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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

2. Kleine Lebensbilder aus dem Alterthum - S. 124

1873 - Elberfeld : Bädeker
— 124 - wankelmüthig, daß sie an demselben Tage ohne Grund sich mit ihren Bundesgenossen entzweiten und ohne Veranlassung sich wieder versöhnten. Unter diesem Volke trat Attila auf, ein Mann von entschiedenem Talente zum Herrschen, ganz Hunne in seiner äußeren Erscheinung, von untersetzter Statur, mit wild rollenden Augen, deren zorniger Blick kaum zu ertragen war, übrigens schlicht, einfach und mäßig in seiner Lebensweise; denn während er, nachdem das Reich der Hunnen vergrößert und befestigt war, seiner Umgebung erlaubte, in Pracht und Ueppigkeit zu leben und von den zusammengeraubten Reichthümern zu schwelgen, begnügte er sich mit einfachen Speisen, und während jene sich goldener und silberner Geschirre bedienten, gebrauchte er hölzerne Gefäße und Schüsseln. Seine Residenz hatte er in Ungarn zwischen Donau und Theiß, in Form eines großen Dorfes; sie war kreisförmig, mit Pfahlwerk umgeben und zeigte allen Luxus der Höfe von Constantinopel und Ravenna. Von seinen Hunnen wurde er wie ein höheres Wesen angesehen, sie hielten ihn für unbesiegbar und glaubten, der Kriegsgott selbst habe ihm ein ungeheures Schwert als Zeichen der Herrschaft verliehen. *) Uebrigens übte er strenge Gerechtigkeit, ließ den unterworfenen Völkern ihre Verfassung und Einrichtungen und duldete keinen Druck der Beamten, der im römischen Reiche so gewöhnlich war. Daher sehen wir, daß Künstler, Handwerker, Gewerbetreibende aller Art aus dem römischen Reiche gern auswanderten und sich unter den Hunnen niederließen. Bis zum Jahre 445 regierte er mit seinem Bruder Bleda gemeinschaftlich; nachdem dieser auf seinen Befehl aus dem Wege geräumt war, herrschte er unumschränkt über ein bereits bedeutendes Reich und trat nun als Eroberer auf. Zunächst machte er sich dem oströmischen Reiche furchtbar und zwang den Kaiser desselben, den Frieden durch einen Tribut zu erkaufen. Damit nicht zufrieden, fpaunte er seine Forderungen höher, und als dieselben nicht befriedigt wurden, fiel er verwüstend in Thracien und Macedonien ein und drang bis Constantinopel vor, das er indeß seiner Festigkeit wegen nicht erobern konnte. Als der folgende Kaiser kräftiger gegen ihn auftrat, zog er sich zurück und *) Denn mit der allmählich zunehmenden Cultur hatten sie auch die Ahnunq eines höheren Wesens bekommen.

3. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 62

1876 - Leipzig : Bädeker
62 Friedrich Wilhelm Iv. Die Verfassung. §. 15. Entwicklung durch Vereinigung der acht Provinziallandtage zu einem „vereinigten Landtage" (bestehend aus: a) der Herren-Curie, b) der Curie der drei Stände: Ritterschaft, Städte und Landgemeinden) mit dem Rechte der Bewilligung neuer Staats-Anleihen in Friedenszeiten, so wie der Zustimmung zur Einführung neuer oder der Erhöhung bestehender Steuern. Erst die Rückwirkung der Februar-Revolution in Paris (1848) führte die Berufung einer Nationalversammlung zur Vereinbarung der Verfassung des preußischen Staates herbei. Diese Versammlung ward jedoch in Folge wiederholter Tumulte in der Hauptstadt erst aus dieser (nach Brandenburg) verlegt, dann aufgelöst und vom Könige selbst eine neue Verfassung gegeben und (nach ihrer Revision 1850) beschworen. Zufolge der revidirten Verfassung übt der König die gesetzgebende Gewalt gemeinschaftlich mit dem allgemeinen Landtage, welcher in das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten zerfällt. Das Herrenhaus besteht lseit seiner Umgestaltung 1852) außer den großjährigen königlichen Prinzen theils aus erblichen, theils aus vom Könige auf Lebenszeit ernannten, theils aus gewählten Mitgliedern. Das Haus der Abgeordneten besteht aus indirekt gewählten Mitgliedern, indem die (wenigstens 24 Jahre alten) Urwähler „Wahlmänner" ernennen, und diese die Abgeordneten wählen. Die Urwähler werden nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden Staatssteuern in 3 Abtheilungen getheilt. Eine gleichzeitig in Frankfurt zusammengetretene „verfassunggebende Versammlung" von Abgeordneten aus ganz Deutschland beschäftigte sich unter heftigen Parteikämpfen mit der Berathung der deutschen Reichsverfassung; die auf Grund derselben dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. angebotene erbliche Kaiserwürde in Deutschland wurde von diesem abgelehnt und die Versammlung durch Abberufung der Abgeordneten Seitens der Regierungen aufgelöst. Ein angeblich zum Zwecke der Durchführung der beschlossenen Reichsverfassung in Sachsen, in der Pfalz und Baden ausgebrochener Aufstand, zum Theil republikanischen Charakters, ward von preußischen Truppen fettn Rhein unter Anführung des Prinzen Wilhelm von Preußen) unterdrückt. Eine fernere Erweiterung des Staatsgebietes erfolgte durch die Vereinigung der beidenfürftenthümerhohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen mit Prenßen (1849) und durch die Erwerbung eines kleinen Gebietes am Jahdebufen zur Anlage eines Kriegshafens (1853). Dagegen wurde das Souveraiuetätsrecht über (das 1848 abgefallene) Neuenburg und Valeudis aufgegeben (1857). Die Ruhe nach Außen hin wurde nur durch einen kurzen, in seinem Endresultate erfolglosen Krieg gegen Dänemark (1848

4. Geschichte der neueren Zeit - S. 382

1906 - Langensalza : Gressler
382 welchem England so viele Ziege erfocht und Eroberungen machte, daß es seit der Zeit übermächtiger zur See wurde als je vorher. An den Erfolgen dieses Krieges hatte einer der berühmtesten englischen Minister, der ältere Pitt, später zum Lord Ehatam ernannt, durch kräftige und weise Leitung einen bedeutenden Anteil. In dem zu Paris geschlossenen Frieden mußte Frankreich an England Kanada und Neufundland abtreten und allen Ansprüchen auf deu Ohio entsagen. So oorteilhaft auch dieser Krieg für England ausgefallen war, so hatte er doch diesem Lande große Summen gekostet, und die hohe Lchuldenmasse war dadurch vermehrt worden. Dies nahm es zum Vorwande, zu verlangen, daß seine Kolonien in Amerika, um derentwillen doch eigentlich der Krieg geführt war, die Kosten ihrer Verteidigung und Verwaltung selbst aufbrächten. Dabei vergaßen die Engländer (Lord Granville), welch großen Gewinn sie aus der Handlung mit ihren amerikanischen Kolonien zogen. Diese würden auch der Forderung sich wohl unterworfen haben, hätte nicht England die unweifeften Maßregeln dazu ergriffen und ihnen willkürliche Abgaben aufgelegt. Die ersten Abgaben, die England den Amerikanern 1764 auffegte, wurden, obgleich mit Murren, ertragen; als aber 1765 eine Verordnung erschien, daß alle kaufmännischen und gerichtlichen Verhandlungen in Amerika auf Stempel-pavier geschrieben werden müßten (d i e S te m p e l a kt e,) entstand eine allgemeine Unzufriedenheit; denn täglich kamen bei diesen Handel-Treibenden Leuten dergleichen Verschreibungen vor. Man druckte diese Verordnung auf Papier mit schwarzem Rande, darüber einen Totenkops, und mit der Inschrift: „Torheit Englands und Untergang Amerikas!" wurde sie in den Straßen von New-Aork ausgerufen. Aber dabei blieb es nicht. Der Widerstand gegen diese verhaßte Maßregel zeigte sich in allen Ständen. An dem Tage, wo die Akte eingeführt werden sollte, wurde in mehreren Städten, wie zu einem Leichenbegängnisse, mit den Glocken geläutet und in einer Stadt wurde gar ein förmlicher Leichenzug gehalten. Voran schritten zwei Männer mit gedämpften Trommeln; dann kam ein Sarg, auf welchem mit großen Buchstaben das Wort Freiheit

5. Die alte Geschichte - S. 77

1899 - Langensalza : Gressler
I £ reden. Sparta lag, wie schon gesagt, im Peloponnes, und zwar im silbischen Teile, und so unbebeutenb auch, mit unsern großen Staaten verglichen, das Länbchen war, so merkwürbig ist es boch wegen seiner Einwohner, beren Charakter eine ganz besonbere Richtung erhielt. Alle Einrichtungen, durch welche sich Sparta von den anberen griechischen Staaten unterschieb, würden später einem Manne mit Namen Lykurg zugeschrieben. Er soll um das Jahr 888 v. Chr. gelebt und weite Reisen gemacht haben, besonbers nach der Insel Kreta und nach Kleinasien. Überall hatte er sich nach guten Einrichtungen und weisen Gesetzen umgesehen, hatte dann nachgebncht, durch welche Gesetze wohl ein Volk am glücklichsten werben könne, und als er nun das Rechte gesunben zu haben glaubte, reiste er nach Lparta zurück. Das allgemeine Zutrauen kam ihm entgegen; man hatte schon viel von seiner Weisheit erfahren: das Orakel bestätigte, daß er zum Gesetzgeber am geschicktesten sei, und seine Mitbürger forberten ihn endlich geradezu aus, ihnen neue Gesetze zu geben. Jedenfalls muß er ein kräftiger Mann gewesen sein! Das sehen wir aus den Gesetzen, die uns noch aufbehalten sind, und besonbers aus der Festigkeit, mit der er sie burchzusetzen wußte. Er behielt die Einrichtung bei, daß zwei eingeschränkte Könige regieren sollten, und infolge seiner Gesetzgebung erhielt sich in Sparta die Königswürbe länger als in den andern griechischen Staaten. Dann zählte er genau alle Bürger, die in der Stadt und in der Um-gegenb wohnten (36,000), und teilte nun alle Äcker in so viele gleiche Teile als Bürger waren, bainit kein Unterschied mehr unter den Einwohnern sei. Darüber entstand großer Widerspruch seitens der Reicheren, die sich beschwerten, daß sie ihr Besitztum mit den Ärmeren teilen sollten. Allein Lykurg hatte die letzteren alle für sich, und setzte es, obwohl nicht ohne manchen harten Kampf, glück-lieh durch; zugleich wurde geboten, niemand dürfe sein Eigentum an einen andern verkaufen, damit auch in der Zukunft die Gleichheit des Besitztums erhalten würde. Ganz abweichend von bet gewöhnlichen Weise würden die spartanischen Kinder erzogen; Lykurg wollte sein Volk vor allem zu abgehärteten, tapferen nnb mäßigen Menschen bilben. In allen Län-

6. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 21

1871 - Koblenz : Bädeker
Das Lehenswesen. 6. 2t schaften zur Aufgabe der Mnche machte. Seme fr das von ihm gestiftete Kloster Monte-Easino bei Neapel entworfene Regula" ging allmhlich in alle abendlndischen Klster der. Sie ver-pflichtete die Eintretenden zu dem Versprechen, lebenslnglich im Kloster zu bleiben und zum dreifachen Gelbde der persnlichen Armuth, der Keuschheit und des unbedingten Gehorsams gegen die Oberen. Ii. Verfassung. a) Das Lehenswesen. Der König theilte das bei der Er-oberung in Besitz genommene Land mit seinem Gefolge, jeder erhielt ein Loos, Allodium, als erbliches Grundeigenthum zur beliebigen weitern Vertheilung. Die Könige, welche bei dieser Vertheilung ein greres Grundeigenthum erhielten, als die Glieder ihres Gefolges, konnten die Kronlndereien wegen ihrer groen Ausdehnung und weit zerstreuten oder entfernten Lage nicht selbst bewirtschaften und gaben daher den grten Theil derselben Einzelnen ihrer Getreuen", Bassen oder Vasallen genannt, als Lehen (feudum oder beneficium) zur lebenslnglichen Nutznieung gegen das Versprechen der Treue und des Kriegsdienstes. Die Lehen waren anfangs nicht erblich, doch wurde die Erblichkeit derselben allmhlich theils von den Knigen zugegeben, theils von den Vasallen usurpirt. Dieses Lehenswesen hat sich in allen germanischen Reichen von lngerer Dauer, vorzg-lich bei den Franken, Angelsad)sen und Longobarden, ausgebildet. b) Die Rechtsversassung. Bis um die Mitte des 5. Jahr-Hunderts blieb das Recht der germanischen Stmme ein ungeschrie-benes, welches auf dem Herkommen beruhte und sich durch Tradition fortpflanzte. Bei dem Zusammenleben mit Vlkern anderer Abstam-mung und bei dem stetigen Zunehmen der kniglichen Gewalt, die nicht mehr ans der Wahl des Volkes, sondern auf dem (bereits unbe-strittenen) Erbrechte beruhte, entstand das Bedrfni, wenigstens die privatrechtlichen Befugnisse der freien Männer durch Aufzeichnung vor der zunehmenden Willkhr der Könige zu sichern. So entstanden seit dem Ende des 5. Jahrhunderts bei den verschiedenen im frnkischen Reiche vereinigten Vlkern (den Saliern, Ripuariern, Burgundern, Alemannen, Baiern), so wie bei den Longobarden und Westgothen, in lateinischer Sprache aufgezeichnete Volksrechte (leges). Diese Gesetze enthalten fast nur Strafbestimmungen. Als Beweise galten bei Civilsachen Zeugen und Urkunden, welche meist der Klger beibringen mute, bei

7. Hilfsbuch für den Geschichtsunterricht in höheren Töchterschulen - S. 110

1880 - Essen : Bädeker
r Ho Die neueste Zeit. vor: Statthaltern regiert wurden. Als nun das englische Parlament diesen Kolonieen willkürlich Steuern und Zölle auflegte betrachteten dies die Amerikaner als einen Eingriff in ihre Reckte^ und namentlich verhaßt war ihnen der eingeführte Theezoll.^ Als ihre Beschwerden keine Berüch'ichtigung fanden, erklärte ein Kongreß zu Philadelphia (1776) die 13 vereinigten Pro-vinzen Amerikas für unabhängig von England. In dem nun ausbrechenden Kriege zeichnete sich besonders der amerikanische Anführer Georg Washington aus/wahrend Benjamin Franklin, der Erfinder des Blitzableiters, Frankreich und Spanien zum Beistände bewog. Das bei aller Begeisterung für ihre Freiheit doch ruhige und besonnene Auftreten der Amerikaner fand in ganz Europa, sogar auch teilweis in England (Pitt), Be-1783. Minderung. Endlich erkannte England im Frieden zu Versailles die Unabhängigkeit der nordamerikanischen Freistaaten an. Der nordamerikanische Unabhängigkeitskrieg war das erste Ringen der jungen Freiheit gegen die alten Rechte und Einrichtungen, deshalb hat er für Europa so große Bedeutung. Iv. Abschnitt. P i c neueste e i t. Bis 1871. A. Die französische Revolution. §• 93. Die Anfänge der Revolution öis zur Atuchl Ludwigs Xyi. Durch Ludwig Xv. war das Königtum allgemeiner Verachtung preisgegeben worden; dazu kam noch, daß geistreiche Schriftsteller wie Voltaire, Montesquieu und Roufseau in ihren Schriften, welche gierig gelesen wurden, das Königtum überhaupt als eine unnatürliche Einrichtung angriffen und ebenso die Religion und die bestehenden bürgerlichen Einrichtungen anfeindeten. Dadurch untergruben sie Sitte und Ordnung und verwirrten Glauben und Gewissen. Diese sogenannte „Aufklärung" verbreitete sich von Paris aus nicht nur über Frankreich, sondern über ganz Europa; ihre Wurzel aber hatte keine sittliche Kraft, sondern ihr Streben ging nur auf Zerstörung alles Bestehenden, und darum hat nur weniges von den Einrichtungen jener Zeit steh erhalten können. Die sittliche Kraft und Vaterlandsliebe der Fürsten und Völker trat der französischen Revolution entgegen und vernietete ihren Einfluß.

8. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 424

1863 - Essen : Bädeker
424 •mit heiligen Bildern zu schmücken, aber nur g Malte waren gestattet. Später kamen auch geschnitzte und gehauene Bilder hinein, wie man sie in den heidnischen Tempeln gehabt hatte, und wie es zur Heiden- zeit gewesen; man schrieb allmählichdiesen Biloern Wunderkräfte zu, als ob sie heilen, helfen könnten, als ob das vor ihnen ausgesprochene Gebet kräftiger und besonders verdienstlich sei. Auch die Reliquien (Überbleibsel heiliger Personen) wurden Gegenstände unchristlicher Ver- ehrung. Schon Muhamed konnte die Christen, und nicht mit Unrecht, der Götzendienerei zeihen. Die Geistlichkeit ließ es geschehen; denn schon hatte das Salz angefangen, dumm zu werden. Verständige Priester wollten dem abergläubischen Unfug steuern; da brachen furcht- bare Empörungen aus; man schrie, als sei das Christenthum in Ge- fahr, die Christen wütheten gegen einander, wie es kaum je die Heiden gegen sie gethan, bis endlich der Bilderdienst den Sieg davon trug, und zu Ehren dieses Sieges ein Fest der „Rcchtgläubigkeit" eingesetzt wurde (842). Das kam daher, weil weder das Volk, noch auch die Geistlichkeit im Allgemeinen ihre Nahrung aus der heiligen Schrift schöpften, und das Volk sich ganz der Leitung der Geistlichkeit überließ, diese aber nur darauf bedacht war, die unwissende Menge durch einen prunkvollen Gottesdienst an sich zu fesseln, und aus ihrem Aberglauben den möglichsten Vortheil zu ziehen. Für die Geistesbildung des Volkes geschah fast gar nichts mehr; wenn es nur treulich die heiligen Cere- monien mitmachte und vor Priestern und Mönchen sich verneigte, so war's genug. Der edle Kaiser Karl der Große wollte es gern anders haben; aber was er für den Volksunterricht that, verschwand wieder nach seinem Tode. Denn nun wurde der Gottesdienst im ganzen Abendlande in lateinischer Sprache gehalten, die selbst manche Geist- liche nicht verstanden, und die Predigt fiel allmählich ganz aus, da man an deren Stelle das sogenannte Meßopfer setzte. Unter den Geistlichen im Abendlande erfreute sich der Bischof von Rom eines vorzüglichen Ansehens. Denn derselbe behauptete, er sei der Nachfolger des Apostels Petrus, und den h. Petrus habe der Herr zum Fürsten der Apostel eingesetzt, und darum sei er der vornehmste unter allen Bischöfen; er nannte sich deshalb Papa (Papst), d. h. Vater (der Christenheit). Das glaubte man leicht, weil man die h. Schrift nicht kannte, die ja solchen Behauptungen geradezu widerspricht (Luc. 9, 46—48). Zudem war der Bischof von Nom von den christlichen Kaisern immer sehr begünstigt worden, weil sein Ansehen ihrer Herrschaft sehr förderlich sein konnte. Als nun Pipin auf des Papstes Rath seinen König des Thrones beraubt und sich zum Könige der Franken gemacht hatte, da ehrten ihn die fränkischen Könige auf alle Weise und schenkten ihm den ganzen Kirchenstaat. Endlich erkannten England, Deutschland und die skandinavischen Reiche ihn als ihren geistlichen Oberherrn an, da sie in seinem Namen be- kehrt worden waren. Anfangs war in jener rohen Zeit dies hohe Ansehen des Papstes der Kirche ein mächtiger Schutz; aber es machte

9. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 424

1853 - Essen : Bädeker
424 Dichte Urwälder, in denen wilde Indianer ihr Wesen trieben, und unermeßliche Sümpfe schrecken die ersten Europäer von diesen unwirth- lichen Gegenden ab, in welchen sie nicht, wie an den schönen Küsten Mexiko's und Peru's, Gold und Silber zusammenraffen konnten. Erst 1584 wurde von England aus die erste Colonie gegründet und zu Ehren der Jungfrau-Königin Elisabeth Virginien genannt. Dies erste Beispiel fand bald Nachahmung. Zwar hatten die ersten Colonisten viel von den Angriffen der Wilden zu leiden, allmählig aber trat ein erträglicher Verkehr, besonders durch den Handel, zwischen den Ureinwohnern und den Ansiedlern aus Europa ein. Mit jedem Jahre kamen nun Einwanderer auch von anderen europäischen Nationen herüber, größtentheils unternehmende, freiheitsliebende Männer, die, um den kirchlichen oder bürgerlichen Bedrückungen im Mutterlande zu entgehen, in dem neuen Erdtheile einen Zufluchtsort suchten und fanden. So entstand eine lange Reihe von Niederlassungen und von An- siedler-Gebieten oder Provinzen, unter denen Penstlvanien mit der Haupfftadt Philadelphia sich besonders hervorthat. Alle Colonisten, aus welchem Lande sie immer waren, erkannten die Oberhoheit Englands an und trieben fast ausschließlich Han- del mit diesem Reiche; England seinerseits pflegte auch die nordame- rikanischen Colonien und schützte sie gegen alle auswärtigen Angriffe. Es brachte sie durch großen Aufwand zu einer solchen Blüthe, daß die Zahl der Bürger binnen 150 Jahren zu drei Millionen anwuchs. Deshalb verlangte aber England auch Abgaben, welche die Ameri- kaner jedoch nur unter der Bedingung entrichten wollten, daß sie die- selben durch ihre Abgeordneten, welche man in das englische Parla- ment aufnehmen sollte, erst bewilligten. England bedachte nicht, daß den Staatsbürgern, welche gleiche Pflichten haben, auch gleiche Rechte gebührten, und daß man die Mündiggewordenen auch als solche be- handeln und ihnen Theilnahme an der Gesetzgebung und Steuerumle- gung zugestehen müsse; es wies die Forderungen der Amerikaner zu- rück, legte ihnen die Stempelakte, nach der sie zu allen kauf- männischen und gerichtlichen Verhandlungen Stempelpapier gebrauchen sollten, und dann die Zollakte auf, die für die Einfuhr von Thee, Glas, Papier und Bleiweiß eine mäßige Abgabe verlangte. Der Aus- führung beider Verordnungen, als ohne ihre Zustimmung gegeben, wi- dersetzten sich die Colonisten thätlich und wurden in der Überzeugung von der Rechtmäßigkeit ihrer Forderungen dadurch bestärkt, daß die Engländer beide Gesetze wieder zurücknahmen, nur daß vom Thee ein Einfuhrzoll noch entrichtet werden sollte. Als nun 1773 im Hafen von Boston drei mit Thee beladene englische Schiffe einliefen, wider- setzten sich die Einwohner der Ausladung, und als diese von dem eng- lischen Statthalter erzwungen werden wollte, überfiel ein Haufe Ver- mummter die Schiffe und warf 342 Kisten Thee ins Meer. Dieser Gewaltstreich war die Losung zu einem Krieges der erst

10. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 399

1864 - Essen : Bädeker
399 aber auch Gebräuche, Sitten und Lebensart mit sich bringen; denn nach ihrer Lebensart sind die Bewohner der Erde gar sehr von einander ver- schieden, und man theilt die ganze Menschheit hiernach in drei Haupt- klassen: in wilde Völker, Hirtenvölker und gesittete Völker. Wilde Völker giebt es vorzüglich noch in Australien, in Asien und Afrika. Sie säen und pflanzen nicht, sie sorgen überhaupt nicht für die Zukunft, sondern gehen nur dann auf Nahrung aus, wenn der Hunger sie dazu treibt. Ihre Hauptbeschäftigung ist daher Jagd oder Fischerei. Sie haben keine Gesetze und keine Obrigkeit; der Stärkste oder der Geschickteste ist gewöhnlich ihr Anführer, wenn sie auf die Jagd gehen oder in den Krieg ziehen. — Die Hirtenvölker leben bloß von der Pflege des Viehes. Sie haben ein Eigenthum, nämlich ihre He erden, und ziehen mit diesen aus einer Gegend in die andere, um Weideplätze aufzusuchen, und darum wohnen sie nicht, wie wir, in festen Häusern, sondern in beweglichen Hütten oder Zelten. — Nur gesittete Völker bebauen das Feld und treiben allerlei Handwerke und Künste, sind durch Wissenschaften gebildet, und besitzen also mehr Verstand und mehr Kenntnisse als die wilden und Hirten- völker. Sie wohnen in festen Häusern, mehrere Familien bauen sich nahe bei einander an, und bilden so Dörfer und Städte oder Gemeinden. Gesittete (civilisirte — cultivirte) Völker haben Obrig- keiten (Kaiser, Könige, Herzoge, Präsidenten u. s. w.) und leben nach bestimmten Gesetzen; sie bilden Staaten: Monarchien (absolute oder konstitutionelle), oder Republiken. — Die Menschen unterscheiden sich aber auch nach ihrer Körper- beschaffenheit: nach Gestalt, Hautfarbe, Gesichtszügen, Bildung des Schädels und der Haare. Diese Unterscheidung nennt man Racen- Unterschiede, und hiernach theilt man die Menschheit ein in: 1. die kaukasische Race, mit weißer Hautfarbe, — der schönste und bildungs- fähigste Stamm (Europa, Westasien, Nordafrika); 2. die Mongolische Race, mit gelber Hautfarbe, schiefliegenden Augen, hervorstehenden Backenknochen, flachem Schädel und schwarzem Haar (Süd- und Ost- asien, Nordeuropa und die nördlichsten Amerikaner); 3. die äthiopische oder Neger-Race, mit schlvarzer Hautfarbe, aufgeworfenen Lippen und krausem, wolligem Haar (West- und Südafrika); 4. der amerikani- sche Menschensiamm, mit rothbrauner Hautfarbe, kleinen, tieflie- genden Augen, gebogener Nase und schlicht herabhängendem Haar (in Amerika allein); 5. die malaische Race ist den Negern sehr ähnlich, nur daß ihr die rothen Lippen und das wollige Haar fehlen, auch ist ihre Hautfarbe braun (Australien und Südostasien). Ferner unterscheiden sich die Menschen nach den Sprachen, die sie reden, und eben nach seiner Sprache kann man den Bildungszustand eines Volkes am besten beurtheilen; denn die Sprache ist ein Spiegel des innern, geistigen Lebens des Menschen. Man rechnet auf der ganzen Erde etwa 3000 verschiedene Sprachen. Viele von diesen Sprachen, wie die lateinische, sind ausgestorben, d. h. kein lebendes
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