gesellschaftliche Gleichstellung i der Stände erfolgt. Ferner erreichte Canuleius, daß statt der Konsuln Konsulartribunen (tribuni militares consulari potestate, an Zahl 3, 4, auch 6) gewählt werden dürften, was jedes Jahr der Senat zu bestimmen haben sollte, und daß zu diesem Amte auch Plebejer wählbar sein sollten; tatsächlich jedoch wurden bis 400 nur Patrizier gewählt. Infolge dieses Zugeständnisses wurde bald darauf (wohl 435) vom Konsulat ein neues Amt, das der 2 Censoren (Schätzer), abgezweigt und den Patriziern Vor- behalten. Sie wurden alle 5 Jahre auf die Zeit von 11/2 Jahren gewählt; sie hatten die Bürger nach ihrem Yermögen (ex censu) in die 5 Klassen zu verteilen, die Senats- Üectio senatust und Ritterlisten aufzustellen; hatten später auch das gesamte Budget zu entwerfen, erhielten die Aufsicht über die Sitten und hatten in dieser Eigenschaft die Befugnis Ehrenstrafen zu verhängen Jnotae Cqiisoxiae; senatu rpovere, tribu-~movere). 421 erlangten die Plebejer den Zutritt zur Quästur. V Mit welchem Widerstreben die Patrizier sich alle Zugeständ- nisse abringen ließen, zeigt der Prozeß gegen den reichen Ple- bejer Sp. Mälius, der bei einer Hungersnot Getreide verteilen ließ, "des Strebens nach der Tyrannis angeklagt und ermordet wurde (439). ß) Ausgleichung der Stände. Die Verschuldung der Klein- bauern war stetig gewachsen und nahm infolge des vejentischen Krieges und des Galliereinfalls 390 (§74) in erschreckendem Maße zu, obwohl gerade durch die Eroberung Yejis^jlm-Ußuer Ager publicus verfügbar geworden war. Alle Versuche die Not zu lindern mißlangen, — so auch derjenige des tapfern M. Man lins (Capitolinus), der gleichfalls des Strebens nach der Allein- herrschaft angeklagt und vom Tarpejischen Felsen gestürzt wurden — und das um so mehr, als auch die reichen Plebejer solche Bestrebungen bekämpften. Da stellten die Tribunen Lucius Sex-

7. Geschichte des Altertums - S. 161

1905 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
2. Konstantin d. Gr. Das Reich und das Christentum. 161 nötig machte. Die Verfassung wurde absolut monarchisch: der Senat blieb bestehen, aber als bloße Dekoration. Die Zivil- und Militärverwaltung wurden grundsätzlich ge- trennt. Die gesamte Zivil Verwaltung, zu der auch die Rechts- pflege gehörte, stand unter den Praefecti praetorio (ehemals Be- fehlshabern der Garde, die sich allmählich zu Stellvertretern der Kaiser in der gesamten Reichs Verwaltung aufgeschwungen hatten), deren es 4 gab: Galliarum, Italiae, per Illyricum, per Orientem. Das ganze Reich zerfiel in 12 Diözesen, von denen mehrere einem Praefectus unterstellt waren, der in einer Diözese der oberste Beamte unmittelbar und für die andern seines Bezirks, die unter je einem Vicarius standen, der oberste Beamte mittelbar war. Die Diözese zerfiel in mehrere Statthalterschaften unter Praesides. So wurden alle provinzialen Unterschiede zugunsten der Reichseinheit vernichtet. In Rom und Byzanz, das durch Konstantin d. Gr. als Konstantinopel Reichshauptstadt wurde, war je einem Praefectus urbi die ganze Munizipalverwaltung unterstellt. Das Heer wurde bedeutend vermehrt. Die dadurch und durch die Besoldungen der zahlreichen Beamten entstehenden Kosten machten neue Steuern nötig, unter deren Druck die ganze Be- völkerung seufzte. Es kam der Grundsatz auf, daß alles öffent- liche Eigentum dem kaiserlichen Fiskus gehöre, und der Unter- schied zwischen Staatseigentum und kaiserlichem Privateigentum schwand. Für die Selbstverwaltung der Gemeinden war in dieser absolutistisch zentralisierten Verwaltung kein Raum mehr. Die kranke Volkswirtschaft vermochte weder Diokletian noch einer seiner Nachfolger zu heilen. Da infolge der Münz- verschlechterung die Warenpreise ins unerträgliche gestiegen waren, wollte sie Diokletian gesetzlich feststellen, eine Maßregel die sich als nicht durchführbar erwies. 2. Konstantin d. Gr. Das Reich und das Christentum. , a) Erhebung Konstantins. Nach Diokletians Abdankung 305 brach sein System der Teilung der Gewalten zusammen. Das Ergebnis der Kämpfe, die von 306 — 323 dauerten, war, daß des Constantius Chlorus Sohn Constantinus zur Alleinherrschaft Brettschneider, Hilfsbnch. V. 11

8. Geschichte des Altertums - S. 94

1905 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
94 Römische Geschichte. Erste Periode (bis 264). V v't >1 tius und Grains Licinius die Anträge: 1. daß die auf eine Schuld gezahlten Zinsen als Kapitalabzahlung gelten und der Rest der Schuld in drei Jahresraten getilgt werden solle; 2. daß niemand mehr als 500 Morgen (iugera) vom Gemeindelande in Besitz nehmen dürfe, wodurch also den Plebejern die Aussicht am Ager publicus Anteil zu bekommen eröffnet wurde; 3. daß das Konsulartribunat abgeschafft werde und einer der beiden Konsuln schlechterdings Plebejer sein müsse. Da die Antragsteller diese Vorschläge in einen unteilbaren Antrag zusammenfaßten, interessierten sie alle Plebejer dafür, und so ging er nach zehnjährigem Kampfe durch. Der erste plebejische Konsul war Sextius 366. Indessen wurde vom Konsulat die Gerichtsbarkeit abgezweigt und dafür das patrizischít'amrt~“emt^Prmots1 géschaffen und neben den plebejischen 2 patrizische Ädilen eingesetzt, an welche die Markt- aufsicht und die damit verbundenen Polizeigerichte sowie die Be- sorgung der Ludi Romani kam; zum Unterschiede von ihren plebejischen Kollegen hießen diese Aediles cumies. Dieses Amt aber wurde den Plebejern sogleich zugänglich, bald darauf auch die Diktatur, die Censur, die Prätur, seit dem Ogulnischen Gesetz 300. auch die Priesterämter der Augura und Pontifices. 326 (oder 313) war durch das Pötelische Gesetz die Schuld- -knechtschaft abgeschafft worden. Patrizische Ämter blieben nun- mehr nur das des^Rex sacrificulus und der vestalischen Jungfrauen, während das Tribunat ein plebejisches Amt blieb. Bald darauf (um 287) erhielten die Tribunen durch die Lex Hortensia, die den Plebisciten der plebejischen Sonderversammlungen Gesetzes- kraft verlieh, einen bedeutenden Einfluß auf die Gesetzgebung. Senat und Volkstribunat wurden seitdem die beiden bewegenden Kräfte der Verfassung. y) Entstehung der Nobilität. So war die Verfassung der Form nach eine reine Demokratie geworden. Sofort aber bildete sich aus den reichen Patriziern und Plebejern eine neue Aristokratie dadurch, daß sie, eine geringe Anzahl von Familien, alle Ämter für ihre Angehörigen zu monopolisieren verstanden. Am 1) Am Ende des ersten punischen Krieges wurde ein zweiter Prätor nötig; mit dem "Wachsen des Reiches wurde ihre Zahl erhöht.

9. Übersichtlicher Lehr- und Lerntext zum Unterricht in der Geschichte - S. 85

1888 - Habelschwerdt : Franke
85 P. Sulpicius Rufus setzte es durch, daß sie in alle 35 Tribus verteilt würden. Dadurch war die Zahl der stimmfähigen Bürger ungeheuer gewachsen und den demagogischen Umtrieben das weiteste Feld geöffnet. 4. Der erste mithridatische Krieg, 88—84. Mithridates Vi., König von Pontus, ein energischer, geistig gewandter (er sprach 22 Sprachen), aber sittenloser Despot, hatte sein Gebiet durch Vertreibung benachbarter Könige erweitert. Als aber der König von Bithynien die Römer um Hilfe bat, schickten diese den M.'Aqnilins nach Asien, der indes besiegt und durch geschmolzenes Gold, das man ihm in den Mund goß, getötet wurde. Im Übermut des Sieges ließ Mithridates 80 000 Römer in Asien ermorden. Zu gleicher Zeit erlangte er ein Bündnis mit den Griechen und sandte eine Flotte nach Griechenland. Feldzug des Sulla. Der römische Senat übertrug mm dem Sulla die Führung des Krieges. Dieser setzte mit 5 Legionen nach Griechenland über und schlug den Mithridates in zwei Schlachten. Auch das von der Volkspartei, die nach Sullas Abreise in Rom zur Herrschaft gekommen war, nachgeschickte Heer brachte dem Mithridates Niederlagen bei. Da überdies die Stellung des Mithridates in Asien schwankte und auch seine Flotte der römischen unterlegen war, so schloß er mit Sulla den Frieden zu Dardauus, durch den er auf fein Reich beschränkt und zur Herausgabe der Kriegsschiffe, sowie zur Zahlung von 20000 Talenten Kriegskosten verurteilt wurde. 5. Der Bürgerkrieg zwischen Marius und Sulla, 87—82. a) Gegensatz zwischen Marius und Sulla. Marius, der Sohn armer Eltern, war ohne wissenschaftliche Erziehung und unter harter Arbeit aufgewachsen. Im Militärdienst hatte er sich ausgezeichnet und trat dann als homo novus in die Ämterlaufbahn ein. Er war siebenmal Konsul. Hochgefeiert war er wegen seiner Siege über die Cim-bern und Teutonen. — Sulla, aus altadligem Geschlechte stammend, war ein Mann von feiner Bildung und überlegenem Geiste. Dem Marius gegenüber, der nur Feldherr war, zeichnete er sich auch durch staatsmännische Befähigung aus. Er hatte sich im jugurthinischen und im Bundesgenossen-Kriege hervorgethan. Den an Ehrgeiz ihm gleich-kommenben Marius machte er sich zum bittersten Feinde, als er im Kriege gegen Mithribates bett Oberbefehl erhielt. — Hinter bett tieibeit Männern ftanben die batnals in Rom bestehenben Parteien der Demokraten und der Optituaten. b) Der Bürgerkrieg bis zur Rückkehr des Sulla. Im

10. Geschichte des Altertums für Präparanden-Anstalten und Lehrerseminare - S. 64

1904 - Habelschwerdt : Franke
64 Kampfe um die gesellschaftliche und politische Gleichberechtigung mit den Patriziern der. Als in den Jahren 495 und 494 die Angriffe sabinischer Stmme militrische Aushebungen ntig machten, verweigerten die Plebejer den Kriegsdienst, bis ihnen die Abstellung der drckendsten Schuldgesetze versprochen wurde. Nach glcklicher Beendigung der Feldzge scheiterte aber die Einlsung der Versprechungen an dem Widerstand des Senats, und mancher Krieger mute in die Schuldhaft zurckkehren. Da zog der plebejische Teil des Heeres auf den Heiligen Berg (zwischen Tiber und Anw) und schickte sich an, hier eine neue Stadt zu grnden. Der volksfreundliche Senator Menenius Agrippa wute sie indes (angeblich durch die Erzhlung der Allegorie vom Magen und den gegen ihn sich emprenden Gliedern) zur Rckkehr zu bewegen, nachdem ihnen jedoch auch die Einsetzung einer Schutzobrigkeit, der Volks-tribunen, zugestanden worden war. Ihre Zahl war anfangs 2, spter 5, dann 10. Nur ein Plebejer war whlbar. Ursprnglich nur dazu bestimmt, ihre Stammesgenossen vor Beamtenwillkr zu bewahren, schwangen sie sich nach und nach zu groer Macht empor. Sie waren persnlich unverletzlich. Ihre Befugnisse umfaten zuerst das Recht, gegen Gewaltttigkeiten, die dem einzelnen Plebejer vor Gericht, bei der Aushebung oder bei der Verhaftung etwa widerfuhren, sofort einzuschreiten. Hieraus entstand die Berechtigung, gegen Volks-widrige Beschlsse des Senats und der Komitien ein Veto (veto = ich verbiete) einzulegen und Beamte, die gegen rechtliche Beschlsse handelten, zu verhaften und zu bestrafen. Die Tribunen erkmpften sich ferner das Recht der Berufung und Leitung plebejischer Versammlungen (Tributkomitien) und konnten dort rechtsgltige Beschlsse (plebiscita) erwirken, und schlielich erlangten sie die Berechtigung, im Senate zu sprechen, ja sogar den Senat zu berufen. Die dilen. Mit dem Volkstribnnat entstand das Amt der beiden dilen, die anfangs nur Amtsdiener der Tribunen waren, bald aber obrigkeitliche Rechte erlangten und nun zu den Magistraten zhlten. (dil von aedes sc. Cereris, Tempel der Ceres, in dem das tribu-nicische Archiv untergebracht war.) Spter wurden noch 2 patrizische dilen hiuzugewhlt, die mit den ersteren ein Kollegium bildeten, dessen Geschftskreis die politische, Sitten- und Gesundheitspolizei (also die hauptstdtische Verwaltung), ferner die berwachung des Marktverkehrs und die Vorbereitung der ffentlichen Spiele umfate. Obwohl die Tribunen in der ersten Zeit ihre Macht mavoll ausbten, scheint doch der Senat die neue Behrde miliebig betrachtet zu haben. Ein Beweis ist der junge vornehme Patrizier Coriolan, der bei einer Teuerung die Abgabe des aus Sizilien eingefhrten Getreides an die Plebs von der Verzichtleistung auf das Tribunat abhngig machen wollte. Von den Tribut-komitien angeklagt, fhrte er die Volsker zum Kriege gegen Rom und wurde, als er sich von seiner Mutter zum Rckzge bewegen lie, erschlagen.
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