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1. Deutsche Geschichte - S. 288

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
288 Geschichtliche Tabellen. 1545—1556 1546 18. Febr. 1546 — 1547 1547 1548 1552 1555 1556 1558 1556—1618 1588 1572 Heinrich Viii. von England fällt vom Papsttum ab. Johann Calvin in Genf; die reformierte Lehre. Karls V. Unternehmungen gegen Tunis und Algier. Karls V. dritter und vierter Krieg mit Franz I. Waffenstillstand mit Suleiman, der den größten Teil Ungarns behält. 0. vom Schmalkaldischen Kriege bis zum Augsburger Religionsfrieden. Tod Martin Luthers zu Eisleben. Der fchmalkaldifche Krieg. Niederlage und Gefangennahme des Kurfürsten Johann Friedrich bei Mühlberg. Übertragung der Kur auf Moritz. Philipp von Hessen ergibt sich in Halle. Das Augsburger Interim. Belagerung von Magdeburg durch Moritz. Moritz erzwingt von Karl V. den P a s s a u e r Vertrag. — Metz, Toul und Verdun fallen an Frankreich. Moritz fällt bei Sievershausen im Kampf mit Albrecht Alcibiades von Brandenburg-Kulmbach. Der Augsburger Religionsfrieve. Abdankung Karls V. Mailand und die Niederlande gehen an Spanien über. Tod Karls in San Duste. 2. Das Zeitalter der Gegenreformation. Das Konzil von Trient. Der Jesuitenorden (Ignatius von Loyola). Erneuerung der Inquisition. Philipp Ii. von Spanien. Abfall der Niederlande (Herzog Alba; Wilhelm von Oranien). Unabhängigkeitserklärung der 7 nördlichen Provinzen. Untergang der Armada. Elisabeth von England. Religionskriege in Frankreich. Ermordung der Hugenotten in der Bartholomäusnacht.

2. Deutsche Geschichte von der Französischen Revolution ab - S. 94

1909 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
94 Das Zeilalter der Zerstrung des alten und der Entstehung des neuen Reichs. Hunderts vollzogen hat, seinen Anteil. Ein Aufstand der arabischen Sklavenhndler, die sich durch die deutsche Besitzergreifung in ihrem Erwerbe be-droht sahen, wurde durch den Reichskommissar von Wimann niederge-schlagen. Auch der deutschen Neuguineakompagnie wurde fr ihre Besitzungen an der Nordkste von Neuguinea und im Bismarck-Archipel ein kaiserlicher Schutzbrief erteilt und auf einem Teile der Salomonsinfeln und den Marschallinseln die deutsche Flagge gehit.') Der innere Ausbau des deutschen Reichs. 72. Innere Kmpfe. Der innere Ausbau des neuen deutschen Reiches hat sich nicht ohne Erschtterungen vollzogen. Zunchst entstand mit der katholischen Partei, die gleichzeitig mit der Entstehung des Reichs ins Leben getreten war und den Namen Zentrumspartei angenommen Kulturkampf, hatte/) ein heftiger Kampf, der sogenannte Kulturkampf", in dessen Verlauf die Regierung 1873 eine Reihe von Kampfgesetzen, die Maigesetze", erlie. Der hervorragendste Fhrer des Zentrums war Windthorst, der frhere Minister des letzten Knigs von Hannover. Erst nachdem Pius Ix. gestorben und Leo Xiii. auf ihn gefolgt war, ist durch Nachgeben von beiden Seiten ein Friedenszustand hergestellt worden. Whrend des Kulturkampfes wurde das Reichsgesetz der die Zivilehe erlassen; dadurch ist die Eheschlieung und die Beurkundung der Geburten und Sterbeflle von den Geistlichen aus brgerliche Beamte, die Standes-beamten, bertragen worden. Auch sonst hat es an leidenschaftlichen parlamentarischen Kmpfen nicht gefehlt, besonders wenn Fragen der Heeresverstrkung, neue Steuern, wirtschaftspolitifche Dinge zur Beratung standen. Besonders scharf standen Parteien, stch oft die konservative Partei und die Fortschrittspartei gegenber; die letztere legte sich nachher den Namen deutsch-freisinnige Partei" bei und stand lange unter dem beherrschenden Einflu Eugen Richters. Eine ver- 1) Unter Kaiser Wilhelm Ii. kamen dazu Kianlschou in China, der grere Teil der Samoa- Inseln und die den Spaniern abgekauften Karolinen und Marianen. 2) Im Juli 1870 hatte das vatikanische Konzil unter der Leitung des Papstes Pius Ix. erklrt, da der Papst in Sachen des Glaubens unfehlbar sei, und das neue Dogma war auch von den Katholiken Deutschlands, mit Ausnahme einer kleinen Minderheit, die sich als Altkatholiken bezeichnete, anerkannt worden.

3. Deutsche Geschichte - S. 292

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
Geschichtliche Tabellen. 1672 1679 1675 28. Juni 1679 1681 1683 1685 Derer st eraubkriegludwigs Xiv. gegen die spanischen Niederlande. Der zweite Raubkrieg; Angriff auf Holland (Wilhelm Iii. von Dramen). Der Kurfürst zieht den Hollndern zu Hilfe. Besiegung der in die Mark eingefallenen Schweden bei F e h r b e l l i n; Eroberung von Schwedisch-Vorpommern. Vertreibung der Schweden aus Preußen. Friedensschlsse von N im w e g en und St. Ger-main; Rckgabe der schwedischen Eroberungen. Die Reunionen Ludwigsxiv. berfall von Straburg. Die Trken vor Wien (Kara Mustafa, Starhem-berg) und ihre Besiegung durch Karl von Lothringen. Aufhebung des Edikts von Nantes durch Ludwig Xiv. ; das Edikt von Potsdam; die Refugies. Demtigung der preuischen Landstnde durch den Kur-frsten. Schaffung eines stehenden Heeres. Neuordnung der Finanzen. Frsorge fr Ackerbau, Gewerbe, Handel; Grndung einer Flotte, Anlegung von Kolonien. 1688 1713 1688 1688 1697 1701 18. Jan. Friedrich Iii. (I.) Sturz Jakobs Ii. Stuart, Knigs von England, durch Wilhelm Iii. von Oranien. Der dritte Raubkrieg Ludwigs Xiv. Verwstung der Pfalz. Trkenkrieg; Prinz Eugen von Savoyen. Sieg von Zenta. Eroberung Ungarns. Knigskrnung Friedrichs I. und seiner Gemahlin Sophie Charlotte zu Knigsberg. Friedrichs Frsorge fr Wissenschaft und Kunst. 1701 1714 Der spanische Erbfolgekrieg. Philipp von Anjou, der jngere Enkel Ludwigs Xiv., und Karl, Leopolds I. zweiter Sohn. Sieg des Prinzen Eugen und Marlboroughs bei Hch-stedt; Leopold von Dessau.

4. Deutsche Geschichte - S. 130

1908 - Halle a.S. : Buchh. des Waisenhauses
130 Das Zeitalter der religisen Kmpfe 1519 1648. Ferdi- feit 1637 Ferdinand Iii., seine Zustimmung gegeben hatte, zur Unter- naitb Iii. 1 1637-1657. zeichnung des Friedens. Bestim- Was zunchst die Gebietsverhltnisse anlangt, so wurde fol- mutigen , , , der gendes bestimmt: S: Frankreich wurde fr seine Teilnahme am Kriege dadurch ent-niffe' schdigt, da ihm auer den Bistmern Metz, Toul und Verdun, die es bereits 1552 gewonnene hatte, die Landgrafschaft Elsa abgetreten wurde; franzsische Fahnen wehten also nunmehr am Rhein, und Sddeutschland stand franzsischen Einfllen offen. An S ch w e d e n fiel Vorpommern, dazu die frheren Bistmer Bremen und Verden; so beherrschte es die Mndungen der Oder, Elbe und Weser. Brandenburg erhielt von dem Hommerschen Erbe nur Hinter-pommern, dazu als Entschdigung die Bistmer Cammin, Minden, Halber-stadt und die Anwartschast auf das Erzbistum Magdeburg, dessen Ad-ministrator, ein schsischer Prinz, im Jahre 1680 starb. Die Rh einpfalz wurde dem Sohne Friedrichs V. zurckgegeben und fr ihn eine achte Kurwrde geschaffen. Die Schweiz und die Niederlande wurden endgltig vom deutschen Reiche losgetrennt. Kirchliche Ferner wurden die religisen Verhltnisse geordnet. Der 2s. gewaltige, anfangs von groen Erfolgen begleitete Versuch der katholischen Partei, den Protestantismus aus der ganzen Linie zurckzudrngen, war schlielich milungen. Beide Bekenntnisse wurden von neuem als gleich-berechtigt anerkannt und nunmehr endlich auch die Reformierten in den Religionsstieden aufgenommen. Hinsichtlich der geistlichen uter bestimmte man, da diejenigen, die 1624 katholisch gewesen seien, katholisch, die, welche sich damals in protestantischem Besitz befunden htten, pro-testantisch bleiben sollten. Ver- Endlich wurden wichtige Bestimmungen der die Reichsver-Nchefassung getroffen. In dem Kampf zwischen Kaisertum und Frstentum 25. hatte das letztere den Sieg errungen. Den Fürsten wurde durch den west-Mischen Frieden die volle Landeshoheit zugesprochen, insbesondere das Recht, Bndnisse untereinander und sogar mit stemden Mchten, auer gegen Kaiser und Reich, abzuschlieen. Teutschland am Ende des dreiigjhrigen Krieges. S 140. Die politischen Verhltnisse. Die Folgen des groen Krieges Deutsch waren fr Deutschland in jeder Beziehung verhngnisvoll; zunchst auf dem lan?.

5. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 9

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
I. Die Germanen and ihre Staatenbildungen anf römischem Reichsbodon. 9 c) Altgermanische Verfassung und Kultur. § a) Die Agrarverfassung. Der Ackerbau, gegenüber der Viehzucht noch wenig bedeutend, wurde in roher Weise und nur zur Befriedigung der unmittelbarsten Notdurft betrieben. Persönliches Eigentum gab es weder an Acker noch an Wald und Weide. Am frühesten entwickelte es sich an Haus und Hof; zur Zeit des Tacitus war die Feldmark Eigentum der Dorfgemeinde, der Markgenossenschaft, und wurde unter die einzelnen Hausvorstände jährlich verteilt; Wald und Weide, die sog. Allmende, aber blieben im Gemeinbesitz des ganzen Gaues. ß) Die Stände. Es gab Freie und Unfreie. Unter den Freien unterschied man den — in seinem Ursprünge unbekannten — Adel (seine Mitglieder ags. eorl [engl, earl], altn. iarl), der keinen streng geschlossenen Stand bildete und sich durch größeren Besitz an Vieh und größere persönliche Achtung der Volksgenossen auszeichnete, und die Gemeinfreien (ahd. charal, karl; ags. ceorl). Zu den Unfreien gehörten Freigelassene und Knechte (skalks); dies waren Kriegsgefangene oder solche, die im Spiel ihre Freiheit verloren hatten; es gab verschiedene Abstufungen dor Unfreiheit. y) Die Staatsverfassung. Der Staat ist bei den Germanen, wie überall, aus dem Geschlecht, der Sippe, hervorgegangen, d. h. aus den durch Blutsverwandtschaft miteinander Verbundenen. Das Oberhaupt der Sippe hatte unumschränkte Gewalt üb«r die ihr Angehörigen. Aus dem Zusammenschluß mehrerer (verwandter) Sippen entstand die Hundertschaft, die 100 bis 120 Krieger, also 600 bis 800 Köpfe zählte. Als der Stamm seßhaft wurde, ward aus mehreren Hundertschaften (oder auch aus einer) der Gau (pagus), aus mehreren Gauenlfer Völkerschaftsstaat (civitas), wie wir ihn zur Zeit des Tacitus finden, dessen einzelne Teile aber, die Gaue, noch^ehr lose miteinander zusammenhingen.1 Bei den ostgermanischen Stämmen finden wir Könige (von kuni = Geschlecht). In den westgermanischen Staaten gab es keine ständige oberste Behörde; für außerordentliche Fälle, besonders 1) In seinem Bestreben dem Völkerschaftsstaat ein festeres Gefüge zu geben scheint Arminius den Untergang gefunden zu haben.

6. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 79

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
m. Überwältigung des Kaisertums durch das Papsttum. 79 noch der Umstand verhängnisvoll, daß der deutsche Thronstreit in Zusammenhang geriet mit den fortwährenden Kriegen zwischen England und Frankreich; wegen ihrer Verwandtschaft erhielten die Welfen Unterstützung von jenem, infolgedessen bemühten sich die Staufer um die Hilfe dieses. Innocenz Iii. erklärte sich zunächst nicht; erst spät erkannte er ütto Ittlin und bannt^hili]^ näherte sich ihnt"aber, ~ats der Krieg für ihn entschied. Da wurde Philipp 1208 von dem Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach, der sich von ihm persönlich gekränkt glaubte, ermordet Um den Zwist beizulegen, erkannte jetzt auch die staufische Partei Otto Iv. an. Auch die Kaiserkrönung erlangte er. Als er aber, in die Bahnen der staufischen Politik einlenkend, Sizilien, das der Papst als päpstliches Lehen ansah, zum Reiche ziehen wollte, brach der Streit mit Innocenz aus: der Papst stellte gegen ihn den Staufer Friedrich auf, der, auch durch Frankreich unterstützt, in Deutschland erschien, in wunderbarem Siegeszuge an den Rhein gelangte und (1212) von vielen Fürsten gewählt und zum König gekrönt wurde. Seit der Schlacht von Bou-vines (sö. von Lille), in der Otto Iv. als Bundesgenosse Johanns von England 1214 von Philipp Ii. August entscheidend geschlagen wurde, verlor er alle Macht (*f* 1218) 1215 ließ sich Friedrich Ii., nun allgemein anerkannt, nochmals krönen. 5. Friedrich Ii 1215-50 und der dritte Kampf zwischen Kaisertum und Papsttum. a) Der Kaiser, der Papst und Italien bis 1230. Bei seiner §<»* Krönung hatte Friedrich Papst Innocenz Iii. einen Kreuzzug versprochen. Dessen Nachfolgert^der milde Honorius Iii., ließ «s -zu, daß dieses Versprechen unerfüllt blieb, und krönte ihn zum Kaiser. Um so nachdrücklicher~Festand auf dieser Forderung Gregor Ix., der trotz seinen 80 Jahren die Leidenschaftlichkeit eines~Tüngllngs besaß, und bannte Friedrich. Der Kreuzzug wurde nun unternommen (§ 56j7 Aus Palästina zurückgekehrt, schlug der Kaiser die ,.Schlüsselsoldaten“ aus Neapel heraus, worauf Gregor mit ihm Frieden schloß. In der nächsten Zeit beendete Friedrich unter dem Beistände Peters de Vinea die Ordnung des sizilischen Reiches. Die Con-

7. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 87

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Iv. Deutschland am Ende des staufischen Zeitalters. 87 Länder erhalten hatte. Dazu fügte Konrad d. Gr. (1124 — 56) das Milzenerland und andre Landschaften. Die Gefahr der Zersplitterung, welche durch die von ihm verfügte Erbteilung heraufbeschworen wurde, ist später durch Aussterben der jüngeren Linien im ganzen abgewandt worden. Otto der Reiche (1156 bis 1190) begann den Silberbergbau im Erzgebirge (Freiberg) und legte den Grund zu der Blüte Leipzigs. Heinrich der Erlauchte, der Sohn der Thüringerin Jutta, erbte 1264 die thüringischen Lande (§ 74b a). So wurde das sorbische Kolonialland mit altdeutschem Mutterlande verschmolzen. Im Flachlande wurde das slawische (wendische) Element vom deutschen aufgesogen, während im Gebirge eine rein deutsche Bevölkerung entstand. Blühende Städte (Leipzig, Altenburg, Chemnitz, Freiberg, Dresden, Pirna, Bautzen, Görlitz) erhoben sich in diesem reichen und gesegneten Lande. In dem polnischen Schlesien förderte das Fürstenhaus .der Piasten die Germanisierung ebenso eifrig wie die Prschemysliden in Böhmen und Mähren. Die alten Slawen- und Avarenländer in den Ost alpen und im Donautal wurden durchaus deutsch. Selbst nach Ungarn und Siebenbürgen dehnten sich deutsche Ansiedlungen aus (die „Sachsen“, der Deutschorden im Burzenlande). Während Altdeutschland in zahllose kleine Herrschaften zersplitterte, bildeten sich im Koloniallande geschlossene große Territorien; darum ist auch von hier die Neuschöpfung des Reiches ausgegangen. b) Städte und Bauern. a) Die Städte. Während im Reich und in den Territorien der Staatsbegriff schwand, blieb er weit kräftiger in den Städten, weil hier die allgemeine Wehrpflicht und der öffentliche Charakter des Rechts sich erhielt und die allgemeine Steuerpflicht sich entwickelte. Die deutschen Städte sind sehr spät entstanden; im 10. Jh. war Deutschland noch fast städtelos. Das Bedürfnis nach Schutz vor Feinden und vor allem Handel und Gewerbe waren die Antriebe zu ihrer Gründung, die Stätten der alten Römerstädte, die Königspfalzen und Bischofssitze der Vorzugs-

8. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 88

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
88 Dritte Periode. Von 1056 — 1273. weise gewählte Boden zur Anlage. Stadtrecht erlangte ein Ort dadurch, daß er ummauert wurde und das Marktrecht bekam. Die Bevölkerung der Städte bestand aus freien und unfreien Elementen; aber dieser Gegensatz schwand gegenüber der Bedeutung der Stadtbewohner als der Kaufleute und Gewerbetreibenden; wohnte der Hörige Jahr und Tag in der Stadt, so war er nicht mehr hörig: Stadtluft macht frei („Pfahlbürger“). Yermöge ihrer wirtschaftlichen gelangten die Städte auch zu politischer Bedeutung, und zwar zunächst so, daß die Ausübung der Gerichtsbarkeit vom Yogt oder Burggrafen auf eine unabhängige städtische Behörde (Consules) überging. Alsdann ging das Streben der Städte darauf hinaus, die von dem Territorialfürsten (Stadtherrn) verwalteten Hoheitsrechte in ihre Hand zu bekommen; gelang das vollständig, so wurde die Stadt Reichsstadt; behauptete der Stadtherr seine Hoheit, so blieb sie Landstadt. Reichsstädte wurden die königlichen Pfalzstädte und, oft nach schweren Kämpfen, die meisten Bischofstädte; sie überwogen im Süden und Westen (Regensburg; Augsburg; Tjlm, Aachen, Köln; Frankfurt, Nürnberg), die Landtstädte im Norden und Osten: eine Folge der territorialen Entwickelung. Innerhalb der Bürgerschaft begegnet der Gegensatz des die reichen Kaufleute umfassenden Patriziats, das, hervorgegangen zumeist aus Freien und Ministerialen, das Stadtregiment allein beanspruchte, und des demokratischen Standes der Handwerker der sich aus Hörigen entwickelt hatte. Beide Stände schlossen sich dem genossenschaftlichen Geiste der Zeit entsprechend zu Gilden und Zünften oder Innungen zusammen. ß) Die Bauern. Ihrer Freiheit verlustig gegangen, waren die Grundholden (§ 30«) vornehmlich zu Zins und regelmäßigen Arbeitsleistungen (Fronden), sowie zu einer Art Erbschaftssteuer (Buteil, Todfall, Besthaupt) an die Grundherren verpflichtet. Yom 12. bis 14. Jh. war ihre materielle Lage äußerst günstig. Denn einmal gaben die Grundherren die Eigenwirtschaft auf und lebten auf ihren Burgen vom Zins ihrer Grundholden ausschließlich ihren ritterlichen Neigungen; ferner war infolge des verbesserten Wirtschaftsbetriebes der Ertrag des Gutes, die Bodenrente, er-

9. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 135

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
Ii. Hommungen und Förderungen der Reformation (1522 — 46). löo Graf von Helfenstein ermordet wurde, waren doch vereinzelt. Dem siegreichen Aufstande gegenüber mußten sich Fürsten und Herren zu Zugeständnissen bequemen. Jetzt tauchten auch weitergehende Reformpläne auf; man verlangte eine Reichsreform in demokratisch-monarchischem Sinne und die Beseitigung der Territorialherrschaften. Eine völlige Sozialrevolution aber auf theokratisch-kommunistischer Grundlage forderte der fanatische Schwärmer Thomas Münzer in Mühlhausen in Th.; unter seiner Führung verwüsteten die Bauern Thüringen greuelvoll. Da schrieb Luther, der anfangs beiden Parteien zur Nachgiebigkeit geraten hatte, die Schrift „Wider die mordischen und reubischen Rotten der Bauern“. Endlich rafften sich die bedrohten Fürsten, Landgraf Philipp von Hessen, Kurfürst Johann der Beständige von Sachsen, Bruder und Nachfolger Friedrichs des Weisen (*f* 1525);, Herzog Georg von Sachsen, Heinrich von Braunschweig u. a., auf; sie vernichteten Münzers Scharen bei Frankenhausen s. vom Kyffhäusei 1525 _ Zur selben Zeit wurde auch der Aufruhr in Süddeutsch-landtei Königshofen (a. d. Tauber) niedergeschlagen. Die Rache der Sieger war erbarmungslos. Nach der mißlungenen Revolution verschlechterte sich die wirtschaftliche Lage der Bauern an manchen Orten, wurde der politische Druck dei Landesherren größer, ergriff die Armen oft dumpfe Verzweiflung und religiöse Gleichgültigkeit, die sich bis zur sittlichen Verwilderung steigerte. Luther verlor bei den Massen sein Ansehen- Des in seinen Anfängen religiös-nationalen Werkes der Reformation bemächtigten sich die Fürsten; und die Gegner der neuen Lehre erhielten neuen Anlaß sie zu bekämpfen; erschien doch in ihren Augen die Revolution als eine Frucht der Tat Luthers. 2. Förderung der Reformation durch die allgemeine Weltlage (1521-46). a) Erster Krieg Karls V. mit Franz I. Der Zusammenstoß § lio. zwischen Karl V. und Franz I. war unvermeidlich. Der Krieg brach in Navarra und Italien aus. Auf Karls erste große Erfolge, den Sieg des deutschen Landsknechtführers Georg Fr und s-berg bei Mailand und den Übertritt des mächtigsten Vasallen Frankreichs, des Connetable Karl von Bourbon, folgte ein Um-

10. Vom Beginne christlicher Kultur bis zum Westfälischen Frieden - S. 142

1917 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
14:2 Fünfte Periode. Von 1517 —1648. — Erster Abschnitt. Von 1517 — 1555. Lübeck wieder zur Herrin der Ostsee zu machen (1534—35), hatte aber Mißerfolge und wurde das Opfer eines Justizmordes (1537). Auch hier erlag der Radikalismus den monarchisch -aristokratischen Territorialgewalten; aber die Reformation blieb in Lübeck erhalten. 119. <5) Höhepunkt der Macht des Protestantismus (1539—46). Die Weltlage brachte es mit sich, daß diese radikalen Bewegungen der Reformation keinen großen Abbruch taten. In höherem Grade geschah das durch die Ärgernis erregende Doppelehe des Landgrafen Philipp (1540) und durch Uneinigkeit und unkluge Maßregeln der protestantischen Fürsten. Trotzdem erreichte in den Jahren 1539—46 der Protestantismus den Höhepunkt seiner Macht. Von größter Bedeutung war es, daß der Nachfolger und Bruder Georgs von Sachsen Heinrich im Herzogtum Sachsen 1539 die Reformation einführte und Joachim Ii. von Brandenburg, dem Volkswillen nachgebend, (am 1. Nov.) 1539 in der Nikolaikirche zu Spandau das Abendmahl unter beiderlei Gestalt nahm, worin sein Bruder Johann von Küstrin ihm schon vorangegangen war. (1546) wurde die Kurpfalz protestantisch. Nun war ganz Norddeutschland und ein großer Teil Süddeutschlands protestantisch. Von größeren Gebieten waren nur noch Österreich, Bayern und die drei rheinischen Kurfürstentümer katholisch. Aber auch hier gab es bedeutende protestantische Regungen; versuchte doch der Erzbischof von Köln Hermann von Wied die Reformation einzuführen, die freilich später durch Kaiser und Papst unterdrückt wurde. Nie war Karl V. der Reformation gegenüber nachgiebiger als 1540—44; er veranstaltete sogar Religionsgespräche (zu Regensburg 1541), die allerdings ergebnislos verliefen. Iii. Karl V. im Kampfe mit der Reformation (1546—55). 120. 1. Der Schmalkaldische Krieg und Karls V. höchste Machtentfaltung. a) Der Schmalkaldische Krieg 1546—47. Daß Karl V. alle seine Zugeständnisse nur unter äußerem Zwange gemacht hatte, zeigte sich sofort nach dem Frieden von Cr6py und blieb den Protestanten auch nicht verborgen. Noch vor Ausbruch des Krieges starb Luther am 18. Febr. 1546 in Eisleben, wohin er zur
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