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1. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 62

1876 - Leipzig : Bädeker
62 Friedrich Wilhelm Iv. Die Verfassung. §. 15. Entwicklung durch Vereinigung der acht Provinziallandtage zu einem „vereinigten Landtage" (bestehend aus: a) der Herren-Curie, b) der Curie der drei Stände: Ritterschaft, Städte und Landgemeinden) mit dem Rechte der Bewilligung neuer Staats-Anleihen in Friedenszeiten, so wie der Zustimmung zur Einführung neuer oder der Erhöhung bestehender Steuern. Erst die Rückwirkung der Februar-Revolution in Paris (1848) führte die Berufung einer Nationalversammlung zur Vereinbarung der Verfassung des preußischen Staates herbei. Diese Versammlung ward jedoch in Folge wiederholter Tumulte in der Hauptstadt erst aus dieser (nach Brandenburg) verlegt, dann aufgelöst und vom Könige selbst eine neue Verfassung gegeben und (nach ihrer Revision 1850) beschworen. Zufolge der revidirten Verfassung übt der König die gesetzgebende Gewalt gemeinschaftlich mit dem allgemeinen Landtage, welcher in das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten zerfällt. Das Herrenhaus besteht lseit seiner Umgestaltung 1852) außer den großjährigen königlichen Prinzen theils aus erblichen, theils aus vom Könige auf Lebenszeit ernannten, theils aus gewählten Mitgliedern. Das Haus der Abgeordneten besteht aus indirekt gewählten Mitgliedern, indem die (wenigstens 24 Jahre alten) Urwähler „Wahlmänner" ernennen, und diese die Abgeordneten wählen. Die Urwähler werden nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden Staatssteuern in 3 Abtheilungen getheilt. Eine gleichzeitig in Frankfurt zusammengetretene „verfassunggebende Versammlung" von Abgeordneten aus ganz Deutschland beschäftigte sich unter heftigen Parteikämpfen mit der Berathung der deutschen Reichsverfassung; die auf Grund derselben dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. angebotene erbliche Kaiserwürde in Deutschland wurde von diesem abgelehnt und die Versammlung durch Abberufung der Abgeordneten Seitens der Regierungen aufgelöst. Ein angeblich zum Zwecke der Durchführung der beschlossenen Reichsverfassung in Sachsen, in der Pfalz und Baden ausgebrochener Aufstand, zum Theil republikanischen Charakters, ward von preußischen Truppen fettn Rhein unter Anführung des Prinzen Wilhelm von Preußen) unterdrückt. Eine fernere Erweiterung des Staatsgebietes erfolgte durch die Vereinigung der beidenfürftenthümerhohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen mit Prenßen (1849) und durch die Erwerbung eines kleinen Gebietes am Jahdebufen zur Anlage eines Kriegshafens (1853). Dagegen wurde das Souveraiuetätsrecht über (das 1848 abgefallene) Neuenburg und Valeudis aufgegeben (1857). Die Ruhe nach Außen hin wurde nur durch einen kurzen, in seinem Endresultate erfolglosen Krieg gegen Dänemark (1848

2. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 21

1871 - Koblenz : Bädeker
Das Lehenswesen. 6. 2t schaften zur Aufgabe der Mnche machte. Seme fr das von ihm gestiftete Kloster Monte-Easino bei Neapel entworfene Regula" ging allmhlich in alle abendlndischen Klster der. Sie ver-pflichtete die Eintretenden zu dem Versprechen, lebenslnglich im Kloster zu bleiben und zum dreifachen Gelbde der persnlichen Armuth, der Keuschheit und des unbedingten Gehorsams gegen die Oberen. Ii. Verfassung. a) Das Lehenswesen. Der König theilte das bei der Er-oberung in Besitz genommene Land mit seinem Gefolge, jeder erhielt ein Loos, Allodium, als erbliches Grundeigenthum zur beliebigen weitern Vertheilung. Die Könige, welche bei dieser Vertheilung ein greres Grundeigenthum erhielten, als die Glieder ihres Gefolges, konnten die Kronlndereien wegen ihrer groen Ausdehnung und weit zerstreuten oder entfernten Lage nicht selbst bewirtschaften und gaben daher den grten Theil derselben Einzelnen ihrer Getreuen", Bassen oder Vasallen genannt, als Lehen (feudum oder beneficium) zur lebenslnglichen Nutznieung gegen das Versprechen der Treue und des Kriegsdienstes. Die Lehen waren anfangs nicht erblich, doch wurde die Erblichkeit derselben allmhlich theils von den Knigen zugegeben, theils von den Vasallen usurpirt. Dieses Lehenswesen hat sich in allen germanischen Reichen von lngerer Dauer, vorzg-lich bei den Franken, Angelsad)sen und Longobarden, ausgebildet. b) Die Rechtsversassung. Bis um die Mitte des 5. Jahr-Hunderts blieb das Recht der germanischen Stmme ein ungeschrie-benes, welches auf dem Herkommen beruhte und sich durch Tradition fortpflanzte. Bei dem Zusammenleben mit Vlkern anderer Abstam-mung und bei dem stetigen Zunehmen der kniglichen Gewalt, die nicht mehr ans der Wahl des Volkes, sondern auf dem (bereits unbe-strittenen) Erbrechte beruhte, entstand das Bedrfni, wenigstens die privatrechtlichen Befugnisse der freien Männer durch Aufzeichnung vor der zunehmenden Willkhr der Könige zu sichern. So entstanden seit dem Ende des 5. Jahrhunderts bei den verschiedenen im frnkischen Reiche vereinigten Vlkern (den Saliern, Ripuariern, Burgundern, Alemannen, Baiern), so wie bei den Longobarden und Westgothen, in lateinischer Sprache aufgezeichnete Volksrechte (leges). Diese Gesetze enthalten fast nur Strafbestimmungen. Als Beweise galten bei Civilsachen Zeugen und Urkunden, welche meist der Klger beibringen mute, bei

3. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 42

1873 - Essen : Bädeker
42 auch die Wälder reich an Wild sind, so liefert das Thier« und Pflanzenreich im Ganzen mehr, als der Bedarf der Bewohner er- fordert. Und wenn auch die Ausbeute an edeln Metallen nicht sehr beträchtlich ist, so liefert doch das Mineralreich, außer Silber im Mansfeld'schen und in Schlesien, vorzüglich Eisen und Stein- kohlen in hinreichender Menge, besonders in Oberschlesien und in den Flußgebieten der Ruhr, Sieg, Lahn und Saar in West- phalen, in Hessen-Nassau und in der Rheinprovinz. An Salz, woran besonders die Provinzen Sachsen, Hannover und Westphalen reich sind, ist ein unerschöpflicher Überfluß vorhanden. 4. Einen großen Reichthum besitzt ferner der Staat an Gewäs- sern; denn außer der Ost- und Nordsee und den unzähligen Land - seen bewässern und befruchten das Land: der Rhein, die Weser, die Elbe, die Oder, die Weichsel und die Memel. Sie nehmen auf ihrem Laufe sehr viele Bäche und Nebenflüsse auf, und so ergießen sich von den Gebirgen aus nach dem Meere hin gleichsam Aderge- flechte von Gewässern, die das Land befruchten, der Schifffahrt, dem Handel und dem Gewerbe dienen. Gering ist gegen diesen großen Nutzen der Schaden anzuschlagen, den sie, besonders die größeren Flüsse, am meisten zur Zeit des Eisganges oft an Gärten, Äckern und Wohnungen anrichten, wenn sic aus ihren Ufern treten und dann die Uferbewohner freilich nicht selten in große Noth bringen. Aber es wird immer mehr dafür gesorgt, durch Anlegung von Däm- men und Wehren solchen Überschwemmungen vorzubeugen. 5. Die Bewohner des Staates sind fleißige Menschen; denn außer dem Ackerbau und der Viehzucht ist die Betriebsamkeit (Industrie) derselben sehr bedeutend. In den größeren Städten des Staates ist man fort und fort beschäftigt, aus den Rohstoffen der Natur Waaren der verschiedensten Art zu verfertigen. Nach der großen Verschiedenheit in der Beschäftigung kann man die Bewoh- ner des Staates in verschiedene Verufsarten oder Stände eintheilen. Da giebt es Bauern und Bürger, Handwerker und Kaufleute, Beamte, Künstler u. s. w. Einfacher aber ist die Eintheilung aller Bewohner in drei Hauptstände: den Nähr-, Lehr- und Wehrstand. Der Nährstand ist der zahlreichste, denn zu ihm gehören alle diejenigen Bewohner des Staates, welche sich entweder mit der Ge- winnung oder mit der Verarbeitung der Naturprodukte oder mit dem Verkaufe der Natur- oder Kunstprodukte beschäftigen. Die Gewinnung der Naturprodukte besorgen: die Bauern und Viehzüchter, die Obst-, Wein- und Blum eng ärtner, — die Jäger, Fischer und Vogelfänger, — die Berg- und Hütten- leute, die Steinbrecher, die Braunkohlen-, Torf- und Lehm- gräber. — Mit der Verarbeitung derselben beschäftigen sich die verschiedenen Handwerker, als: Zimmerleute, Schreiner, Schmiede, Schlosser, Schuster, Schneider u. s. w.; ferner die Fabrikanten und die Fabrik- und Manufakturarbeiter, wie

4. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 247

1873 - Essen : Bädeker
247 b. h. kein neues Gesetz kann endgültig zu Stande kommen, ohne die Zu- stimmung des Königs und der Leiden Kammern, welche seit 1855 aus einem „Herrenhause" und einem „Hause der Abgeordneten" bestehen. Für die Provinzen stnd berathende Versammlungen (Provinzialstände) angeordnet, und die bürgerlichen Gemeinden werden nach den bestehenden Gemeindeordnungen verwaltet. Schon im Jahre 1849 hatten die Leiden Fürsten von Hohen- zollern dem Könige von Preußen ihr Land, das Stammland des Königshauses, abgetreten, und am 23. August 1851 wurde demselben dort auf dem hochgelegenen Stammschlosse gehuldigt. Zum Gedächtniß dessen stiftete der König den hohenzollern'schen Hausorden mit der Aufschrift: „Vom Fels zum Meer!" Im Herbste 1857 befiel den König ein Gehirnleiden, von welchem er nicht wieder genas. Er sah sich daher genöthigt, die Regierung seinem ältesten Bruder, dem Prinzen von Preußen, zu übertragen, welcher von nun an den Titel „Prinz-Regent" führte und „im Namen des Königs" regierte. Am 2. Januar 1861 endete ein sanfter Tod die langen und schweren Leiden des Königs. Am 7. Ja- nuar wurde die sterbliche Hülle desselben — wie er es vorher ge- wünscht hatte — in der von ihm erbauten „Friedenskirche" bei Sanssouci'beigesetzt. L6. Wilhelm I., König von Preußen. (1861.) Da Friedrich Wilhelm Iv. keine Kinder hinterließ, so folgte ihm auf dem Throne der Prinz-Regent als König Wilhelm I. Gleich beim Antritt seiner Regierung, am 7. Januar 1861, erließ der König eine Ansprache an sein Volk. Darin sagte derselbe unter Anderm: „Dem Könige" (Friedrich Wilhelm Iv.), „der so Großes zu begründen wußte, gebührt ein hervorragender Platz in der glorreichen Reihe der Monarchen, welchen Preußen seine Größe verdankt, welche es zum Träger des deutschen Geistes machten. Dies hohe Vermächtniß meiner Ahnen will ich getreulich wahren. Mit Stolz sehe ich mich von einem so treuen und tapfern Volke, von einem so ruhmreichen Heere umgeben. Meine Hand soll das Wohl und das Recht Aller in allen Schichten der Bevölkerung hüten, sie soll schützend und fördernd über diesem reichen Leben walten. — Ich will das Recht des Staats befestigen und ausbauen und die Institutionen, welche Friedrich Wil- helm Iv. ins Leben gerufen hat, aufrecht erhalten. Treu dem Eide, mit wel- chem ich die Regentschaft übernahm, werde ich die Verfassung und die Gesetze des Königreiches schirmen. Möge es mir unter Gottes gnädigem Beistände gelingen, Preußen zu neuen Ehren zu führen! Meine Pflichten für Preußen fallen mit meinen Pflichten für Deutschland zusammen. Als deutschem Fürsten liegt mir ob, Preußen in derjenigen Stel- lung zu kräftigen, welche es vermöge seiner ruhmvollen Ge- schichte, seiner entwickelten Heeres-Organisation unter den deutschen Staaten zum Heile Aller einnehmen muß." — Ja — „zum Heile Aller" — mußte Preußen unter den deutschen Staaten eine andere Stellung einnehmen als bisher. Denn der deutsche Bund hatte in dem halben Jahrhundert seines Bestehens sich stets un-

5. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 430

1872 - Essen : Bädeker
430 aber auch Gebräuche, Sitten und Lebensart mit sich bringen; denn nach ihrer Lebensart sind die Bewohner der Erde gar sehr von einander ver- schieden, und man theilt die ganze Menschheit hiernach in drei Haupt- klassen: in wilde Völker, Hirtenvölker und gesittete Völker» Wilde Völker giebt es vorzüglich noch in Australien, in Asien und Afrika. Sie säen und pflanzen nicht, sie sorgen überhaupt nicht für die Zukunft, sondern gehen nur dann auf Nahrung aus, wenn der Hunger sie dazu treibt. Ihre Hauptbeschäftigung ist daher Jagd oder Fischerei. Sie haben keine Gesetze und keine Obrigkeit; der Stärkste oder der Geschickteste ist gewöhnlich ihr Anführer, wenn sie auf die Jagd gehen oder in den Krieg ziehen. — Die Hirtenvölker leben bloß von der Pflege des Viehes. Sie haben ein Eigenthum, nämlich ihre Heerden, und ziehen mit diesen aus einer Gegend in die andere, um Weideplätze aufzusuchen, und darum wohnen sie nicht, wie wir, in festen Häusern, sondern in beweglichen Hütten oder Zelten. — Nur gesittete Völker bebauen das Feld und treiben allerlei Handwerke und Künste, sind durch Wissenschaften gebildet, und besitzen also mehr Verstand und mehr Kenntnisse als die wilden und Hirten- völker. Sie wohnen in festen Häusern, mehrere Familien bauen sich nahe bei einander an, und bilden so Dörfer und Städte oder Gemeinden. Gesittete (civilisirte — cultivirte) Völker haben Obrig- keiten (Kaiser, Könige, Herzoge, Präsidenten u. s. w.) und leben nach bestimmten Gesetzen; sie bilden Staaten: Monarchien (absolute oder konstitutionelle), oder Republiken. — Die Menschen unterscheiden sich aber auch nach ihrer Körper- beschaffenheit: nach Gestalt, Hautfarbe, Gesichtszügen, Bildung des Schädels und der Haare. Diese Unterscheidung nennt man Racen- Unterschiede, und hiernach theilt man die Menschheit ein in: 1. die kaukasische Race, mit weißer Hautfarbe, — der schönste und bildungs- fähigste Stamm (Europa, Westasien, Nordafrika); 2. die Mongolische Race, mit gelber Hautfarbe, schiefliegenden Augen, hervorstehenden Backenknochen, flachem Schädel und schwarzem Haar (Süd- und Ost- asien, Nordeuropa und die nördlichsten Amerikaner); 3. die äthiopische oder Neger Race, mit schwarzer Hautfarbe, aufgeworfenen Lippen und krausem, wolligem Haar (West- und Südafrika); 4. der amerikani- sche Menschenstamm, mit rothbrauner Hautfarbe, kleinen, tieflie- genden Augen, gebogener Nase und schlicht herabhängendem Haar (in Amerika allein); 5. die malaische Race ist den Negern sehr ähnlich, nur daß ihr die rothen Lippen und das wollige Haar fehlen, auch ist ihre Hautfarbe braun (Australien und Südostasien). Ferner unterscheiden sich die Menschen nach den Sprachen, die sie reden, und eben nach seiner Sprache kann man den Bildungszustand eines Volkes am besten beurtheilen; denn die Sprache ist ein Spiegel des innern, geistigen Lebens des Menschen. Man rechnet auf der ganzen Erde etwa 3000 verschiedene Sprachen. Viele von diesen Svrachen, wie die lateinische, sind ausgestorben, d. h. kein lebendes

6. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 455

1872 - Essen : Bädeker
455 mit heiligen Bildern zu schmücken, aber nur gnnalte waren gestattet. Später kamen auch geschnitzte und gehauene Bilder hinein, wie man sie in den heidnischen Tempeln gehabt hatte, und wie es zur Heiden- zeit gewesen; man schrieb allmählichdiesen Bildern Wunderkräfte zu, als ob sie heilen, helfen könnten, als ob das vor ihnen ausgesprochene Gebet kräftiger und besonders verdienstlich sei. Auch die Reliquien (Überbleibsel heiliger Personen) wurden Gegenstände unchristlicher Ver- ehrung. Schon Muhamed konnte die Christen, und nicht mit Unrecht, der Götzendienern zeihen. Die Geistlichkeit ließ es geschehen; denn schon hatte das Salz angefangen, dumm zu werden. Verständige Priester wollten dem abergläubischen Unfug steuern; da brachen furcht- bare Empörungen aus; man schrie, als sei das Christenthum in Ge- fahr, die Christen wütheten gegen einander, wie es kaum je die Heiden gegen sie gethan, bis endlich der Bilderdienst den Sieg davon trug, und zu Ehren dieses Sieges ein Fest der „Rechtgläubigst" eingesetzt wurde (842). Das kam daher, weil weder das Volk, noch auch die Geistlichkeit im Allgemeinen ihre Nahrung aus der heiligen Schrift schöpften, und das Volk sich ganz der Leitung der Geistlichkeit überließ, diese aber nur darauf bedacht war, die unwissende Menge durch einen prunkvollen Gottesdienst an sich zu fesseln, und aus ihrem Aberglauben den möglichsten Vortheil zu ziehen. Für die Geistesbildung des Volkes geschah fast gar nichts mehr; wenn es nur treulich die heiligen Cere- monien mitmachte und vor Priestern und Mönchen sich verneigte, so war's genug. Der edle Kaiser Karl der Große wollte es gern anders haben; aber was er für den Volksunterricht that, verschwand wieder nach seinem Tode. Denn nun wurde der Gottesdienst im ganzen Abendlande in lateinischer Sprache gehalten, die selbst manche Geist- liche nicht verstanden, und die Predigt stel allmählich ganz aus, da man an deren Stelle das sogenannte Meßopfer setzte. Unter den Geistlichen im Abendlande erfreute sich der Bischof von Rom eines vorzüglichen Ansehens. Denn derselbe behauptete, er sei der Nachfolger des Apostels Petrus, und den h. Petrus habe der Herr zum Fürsten der Apostel eingesetzt, und darum sei er der vornehmste unter allen Bischöfen; er nannte sich deshalb Papa (Papst), d. h. Vater (der Christenheit). Das glaubte man leicht, weil man die h. Schrift nicht kannte, die ja solchen Behauptungen geradezu widerspricht (Luc. 9, 46—48). Zudem war der Bischof von Nom von den christlichen Kaisern immer sehr begünstigt worden, weil sein Ansehen ihrer Herrschaft sehr förderlich sein konnte. Als nun Pipin auf des Papstes Rath seinen König des Thrones beraubt und sich zum Könige der Franken gemacht hatte, da ehrten ihn die fränkischen Könige auf alle Weise und schenkten ihm den ganzen Kirchenstaat. Endlich erkannten England, Deutschland und die skandinavischen Reiche ihn als ihren geistlichen Oberherrn an, da sie in seinem Namen be- kehrt worden waren. Anfangs war in jener rohen.zeit dies hohe Ansehen des Papstes der Kirche ein mächtiger Schutz; aber es machte

7. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 279

1872 - Essen : Bädeker
279 9 reichlich. Durch sein liebenswürdiges, herablassendes und leutseliges Benehmen gewann er sich Aller Herzen. Ludwig Ii. war in der nun folgenden Zeit des Friedens eifrigst be'trebt, das Glück seiner Unterthanen zu fördern und den Wohlstand de; Landes zu heben. Zu diesem Zwecke schloß er verschiedene Verträge mit auswärtigen Staaten, erneuerte den Zollverein und vereinbarte mit dem Landtage mehrere wichtige Gesetze. Unter diesen sind besonders zu nennen: die Gemeindeordnung, das Gesetz über Armen- und Krankenpflege, das Wehrgesetz, das Heimaths-, Verehe- lichungs- und Aufenthaltsgesetz, das Gesetz über einheitliches Maß und Gewicht. Mitten in dieser Friedensarbeit erklärte Frankreich unter nichtigem Vorwände an Preußen den Krieg. Welchen Antheil Bayern an den Leiden unter der Regierung des allgeliebten Königs Ludwig Ii. ausge- brochenen Kriegen nahm, und welche Folgen dieselben für Bayern hatten, werdet ihr in den nachfolgenden Abschnitten erfahren. 77. Der deutsche Krieg von 1866. Seit langer Zeit standen die deutschen Herzogthümer Schleswi g-Hol« stein unter der Regierung der Könige von Dänemark. Dabei blieben aber die alten Grundsätze bestehen, wonach oie Herzogthümer nicht mit Dänemark vereinigt, sondern als selbstständige, fest mit einander verbundene Staaten — „up ewig nngedeelt“ — bestehen bleiben und nach einigen Landesgesetzen regiert werden sollten. Schon vor mehr als dreißig Jahren sing man aber in Dänemark an, das hergebrachte Recht der Herzogthümer zu verounkeln, den Bewohnern deutsche Sitte und deutsche Sprache zu verkümmern und dafür in Kirchen und Schulen ihnen das Dänische aufzudringen. Stand- haft widersetzten sich die Schleswig-Holsteiner diesen Versucben. Das ging unter vielen Wechselsällen so fort, bis König Christian Ix. am 18. No- vember 1863 eine neue, vom dänischen Reichsrathe genehmigte Verfassung unterzeichnete, nach welcher das Herzogthum Schleswig von Holstern ge- trennt und der dänischen Monarchie einverleibt werden sollte. Dahierin eine offenbare Verletzung des Rechtes der Herzogthümer lag, so forderten Österreich und Preußen den König Christian auf, die Verfassung zurück- zunehmen. Diese Aufforderung blieb jedoch ohne Erfolg — und so mußte der Krieg entscheiden, der im Anfange des Jahres'1864 gegen Dänemark ausbrach und den Österreich und Preußen „in die eigene Hand nahmen", ohne weitere Betheiligung des deutschen Bundes. Die Dänen wurden am 6. Fe- bruar beioversee von den Österreichern geschlagen, diedüppeler Schan- ze n^am 18. April von den Preußen erstürmt, und von denselben am 29. Juni die Insel Alsen, auf welcher sich die Dänen festgesetzt hatten, eingenommen. Hierauf wurde die jütische Halbinsel von österreichischen und preußischen Truppen besetzt. Nachdem die Dänen auch zur See durch die österreichische und preu- ßische Flotte schwere Niederlagen erlitten hatten, mußte König Christian am 30. Oktober 1864 den Wiener Frieden schließen, nach welchem er die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg an Österreich und Preußen abtrat. So waren nun durch den Wiener Frieden der Kaiser von Österreich und der König von Preußen gemeinschaftliche Besitzer dieser Herzogthümer. Für die Verwaltung derselben ordneten sie eine gemeinschaftliche provisorifche Re- gierung an. Bald nach dem Friedensschlüsse beantragte Österreich der Preu- ßen die gemeinschaftliche Übertragung der Herzogtbümer an den Prinzen

8. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 456

1873 - Essen : Bädeker
456 Ausland zurück war; jetzt wußte er aber auch, was er thun und wü er es angreifen müsse, um den Grund zu seiner Bildung zu legen. Und wenn es ihm auch nicht gelang, alles so herzustellen, wie es vor seiner Seele stand, vorzüglich da er die längste Zeit seiner segensreichen Regierung mit auswärtigen Feinden Krieg zu führen hatte, so hat er doch den Ruhm für sich, eben dadurch, daß er sich nicht schämte, noch als Mann und Kaiser Lehrling zu sein, seinem Volke für alle Folgezeit unendlich viel genützt zu haben. 27. Washington. Franklin. Der nördliche Theil Amerikas wurde erst spät von den Europäern angebaut; denn die ganze Gegend schien ihnen bei ihrer ersten Landung nur eine große Wildniß und das Klima sehr rauh zu sein. Dichte Urwälder, in denen wilde Indianer ihr Wesen trieben, und unermeßliche Sümpfe schreckten die ersten Europäer von diesen unwirthlichen Gegenden ab, in welchen sie nicht, wie an den schönen Küsten Mexiko's und Peru's, Gold und Silber zusammenraffen konn- ten. Erst 1584 wurde von England aus die erste Kolonie gegründet und zu Ehren der Jungfrau-Königin Elisabeth Virginien genannt. Dies erste Beispiel fand bald Nachahmung. Zwar hatten die ersten Colonisten viel von den Angriffen der Wilden zu leiden, allmählich aber trat ein erträglicher Verkehr, besonders durch den Handel, zwischen den Ureinwohnern und den Ansiedlern aus Europa ein. Mit jedem Jahre kamen nun Einwanderer auch von anderen euro- päischen Nationen herüber, größtentheils unternehmende, freiheitsliebende Männer, die, um den kirchlichen oder bürgerlichen Bedrückungen im Mutterlande zu entge- hen, in dem neuen Erdtheile einen Zufluchtsort suchten und fanden. So entstand eine lange Reihe von Niederlassungen und von Ansiedler-Gebieten oder Provinzen, unter denen Pensilvanien mit der Hauptstadt Philadelphia sich besonders hervorthat. Alle Colonisten, aus welchem Lande sie immer waren, erkannten die Ober- hoheit Englands an und trieben fast ausschließlich Handel mit diesem Reiche; England seinerseits pflegte auch die nordamerikanischen Kolonien und schützte sie gegen alle auswärtige Angriffe. Es brachte sie durch großen Aufwand zu einer solchen Blüthe, daß die Zahl der Bürger binnen 150 Jahren zu drei Millionen anwuchs. Deshalb verlangte aber England auch Abgaben, welche die Ameri- kaner jedoch nur unter der Bedingung entrichten wollten, daß sie dieselben durch ihre Abgeordneten, welche man in das englische Parlament aufnehmen sollte, erst bewilligten. England bedachte nicht, daß den Staatsbürgern, welche gleiche Pflichten haben, auch gleiche Rechte gebührten, und daß man die Mündiggewor- denen auch als solche behandeln und ihnen Theilnahme an der Gesetzgebung und Steuerumlegung zugestehen müsse; es wies die Forderungen der Amerikaner zu- rück, legte ihnen die Stempelakte, nach der sie zu allen kaufmännischen und gerichtlichen Verhandlungen Stempelpapier gebrauchen sollten, und dann die Zollaktc auf, die für die Einfuhr von Thee, Glas, Papier und Bleiweiß eine mäßige Abgabe verlangte. Der Ausführung beider Verordnungen, als ohne ihre Zustimmung gegeben, widersetzten sich die Colonisten thätlich und wurden in der Überzeugung von der Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen dadurch bestärkt, daß die Engländer beide Gesetze wieder zurücknahmen, nur daß vom Thee ein Einfuhr- zoll noch entrichtet werden sollte. Als nun 1773 im Hafen von Boston drei mit Thee beladene englische Schiffe einliefen, widersetzten sich die Einwohner der Ausladung, und als diese von dem englischen Statthalter erzwungen werden wollte, überfiel ein Hause Vermummter die Schiffe und warf 342 Kisten Thee ins Meer. Dieser Gewaltstreich war die Losung zu einem Kriege, der erst 1783 beendig: wurde. Die Provinzen traten in Philadelphia durch Abgeordnete in einen Bund zusammen, sie bewaffneten sich gegen England, zogen die Wilden und auch
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