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1. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 279

1872 - Essen : Bädeker
279 9 reichlich. Durch sein liebenswürdiges, herablassendes und leutseliges Benehmen gewann er sich Aller Herzen. Ludwig Ii. war in der nun folgenden Zeit des Friedens eifrigst be'trebt, das Glück seiner Unterthanen zu fördern und den Wohlstand de; Landes zu heben. Zu diesem Zwecke schloß er verschiedene Verträge mit auswärtigen Staaten, erneuerte den Zollverein und vereinbarte mit dem Landtage mehrere wichtige Gesetze. Unter diesen sind besonders zu nennen: die Gemeindeordnung, das Gesetz über Armen- und Krankenpflege, das Wehrgesetz, das Heimaths-, Verehe- lichungs- und Aufenthaltsgesetz, das Gesetz über einheitliches Maß und Gewicht. Mitten in dieser Friedensarbeit erklärte Frankreich unter nichtigem Vorwände an Preußen den Krieg. Welchen Antheil Bayern an den Leiden unter der Regierung des allgeliebten Königs Ludwig Ii. ausge- brochenen Kriegen nahm, und welche Folgen dieselben für Bayern hatten, werdet ihr in den nachfolgenden Abschnitten erfahren. 77. Der deutsche Krieg von 1866. Seit langer Zeit standen die deutschen Herzogthümer Schleswi g-Hol« stein unter der Regierung der Könige von Dänemark. Dabei blieben aber die alten Grundsätze bestehen, wonach oie Herzogthümer nicht mit Dänemark vereinigt, sondern als selbstständige, fest mit einander verbundene Staaten — „up ewig nngedeelt“ — bestehen bleiben und nach einigen Landesgesetzen regiert werden sollten. Schon vor mehr als dreißig Jahren sing man aber in Dänemark an, das hergebrachte Recht der Herzogthümer zu verounkeln, den Bewohnern deutsche Sitte und deutsche Sprache zu verkümmern und dafür in Kirchen und Schulen ihnen das Dänische aufzudringen. Stand- haft widersetzten sich die Schleswig-Holsteiner diesen Versucben. Das ging unter vielen Wechselsällen so fort, bis König Christian Ix. am 18. No- vember 1863 eine neue, vom dänischen Reichsrathe genehmigte Verfassung unterzeichnete, nach welcher das Herzogthum Schleswig von Holstern ge- trennt und der dänischen Monarchie einverleibt werden sollte. Dahierin eine offenbare Verletzung des Rechtes der Herzogthümer lag, so forderten Österreich und Preußen den König Christian auf, die Verfassung zurück- zunehmen. Diese Aufforderung blieb jedoch ohne Erfolg — und so mußte der Krieg entscheiden, der im Anfange des Jahres'1864 gegen Dänemark ausbrach und den Österreich und Preußen „in die eigene Hand nahmen", ohne weitere Betheiligung des deutschen Bundes. Die Dänen wurden am 6. Fe- bruar beioversee von den Österreichern geschlagen, diedüppeler Schan- ze n^am 18. April von den Preußen erstürmt, und von denselben am 29. Juni die Insel Alsen, auf welcher sich die Dänen festgesetzt hatten, eingenommen. Hierauf wurde die jütische Halbinsel von österreichischen und preußischen Truppen besetzt. Nachdem die Dänen auch zur See durch die österreichische und preu- ßische Flotte schwere Niederlagen erlitten hatten, mußte König Christian am 30. Oktober 1864 den Wiener Frieden schließen, nach welchem er die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg an Österreich und Preußen abtrat. So waren nun durch den Wiener Frieden der Kaiser von Österreich und der König von Preußen gemeinschaftliche Besitzer dieser Herzogthümer. Für die Verwaltung derselben ordneten sie eine gemeinschaftliche provisorifche Re- gierung an. Bald nach dem Friedensschlüsse beantragte Österreich der Preu- ßen die gemeinschaftliche Übertragung der Herzogtbümer an den Prinzen

2. Die Vaterlands- und Weltkunde - S. 177

1869 - Essen : Bädeker
175 hat König Wilhelm I. durch die glänzenden Erfolge des Krieges einen gewaltigen Schritt vorwärts gethan. Preußen ging aus dem- selben als die alleinige leitende Großmacht in Deutschland hervor. Nach hergestelltem Frieden war es dgher des Königs erste Sorge, auf Grund der Friedensverträge alle deutschen Staaten von der Nord- und Ostsee bis zum Main und zum Erzgebirge zu einem mächtigen „Norddeutschen Bund" zu vereinigen — und in dem- selben aus dem getrennten preußischen Staatsgebiet einen starken, fest zusammenhangenden Kern zu bilden. Zu diesem Zwecke wurden das Königreich Hannover, das Kurfürstenthum Hessen, das Herzogthum Nassau, die freie Stadt Frankfurt am Main und die Herzogthümer Schleswig-Holstein durch ein Gesetz mit dem preußischen Staate für immer vereinigt. Sie bilden seitdem die drei neuen Provinzen: Hannover, Hessen und Schleswig-Holstein. Durch dieselben erhielt Preußen einen Zu- wachs von 1308 Quadratmeilen mit 4,285,700 Einwohnern, so daß es gegenwärtig einen geschlossenen, abgerundeten Flächenraum von 6395 Quadratmeilen mit 23v2 Millionen Einwohnern umfaßt. Statt des losen Bandes, welches die deutschen Staaten bisher nur zum Scheine umschlang, wurde durch das siegreiche Preußen in der zwischen den Fürsten und den Abgeordneten des Volkes vereinbarten Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 17. April 1867 ein festeres Band geknüpft, welches dem gesammten Vaterlande eine neue Zeit der Wohlfahrt im Innern und der Macht und Ehre nach Außen verheißt. Dieser Bund besteht aus 22 Staaten und bezweckt den Schutz des Bundesgebiets und des in demselben gültigen Rechtes, sowie die Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes. Die Gesetzgebung des Bundes wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag Der Bundesrath besteht aus den Vertretern der Regierung eines jeden zum Bunde gehörenden Staates, der Reichstag mt8 den gewählten Abgeordneten des Volkes. Der Bundesrath und der Reichstag versammeln fick alljährlich zu Berlin, um über die gemeinsamen Angelegenheiten des Bundes zu berathen und zu beschließen Zu einem Bund esg esetze ist die Überein- stimmung der Besällüsse beider Versammlungen erforderlich. An der Spitze des Bundes steht als Bundes - Präsident der König von Preußen, welcher den Bund völkerrechtlich zu ver- treten, im Namen des Bundes Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und Verträge mit fremden Staaten einzugehen und Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen berechtigt ist. — Die gestimmte Land- und Seemacht des Bundes ist'eine einheit- liche und steht in Krieg und Frieden unter dem Ober-Befehl des Königs von Preußen als Bundes-Feldherrn. Zu dieser bedeutenden Machtstellung in Deutschland hat Preußen aus kleinem Anfange sich emporgeschwungen durch seine großen Fürsten
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