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1. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 29

1852 - Koblenz : Bädeker
Karl's Staatsverwaltung. Seine Sorge für Wissenschaft und Kunst. 29 Wiederhersteller der abendländischen Kaiserwürde das Recht der Kaiserkrönung hatte und dabei vom Kaiser den Eid der Ergebenheit empfing, dagegen aber auch kein Papst ohne Zustimmung und Bestätigung des Kaisers eingesetzt wurde. Beide Mächte sollten in Einklang handeln und sich gegenseitig unterstützen. Karl's Staatsverwaltung. Diejenigen Völker, welche noch keine geschriebenen Gesetze hat- ten, erhielten nun solche auch, und die schon früher abgefaßten Gesetze wurden durch Zusätze ergänzt. Die Verwaltung des Reiches beruhte ganz ans der Ein- theilnng in Gaue; in jedem Gau hatte ein vom König ernannter Graf die gesammte Civil- und Militär-Verwaltung, wozu namentlich Rechtspflege und Heerbann gehörten. Nur an den bedrohten Gren- zen sah sich Karl genöthigt, einem einzelnen Beamten größere Macht anzuvertrauen und mehrere Grafschaften zu einer sog. Mark zu vereinigen, die ein Markgraf verwaltete. Um fortwährend eine genaue Keniltniß von dem Zustande der einzelner: Provinzen zu erhalterr und um Einheit und Ordnrirrg in die Reichsverwaltung zu bringen, schickte Karl Send grafen oder Sendboten, einen Geist- lichen rnld einen Weltlichen, in gewisse Sprengel (deren jeder meh- rere Grafschaften umfaßte), welche sich voir den einzelnen Zweigen der Verwaltung Rechenschaft geben ließen und den Zustand der Pro- vinz untersuchten. Alle wichtigen Reichsangelegenheiten wurden mit den Reichs- ständen, d. h. den Bischöfen, Aebten und dem Adel (denjenigen, welche Hof- oder Staatsämter bekleideten) auf den mit den: Mai- felde verbundenen jährlichen Reichstagen berathen. Ein eifriger Freund und Beförderer w i ssen sch aftli ch er B ild u ug um- gab Karl sich mit den vorzüglichsten Gelehrten seiner Zeit (Alcuin, Eginhard, Paul Warnefried u. s. w.), welche an seinem Hofe eine kleine Akademie bildeten. Mit diesen besprach er sich über die Ausbildung der Muttersprache, die Erzie- hung der Jugend und insbesondere der Geistlichen. Bei der Errichtung der Schulen, welche Karl mit den bischöflichen Kirchen und Klöstern verband, ließ er sich vorzüglich von dem angelsächsischen Geistlichen Alcuin leiten, der seine Schule zu Tours zu einer Musterschnle für alle übrigen des fränkischen Reiches erhob. Die Baukunst erhielt Gelegenheit zu neuen Schöpfungen, wie dem Dom zu Aachen, den Palästen (Pfalzen) zu Aachen, Ingelheim, Nymwegen. Das altfränkische Herkommen, daß beim Tode eines Königs seine Söhrre zu gleichen Theilen die Länder des Vaters erbten, schieil seit der Erneuerung des abendländischen Kaiserthums rricht mehr anwendbar. Doch wagte Karl der Große nicht eine solche durch die Um-

2. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 153

1852 - Koblenz : Bädeker
Ständische Verfassungen in Deutschland. 135 Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundes- versammlung zu Frankfurt am Main besorgt, in welcher alle Glieder des Bundes durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Ge- sammtstimmen führen (im Plenum 70, in dem engern Rathe 17). Alle Mitglieder des Bundes haben gleiche Rechte. Sie sind ver- pflichtet, sowohl ganz Deutschland, als jeden einzelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegen- seitig ihre sämmtlichen unter dem Bunde begriffenen Besitzungen; sie dürfen einander unter keinerlei Vorwand bekriegen, noch ihre Strei- tigkeiten mit Gewalt verfolgen, sondern müssen deren Entscheidung durch die Bundesversammlung vermitteln lassen. Das Bundescon- tingent wurde auf 300,000 Mann verschiedener Waffengattungen festgesetzt und in 10 Armeecorps nebst einer Reserve-Division getheilt, wovon Oesterreich und Preußen je 3, Baiern 1 zu stellen haben, zu Bundesfestungeu wurden Luxemburg, Mainz und Landau bestimmt, zu denen später Germersheim, Rastatt und Ulm hinzukamen. In dem 13. Artikel der deutschen Bundesacte war auch die Einführung landständischer Verfassungen in aller: Staaten Deutsch- lands verheißen, aber da über das Prinzip dieser Verfassungen rrichts Näheres festgesetzt war, so war die Ausführurrg dieses Artikels der Bundesacte sehr verschiedenartig: in Oesterreich blieberr die alten Postulaten - Landtage der einzelnen Provinzen mit dem Rechte der Steuer ver the i lung und Berathung über Provinzial - Angelegenhei- ten, Preußen erhielt zunäckst ebenfalls Provinziallandtage mit begut- achtendem Einfluß ans die Gesetzgebung, eben so Holstein, die mei- sten übrigen erhielten allmälig besondere Versassungsgesetze. In vier deutschen Staaten: Braunschweig, Sachsen, Hessen-Cassel und Hannover, war die Einführung constitutioneller Verfassun- gen nach dem Beispiele der Pariser Julirevolution (1830) durch innere Unruhen herbeigeführt worden. Hannover verlor jedoch, als es 1837 von Großbritannien getrennt wurde und König Ernst August (ff 1851) zur Regierung gelangte, die kaum in's Leben getre- tene Verfassung wieder, welche nach langem Streite mit den Stän- den durch eine andere ersetzt wurde. In Preußen bildete König Frie- drich Wilhelm Iv., der seinem Vater 1840 in der Regierung folgte, aus den sämmtlichen Mitgliedern der 8 Provinziallandtage einen „vereinigten Landtag", dem er das Recht der Bewilligung neuer Steuern und Anleihen verlieh (1847). Ein wichtiger Schritt für die Herstellung einer größeren Ein-

3. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 127

1852 - Koblenz : Bädeker
Joseph's Ii. Selbstregikrung. Der deutsche Fürstenbund. 127 schen dem Inn, der Donau und der Salza, kam zu Oesterreich, welches dadurch eine unmittelbare Verbindung mit Tirol erhielt. 3. Joseph's Ii. Selbstregierung 1780 — 1790. Joseph's Mutter, Maria Theresia, hatte ihren Gemahl und nachher ihren Sohn nur zum Mitregenten angenommen, sie lei- tete vorzugsweise die Regieruugsgeschäfte in ihren Erbstaaten, wählte mit ausgezeichnetem Scharfsinne ihre Rathgeber, machte viele zweck- mäßige Einrichtungen (Vereinfachung der Rechtspflege, Abschaffung der Tortur, Milderuug der Leibeigeuschaft u. s. w.) und wußte mit Muth und Nachdruck Oesterreichs Stellung im politischen Systeme Europa's gegen ihre Anfangs zahlreichen Feinde zu behaupten. Erst nach ihrem Tode konnte Joseph H. mit seinen Reform-Entwür- fen hervortreten. Nur war sein rascher Eifer für Alles, was er als gut erkannte, zu wenig durch Vorsicht gemäßigt. Am eingreifendsten waren seine Neuerungen in den kirchlichen Angelegenheiten (Toleranz- edict, Verleihung bürgerlicher Rechte an die Juden, Aufhebung der meisten Klöster, Beschränkung der Verbindung der Geistlichen mit Rom), welche ihn mit dem Papste Pius Vi. entzweiten, der ihn auch durch einen persönlichen Besuch in Wien nicht bewegen konnte, diese Neuerungen aufzuheben, wenn auch in der Ausführung dersel- den manche Beschränkung eintrat. Doch vor seinem Tode widerrief er alle seine Neuerungen, die Aufhebung der Leibeigenschaft und das Toleranzedict ausgenommen. Seinen Lieblingsplan, Baiern zu erhalten und dadurch seine Staaten im W. abzurunden, gab Joseph nicht auf und schlug des- halb dem Kurfürsten Karl Theodor vor, Baiern an Oesterreich ab- zutreten und dafür die entfernten österreichischen Niederlande unter dem Titel eines Königreichs Burgund zu nehmen. Der Kurfürst willigte in diesen Ländertausch ein, aber der Herzog von Pfalz-Zwei- brücken verwarf ihn und wandte sich an Friedrich Ii., welcher den Vergrößerungsplänen Joseph's H. eine Verbindung der 3 protestan- tischen Kurfürsten unter dem Namen des deutschen Fürstenbun- des entgegenstellte (1785). Die Kunde von diesem Tauschproject brachte in den Niederlanden selbst eine allgemeine Mißstimmung her- vor und hier fanden Joseph's Reformen offenen Widerstand, da die Niederlande unter allen österreichischen Erbländern die größte An- hänglichkeit an ihre Verfassung und ihre ausgedehnten Rechte hatten. Geringe Widersetzlichkeit gegen einzelne Maßregeln, besonders gegen

4. Grundriß der deutschen Geschichte mit geographischen Uebersichten für die mittleren Klassen der Gymnasien und höhern Bürgerschulen - S. 176

1852 - Koblenz : Bädeker
176 Friedrich Wilhelm Iv. Papste die Verwaltung der katholischen Kirche durch 2 Erzbischöfe und 6 Bischöse organisirte. Die letzten Jahre Hardenberg's (j- 1822) waren vorzugsweise den Finanzverhältnissen des Staates gewidmet. Das indirekte Abgabensystem wurde neu geordnet, die Staatsausgabe (auf 50 Mill. Thlr.) und die Staatsschuld (auf 180 Mill. Thlr.) festgestellt, eine Hauptverwaltung der letzten: eingerichtet und zur Tilgung derselben jährliche Domainenverkäufe angeordnet. Die Stö- rung der reich ausgestatteten Universitäten Berlin (1810), Breslau (1811, statt Frankfurt) und Bonn (1818) so wie einer Menge höhe- rer und niederer Unterrichtsanstalten in Verbindung mit Erweiterung 'und Verbesserung der bestehenden erhoben die geistige Bildung des Volkes auf eine höhere Stufe als in irgend einem andern Haupt- staate Europas, während die fortwährende umfangreiche Vermehrung der Landstraßen, die Verbesserung der Wasserstraßen, die große Aus- dehnung der Postverbindungen, Handelsverträge und vor Allem der von Preußen gestiftete deutsche Zollverein (1834) Handel und Ge- werbfleiß förderten. Zu einer Volksvertretung ward der Grund ge- legt durch Einführung von Provinzial-Landtagen mit berathender Stimme (1823). Nachdem 6) 'Friedrich Wilhelm Iv. (reg. seit 1840) schon im An- fänge seiner Negierung den Provinzial-Landtagen durch öftere Zu- sarnmenberufuug, ständische Ausschüsse und größere Oeffeutlichkeit ihrer Verhandlungen eine höhere Wirksamkeit verliehen hatte, gab . er 1847 den ständischen Verhältnissen eine weitere Entwickelung durch Vereinigung der acht Provinziallandtage zu einem „vereinigten Land- tage" mit dem Rechte der Bewilligung neuer Anleihen so wie der Zustimmung zur Einführung neuer oder der Erhöhung bestehender Steuern. Diesem folgte im I. 1848 die Verleihung einer Verfas- sung, derzufolge der König die gesetzgebende Gewalt mit zwei Kam- in ern theilt.

5. Kleine Lebensbilder aus dem Mittelalter - S. 24

1872 - Elberfeld : Bädeker
— 24 — in den »ngen der Welt als Nachfolger der römischen Imperatoren und als erster Herr und Gebieter auf Erden da. __ 6eheu zu einer für die Menschheit erfreulicheren Seite der Thätigkeit Carls über, nämlich zu feinen Staatseinrichtungen und den Veranstaltungen, welche die Bildung feiner Völker und ihre geistige Hebung bezweckten. Zunächst, um das Regiment in feiner Hand zu haben, schaffte er überall die Herzogswürde ab und theilte das ganze Land in kleine Bezirke ober Gaue, über die er Grasen setzte, welche die Versamm- lmigen leiten und bei den Gerichten den Vorsitz führen sollten. £)iefe Grafen würden durch sogenannte Senbgrafen beaufsichtigt, zwei königliche Beamte, einen weltlichen und einen geistlichen, die jährlich viermal den ihnen angewiesenen Bezirk bereisten und die Beschwerben der Unterthanen zu untersuchen und Ungerechtigkeiten zu steuern hatten. Ueber die Ergebnisse ihrer Wahrnehmungen mußten sie dann aus den Reichstagen Bericht abstatten; diese wurden jähr-lich zweimal gehalten, der eine im Mai, das uns schon bekannte Maifeld, der zweite im Herbste. Was der Reichstag beschloß, erhielt Gesetzeskraft, sobald es vom Könige bestätigt war; diese Gesetzesbestimmungen hießen Capitnlarien. An den Grenzen seines Reiches stellte er einen größeren District von mehreren Gauen unter einen blonderen Beamten, der Markgraf hieß; denn das alte echt deutsche Sbort für Grenze ist Mark. Eine wichtige und angesehene Würde bekleidete der Pfalzgraf, d. h. der Aufseher der Pfalz oder des Palastes; er versah die Stelle des Königs, wenn dieser abwesend war. _ Heer Carls bestand aus dem sogenannten Heerbann oder Heribann, d. h. dem Aufgebot aller freien Männer, welche sich ans eigenen Mitteln bewaffnen und auf drei Monate unterhalten mußten. Was er für die geistige Bildung seiner Volker that, kann hier nur im Allgemeinen angedeutet werden. Er achtete die Religion und ihre Diener sehr hoch und gab den Geistlichen bedeutende Vor- rechte, forderte aber auch, daß sie ein ihres Berufes würdiges Leben führten. Er sorgte namentlich dafür, daß die für die Kirche bestimmten Abgaben, die Zehnten, regelmäßig abgeliefert wurden, was bisher nicht immer geschehen war, ließ viele Kirchen bauen und die vorhandenen verschönern. Zur Verbesserung des Gottesdienstes bestellte er Sänger und Orgelspieler aus Italien, richtete Singschulen

6. Kleine Lebensbilder aus dem Mittelalter - S. 28

1872 - Elberfeld : Bädeker
— 28 — 3m nächsten Frühjahr verschanzte er sich mit seinen Gefährten, die sich allmählich um ihn gesammelt hatten, in einer waldigen und sumpfigen Gegend. Von hier ans machte er glückliche Streifzüge und schlug die Dänen tu einzelnen kleinen Gefechten. Einst schlich er sich als Harfner verkleidet in das Lager der Dänen und erforschte alle Schwächen desselben. Dann überfiel er sie und erfocht einen so vollstänbigen L>ieg, daß sie den größten Theil ihrer Eroberungen wieber herausgeben mußten. Währenb der Zeit des Friebens ließ Alfreb die zerstörten Städte wieder ausbauen und namentlich eine Flotte, wie Festungen am Meeresufer zum Schutze der Küsten errichten. So konnte er einem Heer der Dänen, die bald ihre Ranb-züge wiederholten, die Spitze bieten und nach dreijährigem Kampfe den Feind vollständig überwinden. So genoß denn nun das Land einen dauernden Frieden und Alfred konnte, nachdem er in sechsunb-fünfztg Schlachten persönlich gefochten hatte, daran denken, die inneren Angelegenheiten des Reiches zu ordnen. Er stellte die früheren angelsächsischen Einrichtungen wieder her, gab ein neues Gesetzbuch, in welchem er die besten Gesetze der früheren Könige sammelte, und hielt strenge barans, daß Recht und Gerechtigkeit geübt würde. Nirgenbs soll die Sicherheit des Eigenthums und der Personen so groß gewesen sein, als in seinem Laube; die Normänner, die sich ihm unterwarfen und in Oftangeln Wohnsitze erhalten hatten, stellte er den Angel-Sachsen völlig gleich. Aber auch für die Verbreitung höherer Bilbung war er unge-mein thätig. Das Christenthum war von den Sachsen, als sie nach England kamen, verfolgt und ausgerottet; aber kaum war der erste Sturm vorüber, als sie es willig von den Mönchen annahmen, die der Papst Gregor der Große dorthin gesandt hatte (um 600.) Ja es gedieh bei ihnen auf eine herrliche Weise und streute den Samen einer höheren Cultur aus, so daß die angelsächsischen Geistlichen und Mönche bald allenthalben ihrer wissenschaftlichen Bildung wegen in Ansehen standen; von hier aus waren auch die Versuche ausgegangen, in Deutschland das Christenthum zu verkündigen, und Winfrib, aus Wessex gebürtig, mit seinem geistlichen Namen Bonisacius, hatte in Friesland und in Hessen das Evangelium gepredigt, war auch vom Papste zum Erzbischof von Mainz ernannt. Aber die fortwährenden Kriege hatten biefe Blüthen der Cultur in Cuglanb ge-

7. Leitfaden bei dem Unterrichte in der Geschichte des Preußischen Staates - S. 62

1876 - Leipzig : Bädeker
62 Friedrich Wilhelm Iv. Die Verfassung. §. 15. Entwicklung durch Vereinigung der acht Provinziallandtage zu einem „vereinigten Landtage" (bestehend aus: a) der Herren-Curie, b) der Curie der drei Stände: Ritterschaft, Städte und Landgemeinden) mit dem Rechte der Bewilligung neuer Staats-Anleihen in Friedenszeiten, so wie der Zustimmung zur Einführung neuer oder der Erhöhung bestehender Steuern. Erst die Rückwirkung der Februar-Revolution in Paris (1848) führte die Berufung einer Nationalversammlung zur Vereinbarung der Verfassung des preußischen Staates herbei. Diese Versammlung ward jedoch in Folge wiederholter Tumulte in der Hauptstadt erst aus dieser (nach Brandenburg) verlegt, dann aufgelöst und vom Könige selbst eine neue Verfassung gegeben und (nach ihrer Revision 1850) beschworen. Zufolge der revidirten Verfassung übt der König die gesetzgebende Gewalt gemeinschaftlich mit dem allgemeinen Landtage, welcher in das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten zerfällt. Das Herrenhaus besteht lseit seiner Umgestaltung 1852) außer den großjährigen königlichen Prinzen theils aus erblichen, theils aus vom Könige auf Lebenszeit ernannten, theils aus gewählten Mitgliedern. Das Haus der Abgeordneten besteht aus indirekt gewählten Mitgliedern, indem die (wenigstens 24 Jahre alten) Urwähler „Wahlmänner" ernennen, und diese die Abgeordneten wählen. Die Urwähler werden nach Maßgabe der von ihnen zu entrichtenden Staatssteuern in 3 Abtheilungen getheilt. Eine gleichzeitig in Frankfurt zusammengetretene „verfassunggebende Versammlung" von Abgeordneten aus ganz Deutschland beschäftigte sich unter heftigen Parteikämpfen mit der Berathung der deutschen Reichsverfassung; die auf Grund derselben dem Könige Friedrich Wilhelm Iv. angebotene erbliche Kaiserwürde in Deutschland wurde von diesem abgelehnt und die Versammlung durch Abberufung der Abgeordneten Seitens der Regierungen aufgelöst. Ein angeblich zum Zwecke der Durchführung der beschlossenen Reichsverfassung in Sachsen, in der Pfalz und Baden ausgebrochener Aufstand, zum Theil republikanischen Charakters, ward von preußischen Truppen fettn Rhein unter Anführung des Prinzen Wilhelm von Preußen) unterdrückt. Eine fernere Erweiterung des Staatsgebietes erfolgte durch die Vereinigung der beidenfürftenthümerhohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen mit Prenßen (1849) und durch die Erwerbung eines kleinen Gebietes am Jahdebufen zur Anlage eines Kriegshafens (1853). Dagegen wurde das Souveraiuetätsrecht über (das 1848 abgefallene) Neuenburg und Valeudis aufgegeben (1857). Die Ruhe nach Außen hin wurde nur durch einen kurzen, in seinem Endresultate erfolglosen Krieg gegen Dänemark (1848

8. Geschichte der neueren Zeit - S. 382

1906 - Langensalza : Gressler
382 welchem England so viele Ziege erfocht und Eroberungen machte, daß es seit der Zeit übermächtiger zur See wurde als je vorher. An den Erfolgen dieses Krieges hatte einer der berühmtesten englischen Minister, der ältere Pitt, später zum Lord Ehatam ernannt, durch kräftige und weise Leitung einen bedeutenden Anteil. In dem zu Paris geschlossenen Frieden mußte Frankreich an England Kanada und Neufundland abtreten und allen Ansprüchen auf deu Ohio entsagen. So oorteilhaft auch dieser Krieg für England ausgefallen war, so hatte er doch diesem Lande große Summen gekostet, und die hohe Lchuldenmasse war dadurch vermehrt worden. Dies nahm es zum Vorwande, zu verlangen, daß seine Kolonien in Amerika, um derentwillen doch eigentlich der Krieg geführt war, die Kosten ihrer Verteidigung und Verwaltung selbst aufbrächten. Dabei vergaßen die Engländer (Lord Granville), welch großen Gewinn sie aus der Handlung mit ihren amerikanischen Kolonien zogen. Diese würden auch der Forderung sich wohl unterworfen haben, hätte nicht England die unweifeften Maßregeln dazu ergriffen und ihnen willkürliche Abgaben aufgelegt. Die ersten Abgaben, die England den Amerikanern 1764 auffegte, wurden, obgleich mit Murren, ertragen; als aber 1765 eine Verordnung erschien, daß alle kaufmännischen und gerichtlichen Verhandlungen in Amerika auf Stempel-pavier geschrieben werden müßten (d i e S te m p e l a kt e,) entstand eine allgemeine Unzufriedenheit; denn täglich kamen bei diesen Handel-Treibenden Leuten dergleichen Verschreibungen vor. Man druckte diese Verordnung auf Papier mit schwarzem Rande, darüber einen Totenkops, und mit der Inschrift: „Torheit Englands und Untergang Amerikas!" wurde sie in den Straßen von New-Aork ausgerufen. Aber dabei blieb es nicht. Der Widerstand gegen diese verhaßte Maßregel zeigte sich in allen Ständen. An dem Tage, wo die Akte eingeführt werden sollte, wurde in mehreren Städten, wie zu einem Leichenbegängnisse, mit den Glocken geläutet und in einer Stadt wurde gar ein förmlicher Leichenzug gehalten. Voran schritten zwei Männer mit gedämpften Trommeln; dann kam ein Sarg, auf welchem mit großen Buchstaben das Wort Freiheit

9. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 21

1871 - Koblenz : Bädeker
Das Lehenswesen. 6. 2t schaften zur Aufgabe der Mnche machte. Seme fr das von ihm gestiftete Kloster Monte-Easino bei Neapel entworfene Regula" ging allmhlich in alle abendlndischen Klster der. Sie ver-pflichtete die Eintretenden zu dem Versprechen, lebenslnglich im Kloster zu bleiben und zum dreifachen Gelbde der persnlichen Armuth, der Keuschheit und des unbedingten Gehorsams gegen die Oberen. Ii. Verfassung. a) Das Lehenswesen. Der König theilte das bei der Er-oberung in Besitz genommene Land mit seinem Gefolge, jeder erhielt ein Loos, Allodium, als erbliches Grundeigenthum zur beliebigen weitern Vertheilung. Die Könige, welche bei dieser Vertheilung ein greres Grundeigenthum erhielten, als die Glieder ihres Gefolges, konnten die Kronlndereien wegen ihrer groen Ausdehnung und weit zerstreuten oder entfernten Lage nicht selbst bewirtschaften und gaben daher den grten Theil derselben Einzelnen ihrer Getreuen", Bassen oder Vasallen genannt, als Lehen (feudum oder beneficium) zur lebenslnglichen Nutznieung gegen das Versprechen der Treue und des Kriegsdienstes. Die Lehen waren anfangs nicht erblich, doch wurde die Erblichkeit derselben allmhlich theils von den Knigen zugegeben, theils von den Vasallen usurpirt. Dieses Lehenswesen hat sich in allen germanischen Reichen von lngerer Dauer, vorzg-lich bei den Franken, Angelsad)sen und Longobarden, ausgebildet. b) Die Rechtsversassung. Bis um die Mitte des 5. Jahr-Hunderts blieb das Recht der germanischen Stmme ein ungeschrie-benes, welches auf dem Herkommen beruhte und sich durch Tradition fortpflanzte. Bei dem Zusammenleben mit Vlkern anderer Abstam-mung und bei dem stetigen Zunehmen der kniglichen Gewalt, die nicht mehr ans der Wahl des Volkes, sondern auf dem (bereits unbe-strittenen) Erbrechte beruhte, entstand das Bedrfni, wenigstens die privatrechtlichen Befugnisse der freien Männer durch Aufzeichnung vor der zunehmenden Willkhr der Könige zu sichern. So entstanden seit dem Ende des 5. Jahrhunderts bei den verschiedenen im frnkischen Reiche vereinigten Vlkern (den Saliern, Ripuariern, Burgundern, Alemannen, Baiern), so wie bei den Longobarden und Westgothen, in lateinischer Sprache aufgezeichnete Volksrechte (leges). Diese Gesetze enthalten fast nur Strafbestimmungen. Als Beweise galten bei Civilsachen Zeugen und Urkunden, welche meist der Klger beibringen mute, bei

10. Grundriß der deutschen Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 125

1871 - Koblenz : Bädeker
Joseph Ii. . 27. 125 nur das Jnnviertel, d. h. der Theil von Niederbaiern zwischen Inn, Donau, Traun und Salza, kam zu Oesterreich, welches dadurch eine Anmittelbare Verbindung mit Tirol erhielt. 3. Joseph's Ii. Selbstregierung, 17801790. Joseph's Mutter, Maria Theresia, hatte ihren Gemahl und nachher ihren Sohn nur zum Mitregenten angenommen, sie leitete vorzugsweise die Regierungsgeschfte in ihren Erbstaaten, whlte mit ausgezeichnetem Scharfsinne ihre Rathgeber, machte viele zweckmige Einrichtungen (Vereinfachung der Rechtspflege, Abschaf-fung der Tortur, Milderung der Leibeigenschaft u. s. w.) und wute mit Mnth und Nachdruck Oesterreichs Stellung im politischen Sy-steine Europa's gegen ihre Anfangs zahlreichen Feinde zu behaupten. "Erst nach ihrem Tode konnte Joseph Ii. mit seinen Reform-Entwrfen hervortreten. Seine raschen Neuerungen in den kirchlichen Angelegenheiten (Toleranzedict, Verleihung brgerlicher Rechte an die Juden, Aufhebung einer groen Anzahl Klster, Beschrnkung der Verbindung der Geistlichen mit Rom) entzweiten ihn mit dem Papste Pius Vi., der ihn auch durch einen persnlichen Be-such in Wien nicht bewegen konnte, diese Neuerungen aufzuheben, wenn auch in der Ausfhrung derselben manche Beschrnkung eintrat. Indem er unter den verschiedenen Vlkern seines Reiches gleiche Staatseinrichtungen einfhren wollte, verletzte er das Nationalgefhl, so da ein Abfall Ungarns (wo er das Deutsche zur Geschftssprache machte) drohte und Belgien wirklich abfiel (f. S. 126). Daher widerrief er vor seinem Tode alle seine Neuerungen, die Aufhebung der Leibeigenschaft und das Toleranzedict ausgenommen. Seinen Lieblingsplan, Baiern zu erhalten und dadurch seine Staaten im W. abzurunden, gab Joseph nicht auf und schlug des-halb dem Kurfrsten Karl Theodor vor, Baiern an Oesterreich ab-zutreten und dafr die entfernten sterreichischen Niederlande unter dem Titel eines Knigreichs Burgund zu nehmen. Der Kurfürst willigte in diesen Lndertausch ein, aber der Herzog von Pfalz-Zweibrcken verwarf ihn und wandte sich an Friedrich Ii., welcher abermals (wie im baierischen Erbfolgestreite) als Beschtzer des po-litischen Gleichgewichtes auftrat, indem er den Vergrerungsplnen Joseph's Ii. eine Verbindung der drei protestantischen Kurfrsten-thmer unter dem Namen des deutschen Frstenbundes entaeaen-stellte (1785). 9 9
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